15.01.2013 Aufrufe

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Trotz der vorgenannten Risiken hält der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

Musterplanungen im Grundsatz<br />

für besonders geeignet, wirtschaftliches<br />

Bauen zu fördern. Seine Prüfungen haben<br />

gezeigt, dass von den vorhandenen Musterplanungen<br />

nicht immer ausreichend Gebrauch<br />

gemacht wird. Teilweise wurde von den<br />

Musterplanungen wesentlich abgewichen;<br />

dies hatte meist höhere Kosten als<br />

erforderlich (in Einzelfällen bis zum Doppelten)<br />

zur Folge.<br />

Eine Musterplanung enthebt den Nutzer aber<br />

nicht der Verpflichtung, die konkreten<br />

Rahmenbedingungen <strong>des</strong> Einzelfalls zu<br />

beachten. Das nebenstehende Beispiel zeigt,<br />

dass auch dann, wenn Musterplanungen vorliegen,<br />

die Notwendigkeit der einzelnen<br />

Baumaßnahme beim Aufstellen und im<br />

Genehmigungsgang <strong>des</strong> Bauantrages nachgewiesen<br />

werden muss9 . Insbesondere bei<br />

Bauanträgen, die schon mehrere Jahre alt<br />

sind, muss die anhaltende Eignung der<br />

Musterplanung geprüft werden, bevor mit der<br />

konkreten Planung begonnen wird.<br />

Neu-, Um- oder Ausbaualternativen<br />

In der Regel muss schon der Nutzer prüfen, ob sein baulicher Bedarf durch<br />

� einen Neubau auf derselben Liegenschaft,<br />

� einen Neubau an einem anderen Ort,<br />

� die Sanierung / Erweiterung eines vorhandenen Gebäu<strong>des</strong> oder<br />

� durch das Anmieten eines Gebäu<strong>des</strong><br />

Bei einem Sanitätszentrum war die geplante und<br />

dann gebaute Bruttogeschossfläche um 30 v. H.<br />

größer als bei entsprechender Anwendung der<br />

Musterplanung (Vermeidbar: 700 000 EUR)<br />

Für Panzerwaschanlagen liegen bei der Bun<strong>des</strong>wehr<br />

Musterplanungen vor, die u. a. unterschiedliche<br />

Hallen für Vor-, Haupt- und Nachwäschen<br />

sowie mehrere Wasserbecken zur Wasseraufbereitung<br />

vorsehen. Damit Panzer auch bei Frost<br />

gewaschen werden können, befinden sich diese<br />

befahrbaren Wasserbecken, in denen sich<br />

Schlamm absetzen soll, in einer beheizbaren Halle.<br />

Der Schlamm kann so mit Radladern aus den<br />

Wasserbecken entfernt werden. Bei der erstmaligen<br />

Umsetzung dieser Musterplanung hatte<br />

der Nutzer bereits auf den Bau der Vor- und<br />

Nachwaschhalle verzichtet. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

beanstandete insbesondere die aufwendige<br />

bauliche Lösung der Musterplanung für die<br />

Wasseraufbereitung. Der Nutzer verzichtete auch<br />

auf die befahrbaren Wasserbecken mit der beheizbaren<br />

Halle. Nun soll der abgesetzte Schlamm<br />

mittels einer Pumpe in Container abgesaugt und<br />

abtransportiert werden. (Kosteneinsparungen<br />

insgesamt rd. 1,5 Mio. EUR)<br />

wirtschaftlich gedeckt werden kann. Die Wahlfreiheit kann auf Grund äußerer Einflüsse,<br />

z. B. Erhaltungsauflagen <strong>des</strong> Denkmalschutzes, aber auch funktionaler,<br />

räumlicher und städtebaulicher Zusammenhänge, eingeschränkt sein.<br />

Der Entscheidung muss eine objektive und insoweit nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

vorausgehen. Soweit hierfür Gutachten eingeholt werden, ist darauf zu<br />

achten, dass nicht durch die Aufgabenstellung die Auswahlentscheidung bereits vorweggenommen<br />

wird. Sonst hätte das in der Regel kostenaufwendige Gutachten lediglich<br />

eine Alibifunktion für die von vornherein gewollte Entscheidung.<br />

9<br />

Siehe auch die Bemerkungen Nr. 66 aus dem Jahre 1998 und Nr. 96 aus dem Jahre 2000 [im Anhang 6 ab S. 164 und ab<br />

