Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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von mehr als 20 Mio. DM zugunsten <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>haushalts.<br />
50.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass die<br />
Bauämter Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> unverändert<br />
häufig fehlerhaft abrechnen, obwohl der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
bereits vor Jahren hierauf hingewiesen<br />
hatte. Er hat kritisiert, dass es das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
unterließ, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,<br />
um die Mängel zu beseitigen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
hat insbesondere beanstandet, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium die Oberfinanzdirektionen nicht<br />
aufforderte, den Mängeln bei der Abrechnung von<br />
Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> entgegenzuwirken.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die festgestellten<br />
Mängel auf Unkenntnis oder Missachtung der<br />
einschlägigen Abrechnungsbestimmungen sowie auf<br />
unzureichende Sorgfalt bei der Bearbeitung der<br />
Rechnungsbelege zurückgeführt. Er hat eine<br />
wesentliche Verbesserung <strong>des</strong> Abrechnungsverfahrens<br />
der Bauämter angemahnt und eine<br />
verstärkte Fachaufsicht durch das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
und eine intensivere Schulung der Mitarbeiter bei den<br />
Bauämtern gefordert.<br />
50.4<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat mitgeteilt, es habe nunmehr<br />
gemeinsam mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium der<br />
Verteidigung die Fachaufsicht über die Bauämter für<br />
die Abrechnung einzelner Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
auf die Technische Aufsichtsbehörde der Mittelinstanz<br />
übertragen. Außerdem habe es die Aufsichtsbehörden<br />
inzwischen aufgefordert mitzuteilen, durch welche<br />
konkreten Maßnahmen die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
aufgezeigten Mängel nachhaltig abgestellt werden<br />
können. Das Bun<strong>des</strong>ministerium erwarte einen<br />
entsprechenden Bericht. Im Übrigen habe wegen<br />
beabsichtigter Änderungen der Organisationsformen<br />
der Bauverwaltungen der Länder bisher keine<br />
Möglichkeit bestanden, die Mängel mit den Ländern zu<br />
erörtern.<br />
50.5<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes trägt<br />
das Bun<strong>des</strong>ministerium unverändert die<br />
Gesamtverantwortung für fehlerfreie Abrechnungen<br />
von Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Dieser<br />
Gesamtverantwortung kann sich das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
auch nicht dadurch entziehen, dass es<br />
Teile seiner Fachaufsicht auf nachgeordnete<br />
Behörden überträgt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium ist seiner Verantwortung<br />
nicht gerecht geworden. Es hätte bereits vor Jahren<br />
Maßnahmen ergreifen müssen, die festgestellten<br />
Mängel zu vermeiden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
nunmehr zügig und mit Nachdruck die<br />
Voraussetzungen für fehlerfreie Abrechnungen seiner<br />
Bauvorhaben schafft. Weitere Verzögerungen sind<br />
nicht hinnehmbar und lassen sich auch nicht durch<br />
beabsichtigte organisatorische Änderungen in den<br />
Bauverwaltungen der Länder rechtfertigen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof wird die Angelegenheit<br />
weiter beobachten.<br />
Nr. 59 Fließgewässersimulationsanlage<br />
<strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes<br />
59.0<br />
Im Jahre 1993 begann das Institut für Wasser-,<br />
Boden- und Lufthygiene <strong>des</strong> ehemaligen<br />
Bun<strong>des</strong>gesundheitsamtes mit der Errichtung<br />
einer Fließgewässersimulationsanlage zur Erforschung<br />
von Umwelteinwirkungen auf<br />
Gewässer. Das Institut wurde im Jahre 1994<br />
dem Umweltbun<strong>des</strong>amt angegliedert. Das<br />
Umweltbun<strong>des</strong>amt setzte die Baumaßnahme<br />
fort, ohne zu prüfen, inwieweit im Rahmen<br />
seiner Amtsaufgaben ein Bedarf für eine<br />
solche Anlage bestand. Die Auslastung der rd.<br />
35 Mio. DM teuren Investition ist nicht gesichert.<br />
