Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Trotz der vorgenannten Risiken hält der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
Musterplanungen im Grundsatz<br />
für besonders geeignet, wirtschaftliches<br />
Bauen zu fördern. Seine Prüfungen haben<br />
gezeigt, dass von den vorhandenen Musterplanungen<br />
nicht immer ausreichend Gebrauch<br />
gemacht wird. Teilweise wurde von den<br />
Musterplanungen wesentlich abgewichen;<br />
dies hatte meist höhere Kosten als<br />
erforderlich (in Einzelfällen bis zum Doppelten)<br />
zur Folge.<br />
Eine Musterplanung enthebt den Nutzer aber<br />
nicht der Verpflichtung, die konkreten<br />
Rahmenbedingungen <strong>des</strong> Einzelfalls zu<br />
beachten. Das nebenstehende Beispiel zeigt,<br />
dass auch dann, wenn Musterplanungen vorliegen,<br />
die Notwendigkeit der einzelnen<br />
Baumaßnahme beim Aufstellen und im<br />
Genehmigungsgang <strong>des</strong> Bauantrages nachgewiesen<br />
werden muss9 . Insbesondere bei<br />
Bauanträgen, die schon mehrere Jahre alt<br />
sind, muss die anhaltende Eignung der<br />
Musterplanung geprüft werden, bevor mit der<br />
konkreten Planung begonnen wird.<br />
Neu-, Um- oder Ausbaualternativen<br />
In der Regel muss schon der Nutzer prüfen, ob sein baulicher Bedarf durch<br />
� einen Neubau auf derselben Liegenschaft,<br />
� einen Neubau an einem anderen Ort,<br />
� die Sanierung / Erweiterung eines vorhandenen Gebäu<strong>des</strong> oder<br />
� durch das Anmieten eines Gebäu<strong>des</strong><br />
Bei einem Sanitätszentrum war die geplante und<br />
dann gebaute Bruttogeschossfläche um 30 v. H.<br />
größer als bei entsprechender Anwendung der<br />
Musterplanung (Vermeidbar: 700 000 EUR)<br />
Für Panzerwaschanlagen liegen bei der Bun<strong>des</strong>wehr<br />
Musterplanungen vor, die u. a. unterschiedliche<br />
Hallen für Vor-, Haupt- und Nachwäschen<br />
sowie mehrere Wasserbecken zur Wasseraufbereitung<br />
vorsehen. Damit Panzer auch bei Frost<br />
gewaschen werden können, befinden sich diese<br />
befahrbaren Wasserbecken, in denen sich<br />
Schlamm absetzen soll, in einer beheizbaren Halle.<br />
Der Schlamm kann so mit Radladern aus den<br />
Wasserbecken entfernt werden. Bei der erstmaligen<br />
Umsetzung dieser Musterplanung hatte<br />
der Nutzer bereits auf den Bau der Vor- und<br />
Nachwaschhalle verzichtet. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
beanstandete insbesondere die aufwendige<br />
bauliche Lösung der Musterplanung für die<br />
Wasseraufbereitung. Der Nutzer verzichtete auch<br />
auf die befahrbaren Wasserbecken mit der beheizbaren<br />
Halle. Nun soll der abgesetzte Schlamm<br />
mittels einer Pumpe in Container abgesaugt und<br />
abtransportiert werden. (Kosteneinsparungen<br />
insgesamt rd. 1,5 Mio. EUR)<br />
wirtschaftlich gedeckt werden kann. Die Wahlfreiheit kann auf Grund äußerer Einflüsse,<br />
z. B. Erhaltungsauflagen <strong>des</strong> Denkmalschutzes, aber auch funktionaler,<br />
räumlicher und städtebaulicher Zusammenhänge, eingeschränkt sein.<br />
Der Entscheidung muss eine objektive und insoweit nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />
vorausgehen. Soweit hierfür Gutachten eingeholt werden, ist darauf zu<br />
achten, dass nicht durch die Aufgabenstellung die Auswahlentscheidung bereits vorweggenommen<br />
wird. Sonst hätte das in der Regel kostenaufwendige Gutachten lediglich<br />
eine Alibifunktion für die von vornherein gewollte Entscheidung.<br />
9<br />
Siehe auch die Bemerkungen Nr. 66 aus dem Jahre 1998 und Nr. 96 aus dem Jahre 2000 [im Anhang 6 ab S. 164 und ab<br />
S. 195].<br />
7<br />
Nach den Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und der Verwaltung ist bei einem<br />
