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Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH

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Besonders bei Repräsentationsbauten war zu beobachten, dass Wünsche und Forderungen,<br />

die erst während der Bauausführung eingebracht wurden, die Bauzeit<br />

verlängerten und Änderungen bereits erbrachter Bauleistungen verursachten, z. B. weil<br />

nachträglich Natursteinböden statt bereits verlegter Teppichböden verlangt wurden<br />

oder Veränderungen der Raumanordnungen zu Änderungen am bereits verlegten<br />

Lehrrohrsystem führten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat - insbesondere bei Baumaßnahmen der Zuwendungsempfänger<br />

- wiederholt Bauverwaltung und Nutzer darauf hingewiesen, dass Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit <strong>des</strong> Bauantrages wegen seiner grundlegenden Bedeutung<br />

für die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme<br />

unverzichtbar sind. Gerade Umorganisationen<br />

beim Nutzer führen nicht selten<br />

zu verlorenen Planungen und damit zu<br />

vermeidbaren Honorarzahlungen an die<br />

beauftragten Planer sowie zu unnötigen Bauausgaben,<br />

wenn die veränderten Anforderungen<br />

erst während der Bauausführung<br />

berücksichtigt werden. Sofern eine neue Nutzung<br />

in einen vorhandenen Baukörper<br />

eingepasst werden soll und dieser Baukörper für die vorgesehene Nutzung geeignet ist,<br />

gebietet es ein wirtschaftliches Vorgehen, dass sich das Nutzungskonzept auch den<br />

vorhandenen Baulichkeiten anpasst. Einen Sonderfall der nachträglichen Nutzerforderung<br />

stellt die so genannte "baubegleitende Planung" dar. Dabei macht der Nutzer<br />

bewusst einen unvollständigen Bauantrag zur Grundlage <strong>des</strong> weiteren Vorgehens und<br />

vervollständigt seine Forderungen erst während der Planung oder gar nach Baubeginn.<br />

Es ist allgemein anerkannt, dass eine baubegleitende Planung schwer beherrschbare<br />

Risiken birgt, die vielfach zu Planungsänderungen, Bauablaufverzögerungen und in der<br />

Regel zu erheblichen Mehrkosten führen 6 .<br />

Planungsalternativen<br />

So konnte ein bereits erteilter Auftrag über<br />

800 000 EUR für die Lüftungsanlage einer<br />

Druckerei rechtzeitig storniert werden, weil der<br />

Nutzer infolge einer Umorganisation keinen<br />

Bedarf mehr für eine Druckerei an dieser Stelle<br />

hatte. Das Bauamt hatte keine Kenntnis von<br />

dieser Umorganisation und wurde erst im Zuge<br />

einer Prüfung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes auf<br />

das Problem aufmerksam.<br />

Wirtschaftliches und sparsames Handeln erfordert grundsätzlich, bei der Planung von<br />

Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten und deren Kosten einschließlich der<br />

Folgekosten zu untersuchen. Dies schließt betriebswirtschaftliche Kostenvergleiche<br />

über Bauteile und Anlagen der Technischen Ausrüstung ein, die Hilfsmittel bei der<br />

Entscheidungsfindung über Planungsalternativen sind und als Nachweis der<br />

Wirtschaftlichkeit dienen. 7<br />

Es gibt kein allgemein verbindliches Regelwerk, aus dem unmittelbar und für alle<br />

Bauwerke die beste Lösung abgeleitet werden könnte. Vielmehr müssen jeweils im<br />

Einzelfall die sich bietenden zahlreichen technischen und wirtschaftlichen Alternativen<br />

bewertet und vielversprechende Varianten entwickelt werden. Dabei haben Nutzer und<br />

Bauverwaltung bei ihren Untersuchungen und den darauf aufbauenden Entscheidungen<br />

6 Vergleiche die Ausführungen zu den Problemen während <strong>des</strong> Bauablaufes in Kap. 4 „Bauausführung“.<br />

7 Vergleiche Abschnitt K 23 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der<br />

Finanzbauverwaltungen (RBBau) und Arbeitshinweise zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen der Richtlinien für die<br />

Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen - RBBauWU“ (MinBlFin<br />

1988 S. 66).<br />

5<br />

einen erheblichen Ermessensspielraum. Diesen können sie aber überhaupt nur dann<br />

richtig ausfüllen, wenn sie tatsächlich Alternativen erarbeiten, diese prüfen und nach<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten und optimieren. Bisher ist dies in nur unzureichendem<br />

Maße festzustellen.<br />

Die Entscheidung für die wirtschaftlich beste Alternative darf nicht nur anhand der<br />

Baukosten gefällt werden. Höhere Investitionen für qualitativ bessere Baustoffe können<br />

mitunter zu einer erheblichen Minderung der Ausgaben für die spätere Bauunterhaltung<br />

- z. B. durch Verlängerung der Renovierungsintervalle - führen. Die künftigen Bauunterhaltungs-<br />

und Folgekosten sind in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die<br />

späteren Betriebskosten sind in der HU –Bau– darzustellen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

musste feststellen, dass die Plausibilität dieser Angaben im vorgeschriebenem Formblatt8<br />

nur selten nachvollziehbar ist. Die den Daten <strong>des</strong> Formblattes zu Grunde liegende<br />

Ermittlung der Bauunterhaltungs- und Folgekosten werden dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />

in der Regel erst auf ausdrückliche Nachfrage seitens der Planer, z. B. beauftragter<br />

freiberuflich Tätiger, geliefert. Daraus muss geschlossen werden, dass die Bauverwaltungen<br />

der Richtigkeit der künftigen Bauunterhaltungs- und Folgekosten nicht die<br />

erforderliche Aufmerksamkeit widmen.<br />

Musterplanungen<br />

Muster- und Standardplanungen (hier einheitlich als Musterplanungen bezeichnet)<br />

stellen ein wichtiges Element wirtschaftlichen Bauens bei gleichartigen<br />

Baumaßnahmen dar, die in größerer Anzahl an verschiedenen Standorten zu errichten<br />

sind, z. B. Unterkunftsgebäude der Bun<strong>des</strong>wehr. Mit Musterplanungen können die<br />

Kosten für Baumaßnahmen wesentlich gesenkt werden, weil die standortunabhängigen<br />

Anforderungen vereinheitlicht sind und nur noch die standortabhängigen Bedingungen<br />

berücksichtigt werden müssen. Auch scheinbar geringe Kosteneinsparungen infolge<br />

einer Verbesserung der Musterplanung erreichen durch die Mehrfachnutzung der<br />

Planungen ein beachtliches Einsparungspotenzial. Durch Musterplanungen können<br />

zudem nicht nur Baumaßnahmen schneller durchgeführt, sondern auch z. B.<br />

Planungsleistungen und damit Kosten eingespart werden.<br />

An Musterplanungen sind hohe Anforderungen zu stellen, denn durch die gewollte<br />

Vielzahl von Anwendungen einer Musterplanung vervielfachen sich nicht nur mögliche<br />

Vorteile, sondern auch eventuelle Nachteile, z. B. überhöhte Flächenansätze und deren<br />

Kosten. Würde eine unwirtschaftliche Planung eines Gebäu<strong>des</strong> bei anderen noch zu<br />

bauenden Gebäuden wiederholt, so könnte dies schnell statt zu einer Kosteneinsparung<br />

zu einem Schaden für den Bund in Millionenhöhe führen.<br />

8 In der Regel die Daten <strong>des</strong> Formblattes nach Anlage 1 zu Muster 7 RBBau.<br />

6

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