MITTEILUNGEN - Rudolf Steiner Schule Basel
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espektive 9,8 Prozent Working poor:<br />
«Alleinerziehende weisen den höchsten<br />
Anteil an Working poor auf (29<br />
Prozent) und stehen auch bei den<br />
Vollzeit-Working poor (Haushalte<br />
mit mindestens 36 Stunden wöchentlicher<br />
Erwerbstätigkeit) mit 42,7 Prozent<br />
an der Spitze.» (Quelle: Schweizerischer<br />
Verband alleinerziehender<br />
Mütter und Väter).<br />
Somit ist klar, dass bei tatsächlich<br />
Alleinerziehenden in der Regel auch<br />
der Schulbeitrag gemäss Richtlinien<br />
entsprechend tiefer ausfällt als in<br />
Paarfamilien.<br />
Wenn aber durch das Hinzuziehen<br />
eines neuen Lebenspartners, aus der<br />
Einelternfamilie eine neue Familie,<br />
eventuell sogar eine Patchworkfamilie<br />
wird, dann verändert das am Einkommen<br />
der Familie insofern etwas,<br />
als dass der neue Lebenspartner sich<br />
am gemeinsamen Haushalt finanziell<br />
beteiligt.<br />
Aus unseren aktuellen Einstufungsunterlagen<br />
geht nicht klar hervor, ob<br />
Alleinerziehende in einer neuen Partnerschaft<br />
leben oder tatsächlich<br />
Alleinerziehende sind. Einerseits<br />
lässt dies zum jetzigen Zeitpunkt<br />
keine statistische Auswertung zu,<br />
andererseits führt dies zu einer ungerechten<br />
finanziellen Belastungsverteilung<br />
zwischen wirklich Alleinerziehenden<br />
und solchen, die durch<br />
eine neue Partnerschaft im Familienbudget<br />
entlastet werden.<br />
Wir werden uns in Zukunft damit<br />
befassen, wie wir diese Situation besser<br />
erfassen und auswerten können<br />
und was für Konsequenzen dies für<br />
die Einstufung haben kann.<br />
Selbständig Erwerbende<br />
Die Einstufung selbständig erwerbender<br />
Eltern ist für die Betroffenen selbst,<br />
wie auch für die EBK, eine komplexe<br />
Angelegenheit. Um eine gerechte<br />
und vergleichbare Situation zwischen<br />
Angestellten und selbständig<br />
Erwerbenden zu erlangen, wurde im<br />
Jahr 2005 ein Leitfaden für selbständig<br />
Erwerbende erarbeitet. Anhand<br />
dieses Leitfadens müssen die selbständig<br />
Erwerbenden zusammen mit<br />
der Steuerrechnung ihr «Bruttoeinkommen»<br />
berechnen. Dieses errechnete<br />
Bruttoeinkommen entspricht<br />
dann dem Bruttolohn der Angestellten<br />
auf dem Lohnausweis, der bei<br />
der Einstufung massgebend ist.<br />
Wiederholt haben wir festgestellt,<br />
dass dieser Leitfaden und die Berechnung<br />
für viele noch zu wenig klar<br />
sind. Wir werden uns mit diesem<br />
Thema eingehend auseinandersetzen<br />
und versuchen, den Leitfaden klarer<br />
und deutlicher zu formulieren und<br />
eine Berechungshilfe zu Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Wir sind offen und dankbar für jegliche<br />
konstruktive Kritik und Anregungen<br />
zu diesen Themen. Wortmeldungen<br />
sind erbeten an Corinne<br />
Breitenstein (Tel. 061 331 62 50).<br />
Personelles<br />
Die Lücke der schon lange vakanten<br />
Stelle in der EBK konnte im vergangenen<br />
Jahr geschlossen werden. Wir<br />
<strong>Schule</strong> intern<br />
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