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Am 23. Oktober 2006 fand bei der Fraport AG die Befragung anhand des vorgestellten standardisierten Fragebogens für die Teilnehmer des Jahrgangs 2005 statt (Eintrittsdaten 1. März und 1. September). Am 24. Oktober 2006 folgte die erste Gruppe des Einstellungsjahrgangs 2006 (Eintrittsdatum März 2006). Die Gruppe mit Eintrittsdatum 1. September 2006 wurde am 9. November 2006 befragt. Damit können im Kapitel 6 die Ergebnisse für den Einstellungsjahrgang 2005 und für den Einstellungsjahrgang 2006 getrennt ausgewiesen werden. Um die Bereitschaft der Teilnehmer zur Beteiligung an der Befragung sicher zu stellen (jeweils zu 100 Prozent erfolgt) und die Auflagen von Seiten der Fraport AG zu erfüllen, war die Anonymisierung der Befragung sicherzustellen. Diese erfolgte in zweifacher Weise: Zum einen wurden die Fragebögen anonym ausgewertet, zum anderen erfolgte die Auswahl der Interviewpartner nach dem Zufallsprinzip, ohne dass Rückschlüsse auf den zur Person gehörenden Fragebogen möglich waren. Nachfolgend werden das Verfahren der Anonymisierung näher erläutert (5.3.3.1.1.) und der Umgang mit unvollständigen Daten behandelt (5.3.3.1.2). 5.3.3.1.1 Anonymisierung Um die Anonymität der Befragung zu gewährleisten, wurde folgendes Verfahren gewählt. Die Teilnehmer erhielten den Fragebogen mit einem Einlegeblatt. Auf Deckund Einlegeblatt waren jeweils für jeden Fragebogen fortlaufende Nummern eingetragen. Auf dem Einlegeblatt notierten die Teilnehmer ihren Namen. Bei Abgabe des Fragebogens wurde das Einlegeblatt getrennt abgegeben. Eine Vertrauensperson aus dem Projekt, der Praktikant im Anerkennungsjahr, erhielt dieses Blatt mit Namen und Nummer. Der Rest, also nur mit einer Nummer versehen, ging in die (damit anonymisierte) Auswertung ein. Die Auswertung trennte dann Angehörige der Zielgruppe von Sonstigen. Im nächsten Schritt ging es dann um die qualitativen Interviews mit Angehörigen der Zielgruppe. Hierfür wurden der Vertrauensperson die Nummern der Zielgruppenangehörigen durchgegeben. Diese wählte aus diesen Nummern per Zufallsziehung die Kandidaten für die qualitative Befragung aus und klärte deren Bereitschaft. Für den Forscher ist damit nicht nachvollziehbar, welcher Datensatz eines Fragebogens zu welchem Interviewpartner gehört, solange die Zahl der Zielgruppenangehörigen größer als „1“ ist. Umgekehrt können die Projektverantwortlichen keine Rückschlüsse von Namen auf Daten ziehen, was von Seiten Fraports eine Voraussetzung für die Genehmigung der Felduntersuchung darstellte. Die Daten der anschließenden qualitativen Interviews wurden schließlich in der Arbeit wiederum anonymisiert verwendet („Teilnehmer A“). 173

5.3.3.1.2 Umgang mit unvollständigen Datensätzen Grundsätzlich können fehlende Angaben das Bild bei zusammenfassenden Auswertungen („x Teilnehmer sind von Exklusion betroffen“) verfälschen und zu einer Unterschätzung der Anzahl von Zielgruppenangehörigen führen. Eine Überschätzung der Anzahl von Zielgruppenangehörigen kann dagegen ausgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass unvollständige Dimensionen – soweit sie „und“-verknüft sind – nicht in die Auswertung einfließen. 201 Dies ist so vorgesehen. Da auf die Auswertung des standardisierten Fragebogens eine Zufallsziehung von Interviewpartnern aus den Zielgruppenangehörigen folgte, ist von Bedeutung, dass diese eindeutig aus der Auswertung des Fragebogens hervorgehen. 202 Dies ist aufgrund der genannten Schwellwerte gegeben. Bei fehlenden Angaben wurde ein Befragter nur dann der Zielgruppe zugeordnet, wenn die restlichen Angaben bereits ausreichen, ihn zuzuordnen. Da außer der Unterscheidung in Bedrohte und Betroffene und Sonstige keine weitere Differenzierung nach Grad der Bedroht- oder Betroffenheit oder Gefährdung vorgenommen wurde, treten hier neben der eventuellen Unterschätzung der Größe der Zielgruppe keine weiteren Fehler oder Ungenauigkeiten auf, soweit die Antworten nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wurden. Die Sonstigen wären entsprechend in zwei Gruppen zu unterteilen, nämlich Personen, die den Zielgruppen nicht angehören und Personen, bei denen das aufgrund fehlender Angaben nicht eingeschätzt werden kann. Letzteres ist überall da gegeben, wo die fehlenden Angaben über die Zuordnung zur Zielgruppe entscheiden würden, wenn sie vorhanden wären. Eventuelle Grenzfälle werden in Kapitel 7 gesondert diskutiert. Darüber hinaus werden bei Bedarf Aussagen zur Güte des Datenmaterials getroffen, so dass die Möglichkeit gegeben ist, die Auswertung bezüglich ihres Aussagegehalts einzuschätzen. 5.3.3.2 Vorgehensweise und Methodik im qualitativen Teil der Untersuchung Der qualitative Untersuchungsteil befasst sich mit zwei Fragestellungen. Zur Erforschung der Wirkungen des Projektes „Jugend mobil“ wurden erstens mit einer zufällig ausgewählten Teilgruppe der Zielgruppe vertiefende (qualitative) Interviews geführt. Diese hatten den Charakter eines offenen, biografischen Gesprächs, aus dem sich die seit Eintritt in das Projekt möglicherweise veränderten Lebensbedingungen und Einschätzungen der Teilnehmerinnen ergeben sollten. Die interessierenden Inhalte orientierten sich dabei an den Kategorien des standardisierten Fragebogens, die nun 201 Der Umgang mit fehlenden Angaben bei Frage 4 zur Ermittlung des PDI wurde bereits in Fußnote 193 beschrieben. 202 Auf die grundsätzlichen Einschränkungen bezüglich der Validität des „Schnelltests“ und die entsprechenden Anforderungen an die qualitativen Interviews sei hier noch einmal hingewiesen. 174

