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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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erhalten, ist nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

nicht stichhaltig, weil die<br />

Liegenschaft für den Bund zu groß und nicht in<br />

seinem Eigentum ist. Ein Verkauf ist daher nach dem<br />

mit der Russischen Föderation geschlossenen<br />

Abkommen nicht möglich. Ein nur theoretischer<br />

Verkehrswert ist nach Auffassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

nicht zu realisieren.<br />

Der Vorteil für den Bund könnte somit allenfalls in<br />

einer Rendite aus Vermietung liegen. Der Einsatz von<br />

Steuergeldern zu diesem Zweck ist aber nicht zulässig.<br />

Deshalb erübrigt sich eine Renditeberechnung.<br />

19.2 Maßnahmen für die bauliche Sicherheit<br />

von Gebäuden<br />

19.2.1<br />

Das Auswärtige Amt nutzt in Moskau seit mehreren<br />

Jahren die ebenfalls von der ehemaligen DDR übernommene<br />

Liegenschaft Leninskij Prospekt für die<br />

Visa-Stelle der Botschaft und für das Goethe-Institut.<br />

Da die Gebäude für eine amtliche Nutzung zu groß<br />

sind, wird ein Teil als Bürofläche vermietet. Der<br />

bauliche Sicherheitszustand ist schlecht.<br />

Insbesondere der Brandschutz und die<br />

Elektroinstallation entspricht nicht den<br />

Sicherheitsvorschriften. Zudem sind die Gebäude mit<br />

Asbest belastet. Gegen die Befestigung der<br />

Fassadenplatten erhoben Fachleute bereits zu DDR-<br />

Zeiten statische Bedenken.<br />

Für die Herstellung der baulichen Sicherheit stellte das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium bisher rd. 15 Mio. DM bereit. Da<br />

dies nicht ausreichte, werden dafür weitere Haushaltsmittel<br />

in Höhe von min<strong>des</strong>tens 25 Mio. DM<br />

erforderlich. Die Gesamtkosten, einschließlich weiterer,<br />

über die Herstellung der baulichen Sicherheit<br />

hinausgehender bedarfsgerechter Umbaumaßnahmen<br />

schätzte das Bun<strong>des</strong>ministerium auf rd. 90 Mio. DM.<br />

Über das weitere Vorgehen wurde noch nicht<br />

entschieden. Nach bisher vorliegenden Berechnungen<br />

der Verwaltung wären Neubauten der Visa-Stelle und<br />

<strong>des</strong> Goethe-Instituts mit geschätzten Baukosten von<br />

insgesamt 30 bis 40 Mio. DM kostengünstiger.<br />

Allerdings fehlen dafür zurzeit die Haushaltsmittel.<br />

Zudem müssten Interimsmaßnahmen für die Dauer der<br />

Baumaßnahmen finanziert werden.<br />

Das Kanzleigebäude der Botschaft in Tokio konnte<br />

bisher nicht erdbebensicher umgebaut oder neu<br />

gebaut werden. Nach dem schweren Erdbeben im<br />

Jahre 1995 in Japan in der Region von Kobe wurden<br />

Gutachten zur Erdbebensicherheit für die<br />

Botschaftsgebäude in Tokio erstellt. Danach ist die<br />

Baukonstruktion <strong>des</strong> Kanzleigebäu<strong>des</strong> erdbebengefährdet<br />

und entspricht nicht den in Japan geltenden<br />

baulichen Vorschriften zur Erdbebensicherheit.<br />

Seitdem wird nach einer wirtschaftlichen Lösung für<br />

die Herstellung der Erdbebensicherheit gesucht. Seit<br />

dem Jahre 1996 wurden Sanierungsmöglichkeiten<br />

(Baukosten rd. 17 Mio. DM) und mehrere<br />

Neubauvarianten (Baukosten rd. 45 Mio. DM) sowie<br />

zwei Angebotsvarianten eines Investors geprüft und<br />

verworfen. Der Investor bot beispielsweise an, gegen<br />

Überlassung eines Teilgrundstücks an anderer Stelle<br />

<strong>des</strong> Grundstücks unentgeltlich ein neues<br />

Kanzleigebäude zu bauen. Baumaßnahmen und eine<br />

Zwischenunterbringung <strong>des</strong> gefährdeten Personals<br />

wurden bisher wegen knapper Haushaltsmittel<br />

aufgeschoben. Jetzt soll das alte Kanzleigebäude<br />

abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen soll dieser mit etwa<br />

