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INKLUSION UND ARBEITSMARKT. SCHAFFEN ... - tuprints

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zielen entsprechend allgemeiner auf gesellschaftliche Teilhabe, nicht alleine auf<br />

Umverteilung. Es geht (in einer implizit normativen Perspektive) um den gesellschaftlichen<br />

Zusammenhalt (Taylor: 1998, 11; vgl. hierzu auch Barry: 2002, 24ff.). Exklusion am unteren<br />

gesellschaftlichen Rand kann als „multi-dimensionale Konstellation“ gefasst werden, die sich<br />

zu „defizitären Lebensbedingungen“ addiert (Vobruba: 1998, 57). Wo, wie insbesondere in<br />

Frankreich, in diesem Zusammenhang von „Überflüssigen“ oder „Entbehrlichen“ die Rede ist<br />

(vgl. auch Kronauer: 2002, 96ff.; Strasser: 1999a, 13; Vogel: 2001, 151) stellt sich letztlich<br />

die Demokratiefrage, denn „in einer demokratischen Gesellschaft gibt es keine überflüssigen<br />

Menschen“, so Hans Werner Kilz in der Süddeutschen Zeitung vom 7. März 1998 (S.4) (vgl.<br />

auch Steinert: 2003a, 56). Darüber hinaus hat das Begriffspaar Inklusion/Exklusion einen<br />

emanzipativen Aspekt. Es geht nicht um Zuwendung oder Zuteilung, um Subjekte und<br />

Objekte, sondern um gleiche Rechte (und Pflichten) aller Glieder einer Gesellschaft, die sich<br />

auf Augenhöhe begegnen (vgl. Häußermann u.a.: 2004, 24). Damit ist die Perspektive der<br />

Betroffenen selbst, ihre Einschätzung ihrer Lage und ihre Bewältigungsstrategien, eine<br />

zentrale Ergänzung zum herkömmlichen Armutsdiskurs (vgl. auch Pelikan: 1999, 473). 5<br />

Exklusion findet bei Giddens in zweifacher Form statt: freiwillig am oberen und (meist)<br />

unfreiwillig am unteren „Ende“ der Gesellschaft. Zwischen beiden Teilphänomenen sieht er<br />

einen inneren kausalen Zusammenhang (1998: 123, vgl. auch Meyer: 2006, 46).<br />

4 Die Begriffe teilen damit das Schicksal von „politischen“ Begriffen, „which […] are not very precise,<br />

because on the whole they are taken from everyday usage“ (Bobbio: 1996, 35).<br />

5 Allerdings ist „in der Forschung umstritten“, „inwieweit die Selbstdefinition von Betroffenen<br />

Bestandteil einer Definition von Ausgrenzung sein sollte“ (Bremer/Gestring: 2004, 263).<br />

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