15.01.2013 Aufrufe

DWS Funds

DWS Funds

DWS Funds

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Verkaufsprospekt<br />

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital<br />

30. April 2012<br />

* Die <strong>DWS</strong>/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 29.2.2012.<br />

Ausschließlich für den Vertrieb<br />

in und aus Deutschland


Inhaltsverzeichnis<br />

A. Verkaufsprospekt 2<br />

Allgemeiner Teil<br />

Zusätzliche Informationen<br />

für Anleger in der Bundesrepublik<br />

Deutschland 4<br />

Rechtliche Struktur:<br />

Produktannex der Teilfonds:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />

(vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins<br />

Chance II 2011)* 22<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Strategy 25<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 27<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance<br />

Picker 2012 (ab dem 1.6.2012:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Global Protect 80 IV)** 30<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Rainbow 2013 34<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />

(ab dem 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Global Protect 80 III)*** 38<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Invest SachwertStrategie 43<br />

<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015 46<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Invest VermögensStrategie 48<br />

SICAV nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.<br />

Allgemeines<br />

Die in diesem Verkaufsprospekt beschriebene<br />

Investmentgesellschaft ist eine in Luxemburg<br />

als SICAV (Société d’Investissement à Capital<br />

Variable) gegründete offene Investmentgesellschaft<br />

gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes<br />

über die Organismen für die gemeinsame Anlage<br />

von Wertpapieren vom 17. Dezember 2010<br />

(„Gesetz vom 17. Dezember 2010“) und erfüllt die<br />

Vorschriften der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 13. Juli<br />

2009, welche die Richtlinie 85/611/EWG ersetzt<br />

(OGAW) sowie die Vorschriften der Großherzoglichen<br />

Verordnung vom 8. Februar 2008 über bestimmte<br />

Definitionen des geänderten Gesetzes<br />

vom 20. Dezember 2002 über Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen 1 („Großherzogliche Verordnung<br />

vom 8. Februar 2008“), durch die die<br />

Richtlinie 2007/16/EG 2 („Richtlinie 2007/16/EG“)<br />

in Luxemburger Recht umgesetzt wurde.<br />

Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw.<br />

in der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar<br />

2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die<br />

Leitlinien des „Committee of European Securities<br />

B. Verkaufsprospekt 22<br />

Besonderer Teil<br />

Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen<br />

Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument<br />

„CESR’s guidelines concerning eligible<br />

assets for investment by UCITS“ in der jeweils<br />

gültigen Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,<br />

die in Bezug auf die Finanzinstrumente,<br />

die für unter die Richtlinie 2009/65/EG fallenden<br />

OGAW in Frage kommen, zu beachten sind. 3<br />

Die Gesellschaft kann dem Anleger nach freiem<br />

Ermessen einen oder mehrere Teilfonds anbieten<br />

(Umbrella­Konstruktion). Die Gesamtheit der Teilfonds<br />

ergibt den Umbrellafonds. Im Verhältnis zu<br />

Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds<br />

lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen,<br />

die diesen Teilfonds betreffen. Es können<br />

jederzeit weitere Teilfonds aufgelegt und/oder<br />

ein oder mehrere bestehende Teilfonds aufgelöst<br />

oder zusammengelegt werden wie nachstehend<br />

näher beschrieben. Innerhalb jedes Teilfonds können<br />

dem Anleger eine oder mehrere Anteilklassen<br />

angeboten werden (multi­share­class­Konstruktion).<br />

Die Gesamtheit der Anteilklassen ergibt den Teilfonds.<br />

Es können jederzeit weitere Anteilklassen<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Top DivideX Garant 2013<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

50<br />

Invest ZukunftsStrategie<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

53<br />

Top DivideX Bonus 2012 55<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero 57<br />

<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III 59<br />

<strong>DWS</strong> Zinseinkommen 61<br />

<strong>DWS</strong> Zinsanlage I 63<br />

<strong>DWS</strong> Zinsanlage II<br />

<strong>DWS</strong> Emerging Markets<br />

66<br />

Corporates 2016 69<br />

<strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017 72<br />

<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017 74<br />

<strong>DWS</strong> Bonds Select 2017 76<br />

* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins Chance II 2011<br />

wird in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />

um benannt.<br />

** Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker<br />

2012 wird mit Wirkung zum 1.6.2012 in <strong>DWS</strong><br />

<strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV umbenannt.<br />

*** Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />

wird mit Wirkung zum 2.5.2012 in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Global Protect 80 III umbenannt.<br />

aufgelegt und/oder eine oder mehrere bestehende<br />

Anteilklassen aufgelöst oder zusammengelegt werden.<br />

Anteilklassen können zu Kategorien von Anteilen<br />

zusammengefasst werden.<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle<br />

unter der <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong>, SICAV errichteten Teilfonds.<br />

Die jeweiligen Besonderen Regelungen für die<br />

einzelnen Teilfonds sind im Besonderen Teil des<br />

Verkaufsprospekts enthalten.<br />

1 Ersetzt durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010.<br />

2 Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März<br />

2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG<br />

des Rates zur Koordinierung der Rechts­ und Verwaltungsvorschriften<br />

betreffend bestimmte Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)<br />

im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen<br />

(„Richtlinie 2007/16/EG“).<br />

3 vgl. CSSF­Rundschreiben 08­339 in der jeweils gültigen<br />

Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible<br />

assets for investment by UCITS – March 2007, ref.:<br />

CESR/07­044; CESR’s guidelines concerning eligible<br />

assets for investment by UCITS – The classification of<br />

hedge fund indices as financial indices – July 2007, ref.:<br />

CESR/07­434.<br />

1


A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

2<br />

Geschäftsführung und Verwaltung<br />

Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong>, SICAV<br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L -1115 Luxemburg<br />

Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

Klaus-Michael Vogel<br />

Vorsitzender<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Manfred Bauer<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Michael Koschatzki<br />

<strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

Silvia Wagner<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

<strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />

Mainzer Landstr. 178 –190<br />

D-60327 Frankfurt am Main<br />

Fondsmanager<br />

Anlageberater<br />

Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero:<br />

QS Investors<br />

880 Third Avenue<br />

New York<br />

NY 10022<br />

USA<br />

Depotbank<br />

State Street Bank Luxembourg S.A.<br />

49, Avenue J.F. Kennedy<br />

L -1855 Luxemburg<br />

Promoter, Verwaltungsgesellschaft und<br />

Zentralverwaltung, Register- und Transferstelle,<br />

Hauptvertriebsstelle<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L -1115 Luxemburg<br />

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />

Wolfgang Matis<br />

Vorsitzender<br />

Geschäftsführer der <strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

Ernst Wilhelm Contzen<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Heinz-Wilhelm Fesser<br />

Mitglied des Verwaltungsrates der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Frank Kuhnke<br />

Mitglied des Verwaltungsrates der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Klaus-Michael Vogel<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg;<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Dorothee Wetzel<br />

<strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

Jochen Wiesbach<br />

Geschäftsführer der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Frankfurt am Main<br />

Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft<br />

Klaus-Michael Vogel<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg;<br />

Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />

Manfred Bauer<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Markus Kohlenbach<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Doris Marx<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Ralf Rauch<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />

Martin Schönefeld (ab dem 1.4.2012)<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg


KPMG Luxembourg S.à r.l.<br />

9, Allée Scheffer<br />

L -2520 Luxemburg<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen<br />

Luxemburg<br />

Deutsche Bank Luxembourg S.A.<br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L -1115 Luxemburg<br />

Deutschland<br />

Deutsche Bank AG<br />

Taunusanlage 12<br />

D-60325 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG<br />

Theodor-Heuss-Allee 72<br />

D-60486 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

Belgien<br />

Deutsche Bank NV/S.A.<br />

13–15, Avenue Marnix<br />

B-1000 Bruxelles<br />

Österreich<br />

Deutsche Bank Österreich AG<br />

Stock-im-Eisen-Platz 3<br />

A-1010 Wien<br />

Spanien<br />

Deutsche Bank S.A.E.<br />

Ronda General Mitre 72–74<br />

E-08017 Barcelona<br />

Frankreich<br />

Société Générale<br />

29, Boulevard Haussmann<br />

F-75009 Paris<br />

3


Zusätzliche Informationen für Anleger<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

4<br />

Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> Zinsanlage I, <strong>DWS</strong> Zinsanlage II und <strong>DWS</strong> Bonds Select 2017 der SICAV <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ist keine<br />

Anzeige nach § 132 InvG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erstattet worden, d.h. die Teilfonds dürfen<br />

in der Bundesrepublik Deutschland somit nicht öffentlich vertrieben werden.<br />

Die Satzung, der Verkaufsprospekt, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte, die Ausgabe-<br />

und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen<br />

erhältlich.<br />

Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge<br />

können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle<br />

der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informationsstellen<br />

werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabepreise<br />

der Anteile zur Verfügung gestellt.<br />

Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen<br />

(Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an<br />

die Anteilinhaber ausgezahlt.<br />

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige<br />

Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:<br />

Deutsche Bank AG<br />

Taunusanlage 12<br />

D-60325 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG<br />

Theodor-Heuss-Allee 72<br />

D-60486 Frankfurt am Main<br />

und deren Filialen<br />

Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG:<br />

Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume<br />

desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf<br />

binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Widerrufsrecht);<br />

dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen<br />

Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist<br />

bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d<br />

Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.<br />

Der Widerruf ist gegenüber der <strong>DWS</strong> Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg,<br />

schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine<br />

Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf<br />

Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung<br />

über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den<br />

Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile<br />

im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der<br />

Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.<br />

Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft<br />

verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten<br />

Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung<br />

entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.


Kurzangaben über die für die Anleger<br />

bedeutsamen Steuer vorschriften<br />

Allgemeines<br />

Investmentvermögen nach Luxemburger Recht<br />

Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften<br />

gelten nur für Anleger, die in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen<br />

Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb<br />

von Anteilen an dem in diesem Verkaufsprospekt<br />

beschriebenen Investmentvermögen mit<br />

seinem Steuer berater in Verbindung zu setzen<br />

und mögliche steuerliche Konsequenzen aus<br />

dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell<br />

zu klären.<br />

Das ausländische Investmentvermögen unterliegt<br />

in Deutschland grundsätzlich keiner Körperschaft-<br />

und Gewerbesteuer. Die steuerpflichtigen<br />

Erträge des Investmentvermögens werden<br />

jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen,<br />

soweit diese zusammen mit sonstigen<br />

Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von<br />

jährlich 801 € (für Alleinstehende oder getrennt<br />

veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602 € (für zusammen<br />

veranlagte Ehegatten) übersteigen.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich<br />

einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu<br />

den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören<br />

auch die vom Investmentvermögen ausgeschütteten<br />

Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge,<br />

der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem<br />

An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese<br />

nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden<br />

bzw. werden.<br />

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich<br />

Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer),<br />

so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung<br />

anzugeben sind. Für den Privatanleger werden<br />

bei der Vornahme des Steuerabzugs durch<br />

die inländische depotführende Stelle grundsätzlich<br />

bereits Verlustverrechnungen vorgenommen<br />

und anrechenbare ausländische Quellensteuern<br />

angerechnet.<br />

Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung,<br />

wenn der persönliche Steuersatz<br />

geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von<br />

25%. In diesem Fall können die Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung<br />

angegeben werden. Das Finanzamt setzt<br />

dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz<br />

an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld<br />

den vorgenommenen Steuerabzug an (sog.<br />

Günstigerprüfung).<br />

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem<br />

Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein<br />

Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen<br />

in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind<br />

diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen<br />

der Veranlagung unterliegen die Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungsteuersatz<br />

von 25% oder dem niedrigeren<br />

persönlichen Steuersatz.<br />

Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen<br />

Steuersatz können Angaben zu den Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im<br />

Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche<br />

Belastungen oder Sonderausgaben<br />

(z.B. Spenden) geltend gemacht werden.<br />

Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen<br />

befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen<br />

steuerlich erfasst. Der Steuerabzug<br />

hat in diesem Fall keine Abgeltungswirkung;<br />

eine Verlustverrechnung durch die depotführende<br />

Stelle findet nicht statt. Die steuerliche<br />

Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen<br />

bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen<br />

Erträge eine differenzierte Betrachtung der<br />

Ertragsbestandteile.<br />

I Anteile im Privatvermögen<br />

(Steuerinländer)<br />

1. Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie<br />

in- und ausländische Dividenden<br />

Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und<br />

ausländische Dividenden sind beim Anleger<br />

grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />

davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />

sowie in- und ausländische Dividenden des Investmentvermögens<br />

unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritäts zuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer).<br />

Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />

Investmentvermögen, wird der<br />

Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />

nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung<br />

vorgenommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden<br />

Erträge werden aber kumuliert und<br />

zusammengefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche<br />

Erträge bei Rückgabe/Verkauf der<br />

Investmentanteile über eine inländische depotführende<br />

Stelle mit dem Steuerabzug belegt.<br />

2. Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Wertpapieren, Gewinne aus<br />

Termingeschäften und Erträge<br />

aus Stillhalterprämien<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />

Genussrechten und Investmentanteilen,<br />

Gewinne aus Termingeschäften sowie<br />

Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene<br />

des Investmentvermögens erzielt werden, werden<br />

beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet<br />

werden. Zudem werden die Gewinne<br />

aus der Veräußerung der in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1<br />

Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen<br />

beim Anleger nicht erfasst, wenn sie<br />

nicht ausgeschüttet werden.<br />

Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />

a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite<br />

haben,<br />

b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem<br />

Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals<br />

in derselben Höhe zugesagt oder gewährt wird<br />

(z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater<br />

oder Down-Rating-Anleihen),<br />

c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />

oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />

von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />

d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und<br />

Wandelanleihen,<br />

e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />

gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-<br />

Genussrechte und<br />

f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.<br />

Werden Gewinne aus der Veräußerung der o.g.<br />

Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus<br />

Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien<br />

ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich<br />

steuerpflichtig und unterliegen i.d.R. dem<br />

Steuer abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren<br />

und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch<br />

steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des<br />

Investmentvermögens vor dem 1.1.2009 erworben<br />

bzw. die Termingeschäfte vor dem 1.1.2009<br />

eingegangen werden. Für Anleger, die Anteile<br />

an einem Investmentvermögen nach dem<br />

31.12.2008 erwerben, erfolgt eine fiktive Zurechnung<br />

dieser steuerfrei ausgeschütteten Gewinne<br />

bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns<br />

(siehe unten Punkt I 5.).<br />

Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />

die nicht in der o.g. Aufzählung<br />

enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu<br />

behandeln (siehe oben Punkt I 1.).<br />

3. Negative steuerliche Erträge<br />

Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung<br />

mit gleichartigen positiven Erträgen auf der<br />

Ebene des Investmentvermögens, werden diese<br />

auf Ebene des Investmentvermögens steuerlich<br />

vorgetragen. Diese können auf Ebene des Investmentvermögens<br />

mit künftigen gleichartigen positiven<br />

steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre<br />

verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der<br />

negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger<br />

ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen<br />

Beträge beim Anleger einkommensteuerlich<br />

erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr)<br />

aus, in dem das Geschäftsjahr des Investmentvermögens<br />

endet bzw. die Ausschüttung für das<br />

Geschäftsjahr des Investmentvermögens erfolgt,<br />

für das die negativen steuerlichen Erträge auf<br />

Ebene des Investmentvermögens verrechnet<br />

werden. Eine frühere Geltendmachung bei der<br />

Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich.<br />

4. Substanzauskehrungen<br />

Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar.<br />

Substanzauskehrungen, die der Anleger während<br />

seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem<br />

steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der<br />

Fondsanteile hinzuzurechnen, d.h. sie erhöhen<br />

den steuerlichen Gewinn.<br />

5. Veräußerungsgewinne<br />

auf Anlegerebene<br />

Werden Anteile an einem Investmentvermögen,<br />

die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von<br />

einem Privatanleger veräußert, unterliegt der<br />

Veräußerungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer).<br />

Bei einer Veräußerung von vor dem 1.1.2009<br />

erworbenen Anteile ist der Gewinn bei Privatanlegern<br />

steuerfrei.<br />

5


Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für<br />

die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskosten<br />

um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der<br />

Anschaffung und der Veräußerungserlös um den<br />

Zwischengewinn im Zeitpunkt der Ver äußerung<br />

zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen<br />

Erfassung von Zwischengewinnen<br />

(siehe unten) kommen kann. Zudem<br />

ist der Veräußerungserlös um die thesaurierten<br />

Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert<br />

hat, damit es auch insoweit nicht zu<br />

einer Doppelbesteuerung kommt. Eine Hinzurechnung<br />

zum Veräußerungserlös erfolgt in Höhe<br />

der gezahlten, um einen Ermäßigungsanspruch<br />

geminderten ausländischen Steuer im Sinne<br />

des § 4 Abs. 2 InvStG bzw. Kapitalertragsteuer<br />

im Sinne des § 7 Abs. 3 und 4 InvStG, soweit<br />

diese auf die während der Besitzzeit erzielten<br />

thesaurierten Erträge entfällt sowie in Höhe der<br />

ausschüttungsgleichen Erträge der vor der Besitzzeit<br />

liegenden Geschäftsjahre, die innerhalb der<br />

Besitzzeit ausgeschüttet wurden. Sofern der<br />

Anleger Anteile an einem Investmentvermögen<br />

nach dem 31.12.2008 erworben hat, sind ab<br />

dem 1.1.2009 steuerfrei ausgeschüttete Termingeschäftsgewinne<br />

sowie Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Wertpapieren dem Ver äußerungsgewinn<br />

hinzuzurechnen.<br />

Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem<br />

31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit<br />

steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit<br />

im Fonds entstandenen, noch nicht auf<br />

der Anleger ebene erfassten, DBA­steuerfreien<br />

Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteiliger<br />

Immobiliengewinn) Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass die Kapitalanlagegesellschaft<br />

den Immobilien gewinn bewertungstäglich als<br />

Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils<br />

veröffentlicht.<br />

Sofern für die Beteiligung eine Mindestanlagesumme<br />

von 100.000 € oder mehr vorgeschrieben<br />

ist oder die Beteiligung natürlicher Personen<br />

von der Sachkunde der Anleger abhängig ist (bei<br />

Anteilsklassen bezogen auf eine Anteilsklasse),<br />

gilt für die Veräußerung oder Rückgabe von<br />

Anteilen, die nach dem 9. November 2007 und<br />

vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden,<br />

Folgendes: Der Gewinn aus der Veräußerung<br />

oder Rückgabe solcher Anteile unterliegt grundsätzlich<br />

dem Abgeltungsteuersatz von 25%.<br />

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn aus<br />

dem Verkauf oder der Rückgabe der Anteile ist<br />

in diesem Fall jedoch auf den Betrag der auf<br />

Fondsebene thesaurierten Gewinne aus der Veräußerung<br />

von nach dem 31.12.2008 erworbenen<br />

Wertpapiere und der auf Fondsebene thesaurierten<br />

Gewinne aus nach dem 31.12.2008<br />

eingegangenen Termin geschäften begrenzt.<br />

Diese Begrenzung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns<br />

erfordert den Nachweis des<br />

entsprechenden Betrags.<br />

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums<br />

(BMF ­Schreiben vom 22.10.2008) kann für<br />

Anleger, deren Anlagesumme sich tatsächlich<br />

auf einen Betrag i.H.v. mindestens 100.000 €<br />

beläuft, unterstellt werden, dass die Mindestanlagesumme<br />

i.H.v. 100.000 € vorausgesetzt<br />

ist und von den Anlegern eine besondere Sachkunde<br />

gefordert wird, wenn das wesentliche<br />

Vermögen eines Investmentvermögens einer<br />

kleinen Anzahl von bis zu zehn Anlegern zuzuordnen<br />

ist.<br />

6<br />

II Anteile im Betriebsvermögen<br />

(Steuerinländer)<br />

1. Zinserträge, zinsähnliche Erträge<br />

Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger<br />

grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />

davon, ob diese Erträge thesauriert oder<br />

ausgeschüttet werden. Die zu versteuernden<br />

Zinsen sind gemäß § 2 Abs. 2a InvStG im Rahmen<br />

der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG<br />

zu berücksichtigen.<br />

Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />

unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug von<br />

25% zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />

Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />

Investmentvermögen, wird der Steuerabzug<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />

nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />

Die dem Steuerabzug unterliegenden<br />

Erträge werden aber kumuliert und zusammengefasst<br />

als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche<br />

Erträge bei Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile<br />

über eine inländische depotführende<br />

Stelle mit dem Steuerabzug belegt.<br />

2. Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Wertpapieren, Gewinne aus<br />

Termingeschäften und Erträge<br />

aus Stillhalterprämien<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />

Genussrechten und Investmentanteilen,<br />

Gewinne aus Termingeschäften sowie<br />

Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene<br />

des Investmentvermögens erzielt werden, werden<br />

beim Anleger nicht erfasst, solange sie<br />

nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden<br />

die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1<br />

Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG<br />

genannten Kapital forderungen beim Anleger<br />

nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />

a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite<br />

haben,<br />

b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem<br />

Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals<br />

in derselben Höhe zugesagt oder gewährt<br />

wird (z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse<br />

Floater oder Down­Rating­Anleihen),<br />

c) Risiko­Zertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />

oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />

von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />

d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und<br />

Wandelanleihen,<br />

e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />

gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital­<br />

Genussrechte und<br />

f) „cum“­erworbene Optionsanleihen.<br />

Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind<br />

sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen.<br />

Dabei sind Veräußerungsgewinne aus<br />

Aktien bei Anlegern, die Körperschaften sind,<br />

grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten jedoch als<br />

nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei sonstigen<br />

betrieblichen Anlegern (z.B. Einzelunternehmen)<br />

sind Veräußerungsgewinne aus Aktien zu<br />

40% steuerfrei (Teil einkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne<br />

aus Renten/Kapitalforderungen,<br />

Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus<br />

Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe<br />

steuerpflichtig.<br />

Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />

die nicht in der o.g. Aufzählung<br />

enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu<br />

behandeln (siehe oben Punkt II 1.).<br />

3. In- und ausländische Dividenden<br />

Dividenden in­ und ausländischer Kapitalgesellschaften,<br />

die auf Anteile im Betriebsvermögen<br />

ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit<br />

Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei<br />

Körperschaften grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten<br />

jedoch als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Bei sonstigen betrieblichen Anlegern<br />

(z.B. Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu<br />

40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).<br />

Inländische und ausländische Dividenden unterliegen<br />

grundsätzlich dem Steuerabzug von 25%<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />

Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />

Investmentvermögen, wird der Steuerabzug<br />

von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht<br />

zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />

Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge<br />

werden aber kumuliert und zusammengefasst<br />

als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge<br />

bei Rückgabe/Verkauf der Investment anteile über<br />

eine inländische depotführende Stelle mit dem<br />

Steuerabzug belegt.<br />

Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die<br />

zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien<br />

Dividendenerträge für Zwecke<br />

der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen,<br />

nicht aber wieder zu kürzen. Nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung können Dividenden<br />

von ausländischen Kapitalgesellschaften<br />

als so genannte Schachteldividenden in vollem<br />

Umfang nur dann steuerfrei sein, wenn der Anleger<br />

eine (Kapital­) Gesellschaft i.S.d. entsprechenden<br />

Doppelbesteuerungsabkommens ist und auf<br />

ihn durchgerechnet eine genügend hohe (Schachtel­)<br />

Beteiligung entfällt.<br />

4. Negative steuerliche Erträge<br />

Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung<br />

mit gleichartigen positiven Erträgen auf der<br />

Ebene des Investmentvermögens, werden diese<br />

steuerlich auf Ebene des Investmentvermögens<br />

vorgetragen. Diese können auf Ebene des Investmentvermögens<br />

mit künftigen gleichartigen positiven<br />

steuer pflichtigen Erträgen der Folgejahre<br />

verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der<br />

negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger<br />

ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen<br />

Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer<br />

bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum<br />

(Steuerjahr) aus, in dem das<br />

Geschäftsjahr des Investmentvermögens endet,<br />

bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />

des Investmentvermögens erfolgt, für das die<br />

negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des<br />

Investmentvermögens verrechnet werden. Eine<br />

frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer<br />

bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist<br />

nicht möglich.<br />

5. Substanzauskehrungen<br />

Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies<br />

bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass<br />

die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz<br />

ertrags wirksam zu vereinnahmen sind, in der<br />

Steuer bilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten<br />

zu bilden ist und damit technisch


die historischen Anschaffungskosten steuerneutral<br />

gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten<br />

Anschaffungskosten um den anteiligen<br />

Betrag der Substanzausschüttung vermindert<br />

werden.<br />

6. Veräußerungsgewinne<br />

auf Anlegerebene<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im<br />

Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger<br />

insoweit steuerfrei, als er auf die während der<br />

Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf<br />

der Anlegerebene erfassten, DBA­steuerfreien<br />

Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteiliger<br />

Immobiliengewinn). Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass die Kapitalanlage gesellschaft<br />

den Immobiliengewinn bewertungstäglich als<br />

Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils<br />

veröffentlicht.<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen<br />

im Betriebsvermögen sind für Körperschaften<br />

zudem steuerfrei, soweit die Gewinne aus<br />

noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als<br />

zugeflossen geltenden Dividenden und aus<br />

realisierten und nicht realisierten Gewinnen des<br />

Investmentvermögens aus in­ und auslän dischen<br />

Aktien herrühren (sogenannter Aktiengewinn);<br />

5% des Aktiengewinns gelten jedoch als nichtabzugsfähige<br />

Betriebsausgaben. Bei sonstigen<br />

betrieblichen Anlegern (z.B. Einzelunternehmen)<br />

sind diese Erträge zu 40% steuer frei (Teileinkünfteverfahren).<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass<br />

