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INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints

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Der Siegeszug des Begriffes stößt freilich nicht auf uneingeschränkte Zustimmung.<br />

Kritiker verweisen zum einen auf die Überlegenheit alternativer Konzepte. 18 Zum<br />

anderen lässt sich auch ohne Betrachtung der Alternativen einige Kritik festmachen.<br />

Die umfassendste ist sicherlich in dem Vorwurf enthalten, Exklusion sei nur einfach ein<br />

neuer Name für ein altbekanntes und mit den vorhandenen Begrifflichkeiten präziser zu<br />

beschreibendes Phänomen (vgl. Kronauer: 2002, 23; bezogen auf die politische<br />

Diskussion: Böhnke: 2002, 31). Weiter wird angeführt, die Begriffe Inklusion und<br />

Exklusion seien zu vieldeutig, sie enthielten ein Potential der Stigmatisierung<br />

betroffener Bevölkerungsteile und sie dramatisierten eine Problematik und verstellten<br />

dadurch eher den Blick für das eigentliche Problem, das in zunehmender sozialer<br />

Ungleichheit gesehen wird. Unter der Gefahr einer „Apologie des Innen“ wird<br />

verstanden, dass Inklusion zwar grundsätzlich ein erstrebenswertes Ziel darstellt, dabei<br />

allerdings auch die Frage nach der Beschaffenheit des „Drinnen“, der Arbeits- und<br />

Lebensverhältnisse, gestellt werden müsse. Weiterhin werden – vor allem in der<br />

Auseinandersetzung mit der Systemtheorie – theoretische Probleme angeführt, etwa<br />

die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, ein vollständiges Herausfallen aus der<br />

Gesellschaft konzeptionell zu fassen (vgl. Kronauer: 2002, 18 ff.). Hierzu stellen<br />

Häußermann u.a. (2004: 22) fest: „Man kann von Ausgrenzung sprechen im Sinne der<br />

Nichtteilhabe an gesellschaftlichen Subsystemen, aber nicht von einer Position<br />

außerhalb der Gesellschaft.“ Es gibt zudem Formen der Inklusion, die keinen<br />

erstrebenswerten gesellschaftlichen Status beschreiben (Inhaftierung), oder gleichsam<br />

als „exclusion by inclusion“ (Pelikan: 1999, 527) bezeichnet werden können, ebenso<br />

wie freiwillig gewählte Exklusion, die ohne Anspruch auf Wiedereingliederung<br />

angetreten wird („Aussteiger“). 19<br />

2.1.2 Zum bisherigen empirischen Forschungsstand<br />

Dass Exklusion nicht nur ein theoretisches Problem darstellt, kann mit einigen<br />

Hinweisen zu vorliegenden empirischen Forschungsbefunden unterlegt werden.<br />

Allerdings sind Studien „on the micro-level which concentrate on the processes of<br />

18 Zu den alternativen Konzepten zählen unter anderem „désaffiliation“ (Ausgliederung),<br />

„advanced marginality“, „undercaste“, „underclass“, „ghetto poor“ (vgl. Kronauer: 2002, 20f.) und<br />

die verschiedenen Armutskonzepte.<br />

19 Die Frage, wer handelt („question of agency“), findet sich auch in der mittlerweile<br />

umfänglichen Literatur zum Thema Exklusion. Burchardt u.a. (2002a: 32) hatten in einer<br />

früheren Definition Exklusion beispielsweise als Mangel an Partizipation beschrieben und<br />

ergänzt: „the individual is not participating for reasons beyond his/her control, and he or she<br />

would like to participate” (ebd.: 32). Dieser Teil der Definition wurde dann aber zunächst fallen<br />

gelassen, weil “these clauses proved too difficult to operationalize”. Vobruba (2003: 30f.)<br />

unterscheidet in diesem Zusammenhang in einer Vierfeldermatrix zwischen „exclusion“ als<br />

unfreiwilliger Ausgrenzung, „exit“ als freiwilligem Ausschluss, „inclusion“ als positiver Integration<br />

und „locking up“ als negativer/unfreiwilliger Integration.<br />

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