Kostenvergleich eine Sanierung in der Regel nur dann wirtschaftlich, wenn die Sanierungskosten<br />
nicht mehr als 80 v. H. der zu erwartenden Kosten für einen Neubau betragen.<br />
In diesem Erfahrungswert spiegeln sich auch die letztlich nicht vollständig monetär<br />
erfassbaren Vorteile eines Neubaus wider. So kann dieser in der Regel auf die<br />
Forderungen <strong>des</strong> Nutzers maßgeschneidert werden, auch die Lebensdauer eines<br />
Neubaus ist länger anzusetzen als bei einem sanierten Gebäude.<br />
Eine fehlerhafte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung führt schnell zu falschen Schlussfolgerungen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat mehrfach festgestellt, dass sich Nutzer für die<br />
falsche Alternative entschieden. So wäre in einem Fall an Stelle der Sanierung und<br />
Erweiterung eines vorhandenen Gebäu<strong>des</strong> ein kompletter Neubau wirtschaftlich<br />
gewesen10 .<br />
Immobilienmanagement<br />
Bei der Suche nach der besten Lösung für einen staatlichen Nutzer kann die Frage eines<br />
geeigneten Grundstücks oder der Immobilienpreise von entscheidender Bedeutung sein<br />
und den Bund veranlassen, vom üblichen Eigenbau abzusehen und nach Alternativen<br />
der Bedarfsdeckung zu suchen. Zum Beispiel, wenn ein für den Unterbringungsbedarf<br />
vorteilhaftes Grundstück nicht im Besitz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, sondern in der Hand eines<br />
Investors ist und eine Bebauung für Zwecke <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nur im Rahmen eines Leasing-<br />
oder Mietkaufverfahrens möglich ist 11 .<br />
Aber auch dann, wenn der Bund eine grundsätzlich für die Erfüllung eines Unterbringungsbedarfes<br />
geeignete Immobilie<br />
Der Bund versuchte über mehrere Jahre, für eine<br />
Auslandsvertretung, die in einem Mietgebäude<br />
untergebracht war, ein Dienstgebäude auf einem<br />
im Besitz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> befindlichen Grundstück<br />
errichten zu lassen. Eine erst nach mehrmaliger<br />
Aufforderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes erstellte<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab erhebliche<br />
wirtschaftliche Vorteile für eine Mietlösung. Dies<br />
führte zur Aufgabe der Neubaupläne und der<br />
weiteren Unterbringung der Auslandsvertretung in<br />
einem Mietgebäude. Bei der Veräußerung <strong>des</strong><br />
Grundstückes erzielte der Bund einen Erlös von<br />
rd. 43 Mio. EUR.<br />
8<br />
besitzt, können sich alternative Lösungen<br />
als wirtschaftlich deutlich vorteilhafter<br />
darstellen. So kann der Marktwert einer<br />
bun<strong>des</strong>eigenen Immobilie erheblich<br />
höher sein als ihr Nutzwert für den<br />
Eigenbedarf.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt,<br />
dass die Verwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei<br />
Unterbringungskonzeptionen nicht immer<br />
den Wert <strong>des</strong> dafür vorgesehenen<br />
Grundstückes genügend berücksichtigten.<br />
Er führt Mängel in der zielgerichteten<br />
Suche nach der unter allen<br />
Gesichtspunkten wirtschaftlichsten Form der Bedarfsdeckung u. a. darauf zurück, dass die<br />
Zuständigkeiten für Immobilien, für den Bedarf und die Errichtung von Gebäuden auf<br />
mehrere Stellen der Bun<strong>des</strong>verwaltung aufgeteilt sind.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat angeregt, dass bei allen Maßnahmen zur Deckung <strong>des</strong><br />
10 Siehe hierzu die Bemerkung Nr. 40 aus dem Jahre 1997 [im Anhang 6 ab S. 148].<br />
11<br />
Zum Thema “Standortfragen“ siehe auch die Bemerkungen Nr. 26.3 und Nr. 26.5 aus dem Jahre 1995 [im Anhang 6 ab<br />
S. 124].