INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints
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denen eine Arbeitsmarktpolitik auf Länderebene agiert, von „Funktionsstörungen“ der<br />
Arbeitsmarktpolitik (bezogen auf das damalige im AFG zusammengefasste<br />
Arbeitsförderungsrecht). Darunter wurden alle Problematiken gefasst, die „Effektivität<br />
einschränken“. 81 Hier soll im Sinne des Themas dieser Arbeit die Fragestellung darauf<br />
zielen, inwieweit Arbeitsmarktpolitik Exklusionstendenzen fördert. Dies bezieht sich auf<br />
die Giddenssche Frage nach den „sozialen Mechanismen, die Mangelsituationen<br />
hervorbringen oder zementieren“ (Giddens: 2001, 116f.), wobei eben die sozialen<br />
Mechanismen im Feld der Arbeitsmarktpolitik untersucht werden sollen.<br />
2.3.2.1 Funktionsmängel passiver Arbeitsmarktpolitik<br />
Die (Entgeltersatz-) Leistungen an Arbeitnehmer umfassen Arbeitslosengeld,<br />
Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (ab 01.01.2005), Unterhaltsgeld,<br />
Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld und die Übernahme und Erstattung<br />
von Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Gagel: 2004, XX). 82<br />
Die Erfüllung der Entgeldersatzfunktion ist dabei an Berechtigung, Höhe und<br />
rechtzeitiger Zahlung der Leistungen gebunden. Hanesch zufolge ist „das System der<br />
Arbeitslosenversicherung [...] immer weniger in der Lage, eine sozialstaatlich<br />
angemessene Schutzfunktion gegenüber materiellen Folgen von Arbeitslosigkeit<br />
wahrnehmen zu können.“ Dies hängt, so Hanesch weiter, zum einen damit zusammen,<br />
dass „ein beträchtlicher Teil der registrierten Arbeitslosen während der gesamten<br />
Dauer oder in bestimmten Phasen der Arbeitslosigkeit ohne materielle<br />
Sicherungsleistungen“ verbleibe. 83 Zudem verzichten zahlreiche Arbeitslose mangels<br />
Anspruchsberechtigungen auf Registrierung und zählen notgedrungen zur Stillen<br />
Reserve (vgl. 2.3.1). Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Leistungen grundsätzlich<br />
oftmals nicht zum Lebensunterhalt ausreichten, so dass (bis 31.12.2004) ergänzende<br />
Sozialhilfe beantragt werden müsse (vgl. Hanesch: 1995, 15f.). Die Sozialhilfe (und ab<br />
1.1.2005 Arbeitslosengeld II) steht wiederum ebenfalls in der Kritik, in ihrer Höhe den<br />
eigentlichen Zielen nicht angemessen zu sein (vgl. Paritätischer Wohlfahrtsverband:<br />
2004).<br />
Konträr zu diesen Aussagen stehen Untersuchungen, deren Ergebnisse darauf<br />
hindeuten, dass Lohnersatzleistungen auch falsche Anreize setzen können, dann<br />
81 Genannt wurden unter anderem „die generelle Überlastung des AFG mit der Bekämpfung der<br />
Massenarbeitslosigkeit“, die „Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bei weitgehendem<br />
Ausfall einer Beschäftigungspolitik des Bundes“ oder eine „Stop and Go-Politik der aktiven<br />
Arbeitsmarktpolitik“ (Schmid u.a.: 1997, 9).<br />
82 Die Funktionsmängel passiver Arbeitsmarktpolitik werden hier nur kurz beleuchtet, da die<br />
weiteren Untersuchungen dieser Arbeit im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik angesiedelt<br />
sind.<br />
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