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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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sollten. Seit Mitte <strong>des</strong> Jahres 1997 konzentrierten<br />

sich die Planungen der Ressorts zur Unterbringung<br />

<strong>des</strong> Instituts daher auf eine Mietliegenschaft in Bonn.<br />

Diese ist vom Bund bis Ende März 2005 angemietet<br />

und von der Größe her geeignet, den Verwaltungsbereich<br />

<strong>des</strong> Instituts unterzubringen. Die<br />

Eigentümer der Liegenschaft unterbreiteten dem<br />

Bund ein Angebot zur langfristigen Anmietung und<br />

erklärten sich darüber hinaus dazu bereit, den<br />

Laborneubau in der Nähe der Mietliegenschaft zu<br />

errichten.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen äußerte jedoch<br />

Bedenken gegen eine Unterbringung <strong>des</strong> Instituts in<br />

der Mietliegenschaft. Zum einen sei es fraglich, ob<br />

eine Unterbringung in dieser Liegenschaft wirtschaftlich<br />

sei, zum anderen bestünde nach Ansicht <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums die Gefahr, dass der Bund nach<br />

Errichtung eines Laborbaus in unmittelbarer Nähe der<br />

Mietliegenschaft mangels Alternativen zukünftig in<br />

Abhängigkeit von den Vermietern geraten könne.<br />

99.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die Planungen der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

zur beabsichtigten Unterbringung <strong>des</strong><br />

Instituts in Bonn geprüft. Er hat festgestellt, dass<br />

Anfang <strong>des</strong> Jahres 1998 nur mehr zwei Alternativen,<br />

nämlich die langfristige Anmietung der erwähnten<br />

Liegenschaft oder ein Neubau auf dem bun<strong>des</strong>eigenen<br />

Gelände an der Kurt-Georg-Kiesinger-Allee<br />

für die Unterbringung <strong>des</strong> Instituts in Betracht<br />

kamen. Weitere Alternativen schieden zu diesem<br />

Zeitpunkt im Hinblick auf den engen Zeitplan und<br />

den vorgesehenen Personaltausch mit den<br />

Mitarbeitern der Verwaltung <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages<br />

aus.<br />

99.3<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof ist zu dem Ergebnis<br />

gelangt, dass die dauerhafte Anmietung der<br />

Liegenschaft über den 31. März 2005 hinaus auf der<br />

Grundlage der vorliegenden Angebote der<br />

Eigentümergemeinschaft unwirtschaftlich und<br />

risikobehaftet gewesen wäre. Er hat daher empfohlen,<br />

auf dem Gelände an der Kurt-Georg-Kiesinger-Allee<br />

einen Gesamtneubau für das Institut zu errichten. Um<br />

den Personaltausch mit der Verwaltung <strong>des</strong><br />

Deutschen Bun<strong>des</strong>tages zu gewährleisten, hat er<br />

empfohlen, die Verwaltung mit dem nicht unbedingt<br />

für den wissenschaftlichen Bereich <strong>des</strong> Instituts<br />

benötigten Personal bereits Ende 1999/Anfang 2000<br />

vorübergehend in die vom Bund bis März 2005<br />

angemietete Liegenschaft zu verlagern. Nach<br />

Abschluss der ersten Bauphase könnten Ende<br />

2000/Anfang 2001 der wissenschaftliche Bereich<br />

sowie geeignete Teile <strong>des</strong> Verwaltungsbereichs <strong>des</strong><br />

Instituts in den zu diesem Zeitpunkt fertig gestellten<br />

Teil <strong>des</strong> Neubaus einziehen. Nach Fertigstellung <strong>des</strong><br />

Gesamtneubaus, spätestens aber im Jahre 2005,<br />

könnte das Institut vollständig im Neubau an der<br />

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee untergebracht werden.<br />

99.4<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung hat der beratenden Äußerung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes zugestimmt.<br />

Die Baumaßnahme wurde inzwischen<br />

ausgeschrieben. Die Ausschreibung sieht vor, dass<br />

Angebote sowohl für einen Neubau in zwei zeitlich<br />

getrennten Bauabschnitten und zusätzlich für die<br />

Baudurchführung in einem Zuge abzugeben sind.<br />

Dieses Vorgehen ermöglicht einen weiteren<br />

Wirtschaftlichkeitsvergleich auf der Grundlage<br />

gesicherter Zahlen, ob ggf. eine zügige Realisierung<br />

unter Inkaufnahme eines Leerstan<strong>des</strong> der bis zum<br />

Jahre 2005 angemieteten Liegenschaft günstiger ist.<br />

Das von den Ressorts gewählte Ausschreibungsverfahren<br />

dient dazu, die günstigste Variante der<br />

Unterbringung <strong>des</strong> Instituts in Bonn zu ermitteln und<br />

auszuwählen. Der Neubau wird gegenüber der<br />

ursprünglich in Erwägung gezogenen langfristigen<br />

Anmietung einer Liegenschaft zu Kosteneinsparungen<br />

in zweistelliger Millionenhöhe führen.<br />

Erhebliche Risiken, die bei einer Kombination von<br />

Anmietung und einem ergänzenden Investorbau<br />

(Labortrakt) entsehen, werden vermieden.<br />

187<br />

Auszüge aus den Bemerkungen 2000 (BT-Drs. 14/4226 v. 23. Oktober 2000)<br />

Nr. 19 Einsatz von Haushaltsmitteln<br />

für Baumaßnahmen im<br />

Ausland<br />

(Ausgaben bei Kapitel 18 07, Titel<br />

712 01 sowie Kapitel 05 03 und 05 04,<br />

Titel 739 11)<br />

19.0<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen ließ<br />

von einer privaten Baugesellschaft für rd.<br />

100 Mio. DM 380 Wohnungen in Moskau umbauen<br />

oder instand setzen. 60 Wohnungen<br />

sollen dienstlich genutzt, die übrigen 320 an<br />

Dritte vermietet werden. Andere dringend<br />

notwendige Baumaßnahmen für die bauliche<br />

Sicherheit von Gebäuden <strong>des</strong> Auswärtigen<br />

Amtes an anderen Standorten sind u.a. wegen<br />

knapper Haushaltsmittel bisher zurückgestellt<br />

worden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hält die Bauinvestition<br />

