Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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erhalten, ist nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
nicht stichhaltig, weil die<br />
Liegenschaft für den Bund zu groß und nicht in<br />
seinem Eigentum ist. Ein Verkauf ist daher nach dem<br />
mit der Russischen Föderation geschlossenen<br />
Abkommen nicht möglich. Ein nur theoretischer<br />
Verkehrswert ist nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
nicht zu realisieren.<br />
Der Vorteil für den Bund könnte somit allenfalls in<br />
einer Rendite aus Vermietung liegen. Der Einsatz von<br />
Steuergeldern zu diesem Zweck ist aber nicht zulässig.<br />
Deshalb erübrigt sich eine Renditeberechnung.<br />
19.2 Maßnahmen für die bauliche Sicherheit<br />
von Gebäuden<br />
19.2.1<br />
Das Auswärtige Amt nutzt in Moskau seit mehreren<br />
Jahren die ebenfalls von der ehemaligen DDR übernommene<br />
Liegenschaft Leninskij Prospekt für die<br />
Visa-Stelle der Botschaft und für das Goethe-Institut.<br />
Da die Gebäude für eine amtliche Nutzung zu groß<br />
sind, wird ein Teil als Bürofläche vermietet. Der<br />
bauliche Sicherheitszustand ist schlecht.<br />
Insbesondere der Brandschutz und die<br />
Elektroinstallation entspricht nicht den<br />
Sicherheitsvorschriften. Zudem sind die Gebäude mit<br />
Asbest belastet. Gegen die Befestigung der<br />
Fassadenplatten erhoben Fachleute bereits zu DDR-<br />
Zeiten statische Bedenken.<br />
Für die Herstellung der baulichen Sicherheit stellte das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium bisher rd. 15 Mio. DM bereit. Da<br />
dies nicht ausreichte, werden dafür weitere Haushaltsmittel<br />
in Höhe von min<strong>des</strong>tens 25 Mio. DM<br />
erforderlich. Die Gesamtkosten, einschließlich weiterer,<br />
über die Herstellung der baulichen Sicherheit<br />
hinausgehender bedarfsgerechter Umbaumaßnahmen<br />
schätzte das Bun<strong>des</strong>ministerium auf rd. 90 Mio. DM.<br />
Über das weitere Vorgehen wurde noch nicht<br />
entschieden. Nach bisher vorliegenden Berechnungen<br />
der Verwaltung wären Neubauten der Visa-Stelle und<br />
<strong>des</strong> Goethe-Instituts mit geschätzten Baukosten von<br />
insgesamt 30 bis 40 Mio. DM kostengünstiger.<br />
Allerdings fehlen dafür zurzeit die Haushaltsmittel.<br />
Zudem müssten Interimsmaßnahmen für die Dauer der<br />
Baumaßnahmen finanziert werden.<br />
Das Kanzleigebäude der Botschaft in Tokio konnte<br />
bisher nicht erdbebensicher umgebaut oder neu<br />
gebaut werden. Nach dem schweren Erdbeben im<br />
Jahre 1995 in Japan in der Region von Kobe wurden<br />
Gutachten zur Erdbebensicherheit für die<br />
Botschaftsgebäude in Tokio erstellt. Danach ist die<br />
Baukonstruktion <strong>des</strong> Kanzleigebäu<strong>des</strong> erdbebengefährdet<br />
und entspricht nicht den in Japan geltenden<br />
baulichen Vorschriften zur Erdbebensicherheit.<br />
Seitdem wird nach einer wirtschaftlichen Lösung für<br />
die Herstellung der Erdbebensicherheit gesucht. Seit<br />
dem Jahre 1996 wurden Sanierungsmöglichkeiten<br />
(Baukosten rd. 17 Mio. DM) und mehrere<br />
Neubauvarianten (Baukosten rd. 45 Mio. DM) sowie<br />
zwei Angebotsvarianten eines Investors geprüft und<br />
verworfen. Der Investor bot beispielsweise an, gegen<br />
Überlassung eines Teilgrundstücks an anderer Stelle<br />
<strong>des</strong> Grundstücks unentgeltlich ein neues<br />
Kanzleigebäude zu bauen. Baumaßnahmen und eine<br />
Zwischenunterbringung <strong>des</strong> gefährdeten Personals<br />
wurden bisher wegen knapper Haushaltsmittel<br />
aufgeschoben. Jetzt soll das alte Kanzleigebäude<br />
abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.<br />
Nach Angaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen soll dieser mit etwa<br />
24 Mio. DM gegenüber einer risikobehafteten<br />
Sanierung wirtschaftlicher sein.<br />
19.2.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat nach seiner Prüfung der<br />
Baumaßnahmen zum Leninskij Prospekt in Moskau<br />
