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15.01.2013 Aufrufe

der leichter Vermittelbaren auf Kosten der stärker Benachteiligten auslöst (creaming). Mit Blick auf die Zielgruppe kann es im Gegenteil sinnvoll sein, arbeitsmarktfern, in geschütztem Umfeld eine Stabilisierung zu erreichen, die erst, wenn überhaupt, die Voraussetzung für eine Übergangsstrategie sein kann. Die Wirkungsbilanz umfasst auch Stigmatisierungseffekte. Hier wird in der Literatur unter anderem auf die Problematik von bestimmten Kategorisierungen wie „nicht ausbildungsfähig“ oder „nicht vermittelbar“ verwiesen. Mit solchen Bezeichnungen verstärkt laut Steinert der Wohlfahrtsstaat Exklusionstendenzen, die er eigentlich bekämpfen sollte (vgl. 2003: 4). Die Seltenheit passgenauer Maßnahmen für die Zielgruppe impliziert außerdem einen über das allgemeine Defizit hinaus gehenden Mangel der Evaluation und Rückkopplung. Ausgerechnet das Wissen um die größten Probleme am Arbeitsmarkt bleibt damit gering. Dabei läge gerade in einer Rückkopplung mit der Zielgruppe die Chance, die Ursachen für Fehlschläge bei Programmen zu erkennen und Korrekturen vorzunehmen. 115 2.3.4 Zwischenfazit III: Exklusion durch Arbeitsmarktpolitik? Mit diesen Ausführungen ist deutlich geworden, dass eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik, in dem unter 2.3.1 vorgestellten engen Verständnis nicht in der Lage ist, das Beschäftigungsproblem in Deutschland zu lösen (vgl. auch: Brinkmann: 1994, 4f.). Sie trägt vielmehr zu einer Verbesserung der Austauschprozesse am Arbeitsmarkt bei. Umgekehrt kann mangelhafte Arbeitsmarktpolitik zusätzliche Verkrustungen am Arbeitsmarkt erzeugen oder zementieren, die zu Exklusionstendenzen beitragen. Tatsächlich konnten zahlreiche Funktionsmängel identifiziert werden (2.3.2), von denen einige auch als Keimzellen von sozialer Ausgrenzung in Frage kommen (2.3.3). Arbeitsmarktpolitik muss, um zu Erfolgen am Arbeitsmarkt beizutragen, zunächst diejenigen Probleme, die sie selbst hervorzubringen droht, kompensieren. Will sie darüber hinaus von positivem Nutzen sein, ist dies ein voraussetzungsvolles Unterfangen, das unter anderem von der Einbindung relevanter Akteure, insbesondere in der Formulierung und Umsetzung von gesetzgeberischen Maßnahmen, abhängt. Wenn Netzwerke also im Zentrum des empirischen Teils dieser Arbeit stehen, dann liegt dem die These zugrunde, dass die bisherige Anlage weitgehend staatlich veränderte Förderung von älteren Arbeitnehmern im Zuge des Vorschaltgesetzes zum Arbeitsförderungsrecht: Kress (1999: 153). 115 Dieser Aspekt ist verknüpft mit einer der Grundannahmen einer Wohlfahrts- und Exklusionstheorie bei Steinert (2003: 5): „Welfare and exclusion are understood differently in different positions. […] In particular they are not exclusively defined by the (welfare) state and through the kind of support it offers. […] People may not know, or not accept, the definition in whole or in parts. They may simply have other problems than those assumed and provided for by the state.” 79

(hierarchisch) organisierter Arbeitsmarktpolitik nicht in der Lage sein wird, die Herausforderungen am Arbeitsmarkt wirksam zu meistern oder dass sie zumindest Unterstützungsstrukturen bedarf, die sich auch aus markt- und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammensetzen. 80

der leichter Vermittelbaren auf Kosten der stärker Benachteiligten auslöst (creaming).<br />

Mit Blick auf die Zielgruppe kann es im Gegenteil sinnvoll sein, arbeitsmarktfern, in<br />

geschütztem Umfeld eine Stabilisierung zu erreichen, die erst, wenn überhaupt, die<br />

Voraussetzung für eine Übergangsstrategie sein kann. Die Wirkungsbilanz umfasst<br />

auch Stigmatisierungseffekte. Hier wird in der Literatur unter anderem auf die<br />

Problematik von bestimmten Kategorisierungen wie „nicht ausbildungsfähig“ oder „nicht<br />

vermittelbar“ verwiesen. Mit solchen Bezeichnungen verstärkt laut Steinert der<br />

Wohlfahrtsstaat Exklusionstendenzen, die er eigentlich bekämpfen sollte (vgl. 2003: 4).<br />

Die Seltenheit passgenauer Maßnahmen für die Zielgruppe impliziert außerdem einen<br />

über das allgemeine Defizit hinaus gehenden Mangel der Evaluation und<br />

Rückkopplung. Ausgerechnet das Wissen um die größten Probleme am Arbeitsmarkt<br />

bleibt damit gering. Dabei läge gerade in einer Rückkopplung mit der Zielgruppe die<br />

Chance, die Ursachen für Fehlschläge bei Programmen zu erkennen und Korrekturen<br />

vorzunehmen. 115<br />

2.3.4 Zwischenfazit III: Exklusion durch Arbeitsmarktpolitik?<br />

Mit diesen Ausführungen ist deutlich geworden, dass eine erfolgreiche<br />

Arbeitsmarktpolitik, in dem unter 2.3.1 vorgestellten engen Verständnis nicht in der<br />

Lage ist, das Beschäftigungsproblem in Deutschland zu lösen (vgl. auch: Brinkmann:<br />

1994, 4f.). Sie trägt vielmehr zu einer Verbesserung der Austauschprozesse am<br />

Arbeitsmarkt bei. Umgekehrt kann mangelhafte Arbeitsmarktpolitik zusätzliche<br />

Verkrustungen am Arbeitsmarkt erzeugen oder zementieren, die zu<br />

Exklusionstendenzen beitragen. Tatsächlich konnten zahlreiche Funktionsmängel<br />

identifiziert werden (2.3.2), von denen einige auch als Keimzellen von sozialer<br />

Ausgrenzung in Frage kommen (2.3.3).<br />

Arbeitsmarktpolitik muss, um zu Erfolgen am Arbeitsmarkt beizutragen, zunächst<br />

diejenigen Probleme, die sie selbst hervorzubringen droht, kompensieren. Will sie<br />

darüber hinaus von positivem Nutzen sein, ist dies ein voraussetzungsvolles<br />

Unterfangen, das unter anderem von der Einbindung relevanter Akteure, insbesondere<br />

in der Formulierung und Umsetzung von gesetzgeberischen Maßnahmen, abhängt.<br />

Wenn Netzwerke also im Zentrum des empirischen Teils dieser Arbeit stehen, dann<br />

liegt dem die These zugrunde, dass die bisherige Anlage weitgehend staatlich<br />

veränderte Förderung von älteren Arbeitnehmern im Zuge des Vorschaltgesetzes zum<br />

Arbeitsförderungsrecht: Kress (1999: 153).<br />

115 Dieser Aspekt ist verknüpft mit einer der Grundannahmen einer Wohlfahrts- und<br />

Exklusionstheorie bei Steinert (2003: 5): „Welfare and exclusion are understood differently in<br />

different positions. […] In particular they are not exclusively defined by the (welfare) state and<br />

through the kind of support it offers. […] People may not know, or not accept, the definition in<br />

whole or in parts. They may simply have other problems than those assumed and provided for<br />

by the state.”<br />

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