für die Wohnungen in Moskau für nicht<br />

bedarfsgerecht und für wirtschaftlich zweifelhaft.<br />

Er hat beanstandet, dass Haushaltsmittel<br />

einerseits über den Bedarf hinaus<br />

bereitgestellt werden, die andererseits für<br />

notwendige Baumaßnahmen zur baulichen<br />

Sicherheit fehlen. Bei der Bereitstellung von<br />

Haushaltsmitteln sollten nach Auffassung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes für alle Ressorts<br />

einheitliche Beurteilungsmaßstäbe angelegt<br />

werden. Dabei sollten Baumaßnahmen zur<br />

Vermeidung von Personen- und Sachschäden<br />

sowie zur Abwehr von Schadenersatzforderungen<br />

Vorrang haben.<br />

19.1 Baumaßnahmen für fremdvermietete<br />

Wohnungen<br />

19.1.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

(Bun<strong>des</strong>ministerium) ließ in den Jahren 1995 bis<br />

1999 von einer privaten Baugesellschaft für rund<br />

100 Mio. DM mehrere Gebäude der ehemaligen<br />

DDR-Liegenschaft Wernadskowo Prospekt in<br />

Moskau umbauen oder instand setzen. Aus ehemals<br />

489 Wohnungen entstanden durch Zusammenlegung<br />

380. Außerdem baute es ein Gebäude für<br />

Gemeinschaftseinrichtungen neu. Der Bund ist nicht<br />

Eigentümer <strong>des</strong> Grundstücks. Die Russische<br />

Föderation überließ es dem Bund zur Nutzung durch<br />

den diplomatischen Dienst.<br />

Im Jahre 1992 gab das Auswärtige Amt die Wohngebäude<br />

zur Verwertung an das Bun<strong>des</strong>ministerium ab,<br />

weil es für sich keinen Bedarf sah. Später erklärte es, 60<br />

Wohnungen dienstlich nutzen und dafür die bisherigen<br />

188<br />

Mietwohnungen der Auslandsvertretung kündigen zu<br />

wollen. Damit sollte der diplomatischen Zweckbestimmung<br />

entsprochen werden. Die übrigen über den amtlichen<br />

Bedarf hinausgehenden 320 Wohnungen werden<br />

durch die Baugesellschaft an Dritte vermietet.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium begründete seine Entscheidung<br />

u.a. mit der Erhaltung <strong>des</strong> Vermögenswertes für<br />

den Bund. Den damaligen Zeitwert der Wohngebäude<br />

schätzte es auf rd. 70 Mio. DM. Die Brandversicherung<br />

setzte den Versicherungswert mit 98,1 Mio. DM<br />

an. Alternativen, wie die Sanierung nur eines Teils<br />

der Liegenschaft, deren Rückgabe oder Tausch,<br />

untersuchte das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht. Zum<br />

Zeitpunkt der Entscheidung lag weder eine<br />

Wertermittlung vor, noch wurde eine<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Erst<br />

auf Nachfrage <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes errechnete<br />

die Baugesellschaft eine mögliche Rendite für den<br />

Bund - bei langjähriger Vollvermietung - in Höhe<br />

von 4,6 %.<br />

19.1.2<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat bei der Baumaßnahme<br />

für die Wohnungen und das Gebäude für Gemeinschaftseinrichtungen<br />

die nicht bedarfsorientierte Bauinvestition<br />

sowie das Fehlen von Wirtschaftlichkeitsund<br />

Alternativuntersuchungen kritisiert. Er hat unter<br />

anderem beanstandet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

erheblich mehr Wohnungen umgebaut und instand<br />

gesetzt sowie errichtet hat, als benötigt werden. Dies<br />

verstößt gegen § 6 der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung, wonach<br />

nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen,<br />

die zur Erfüllung der Aufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

notwendig sind. Weiterhin hat das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

gegen § 7 der Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />

mit den dazu von ihm selbst herausgegebenen<br />

Verwaltungsvorschriften und Erlassen verstoßen.<br />

Danach ist jeder Investitionsentscheidung eine<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde zu legen.<br />

19.1.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zu seiner Entscheidung<br />

über die Bauinvestition für die Wohnungen erklärt,<br />

dass es „alles Erforderliche veranlasst habe" und die<br />

Maßnahme aus seiner Sicht wirtschaftlich sei. Es<br />

beabsichtige aber, die Wohnungen in Moskau<br />

insgesamt oder zum Teil zu verkaufen, sobald von<br />

der russischen Seite die rechtlichen Voraussetzungen<br />

dafür geschaffen seien. Der Wert der Gebäude sei<br />

heute erheblich höher anzusetzen als der derzeitige<br />

Versicherungswert.<br />

19.1.4<br />

Die Begründung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums, den<br />

Vermögenswert der Liegenschaft für den Bund zu

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