die umgehende Herstellung eines Min<strong>des</strong>tmaßes an<br />
baulicher Sicherheit angemahnt, wenn die<br />
Liegenschaft weiterhin für die Visa-Stelle der<br />
Botschaft und das Goethe-Institut bis zu deren<br />
anderweitiger Unterbringung genutzt werden soll.<br />
Einen über die Sicherheitsmaßnahmen<br />
hinausgehenden Umbau der Gebäude hält der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof bei dem derzeitigen amtlichen<br />
Bedarf nicht für wirtschaftlich.<br />
Er hat auch die Herstellung der Erdbebensicherheit<br />
<strong>des</strong> Kanzleigebäu<strong>des</strong> in Tokio und eine umgehende<br />
sichere Zwischenunterbringung <strong>des</strong> Personals<br />
gefordert. Ferner hält er einen Neubau langfristig für<br />
wirtschaftlich, weil Risiken bei einer Sanierung nicht<br />
auszuschließen sind.<br />
In beiden Fällen hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auf<br />
mögliche erhebliche Haftungsansprüche gegen den<br />
Bund für Personen- und Sachschäden hingewiesen,<br />
weil neben dem eigenen Personal auch zahlreiche<br />
Besucher und in Moskau auch Fremdmieter gefährdet<br />
sind. Er hat gefordert, Haushaltsmittel vorrangig für<br />
die Wiederherstellung der baulichen Sicherheit der<br />
vom Bund benötigten Gebäude einzusetzen. Er<br />
verkennt dabei nicht, dass die Voraussetzungen und<br />
die Unterlagen nach § 24 Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />
für Baumaßnahmen von dem zuständigen Ressort<br />
unter Beteiligung der Bauverwaltung zu schaffen<br />
sind. Letztere hat auf die Dringlichkeit von<br />
Sicherheitsmaßnahmen besonders hinzuweisen.<br />
Fragen zur Wirtschaftlichkeit von<br />
Lösungsmöglichkeiten sind bei solchen Maßnahmen<br />
schneller als sonst üblich zu klären. Die Maßnahmen<br />
dürfen nicht wegen allgemein knapper<br />
Haushaltsmittel verzögert werden.<br />
19.2.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Auffassung vertreten,<br />
dass das Auswärtige Amt über seine dringend<br />
notwendigen Bauinvestitionen ausschließlich in<br />
eigener Verantwortung zu entscheiden habe. Die<br />
Bildung ressortübergreifender Prioritäten<br />
widerspräche dem Ressortprinzip nach Artikel 65<br />
Grundgesetz. Demzufolge seien die Bautitel im<br />
189<br />
Einzelplan 05 in Konkurrenz zu den übrigen<br />
Ausgabetiteln <strong>des</strong> Einzelplans 05 unter Würdigung<br />
der dortigen Prioritäten nach Haushaltslage und<br />
gegebenen Sparzwängen zu bemessen. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium und das Auswärtige Amt seien<br />
bei den Referatsleiterverhandlungen zur Aufstellung<br />
<strong>des</strong> Einzelplans 05 für das Jahr 2001 bemüht<br />
gewesen, die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
zu den Baumaßnahmen in Tokio und Moskau<br />
aufzugreifen und zügig umzusetzen.<br />
19.2.4<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof kritisiert, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
unterschiedliche Maßstäbe für die<br />
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für<br />
Baumaßnahmen anlegt. Dies ist besonders<br />
fragwürdig, wenn dadurch dringend notwendige<br />
Baumaßnahmen <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes zur Abwehr<br />
von Gefahren für Personen und Sachen nicht<br />
ausreichend bei der Aufstellung <strong>des</strong> Haushalts<br />
berücksichtigt werden. Der Hinweis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
auf das Ressortprinzip wird <strong>des</strong>sen<br />
haushaltsrechtlicher Verantwortung nicht gerecht. Er<br />
wird auch dadurch entkräftet, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium nach eigenen Angaben bemüht<br />
war, die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />
gemeinsam mit den beteiligten Ressorts aufzugreifen<br />
und umzusetzen.<br />
Aufgrund der Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes sind<br />
inzwischen Mittel für einen Neubau in Tokio veranschlagt.<br />
19.3 Abschließende Würdigung<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Prioritäten und die<br />