S. 195].<br />

7<br />

Nach den Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes und der Verwaltung ist bei einem<br />

Kostenvergleich eine Sanierung in der Regel nur dann wirtschaftlich, wenn die Sanierungskosten<br />

nicht mehr als 80 v. H. der zu erwartenden Kosten für einen Neubau betragen.<br />

In diesem Erfahrungswert spiegeln sich auch die letztlich nicht vollständig monetär<br />

erfassbaren Vorteile eines Neubaus wider. So kann dieser in der Regel auf die<br />

Forderungen <strong>des</strong> Nutzers maßgeschneidert werden, auch die Lebensdauer eines<br />

Neubaus ist länger anzusetzen als bei einem sanierten Gebäude.<br />

Eine fehlerhafte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung führt schnell zu falschen Schlussfolgerungen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat mehrfach festgestellt, dass sich Nutzer für die<br />

falsche Alternative entschieden. So wäre in einem Fall an Stelle der Sanierung und<br />

Erweiterung eines vorhandenen Gebäu<strong>des</strong> ein kompletter Neubau wirtschaftlich<br />

gewesen10 .<br />

Immobilienmanagement<br />

Bei der Suche nach der besten Lösung für einen staatlichen Nutzer kann die Frage eines<br />

geeigneten Grundstücks oder der Immobilienpreise von entscheidender Bedeutung sein<br />

und den Bund veranlassen, vom üblichen Eigenbau abzusehen und nach Alternativen<br />

der Bedarfsdeckung zu suchen. Zum Beispiel, wenn ein für den Unterbringungsbedarf<br />

vorteilhaftes Grundstück nicht im Besitz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, sondern in der Hand eines<br />

Investors ist und eine Bebauung für Zwecke <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> nur im Rahmen eines Leasing-<br />

oder Mietkaufverfahrens möglich ist 11 .<br />

Aber auch dann, wenn der Bund eine grundsätzlich für die Erfüllung eines Unterbringungsbedarfes<br />

geeignete Immobilie<br />

Der Bund versuchte über mehrere Jahre, für eine<br />

Auslandsvertretung, die in einem Mietgebäude<br />

untergebracht war, ein Dienstgebäude auf einem<br />

im Besitz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> befindlichen Grundstück<br />

errichten zu lassen. Eine erst nach mehrmaliger<br />

Aufforderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes erstellte<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab erhebliche<br />

wirtschaftliche Vorteile für eine Mietlösung. Dies<br />

führte zur Aufgabe der Neubaupläne und der<br />

weiteren Unterbringung der Auslandsvertretung in<br />

einem Mietgebäude. Bei der Veräußerung <strong>des</strong><br />

Grundstückes erzielte der Bund einen Erlös von<br />

rd. 43 Mio. EUR.<br />

8<br />

besitzt, können sich alternative Lösungen<br />

als wirtschaftlich deutlich vorteilhafter<br />

darstellen. So kann der Marktwert einer<br />

bun<strong>des</strong>eigenen Immobilie erheblich<br />

höher sein als ihr Nutzwert für den<br />

Eigenbedarf.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat festgestellt,<br />

dass die Verwaltungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei<br />

Unterbringungskonzeptionen nicht immer<br />

den Wert <strong>des</strong> dafür vorgesehenen<br />

Grundstückes genügend berücksichtigten.<br />

Er führt Mängel in der zielgerichteten<br />

Suche nach der unter allen<br />

Gesichtspunkten wirtschaftlichsten Form der Bedarfsdeckung u. a. darauf zurück, dass die<br />

Zuständigkeiten für Immobilien, für den Bedarf und die Errichtung von Gebäuden auf<br />

mehrere Stellen der Bun<strong>des</strong>verwaltung aufgeteilt sind.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat angeregt, dass bei allen Maßnahmen zur Deckung <strong>des</strong><br />

10 Siehe hierzu die Bemerkung Nr. 40 aus dem Jahre 1997 [im Anhang 6 ab S. 148].<br />

11<br />

Zum Thema “Standortfragen“ siehe auch die Bemerkungen Nr. 26.3 und Nr. 26.5 aus dem Jahre 1995 [im Anhang 6 ab<br />

S. 124].

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!