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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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47.4<br />

Die Antwort <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums hat die Beanstandungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes nicht entkräftet.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die von ihm<br />

angegebene Höhe der Einsparungen im Bereich der<br />

Dachverglasung (1,1 Mio. DM) nochmals<br />

insbesondere auch anhand der vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

im Prüfungsverfahren mitgeteilten<br />

Beträge berechnet und ist dabei zu keinem anderen<br />

Ergebnis gekommen. Die Haushaltsunterlage-Bausah<br />

- ohne Vorbehalt - sowohl nach der<br />

Leistungsbeschreibung als auch nach den<br />

eingestellten Kosten einen Feuchtigkeitsschutz für<br />

die gesamte Fassade vor. Soweit das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

darauf verweist, die überflüssige Glasfasertapete<br />

sei nur für ausgewählte Bereiche vorgesehen<br />

gewesen, so handelt es sich bei diesen Bereichen<br />

gerade um jene, in denen die Glasfasertapete<br />

überflüssig war.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet daher, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

die Haushaltsunterlagen-Bau- künftig<br />

sorgfältiger auf Einsparungsmöglichkeiten hin prüft.<br />

Die Begründung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für seinen<br />

Vergabestop im Anschluss an die Bereinigungssitzung<br />

<strong>des</strong> Haushaltsausschusses bestätigt, dass der Vergabestop<br />

nicht notwendig gewesen wäre, wenn das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium den frühen Hinweisen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes auf Mängel in der<br />

Haushaltsunterlage-Bau- gefolgt wäre.<br />

Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kostenansätze<br />

in der Haushaltsunterlage-Bau- haben die<br />

vom Bun<strong>des</strong>ministerium angeführten Einflüsse nur<br />

eine untergeordnete Bedeutung. Dass ein Gebäude<br />

denkmalgeschützt ist und eine geschädigte Bausubstanz<br />

hat, stellt zwar erhöhte Anforderungen an<br />

die Feststellung <strong>des</strong> Umfangs der erforderlichen Bauleistungen,<br />

es ist aber kein Hinderungsgrund, die<br />

einmal festgestellten Leistungsumfänge zutreffend<br />

kostenmäßig zu bewerten. Der Rückgang der Baupreise<br />

kann das Ausmaß der Überhöhung der<br />

genehmigten Gesamtkosten ebenfalls nicht erklären,<br />

da z. B. auch für einzelne Leistungen <strong>des</strong> Innenausbaus<br />

die Kostenberechnung um bis zu rd. 50 v. H.<br />

unterschritten wird, obwohl sich die Löhne nach<br />

Angaben <strong>des</strong> Statistischen Lan<strong>des</strong>amtes Sachsen im<br />

Innenausbau nicht verändert haben.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof erwartet daher, dass das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für eine Kürzung <strong>des</strong> Honorars<br />

der freiberuflich Tätigen sorgt, soweit diese durch<br />

ungerechtfertigt hohe Kostenansätze in der<br />

Haushaltsunterlage-Bau- eine Erhöhung ihres<br />

Honorars herbeigeführt haben. Er erwartet weiter,<br />

dass das Bun<strong>des</strong>ministerium künftig verstärkt dafür<br />

Sorge trägt, dass die Kosten von Baumaßnahmen in<br />

den Haushaltsunterlagen-Bau- zutreffend ermittelt<br />

und genehmigt werden und dass es zusammen mit der<br />

Lan<strong>des</strong>bauverwaltung alle Anstrengungen unter-<br />

nimmt, die festgelegten 135 Mio. DM deutlich zu<br />

unterschreiten. Dass dies möglich ist, haben die<br />

Berechnungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes ergeben,<br />

wonach Gesamtkosten nur in Höhe von 123 Mio. DM<br />

zu erwarten sind.<br />

Beschluss <strong>des</strong> Haushaltsausschusses zu<br />

Bemerkung Nummer 47:<br />

a) Der Ausschuss nimmt von der Bemerkung<br />

zustimmend Kenntnis.<br />

b) Er erwartet, dass das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

sicherstellt, dass<br />

- die Haushaltsunterlagen-Bau künftig<br />

sorgfältiger auf Einsparungsvorschläge<br />

hin untersucht und<br />

- die Kosten von Baumaßnahmen zutreffend<br />

ermittelt werden.<br />

c) Er fordert das Bun<strong>des</strong>ministerium auf, bis<br />

zum 31. März 2001 darüber zu berichten,<br />

ob und gegebenenfalls in welcher Höhe<br />

Kürzungen <strong>des</strong> Honorars der freiberuflich<br />

Tätigen herbeigeführt wurden.<br />

[Auszug aus BT-Drucksache 14/3869<br />

vom 7. Juli 2000 - Seite 31]<br />

Nr. 98 Wirtschaftlichkeit der<br />

Planung und Ausführung bei<br />

<strong>Hochbau</strong>maßnahmen<br />

Einsatz von Projektmanagern<br />

98.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium fasst verschiedene, in unterschiedlichen<br />

