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INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints

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zudem kaum als leicht rekrutierbares und zahlenmäßig relevantes Wählerreservoir<br />

gelten können.<br />

Unter den konzeptionellen Fehlern der bestehenden Programme wirken vor allem die<br />

mangelnde Ausrichtung auf Prävention und einer Alimentation ohne Elemente der<br />

Förderung schwer auf die hier interessierende Zielgruppe. Zwar sind die Bewegungen<br />

in der multi-dimensionalen Konstellation in Richtung Statusverbesserungen wie<br />

-verschlechterungen noch zu wenig auf ihre Ursachen hin analysiert. Gleichwohl<br />

erscheint nahe liegend, dass rechtzeitige Interventionen an bestimmenden Merkmalen<br />

der Gesamtkonstellation, Exklusionsprozesse beeinflussen, wenn nicht gar verhindern<br />

können. Alimentation ohne Förderung ist an dieser Stelle vor allem deshalb in Frage zu<br />

stellen, weil neben der qualifikatorischen insbesondere die soziale Komponente von<br />

Arbeitszusammenhängen entfällt, wenn die Versicherungsleistung nur aus<br />

Sozialtransfers besteht.<br />

Schließlich ist die fehlende Nachbetreuung von Teilnehmern an Maßnahmen oder<br />

nach Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu nennen. Bei der Zielgruppe der von<br />

sozialer Ausgrenzung Bedrohten oder Betroffenen ist nicht davon auszugehen, dass<br />

die Stabilisierung an einer, wenn auch entscheidenden Risikostelle ohne weiteres zu<br />

einer Trendumkehr führt. Vielmehr kann begleitende Betreuung und Beratung leichter<br />

gewährleisten helfen, dass sich zuspitzende Konflikte in anderen Problembereichen die<br />

Erfolge bei der Arbeitsmarktmaßnahme nicht gegenkompensieren.<br />

Selektionsverfahren sind bezüglich der Exklusionswirkungen zwiespältig zu bewerten.<br />

Laut Willisch (2004: 4) bedeutet „selektiert zu werden, [...] integriert zu sein.“ Einerseits<br />

erhöhen Selektionsverfahren die Zielgenauigkeit der Maßnahmen, andererseits<br />

grenzen sie andere von Leistungen aus und können auch zu einer zusätzlichen<br />

Stigmatisierung der Zielgruppen beitragen (vgl. Konle-Seidl: 2005, 32). Die (im Wege<br />

der Hartz-Gesetzgebung mittlerweile gelockerte) überwiegend konditional angelegte<br />

Steuerung der Kundenströme in der Arbeitsmarktpolitik hat lange Zeit zu rechtlichinstitutionellem<br />

Ausschluss geführt, etwa wenn man sich erst nach einem Jahr<br />

Arbeitslosigkeit für bestimmte Hilfestellungen „qualifizieren“ oder als erwerbsfähiger<br />

Sozialhilfeempfänger ohne Anspruch auf Versicherungsleistungen der Arbeitsförderung<br />

nicht von deren Instrumenten profitieren konnte (vgl. Rudolph: 2003, 2; Vobruba: 2003,<br />

30). Grundsätzlich grenzt die als Versicherung konzipierte Problembehandlung am<br />

Arbeitsmarkt Nicht-Versicherte bzw. Beschäftigte mit zu geringen Beitragszeiten aus.<br />

Gänzlich vom System der Arbeit ausgeschlossen sind diejenigen, denen – wie<br />

beispielsweise nur geduldet in Deutschland lebenden Ausländern – die<br />

Arbeitsberechtigung vorenthalten wird (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und<br />

Arbeit: 2004).<br />

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