Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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47.4<br />
Die Antwort <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums hat die Beanstandungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nicht entkräftet.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die von ihm<br />
angegebene Höhe der Einsparungen im Bereich der<br />
Dachverglasung (1,1 Mio. DM) nochmals<br />
insbesondere auch anhand der vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
im Prüfungsverfahren mitgeteilten<br />
Beträge berechnet und ist dabei zu keinem anderen<br />
Ergebnis gekommen. Die Haushaltsunterlage-Bausah<br />
- ohne Vorbehalt - sowohl nach der<br />
Leistungsbeschreibung als auch nach den<br />
eingestellten Kosten einen Feuchtigkeitsschutz für<br />
die gesamte Fassade vor. Soweit das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
darauf verweist, die überflüssige Glasfasertapete<br />
sei nur für ausgewählte Bereiche vorgesehen<br />
gewesen, so handelt es sich bei diesen Bereichen<br />
gerade um jene, in denen die Glasfasertapete<br />
überflüssig war.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet daher, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
die Haushaltsunterlagen-Bau- künftig<br />
sorgfältiger auf Einsparungsmöglichkeiten hin prüft.<br />
Die Begründung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für seinen<br />
Vergabestop im Anschluss an die Bereinigungssitzung<br />
<strong>des</strong> Haushaltsausschusses bestätigt, dass der Vergabestop<br />
nicht notwendig gewesen wäre, wenn das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium den frühen Hinweisen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes auf Mängel in der<br />
Haushaltsunterlage-Bau- gefolgt wäre.<br />
Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kostenansätze<br />
in der Haushaltsunterlage-Bau- haben die<br />
vom Bun<strong>des</strong>ministerium angeführten Einflüsse nur<br />
eine untergeordnete Bedeutung. Dass ein Gebäude<br />
denkmalgeschützt ist und eine geschädigte Bausubstanz<br />
hat, stellt zwar erhöhte Anforderungen an<br />
die Feststellung <strong>des</strong> Umfangs der erforderlichen Bauleistungen,<br />
es ist aber kein Hinderungsgrund, die<br />
einmal festgestellten Leistungsumfänge zutreffend<br />
kostenmäßig zu bewerten. Der Rückgang der Baupreise<br />
kann das Ausmaß der Überhöhung der<br />
genehmigten Gesamtkosten ebenfalls nicht erklären,<br />
da z. B. auch für einzelne Leistungen <strong>des</strong> Innenausbaus<br />
die Kostenberechnung um bis zu rd. 50 v. H.<br />
unterschritten wird, obwohl sich die Löhne nach<br />
Angaben <strong>des</strong> Statistischen Lan<strong>des</strong>amtes Sachsen im<br />
Innenausbau nicht verändert haben.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet daher, dass das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für eine Kürzung <strong>des</strong> Honorars<br />
der freiberuflich Tätigen sorgt, soweit diese durch<br />
ungerechtfertigt hohe Kostenansätze in der<br />
Haushaltsunterlage-Bau- eine Erhöhung ihres<br />
Honorars herbeigeführt haben. Er erwartet weiter,<br />
dass das Bun<strong>des</strong>ministerium künftig verstärkt dafür<br />
Sorge trägt, dass die Kosten von Baumaßnahmen in<br />
den Haushaltsunterlagen-Bau- zutreffend ermittelt<br />
und genehmigt werden und dass es zusammen mit der<br />
Lan<strong>des</strong>bauverwaltung alle Anstrengungen unter-<br />
nimmt, die festgelegten 135 Mio. DM deutlich zu<br />
unterschreiten. Dass dies möglich ist, haben die<br />
Berechnungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ergeben,<br />
wonach Gesamtkosten nur in Höhe von 123 Mio. DM<br />
zu erwarten sind.<br />
Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />
Bemerkung Nummer 47:<br />
a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />
zustimmend Kenntnis.<br />
b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
sicherstellt, dass<br />
- die Haushaltsunterlagen-Bau künftig<br />
sorgfältiger auf Einsparungsvorschläge<br />
hin untersucht und<br />
- die Kosten von Baumaßnahmen zutreffend<br />