Standorten angesiedelte Ausbildungseinrichtungen<br />

der Marine in der Strelasund-Kaserne in<br />

Parow bei Stralsund zusammen. Für die Sanierung bzw.<br />

den Abbruch vorhandener Gebäude und die Errichtung<br />

neuer Gebäude und Anlagen plant das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für den Zeitraum von 1992 bis 2005 investive<br />

Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 500 Mio. DM.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat im Jahre 1998 seine Prüfungen<br />

von Baumaßnahmen für die Marinetechnikschule<br />

fortgesetzt (vgl. Bemerkungen 1997,<br />

Drucksache 13/8550 Nr. 40 und Bemerkungen 1998,<br />

Drucksache 14/29 Nr. 65) und bisher Maßnahmen mit<br />

einem Investitionsvolumen von insgesamt rd.<br />

264 Mio. DM geprüft. Hierbei verfolgte er erneut das<br />

Ziel, die betroffenen Stellen so frühzeitig über<br />

unwirtschaftliche bauliche Lösungen zu unterrichten,<br />

dass seine Einsparungsvorschläge noch realisiert<br />

werden können.<br />

98.2<br />

Für das „Lehrgebäude Schiffstechnik“ legte das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

eine Bauunterlage zur haushaltsmäßigen Aner-<br />

185<br />

kennung vor, die insbesondere in den Bereichen<br />

Schallschutz, Fassaden, Dächer, Lichtkuppeln, Türen<br />

und Kühlwasserversorgung unnötig aufwendige<br />

Lösungen vorsah. Diese hatte ein freiberuflich<br />

Tätiger im Auftrag der zuständigen Lan<strong>des</strong>bauverwaltung<br />

geplant. Weder die Lan<strong>des</strong>bauverwaltung,<br />

noch der von dieser mit dem Ziel der<br />

wirtschaftlichen Durchführung der Maßnahme<br />

eingesetzte freiberufliche Projektsteuerer noch das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium hielten eine Änderung dieser<br />

Planungen für notwendig.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat die geplanten Maßnahmen<br />

wegen ihrer unnötigen Kostenintensität als<br />

unwirtschaftlich beanstandet und kostengünstigere<br />

Lösungen vorgeschlagen. Zugleich hat er dem<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium empfohlen, die Planung für zwei<br />

weitere Gebäude auf vergleichbare unwirtschaftliche<br />

Lösungen hin zu untersuchen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium nahm die Einsparungsvorschläge<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes beim<br />

„Lehrgebäude Schiffstechnik“ nahezu ausnahmslos an,<br />

wodurch Kosten in Höhe von rd. 1,6 Mio. DM<br />

eingespart werden konnten. Die vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

angeregte Überprüfung der Planung für<br />

zwei weitere Gebäude führte zu Einsparungen in Höhe<br />

von 1,4 Mio. DM. Die durch Anregungen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bei den Baumaßnahmen auf<br />

dieser Liegenschaft erzielte Gesamteinsparung hat sich<br />

nunmehr auf rd. 19,5 Mio. DM (mehr als 7 v. H. <strong>des</strong><br />

Investitionsvolumens der geprüften Maßnahmen)<br />

erhöht.<br />

98.3<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat die in den letzten Jahren<br />

vom Bun<strong>des</strong>rechnungshof regelmäßig als mangelhaft<br />

beanstandeten Leistungen der Lan<strong>des</strong>bauverwaltungen<br />

und die unzureichende Kontrolle<br />

mangelhafter Leistungen der freiberuflich Tätigen<br />

zum Anlass genommen, bei komplexen Baumaßnahmen<br />

im Rahmen von Pilotprojekten die<br />

ministerielle Fachaufsicht durch das Einschalten von<br />

freiberuflichen Projektmanagern zu stärken. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium möchte damit seine Interessen als<br />

