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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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von mehr als 20 Mio. DM zugunsten <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>haushalts.<br />

50.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die<br />

Bauämter Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> unverändert<br />

häufig fehlerhaft abrechnen, obwohl der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

bereits vor Jahren hierauf hingewiesen<br />

hatte. Er hat kritisiert, dass es das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

unterließ, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,<br />

um die Mängel zu beseitigen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

hat insbesondere beanstandet, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium die Oberfinanzdirektionen nicht<br />

aufforderte, den Mängeln bei der Abrechnung von<br />

Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entgegenzuwirken.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die festgestellten<br />

Mängel auf Unkenntnis oder Missachtung der<br />

einschlägigen Abrechnungsbestimmungen sowie auf<br />

unzureichende Sorgfalt bei der Bearbeitung der<br />

Rechnungsbelege zurückgeführt. Er hat eine<br />

wesentliche Verbesserung <strong>des</strong> Abrechnungsverfahrens<br />

der Bauämter angemahnt und eine<br />

verstärkte Fachaufsicht durch das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

und eine intensivere Schulung der Mitarbeiter bei den<br />

Bauämtern gefordert.<br />

50.4<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, es habe nunmehr<br />

gemeinsam mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />

Verteidigung die Fachaufsicht über die Bauämter für<br />

die Abrechnung einzelner Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

auf die Technische Aufsichtsbehörde der Mittelinstanz<br />

übertragen. Außerdem habe es die Aufsichtsbehörden<br />

inzwischen aufgefordert mitzuteilen, durch welche<br />

konkreten Maßnahmen die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

aufgezeigten Mängel nachhaltig abgestellt werden<br />

können. Das Bun<strong>des</strong>ministerium erwarte einen<br />

entsprechenden Bericht. Im Übrigen habe wegen<br />

beabsichtigter Änderungen der Organisationsformen<br />

der Bauverwaltungen der Länder bisher keine<br />

Möglichkeit bestanden, die Mängel mit den Ländern zu<br />

erörtern.<br />

50.5<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes trägt<br />

das Bun<strong>des</strong>ministerium unverändert die<br />

Gesamtverantwortung für fehlerfreie Abrechnungen<br />

von Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Dieser<br />

Gesamtverantwortung kann sich das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

auch nicht dadurch entziehen, dass es<br />

Teile seiner Fachaufsicht auf nachgeordnete<br />

Behörden überträgt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist seiner Verantwortung<br />

nicht gerecht geworden. Es hätte bereits vor Jahren<br />

Maßnahmen ergreifen müssen, die festgestellten<br />

Mängel zu vermeiden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

nunmehr zügig und mit Nachdruck die<br />

Voraussetzungen für fehlerfreie Abrechnungen seiner<br />

Bauvorhaben schafft. Weitere Verzögerungen sind<br />

nicht hinnehmbar und lassen sich auch nicht durch<br />

beabsichtigte organisatorische Änderungen in den<br />

Bauverwaltungen der Länder rechtfertigen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird die Angelegenheit<br />

weiter beobachten.<br />

Nr. 59 Fließgewässersimulationsanlage<br />

<strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes<br />

59.0<br />

Im Jahre 1993 begann das Institut für Wasser-,<br />

Boden- und Lufthygiene <strong>des</strong> ehemaligen<br />

Bun<strong>des</strong>gesundheitsamtes mit der Errichtung<br />

einer Fließgewässersimulationsanlage zur Erforschung<br />

von Umwelteinwirkungen auf<br />

Gewässer. Das Institut wurde im Jahre 1994<br />

dem Umweltbun<strong>des</strong>amt angegliedert. Das<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt setzte die Baumaßnahme<br />

fort, ohne zu prüfen, inwieweit im Rahmen<br />

seiner Amtsaufgaben ein Bedarf für eine<br />

solche Anlage bestand. Die Auslastung der rd.<br />

35 Mio. DM teuren Investition ist nicht gesichert.<br />

Ein hinreichend konkretes Nutzungskonzept<br />

hat das Umweltbun<strong>des</strong>amt bisher<br />

nicht erarbeitet.<br />

59.1<br />

Fließgewässersimulationsanlagen (Anlage) bilden<br />

fließende Gewässer nach und können u. a. dazu<br />

dienen, die Auswirkungen von Stoffeinträgen und<br />

anderen Umwelteinwirkungen auf solche Gewässer<br />

zu untersuchen. Das Institut für Wasser-, Boden- und<br />

Lufthygiene (Institut) <strong>des</strong> ehemaligen Bun<strong>des</strong>gesundheitsamtes<br />

