Hochbau des Bundes - SAM-Consulting GmbH
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Besonders bei Repräsentationsbauten war zu beobachten, dass Wünsche und Forderungen,<br />
die erst während der Bauausführung eingebracht wurden, die Bauzeit<br />
verlängerten und Änderungen bereits erbrachter Bauleistungen verursachten, z. B. weil<br />
nachträglich Natursteinböden statt bereits verlegter Teppichböden verlangt wurden<br />
oder Veränderungen der Raumanordnungen zu Änderungen am bereits verlegten<br />
Lehrrohrsystem führten.<br />
Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof hat - insbesondere bei Baumaßnahmen der Zuwendungsempfänger<br />
- wiederholt Bauverwaltung und Nutzer darauf hingewiesen, dass Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit <strong>des</strong> Bauantrages wegen seiner grundlegenden Bedeutung<br />
für die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme<br />
unverzichtbar sind. Gerade Umorganisationen<br />
beim Nutzer führen nicht selten<br />
zu verlorenen Planungen und damit zu<br />
vermeidbaren Honorarzahlungen an die<br />
beauftragten Planer sowie zu unnötigen Bauausgaben,<br />
wenn die veränderten Anforderungen<br />
erst während der Bauausführung<br />
berücksichtigt werden. Sofern eine neue Nutzung<br />
in einen vorhandenen Baukörper<br />
eingepasst werden soll und dieser Baukörper für die vorgesehene Nutzung geeignet ist,<br />
gebietet es ein wirtschaftliches Vorgehen, dass sich das Nutzungskonzept auch den<br />
vorhandenen Baulichkeiten anpasst. Einen Sonderfall der nachträglichen Nutzerforderung<br />
stellt die so genannte "baubegleitende Planung" dar. Dabei macht der Nutzer<br />
bewusst einen unvollständigen Bauantrag zur Grundlage <strong>des</strong> weiteren Vorgehens und<br />
vervollständigt seine Forderungen erst während der Planung oder gar nach Baubeginn.<br />
Es ist allgemein anerkannt, dass eine baubegleitende Planung schwer beherrschbare<br />
Risiken birgt, die vielfach zu Planungsänderungen, Bauablaufverzögerungen und in der<br />
Regel zu erheblichen Mehrkosten führen 6 .<br />
Planungsalternativen<br />
So konnte ein bereits erteilter Auftrag über<br />
800 000 EUR für die Lüftungsanlage einer<br />
Druckerei rechtzeitig storniert werden, weil der<br />
Nutzer infolge einer Umorganisation keinen<br />
Bedarf mehr für eine Druckerei an dieser Stelle<br />
hatte. Das Bauamt hatte keine Kenntnis von<br />
dieser Umorganisation und wurde erst im Zuge<br />
einer Prüfung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes auf<br />
das Problem aufmerksam.<br />
Wirtschaftliches und sparsames Handeln erfordert grundsätzlich, bei der Planung von<br />
Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten und deren Kosten einschließlich der<br />
Folgekosten zu untersuchen. Dies schließt betriebswirtschaftliche Kostenvergleiche<br />
über Bauteile und Anlagen der Technischen Ausrüstung ein, die Hilfsmittel bei der<br />
Entscheidungsfindung über Planungsalternativen sind und als Nachweis der<br />
Wirtschaftlichkeit dienen. 7<br />
Es gibt kein allgemein verbindliches Regelwerk, aus dem unmittelbar und für alle<br />
Bauwerke die beste Lösung abgeleitet werden könnte. Vielmehr müssen jeweils im<br />
Einzelfall die sich bietenden zahlreichen technischen und wirtschaftlichen Alternativen<br />
bewertet und vielversprechende Varianten entwickelt werden. Dabei haben Nutzer und<br />
Bauverwaltung bei ihren Untersuchungen und den darauf aufbauenden Entscheidungen<br />
