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MITTEILUNGEN - Rudolf Steiner Schule Basel

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espektive 9,8 Prozent Working poor:<br />

«Alleinerziehende weisen den höchsten<br />

Anteil an Working poor auf (29<br />

Prozent) und stehen auch bei den<br />

Vollzeit-Working poor (Haushalte<br />

mit mindestens 36 Stunden wöchentlicher<br />

Erwerbstätigkeit) mit 42,7 Prozent<br />

an der Spitze.» (Quelle: Schweizerischer<br />

Verband alleinerziehender<br />

Mütter und Väter).<br />

Somit ist klar, dass bei tatsächlich<br />

Alleinerziehenden in der Regel auch<br />

der Schulbeitrag gemäss Richtlinien<br />

entsprechend tiefer ausfällt als in<br />

Paarfamilien.<br />

Wenn aber durch das Hinzuziehen<br />

eines neuen Lebenspartners, aus der<br />

Einelternfamilie eine neue Familie,<br />

eventuell sogar eine Patchworkfamilie<br />

wird, dann verändert das am Einkommen<br />

der Familie insofern etwas,<br />

als dass der neue Lebenspartner sich<br />

am gemeinsamen Haushalt finanziell<br />

beteiligt.<br />

Aus unseren aktuellen Einstufungsunterlagen<br />

geht nicht klar hervor, ob<br />

Alleinerziehende in einer neuen Partnerschaft<br />

leben oder tatsächlich<br />

Alleinerziehende sind. Einerseits<br />

lässt dies zum jetzigen Zeitpunkt<br />

keine statistische Auswertung zu,<br />

andererseits führt dies zu einer ungerechten<br />

finanziellen Belastungsverteilung<br />

zwischen wirklich Alleinerziehenden<br />

und solchen, die durch<br />

eine neue Partnerschaft im Familienbudget<br />

entlastet werden.<br />

Wir werden uns in Zukunft damit<br />

befassen, wie wir diese Situation besser<br />

erfassen und auswerten können<br />

und was für Konsequenzen dies für<br />

die Einstufung haben kann.<br />

Selbständig Erwerbende<br />

Die Einstufung selbständig erwerbender<br />

Eltern ist für die Betroffenen selbst,<br />

wie auch für die EBK, eine komplexe<br />

Angelegenheit. Um eine gerechte<br />

und vergleichbare Situation zwischen<br />

Angestellten und selbständig<br />

Erwerbenden zu erlangen, wurde im<br />

Jahr 2005 ein Leitfaden für selbständig<br />

Erwerbende erarbeitet. Anhand<br />

dieses Leitfadens müssen die selbständig<br />

Erwerbenden zusammen mit<br />

der Steuerrechnung ihr «Bruttoeinkommen»<br />

berechnen. Dieses errechnete<br />

Bruttoeinkommen entspricht<br />

dann dem Bruttolohn der Angestellten<br />

auf dem Lohnausweis, der bei<br />

der Einstufung massgebend ist.<br />

Wiederholt haben wir festgestellt,<br />

dass dieser Leitfaden und die Berechnung<br />

für viele noch zu wenig klar<br />

sind. Wir werden uns mit diesem<br />

Thema eingehend auseinandersetzen<br />

und versuchen, den Leitfaden klarer<br />

und deutlicher zu formulieren und<br />

eine Berechungshilfe zu Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Wir sind offen und dankbar für jegliche<br />

konstruktive Kritik und Anregungen<br />

zu diesen Themen. Wortmeldungen<br />

sind erbeten an Corinne<br />

Breitenstein (Tel. 061 331 62 50).<br />

Personelles<br />

Die Lücke der schon lange vakanten<br />

Stelle in der EBK konnte im vergangenen<br />

Jahr geschlossen werden. Wir<br />

<strong>Schule</strong> intern<br />

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