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INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints

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denen eine Arbeitsmarktpolitik auf Länderebene agiert, von „Funktionsstörungen“ der<br />

Arbeitsmarktpolitik (bezogen auf das damalige im AFG zusammengefasste<br />

Arbeitsförderungsrecht). Darunter wurden alle Problematiken gefasst, die „Effektivität<br />

einschränken“. 81 Hier soll im Sinne des Themas dieser Arbeit die Fragestellung darauf<br />

zielen, inwieweit Arbeitsmarktpolitik Exklusionstendenzen fördert. Dies bezieht sich auf<br />

die Giddenssche Frage nach den „sozialen Mechanismen, die Mangelsituationen<br />

hervorbringen oder zementieren“ (Giddens: 2001, 116f.), wobei eben die sozialen<br />

Mechanismen im Feld der Arbeitsmarktpolitik untersucht werden sollen.<br />

2.3.2.1 Funktionsmängel passiver Arbeitsmarktpolitik<br />

Die (Entgeltersatz-) Leistungen an Arbeitnehmer umfassen Arbeitslosengeld,<br />

Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (ab 01.01.2005), Unterhaltsgeld,<br />

Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld und die Übernahme und Erstattung<br />

von Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Gagel: 2004, XX). 82<br />

Die Erfüllung der Entgeldersatzfunktion ist dabei an Berechtigung, Höhe und<br />

rechtzeitiger Zahlung der Leistungen gebunden. Hanesch zufolge ist „das System der<br />

Arbeitslosenversicherung [...] immer weniger in der Lage, eine sozialstaatlich<br />

angemessene Schutzfunktion gegenüber materiellen Folgen von Arbeitslosigkeit<br />

wahrnehmen zu können.“ Dies hängt, so Hanesch weiter, zum einen damit zusammen,<br />

dass „ein beträchtlicher Teil der registrierten Arbeitslosen während der gesamten<br />

Dauer oder in bestimmten Phasen der Arbeitslosigkeit ohne materielle<br />

Sicherungsleistungen“ verbleibe. 83 Zudem verzichten zahlreiche Arbeitslose mangels<br />

Anspruchsberechtigungen auf Registrierung und zählen notgedrungen zur Stillen<br />

Reserve (vgl. 2.3.1). Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Leistungen grundsätzlich<br />

oftmals nicht zum Lebensunterhalt ausreichten, so dass (bis 31.12.2004) ergänzende<br />

Sozialhilfe beantragt werden müsse (vgl. Hanesch: 1995, 15f.). Die Sozialhilfe (und ab<br />

1.1.2005 Arbeitslosengeld II) steht wiederum ebenfalls in der Kritik, in ihrer Höhe den<br />

eigentlichen Zielen nicht angemessen zu sein (vgl. Paritätischer Wohlfahrtsverband:<br />

2004).<br />

Konträr zu diesen Aussagen stehen Untersuchungen, deren Ergebnisse darauf<br />

hindeuten, dass Lohnersatzleistungen auch falsche Anreize setzen können, dann<br />

81 Genannt wurden unter anderem „die generelle Überlastung des AFG mit der Bekämpfung der<br />

Massenarbeitslosigkeit“, die „Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bei weitgehendem<br />

Ausfall einer Beschäftigungspolitik des Bundes“ oder eine „Stop and Go-Politik der aktiven<br />

Arbeitsmarktpolitik“ (Schmid u.a.: 1997, 9).<br />

82 Die Funktionsmängel passiver Arbeitsmarktpolitik werden hier nur kurz beleuchtet, da die<br />

weiteren Untersuchungen dieser Arbeit im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik angesiedelt<br />

sind.<br />

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