die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn<br />

bewertungstäglich als Prozent satz des Wertes<br />

des Investmentanteils ver öffentlicht.<br />

III Abstandnahme vom Steuerabzug<br />

bzw. Erstattung einbehaltener<br />

Kapitalertragsteuer<br />

1. Steuerinländer<br />

Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile<br />

eines Investmentvermögens in einem inländischen<br />

Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft<br />

oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall) und<br />

legt der Privatanleger rechtzeitig einen in ausreichender<br />

Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag<br />

nach amtlichem Muster oder eine NV­Bescheinigung<br />

vor, so gilt Folgendes:<br />

– Im Falle eines (teil­)ausschüttenden Investmentvermögens<br />

nimmt das depotführende<br />

Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug<br />

Abstand bzw. erstattet von der Kapitalanlagegesellschaft<br />

abgeführte Kapitalertragssteuer. In<br />

diesem Fall wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung<br />

ungekürzt gutgeschrieben.<br />

– Die depotführende Stelle nimmt Abstand<br />

vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/<br />

Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn,<br />

die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge<br />

sowie Gewinne aus der Veräußerung der<br />

Investmentanteile.<br />

Verwahrt der inländische Anleger Anteile an<br />

einem Investmentvermögen, welche er in seinem<br />

Betriebsvermögen hält, in einem inländischen<br />

Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft<br />

oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall),<br />

nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahlstelle<br />

vom Steuerabzug Abstand bzw. erstattet<br />

von der Kapitalanlagegesellschaft abgeführte<br />

Kapitalertragsteuer<br />

– soweit der Anleger eine entsprechende<br />

NV­Bescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine<br />

umfassende oder nur teilweise Abstandnahme/<br />

Erstattung erfolgt, richtet sich nach der Art der<br />

jeweiligen NV­Bescheinigung),<br />

– bei Gewinnen aus der Veräußerung von<br />

Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften,<br />

Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen<br />

Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräußerung<br />

der Investmentanteile, auch ohne Vorlage<br />

einer NV­Bescheinigung, wenn der Anleger eine<br />

unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist<br />

oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines<br />

inländischen Betriebs sind und der Gläubiger<br />

dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen<br />

Vordruck erklärt.<br />

Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV­<br />

Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt<br />

wird, erhält der Anleger auf Antrag von der<br />

depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung<br />

über den einbehaltenen und nicht erstatteten<br />

Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der<br />

Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug<br />

im Rahmen seiner Einkommensteuer­/<br />

Körperschaftsteuerveranlagung auf seine persönliche<br />

Steuerschuld anrechnen zu lassen.<br />

2. Steuerausländer<br />

Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden<br />

Investmentvermögen im Depot bei einer<br />

inländischen depotführenden Stelle (Depotfall),<br />

wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche<br />

Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne<br />

und ausländische Dividenden<br />

sowie auf den im Veräußerungserlös/Rücknahmepreis<br />

enthaltenen Zwischengewinn und Gewinne<br />

aus der Veräußerung der Investmentanteile<br />

Abstand genommen, sofern er seine steuerliche<br />

Ausländereigenschaft nachweist.<br />

Hat ein ausländischer Anleger Anteile thesaurierender<br />

Investmentvermögen im Depot bei<br />

einer inländischen depotführenden Stelle, wird<br />

vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/Rücknahmepreis<br />

enthaltenen Zwischengewinn,<br />

die kumulierten ausschüttungsgleichen<br />

Erträge sowie Gewinne aus der Veräußerung<br />

der Investmentanteile Abstand genommen,<br />

sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft<br />

nachweist.<br />

Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden<br />

Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig<br />

nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger<br />

gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs<br />

gemäß § 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig<br />

ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden<br />

Stelle.<br />

IV Solidaritätszuschlag<br />

Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen<br />

abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5% zu erheben. Der<br />

Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer<br />

und Körperschaftsteuer anrechenbar.<br />

Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei<br />

ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage<br />

einer NV­Bescheinigung oder Nachweis der<br />

Steuer ausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag<br />

abzuführen bzw. wird dieser bei<br />

einer Thesaurierung vergütet.<br />

V Kirchensteuer<br />

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer<br />

inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter)<br />

durch den Steuerabzug erhoben wird,<br />

wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach<br />

dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft,<br />

der der Kirchensteuerpflichtige angehört,<br />

als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem<br />

Zweck kann der Kirchensteuerpflichtige<br />

dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen<br />

Antrag seine Religionsangehörigkeit benennen.<br />

Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären,<br />

in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten<br />

entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den<br />

gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht,<br />

damit die Kirchensteuer entsprechend diesem<br />

Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt<br />

werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis<br />

angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen.<br />

Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe<br />

wird bereits beim Steuerabzug mindernd<br />

berücksichtigt.<br />

VI Ausländische Quellensteuer<br />

Auf die ausländischen Erträge des Investmentvermögens<br />

wird teilweise in den Herkunftsländern<br />

Quellensteuer einbehalten.<br />

Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare<br />

Quellensteuer auf der Ebene des Investmentvermögens<br />

wie Werbungskosten abziehen.<br />

In diesem Fall ist die ausländische Quellen steuer<br />

auf Anlegerebene weder anrechenbar noch<br />

abzugsfähig.<br />

Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht<br />

zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf<br />

Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare<br />

Quellensteuer bereits beim Steuerabzug<br />

mindernd berücksichtigt.<br />

VII Nachweis von Besteuerungsgrundlagen<br />

Die ausländische Investmentgesellschaft hat<br />

gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern<br />

– soweit das Bundeszentralamt für Steuern dies<br />

anfordern sollte – innerhalb von drei Monaten<br />

nach Zugang der Anforderung die Besteuerungsgrundlagen<br />

bei (Teil­)Ausschüttung oder Thesaurierung<br />

sowie die als zugeflossen geltenden,<br />

aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen<br />

Erträge nachzuweisen.<br />

Sollten hierdurch betragsmäßige Korrekturen in<br />

der Ertragsrechnung notwendig werden, ist der<br />

Korrekturbetrag in die Bekanntmachung für das<br />

bei Zugang des Verlangens laufende Geschäftsjahr<br />

aufzunehmen. Damit treffen Änderungen<br />

wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der<br />

Änderung an dem Sondervermögen beteiligt<br />

sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder<br />

positiv oder negativ sein.<br />

VIII Zwischengewinnbesteuerung<br />

Zwischengewinne sind die im Verkaufs­ oder<br />

Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte<br />

oder aufgelaufene Zinsen sowie<br />

Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1<br />

Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG<br />

genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds<br />

noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und<br />

7


infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig<br />

wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen<br />

Wertpapieren vergleichbar). Der vom<br />

Investmentvermögen erwirtschaftete Zwischengewinn<br />

ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile<br />

durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig.<br />

Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn<br />

beträgt 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer).<br />

Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn<br />

kann für den Privatanleger im Jahr der<br />

Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme<br />

abgesetzt werden, wenn ein Ertragsausgleich<br />

durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung<br />

des Zwischengewinns als auch im<br />

Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden<br />

Steuerdaten hierauf hingewiesen wird.<br />

Er wird für den Privatanleger bereits beim Steuerabzug<br />

steuermindernd berücksichtigt. Wird der<br />

Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich<br />

6% (pro rata temporis) des Entgelts für die Rückgabe<br />

oder Veräußerung des Investmentanteils<br />

als Zwischengewinn anzusetzen. Bei betrieblichen<br />

Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn<br />

unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die<br />

nicht zu korrigieren sind. Bei Rückgabe oder Veräußerung<br />

des Investmentanteils bildet der erhaltene<br />

Zwischengewinn einen unselbständigen Teil<br />

des Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht<br />

vorzunehmen.<br />

IX Folgen der Verschmelzung von<br />

Investmentver mögen<br />

Werden Investmentvermögen im Rahmen einer<br />

steuerneutralen Übertragung i.S.d. § 17a i.V.m.<br />

§ 14 InvStG auf ein anderes Investmentvermögen<br />

übertragen, ist ein ausschüttendes Investmentvermögen<br />

in seinem letzten Geschäftsjahr<br />

vor der Zusammenlegung steuerlich wie ein thesaurierendes<br />

Investmentvermögen zu behandeln.<br />

Bei den Anlegern führt die Zusammenlegung<br />

nicht zur Aufdeckung und Besteuerung der<br />

in den Anteilen des übernommenen Investmentvermögens<br />

ruhenden stillen Reserven. Grundsätzlich<br />

können sowohl Publikums­Investmentvermögen<br />

des Vertragstyps (z.B. Luxemburger<br />

FCP) und Publikums­Investmentvermögen in<br />

Rechtsform des Gesellschaftstyps (z.B. Luxemburger<br />

SICAV) steuerneutral verschmolzen werden.<br />

Grenzüberschreitende Verschmelzungen<br />

sind nicht mit steuerneutraler Wirkung möglich.<br />

Werden Investmentvermögen nicht steuerneutral<br />

miteinander verschmolzen, kommt es<br />

steuerlich zu einer Rückgabe/Veräußerung der<br />

Anteile an dem übertragenden Investmentvermögen<br />

sowie zu einem Erwerb der Anteile an<br />

dem aufnehmenden Investmentvermögen.<br />

X Transparente, semitransparente<br />

und intransparente Besteuerung<br />

Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze<br />

(sog. transparente Besteuerung) gelten nur,<br />

wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen im<br />

Sinne des § 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht<br />

werden (sog. steuerliche Bekanntmachungspflicht).<br />

Dies gilt auch insoweit, als das Investmentvermögen<br />

Anteile an anderen inländischen<br />

Investmentvermögen, EG­Investmentanteilen<br />

und ausländischen Investmentanteilen, die keine<br />

EG­Investment anteile sind, erworben hat (Zielfonds<br />

i.S.d. § 10 InvStG) und diese ihren steuerlichen<br />

Bekannt machungspflichten nachkommen.<br />

8<br />

Sofern die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1<br />

Buchst. c oder f InvStG nicht vorliegen, sind die<br />

Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog.<br />

semitransparente Besteuerung).<br />

Wird die Bekanntmachungspflicht nach § 5 Abs. 1<br />

InvStG verletzt und handelt es sich nicht um den<br />

Fall der semitransparenten Besteuerung, so sind<br />

die Ausschüttungen und der Zwischengewinn<br />

sowie 70% des Mehrbetrags beim Anleger<br />

anzusetzen, der sich zwischen dem ersten und<br />

letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis<br />

des Investmentanteils ergibt, mindestens<br />

aber 6% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten<br />

Rücknahmepreises (sog. intransparente<br />

Besteuer ung). Erfüllt ein Zielfonds seine Bekanntmachungspflichten<br />

nach § 5 Abs. 1 InvStG nicht,<br />

ist für den jeweiligen Zielfonds ein nach den vorstehenden<br />

Grundsätzen zu ermitteltender steuerpflichtiger<br />

Ertrag auf Ebene des Investmentvermögens<br />

anzusetzen.<br />

XI EU-Zinsrichtlinie/<br />

Zinsinformationsverordnung<br />

Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der<br />

die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni<br />

2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird,<br />

soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung<br />

von Zinserträgen natürlicher Personen im<br />

Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten<br />

(insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein,<br />

Channel Islands, Monaco und Andorra)<br />

hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der<br />

EU­Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen.<br />

Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine<br />

im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten<br />

ansässige natürliche Person von einem<br />

deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle<br />

handelt) gutgeschrieben erhält, von dem<br />

deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern und von dort aus letztlich an die<br />

ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.<br />

Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge,<br />

die eine natürliche Person in Deutschland von<br />

einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen<br />

Ausland oder in bestimmten Drittstaaten<br />

erhält, von dem ausländischen Kreditinstitut letztlich<br />

an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet.<br />

Alternativ behalten einige ausländische<br />

Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland<br />

anrechenbar sind.<br />

Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der<br />

Europäischen Union bzw. in den beigetretenen<br />

Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die<br />

grenzüberschreitend in einem anderen EU­Land<br />

ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge<br />

erwirtschaften.<br />

U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich<br />

verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellensteuer<br />

i.H.v. 20% (ab 1.7.2011: 35%) einzubehalten.<br />

Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen<br />

Dokumentation eine Bescheinigung, mit<br />

der er sich die abgezogenen Quellensteuern<br />

im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />

anrechnen lassen kann.<br />

Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit,<br />

sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen,<br />

indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen<br />

Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der<br />

ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut<br />

gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und<br />

stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen<br />

Finanzbehörden zu melden.<br />

Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens<br />

15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht,<br />

haben die Zahlstellen, die letztendlich auf die von<br />

der Kapitalanlagegesellschaft gemeldeten Daten<br />

zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern zu versenden. Ansonsten<br />

löst die Überschreitung der 15%­Grenze eine<br />

Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern über den in der Ausschüttung<br />

enthaltenen Zinsanteil aus.<br />

Bei Überschreiten der 40%­Grenze (ab 1.1.2011:<br />

25%­Grenze) ist bei der Rückgabe oder Veräußerung<br />

der Fondsanteile der Veräußerungserlös zu<br />

melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden<br />

Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung<br />

der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern zu melden. Handelt es sich um<br />

einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung<br />

konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe<br />

oder Veräußerung des Fondsanteils.<br />

Hinweis:<br />

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der<br />

derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten<br />

sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige<br />

oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige<br />

Personen. Es kann<br />

jedoch keine Gewähr dafür übernommen<br />

werden, dass sich die steuerliche Beurteilung<br />

durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder<br />

Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.<br />

Rechtliches und steuerliches Risiko<br />

Eine Änderung fehlerhaft festgestellter<br />

Besteuerungsgrundlagen des Fonds für<br />

vorangegangene Geschäftsjahre (z.B. aufgrund<br />

eines entsprechenden Verlangens<br />

durch das Bundeszentralamts für Steuern)<br />

kann für den Fall einer für den Anleger<br />

steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur<br />

zur Folge haben, dass der Anleger<br />

die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene<br />

Geschäftsjahre zu tragen hat,<br />

obwohl er unter Umständen zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht in dem Investmentvermögen<br />

investiert war. Umgekehrt kann für<br />

den Anleger der Fall eintreten, dass ihm<br />

eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte<br />

Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene<br />

Geschäftsjahre, in denen er an<br />

dem Investmentvermögen beteiligt war,<br />

durch die Rückgabe oder Veräußerung der<br />

Anteile vor Umsetzung der entsprechenden<br />

Korrektur nicht mehr zugute kommt.<br />

Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten<br />

dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge<br />

bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen<br />

als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum<br />

tatsächlich steuerlich veranlagt werden<br />

und sich dies beim einzelnen Anleger negativ<br />

auswirkt.


Hinweise<br />

Rechtsgrundlage des Kaufs von Teilfondsanteilen<br />

ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt.<br />

Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt<br />

abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.<br />

Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und<br />

soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben<br />

werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt<br />

abweichen.<br />

Die Satzung, der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen, sowie Halbjahres-<br />

und Jahresberichte sind bei der Investmentgesellschaft,<br />

der Verwaltungsgesellschaft und<br />

den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige<br />

wichtige Informationen werden den Anteilinhabern<br />

in geeigneter Form von der Verwaltungsgesellschaft<br />

mitgeteilt.<br />

Bis zu 100% des Vermögens des jeweiligen Teilfonds<br />

können in Wertpapieren eines Emittenten<br />

angelegt werden, sofern die Voraussetzungen der<br />

nachfolgenden Ziffer 2. A) (i) des Verkaufsprospekts<br />

gegeben sind.<br />

Allgemeine Risikohinweise<br />

Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist<br />

mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a.<br />

Aktien- und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-,<br />

Adressenausfall-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken<br />

sowie Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken<br />

oder politische Risiken umfassen bzw. damit<br />

verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch<br />

zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf<br />

einige dieser Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.<br />

Potenzielle Anleger sollten sich über<br />

Anlagen und Instrumente, die im Rahmen der<br />

vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden<br />

können, informieren. Auch sollten sich Anleger<br />

über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen<br />

Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung<br />

treffen, wenn sie sich von ihren<br />

Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern<br />

oder sonstigen Beratern umfassend über<br />

(i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter<br />

Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.<br />

Steuer situation und sonstiger Umstände, (ii) die<br />

im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen<br />

Informationen und (iii) die Anlagepolitik des jeweiligen<br />

Teilfonds haben beraten lassen.<br />

Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds<br />

neben den Chancen auf Kurssteigerungen<br />

auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds<br />

sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kursschwankungen<br />

der in ihm enthaltenen Vermögenswerte<br />

bestimmt wird. Der Wert der Anteile<br />

kann dementsprechend gegenüber dem<br />

Einstandspreis steigen oder fallen.<br />

Es kann daher keine Zusicherung gegeben<br />

werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht<br />

werden.<br />

Marktrisiko<br />

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten<br />

hängt insbesondere von der Entwicklung<br />

der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der<br />

allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den<br />

wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen<br />

in den jeweiligen Ländern beeinflusst<br />

wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere<br />

an einer Börse können auch irrationale<br />

Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte<br />

einwirken.<br />

Länder- oder Transferrisiko<br />

Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer<br />

Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund<br />

fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines<br />

Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder<br />

überhaupt nicht erbringen kann. So können z. B.<br />

Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben,<br />

oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund<br />

von Devisenbeschränkungen nicht mehr<br />

konvertierbar ist.<br />

Abwicklungsrisiko<br />

Insbesondere bei der Investition in nicht notierte<br />

Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung<br />

durch ein Transfersystem aufgrund einer<br />

verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen<br />

Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß<br />

ausgeführt wird.<br />

Rechtliches und steuerliches Risiko<br />

Die rechtliche und steuerliche Behandlung von<br />

Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer<br />

Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft<br />

festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds<br />

für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den<br />

Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich<br />

nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der<br />

Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene<br />

Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl<br />

er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht<br />

in dem Investmentvermögen investiert war. Umgekehrt<br />

kann für den Anleger der Fall eintreten,<br />

dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte<br />

Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene<br />

Geschäftsjahre, in denen er an dem Investmentvermögen<br />

beteiligt war, durch die Rückgabe oder<br />

Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden<br />

Korrektur nicht mehr zugute kommt.<br />

Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu<br />

führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche<br />

Vorteile in einem anderen als dem eigentlich<br />

zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich<br />

steuerlich veranlagt werden und sich dies beim<br />

einzelnen Anleger negativ auswirkt.<br />

Währungsrisiko<br />

Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in anderen<br />

Währungen als der jeweiligen Teilfondswährung<br />

angelegt sind, erhält der jeweilige<br />

Teilfonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse<br />

aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung.<br />

Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der<br />

Teilfondswährung, so reduziert sich der Wert des<br />

Teilfondsvermögens.<br />

Verwahrrisiko<br />

Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus<br />

der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass<br />

die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle<br />

der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder<br />

missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder<br />

eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig<br />

dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden entzogen<br />

werden könnten.<br />

Konzentrationsrisiko<br />

Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass<br />

eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände<br />

oder Märkte erfolgt. Dann<br />

ist das Gesellschaftsvermögen von der Entwicklung<br />

dieser Vermögensgegenstände oder Märkte<br />

besonders stark abhängig.<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine Anlage<br />