ermittelt werden.<br />
c) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf, bis<br />
zum 31. März 2001 darüber zu berichten,<br />
ob und gegebenenfalls in welcher Höhe<br />
Kürzungen <strong>des</strong> Honorars der freiberuflich<br />
Tätigen herbeigeführt wurden.<br />
[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />
vom 7. Juli 2000 - Seite 31]<br />
Nr. 98 Wirtschaftlichkeit der<br />
Planung und Ausführung bei<br />
<strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />
Einsatz von Projektmanagern<br />
98.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium fasst verschiedene, in unterschiedlichen<br />
Standorten angesiedelte Ausbildungseinrichtungen<br />
der Marine in der Strelasund-Kaserne in<br />
Parow bei Stralsund zusammen. Für die Sanierung bzw.<br />
den Abbruch vorhandener Gebäude und die Errichtung<br />
neuer Gebäude und Anlagen plant das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für den Zeitraum von 1992 bis 2005 investive<br />
Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 500 Mio. DM.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat im Jahre 1998 seine Prüfungen<br />
von Baumaßnahmen für die Marinetechnikschule<br />
fortgesetzt (vgl. Bemerkungen 1997,<br />
Drucksache 13/8550 Nr. 40 und Bemerkungen 1998,<br />
Drucksache 14/29 Nr. 65) und bisher Maßnahmen mit<br />
einem Investitionsvolumen von insgesamt rd.<br />
264 Mio. DM geprüft. Hierbei verfolgte er erneut das<br />
Ziel, die betroffenen Stellen so frühzeitig über<br />
unwirtschaftliche bauliche Lösungen zu unterrichten,<br />
dass seine Einsparungsvorschläge noch realisiert<br />
werden können.<br />
98.2<br />
Für das „Lehrgebäude Schiffstechnik“ legte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />
eine Bauunterlage zur haushaltsmäßigen Aner-<br />
185<br />
kennung vor, die insbesondere in den Bereichen<br />
Schallschutz, Fassaden, Dächer, Lichtkuppeln, Türen<br />
und Kühlwasserversorgung unnötig aufwendige<br />
Lösungen vorsah. Diese hatte ein freiberuflich<br />
Tätiger im Auftrag der zuständigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />
geplant. Weder die Lan<strong>des</strong>bauverwaltung,<br />
noch der von dieser mit dem Ziel der<br />
wirtschaftlichen Durchführung der Maßnahme<br />
eingesetzte freiberufliche Projektsteuerer noch das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium hielten eine Änderung dieser<br />
Planungen für notwendig.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die geplanten Maßnahmen<br />
wegen ihrer unnötigen Kostenintensität als<br />
unwirtschaftlich beanstandet und kostengünstigere<br />
Lösungen vorgeschlagen. Zugleich hat er dem<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium empfohlen, die Planung für zwei<br />
weitere Gebäude auf vergleichbare unwirtschaftliche<br />
Lösungen hin zu untersuchen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium nahm die Einsparungsvorschläge<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes beim<br />
„Lehrgebäude Schiffstechnik“ nahezu ausnahmslos an,<br />
wodurch Kosten in Höhe von rd. 1,6 Mio. DM<br />
eingespart werden konnten. Die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
angeregte Überprüfung der Planung für<br />
zwei weitere Gebäude führte zu Einsparungen in Höhe<br />
von 1,4 Mio. DM. Die durch Anregungen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bei den Baumaßnahmen auf<br />
dieser Liegenschaft erzielte Gesamteinsparung hat sich<br />
nunmehr auf rd. 19,5 Mio. DM (mehr als 7 v. H. <strong>des</strong><br />
Investitionsvolumens der geprüften Maßnahmen)<br />
erhöht.<br />
98.3<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die in den letzten Jahren<br />
vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof regelmäßig als mangelhaft<br />
beanstandeten Leistungen der Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen<br />
und die unzureichende Kontrolle<br />
mangelhafter Leistungen der freiberuflich Tätigen<br />
zum Anlass genommen, bei komplexen Baumaßnahmen<br />
im Rahmen von Pilotprojekten die<br />
ministerielle Fachaufsicht durch das Einschalten von<br />