5.3.3.1.2 Umgang mit unvollständigen Datensätzen<br />

Grundsätzlich können fehlende Angaben das Bild bei zusammenfassenden<br />

Auswertungen („x Teilnehmer sind von Exklusion betroffen“) verfälschen und zu einer<br />

Unterschätzung der Anzahl von Zielgruppenangehörigen führen. Eine Überschätzung<br />

der Anzahl von Zielgruppenangehörigen kann dagegen ausgeschlossen werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass unvollständige Dimensionen – soweit sie „und“-verknüft<br />

sind – nicht in die Auswertung einfließen. 201 Dies ist so vorgesehen.<br />

Da auf die Auswertung des standardisierten Fragebogens eine Zufallsziehung von<br />

Interviewpartnern aus den Zielgruppenangehörigen folgte, ist von Bedeutung, dass<br />

diese eindeutig aus der Auswertung des Fragebogens hervorgehen. 202 Dies ist<br />

aufgrund der genannten Schwellwerte gegeben. Bei fehlenden Angaben wurde ein<br />

Befragter nur dann der Zielgruppe zugeordnet, wenn die restlichen Angaben bereits<br />

ausreichen, ihn zuzuordnen. Da außer der Unterscheidung in Bedrohte und Betroffene<br />

und Sonstige keine weitere Differenzierung nach Grad der Bedroht- oder Betroffenheit<br />

oder Gefährdung vorgenommen wurde, treten hier neben der eventuellen<br />

Unterschätzung der Größe der Zielgruppe keine weiteren Fehler oder Ungenauigkeiten<br />

auf, soweit die Antworten nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wurden. Die<br />

Sonstigen wären entsprechend in zwei Gruppen zu unterteilen, nämlich Personen, die<br />

den Zielgruppen nicht angehören und Personen, bei denen das aufgrund fehlender<br />

Angaben nicht eingeschätzt werden kann. Letzteres ist überall da gegeben, wo die<br />

fehlenden Angaben über die Zuordnung zur Zielgruppe entscheiden würden, wenn sie<br />

vorhanden wären.<br />

Eventuelle Grenzfälle werden in Kapitel 7 gesondert diskutiert. Darüber hinaus werden<br />

bei Bedarf Aussagen zur Güte des Datenmaterials getroffen, so dass die Möglichkeit<br />

gegeben ist, die Auswertung bezüglich ihres Aussagegehalts einzuschätzen.<br />

5.3.3.2 Vorgehensweise und Methodik im qualitativen Teil der Untersuchung<br />

Der qualitative Untersuchungsteil befasst sich mit zwei Fragestellungen. Zur<br />

Erforschung der Wirkungen des Projektes „Jugend mobil“ wurden erstens mit einer<br />

zufällig ausgewählten Teilgruppe der Zielgruppe vertiefende (qualitative) Interviews<br />

geführt. Diese hatten den Charakter eines offenen, biografischen Gesprächs, aus dem<br />

sich die seit Eintritt in das Projekt möglicherweise veränderten Lebensbedingungen<br />

und Einschätzungen der Teilnehmerinnen ergeben sollten. Die interessierenden Inhalte<br />

orientierten sich dabei an den Kategorien des standardisierten Fragebogens, die nun<br />

201<br />

Der Umgang mit fehlenden Angaben bei Frage 4 zur Ermittlung des PDI wurde bereits in<br />

Fußnote 193 beschrieben.<br />

202<br />

Auf die grundsätzlichen Einschränkungen bezüglich der Validität des „Schnelltests“ und die<br />

entsprechenden Anforderungen an die qualitativen Interviews sei hier noch einmal hingewiesen.<br />

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