in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen kann,<br />

die im Falle von Schwankungen der Zinssätze in<br />

der jeweils für die Wertpapiere oder des jeweiligen<br />

Teilfonds maßgeblichen Währung auftreten<br />

können.<br />

Politisches Risiko/Regulierungsrisiko<br />

Für das Gesellschaftsvermögen dürfen Anlagen<br />

im Ausland getätigt werden. Damit geht das<br />

Risiko nachteiliger internationaler politischer Entwicklungen,<br />

Änderungen der Regierungspolitik,<br />

der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen<br />

einher.<br />

Inflationsrisiko<br />

Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für<br />

alle Vermögensgegenstände.<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Teilfondsvermögen, deren Anlageergebnis in einem<br />

bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt,<br />

haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden<br />

Personen und damit den richtigen Entscheidungen<br />

ihres Managements zu verdanken.<br />

Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements<br />

kann sich jedoch verändern. Neue<br />

Entscheidungsträger können dann möglicherweise<br />

weniger erfolgreich agieren.<br />

Änderung der Anlagepolitik<br />

Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb<br />

des für das jeweilige Teilfondsvermögen zulässigen<br />

Anlagespektrums kann sich das mit dem<br />

Teilfondsvermögen verbundene Risiko inhaltlich<br />

verändern.<br />

Änderung des Verkaufsprospektes;<br />

Auflösung oder Verschmelzung<br />

Die Gesellschaft behält sich für den jeweiligen<br />

Teilfonds das Recht vor, das Verkaufsprospekt zu<br />

ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Bestimmungen<br />

der Satzung der Gesellschaft und des Verkaufsprospektes<br />

möglich, Teilfonds ganz aufzulösen,<br />

oder es mit einem anderen Fondsvermögen<br />

zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher<br />

das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer<br />

nicht realisieren kann.<br />

Kreditrisiko<br />

Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass<br />

eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. Anleihen<br />

oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in<br />

Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating<br />

des Emittenten als Messgröße dienen<br />

kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten<br />

mit einem schlechteren Rating begeben<br />

werden, werden in der Regel als Wertpapiere mit<br />

9


einem höheren Kreditrisiko und mit einer höheren<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten angesehen<br />

als solche Papiere, die von Emittenten<br />

mit einem besseren Rating begeben werden. Gerät<br />

ein Emittent von Anleihen bzw. Schuldtiteln in<br />

finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten,<br />

so kann sich dies auf den Wert der Anleihen bzw.<br />

Schuldtitel (dieser kann bis auf Null sinken) und<br />

die auf diese Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten<br />

Zahlungen auswirken (diese können bis auf<br />

Null sinken).<br />

Adressenausfallrisiko<br />

Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte<br />

wirken sich auch die besonderen Entwicklungen<br />

der jeweiligen Emittenten auf den<br />

Kurs einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster<br />

Auswahl der Wertpapiere kann beispielsweise<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste<br />

durch Vermögensverfall von Emittenten<br />

eintreten.<br />

Risiken im Zusammenhang<br />

mit Derivatgeschäften<br />

Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss<br />

von Terminkontrakten oder Swaps sind<br />

mit folgenden Risiken verbunden:<br />

– Kursänderungen des Basiswertes können<br />

den Wert eines Optionsrechtes oder Terminkontrakts<br />

bis hin zur Wertlosigkeit vermindern.<br />

Durch Wertänderungen des einem<br />

Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes<br />

kann das Fondsvermögen ebenfalls Verluste<br />

erleiden.<br />

– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss<br />

eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit<br />

Kosten verbunden.<br />

– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann<br />

der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst<br />

werden, als dies beim unmittelbaren<br />

Erwerb der Basiswerte der Fall ist.<br />

– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass<br />

die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die<br />

Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln,<br />

so dass die vom Fondsvermögen gezahlte<br />

Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf<br />

von Optionen besteht die Gefahr, dass das<br />

Fondsvermögen zur Abnahme von Vermögenswerten<br />

zu einem höheren als dem aktuellen<br />

Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten<br />

zu einem niedrigeren als dem<br />

aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Fondsvermögen<br />

erleidet dann einen Verlust in Höhe<br />

der Preisdifferenz minus der eingenommenen<br />

Optionsprämie.<br />

– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko,<br />

dass das Fondsvermögen infolge einer<br />

unerwarteten Entwicklung des Marktpreises<br />

bei Fälligkeit Verluste erleidet.<br />

Risiko im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb von Investmentfondsanteilen<br />

Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu<br />

berücksichtigen, dass die Fondsmanager der<br />

einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln<br />

und daher mehrere Zielfonds gleiche oder<br />

einander entgegen gesetzte Anlagestrategien<br />

10<br />

verfolgen können. Hierdurch können bestehende<br />

Risiken kumulieren, eventuelle Chancen können<br />

sich gegeneinander aufheben.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />

sollen für einen Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />

erworben werden, die jederzeit wieder<br />

veräußert werden können. Gleichwohl können<br />

sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />

Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />

Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />

Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />

Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher engen<br />

Marktsegment gehandelt werden, einer erheblichen<br />

Preisvolatilität unterliegen.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-<br />

Geschäften („Over-the-Counter“) kann der jeweilige<br />

Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />

seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bedingungen<br />

dieser Verträge zu erfüllen, ausgesetzt<br />

sein. So kann der Teilfonds beispielsweise Termin-,<br />

Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder<br />

andere derivative Techniken einsetzen, bei denen<br />

der Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegt, dass<br />

der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen<br />

Kontrakt nicht erfüllt.<br />

Anlagepolitik<br />

Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung<br />

des Grundsatzes der Risikostreuung<br />

nach den anlagepolitischen Grundsätzen im jeweiligen<br />

Besonderen Teil des Verkaufsprospektes<br />

und in Übereinstimmung mit den Anlagemöglichkeiten<br />

und -beschränkungen des Artikels 2 des<br />

Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil angelegt.<br />

Einsatz von Derivaten<br />

Der jeweilige Teilfonds kann – vorbehaltlich eines<br />

geeigneten Risikomanagementsystems – in jeglichen<br />

Derivaten investieren, die von Vermögensgegenständen,<br />

die für den jeweiligen Teilfonds<br />

erworben werden dürfen, oder von Finanzindizes,<br />

Zinssätzen, Wechselkursen oder Währungen<br />

abgeleitet sind. Hierzu zählen insbesondere Optionen,<br />

Finanzterminkontrakte und Swaps sowie<br />

Kombinationen hieraus. Diese können nicht nur<br />

zur Absicherung genutzt werden, sondern können<br />

einen Teil der Anlagestrategie darstellen.<br />

Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der Anlagegrenzen<br />

eingesetzt und dient der effizienten<br />

Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie zum<br />

Laufzeiten- und Risikomanagement der Anlagen.<br />

Swaps<br />

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung<br />

des jeweiligen Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze<br />

unter anderem<br />

– Zins-,<br />

– Währungs-,<br />

– Equity-,<br />

– Total Return- oder<br />

– Credit Default-Swapgeschäfte<br />

abschließen.<br />

Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen<br />

die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände<br />

oder Risiken zwischen den<br />

Vertragspartnern ausgetauscht werden.<br />

Swaptions<br />

Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption<br />

ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer<br />

bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen<br />

genau spezifizierten Swap einzutreten.<br />

Credit Default Swaps<br />

Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die<br />

es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen<br />

auf andere zu übertragen. Im Gegenzug<br />

zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt<br />

der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen<br />

Vertragspartner.<br />

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps<br />

entsprechend.<br />

In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend<br />

beschriebenen Finanzinstrumente auch<br />

erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft<br />

sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente<br />

zum Gegenstand haben, auch nur<br />

teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z. B.<br />

Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen<br />

und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente<br />

entsprechend, jedoch mit der<br />

Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften<br />

Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers<br />

beschränkt ist.<br />

OTC-Derivatgeschäfte<br />

Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Derivatgeschäfte<br />

tätigen, die an einer Börse zum Handel<br />

zugelassen oder in einen anderen organisierten<br />

Markt einbezogen sind, als auch so genannte<br />

over-the-counter (OTC)-Geschäfte.<br />

Es wird ein Verfahren eingesetzt, das eine präzise<br />

und unabhängige Bewertung des Wertes der<br />

OTC-Derivate erlaubt.<br />

Risikomanagement<br />

Im Rahmen der Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren<br />

eingesetzt, welches es der<br />

Verwaltungsgesellschaft ermöglicht, das mit den<br />

Anlagepositionen verbundene Risiko sowie deren<br />

jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des<br />

Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu<br />

messen.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft überwacht jeden<br />

Teilfonds im Einklang mit den Vorschriften der Verordnung<br />

10-04 der Commission de Surveillance du<br />

Secteur Financier („CSSF“), insbesondere dem<br />

CSSF-Rundschreiben 11-512 vom 30. Mai 2011<br />

und den „Guidelines on Risk Measurement and<br />

the Calculation of Global Exposure and Counterparty<br />

Risk for UCITS“ des Committee of European<br />

Securities Regulators (CESR/10-788). Die Verwaltungsgesellschaft<br />

sichert für jeden Teilfonds zu,<br />

dass das Gesamtrisiko in Zusammenhang mit<br />

derivativen Finanzinstrumenten Artikel 42 (3) des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010 entspricht. Das


Marktrisiko des jeweiligen Teilfonds übersteigt das<br />

Marktrisiko des Referenzportfolios, das keine Derivate<br />

enthält, um nicht mehr als 200%.<br />

Der für den jeweiligen Teilfonds verwendete<br />

Risikomanagement-Ansatz ist in einem besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts für den betreffenden<br />

Teilfonds angegeben.<br />

Im Allgemeinen strebt die Verwaltungsgesellschaft<br />

an, dass die in einem Teilfonds mittels<br />

Derivaten getätigten Anlagen nicht den doppelten<br />

Wert des Teilfondsvermögens überschreiten<br />

(nachfolgend „Hebelwirkung“ genannt), es sei<br />

denn, im besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

ist etwas anderes angegeben. Die Hebelwirkung<br />

wird anhand der Summe des fiktiven Ansatzes<br />

berechnet (absoluter (fiktiver) Betrag jedes Derivats<br />

geteilt durch den derzeitigen Nettowert des<br />

Portfolios). Bei der Berechnung der Hebelwirkung<br />

werden Derivate des Portfolios berücksichtigt. Sicherheiten<br />

werden derzeit nicht reinvestiert und<br />

daher auch nicht berücksichtigt.<br />

Diese Hebelwirkung fluktuiert allerdings je nach<br />

Marktbedingungen und/oder Positionsveränderungen<br />

(auch zur Absicherung des Fonds gegen<br />

ungünstige Marktbewegungen). Daher könnte<br />

das angestrebte Verhältnis trotz ständiger Überwachung<br />

durch die Verwaltungsgesellschaft auch<br />

einmal überschritten werden. Die angegebene<br />

erwartete Hebelwirkung ist nicht als zusätzliche<br />

Risikogrenze für den Teilfonds anzusehen.<br />

Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit für den<br />

Teilfonds, 10% seines Nettovermögens zu entleihen,<br />

sofern es sich um temporäre Kreditaufnahmen<br />

handelt und diese Kreditaufnahmen<br />

nicht Anlagezwecken dienen.<br />

Ein entsprechend erhöhtes Gesamtengagement<br />

kann daher die Chancen wie auch die Risiken einer<br />

Anlage signifikant erhöhen (vgl. insbesondere die<br />

Risikohinweise im Abschnitt „Risiken im Zusammenhang<br />

mit Derivatgeschäften“).<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Im Rahmen und im Einklang mit den anwendbaren<br />

Verfahren und Maßnahmen zum Konfliktmanagement<br />

können die Verwaltungsratsmitglieder<br />

der Investmentgesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft,<br />

der Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />

und die mit der Durchführung des<br />

Vertriebs beauftragten Personen, die Depotbank,<br />

der Transfer Agent, der Anlageberater, die Anteilinhaber<br />

sowie sämtliche Tochtergesellschaften,<br />

verbundene Unternehmen, Vertreter oder Beauftragte<br />

der zuvor genannten Stellen und Personen<br />

(„Verbundene Personen”):<br />

a) untereinander Finanz- und Bankgeschäfte<br />

oder sonstige Transaktionen tätigen oder entsprechende<br />

Verträge eingehen, unter anderem<br />

solche, die auf Wertpapieranlagen oder<br />

Anlagen einer Verbundenen Person in eine<br />

Gesellschaft oder einen Organismus gerichtet<br />

sind, deren bzw. dessen Anlagen Bestandteil<br />

des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />

sind, oder an solchen Geschäften und Transaktionen<br />

beteiligt sein; und/oder<br />

b) auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter<br />

Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte<br />

der gleichen Art wie die Be-<br />

standteile des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />

tätigen und mit diesen handeln; und/oder<br />

c) im eigenen oder fremden Namen am Kauf oder<br />

Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen<br />

an oder von der Investment gesellschaft<br />

teilnehmen, über die oder gemeinsam mit<br />

dem Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />

und die mit der Durchführung des Vertriebs<br />

beauftragten Personen, der Depotbank,<br />

dem Anlageberater oder einer Tochtergesellschaft,<br />

einem verbundenen Unternehmen, Vertreter<br />

oder Beauftragten derselben.<br />

Vermögenswerte des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />

in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren<br />

können bei einer Verbundenen Person hinterlegt<br />

werden im Einklang mit den gesetz lichen<br />

Bestimmungen betreffend die Depotbank. Liquide<br />

Mittel des jeweiligen Teilfondsvermögens können<br />

in von einer Verbundenen Person ausgegebene<br />

Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen<br />

angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare<br />

Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene<br />

Person getätigt werden. Gesellschaften der<br />

Deutschen Bank Gruppe und/oder Angestellte,<br />

Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften<br />

von Gesellschaften der Deutschen<br />

Bank Gruppe („DB-Konzernangehörigen“)<br />

können Kontrahenten bei Derivatetransaktionen<br />

oder -kontrakten der Investmentgesellschaft sein<br />

(„Kontrahent“). Weiterhin kann in einigen Fällen<br />

ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen<br />

oder -kontrakte erforderlich sein.<br />

Diese Bewertungen können als Grundlage für die<br />

Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte<br />

des jeweiligen Teilfondsvermögens dienen.<br />

Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist<br />

sich bewusst, dass DB-Konzernangehörige möglicherweise<br />

in einen Interessenkonflikt geraten,<br />

wenn sie als Kontrahent auftreten und/oder solche<br />

Bewertungen erstellen. Die Bewertung wird<br />

angepasst und nachvollziehbar durchgeführt. Der<br />

Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist indes<br />

der Ansicht, dass diese Konflikte angemessen<br />

gehandhabt werden können, und geht davon aus,<br />

dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz<br />

zur Erstellung solcher Bewertungen besitzt.<br />

Nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen<br />

können DB-Konzernangehörige auch als<br />

Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle,<br />

Depotbank, Fondsmanager oder<br />

Anlageberater auftreten und der Investmentgesellschaft<br />

Unterverwahrungsdienste anbieten.<br />

Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

ist sich bewusst, dass auf Grund der Funktionen,<br />

die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang<br />

mit der Investmentgesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte<br />

entstehen können. Für solche<br />

Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehöriger verpflichtet,<br />