Beurteilungsmaßstäbe bei Entscheidungen über den<br />
Einsatz von Haushaltsmitteln für Baumaßnahmen im<br />
Ausland derzeit für nicht sachgerecht. Dies gilt<br />
insbesondere dann, wenn einerseits aus<br />
Renditeüberlegungen Haushaltsmittel über den<br />
Bedarf hinaus bereitgestellt werden, diese<br />
andererseits aber für notwendige Baumaßnahmen zur<br />
baulichen Sicherheit fehlen.<br />
Beim Einsatz von Haushaltsmitteln sind nach Auffassung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes für alle Ressorts einheitliche<br />
Beurteilungsmaßstäbe anzulegen. Dabei<br />
sollten Baumaßnahmen zur Vermeidung von<br />
Personen- und Sachschäden sowie zur Abwehr von<br />
Schadenersatzforderungen Vorrang haben.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt daher, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium künftig folgende Punkte beachtet:<br />
• Die Haushaltsmittel für seine Baumaßnahmen<br />
sind künftig bedarfsgerecht und wirtschaftlich<br />
einzusetzen.<br />
• Bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln sollten<br />
ressortübergreifend gleiche<br />
Beurteilungsmaßstäbe für den Bedarf und die<br />
Wirtschaftlichkeit angelegt werden.<br />
190<br />
• Mit den zuständigen Ressorts sind die<br />
verfahrens- und haushaltsmäßigen Voraussetzungen<br />
für die Bereitstellung von<br />
Haushaltsmitteln für dringende Sicherheitsbaumaßnahmen<br />
zu schaffen.<br />
Nr. 50 Abrechnung von<br />
Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
(verschiedene Kapitel und<br />
Investitionstitel im Bun<strong>des</strong>haushalt)<br />
50.0<br />
Mängel bei der Abrechnung von Baumaßnahmen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durch die Bauverwaltungen<br />
der Länder führten zu Rückzahlungen in Höhe<br />
von über 20 Mio. DM. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
begann erst verspätet, Maßnahmen zu<br />
ergreifen, um die Mängel künftig zu vermeiden.<br />
50.1<br />
Die Finanzbauverwaltungen der Länder nehmen die<br />
Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen<br />
wahr. Die Gesamtverantwortung für das Bauwesen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> obliegt dem Bun<strong>des</strong>ministerium. Der<br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüft, unterstützt von den so<br />
genannten Fachtechnischen Prüfstellen bei den<br />
Finanzbauverwaltungen der Länder, regelmäßig die<br />
Ausgaben für Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Bereits in<br />
den Bemerkungen 1997 (Drucksache 13/8550 Nr. 83)<br />
wies der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auf zahlreiche Mängel<br />
bei der Abrechnung von Bauleistungen hin, die damals<br />
zu Rückzahlungen in Höhe von mehr als 20 Mio. DM<br />
geführt hatten.<br />
50.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof und die Fachtechnischen<br />
Prüfstellen untersuchten in den Jahren 1997 bis 1999<br />
erneut, wie die Ämter der Finanzbauverwaltungen<br />
(Bauämter) Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> abrechneten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass die Bauämter<br />
nach wie vor häufig unzulängliche Rechnungsbelege,<br />
insbesondere solche mit unzureichenden Nachweisen<br />
<strong>des</strong> von den Auftragnehmern erbrachten Leistungsumfanges<br />
annahmen oder den Leistungsumfang<br />
unzutreffend feststellten. Außerdem missachteten die<br />
Bauämter oft die Abrechnungsregelungen der<br />
Verdingungsordnung für Bauleistungen oder entsprechend<br />
vereinbarte vertragliche Regelungen. In<br />
anderen Fällen vergüteten die Bauämter nicht erbrachte<br />
Leistungen, dieselben Leistungen doppelt oder<br />
Stundenlohnarbeiten ohne zutreffenden Nachweis.<br />
Schließlich erkannten sie in mehreren Fällen überhöhte<br />
Forderungen an.<br />
Diese und andere Abrechnungsfehler hatten erneut<br />
erhebliche Überzahlungen zur Folge.<br />
Die von den Fachtechnischen Prüfstellen veranlassten<br />
finanziellen Rückforderungen der Finanzbauverwaltungen<br />
führten zu weiteren Rückzahlungen in Höhe