Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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sollten. Seit Mitte <strong>des</strong> Jahres 1997 konzentrierten<br />
sich die Planungen der Ressorts zur Unterbringung<br />
<strong>des</strong> Instituts daher auf eine Mietliegenschaft in Bonn.<br />
Diese ist vom Bund bis Ende März 2005 angemietet<br />
und von der Größe her geeignet, den Verwaltungsbereich<br />
<strong>des</strong> Instituts unterzubringen. Die<br />
Eigentümer der Liegenschaft unterbreiteten dem<br />
Bund ein Angebot zur langfristigen Anmietung und<br />
erklärten sich darüber hinaus dazu bereit, den<br />
Laborneubau in der Nähe der Mietliegenschaft zu<br />
errichten.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen äußerte jedoch<br />
Bedenken gegen eine Unterbringung <strong>des</strong> Instituts in<br />
der Mietliegenschaft. Zum einen sei es fraglich, ob<br />
eine Unterbringung in dieser Liegenschaft wirtschaftlich<br />
sei, zum anderen bestünde nach Ansicht <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums die Gefahr, dass der Bund nach<br />
Errichtung eines Laborbaus in unmittelbarer Nähe der<br />
Mietliegenschaft mangels Alternativen zukünftig in<br />
Abhängigkeit von den Vermietern geraten könne.<br />
99.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Planungen der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
zur beabsichtigten Unterbringung <strong>des</strong><br />
Instituts in Bonn geprüft. Er hat festgestellt, dass<br />
Anfang <strong>des</strong> Jahres 1998 nur mehr zwei Alternativen,<br />
nämlich die langfristige Anmietung der erwähnten<br />
Liegenschaft oder ein Neubau auf dem bun<strong>des</strong>eigenen<br />
Gelände an der Kurt-Georg-Kiesinger-Allee<br />
für die Unterbringung <strong>des</strong> Instituts in Betracht<br />
kamen. Weitere Alternativen schieden zu diesem<br />
Zeitpunkt im Hinblick auf den engen Zeitplan und<br />
den vorgesehenen Personaltausch mit den<br />
Mitarbeitern der Verwaltung <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />
aus.<br />
99.3<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist zu dem Ergebnis<br />
gelangt, dass die dauerhafte Anmietung der<br />
Liegenschaft über den 31. März 2005 hinaus auf der<br />
Grundlage der vorliegenden Angebote der<br />
Eigentümergemeinschaft unwirtschaftlich und<br />
risikobehaftet gewesen wäre. Er hat daher empfohlen,<br />
auf dem Gelände an der Kurt-Georg-Kiesinger-Allee<br />
einen Gesamtneubau für das Institut zu errichten. Um<br />
den Personaltausch mit der Verwaltung <strong>des</strong><br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>tages zu gewährleisten, hat er<br />
empfohlen, die Verwaltung mit dem nicht unbedingt<br />
für den wissenschaftlichen Bereich <strong>des</strong> Instituts<br />
benötigten Personal bereits Ende 1999/Anfang 2000<br />
vorübergehend in die vom Bund bis März 2005<br />
angemietete Liegenschaft zu verlagern. Nach<br />
Abschluss der ersten Bauphase könnten Ende<br />
2000/Anfang 2001 der wissenschaftliche Bereich<br />
sowie geeignete Teile <strong>des</strong> Verwaltungsbereichs <strong>des</strong><br />
Instituts in den zu diesem Zeitpunkt fertig gestellten<br />
Teil <strong>des</strong> Neubaus einziehen. Nach Fertigstellung <strong>des</strong><br />
Gesamtneubaus, spätestens aber im Jahre 2005,<br />
könnte das Institut vollständig im Neubau an der<br />
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee untergebracht werden.<br />
99.4<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung hat der beratenden Äußerung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zugestimmt.<br />
Die Baumaßnahme wurde inzwischen<br />
ausgeschrieben. Die Ausschreibung sieht vor, dass<br />
Angebote sowohl für einen Neubau in zwei zeitlich<br />
getrennten Bauabschnitten und zusätzlich für die<br />
Baudurchführung in einem Zuge abzugeben sind.<br />
Dieses Vorgehen ermöglicht einen weiteren<br />
Wirtschaftlichkeitsvergleich auf der Grundlage<br />
gesicherter Zahlen, ob ggf. eine zügige Realisierung<br />
unter Inkaufnahme eines Leerstan<strong>des</strong> der bis zum<br />
Jahre 2005 angemieteten Liegenschaft günstiger ist.<br />
Das von den Ressorts gewählte Ausschreibungsverfahren<br />
dient dazu, die günstigste Variante der<br />
Unterbringung <strong>des</strong> Instituts in Bonn zu ermitteln und<br />
auszuwählen. Der Neubau wird gegenüber der<br />
ursprünglich in Erwägung gezogenen langfristigen<br />
Anmietung einer Liegenschaft zu Kosteneinsparungen<br />
in zweistelliger Millionenhöhe führen.<br />
Erhebliche Risiken, die bei einer Kombination von<br />
Anmietung und einem ergänzenden Investorbau<br />
(Labortrakt) entsehen, werden vermieden.<br />
187<br />
Auszüge aus den Bemerkungen 2000 (BT-Drs. 14/4226 v. 23. Oktober 2000)<br />
Nr. 19 Einsatz von Haushaltsmitteln<br />
für Baumaßnahmen im<br />
Ausland<br />
(Ausgaben bei Kapitel 18 07, Titel<br />
712 01 sowie Kapitel 05 03 und 05 04,<br />
Titel 739 11)<br />
19.0<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen ließ<br />