sich in angemessenem Rahmen um die<br />

gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte<br />

(im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und<br />

Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die<br />

Interessen der Investmentgesellschaft und der<br />

Anteilinhaber nicht beeinträchtigt werden. Der<br />

Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist<br />

der Ansicht, dass die DB-Konzernangehörigen<br />

über die nötige Eignung und Kompetenz zur Erfüllung<br />

dieser Auf gaben verfügen.<br />

Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

ist der Meinung, dass die Interessen der Investmentgesellschaft<br />

und der o.g. Stellen kollidieren<br />

können. Die Investmentgesellschaft hat angemessene<br />

Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte<br />

zu vermeiden. Bei unvermeidbaren<br />

Interessenkonflikten wird der Verwaltungsrat der<br />

Investmentgesellschaft sich darum bemühen,<br />

diese zu Gunsten des Fonds zu lösen.<br />

Für jeden Teilfonds können in Bezug auf das jeweilige<br />

Teilfondsvermögen Geschäfte mit oder<br />

zwischen Verbunden Personen getätigt werden,<br />

sofern solche Geschäfte im besten Interesse der<br />

Anleger erfolgen.<br />

Bekämpfung der Geldwäsche<br />

Die Transferstelle kann die Identitätsnachweise<br />

verlangen, die sie zur Einhaltung der in Luxemburg<br />

geltenden Gesetze zur Bekämpfung der<br />

Geldwäsche für notwendig hält. Bestehen hinsichtlich<br />

der Identität eines Anlegers Zweifel oder<br />

liegen der Transferstelle keine ausreichenden<br />

Angaben zur Identitätsfeststellung vor, so kann<br />

diese weitere Auskünfte und/oder Unterlagen<br />

verlangen, um die Identität des Anlegers zweifelsfrei<br />

feststellen zu können. Wenn der Anleger<br />

die Übermittlung der angeforderten Auskünfte<br />

und/oder Unterlagen verweigert bzw. versäumt,<br />

kann die Transferstelle die Eintragung der Daten<br />

des Anlegers in das Anteilinhaberregister der<br />

Gesellschaft verweigern oder verzögern. Die der<br />

Transferstelle übermittelten Auskünfte werden<br />

ausschließlich zur Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung<br />

der Geldwäsche eingeholt.<br />

Die Transferstelle ist außerdem verpflichtet, die<br />

Herkunft der von einem Finanzinstitut vereinnahmten<br />

Gelder zu überprüfen, es sei denn, das<br />

betreffende Finanzinstitut ist einem zwingend vorgeschriebenen<br />

Identitätsnachweisverfahren unterworfen,<br />

welches dem Nachweisverfahren nach Luxemburger<br />

Recht gleichwertig ist. Die Bearbeitung<br />

von Zeichnungsanträgen kann ausgesetzt werden,<br />

bis die Transferstelle die Herkunft der Gelder ordnungsgemäß<br />

festgestellt hat.<br />

Erst- bzw. Folgezeichnungsanträge für Anteile<br />

können auch indirekt, d. h. über die Vertriebsstellen<br />

gestellt werden. In diesem Fall kann die Transferstelle<br />

unter folgenden Umständen bzw. unter<br />

den Umständen, die nach den in Luxemburg geltenden<br />

Geldwäschevorschriften als ausreichend<br />

angesehen werden, auf die vorgenannten vorgeschriebenen<br />

Identitätsnachweise verzichten:<br />

– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />

abgewickelt wird, die unter der<br />

Aufsicht der zuständigen Behörden steht, deren<br />

Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />

für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren<br />

nach Luxemburger Recht zur<br />

Bekämpfung der Geldwäsche gleichwertig<br />

ist, und denen die Vertriebsstelle unterliegt;<br />

– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />

abgewickelt wird, deren Muttergesellschaft<br />

unter der Aufsicht der zuständigen<br />

Behörden steht, deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />

für Kunden vorsehen,<br />

das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger<br />

Recht gleichwertig ist und der Bekämpfung<br />

der Geldwäsche dient, und wenn das für<br />

die Muttergesellschaft geltende Recht bzw.<br />

die Konzernrichtlinien ihren Tochtergesellschaften<br />

oder Niederlassungen gleichwertige Pflichten<br />

auferlegen.<br />

11


Bei Ländern, von denen die Empfehlungen der<br />

„Financial Action Task Force“ (FATF) ratifiziert<br />

wurden, wird grundsätzlich davon ausgegangen,<br />

dass den auf dem Finanzsektor geschäftlich<br />

tätigen natürlichen bzw. juristischen Personen<br />

von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

in diesen Ländern Vorschriften zur Durchführung<br />

von Identitätsnachweisverfahren für ihre Kunden<br />

auferlegt werden, die dem nach Luxemburger<br />

Recht vorgeschriebenen Nachweisverfahren<br />

gleichwertig sind.<br />

Die Vertriebsstellen können Anlegern, die Anteile<br />

über sie beziehen, einen Nominee-Service zur Verfügung<br />

stellen. Anleger können dabei nach eigenem<br />

Ermessen entscheiden, ob sie diesen Service<br />

in Anspruch nehmen, bei dem der Nominee die<br />

Anteile in seinem Namen für und im Auftrag der<br />

Anleger hält; letztere sind jederzeit berechtigt, das<br />

unmittelbare Eigentum an den Anteilen zu fordern.<br />

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen<br />

bleibt es den Anlegern unbenommen, Anlagen<br />

direkt bei der Gesellschaft zu tätigen, ohne den<br />

Nominee-Service in Anspruch zu nehmen.<br />

Datenschutz<br />

Die persönlichen Daten der Anleger in den Antragsformularen<br />

sowie die im Rahmen der Geschäftsbeziehung<br />

mit der Gesellschaft und/oder<br />

dem Transfer Agent erfassten anderen Informationen<br />

werden von der Gesellschaft, dem Transfer<br />

Agent, anderen Unternehmen von <strong>DWS</strong> Investments,<br />

der Depotbank und den Finanzvermittlern<br />

der Anleger erfasst, gespeichert, abgeglichen,<br />

übertragen und anderweitig bearbeitet und verwendet<br />

(„bearbeitet“). Diese Daten werden für<br />

die Zwecke der Kontenführung, die Untersuchung<br />

von Geldwäscheaktivitäten, die Steuerfeststellung<br />

gemäß EU-Richtlinie 2003/48/EG über die<br />

Besteuerung von Zinserträgen und die Entwicklung<br />

der Geschäftsbeziehungen verwendet.<br />

Zu diesem Zweck können die Daten, um die<br />

Aktivitäten der Gesellschaft zu unterstützen<br />

(z. B. Kundenkommunikationsagenten und Zahlstellen),<br />

auch an von der Gesellschaft oder dem<br />

Transfer Agent beauftragte Unternehmen weitergeleitet<br />

werden.<br />

Orderannahmeregelung<br />

Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten<br />

Anteilwertes. Einzelheiten sind für den<br />

jeweiligen Teilfonds im jeweiligen Produktannex<br />

im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes<br />

festgelegt.<br />

Market Timing<br />

Die Investmentgesellschaft lässt keine mit dem<br />

Market Timing verbundenen Praktiken zu und<br />

be hält sich das Recht vor, Zeichnungs- und<br />

Umtausch aufträge abzulehnen wenn sie vermutet,<br />

dass solche Praktiken eingesetzt werden.<br />

Die Invest mentgesellschaft wird gegebenenfalls<br />

die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um<br />

die anderen Anleger des jeweiligen Teilfonds zu<br />

schützen.<br />

Late Trading<br />

Unter Late Trading ist die Annahme eines Auftrages<br />

nach Ablauf der entsprechenden Annahme-<br />

12<br />

fristen am jeweiligen Bewertungstag sowie die<br />

Ausführung eines solchen Auftrags zu dem an<br />

diesem Tag geltenden Preis auf Basis des Nettoinventarwerts<br />

zu verstehen. Die Praktik des Late<br />

Trading ist nicht zulässig, da sie die Bestimmungen<br />

des Verkaufsprospekts des Fonds verletzt,<br />

die vorsehen, dass ein nach der Limitzeit der<br />

Auftragsannahme eingegangener Auftrag zu dem<br />

Preis ausgeführt wird, der auf dem nächstgeltenden<br />

Anteilwert basiert.<br />

Total Expense Ratio<br />

Total Expense Ratio (TER) ist definiert als das<br />

Verhältnis der Ausgaben des jeweiligen Teilfonds<br />

zum durchschnittlichen Fondsvermögen, mit Ausnahme<br />

der angefallenen Transaktionskosten. Die<br />

effektive TER wird jährlich berechnet und im Jahresbericht<br />

veröffentlicht.<br />

Rückzahlung von vereinnahmter<br />

Verwaltungsvergütung an bestimmte Anleger<br />

Die Investmentgesellschaft kann nach ihrem<br />

freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise<br />

Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung<br />

an diese Anleger vereinbaren.<br />

Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn<br />

institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig<br />

investieren. Ansprechpartner bei der <strong>DWS</strong><br />

Investment S.A. für diese Fragen ist der Bereich<br />

„Institutional Sales“.<br />

Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere<br />

und Finanzinstrumente<br />

Die Verwaltungsgesellschaft wird Kauf- und<br />

Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente<br />

für Rechnung des Fondsvermögens<br />

in der Regel direkt bei Brokern und Händlern<br />

aufgeben. Sie schließt mit diesen Brokern und<br />

Händlern Vereinbarungen zu marktüblichen Konditionen<br />

ab, die im Einklang mit erstklassigen<br />

Ausführungsstandards stehen. Bei der Auswahl<br />

des Brokers oder Händlers berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft<br />

alle relevanten Faktoren,<br />

wie etwa die Bonität des Brokers oder Händlers<br />

und die Qualität der Marktinformationen, der<br />

Analysen sowie der zur Verfügung gestellten<br />

Ausführungskapazitäten.<br />

Zusätzlich werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />

derzeit Vereinbarungen abgeschlossen,<br />

in deren Rahmen sie von Brokern und Händlern<br />

angebotene geldwerte Vorteile in Anspruch nehmen<br />

und nutzen kann. Diese Dienstleistungen<br />

– zu deren Einbehalt die Verwaltungsgesellschaft<br />

berechtigt ist (siehe dazu Artikel 12 im<br />

„Verkaufspros pekt”, der die Vergütungen und Aufwendungserstattungen<br />

zum Gegenstand hat) –<br />

beinhalten von den Brokern und Händlern selbst<br />

oder von Dritten erstellte Leistungen. Diese Leistungen<br />

können zum Beispiel die folgenden sein:<br />

spezielle Beratung hinsichtlich der Ratsamkeit<br />

des Handels mit einer Anlage oder hinsichtlich<br />

deren Bewertung, Analysen und Beratungsleistungen,<br />

wirtschaftliche und politische Analysen,<br />

Portfolioanalysen (einschließlich Bewertung und<br />

Performancemessung), Marktanalysen, Markt-<br />

und Kursinformationssysteme, Informationsdienste,<br />

Computer-Hardware und -Software oder<br />

jegliche sonstigen Informationsmöglichkeiten,<br />

in dem Umfang, in dem sie verwendet werden,<br />

um den Anlageentscheidungsprozess und die<br />

Erfüllung der von der Verwaltungsgesellschaft<br />

geschuldeten Leistungen bezüglich der Anlagen<br />

des Investmentfonds zu unterstützen. Dies<br />

bedeutet, dass Brokerleistungen unter Umständen<br />

nicht auf die allgemeine Analyse beschränkt<br />

sind, sondern auch spezielle Dienste wie Reuters<br />

und Bloomberg umfassen können. Die Vereinbarungen<br />

mit Brokern und Händlern können die<br />

Bestimmung enthalten, dass die Händler und<br />

Broker umgehend oder später Teile der für den<br />

Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten gezahlten<br />

Provisionen an Dritte weiterleiten, die der<br />

Verwaltungsgesellschaft die zuvor erwähnten<br />

Dienstleistungen zur Verfügung stellen.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft hält bei der Inanspruchnahme<br />

dieser Vorteile (häufig auch als<br />

Soft-Dollars bezeichnet) alle geltenden aufsichtsrechtlichen<br />

und Branchenstandards ein. Insbesondere<br />

werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />

keine Vorteile angenommen und keinerlei Vereinbarungen<br />

über den Erhalt derartiger Vorteile<br />

abgeschlossen, wenn diese Vereinbarungen sie<br />

nach vernünftigem Ermessen nicht bei ihrem Anlageentscheidungsprozess<br />

unterstützen. Voraussetzung<br />

ist, dass die Verwaltungsgesellschaft jederzeit<br />

dafür sorgt, dass die Transaktionen unter<br />

Berücksichtigung des betreffenden Marktes zum<br />

betreffenden Zeitpunkt für Transaktionen der betreffenden<br />

Art und Größe zu den bestmöglichen<br />

Bedingungen ausgeführt werden und dass keine<br />

unnötigen Geschäfte abgeschlossen werden, um<br />

ein Recht auf derartige Vorteile zu erwerben.<br />

Güter und Dienstleistungen, die im Rahmen von<br />

solchen Vereinbarungen empfangen werden, dürfen<br />

keine Reisen, Unterbringung, Unterhaltung,<br />

allgemeinen Verwaltungsgüter und -dienstleistungen,<br />

allgemeine Büroausrüstung oder -räumlichkeiten,<br />

Mitgliedsbeiträge, Mitarbeitergehälter<br />

oder direkten Geldzahlungen sein.<br />

Provisionsteilung<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann Vereinbarungen<br />

im Sinne des vorstehenden Absatzes<br />

„Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und<br />

Finanzinstrumente“ mit ausgewählten Brokern<br />

abschließen, in deren Rahmen der jeweilige<br />

Broker Teile der von ihm gemäß der betreffenden<br />

Vereinbarung erhaltenen Zahlung, die die<br />

Verwaltungsgesellschaft für den Erwerb oder<br />

die Veräußerung von Vermögenswerten leistet,<br />

entweder direkt oder mit zeitlicher Verzögerung<br />

an Dritte weiterleitet, die Research- oder Analysedienstleistungen<br />

für die Verwaltungsgesellschaft<br />

erbringen. Diese Leistungen werden von der<br />

Verwaltungsgesellschaft zum Zweck der Verwaltung<br />

des Investmentfonds genutzt (so genannte<br />

Provisions teilungsvereinbarung). Zur Klarstellung<br />

gilt, dass die Verwaltungsgesellschaft diese<br />

Dienstleistungen entsprechend und ausschließlich<br />

im Einklang mit den im Abschnitt „Kauf- und<br />

Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente“<br />

dargelegten Bedingungen nutzt.<br />

Regelmäßiger Sparplan oder Entnahmepläne<br />

Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne<br />

werden in bestimmten Ländern angeboten, in<br />

denen der jeweilige Teilfonds über eine Zulassung<br />

zum öffentlichen Vertrieb verfügt. Nähere<br />

Angaben hierzu sind jederzeit auf Anfrage von<br />

der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen<br />

Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des jeweiligen<br />

Teilfonds erhältlich.


