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Download - Markt Pfaffenhofen

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Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Was können Sie zum Wertstoffhof bringen?<br />

Glas:<br />

Getrennt nach Farben, ohne Verschlüsse.<br />

Papier:<br />

Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Bücher ohne feste Einbände,<br />

Briefpapier, Geschenkpapier (ohne Beschichtung).<br />

Pappe/Kartonagen:<br />

Alle Arten, Größen und Formen von Kartons und Kartonagen,<br />

die Kartons müssen zerlegt sein.<br />

Speisealtfett und -öl:<br />

Speiseöl, Frittierfett, gehärtetes Pflanzenfett, abgeschöpftes<br />

Fett von Soßen, OHNE VERPACKUNG, in die dafür aufgestellten<br />

Sammelbehälter. Behälter mit einem Inhalt von 10<br />

Liter und größer dürfen komplett abgegeben werden.<br />

Batterien:<br />

Sämtliche Trockenbatterien, wie z.B. Monozellen, Babyzellen<br />

und Knopfbatterien aus Haushaltsgeräten. Nicht angenommen<br />

werden Autobatterien.<br />

Leuchtstofflampen:<br />

Alle gängigen Leuchtstofflampen (Neonröhren).<br />

Altmetall/Eisen:<br />

Guss, Schrott, massive Stahlteile, Ölöfen (entleert), Ölbrenner<br />

in haushaltsüblicher Menge. Es werden nicht angenommen,<br />

zum Beispiel:Autos u.Autoteile landwirtschaftliche Geräte,<br />

u. Ähnliches.<br />

Altholz:<br />

Es wird grundsätzlich nur eine haushaltsübliche Menge angenommen,<br />

höchstens 1 cbm. Es wird Altholz gemischt, behandelt,<br />

frei von schädlichen Verunreinigungen angenommen.<br />

Sperrige Holzteile/ Möbelstücke müssen zerlegt werden,<br />

damit erleichtern Sie sich auch den Transport zum Wertstoffhof.<br />

Ausgeschlossen wird behandeltes Holz mit schädlichen Verunreinigungen.<br />

Darunter fallen z. B. alle Hölzer vom Außenbereich<br />

wie Haustüren, Fenster, Gartenbauhölzer, Gartenzäune,<br />

Gartenhäuser usw.<br />

Bauschutt:<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> und Gemeinde Holzheim<br />

Bauschutt kann ab 01.07.2005 in geringen Mengen (max. 250<br />

kg/Bauvorhaben) gegen Gebühr am <strong>Pfaffenhofen</strong>er Wertstoffhof<br />

angeliefert werden.<br />

Elektronikschrott/Kleingeräte: – kostenlosz.<br />

B. Fön, Toaster, Bügeleisen, Staubsauger, Friteusen, Mixer,<br />

Teppichkehrmaschinen, Kaffeemaschinen, elektrische Zahnbürsten,<br />

elektrische Messer, Geräte zum Nähen, Stricken,<br />

Weben oder zur sonstigen Bearbeitung von Textilien, Rasierapparate,Wecker,Waagen,<br />

u.s.w.<br />

Elektronikschrottverordnung für Großgeräte<br />

gilt für den gesamten Landkreis Neu-Ulm<br />

Bringsystem: -Kostenlos-<br />

Ab März 2006 wird das Bringsystem für Elektrogeräte eingeführt,<br />

d.h. Elektro-Großgeräte können an bestimmten<br />

Sammelstellen entsorgt werden.<br />

Auskunft erhalten Sie im Rathaus <strong>Pfaffenhofen</strong>,<br />

Tel.: 96 00 32, Frau Kast oder Frau Müller.

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