Ein hinreichend konkretes Nutzungskonzept<br />
hat das Umweltbun<strong>des</strong>amt bisher<br />
nicht erarbeitet.<br />
59.1<br />
Fließgewässersimulationsanlagen (Anlage) bilden<br />
fließende Gewässer nach und können u. a. dazu<br />
dienen, die Auswirkungen von Stoffeinträgen und<br />
anderen Umwelteinwirkungen auf solche Gewässer<br />
zu untersuchen. Das Institut für Wasser-, Boden- und<br />
Lufthygiene (Institut) <strong>des</strong> ehemaligen Bun<strong>des</strong>gesundheitsamtes<br />
betrieb in den Jahren 1981 bis 1988<br />
eine Anlage auf seinem Versuchsfeld in Berlin-<br />
Marienfelde. Bis zu ihrer Stilllegung führte das<br />
Institut darauf insgesamt achtzehn Forschungsvorhaben<br />
durch, vier davon im Auftrag <strong>des</strong><br />
Umweltbun<strong>des</strong>amtes.<br />
Im Jahre 1993 begann das Institut mit der Errichtung<br />
einer neuen Anlage, die den gleichzeitigen Betrieb<br />
von bis zu 16 Versuchen nebeneinander ermöglicht.<br />
Nach der Auflösung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesundheitsamtes<br />
ging das Institut im Jahre 1994 in den<br />
Geschäftsbereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums über und<br />
wurde dem Umweltbun<strong>des</strong>amt angegliedert. Das<br />
Umweltbun<strong>des</strong>amt führte das Bauvorhaben weiter,<br />
ohne zu prüfen, inwieweit im Rahmen seiner<br />
Amtsaufgaben ein ausreichender fachlicher Bedarf<br />
für die Anlage bestand.<br />
Das Investitionsvolumen für die Anlage beläuft sich<br />
auf insgesamt rd. 35 Mio. DM. Bis Ende 1999 waren<br />
rd. 31 Mio. DM verausgabt oder durch Verträge<br />
gebunden. Die jährlichen Kosten für den Unterhalt<br />
der Anlage veranschlagt das Umweltbun<strong>des</strong>amt auf<br />
rd. 1,6 Mio. DM. Wesentliche Teile der Sach- und<br />
Personalausgaben für den eigentlichen Forschungs-<br />
191<br />
betrieb kann das Umweltbun<strong>des</strong>amt gegenwärtig<br />
nicht beziffern. Sie sind in dem Betrag nicht<br />
enthalten.<br />
Aufgrund absehbarer personalwirtschaftlicher Probleme<br />
für den Unterhalt der Anlage forderte das<br />
Umweltbun<strong>des</strong>amt in den Jahren 1996 und 1997 zusätzliches<br />
Personal. Der Haushaltsgesetzgeber gab<br />
den Forderungen jedoch nicht statt. Trotz Zweifeln an<br />
einem gesicherten Betrieb der Anlage entschied sich<br />
das Umweltbun<strong>des</strong>amt für die Weiterführung <strong>des</strong><br />
Bauvorhabens. Nachdem bereits nahezu 22 Mio. DM<br />
verausgabt worden waren, beauftragte das Umweltbun<strong>des</strong>amt<br />
im Jahre 1998 die Bun<strong>des</strong>baudirektion,<br />
die finanziellen Auswirkungen eines Projektabbruches<br />
zu prüfen und verhängte im Benehmen mit<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium einen vorläufigen Baustopp.<br />
Die Bun<strong>des</strong>baudirektion schätzte die Aufwendungen<br />
für einen vollständigen Rückbau der Anlage auf rd.<br />
12 Mio. DM und für die Umrüstung der Anlagenhalle<br />
für eine anderweitige Nutzung auf rd. 6 Mio. DM. Im<br />
Benehmen mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium entschied<br />
sich das Umweltbun<strong>des</strong>amt für die Fertigstellung der<br />
neuen Anlage. Die Frage <strong>des</strong> fachlichen Bedarfs blieb<br />
auch bei dieser Gelegenheit ungeprüft.<br />
Die Anlage soll im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2000 in Betrieb<br />
genommen werden. Über ein Nutzungskonzept<br />
verfügt das Umweltbun<strong>des</strong>amt bisher nicht.<br />
Vorgesehen ist zunächst eine dreijährige Pilotphase,<br />
um die Anlage zu erproben und ein Benutzer-<br />
Handbuch zu erstellen. In dieser Zeit sollen auch die<br />
Möglichkeiten einer Nutzung durch Dritte untersucht<br />
werden.<br />
Nach Schätzungen <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes sind für<br />
den laufenden Unterhalt der Anlage sechs Mitarbeiter<br />
erforderlich. Drei der Mitarbeiter will es aus dem<br />
vorhandenen Personalbestand bereitstellen, für die<br />
übrigen machte es in den Haushaltsverhandlungen für<br />
die Jahre 2000 und 2001 Mittel für zunächst drei, dann<br />
zwei zusätzliche Stellen geltend. Bewilligt wurden<br />
schließlich zusätzliche Haushaltsmittel für eine Stelle<br />
BAT Vb ab dem Jahr 2001. Den Bedarf an<br />