betrieb in den Jahren 1981 bis 1988<br />

eine Anlage auf seinem Versuchsfeld in Berlin-<br />

Marienfelde. Bis zu ihrer Stilllegung führte das<br />

Institut darauf insgesamt achtzehn Forschungsvorhaben<br />

durch, vier davon im Auftrag <strong>des</strong><br />

Umweltbun<strong>des</strong>amtes.<br />

Im Jahre 1993 begann das Institut mit der Errichtung<br />

einer neuen Anlage, die den gleichzeitigen Betrieb<br />

von bis zu 16 Versuchen nebeneinander ermöglicht.<br />

Nach der Auflösung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesundheitsamtes<br />

ging das Institut im Jahre 1994 in den<br />

Geschäftsbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums über und<br />

wurde dem Umweltbun<strong>des</strong>amt angegliedert. Das<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt führte das Bauvorhaben weiter,<br />

ohne zu prüfen, inwieweit im Rahmen seiner<br />

Amtsaufgaben ein ausreichender fachlicher Bedarf<br />

für die Anlage bestand.<br />

Das Investitionsvolumen für die Anlage beläuft sich<br />

auf insgesamt rd. 35 Mio. DM. Bis Ende 1999 waren<br />

rd. 31 Mio. DM verausgabt oder durch Verträge<br />

gebunden. Die jährlichen Kosten für den Unterhalt<br />

der Anlage veranschlagt das Umweltbun<strong>des</strong>amt auf<br />

rd. 1,6 Mio. DM. Wesentliche Teile der Sach- und<br />

Personalausgaben für den eigentlichen Forschungs-<br />

191<br />

betrieb kann das Umweltbun<strong>des</strong>amt gegenwärtig<br />

nicht beziffern. Sie sind in dem Betrag nicht<br />

enthalten.<br />

Aufgrund absehbarer personalwirtschaftlicher Probleme<br />

für den Unterhalt der Anlage forderte das<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt in den Jahren 1996 und 1997 zusätzliches<br />

Personal. Der Haushaltsgesetzgeber gab<br />

den Forderungen jedoch nicht statt. Trotz Zweifeln an<br />

einem gesicherten Betrieb der Anlage entschied sich<br />

das Umweltbun<strong>des</strong>amt für die Weiterführung <strong>des</strong><br />

Bauvorhabens. Nachdem bereits nahezu 22 Mio. DM<br />

verausgabt worden waren, beauftragte das Umweltbun<strong>des</strong>amt<br />

im Jahre 1998 die Bun<strong>des</strong>baudirektion,<br />

die finanziellen Auswirkungen eines Projektabbruches<br />

zu prüfen und verhängte im Benehmen mit<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium einen vorläufigen Baustopp.<br />

Die Bun<strong>des</strong>baudirektion schätzte die Aufwendungen<br />

für einen vollständigen Rückbau der Anlage auf rd.<br />

12 Mio. DM und für die Umrüstung der Anlagenhalle<br />

für eine anderweitige Nutzung auf rd. 6 Mio. DM. Im<br />

Benehmen mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium entschied<br />

sich das Umweltbun<strong>des</strong>amt für die Fertigstellung der<br />

neuen Anlage. Die Frage <strong>des</strong> fachlichen Bedarfs blieb<br />

auch bei dieser Gelegenheit ungeprüft.<br />

Die Anlage soll im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2000 in Betrieb<br />

genommen werden. Über ein Nutzungskonzept<br />

verfügt das Umweltbun<strong>des</strong>amt bisher nicht.<br />

Vorgesehen ist zunächst eine dreijährige Pilotphase,<br />

um die Anlage zu erproben und ein Benutzer-<br />

Handbuch zu erstellen. In dieser Zeit sollen auch die<br />

Möglichkeiten einer Nutzung durch Dritte untersucht<br />

werden.<br />

Nach Schätzungen <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes sind für<br />

den laufenden Unterhalt der Anlage sechs Mitarbeiter<br />

erforderlich. Drei der Mitarbeiter will es aus dem<br />

vorhandenen Personalbestand bereitstellen, für die<br />

übrigen machte es in den Haushaltsverhandlungen für<br />

die Jahre 2000 und 2001 Mittel für zunächst drei, dann<br />

zwei zusätzliche Stellen geltend. Bewilligt wurden<br />

schließlich zusätzliche Haushaltsmittel für eine Stelle<br />

BAT Vb ab dem Jahr 2001. Den Bedarf an<br />

wissenschaftlichem Personal für den eigentlichen<br />

Forschungsbetrieb kann das Umweltbun<strong>des</strong>amt bisher<br />

nicht angeben.<br />

59.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt die Baumaßnahme nach der Übernahme<br />

