INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints
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auch Probleme hier auf der Arbeit gehabt. (…) Aber ich weiß, dass ich das nie wieder mache.“) Anstelle der Abmahnung folgte dann nach Rücksprache mit der Projektleitung von „Jugend mobil“ eine Ermahnung. D hat seit seiner Wiederkehr nach Deutschland zahlreiche soziale Bindungen aufgebaut („Dann habe ich Freundin kennen gelernt bei meiner Siedlung. Freunde habe ich kennen gelernt. (…) Habe ich (…) nach sechs Jahren wieder getroffen mit den Jungs. Also zusammen gelebt.“) Seine Situation und Zukunftsperspektive schätzt D positiv ein: „Ich bin so froh. Jetzt bin ich hier. Hab schon ein Gespräch gehabt letztens, dass ich jetzt übernommen werde. Bei Flughafen Frankfurt. (…) Jetzt kann ich mir überlegen, 21, irgendwo noch ein, zwei Jahre, werde ich vielleicht mal heiraten. Weil keine Gedanken mehr wegen Job, denke ich mir. Das ist schon mal gut und wird auch langsam mal so Zeit, kommen wird auch heiraten.“ 6.3.5 Überprüfung der Zielgruppenerreichung Die qualitativen Interviews sollten nicht nur vertiefende Informationen zu veränderten Lebensbedingungen und -perspektiven liefern, sondern auch dazu dienen, die Zielgruppenerreichung zu überprüfen. 213 Teilnehmer A kann entsprechend der vorgestellten Operationalisierung alleine aufgrund seiner Langzeitarbeitslosigkeit (eineinhalb Jahre) vor Eintritt bei „Jugend mobil“ als von sozialer Ausgrenzung bedroht eingestuft werden. Dass die Gelegenheitsjobs, denen er nachgegangen ist, keine Perspektive beinhalteten, zeigen seine Äußerungen zum eigenen Befinden in dieser Zeit. Hinweise auf materielle Einschränkungen ergeben sich im Interview nicht. Demgegenüber ist häufiger vom Freundeskreis die Rede. Mitgliedschaften in Vereinen, Parteien oder Bürgerinitiativen werden nicht erwähnt. Ob der 18-jährige A bereits eine Gelegenheit zur Wahlbeteiligung gehabt hat, lässt sich auf der Basis der vorliegenden Daten nicht nachweisen. 214 Bei Teilnehmer B sind zwischen Hauptschulabschluss und Eintritt bei „Jugend mobil“ ganze drei Jahre verstrichen, die mit Bewerbungen und Praktika verbracht wurden. Wie Teilnehmer A reicht dieser Indikator, um eine Einordnung in die Kategorie von sozialer Ausgrenzung Bedrohter vorzunehmen. Die Einschätzung weiterer Indikatoren 213 Eine Zuordnung der Gesprächspartner zu den ausgefüllten Fragebögen war, wie beschrieben, aufgrund der Anforderungen an die Anonymisierung nicht möglich. 214 Der vorgestellten Methode für die qualitativen Interviews folgend, wurde während der Interviews nur darauf geachtet, dass ausreichend Hinweise auf Ausgrenzungsindikatoren fallen, damit zumindest der Status „bedroht“ als erreicht angenommen werden konnte. Eine aktive Nachfrage wäre dann erfolgt, wenn sich aus der Schilderung der eigenen Biografie keine Hinweise auf Ausgrenzungserfahrungen ergeben hätten. 211
leibt auf der Basis der vorhandenen Daten spekulativ. Aufgrund der Großfamilie (insgesamt sechs Geschwister) und zunächst einem Verdiener, dem Vater, kann davon ausgegangen werden, dass das Nettohaushaltsäquivalenzeinkommen die Schwelle von Ausgrenzung Bedrohter ebenfalls unterschreitet. B macht auch einen eher introvertierten Eindruck, der in Kombination mit seiner Aussage, sich in der Zeit seiner Arbeitslosigkeit eher zurückgezogen zu haben, ein Hinweis darauf sein könnte, dass er in seinem Fragebogen auch im Bereich sozialer Interaktion Signifikanzen aufwies. Hinweise zu Vereinen und sonstigen Mitgliedschaften oder einer Wahlbeteiligung sind nicht gefallen. Teilnehmer C weist mit „4, 5 Monaten“ zwar eine geringere Arbeitslosigkeit vor Eintritt bei „Jugend mobil“ auf. Allerdings traf die Familie in seinem sechzehnten Lebensjahr der Schicksalsschlag des frühen Todes des Vaters, der seine Mutter als Witwe und ihn und seine fünf Schwestern als Halbwaisen zurücklies. Während zu sozialer Interaktion und politisch-gesellschaftlichem Engagement keine instruktiven Daten