6 Vergleiche die Ausführungen zu den Problemen während <strong>des</strong> Bauablaufes in Kap. 4 „Bauausführung“.<br />
7 Vergleiche Abschnitt K 23 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der<br />
Finanzbauverwaltungen (RBBau) und Arbeitshinweise zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen der Richtlinien für die<br />
Durchführung von Bauaufgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen - RBBauWU“ (MinBlFin<br />
1988 S. 66).<br />
5<br />
einen erheblichen Ermessensspielraum. Diesen können sie aber überhaupt nur dann<br />
richtig ausfüllen, wenn sie tatsächlich Alternativen erarbeiten, diese prüfen und nach<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten und optimieren. Bisher ist dies in nur unzureichendem<br />
Maße festzustellen.<br />
Die Entscheidung für die wirtschaftlich beste Alternative darf nicht nur anhand der<br />
Baukosten gefällt werden. Höhere Investitionen für qualitativ bessere Baustoffe können<br />
mitunter zu einer erheblichen Minderung der Ausgaben für die spätere Bauunterhaltung<br />
- z. B. durch Verlängerung der Renovierungsintervalle - führen. Die künftigen Bauunterhaltungs-<br />
und Folgekosten sind in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die<br />
späteren Betriebskosten sind in der HU –Bau– darzustellen. Der Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
musste feststellen, dass die Plausibilität dieser Angaben im vorgeschriebenem Formblatt8<br />
nur selten nachvollziehbar ist. Die den Daten <strong>des</strong> Formblattes zu Grunde liegende<br />
Ermittlung der Bauunterhaltungs- und Folgekosten werden dem Bun<strong>des</strong>rechnungshof<br />
in der Regel erst auf ausdrückliche Nachfrage seitens der Planer, z. B. beauftragter<br />
freiberuflich Tätiger, geliefert. Daraus muss geschlossen werden, dass die Bauverwaltungen<br />
der Richtigkeit der künftigen Bauunterhaltungs- und Folgekosten nicht die<br />
erforderliche Aufmerksamkeit widmen.<br />
Musterplanungen<br />
Muster- und Standardplanungen (hier einheitlich als Musterplanungen bezeichnet)<br />
stellen ein wichtiges Element wirtschaftlichen Bauens bei gleichartigen<br />
Baumaßnahmen dar, die in größerer Anzahl an verschiedenen Standorten zu errichten<br />
sind, z. B. Unterkunftsgebäude der Bun<strong>des</strong>wehr. Mit Musterplanungen können die<br />
Kosten für Baumaßnahmen wesentlich gesenkt werden, weil die standortunabhängigen<br />
Anforderungen vereinheitlicht sind und nur noch die standortabhängigen Bedingungen<br />
berücksichtigt werden müssen. Auch scheinbar geringe Kosteneinsparungen infolge<br />
einer Verbesserung der Musterplanung erreichen durch die Mehrfachnutzung der<br />
Planungen ein beachtliches Einsparungspotenzial. Durch Musterplanungen können<br />
zudem nicht nur Baumaßnahmen schneller durchgeführt, sondern auch z. B.<br />
Planungsleistungen und damit Kosten eingespart werden.<br />
An Musterplanungen sind hohe Anforderungen zu stellen, denn durch die gewollte<br />
Vielzahl von Anwendungen einer Musterplanung vervielfachen sich nicht nur mögliche<br />
Vorteile, sondern auch eventuelle Nachteile, z. B. überhöhte Flächenansätze und deren<br />
Kosten. Würde eine unwirtschaftliche Planung eines Gebäu<strong>des</strong> bei anderen noch zu<br />
bauenden Gebäuden wiederholt, so könnte dies schnell statt zu einer Kosteneinsparung<br />
zu einem Schaden für den Bund in Millionenhöhe führen.<br />
8 In der Regel die Daten <strong>des</strong> Formblattes nach Anlage 1 zu Muster 7 RBBau.<br />
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