INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints
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zivilgesellschaftlichen Regelungsformen (Mayntz: 2004a: 68). Die „Sphäre des<br />
Politischen“ wird „in die Gesellschaft hinein ausgedehnt“ (Heinelt: 2004, 30). Staat,<br />
Markt und Netzwerke oder Gemeinschaften gelten im Governance-Kontext als<br />
„institutionelle Regelungsmechanismen, die in variablen Kombinationen genutzt<br />
werden“ können (Benz: 2004, 20) und in denen auch die diesen drei Institutionen<br />
typischerweise zugeschriebenen Steuerungsmechanismen Hierarchie, Wettbewerb<br />
und Verhandlung flexibel oder nebeneinander zum Einsatz kommen, wobei der Begriff<br />
letztlich vor allem „die gewachsene Bedeutung von Verhandlungen und<br />
Verhandlungssystemen für die Entwicklung und Implementation von Politik [...]<br />
unterstreicht“ (Mayntz: 2004a, 71). Darüber hinaus „ist es zweckmäßig, den Begriff auf<br />
einzelne Kontexte bezogen zu definieren“ (Benz: 2004, 21).<br />
Als konstanten „Begriffskern“ identifiziert Benz (2004: 25) folgende vier Punkte:<br />
„1. Governance bedeutet Steuern 121 und Koordinieren (oder auch Regieren)<br />
mit dem Ziel des Managements von Interdependenzen zwischen (in der Regel<br />
kollektiven) Akteuren.<br />
2. Steuerung und Koordination beruhen auf institutionalisierten Regelsystemen,<br />
welche das Handeln der Akteure lenken sollen, wobei in der Regel<br />
Kombinationen aus unterschiedlichen Regelsystemen (Markt, Hierarchie,<br />
Mehrheitsregel, Verhandlungsregeln) vorliegen. 122<br />
3. Governance umfasst auch Interaktionsmuster und Modi kollektiven<br />
Handelns, welche sich im Rahmen von Institutionen ergeben (Netzwerke,<br />
Koalitionen, Vertragsbeziehungen, wechselseitige Anpassung im Wettbewerb).<br />
4. Prozesse des Steuerns bzw. Koordinierens sowie Interaktionsmuster, die<br />
der Governance-Begriff erfassen will, überschreiten in aller Regel<br />
Organisationsgrenzen, insbesondere aber auch die Grenze von Staat und<br />
Gesellschaft, die in der politischen Praxis fließend geworden sind. Politik in<br />
diesem Sinne findet normalerweise im Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher<br />
Akteure (oder von Akteuren innerhalb und außerhalb von<br />
Organisationen) statt.“ 123<br />
Schließlich verweist Benz (ebd.: 27) darauf, dass sich „mit der analytischen<br />
Perspektive des Governance-Begriffs [...] keine bestimmte Theorie“ verbinde. Vielmehr<br />
privater und staatlicher Autorität hinsichtlich [...] veränderter Bedingungen (rechts-) staatlicher<br />
Herrschaft (Vgl. Botzem: 2002, 19; Rhodes: 2000, 55). Diese soll hier unberücksichtigt bleiben.<br />
121 Mayntz (2004a: 67) zufolge bedeutet governance „immer absichtsvolles Handeln im<br />
öffentlichen Interesse“. Der Aspekt des Absichtsvollen ist im Begriff des „Steuerns“ bei Benz<br />
implizit enthalten.<br />
122 „Die institutionelle Struktur von Governance kann Elemente von Markt, Hierarchie,<br />
Netzwerken und Gemeinschaften enthalten. Koordinations- und Steuerungsmechanismen<br />
verbinden Wettbewerb, Tausch, einseitige Machtausübung, Verhandlungen, Vertrauen,<br />
einseitige bzw. wechselseitige Anpassung u.a. in unterschiedlichen Kombinationen“ (vgl. Benz<br />
u.a. in Vorwort zu Benz (Hg.): 2004, 5).<br />
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