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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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ter und beabsichtigt dort auch nicht, von der<br />

bisherigen Handhabung abzugehen.<br />

Zu dem Hinweis <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes, konkrete<br />

Forschungsvorhaben könnten erst nach dem vorgesehenen<br />

dreijährigen Erprobungsbetrieb geplant<br />

werden, weist der Bun<strong>des</strong>rechnungshof darauf hin,<br />

dass bei Investitionen der vorliegenden Größenordnung<br />

jeder Verzug in der eigentlichen Nutzung<br />

mit erheblichen Kosten verbunden ist. Er ist der<br />

Auffassung, dass sich ein solcher Verzug durch<br />

sorgfältige Planung und begleitende Maßnahmen im<br />

Zuge der Errichtung der Anlage weitgehend hätte<br />

vermeiden lassen, zumal es seit vielen Jahren mehrere<br />

solcher Anlagen in Deutschland gibt, deren<br />

Erfahrungen für die Betriebsplanung hätten genutzt<br />

werden können. Die Notwendigkeit, die fertig<br />

gestellte Forschungsanlage zunächst aufwendig zu<br />

erproben, deutet auf erhebliche Versäumnisse bei der<br />

Abwicklung <strong>des</strong> Vorhabens hin. Angesichts der bestehenden<br />

und durch die Antwort <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes<br />

bestätigten Unsicherheiten bezüglich einer angemessenen<br />

Nutzung der Anlage sieht der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

im Übrigen die Gefahr, dass mit der<br />

beabsichtigten mehrjährigen Erprobungsphase Zeit<br />

verstreicht und weitere erhebliche Kosten entstehen,<br />

bevor wirtschaftlich gebotene Entscheidungen getroffen<br />

werden.<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt und Bun<strong>des</strong>ministerium sind aufgefordert,<br />

nunmehr unverzüglich die immer noch ausstehenden<br />

Klärungen zur fachlichen Nutzung und<br />

Auslastung der Anlage sowie zu den finanziellen<br />

Auswirkungen eines künftigen Betriebes herbeizuführen.<br />

Auf dieser Grundlage sollte dann nach<br />

wirtschaftlichen Kriterien über die Zukunft der<br />

Anlage entschieden werden. In die Überlegungen<br />

sollten auch die Möglichkeiten einer anderweitigen<br />

Nutzung, einer Veräußerung oder einer Stilllegung<br />

der Anlage einbezogen werden.<br />

Nr. 83 Durchführung der Baumaßnahmen<br />

für die Unterbringung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtes<br />

im Gebäude <strong>des</strong><br />

ehemaligen Reichsgerichtes in<br />

Leipzig<br />

(Kapitel 07 05 Titel 712 01)<br />

83.1<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof setzte zusammen mit einem<br />

Prüfungsamt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> die Prüfung der<br />

Baumaßnahmen zur Herrichtung <strong>des</strong> ehemaligen<br />

Reichsgerichtsgebäu<strong>des</strong> in Leipzig für die<br />

Unterbringung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtes fort<br />

(Bemerkungen 1999, Drucksache 14/1667 Nr. 47).<br />

Dabei war er - nachdem seine Einsparvorschläge im<br />

Jahre 1999 bereits zu Kosteneinsparungen in Höhe<br />

von 39 Mio. DM führten - erneut bestrebt, einzelne<br />

bauliche Lösungen so frühzeitig zu untersuchen, dass<br />

sie gegebenenfalls noch unterlassen oder geändert<br />

werden konnten. Die Baumaßnahme wird im Wege<br />

der Organleihe von der zuständigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />

durchgeführt.<br />

Der Nutzer ließ auf dem historischen Gebäude ein zusätzliches<br />

Dachgeschoss zur Unterbringung von Bediensteten<br />

errichten, das wegen seiner Lage und Bauweise<br />

(Stahlkonstruktion mit großflächigen<br />

Verglasungen) im Sommer besondere Anforderungen<br />

an die Klimatisierung stellt. Die Bauverwaltung<br />

empfahl hierfür den Einbau von Gebläsekonvektoren<br />

(Kosten: rd. 0,6 Mio. DM). Der Nutzer sprach sich<br />

ausdrücklich gegen diese Lösung aus, weil er zu hohe<br />

Geräusche und Zugluft unterstellte und forderte den<br />

Einbau von Kühldecken (Kosten: rd. 1,2 Mio. DM).<br />

Die Bauverwaltung sah angesichts <strong>des</strong> Widerstan<strong>des</strong><br />