Verkaufsbeschränkung<br />

Die ausgegebenen Anteile der Investmentgesellschaft<br />

dürfen nur in Ländern zum Kauf<br />

angeboten oder verkauft werden, in denen ein<br />

solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig<br />

ist. Sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder einem von ihr beauftragten Dritten<br />

eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens<br />

der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde<br />

und der Verwaltungsgesellschaft vorliegt, handelt<br />

es sich bei diesem Prospekt nicht um ein<br />

öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen<br />

bzw. darf dieser Prospekt nicht<br />

zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots<br />

verwendet werden.<br />

Die hier genannten Informationen und Anteile<br />

des Fondsvermögens sind nicht für den Vertrieb<br />

in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an<br />

US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen,<br />

die Staats angehörige der Vereinigten Staaten<br />

von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben,<br />

sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften,<br />

die gemäß der Gesetze der Vereinigten<br />

Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates,<br />

Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten<br />

Staaten gegründet wurden). Dementsprechend<br />

werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten<br />

von Amerika noch an oder für Rechnung von US-<br />

Personen angeboten oder verkauft. Spätere Übertragungen<br />

von Anteilen in die Vereinigten Staaten<br />

von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig.<br />

Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung<br />

dieses Prospekts und das Angebot der<br />

Anlegerprofile<br />

Die Definitionen der nachfolgenden Anlegerprofile<br />

wurden unter der Voraussetzung von<br />

normal funktionierenden Märkten erstellt. Im<br />

Falle von unvorhersehbaren Marktsituationen<br />

und Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender<br />

Märkte können sich jeweils weitergehende<br />

Risiken ergeben.<br />

Anlegerprofil „sicherheitsorientiert“<br />

Der Fonds ist für den sicherheitsorientierten<br />

Anleger mit geringer Risikoneigung konzipiert,<br />

der eine stetige Wertentwicklung, aber<br />

auf niedrigem Zinsniveau, zum An lageziel hat.<br />

Kurzfristige moderate Schwankungen sind<br />

möglich, aber mittel- bis langfristig ist kein Kapitalverlust<br />

zu erwarten.<br />

Anteile kann auch in anderen Rechtsordnungen<br />

Beschränkungen unterworfen sein.<br />

Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der<br />

US-Regelung No. 2790 der „National Association<br />

of Securities Dealers“ (NASD 2790) an zusehen<br />

sind, haben ihre Anlagen in dem Fondsvermögen<br />

der Verwaltungsgesellschaft unverzüglich<br />

an zuzeigen.<br />

Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur<br />

von Personen verwendet werden, die dafür<br />

über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der<br />

Verwaltungsgesellschaft (direkt oder indirekt über<br />

entsprechend beauftragte Vertriebs stellen) verfügen.<br />

Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die<br />

nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den<br />

Unter lagen enthalten sind, sind von der Verwaltungsgesellschaft<br />

nicht autorisiert.<br />

Die Unterlagen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft<br />

öffentlich zugänglich.<br />

Die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts ist<br />

maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft kann im<br />

Hinblick auf Anteile des Fonds, die an Anleger in<br />

dem jeweiligen Land verkauft wurden, für sich<br />

selbst und den Fonds Übersetzungen in Sprachen<br />

solcher Länder als verbindlich erklären, in welchen<br />

solche Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen<br />

sind.<br />

Börsen und Märkte<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anteile der<br />

Fondsvermögen an einer Börse zur Notierung<br />

zulassen oder an organisierten Märkten handeln<br />

Anlegerprofil „renditeorientiert“<br />

Der Fonds ist für den renditeorientierten Anleger<br />

konzipiert, der Kapitalwachstum durch Zinserträge<br />

und mögliche Kursgewinne erzielen<br />

will. Den Ertragserwartungen stehen moderate<br />

Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich<br />

sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass<br />

Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich<br />

sind.<br />

Anlegerprofil „wachstumsorientiert“<br />

Der Fonds ist für den wachstumsorientierten<br />

Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung<br />

über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der<br />

Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und<br />

Währungschancen erreichen will. Sicherheit<br />

und Liquidität werden den Ertragsaussichten<br />

lassen; derzeit macht die Verwaltungsgesellschaft<br />

von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.<br />

Der Verwaltungsgesellschaft ist bekannt, dass<br />

– ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der<br />

Erstellung dieses Verkaufsprospekts die Anteile<br />

der nachfolgend aufgeführten Fondsvermögen<br />

an folgenden Märkten gehandelt werden bzw.<br />

notiert sind:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012:<br />

– Börse Düsseldorf<br />

– Börse Hamburg<br />

– Börse Frankfurt<br />

– Börse Berlin<br />

– Börse München<br />

– Börse Stuttgart<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie,<br />

<strong>DWS</strong> Zinseinkommen:<br />

– Börse Hamburg<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein<br />

solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder<br />

die Anteile der Fondsvermögen auch an anderen<br />

Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder<br />

auch schon gehandelt werden. Hierüber hat die<br />

Verwaltungsgesellschaft keine Kenntnis.<br />

Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen<br />

Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht<br />

ausschließlich durch den Wert der im Fondsvermögen<br />

gehaltenen Vermögensgegenstände,<br />

sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt.<br />

Daher kann dieser Marktpreis von dem<br />

ermittelten Anteilwert abweichen.<br />

untergeordnet. Damit verbunden sind höhere<br />

Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich<br />

sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten<br />

führen können.<br />

Anlegerprofil „risikoorientiert“<br />

Der Fonds ist für den risikoorientierten Anleger<br />

konzipiert, der ertragsstarke Anlageformen<br />

sucht, um gezielt Ertragschancen zu verbessern<br />

und hierzu unvermeidbare auch vorübergehend<br />

hohe Wertschwankungen spekulativer Anlagen<br />

in Kauf nimmt. Hohe Risiken aus Kursschwankungen<br />

sowie hohe Bonitätsrisiken machen<br />

zeitweise Kursverluste wahrscheinlich, ferner<br />

steht der hohen Ertragserwartung und Risikobereitschaft<br />

die Möglichkeit von hohen Verlusten<br />

des eingesetzten Kapitals gegenüber.<br />

13


1. Die Gesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ist eine Investmentgesellschaft mit<br />

variablem Kapital, die nach Luxemburger Recht auf<br />

Grundlage des Gesetzes vom 30. März 1988 über<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen und des<br />

Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August<br />

1915 als Société d‘Investissement à Capital<br />

Variable („SICAV“), im Folgenden „Gesellschaft”<br />

genannt, gegründet wurde. Am 28.11.2005 wurde<br />

sie den Vorgaben des Gesetzes vom 20. Dezember<br />

2002 angepasst, welches durch das Gesetz vom<br />

17. Dezember 2010 ersetzt wurde. Die Gesellschaft<br />

ist nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />

verfasst und entspricht den Anforderungen der<br />

EU-Richtlinie 2009/65/EG über Organismen für die<br />

gemeinsame Anlage in Wertpapieren.<br />

Die Gesellschaft ist ein so genannter Umbrellafonds,<br />

d.h. dem Anleger können nach freiem Ermessen<br />

der Gesellschaft ein oder mehrere Teilfonds<br />

angeboten werden. Die Gesamtheit der Teilfonds<br />

ergibt den Umbrellafonds. Bezüglich der Rechtsbeziehungen<br />

der Anteilinhaber untereinander wird<br />

jeder Teilfonds als gesonderte Einheit behandelt.<br />

Im Verhältnis zu Dritten haften die Vermögenswerte<br />

eines Teilfonds lediglich für die Verbindlichkeiten<br />

und Zahlungsverpflichtungen, die diesen Teilfonds<br />

betreffen. Es können jederzeit weitere Teilfonds<br />

aufgelegt und/oder ein oder mehrere bestehende<br />

Teilfonds aufgelöst oder zusammengelegt werden.<br />

Insofern wird eine entsprechende Anpassung der<br />

Verkaufsunterlagen erfolgen.<br />

Die Satzung der Gesellschaft wurde im Amtsblatt<br />

des Großherzogtums Luxemburg (Mémorial C,<br />

Recueil des Sociétés et Associations, „Mémorial”)<br />

letztmals am 19. Januar 2006 veröffentlicht.<br />

Die Satzung wurde beim Handelsregister Luxemburg<br />

unter der Nummer B 74377 hinterlegt und<br />

kann dort eingesehen werden. Auf Anfrage sind<br />

Kopien kostenpflichtig erhältlich. Sitz der Gesellschaft<br />

ist Luxemburg.<br />

Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe<br />

der jeweiligen Gesamtwerte der Nettoaktiva der<br />

einzelnen Teilfonds, wie in der Satzung genauer<br />

beschrieben. Für Kapitalveränderungen sind die<br />

allgemeinen Vorschriften des Handelsrechts über<br />

die Veröffentlichung und Eintragung im Handelsregister<br />

hinsichtlich der Erhöhung und Herabsetzung<br />

von Aktienkapital nicht maßgebend.<br />

Das Gesellschaftsmindestkapital entspricht<br />

1.250.000,– Euro und wurde innerhalb von<br />

sechs Monaten nach Gründung der Gesellschaft<br />

erreicht.<br />

Sinkt das Gesellschaftskapital unter zwei Drittel<br />

des Mindestkapitals, so muss der Verwaltungsrat<br />

in der Gesellschafterversammlung die Auflösung<br />

der Gesellschaft beantragen; die Gesellschafterversammlung<br />

tagt dabei ohne Anwesenheitspflicht<br />

und beschließt mit einfacher Mehrheit<br />

der vertretenen Anteile. Gleiches gilt, wenn das<br />

Gesellschaftskapital unter ein Viertel des Mindestkapitals<br />

sinkt, wobei in diesem Fall die Auflösung<br />

der Gesellschaft durch ein Viertel der in der<br />

Gesellschafterversammlung vertretenen Anteile<br />

ausgesprochen werden kann.<br />

2. Anlagegrenzen<br />

Für die Anlage des Fondsvermögens der einzelnen<br />

Teilfonds gelten die nachfolgenden An-<br />

14<br />

lagegrenzen und Anlagerichtlinien. Für einzelne<br />

Teilfonds können abweichende Anlagegrenzen<br />

festgelegt werden. Insofern wird auf die Angaben<br />

im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

verwiesen.<br />

A. Anlagen<br />

a) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />

und Geldmarktinstrumente anlegen,<br />

die auf einem geregelten Markt notiert<br />

oder gehandelt werden.<br />

b) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />

und Geldmarktinstrumente anlegen,<br />

die auf einem anderen Markt, der anerkannt,<br />

geregelt, für das Publikum offen<br />

und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß<br />

ist, in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union gehandelt werden.<br />

c) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />

und Geldmarktinstrumente anlegen,<br />

die an einer Börse eines Staates, der<br />

nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union<br />

ist, zum Handel zugelassen sind oder<br />

dort auf einem anderen geregelten Markt<br />

gehandelt werden, der anerkannt ist, für<br />

das Publikum offen und dessen Funktionsweise<br />

ordnungsgemäß ist und vorwiegend<br />

in Europa, Asien, Amerika oder<br />

Afrika liegt.<br />

d) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />

und Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen<br />

anlegen, sofern<br />

– die Emissionsbedingungen die Verpflichtung<br />

enthalten, dass die Zulassung<br />

zum Handel an einer Börse oder<br />

einem anderen geregelten Markt beantragt<br />

ist, der anerkannt ist, für das<br />

Publikum offen und dessen Funktionsweise<br />

ordnungsgemäß ist, vorwiegend<br />

in Europa, Asien, Amerika<br />

oder Afrika liegt, und<br />

– die Zulassung spätestens vor Ablauf<br />

eines Jahres nach Emission erlangt<br />

wird.<br />

e) Der jeweilige Teilfonds kann in Anteile<br />

von Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren im Sinne der EU-<br />

Richtlinie 2009/65/EG und/oder anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen im<br />

Sinne von Artikel 1 Absatz 2 erster und<br />

zweiter Gedankenstrich der EU-Richtlinie<br />

2009/65/EG mit Sitz in einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union oder einem<br />

Drittstaat anlegen, sofern<br />

– diese anderen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen nach Rechtsvorschriften<br />

zugelassen wurden, die sie<br />

einer Aufsicht unterstellen, welche<br />

nach Auffassung der Commission de<br />

Surveillance du Secteur Financier derjenigen<br />

nach dem Gemeinschaftsrecht<br />

gleichwertig ist (derzeit die<br />

Vereinigten Staaten von Amerika,<br />

Norwegen, die Schweiz, Japan, Hong<br />

Kong und Kanada), und ausreichende<br />

Gewähr für die Zusammenarbeit<br />

zwischen den Behörden besteht;<br />

– das Schutzniveau der Anteilseigner<br />

der anderen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen dem Schutzniveau der<br />

Anteilseigner eines Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

gleichwertig ist und insbesondere<br />

die Vorschriften für die getrennte<br />

Verwahrung des Fondsvermögens,<br />

die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung<br />

und Leerverkäufe von Wertpapieren<br />

und Geldmarktinstrumenten<br />

den Anforderungen der EU-Richtlinie<br />

2009/65/EG gleichwertig sind;<br />

– die Geschäftstätigkeit der anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen<br />

Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten<br />

ist, die es erlauben, sich<br />

ein Urteil über das Vermögen und die<br />

Verbindlichkeiten, die Erträge und die<br />

Transaktionen im Berichtszeitraum zu<br />

bilden;<br />

– der Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren oder der andere<br />

