INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints
INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints
INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Es handelt sich bei den Steuerungsmodi Hierarchie-Markt-Netzwerke also nicht,<br />
beziehungsweise nicht in jedem Fall, um sich ausschließende Alternativen. Vielmehr<br />
können diese ergänzend eingesetzt werden, wobei politische Steuerung sich verstärkt<br />
in netzwerkartigen Gebilden vollzieht. In Netzwerken können marktliche<br />
Strategien/Instrumente zur Durchsetzung von gesetzten Ziele zur Anwendung<br />
kommen. Gleichzeitig sind Netzwerke - oder zumindest die einzelnen Akteure – häufig<br />
in Hierarchieordnungen eingebunden. In diesem Fall agieren auch Netzwerke nicht<br />
autonom, sondern gleichsam eingebettet in einen hierarchisch konstruierten, rechtlich<br />
strukturierten Kontext. Während die autoritative Enscheidungskompetenz<br />
(Gesetzgebung) bei den staatlichen Akteuren verbleibt, vermögen policy networks eine<br />
Vielzahl von staatlichen (exekutiven und legislativen) und gesellschaftlichen Akteure<br />
verschiedener territorialer Ebenen in ein Beziehungsgeflecht zu binden (vgl. Marsh:<br />
1998a, 189). 128 Demgegenüber kann von Selbststeuerung oder Selbstkoordination<br />
gesprochen werden, wenn die Steuerungsakteure Souverän ihrer Angelegenheiten,<br />
also Steuerungsinstanzen und Steuerungsadressaten identisch sind. Die Dichotomie<br />
vertikale Steuerung versus horizontale (Selbst-) Steuerung (vgl. Prittwitz: 1994, 70)<br />
bildet die Wirklichkeit jedoch nicht ausreichend differenziert ab. Nimmt man<br />
beispielsweise die Tarifautonomie als Klassiker der Selbststeuerung, so ist auch diese<br />
politisch erzeugt worden und steht, zumindest theoretisch, unter Gesetzesvorbehalt.<br />
Die Gewährung von Freiräumen der Selbstkoordination kann damit auch als eine Form<br />
politischer Steuerung angesehen werden (vgl. Scharpf: 1993, 67ff.). 129 Der Staat kann<br />
weitestgehend autonome Netzwerke als Steuerungsinstrument 130 „benützen“, wo er<br />
seine eigene Handlungsreichsweite als gering einschätzt.<br />
An dieser Stelle sei noch einmal darauf verwiesen, dass unter Governance-Aspekten<br />
„Kombinationen aus unterschiedlichen Regelsystemen“ (Benz: 2004, 25) die Regel<br />
bilden, die trennende Sichtweise der Institutionen-Ökonomie und der frühen<br />
steuerungstheoretischen Literatur also überwunden wird. 131<br />
128 Hieraus ergeben sich demokratietheoretische Fragestellungen in Bezug auf<br />
Gewaltenverschränkung, Kontrollfunktionen und Legitimation (vgl. Copp u.a.: 1993, Dahl: 1961;<br />
1989; 1989a, Held: 1987, Schmidt: 3 2000).<br />
129 Freilich kann die Steuerungsform „Markt“ ebenso wie die Steuerung über Netzwerke auch<br />
als Alternative zu politischer Steuerung interpretiert werden, insbesondere wenn ausschließlich<br />
„politische Instanzen“ (Mayntz: 1987, 189) als diejenigen angesehen werden, die politische<br />
Steuerung vollziehen.<br />
130 Steuerungsinstrumente für unterschiedliche Politikfelder werden bei Mayntz u.a. differenziert<br />
nach Art der Regulierung (Ge-, Verbot, Anzeige-, Genehmigungspflichten), Finanzierung<br />
(Transfers, Anreize, Abgaben), Information (Öffentlichkeitsarbeit, Belohnung), Leistung<br />
(Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen). (Politik-) Programme oder –projekte können<br />
nach Art der vorherrschenden Steuerung unterschieden werden in Konditional-, Final-, Anreiz-,<br />
Leistungsprogramme u.a. (Jann: 1994, 313). Windhoff-Héritier unterscheidet (1987: 97):<br />
Gebot/Verbot, Anreiz, Angebot, Information, Überzeugung und Vorbild.<br />
131 Diese Sichtweise war bereits in zahlreichen Beiträgen zu politischer Steuerung angelegt. So<br />
wird zwar etwa bei Mayntz (1987: 186f.) zwischen marktlichen, staatlichen und<br />
90