24 Mio. DM gegenüber einer risikobehafteten<br />

Sanierung wirtschaftlicher sein.<br />

19.2.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat nach seiner Prüfung der<br />

Baumaßnahmen zum Leninskij Prospekt in Moskau<br />

die umgehende Herstellung eines Min<strong>des</strong>tmaßes an<br />

baulicher Sicherheit angemahnt, wenn die<br />

Liegenschaft weiterhin für die Visa-Stelle der<br />

Botschaft und das Goethe-Institut bis zu deren<br />

anderweitiger Unterbringung genutzt werden soll.<br />

Einen über die Sicherheitsmaßnahmen<br />

hinausgehenden Umbau der Gebäude hält der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof bei dem derzeitigen amtlichen<br />

Bedarf nicht für wirtschaftlich.<br />

Er hat auch die Herstellung der Erdbebensicherheit<br />

<strong>des</strong> Kanzleigebäu<strong>des</strong> in Tokio und eine umgehende<br />

sichere Zwischenunterbringung <strong>des</strong> Personals<br />

gefordert. Ferner hält er einen Neubau langfristig für<br />

wirtschaftlich, weil Risiken bei einer Sanierung nicht<br />

auszuschließen sind.<br />

In beiden Fällen hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auf<br />

mögliche erhebliche Haftungsansprüche gegen den<br />

Bund für Personen- und Sachschäden hingewiesen,<br />

weil neben dem eigenen Personal auch zahlreiche<br />

Besucher und in Moskau auch Fremdmieter gefährdet<br />

sind. Er hat gefordert, Haushaltsmittel vorrangig für<br />

die Wiederherstellung der baulichen Sicherheit der<br />

vom Bund benötigten Gebäude einzusetzen. Er<br />

verkennt dabei nicht, dass die Voraussetzungen und<br />

die Unterlagen nach § 24 Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />

für Baumaßnahmen von dem zuständigen Ressort<br />

unter Beteiligung der Bauverwaltung zu schaffen<br />

sind. Letztere hat auf die Dringlichkeit von<br />

Sicherheitsmaßnahmen besonders hinzuweisen.<br />

Fragen zur Wirtschaftlichkeit von<br />

Lösungsmöglichkeiten sind bei solchen Maßnahmen<br />

schneller als sonst üblich zu klären. Die Maßnahmen<br />

dürfen nicht wegen allgemein knapper<br />

Haushaltsmittel verzögert werden.<br />

19.2.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die Auffassung vertreten,<br />

dass das Auswärtige Amt über seine dringend<br />

notwendigen Bauinvestitionen ausschließlich in<br />

eigener Verantwortung zu entscheiden habe. Die<br />

Bildung ressortübergreifender Prioritäten<br />

widerspräche dem Ressortprinzip nach Artikel 65<br />

Grundgesetz. Demzufolge seien die Bautitel im<br />

189<br />

Einzelplan 05 in Konkurrenz zu den übrigen<br />

Ausgabetiteln <strong>des</strong> Einzelplans 05 unter Würdigung<br />

der dortigen Prioritäten nach Haushaltslage und<br />

gegebenen Sparzwängen zu bemessen. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium und das Auswärtige Amt seien<br />

bei den Referatsleiterverhandlungen zur Aufstellung<br />

<strong>des</strong> Einzelplans 05 für das Jahr 2001 bemüht<br />

gewesen, die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

zu den Baumaßnahmen in Tokio und Moskau<br />

aufzugreifen und zügig umzusetzen.<br />

19.2.4<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof kritisiert, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

unterschiedliche Maßstäbe für die<br />

Bereitstellung von Haushaltsmitteln für<br />

Baumaßnahmen anlegt. Dies ist besonders<br />

fragwürdig, wenn dadurch dringend notwendige<br />

Baumaßnahmen <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes zur Abwehr<br />

von Gefahren für Personen und Sachen nicht<br />

ausreichend bei der Aufstellung <strong>des</strong> Haushalts<br />

berücksichtigt werden. Der Hinweis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

auf das Ressortprinzip wird <strong>des</strong>sen<br />

haushaltsrechtlicher Verantwortung nicht gerecht. Er<br />

wird auch dadurch entkräftet, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium nach eigenen Angaben bemüht<br />

war, die Anregungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes<br />

gemeinsam mit den beteiligten Ressorts aufzugreifen<br />

und umzusetzen.<br />

Aufgrund der Kritik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes sind<br />