Organismus für gemeinsame<br />

Anlagen, dessen Anteile erworben<br />

werden sollen, nach seinen Vertragsbedingungen<br />

bzw. seiner Satzung<br />

höchstens 10% seines Vermögens in<br />

Anteilen anderer Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren<br />

oder andere Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen anlegen darf.<br />

f) Der jeweilige Teilfonds kann in Sichteinlagen<br />

oder kündbare Einlagen mit einer<br />

Laufzeit von höchstens zwölf Monaten<br />

bei Kreditinstituten, sofern das betreffende<br />

Kreditinstitut seinen Sitz in einem<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union hat<br />

oder – falls der Sitz des Kreditinstituts sich<br />

in einem Staat befindet, der nicht Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union ist, –<br />

es Aufsichtsbestimmungen unterliegt,<br />

die nach Auffassung der Commission de<br />

Surveillance du Secteur Financier denjenigen<br />

des Gemeinschaftsrechts gleichwertig<br />

sind, anlegen.<br />

g) Der jeweilige Teilfonds kann in abgeleitete<br />

Finanzinstrumente („Derivate“) anlegen,<br />

einschließlich gleichwertiger bar<br />

abgerechneter Instrumente, die an einem<br />

der unter a), b) und c) bezeichneten<br />

Märkte gehandelt werden, und/oder<br />

abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht<br />

an einer Börse gehandelt werden („OTC-<br />

Deri vate“), sofern<br />

– es sich bei den Basiswerten um Instrumente<br />

im Sinne dieses Absatzes oder<br />

um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse<br />

oder Währungen handelt, die im<br />

Rahmen der Anlagepolitik liegen;<br />

– die Gegenpartei bei Geschäften mit<br />

OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende<br />

Institute der Kategorien sind,<br />

die von der Commission de Surveillance<br />

du Secteur Financier zugelassen<br />

wurden; und<br />

– die OTC-Derivate einer zuverlässigen<br />

und überprüfbaren Bewertung auf


Tages basis unterliegen und jederzeit<br />

auf Initiative des Fonds zum angemessenen<br />

Zeitwert veräußert, liquidiert<br />

oder durch ein Gegengeschäft<br />

glattgestellt werden können.<br />

h) Der jeweilige Teilfonds kann in Geldmarktinstrumente,<br />

die nicht auf einem geregelten<br />

Markt gehandelt werden und die<br />

üb licherweise auf dem Geldmarkt gehandelt<br />

werden, liquide sind und deren<br />

Wert jederzeit genau bestimmt werden<br />

kann, anlegen, sofern die Emission oder<br />

der Emittent dieser Instrumente selbst<br />

Vorschriften über den Einlagen­ und den<br />

Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt,<br />

diese Instrumente werden<br />

– von einer zentralstaatlichen, regionalen<br />

oder lokalen Körperschaft oder<br />

der Zentralbank eines Mitgliedstaates<br />

der Europäischen Union, der Europäischen<br />

Zentralbank, der Europäischen<br />

Union oder der Euro päischen<br />

Investitionsbank, einem Staat, der<br />

nicht Mitglied der Europäischen<br />

Union ist oder, im Falle eines Bundesstaates,<br />

einem Gliedstaat der<br />

Föderation oder von einer internationalen<br />

Einrichtung öffentlich­rechtlichen<br />

Charakters, der mindestens ein<br />

Mitgliedstaat der Euro päischen Union<br />

angehört, begeben oder garantiert;<br />

oder<br />

– von einem Unternehmen begeben,<br />

dessen Wertpapiere auf den unter<br />

vorstehenden Buchstaben a), b) und<br />

c) bezeichneten geregelten Märkten<br />

gehandelt werden; oder<br />

– von einem Institut, das gemäß den<br />

im Gemeinschaftsrecht festgelegten<br />

Kriterien einer Aufsicht unterstellt<br />

ist, oder einem Institut, das<br />

Aufsichtsbestimmungen, die nach<br />

Auffassung der Commission de Surveillance<br />

du Secteur Financier mindestens<br />

so streng sind wie die des<br />

Gemeinschaftsrechts, unterliegt und<br />

diese einhält, begeben oder garantiert;<br />

oder<br />

– von anderen Emittenten begeben,<br />

die einer Kategorie angehören, die<br />

von der Commission de Surveillance<br />

du Secteur Financier zugelassen<br />

wurde, sofern für Anlagen in diesen<br />

Instrumenten Vorschriften für<br />

den Anlegerschutz gelten, die denen<br />

des ersten, des zweiten oder<br />

des dritten vorstehenden Gedankenstrichs<br />

gleichwertig sind und sofern<br />

es sich bei dem Emittenten entweder<br />

um ein Unternehmen mit<br />

einem Eigenkapital von mindestens<br />

zehn Millionen Euro, das seinen Jahresabschluss<br />

nach den Vorschriften<br />

der 4. Richtlinie 78/660/EWG<br />

erstellt und veröffentlicht, oder um<br />

einen Rechtsträger, der innerhalb<br />

einer eine oder mehrere börsennotierte<br />

Gesellschaften umfassenden<br />

Unternehmensgruppe für die Finanzierung<br />

dieser Gruppe zuständig ist,<br />

oder um einen Rechtsträger handelt,<br />

dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet<br />

ist, wertpapiermäßig unterlegte<br />

Verbindlichkeiten im Markt zu<br />

platzieren, sofern der Rechtsträger<br />

über Kreditlinien zur Liquiditätssicherung<br />

verfügt.<br />

i) Der jeweilige Teilfonds kann abweichend<br />

vom Grundsatz der Risikostreuung bis<br />

zu 100% seines Vermögens in Wertpapieren<br />

und Geldmarktinstrumenten verschiedener<br />

Emissionen anlegen, die von<br />

einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union, dessen Gebietskörperschaften<br />

oder von einem OECD­Mitgliedstaat<br />

oder von internationalen Organismen<br />

öffentlich­recht lichen Charakters, denen<br />

ein oder mehrere Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Union angehören, begeben<br />

oder garantiert werden, sofern das<br />

Fondsvermögen in Wertpapiere investiert,<br />

die im Rahmen von mindestens<br />

sechs verschiedenen Emissionen begeben<br />

wurden, wobei Wertpapiere aus ein<br />

und derselben Emission 30% des Fondsvermögens<br />

nicht überschreiten dürfen.<br />

j) Der jeweilige Teilfonds darf nicht in Edelmetalle<br />

oder Zertifikate über diese<br />

an legen.<br />

B. Anlagegrenzen<br />

a) Höchstens 10% des Netto­Teilfondsvermögens<br />

dürfen in Wertpapieren oder<br />

Geldmarktinstrumenten ein und desselben<br />

Emittenten angelegt werden.<br />

b) Höchstens 20% des Netto­Teilfondsvermögens<br />

dürfen in Einlagen ein und derselben<br />

Einrichtung angelegt werden.<br />

c) Das Ausfallrisiko der Gegenpartei bei<br />

Geschäften mit OTC­Derivaten darf<br />

10% des Netto­Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten, wenn die Gegenpartei<br />

ein Kreditinstitut im Sinne von<br />

Absatz A. f) ist. Für andere Fälle beträgt<br />

die Grenze maximal 5% des<br />

Netto­Teil fonds vermö gens.<br />

d) Der Gesamtwert der Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente von Emittenten,<br />

in denen der jeweilige Teilfonds jeweils<br />

mehr als 5% seines Netto­Teilfondsvermögens<br />

anlegt, darf 40% des Wertes<br />

des Netto­Teilfondsvermögens nicht<br />

überschreiten.<br />

Diese Begrenzung findet keine Anwendung<br />

auf Einlagen und auf Geschäfte mit<br />

OTC­Derivaten, die mit Finanzinstituten<br />

getätigt werden, welche einer Aufsicht<br />

unterliegen.<br />

Ungeachtet der Einzelobergrenzen der<br />

Absätze B. a), b) und c) darf der Fonds bei<br />

ein und derselben Einrichtung höchstens<br />

20% seines Netto­Teilfondsvermögens in<br />

einer Kombination aus<br />

– von dieser Einrichtung begebenen<br />

Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />

und/oder<br />

– Einlagen bei dieser Einrichtung und/<br />

oder<br />

– von dieser Einrichtung erworbenen<br />

OTC­Derivaten<br />

anlegen.<br />

e) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />

von 10% erhöht sich auf 35%<br />

und die in Absatz B. d) genannte Grenze<br />

entfällt, wenn die Wertpapiere oder<br />

Geld markt instrumente<br />

– von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union oder seinen Gebietskörperschaften,<br />

oder<br />

– von einem Staat, der nicht Mitglied<br />

der Europäischen Union ist, oder<br />

– von internationalen Einrichtungen<br />

öffentlich­rechtlichen Charakters, denen<br />

mindestens ein Mitgliedstaat der<br />

Euro päischen Union angehört<br />

begeben oder garantiert werden.<br />

f) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />

erhöht sich von 10% auf 25% und die<br />

in Absatz B. d) genannte Grenze entfällt,<br />

wenn Schuldverschreibungen<br />

– von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem<br />

Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union begeben werden, das aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften zum Schutz<br />

der Inhaber dieser Schuldverschreibungen<br />

einer besonderen öffentlichen<br />

Aufsicht unterliegt und<br />

– die Erträge aus der Emission dieser<br />

Schuldverschreibungen gemäß den<br />

gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten<br />

angelegt werden, die<br />

während der gesamten Laufzeit der<br />

Schuldverschreibungen die sich daraus<br />

ergebenden Verbindlichkeiten<br />

ausreichend decken und<br />

– die erwähnten Vermögenswerte beim<br />

Ausfall des Emittenten vorrangig für<br />

die fällig werdende Rückzahlung des<br />

Kapitals und der Zinsen bestimmt sind.<br />

Wird der jeweilige Teilfonds in mehr als<br />

5% in diese Art von Schuldverschreibungen<br />

angelegt, die von einem und demselben<br />

Emittenten begeben werden, so darf<br />

der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des<br />

Wertes des Netto­Teilfondsvermögens<br />

nicht überschreiten.<br />

g) Die in den Absätzen B. a), b),c), d), e) und<br />

f) genannten Grenzen dürfen nicht kumuliert<br />

werden; hieraus ergibt sich, dass Anlagen<br />

in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />

ein und derselben Einrichtung<br />

oder in Einlagen bei dieser Einrichtung<br />

oder in Derivaten derselben grundsätzlich<br />

35% des Netto­Teilfondsvermögens nicht<br />

überschreiten dürfen.<br />

Der jeweilige Teilfonds kann bis zu 20% in<br />

Wertpapieren und Geldmarktinstrumen­<br />

15


16<br />

ten ein und derselben Unternehmensgruppe<br />

anlegen.<br />

Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung<br />

des konsolidierten Abschlusses<br />

im Sinne der EG-Richtlinie 83/349/EWG<br />

oder nach den anerkannten internationalen<br />

Rechnungslegungsvorschriften derselben<br />

Unternehmensgruppe angehören,<br />

sind bei der Berechnung der in diesem Artikel<br />

vorgesehenen Anlagegrenzen als ein<br />

einziger Emittent anzusehen.<br />

h) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens<br />

10% seines Netto-Teilfondsvermögens in<br />

anderen als den in Absatz A. genannten<br />

Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />

anlegen.<br />

i) Soweit für einen Teilfonds nicht anders<br />

bestimmt, kann der Fonds höchstens<br />

10% seines Netto-Fondsvermögens<br />

in Anteile anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Abschnitt A. e)<br />

erwerben.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren und/oder sonstigen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen werden<br />

die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen<br />

in Wertpapieren oder sonstigen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Bezug<br />

auf die in Absatz B. a), b), c), d), e)<br />

und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

j) Sofern die Zulassung an einem der unter<br />

Absatz A. a), b) oder c) genannten Märkte<br />

nicht binnen Jahresfrist erfolgt, sind<br />

Neuemissionen als nicht notierte Wertpapiere<br />

und Geldmarktinstrumente anzusehen<br />

und in die dort erwähnte Anlagegrenze<br />

einzubeziehen.<br />

k) Die Investmentgesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft<br />

darf für keine von<br />

ihr verwalteten Investmentfonds, die unter<br />

den Anwendungsbereich von Teil I<br />

des Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />

bzw. der EU-Richtlinie 2009/65/EG fallen,<br />

Aktien erwerben, die mit einem Stimmrecht<br />

verbunden sind, das es ihr ermöglicht,<br />

einen nennenswerten Einfluss auf<br />

die Geschäftsführung des Emittenten<br />

auszuüben.<br />

Der Teilfonds kann höchstens<br />

– 10% der stimmrechtslosen Aktien ein<br />

und desselben Emittenten;<br />

– 10% der Schuldverschreibungen ein<br />

und desselben Emittenten,<br />

– 25% der Anteile ein und desselben<br />

Fonds;<br />

– 10% der Geldmarktinstrumente ein<br />

und desselben Emittenten<br />

erwerben.<br />

Die unter dem zweiten, dritten und vierten<br />

Gedankenstrich vorgesehenen Anlagegrenzen<br />

brauchen beim Erwerb nicht<br />

eingehalten zu werden, wenn sich der<br />

Bruttobetrag der Schuldverschreibungen<br />

oder der Geldmarktinstrumente oder der<br />

Nettobetrag der ausgegebenen Anteile<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht berechnen<br />

lässt.<br />

l) Die in Buchstabe k) genannten Anlagegrenzen<br />

werden nicht angewandt auf:<br />

– Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />

die von einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union oder dessen<br />

öffentlichen Gebietskörperschaften<br />

begeben oder garantiert werden;<br />

– von einem Staat außerhalb der<br />

Euro päischen Union begebene<br />

oder garantierte Wertpapiere und<br />

Geldmarkt instrumente;<br />

– auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />

die von internationalen Organisationen<br />

öffentlich-rechtlichen Charakters<br />

begeben werden, denen ein oder<br />

mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union angehören;<br />

– Aktien, die der Fonds in Wertpapieren<br />

an dem Kapital einer Gesellschaft<br />

eines Staates, der nicht Mitglied der<br />

Europäischen Union ist, hält, die ihr<br />

Vermögen im wesentlichen in Wertpapieren<br />

von Emittenten anlegt, die<br />

in diesem Staat ansässig sind, wenn<br />

eine derartige Beteiligung für den<br />

Fonds aufgrund der Rechtsvorschriften<br />

dieses Staates die einzige Möglichkeit<br />

darstellt, Anlagen in Wertpapieren<br />

von Emittenten dieses Staates<br />

zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung<br />

gilt jedoch nur unter der Voraussetzung,<br />

dass die Gesellschaft des Staates,<br />

der nicht Mitglied der Europäischen<br />

Union ist, in ihrer Anlagepolitik<br />

die in Absatz B. a), b), c), d), e), f) und<br />

g), I) sowie k) festgelegten Grenzen<br />

beachtet. Bei Überschreitung dieser<br />

Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 über die<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

sinngemäß Anwendung;<br />

– Aktien, die von einer Investmentgesellschaft<br />

oder von mehreren Investmentgesellschaften<br />

am Kapital von<br />

Tochtergesellschaften gehalten werden,<br />

die in deren Niederlassungsstaat<br />

lediglich und ausschließlich für<br />

diese Investmentgesellschaft oder<br />

Investmentgesellschaften bestimmte<br />

Verwaltungs-, Beratungs- oder Vertriebstätigkeiten<br />

im Hinblick auf die<br />

Rücknahme von Anteilen auf Wunsch<br />

der Anteilinhaber ausüben.<br />

m) Unbeschadet der in Absatz B. k) und l)<br />

festgelegten Anlagegrenzen betragen die<br />

in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten<br />

Obergrenzen für Anlagen in Aktien<br />

und/oder Schuldtiteln ein und desselben<br />

Emittenten höchstens 20%, wenn es Ziel<br />

der Anlagepolitik ist, einen bestimmten<br />

Index nachzubilden. Voraussetzung hierfür<br />

ist, dass<br />

– die Zusammensetzung des Index hinreichend<br />

diversifiziert ist;<br />

– der Index eine adäquate Bezugsgrundlage<br />

für den Markt darstellt, auf<br />

den er sich bezieht;<br />

– der Index in angemessener Weise<br />

veröffentlicht wird.<br />

Die hier festgelegte Grenze beträgt 35%,<br />

sofern dies aufgrund außergewöhnlicher<br />

Marktbedingungen gerechtfertigt ist, und<br />

zwar insbesondere auf geregelten Märkten,<br />

auf denen bestimmte Wertpapiere<br />

oder Geldmarktinstrumente stark dominieren.<br />

Eine Anlage bis zu dieser Obergrenze<br />

ist nur bei einem einzigen Emittenten<br />

möglich.<br />

n) Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko<br />

darf den Gesamtnettowert des<br />

Fonds nicht übersteigen. Bei der Berechnung<br />

des Risikos werden der Marktwert<br />

der Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei,<br />

künftige Marktfluktuationen<br />

und die Liquidationsfrist der Positionen<br />

berücksichtigt.<br />

Der Fonds kann als Teil der Anlagestrategie<br />

innerhalb der Grenzen des Absatzes<br />

B. g) in Derivate anlegen, sofern das<br />

Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen<br />

des Absatzes B. a), b),c), d), e)<br />

und f) nicht überschreitet.<br />

Legt der jeweilige Teilfonds in indexbasierte<br />

Derivate an, werden diese Anlagen<br />

nicht bei den Anlagegrenzen gemäß<br />

Absatz B. a), b), c), d), e) und f)<br />

berück sichtigt.<br />

Wenn ein Derivat in ein Wertpapier<br />

oder Geldmarktinstrument eingebettet<br />

ist, muss es hinsichtlich der Einhaltung<br />

der Anlagegrenzen mitberücksichtigt<br />

werden.<br />

o) Der jeweilige Teilfonds kann daneben bis<br />

zu 49% in flüssige Mittel anlegen. In besonderen<br />

Ausnahmefällen ist es gestattet,<br />

vorübergehend auch über 49% flüssige<br />

Mittel zu halten, wenn und soweit dies<br />

im Interesse der Anteilinhaber gerechtfertigt<br />

scheint.<br />

C. Ausnahme zu Anlagegrenzen<br />

a) Der jeweilige Teilfonds muss die Anlagegrenzen<br />

bei der Ausübung von Bezugsrechten,<br />

die an Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente<br />

geknüpft sind, die im<br />

Teilfondsvermögen enthalten sind, nicht<br />

einhalten.<br />

b) Der jeweilige Teilfonds kann von den festgelegten<br />

Anlagegrenzen unter Beachtung<br />

der Einhaltung der Grundsätze der<br />

Risikostreuung innerhalb eines Zeitraumes<br />

von sechs Monaten seit Zulassung<br />

abweichen.