<strong>des</strong> Nutzers von ihrer Empfehlung ab, beauftragte<br />

einen freiberuflich Tätigen mit der Planung von<br />

Kühldecken und war im Begriff deren Einbau<br />

ausführen zu lassen.<br />

83.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Planung der Kühldecken<br />

geprüft und festgestellt, dass die von dem<br />

freiberuflich Tätigen erstellte Kühllastberechnung<br />

fehlerhaft war und <strong>des</strong>halb die geplanten Kühldecken<br />

die notwendige Kühlung nicht leisten würden. Die<br />

Neuberechnung hat ergeben, dass selbst bei einer<br />

optimalen Auslegung der Kühldecken die<br />

Kühlkapazität im Sommer zu gering und <strong>des</strong>halb<br />

zeitweise ein ganztägiger Sonnenschutz an allen<br />

Fenstern - selbst auf der Nordseite - erforderlich sein<br />

würde. Zudem hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof darauf<br />

hingewiesen, dass an den Kühldecken an Tagen<br />

hoher Luftfeuchtigkeit mit so starker Kondenswasserbildung<br />

zu rechnen sei, dass ein zeitweiliges<br />

Stilllegen der Anlage nötig wäre. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat empfohlen, die Planung<br />

grundlegend zu ändern und an Stelle der Kühldecken<br />

Gebläsekonvektoren einzubauen.<br />

Er hat dem Nutzer vorgehalten, dass er entgegen der<br />

Empfehlung der Bauverwaltung und aufgrund eines<br />

Vorurteils über angebliche Nachteile von<br />

Gebläsekonvektoren eine unnötig teure und daher<br />

unwirtschaftliche Lösung für die Raumkühlung<br />

gefordert hat. Bei richtiger Planung und<br />

fachgerechtem Einbau von Gebläsekonvektoren<br />

treten weder unzumutbare Geräusche noch Zugluft<br />

auf.<br />

Des Weiteren hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof beanstandet,<br />

dass die Bauverwaltung die Planung <strong>des</strong> freiberuflich<br />

Tätigen nicht hinreichend genau geprüft hatte<br />

und damit - ohne das Einschreiten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

- dazu beigetragen hätte, dass eine<br />

letztlich unbrauchbare Kühlanlage eingebaut worden<br />

wäre.<br />

83.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, Bauverwaltung<br />

und Nutzer hätten die Prüfungsergebnisse<br />

193<br />

zum Anlass genommen, die Kühlungsfrage nochmals<br />

zu überprüfen. Sie seien zu dem Ergebnis gekommen<br />

- entsprechend dem Votum <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

- Gebläsekonvektoren in das<br />

Dachgeschoss einzubauen. Die Tätigkeit <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes habe in Sachen Dachkühlung<br />

zu einer wirtschaftlich und bauphysikalisch guten<br />

Lösung entscheidend beigetragen.<br />

83.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof begrüßt die Entscheidung<br />

von Nutzer und Bauverwaltung, auf die Montage von<br />

Kühldecken zu verzichten und statt <strong>des</strong>sen Gebläsekonvektoren<br />

einzubauen. Die ursprünglich geplante<br />

Maßnahme wäre nicht nur um 0,6 Mio. DM teurer<br />

gewesen als der Einbau der Gebläsekonvektoren,<br />

sondern auch ungeeignet, um die notwendige<br />

Klimatisierung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> zu bewirken. Damit<br />

sind Fehlinvestitionen in Höhe von 1,2 Mio. DM<br />

vermieden worden. Das Bun<strong>des</strong>ministerium wird<br />

darauf achten müssen, dass übertriebenen<br />

Nutzerforderungen bei diesem Bauvorhaben<br />

nachhaltig entgegengetreten wird, um so in jedem<br />

Falle wirtschaftliches Handeln sicherzustellen.<br />

Nr. 87 Verwaltungskostenerstattung<br />

an Länder<br />

(Kapitel 08 02 Titel 632 11)<br />

Der Bund zahlt für die Durchführung seiner<br />

Bauaufgaben (<strong>Hochbau</strong>) den Ländern so genannte<br />

Entschädigungen, die im Bun<strong>des</strong>haushaltsplan beim<br />

Geschäftsbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums als<br />

Ausgaben für die Verwaltungskostenerstattung<br />

veranschlagt sind.<br />

Das Prüfungsamt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Stuttgart (Prüfungsamt)<br />

