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INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints

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Es handelt sich bei den Steuerungsmodi Hierarchie-Markt-Netzwerke also nicht,<br />

beziehungsweise nicht in jedem Fall, um sich ausschließende Alternativen. Vielmehr<br />

können diese ergänzend eingesetzt werden, wobei politische Steuerung sich verstärkt<br />

in netzwerkartigen Gebilden vollzieht. In Netzwerken können marktliche<br />

Strategien/Instrumente zur Durchsetzung von gesetzten Ziele zur Anwendung<br />

kommen. Gleichzeitig sind Netzwerke - oder zumindest die einzelnen Akteure – häufig<br />

in Hierarchieordnungen eingebunden. In diesem Fall agieren auch Netzwerke nicht<br />

autonom, sondern gleichsam eingebettet in einen hierarchisch konstruierten, rechtlich<br />

strukturierten Kontext. Während die autoritative Enscheidungskompetenz<br />

(Gesetzgebung) bei den staatlichen Akteuren verbleibt, vermögen policy networks eine<br />

Vielzahl von staatlichen (exekutiven und legislativen) und gesellschaftlichen Akteure<br />

verschiedener territorialer Ebenen in ein Beziehungsgeflecht zu binden (vgl. Marsh:<br />

1998a, 189). 128 Demgegenüber kann von Selbststeuerung oder Selbstkoordination<br />

gesprochen werden, wenn die Steuerungsakteure Souverän ihrer Angelegenheiten,<br />

also Steuerungsinstanzen und Steuerungsadressaten identisch sind. Die Dichotomie<br />

vertikale Steuerung versus horizontale (Selbst-) Steuerung (vgl. Prittwitz: 1994, 70)<br />

bildet die Wirklichkeit jedoch nicht ausreichend differenziert ab. Nimmt man<br />

beispielsweise die Tarifautonomie als Klassiker der Selbststeuerung, so ist auch diese<br />

politisch erzeugt worden und steht, zumindest theoretisch, unter Gesetzesvorbehalt.<br />

Die Gewährung von Freiräumen der Selbstkoordination kann damit auch als eine Form<br />

politischer Steuerung angesehen werden (vgl. Scharpf: 1993, 67ff.). 129 Der Staat kann<br />

weitestgehend autonome Netzwerke als Steuerungsinstrument 130 „benützen“, wo er<br />

seine eigene Handlungsreichsweite als gering einschätzt.<br />

An dieser Stelle sei noch einmal darauf verwiesen, dass unter Governance-Aspekten<br />

„Kombinationen aus unterschiedlichen Regelsystemen“ (Benz: 2004, 25) die Regel<br />

bilden, die trennende Sichtweise der Institutionen-Ökonomie und der frühen<br />

steuerungstheoretischen Literatur also überwunden wird. 131<br />

128 Hieraus ergeben sich demokratietheoretische Fragestellungen in Bezug auf<br />

Gewaltenverschränkung, Kontrollfunktionen und Legitimation (vgl. Copp u.a.: 1993, Dahl: 1961;<br />

1989; 1989a, Held: 1987, Schmidt: 3 2000).<br />

129 Freilich kann die Steuerungsform „Markt“ ebenso wie die Steuerung über Netzwerke auch<br />

als Alternative zu politischer Steuerung interpretiert werden, insbesondere wenn ausschließlich<br />

„politische Instanzen“ (Mayntz: 1987, 189) als diejenigen angesehen werden, die politische<br />

Steuerung vollziehen.<br />

130 Steuerungsinstrumente für unterschiedliche Politikfelder werden bei Mayntz u.a. differenziert<br />

nach Art der Regulierung (Ge-, Verbot, Anzeige-, Genehmigungspflichten), Finanzierung<br />

(Transfers, Anreize, Abgaben), Information (Öffentlichkeitsarbeit, Belohnung), Leistung<br />

(Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen). (Politik-) Programme oder –projekte können<br />

nach Art der vorherrschenden Steuerung unterschieden werden in Konditional-, Final-, Anreiz-,<br />

Leistungsprogramme u.a. (Jann: 1994, 313). Windhoff-Héritier unterscheidet (1987: 97):<br />

Gebot/Verbot, Anreiz, Angebot, Information, Überzeugung und Vorbild.<br />

131 Diese Sichtweise war bereits in zahlreichen Beiträgen zu politischer Steuerung angelegt. So<br />

wird zwar etwa bei Mayntz (1987: 186f.) zwischen marktlichen, staatlichen und<br />

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