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INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints

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Erwerbspersonenpotential“, „latentes Potential an Arbeitskräften“ und „totales<br />

Arbeitskräftepotential“ nach dem IAB-Konzept. 67<br />

- Abb. 7 Angebot an Arbeitskräften (IAB-Konzept) -<br />

Den vorgestellten Bemühungen ist gemeinsam, dass sie versuchen, innerhalb der<br />

Gruppe der „Inaktiven“ (Auer: 1998a, 258) die Teile zu beziffern, für die<br />

Arbeitsmarktpolitik unmittelbarer Adressat ist. In der so genannten Inaktivitätsrate<br />

werden die erwerbsfähigen Bevölkerungsteile zusammengefasst, die weder<br />

erwerbstätig noch arbeitslos sind. Hierunter fallen dann sowohl freiwillig als auch<br />

67 Die OECD legt neben Arbeitslosenquoten auch so genannte „breite“ Arbeitslosenquoten vor.<br />

Diese enthalten „alle Formen der Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt nebst Teilnahme in<br />

Arbeitsmarktmaßnahmen oder hoch subventionierten Beschäftigungsformen“. Für 1996 ergibt<br />

sich für Deutschland beispielsweise ein Wert von etwa 22 Prozent (Schmid: 1996a, 13f.). Hier<br />

ergeben sich freilich erhebliche Abgrenzungsprobleme. So könnte beispielsweise die Frage<br />

gestellt werden, warum hoch subventionierte Beschäftigungsformen im so genannten zweiten<br />

Arbeitsmarkt integriert, hoch subventionierte Beschäftigung in sterbenden Wirtschaftszweigen,<br />

etwa im Bereich Bergbau, aber außen vor bleiben. In den Länderberichten der OECD findet<br />

sich ferner das Konzept der „erweiterten Arbeitslosenquote“. Hier werden zum einen<br />

Teilnehmer an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt und zum anderen<br />

zumindest Teile der Stillen Reserve zu quantifizieren versucht. Wiederum für 1996 ergibt sich<br />

für Deutschland unter Einschluss der Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eine<br />

Quote von 11.9 Prozent und unter Einschluss von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der<br />

Erwerbspersonen (Frühverrentung, Erwerbsunfähigkeit, Erziehungszeit etc.) eine Quote von 15<br />

Prozent (vgl. SVR: 1999, 87; Stille: 1998, 7). Die IAO unterscheidet sichtbare und unsichtbare<br />

Unterbeschäftigung. Zur sichtbaren Unterbeschäftigung zählen alle Personen, die „unfreiwillig<br />

weniger arbeiten, als ihrer Ausbildung üblicherweise entspricht“, die eine entsprechende<br />

Beschäftigung suchen und für diese zur Verfügung stehen. Unsichtbare Unterbeschäftigung ist<br />

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