Bauherr verfolgen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat dazu festgestellt, dass<br />

diese Maßnahme eine Folge <strong>des</strong> Personalabbaus<br />

sowohl im Bun<strong>des</strong>ministerium selbst als auch bei den<br />

Bauverwaltungen und damit eine Folge der<br />

Privatisierung nahezu sämtlicher Planungsleistungen<br />

und der damit zusammenhängenden Qualitätsdefizite<br />

ist. Er hat jedoch gefordert, dass im Rahmen einer<br />

Analyse der Pilotprojekte die Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong><br />

Einsatzes derartiger Projektmanager untersucht<br />

werden muss. Grundvoraussetzung für eine<br />

Wirtschaftlichkeit ist nach seiner Auffassung ein so<br />

frühzeitiger Einsatz der Projektmanager, dass diese<br />

noch Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Planung<br />

nehmen können.<br />

Weiter hat der Bun<strong>des</strong>rechnungshof empfohlen, den<br />

186<br />

für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen<br />

jeweils zuständigen Oberfinanzdirektionen und den<br />

zur Unterstützung der Bauämter eingesetzten Projektsteuerern<br />

- die beide verpflichtet sind, die Planungen<br />

der freiberuflichen Planer auf ihre Wirtschaftlichkeit<br />

hin zu überprüfen und Einsparungsmöglichkeiten<br />

aufzuzeigen - eine Berichtspflicht über Einsparungsmöglichkeiten<br />

an das Bun<strong>des</strong>ministerium aufzuerlegen.<br />

Damit könnte dieses unmittelbar überprüfen,<br />

ob und welche Vorschläge der Projektsteuerer<br />

bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme<br />

gemacht hat, wie die Oberfinanzdirektion diese<br />

Vorschläge geprüft hat und weshalb sie Vorschläge<br />

abgelehnt hat. Durch diese wesentliche Intensivierung<br />

der Information und der Mitsprache der<br />

ministeriellen Ebene in diesem Bereich würde die<br />

Pflicht, auf Ortsebene vermehrt Einsparungsüberlegungen<br />

anzustellen, hervorgehoben. Zudem<br />

wäre im Rahmen der Analyse der Pilotprojekte zu<br />

prüfen, ob das Bun<strong>des</strong>ministerium nicht allein auf<br />

Grund dieser Berichtspflicht auf den Einsatz externer<br />

Projektmanager im Einzelfall verzichten kann, zumal<br />

sich deren Aufgabe zum Teil mit der der<br />

Projektsteuerer deckt.<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium hat zugesagt, die Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes bei komplexen Bauvorhaben<br />

im Einzelfall aufzugreifen und beabsichtigt,<br />

nach Auswertung der Pilotprojekte anhand der Wirtschaftlichkeit<br />

darüber zu entscheiden, ob die Einschaltung<br />

von Projektmanagern fortgesetzt wird.<br />

Nr. 99 Planung der dauerhaften<br />

Unterbringung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>instituts für<br />

Arzneimittel und<br />

Medizinprodukte in Bonn<br />

99.1<br />

Das Bun<strong>des</strong>institut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(Institut) ist für die Zulassung und<br />

Registrierung von Arzneimitteln und die Sammlung<br />

und Auswertung von Meldungen von unerwünschten<br />

Arzneimittelwirkungen und den daraus abzuleitenden<br />

Maßnahmen zuständig. Es soll von Berlin nach Bonn<br />

verlagert werden.<br />

Im März <strong>des</strong> Jahres 1997 ließen das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Gesundheit und das damalige<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />

Städtebau verschiedene Liegenschaften in Bonn auf<br />

ihre Eignung für die Unterbringung <strong>des</strong> Instituts<br />

untersuchen. Eine geeignete Liegenschaft für die<br />

Unterbringung <strong>des</strong> Laborbereichs <strong>des</strong> Instituts wurde<br />

wegen der spezifischen technischen Anforderungen<br />

nicht gefunden. Es wurde <strong>des</strong>halb als notwendig<br />

erachtet, das Labor in jedem Fall neu zu errichten.<br />

Auch für den Verwaltungsbereich stand nach Ansicht<br />

der Ressorts keine geeignete bun<strong>des</strong>eigene<br />

Liegenschaft zur Verfügung, da Verwaltung und<br />

Labor nicht räumlich getrennt untergebracht sein

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