prüfte im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes in<br />

einem Land die Entschädigungen hinsichtlich der<br />

Personalausgaben und stellte dabei nicht<br />

gerechtfertigte Zahlungen fest.<br />

Das Land berechnete dem Bund seit dem Jahre 1994<br />

für die im Lan<strong>des</strong>ministerium mit der Durchführung<br />

von Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> befassten Bediensteten<br />

nicht nur - wie vereinbart - Personalkosten, sondern<br />

auch Sachkosten.<br />

Außerdem stellte das Land Kosten für Versorgungsaufwendungen<br />

für Beamte zur Anstellung und Beamtenanwärter<br />

sowie das Nachversichern ausgeschiedener<br />

Lan<strong>des</strong>beamter in Rechnung, die der Bund nicht<br />

zu erstatten hatte.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium folgte den Hinweisen und<br />

verrechnete die Überzahlungen mit dem Land.<br />

Insgesamt konnten rd. 3,1 Mio. DM dem<br />

Bun<strong>des</strong>haushalt wieder zugeführt werden.<br />

194<br />

Nr. 91 Neubau der Hauptverwaltung<br />

der<br />

Lan<strong>des</strong>versicherungsanstalt<br />

Freie und Hansestadt<br />

Hamburg<br />

91.1<br />

Die Lan<strong>des</strong>versicherungsanstalt Freie und Hansestadt<br />

Hamburg (Rentenversicherungsträger), die aus<br />

Mitteln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums Zuschüsse erhält,<br />

plante für ihre Hauptverwaltung einen Neubau in<br />

Hamburg. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüfte die<br />

Baumaßnahme bereits im Planungsstadium, damit<br />

seine Prüfungserkenntnisse und seine daraus<br />

abgeleiteten Einsparvorschläge vor Baubeginn in die<br />

Entscheidungen der zuständigen Stellen einfließen<br />

konnten.<br />

So wies der Bun<strong>des</strong>rechnungshof schon frühzeitig<br />

auf einen hohen baulichen Standard und nicht<br />

notwendige oder nicht zweckmäßige Elemente<br />

architektonischer Gestaltung hin. Er machte<br />

Einsparvorschläge im Bereich <strong>des</strong> Sonnenschutzes,<br />

der Deckenbeläge und -bekleidungen sowie der<br />

verglasten Innenwandflächen. Ferner sah die Planung<br />

bei der Außenanlage Bepflanzungen sowie Flächen<br />

mit Natursteinpflaster und -platten vor, die in diesem<br />

Umfang nicht erforderlich waren.<br />

Die Lan<strong>des</strong>versicherungsanstalt Freie und Hansestadt<br />

Hamburg folgte den Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

weitgehend und veranlasste<br />

entsprechende Umplanungen. Hierdurch konnten<br />

Baukosten in Höhe von rd. 7 Mio. DM eingespart<br />

werden.<br />

91.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat darauf hingewiesen,<br />

dass § 69 <strong>des</strong> Vierten Sozialgesetzbuches die<br />

gesetzlichen Rentenversicherungsträger ausdrücklich<br />

dazu verpflichtet, die Grundsätze der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Er<br />

hat das Bun<strong>des</strong>ministerium daher aufgefordert, sich<br />

im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen,<br />

dass die Rentenversicherungsträger bei der<br />

Verwendung der Bun<strong>des</strong>zuschüsse diese Grundsätze<br />

künftig mehr beachten.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, es wolle dieser<br />

Forderung Rechnung tragen. So sollen die Rentenversicherungsträger<br />

durch eine Änderung <strong>des</strong> Vierten<br />

Sozialgesetzbuches (§ 70 Abs. 3) an die Bewertungsund<br />

Bewirtschaftungsmaßstäbe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (z.B.<br />

Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)<br />

und der aufsichtsführenden Länder gebunden werden.<br />

Damit werde den Aufsichtsbehörden ein stärkeres<br />

Kontrollinstrument in die Hand gegeben.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird die Angelegenheit<br />

weiter beobachten.

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