inzwischen Mittel für einen Neubau in Tokio veranschlagt.<br />

19.3 Abschließende Würdigung<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Prioritäten und die<br />

Beurteilungsmaßstäbe bei Entscheidungen über den<br />

Einsatz von Haushaltsmitteln für Baumaßnahmen im<br />

Ausland derzeit für nicht sachgerecht. Dies gilt<br />

insbesondere dann, wenn einerseits aus<br />

Renditeüberlegungen Haushaltsmittel über den<br />

Bedarf hinaus bereitgestellt werden, diese<br />

andererseits aber für notwendige Baumaßnahmen zur<br />

baulichen Sicherheit fehlen.<br />

Beim Einsatz von Haushaltsmitteln sind nach Auffassung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes für alle Ressorts einheitliche<br />

Beurteilungsmaßstäbe anzulegen. Dabei<br />

sollten Baumaßnahmen zur Vermeidung von<br />

Personen- und Sachschäden sowie zur Abwehr von<br />

Schadenersatzforderungen Vorrang haben.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfiehlt daher, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium künftig folgende Punkte beachtet:<br />

• Die Haushaltsmittel für seine Baumaßnahmen<br />

sind künftig bedarfsgerecht und wirtschaftlich<br />

einzusetzen.<br />

• Bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln sollten<br />

ressortübergreifend gleiche<br />

Beurteilungsmaßstäbe für den Bedarf und die<br />

Wirtschaftlichkeit angelegt werden.<br />

190<br />

• Mit den zuständigen Ressorts sind die<br />

verfahrens- und haushaltsmäßigen Voraussetzungen<br />

für die Bereitstellung von<br />

Haushaltsmitteln für dringende Sicherheitsbaumaßnahmen<br />

zu schaffen.<br />

Nr. 50 Abrechnung von<br />

Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

(verschiedene Kapitel und<br />

Investitionstitel im Bun<strong>des</strong>haushalt)<br />

50.0<br />

Mängel bei der Abrechnung von Baumaßnahmen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durch die Bauverwaltungen<br />

der Länder führten zu Rückzahlungen in Höhe<br />

von über 20 Mio. DM. Das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

begann erst verspätet, Maßnahmen zu<br />

ergreifen, um die Mängel künftig zu vermeiden.<br />

50.1<br />

Die Finanzbauverwaltungen der Länder nehmen die<br />

Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen<br />

wahr. Die Gesamtverantwortung für das Bauwesen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> obliegt dem Bun<strong>des</strong>ministerium. Der<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof prüft, unterstützt von den so<br />

genannten Fachtechnischen Prüfstellen bei den<br />

Finanzbauverwaltungen der Länder, regelmäßig die<br />

Ausgaben für Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Bereits in<br />

den Bemerkungen 1997 (Drucksache 13/8550 Nr. 83)<br />

wies der Bun<strong>des</strong>rechnungshof auf zahlreiche Mängel<br />

bei der Abrechnung von Bauleistungen hin, die damals<br />

zu Rückzahlungen in Höhe von mehr als 20 Mio. DM<br />

geführt hatten.<br />

50.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof und die Fachtechnischen<br />

Prüfstellen untersuchten in den Jahren 1997 bis 1999<br />

erneut, wie die Ämter der Finanzbauverwaltungen<br />

(Bauämter) Baumaßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> abrechneten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof stellte fest, dass die Bauämter<br />

nach wie vor häufig unzulängliche Rechnungsbelege,<br />

insbesondere solche mit unzureichenden Nachweisen<br />

<strong>des</strong> von den Auftragnehmern erbrachten Leistungsumfanges<br />

annahmen oder den Leistungsumfang<br />

unzutreffend feststellten. Außerdem missachteten die<br />

Bauämter oft die Abrechnungsregelungen der<br />

Verdingungsordnung für Bauleistungen oder entsprechend<br />

vereinbarte vertragliche Regelungen. In<br />

anderen Fällen vergüteten die Bauämter nicht erbrachte<br />

Leistungen, dieselben Leistungen doppelt oder<br />

Stundenlohnarbeiten ohne zutreffenden Nachweis.<br />

Schließlich erkannten sie in mehreren Fällen überhöhte<br />

Forderungen an.<br />

Diese und andere Abrechnungsfehler hatten erneut<br />

erhebliche Überzahlungen zur Folge.<br />

Die von den Fachtechnischen Prüfstellen veranlassten<br />

finanziellen Rückforderungen der Finanzbauverwaltungen<br />

führten zu weiteren Rückzahlungen in Höhe

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