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INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints

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werden, in dessen Zuständigkeitsbereich dieses Politikfeld auch grundsätzlich fällt (vgl.<br />

Heinelt: 2004, 36).<br />

Arbeitsmarktpolitik kann definiert werden als „die Summe aller Regelungen,<br />

Einrichtungen und Aktivitäten, welche die generellen Beziehungen zwischen Angebot<br />

und Nachfrage auf den externen und den betriebsinternen Arbeitsmärkten und<br />

zwischen ihnen beeinflussen sollen“ (Mertens/Kühl: 1988, 279).<br />

Eine Unterscheidung in Arbeitsmarktpolitik im engeren und Arbeitsmarktpolitik im<br />

weiteren Sinne vermag den Gegenstand weiter zu klären:<br />

Arbeitsmarktpolitik im weiteren Sinne ist „globale Beschäftigungspolitik“, die<br />

„unerwünschte konjunkturelle und strukturelle gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte<br />

abbauen, beseitigen oder schon im Vorfeld verhindern soll.“ Arbeitsmarktpolitik im<br />

engeren Sinne „soll vor allem Engpässe der Vermittlung von Angebot und Nachfrage<br />

(z.B. Fehlqualifikation oder Hindernisse der Arbeitsvermittlung) eindämmen oder<br />

ausgleichen“. Sie ist Gegenstand dieser Untersuchung. Arbeitsmarktpolitik im engeren<br />

Sinne kann weiter unterschieden werden in passive und aktive Arbeitsmarktpolitik.<br />

Passive Arbeitsmarktpolitik meint „die politische Regulierung von Art und Umfang<br />

kompensatorischer Leistungen für Einkommensausfälle infolge von Arbeitslosigkeit“<br />

(auch: Arbeitslosenversicherungspolitik). Aktive Arbeitsmarktpolitik bezeichnet „die<br />

Gesamtheit der nach sozialen Gruppen, Regionen und Industrien differenzierten<br />

Maßnahmen [...], welche die Beziehungen zwischen dem Angebot und der Nachfrage<br />

auf und zwischen über- und innerbetrieblichen Arbeitsmärkten selektiv beeinflussen“<br />

(Schmidt: 1995a, 22).<br />

Arbeitsmarkpolitik zielt im Gegensatz zur Beschäftigungspolitik „direkt auf die<br />

Verbesserung von Beschäftigungschancen oder die Schaffung von<br />

Beschäftigungsverhältnissen für bestimmte Personen resp. Personengruppen“<br />

(Hegner, zitiert nach Blanke u.a.: 1989, 555). 80<br />

2.3.2 Funktionsmängel der Arbeitsmarktpolitik<br />

In der Einleitung wurde auf Aussagen verwiesen, wonach der Sozialstaat selbst in<br />

Teilen zu den Verursachern der Probleme zu zählen ist, die er eigentlich verhindern<br />

oder lindern sollte. Dieser Einschätzung soll nun an dieser Stelle für die<br />

Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne nachgegangen werden. Schmid u.a. (1997, 9)<br />

sprechen im Rahmen einer Analyse der rechtlich-institutionellen Bedingungen, unter<br />

80 Unter Beschäftigungspolitik versteht man demgegenüber alle Politikbereiche (Wachstums-,<br />

Struktur-, Bildungspolitik usw.), die einen Einfluss auf Quantität und Qualität der Beschäftigung<br />

nehmen. „Beschäftigungspolitik als Teil der Wirtschaftspolitik will durch indirekte Interventionen<br />

in den Arbeitsmarkt die arbeitsplatzschaffende Investitionsbereitschaft der Unternehmen<br />

stärken“ (Hegner, zitiert nach Blanke u.a.: 1989, 555).<br />

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