vorliegen, kann im der Dimension des Konsums von gravierenden Defiziten ausgegangen werden, zumal das Einkommen des Vaters schon zuvor angesichts seines Berufsbildes für eine Großfamilie eher gering ausgefallen sein dürfte und die Mutter „nicht gearbeitet“ hat. Teilnehmer D ist in zwei Dimensionen eindeutig signifikant. Als Dauer der Arbeitslosigkeit gibt er „ein Jahr“ an. Sein prekärer Aufenthaltsstatus verhindert eine Teilnahme an Wahlen. Seine Suche nach neuen Bindungen vollzog sich nach der Wiederkehr aus der Türkei zunächst im nahen Umfeld, wo zum Teil alte Kontakte wieder aufgenommen werden konnten. Er ist nicht Mitglied einer Partei, Bürgerinitiative oder einer ähnlichen Organisation. Zu materiellen Einschränkungen kann nur spekuliert werden. Allerdings sind die mehrfachen Aussagen, in Deutschland nach einer gescheiterten Selbstständigkeit des Vaters in der Türkei, wieder „von Null“ angefangen zu haben, zumindest Hinweise darauf, dass die Familie zunächst materiell nicht sonderlich gut dastand. Damit legt keines der vier qualitativen Interviews nahe, dass sich im Wege des Schnelltests in Unterkapitel 6.1 derartig falsche Eingruppierungen ergeben hätten, dass für die Zielgruppenerreichung (von Exklusion Bedrohte und Betroffene insgesamt) Korrekturen vorgenommen werden müssten. In jedem Fall muss keiner der Interviewpartner aus der Untersuchung ausgeschlossen werden. Die in der Einleitung aufgeworfene Frage, ob das konkrete zu untersuchende Netzwerk eventuell Creamingeffekte in der Arbeitsmarktpolitik verstärkt, kann damit bezogen auf die Teilnehmerzusammensetzung bei „Jugend mobil“ bereits jetzt negativ beantwortet werden. Das Projekt eröffnet einer „schwierigen Klientel“ (Aussagen der Projektbeteiligten) neue Chancen. Um Creamingeffekten vorzubeugen wurde im 212
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der Schicksalsschlag des frühen Todes des Vaters, der seine Mutter als Witwe und ihn<br />
und seine fünf Schwestern als Halbwaisen zurücklies. Während zu sozialer Interaktion<br />
und politisch-gesellschaftlichem Engagement keine instruktiven Daten vorliegen, kann<br />
im der Dimension des Konsums von gravierenden Defiziten ausgegangen werden,<br />
zumal das Einkommen des Vaters schon zuvor angesichts seines Berufsbildes für eine<br />
Großfamilie eher gering ausgefallen sein dürfte und die Mutter „nicht gearbeitet“ hat.<br />
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Arbeitslosigkeit gibt er „ein Jahr“ an. Sein prekärer Aufenthaltsstatus verhindert eine<br />
Teilnahme an Wahlen. Seine Suche nach neuen Bindungen vollzog sich nach der<br />
Wiederkehr aus der Türkei zunächst im nahen Umfeld, wo zum Teil alte Kontakte<br />
wieder aufgenommen werden konnten. Er ist nicht Mitglied einer Partei, Bürgerinitiative<br />
oder einer ähnlichen Organisation. Zu materiellen Einschränkungen kann nur spekuliert<br />
werden. Allerdings sind die mehrfachen Aussagen, in Deutschland nach einer<br />
gescheiterten Selbstständigkeit des Vaters in der Türkei, wieder „von Null“ angefangen<br />
zu haben, zumindest Hinweise darauf, dass die Familie zunächst materiell nicht<br />
sonderlich gut dastand.<br />
Damit legt keines der vier qualitativen Interviews nahe, dass sich im Wege des<br />
Schnelltests in Unterkapitel 6.1 derartig falsche Eingruppierungen ergeben hätten,<br />
dass für die Zielgruppenerreichung (von Exklusion Bedrohte und Betroffene insgesamt)<br />
Korrekturen vorgenommen werden müssten. In jedem Fall muss keiner der<br />
Interviewpartner aus der Untersuchung ausgeschlossen werden. Die in der Einleitung<br />
aufgeworfene Frage, ob das konkrete zu untersuchende Netzwerk eventuell<br />
Creamingeffekte in der Arbeitsmarktpolitik verstärkt, kann damit bezogen auf die<br />
Teilnehmerzusammensetzung bei „Jugend mobil“ bereits jetzt negativ beantwortet<br />
werden. Das Projekt eröffnet einer „schwierigen Klientel“ (Aussagen der<br />
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