Jurybericht zum Download - Baublatt

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Die quantitative Erfassung der Flächen und Rauminhalte durch das Büro für Bauökonomie, Luzern, und die Prüfung der materiellen Programmbestimmungen ergab eine Reihe von Verstössen, welche in der Vorprüfungstabelle aufgelistet wurden. 5.5 Beurteilung 1. Stufe Zulassung zur Beurteilung Aufgrund der Feststellung, dass alle acht Projekte fristgerecht und vollständig eingereicht sowie alle Modelle abgegeben worden waren, beschloss das Beurteilungsgremium, alle Projekte zur Beurteilung zuzulassen. Vorprüfung Die Beurteilung der im Rahmen der Vorprüfung aufgedeckten baurechtlichen Verstösse zeigte, dass es schwierig ist, sowohl die Bestimmungen der Bauordnung wie auch die Vorschriften der Überbauungsordnung konsequent einzuhalten. Die Tatsache, dass kein Projekt ohne gravierende baurechtliche Probleme auskommt, führte im Beurteilungsgremium zur Erkenntnis, die planungsrechtlichen Bedingungen für die Weiterbearbeitung zu lockern und allenfalls notwendige Ausnahmeregelungen oder geringfügige Anpassungen der ÜO hinzunehmen. Der Vergleich der relevanten Flächen und Rauminhalte und die daraus resultierende Einschätzung der Wirtschaftlichkeit der Projekte der 1. Stufe ergab keine markanten Unterschiede. Die im Vorprüfungsbericht erwähnten Abweichungen zum Raumprogramm wurden – im Sinne der Erwartungen der 1. Stufe – als marginal beurteilt. Beurteilungskriterien • Städtebauliches Konzept • Umbaukonzept Altbau (Denkmalschutz) • Gebäudetypologie Neubau • Wohnqualität ‚betreutes Wohnen’ im Neubau • Betriebliches Konzept, Verbindung Altbau-Neubau • Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit (Gesamtfläche / Nutzfläche) 20

Projektbeurteilung Für den Einstieg in die Projektbeurteilung teilte sich das Gremium in zwei Gruppen auf, welche die Lösungsvorschläge typologisch und konzeptionell untersuchten und je eine erste qualitative Aussage erarbeitete. In der Diskussion im Plenum wurden die Ergebnisse der Gruppenarbeit vorgetragen und ausgetauscht, daraus ergaben sich Pro und Contras für die nachfolgenden Entscheidungen. Nach einer weiteren, vertieften Diskussionsrunde, die sich neben den städtebaulichen und gestalterischen Kriterien vor allem auch den betrieblichen Aspekten und der Wohnqualität im Neubau widmete, stellte sich heraus, dass bei der Evaluation der Projekte der 1. Stufe für die Weiterbearbeitung auch typologische Unterschiede mit einbezogen werden sollten. Die Triage der 1. Stufe erfolgte deshalb vorwiegend im Vergleich ähnlicher Konzepte und in der Beurteilung der Funktionalität. Anpassung der baurechtlichen Rahmenbedingungen Nachdem sich gezeigt hatte, dass es schwierig ist, sowohl alle geltenden baurechtlichen Bestimmungen wie auch die Vorschriften der Überbauungsordnung konsequent einzuhalten, erklärte sich die Veranstalterin bereit, die für die Umsetzung der für die 2. Stufe ausgewählten Projekte notwendigen Ausnahmen im späteren Baubewilligungsverfahren zu beantragen oder Anpassungen an die ÜO prüfen zu lassen. Gleichzeitig erklärte sich der Vertreter des Stadtplanungsamtes bereit, die Anpassung der Bauvorschriften an das Ergebnis des Studienauftrages zu prüfen. 5.6 Empfehlung zur Weiterbearbeitung Auf der Basis der grundsätzlichen Bereitschaft, planungsrechtliche Anpassungen in Kauf zu nehmen, empfahl das Beurteilungsgremium, die folgenden vier Büros zur Weiterbearbeitung und zum Studienauftrag 2. Stufe einzuladen: • Bauart Architekten und Planer AG, Laupenstrasse 20, 3008 Bern • FRB + Partner Architekten AG, Blumenweg 4, 3063 Ittigen • Andreas Furrer + Partner Architekten AG, Lorrainestrasse 15b, 3013 Bern • Silvia Kistler & Rudolf Vogt Architekten AG, Gurzelenstrasse 3, 2502 Biel 21

Projektbeurteilung<br />

Für den Einstieg in die Projektbeurteilung teilte sich das Gremium in zwei Gruppen<br />

auf, welche die Lösungsvorschläge typologisch und konzeptionell untersuchten<br />

und je eine erste qualitative Aussage erarbeitete. In der Diskussion im<br />

Plenum wurden die Ergebnisse der Gruppenarbeit vorgetragen und ausgetauscht,<br />

daraus ergaben sich Pro und Contras für die nachfolgenden Entscheidungen.<br />

Nach einer weiteren, vertieften Diskussionsrunde, die sich neben den städtebaulichen<br />

und gestalterischen Kriterien vor allem auch den betrieblichen Aspekten<br />

und der Wohnqualität im Neubau widmete, stellte sich heraus, dass bei der Evaluation<br />

der Projekte der 1. Stufe für die Weiterbearbeitung auch typologische<br />

Unterschiede mit einbezogen werden sollten. Die Triage der 1. Stufe erfolgte<br />

deshalb vorwiegend im Vergleich ähnlicher Konzepte und in der Beurteilung der<br />

Funktionalität.<br />

Anpassung der baurechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Nachdem sich gezeigt hatte, dass es schwierig ist, sowohl alle geltenden baurechtlichen<br />

Bestimmungen wie auch die Vorschriften der Überbauungsordnung<br />

konsequent einzuhalten, erklärte sich die Veranstalterin bereit, die für die Umsetzung<br />

der für die 2. Stufe ausgewählten Projekte notwendigen Ausnahmen im<br />

späteren Baubewilligungsverfahren zu beantragen oder Anpassungen an die ÜO<br />

prüfen zu lassen.<br />

Gleichzeitig erklärte sich der Vertreter des Stadtplanungsamtes bereit, die Anpassung<br />

der Bauvorschriften an das Ergebnis des Studienauftrages zu prüfen.<br />

5.6 Empfehlung zur Weiterbearbeitung<br />

Auf der Basis der grundsätzlichen Bereitschaft, planungsrechtliche Anpassungen<br />

in Kauf zu nehmen, empfahl das Beurteilungsgremium, die folgenden vier Büros<br />

zur Weiterbearbeitung und <strong>zum</strong> Studienauftrag 2. Stufe einzuladen:<br />

• Bauart Architekten und Planer AG, Laupenstrasse 20, 3008 Bern<br />

• FRB + Partner Architekten AG, Blumenweg 4, 3063 Ittigen<br />

• Andreas Furrer + Partner Architekten AG, Lorrainestrasse 15b, 3013 Bern<br />

• Silvia Kistler & Rudolf Vogt Architekten AG, Gurzelenstrasse 3, 2502 Biel<br />

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