von einer privaten Baugesellschaft für rd.<br />
100 Mio. DM 380 Wohnungen in Moskau umbauen<br />
oder instand setzen. 60 Wohnungen<br />
sollen dienstlich genutzt, die übrigen 320 an<br />
Dritte vermietet werden. Andere dringend<br />
notwendige Baumaßnahmen für die bauliche<br />
Sicherheit von Gebäuden <strong>des</strong> Auswärtigen<br />
Amtes an anderen Standorten sind u.a. wegen<br />
knapper Haushaltsmittel bisher zurückgestellt<br />
worden.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Bauinvestition<br />
für die Wohnungen in Moskau für nicht<br />
bedarfsgerecht und für wirtschaftlich zweifelhaft.<br />
Er hat beanstandet, dass Haushaltsmittel<br />
einerseits über den Bedarf hinaus<br />
bereitgestellt werden, die andererseits für<br />
notwendige Baumaßnahmen zur baulichen<br />
Sicherheit fehlen. Bei der Bereitstellung von<br />
Haushaltsmitteln sollten nach Auffassung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes für alle Ressorts<br />
einheitliche Beurteilungsmaßstäbe angelegt<br />
werden. Dabei sollten Baumaßnahmen zur<br />
Vermeidung von Personen- und Sachschäden<br />
sowie zur Abwehr von Schadenersatzforderungen<br />
Vorrang haben.<br />
19.1 Baumaßnahmen für fremdvermietete<br />
Wohnungen<br />
19.1.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />
(Bun<strong>des</strong>ministerium) ließ in den Jahren 1995 bis<br />
1999 von einer privaten Baugesellschaft für rund<br />
100 Mio. DM mehrere Gebäude der ehemaligen<br />
DDR-Liegenschaft Wernadskowo Prospekt in<br />
Moskau umbauen oder instand setzen. Aus ehemals<br />
489 Wohnungen entstanden durch Zusammenlegung<br />
380. Außerdem baute es ein Gebäude für<br />
Gemeinschaftseinrichtungen neu. Der Bund ist nicht<br />
Eigentümer <strong>des</strong> Grundstücks. Die Russische<br />
Föderation überließ es dem Bund zur Nutzung durch<br />
den diplomatischen Dienst.<br />
Im Jahre 1992 gab das Auswärtige Amt die Wohngebäude<br />
zur Verwertung an das Bun<strong>des</strong>ministerium ab,<br />
weil es für sich keinen Bedarf sah. Später erklärte es, 60<br />
Wohnungen dienstlich nutzen und dafür die bisherigen<br />
188<br />
Mietwohnungen der Auslandsvertretung kündigen zu<br />
wollen. Damit sollte der diplomatischen Zweckbestimmung<br />
entsprochen werden. Die übrigen über den amtlichen<br />
Bedarf hinausgehenden 320 Wohnungen werden<br />
durch die Baugesellschaft an Dritte vermietet.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium begründete seine Entscheidung<br />
u.a. mit der Erhaltung <strong>des</strong> Vermögenswertes für<br />
den Bund. Den damaligen Zeitwert der Wohngebäude<br />
schätzte es auf rd. 70 Mio. DM. Die Brandversicherung<br />
setzte den Versicherungswert mit 98,1 Mio. DM<br />
an. Alternativen, wie die Sanierung nur eines Teils<br />
der Liegenschaft, deren Rückgabe oder Tausch,<br />
untersuchte das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht. Zum<br />
Zeitpunkt der Entscheidung lag weder eine<br />
Wertermittlung vor, noch wurde eine<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Erst<br />
auf Nachfrage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes errechnete<br />
die Baugesellschaft eine mögliche Rendite für den<br />
Bund - bei langjähriger Vollvermietung - in Höhe<br />
von 4,6 %.<br />
19.1.2<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bei der Baumaßnahme<br />
für die Wohnungen und das Gebäude für Gemeinschaftseinrichtungen<br />
die nicht bedarfsorientierte Bauinvestition<br />
sowie das Fehlen von Wirtschaftlichkeitsund<br />
Alternativuntersuchungen kritisiert. Er hat unter<br />
anderem beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
erheblich mehr Wohnungen umgebaut und instand<br />
gesetzt sowie errichtet hat, als benötigt werden. Dies<br />
verstößt gegen § 6 der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung, wonach<br />
nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen,<br />
die zur Erfüllung der Aufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
notwendig sind. Weiterhin hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
gegen § 7 der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />
mit den dazu von ihm selbst herausgegebenen<br />
Verwaltungsvorschriften und Erlassen verstoßen.<br />
Danach ist jeder Investitionsentscheidung eine<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde zu legen.<br />
19.1.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zu seiner Entscheidung<br />
über die Bauinvestition für die Wohnungen erklärt,<br />
dass es „alles Erforderliche veranlasst habe" und die<br />
Maßnahme aus seiner Sicht wirtschaftlich sei. Es<br />
beabsichtige aber, die Wohnungen in Moskau<br />
insgesamt oder zum Teil zu verkaufen, sobald von<br />
der russischen Seite die rechtlichen Voraussetzungen<br />
dafür geschaffen seien. Der Wert der Gebäude sei<br />
heute erheblich höher anzusetzen als der derzeitige<br />
Versicherungswert.<br />
19.1.4<br />
Die Begründung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, den<br />
Vermögenswert der Liegenschaft für den Bund zu