freiberuflichen Projektmanagern zu stärken. Das<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium möchte damit seine Interessen als<br />
Bauherr verfolgen.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dazu festgestellt, dass<br />
diese Maßnahme eine Folge <strong>des</strong> Personalabbaus<br />
sowohl im Bun<strong>des</strong>ministerium selbst als auch bei den<br />
Bauverwaltungen und damit eine Folge der<br />
Privatisierung nahezu sämtlicher Planungsleistungen<br />
und der damit zusammenhängenden Qualitätsdefizite<br />
ist. Er hat jedoch gefordert, dass im Rahmen einer<br />
Analyse der Pilotprojekte die Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong><br />
Einsatzes derartiger Projektmanager untersucht<br />
werden muss. Grundvoraussetzung für eine<br />
Wirtschaftlichkeit ist nach seiner Auffassung ein so<br />
frühzeitiger Einsatz der Projektmanager, dass diese<br />
noch Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Planung<br />
nehmen können.<br />
Weiter hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfohlen, den<br />
186<br />
für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen<br />
jeweils zuständigen Oberfinanzdirektionen und den<br />
zur Unterstützung der Bauämter eingesetzten Projektsteuerern<br />
- die beide verpflichtet sind, die Planungen<br />
der freiberuflichen Planer auf ihre Wirtschaftlichkeit<br />
hin zu überprüfen und Einsparungsmöglichkeiten<br />
aufzuzeigen - eine Berichtspflicht über Einsparungsmöglichkeiten<br />
an das Bun<strong>des</strong>ministerium aufzuerlegen.<br />
Damit könnte dieses unmittelbar überprüfen,<br />
ob und welche Vorschläge der Projektsteuerer<br />
bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme<br />
gemacht hat, wie die Oberfinanzdirektion diese<br />
Vorschläge geprüft hat und weshalb sie Vorschläge<br />
abgelehnt hat. Durch diese wesentliche Intensivierung<br />
der Information und der Mitsprache der<br />
ministeriellen Ebene in diesem Bereich würde die<br />
Pflicht, auf Ortsebene vermehrt Einsparungsüberlegungen<br />
anzustellen, hervorgehoben. Zudem<br />
wäre im Rahmen der Analyse der Pilotprojekte zu<br />
prüfen, ob das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht allein auf<br />
Grund dieser Berichtspflicht auf den Einsatz externer<br />
Projektmanager im Einzelfall verzichten kann, zumal<br />
sich deren Aufgabe zum Teil mit der der<br />
Projektsteuerer deckt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, die Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bei komplexen Bauvorhaben<br />
im Einzelfall aufzugreifen und beabsichtigt,<br />
nach Auswertung der Pilotprojekte anhand der Wirtschaftlichkeit<br />
darüber zu entscheiden, ob die Einschaltung<br />
von Projektmanagern fortgesetzt wird.<br />
Nr. 99 Planung der dauerhaften<br />
Unterbringung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>instituts für<br />
Arzneimittel und<br />
Medizinprodukte in Bonn<br />
99.1<br />
Das Bun<strong>des</strong>institut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(Institut) ist für die Zulassung und<br />
Registrierung von Arzneimitteln und die Sammlung<br />
und Auswertung von Meldungen von unerwünschten<br />
Arzneimittelwirkungen und den daraus abzuleitenden<br />
Maßnahmen zuständig. Es soll von Berlin nach Bonn<br />
verlagert werden.<br />
Im März <strong>des</strong> Jahres 1997 ließen das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Gesundheit und das damalige<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />
Städtebau verschiedene Liegenschaften in Bonn auf<br />
ihre Eignung für die Unterbringung <strong>des</strong> Instituts<br />
untersuchen. Eine geeignete Liegenschaft für die<br />
Unterbringung <strong>des</strong> Laborbereichs <strong>des</strong> Instituts wurde<br />
wegen der spezifischen technischen Anforderungen<br />
nicht gefunden. Es wurde <strong>des</strong>halb als notwendig<br />
erachtet, das Labor in jedem Fall neu zu errichten.<br />
Auch für den Verwaltungsbereich stand nach Ansicht<br />
der Ressorts keine geeignete bun<strong>des</strong>eigene<br />
Liegenschaft zur Verfügung, da Verwaltung und<br />
Labor nicht räumlich getrennt untergebracht sein