wissenschaftlichem Personal für den eigentlichen<br />
Forschungsbetrieb kann das Umweltbun<strong>des</strong>amt bisher<br />
nicht angeben.<br />
59.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat beanstandet, dass das<br />
Umweltbun<strong>des</strong>amt die Baumaßnahme nach der Übernahme<br />
<strong>des</strong> Institutes weiterführte, ohne seinen fachlichen<br />
Bedarf an einer Anlage zu ermitteln. Er hat darüber<br />
hinaus die Notwendigkeit der Forschungsanlage,<br />
über deren Aufgaben während der fast sechsjährigen<br />
Bauphase nicht abschließend entschieden werden<br />
konnte, generell infrage gestellt. So geht aus Vermerken<br />
<strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes hervor, dass es in<br />
Deutschland ähnliche Anlagen gibt, die nicht ausgelastet<br />
sind und die prinzipiell für entsprechende<br />
Forschungsaufträge <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes infrage<br />
kommen könnten. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat<br />
192<br />
ferner bemängelt, dass das Umweltbun<strong>des</strong>amt wenige<br />
Monate vor der beabsichtigten Inbetriebnahme über<br />
kein hinreichend konkretes Konzept für die künftige<br />
Nutzung der Anlage verfügt.<br />
Auch ergeben sich aus dem Betrieb der Anlage<br />
erhebliche Kostenrisiken für den Bun<strong>des</strong>haushalt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat auf die bisher nicht<br />
ausgeräumten Unsicherheiten bei der personellen<br />
Ausstattung und die kaum abzusehenden Folgekosten<br />
<strong>des</strong> Betriebes hingewiesen. Er hat Zweifel geäußert,<br />
dass das Umweltbun<strong>des</strong>amt angesichts <strong>des</strong><br />
erheblichen Personalbedarfs für den Forschungsbetrieb<br />
und der hohen Folgekosten eine hinreichende<br />
Auslastung der Anlage aus eigener Kraft sicherstellen<br />
kann.<br />
59.3<br />
Das Umweltbun<strong>des</strong>amt hat in seiner Stellungnahme<br />
den Feststellungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nicht<br />
widersprochen. Es hat eingeräumt, dass es einen Dauerbetrieb<br />
der Anlage in voller oder überwiegender<br />
Auslastung aus eigener Kraft nicht sicherstellen kann<br />
und sich heute wahrscheinlich nicht mehr für den Bau<br />
einer Anlage dieser Größenordnung entscheiden<br />
würde. Ein hoher Auslastungsgrad der Anlage sei<br />
sicherlich wünschenswert, angesichts der fachlichen<br />
Erfordernisse aber von nachrangigem Interesse.<br />
Eigene experimentelle Forschung mit der Anlage sei<br />
erforderlich, um von der Industrie ermittelte Daten,<br />
z. B. zur Umweltwirkung von Chemikalien, objektiv<br />
beurteilen zu können. Konkrete Forschungsprojekte<br />
könnten jedoch erst nach dem dreijährigen<br />
Probebetrieb konzipiert werden, da die vorhandenen<br />
Kenntnisse zur Handhabung der Anlage nicht<br />
ausreichten. Dann erst ließen sich auch der<br />
projektbezogene Personalbedarf und die vollständigen<br />
Kosten <strong>des</strong> Forschungsbetriebes ermitteln.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat sich der Stellungnahme<br />
<strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes angeschlossen und betont,<br />
dass es sich Mitte <strong>des</strong> Jahres 1998 unter Abwägung<br />
aller fachlichen und politischen Aspekte zur Aufhebung<br />
<strong>des</strong> bereits verhängten Baustopps und zur<br />
Fertigstellung der Anlage entschlossen habe.<br />
59.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sieht sich durch die<br />
Ausführungen <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes in seinen<br />
Zweifeln an dem Bedarf für eine solche Anlage<br />
bestätigt. Der Hinweis auf die Notwendigkeit eigener<br />
experimenteller Forschung mit dieser Anlage zur<br />
objektiven Bewertung von Chemikaliendaten der<br />
Industrie räumt diese Zweifel nicht aus. Mit seiner<br />
Einlassung wertet das Umweltbun<strong>des</strong>amt die<br />
bisherige Praxis der Beauftragung externer<br />
Sachverständiger, auf die es sich bei seiner Arbeit<br />
seit vielen Jahren in erheblichem Umfang stützt,<br />
pauschal ab. Es trägt jedoch in der Sache nichts vor,<br />
was diese negative Beurteilung stützen könnte. Auch<br />
auf anderen Fachgebieten bedient sich das Umweltbun<strong>des</strong>amt<br />
experimenteller Untersuchungen Drit-