<strong>des</strong> Institutes weiterführte, ohne seinen fachlichen<br />

Bedarf an einer Anlage zu ermitteln. Er hat darüber<br />

hinaus die Notwendigkeit der Forschungsanlage,<br />

über deren Aufgaben während der fast sechsjährigen<br />

Bauphase nicht abschließend entschieden werden<br />

konnte, generell infrage gestellt. So geht aus Vermerken<br />

<strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes hervor, dass es in<br />

Deutschland ähnliche Anlagen gibt, die nicht ausgelastet<br />

sind und die prinzipiell für entsprechende<br />

Forschungsaufträge <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes infrage<br />

kommen könnten. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />

192<br />

ferner bemängelt, dass das Umweltbun<strong>des</strong>amt wenige<br />

Monate vor der beabsichtigten Inbetriebnahme über<br />

kein hinreichend konkretes Konzept für die künftige<br />

Nutzung der Anlage verfügt.<br />

Auch ergeben sich aus dem Betrieb der Anlage<br />

erhebliche Kostenrisiken für den Bun<strong>des</strong>haushalt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat auf die bisher nicht<br />

ausgeräumten Unsicherheiten bei der personellen<br />

Ausstattung und die kaum abzusehenden Folgekosten<br />

<strong>des</strong> Betriebes hingewiesen. Er hat Zweifel geäußert,<br />

dass das Umweltbun<strong>des</strong>amt angesichts <strong>des</strong><br />

erheblichen Personalbedarfs für den Forschungsbetrieb<br />

und der hohen Folgekosten eine hinreichende<br />

Auslastung der Anlage aus eigener Kraft sicherstellen<br />

kann.<br />

59.3<br />

Das Umweltbun<strong>des</strong>amt hat in seiner Stellungnahme<br />

den Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nicht<br />

widersprochen. Es hat eingeräumt, dass es einen Dauerbetrieb<br />

der Anlage in voller oder überwiegender<br />

Auslastung aus eigener Kraft nicht sicherstellen kann<br />

und sich heute wahrscheinlich nicht mehr für den Bau<br />

einer Anlage dieser Größenordnung entscheiden<br />

würde. Ein hoher Auslastungsgrad der Anlage sei<br />

sicherlich wünschenswert, angesichts der fachlichen<br />

Erfordernisse aber von nachrangigem Interesse.<br />

Eigene experimentelle Forschung mit der Anlage sei<br />

erforderlich, um von der Industrie ermittelte Daten,<br />

z. B. zur Umweltwirkung von Chemikalien, objektiv<br />

beurteilen zu können. Konkrete Forschungsprojekte<br />

könnten jedoch erst nach dem dreijährigen<br />

Probebetrieb konzipiert werden, da die vorhandenen<br />

Kenntnisse zur Handhabung der Anlage nicht<br />

ausreichten. Dann erst ließen sich auch der<br />

projektbezogene Personalbedarf und die vollständigen<br />

Kosten <strong>des</strong> Forschungsbetriebes ermitteln.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich der Stellungnahme<br />

<strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes angeschlossen und betont,<br />

dass es sich Mitte <strong>des</strong> Jahres 1998 unter Abwägung<br />

aller fachlichen und politischen Aspekte zur Aufhebung<br />

<strong>des</strong> bereits verhängten Baustopps und zur<br />

Fertigstellung der Anlage entschlossen habe.<br />

59.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht sich durch die<br />

Ausführungen <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes in seinen<br />

Zweifeln an dem Bedarf für eine solche Anlage<br />

bestätigt. Der Hinweis auf die Notwendigkeit eigener<br />

experimenteller Forschung mit dieser Anlage zur<br />

objektiven Bewertung von Chemikaliendaten der<br />

Industrie räumt diese Zweifel nicht aus. Mit seiner<br />

Einlassung wertet das Umweltbun<strong>des</strong>amt die<br />

bisherige Praxis der Beauftragung externer<br />

Sachverständiger, auf die es sich bei seiner Arbeit<br />

seit vielen Jahren in erheblichem Umfang stützt,<br />

pauschal ab. Es trägt jedoch in der Sache nichts vor,<br />

was diese negative Beurteilung stützen könnte. Auch<br />

auf anderen Fachgebieten bedient sich das Umweltbun<strong>des</strong>amt<br />

experimenteller Untersuchungen Drit-

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