D. Kredite<br />

Kredite dürfen durch die Gesellschaft für<br />

Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht aufgenommen<br />

werden. Der Fonds darf jedoch<br />

Fremdwährungen durch ein „Back-to-back“-<br />

Darlehen erwerben.<br />

Abweichend vom vorstehenden Absatz kann<br />

der jeweilige Teilfonds Kredite aufnehmen<br />

– von bis zu 10% des jeweiligen Teilfondsvermögens,<br />

sofern es sich um kurzfristige<br />

Kredite handelt,<br />

– im Gegenwert von bis zu 10% des jeweiligen<br />

Teilfondsvermögens, sofern es sich<br />

um Kredite handelt, die den Erwerb von<br />

Immobilien ermöglichen, die für die unmittelbare<br />

Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich<br />

sind, in keinem Fall dürfen diese<br />

Kredite sowie die Kredite nach vorstehendem<br />

Satz zusammen 15% des jeweiligen<br />

Netto-Teilfondsvermögens übersteigen.<br />

Die Gesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen<br />

Teilfonds weder Kredite gewähren noch<br />

für Dritte als Bürgen einstehen.<br />

Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll<br />

eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />

oder anderen noch nicht voll eingezahlten<br />

Finanzinstrumenten nicht entgegen.<br />

E. Leerverkäufe<br />

Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />

oder anderen in Absatz A. e), g)<br />

und h) genannten Finanzinstrumenten dürfen<br />

von der Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen<br />

Teilfonds nicht getätigt werden.<br />

F. Belastung<br />

Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nur insoweit<br />

zur Sicherung verpfändet, übereignet<br />

bzw. abgetreten oder sonst belastet werden,<br />

als dies an einer Börse, an einem geregelten<br />

Markt oder aufgrund vertraglicher oder sonstiger<br />

Bedingungen oder Auflagen gefordert<br />

wird.<br />

G. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte<br />

a) Die Verwaltungsgesellschaft ist im Rahmen<br />

eines standardisierten Systems berechtigt,<br />

Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds<br />

an Dritte auszuleihen, wobei solche<br />

Geschäfte aber nur durch anerkannte<br />

Clearinghäuser wie Euroclear oder Clearstream,<br />

sonstige anerkannte nationale<br />

Clearingzentralen oder über Finanzinstitute<br />

mit guter Bonität, die auf diese Art<br />

von Geschäften spezialisiert sind, getätigt<br />

werden dürfen. Solche Operationen haben<br />

in Übereinstimmung mit dem CSSF-<br />

Rundschreiben 08/356 oder eines dieses<br />

ergänzenden oder ersetzenden Rundschreibens<br />

zu erfolgen.<br />

Synthetisches Wertpapierdarlehen<br />

In Ergänzung der vorgenannten Regelungen<br />

zu Wertpapierdarlehen kann ein<br />

Wertpapierdarlehen auch auf synthe-<br />

tischem Wege durchgeführt werden<br />

(„synthetisches Wertpapierdarlehen“).<br />

Ein synthetisches Wertpapierdarlehen<br />

liegt vor, wenn ein im Fonds befindliches<br />

Wertpapier an eine Gegenpartei zum aktuellen<br />

Marktpreis verkauft wird. Dieser<br />

Verkauf steht unter der Bedingung, dass<br />

der Fonds zeitgleich von der Gegenpartei<br />

des Verkaufs eine verbriefte Option ohne<br />

Hebelwirkung erwirbt, die den Fonds berechtigt,<br />

zu einem späteren Zeitpunkt die<br />

Lieferung von Wertpapieren gleicher Art,<br />

Güte und Menge entsprechend den verkauften<br />

Wertpapieren von der Gegenpartei<br />

zu verlangen. Der Preis für die Option<br />

(„Optionspreis“) entspricht dem<br />

aktuellen Marktpreis aus dem Verkauf<br />

der Wertpapiere abzüglich (a) der Wertpapierdarlehensgebühr,<br />

(b) der Erträge<br />

(z. B. Dividenden, Zinszahlungen, Corporate<br />

Actions) aus den Wertpapieren, die<br />

bei Ausübung der Option zurückverlangt<br />

werden können und (c) des mit der Option<br />

verbundenen Ausübungspreises. Die<br />

Ausübung der Option wird während der<br />

Laufzeit zum Ausübungspreis erfolgen.<br />

Wird während der Laufzeit der Option<br />

aus Gründen der Umsetzung der Anlagestrategie<br />

das dem synthetischen Wertpapierdarlehen<br />

zugrunde liegende Wertpapier<br />

veräußert, kann dies auch durch<br />

Veräußerung der Option zu dem dann<br />

vorherrschenden Marktpreis abzüglich<br />

des Ausübungspreises erfolgen.<br />

b) Der jeweilige Teilfonds kann von Zeit zu<br />

Zeit Wertpapiere in Form von Pensionsgeschäften<br />

kaufen oder verkaufen. Dabei<br />

muss der Vertragspartner eines solchen<br />

Geschäfts eine Finanzeinrichtung<br />

erster Ordnung und auf solche Geschäfte<br />

spezialisiert sein. Während der Laufzeit<br />

eines Wertpapierpensionsgeschäfts kann<br />

der jeweilige Teilfonds die gegenständlichen<br />

Wertpapiere nicht veräußern. Der<br />

Umfang der Wertpapierpensionsgeschäfte<br />

wird stets auf einem Niveau gehalten,<br />

das dem jeweiligen Teilfonds ermöglicht,<br />

jederzeit seinen Rücknahmeverpflichtungen<br />

nachzukommen.<br />

H. Regelungen für die Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wird stimmberechtigte Aktien<br />

insoweit nicht erwerben, als ein solcher<br />

Erwerb ihr einen wesentlichen Einfluss auf<br />

die Geschäftspolitik des Emittenten gestattet.<br />

Die Gesellschaft kann bewegliches und unbewegliches<br />

Vermögen erwerben, wenn dies<br />

für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit<br />

unerlässlich ist.<br />

3. Gesellschaftsanteile<br />

a) Das Gesellschaftskapital wird durch Globalurkunden<br />

repräsentiert, es sei denn,<br />

für einzelne Teilfonds wird im nachfolgenden<br />

Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

etwas anderes bestimmt.<br />

b) Alle Anteile haben gleiche Rechte. Anteile<br />

werden von der Gesellschaft nach Eingang<br />

des Anteilwerts zu Gunsten der Gesellschaft<br />

unverzüglich ausgegeben.<br />

Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt<br />

über die Verwaltungsgesellschaft sowie<br />

über jede Zahlstelle.<br />

c) Jeder Anteilinhaber hat Stimmrecht auf der<br />

Gesellschafterversammlung. Das Stimmrecht<br />

kann in Person oder durch Stellvertreter<br />

ausgeübt werden. Jeder Anteil gibt<br />

Anrecht auf eine Stimme.<br />

4. Beschränkungen der Ausgabe<br />

von Anteilen<br />

Die Gesellschaft kann jederzeit aus eigenem Ermessen<br />

einen Zeichnungsantrag zurückweisen<br />

oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig beschränken,<br />

aussetzen oder endgültig einstellen<br />

oder Anteile gegen Zahlung des Rücknahmepreises<br />

zurückkaufen, wenn dies im Interesse<br />

der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse, zum<br />

Schutz der Gesellschaft oder der Anteilinhaber<br />

erforderlich erscheint.<br />

In diesem Fall wird die Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle auf nicht bereits ausgeführte<br />

Zeichnungsanträge eingehende Zahlungen unverzüglich<br />

zurückzahlen.<br />

5. Ausgabe und Rücknahme<br />

von Gesellschaftsanteilen<br />

a) Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds<br />

werden an jedem Bankarbeitstag in<br />

Luxemburg und Frankfurt am Main ausgegeben<br />

und zurückgenommen.<br />

b) Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen<br />

erfolgt aufgrund von Zeichnungsanträgen,<br />

die bei der Gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder bei einer von der Gesellschaft<br />

mit der Ausgabe und Rücknahme<br />

von Gesellschaftsanteilen betrauten Zahlstelle<br />

eingehen.<br />

c) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich<br />

eines Ausgabeaufschlags, dessen Höhe<br />

für jeden Teilfonds im nachfolgenden Besonderen<br />

Teil des Verkaufsprospekts geregelt<br />

ist. Er ist zahlbar unverzüglich nach<br />

dem entsprechenden Bewertungstag.<br />

Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren<br />

und andere Belastungen erhöhen,<br />

die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

d) Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit<br />

über eine der Zahlstellen, die Verwaltungsgesellschaft<br />

oder die Gesellschaft<br />

die Rücknahme bzw. den Umtausch<br />

ihrer Anteile zu verlangen. Die Rücknahme<br />

erfolgt nur an einem Bewertungstag<br />

und wird zum Rücknahmepreis getätigt.<br />

Sofern der Besondere Teil des Verkaufsprospekts<br />

das für einzelne Teilfonds vorsieht,<br />

kann sich der Rücknahmepreis um<br />

eine Rücknahmegebühr ermäßigen. Die<br />

Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt<br />

unverzüglich nach dem entsprechenden<br />

Bewertungstag, es sei denn, der<br />

Besondere Teil des Verkaufsprospekts<br />

sieht eine spezielle Regelung hinsichtlich<br />

der Zahlung des Rücknahmepreises<br />

vor. Über die o.g. Stellen erfolgen<br />

auch alle sonstigen Zahlungen an die<br />

Anteilinhaber.<br />

17


18<br />

e) Die Gesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung<br />

durch die Depotbank berechtigt,<br />

erhebliche Rücknahmen erst zu<br />

tätigen, nachdem entsprechende Vermögenswerte<br />

des jeweiligen Teilfonds ohne<br />

Verzögerung verkauft wurden.<br />

f) Die Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />

ist nur insoweit zur Zahlung<br />

verpflich tet, als keine gesetzlichen Bestimmungen,<br />

z. B. devisenrechtliche Vorschriften<br />

oder andere von der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder Zahlstelle nicht<br />

beeinflussbare Umstände, die Überweisung<br />

des Rücknahmepreises in das Land<br />

des Antragstellers verbieten.<br />

6. Anteilwertberechnung<br />

a) Das Gesamt-Gesellschaftsvermögen wird<br />

in Euro ausgedrückt.<br />

Soweit in den Jahres- und Halbjahresberichten<br />

sowie sonstigen Finanzstatistiken<br />

aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

oder gemäß den Regelungen des Verkaufsprospekts<br />

Auskunft über die Situation<br />

des Gesamt-Gesellschaftsvermögens<br />

gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte<br />

des jeweiligen Teilfonds in<br />

Euro umgerechnet. Der Wert eines Anteils<br />

des jeweiligen Teilfonds lautet auf<br />

die für den jeweiligen Teilfonds festgelegte<br />

Währung. Das Netto-Fondsvermögen<br />

des jeweiligen Teilfonds wird für jeden<br />

Teilfonds an jedem Bankarbeitstag in<br />

Luxem burg und Frankfurt am Main (im<br />

Folgenden „Bewertungstag“ genannt)<br />

berechnet. Die Berechnung erfolgt durch<br />

Teilung des Netto-Fondsvermögens des<br />

jeweiligen Teilfonds durch die Zahl der am<br />

Bewertungstag im Umlauf befind lichen<br />

Anteile der Gesellschaft des jeweiligen<br />

Teilfonds.<br />

An gesetzlichen Feiertagen, die in einem<br />

für den Bewertungstag maßgeblichen<br />

Land Bankarbeitstage sind, sowie am<br />

24. und 31. Dezember jedes Jahres werden<br />

die Gesellschaft und die Depotbank<br />

derzeit von einer Ermittlung des Anteilwertes<br />

absehen. Eine hiervon abweichende<br />

Ermittlung des Anteilwertes wird in<br />

jedem Vertriebsland in geeigneten Zeitungen<br />

sowie im Internet unter www.dws.lu<br />

veröffentlicht.<br />

b) Der Wert des Netto-Gesellschaftsvermögens<br />

des jeweiligen Teilfonds wird nach<br />

folgenden Grundsätzen ermittelt:<br />

(1) Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente,<br />

die an einer Börse notiert<br />

sind, werden zum letzten verfügbaren<br />

bezahlten Kurs bewertet.<br />

(2) Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente,<br />

die nicht an einer Börse notiert<br />

sind, die aber an einem anderen<br />

geregelten Wertpapiermarkt gehandelt<br />

werden, werden zu einem Kurs<br />

bewertet, der nicht geringer als der<br />

Geldkurs und nicht höher als der<br />

Briefkurs zur Zeit der Bewertung<br />

sein darf und den die Gesellschaft<br />

für den bestmöglichen Kurs hält, zu<br />

dem die Wertpapiere verkauft werden<br />

können.<br />

(3) Falls solche Kurse nicht marktgerecht<br />

sind oder falls für andere als die unter<br />

(1) und (2) genannten Wertpapiere<br />

bzw. Geldmarktinstrumente keine<br />

Kurse festgelegt werden, werden<br />

diese Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente<br />

ebenso wie alle anderen<br />

Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert<br />

bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft<br />

nach Treu und<br />

Glauben und allgemein anerkannten,<br />

von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren<br />

Bewertungsregeln festlegt.<br />

(4) Die flüssigen Mittel werden zu deren<br />

Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.<br />

(5) Festgelder können zum Renditekurs<br />

bewertet werden, sofern ein entsprechender<br />

Vertrag zwischen der<br />

Gesellschaft und der Depotbank geschlossen<br />

wurde, gemäß dem die<br />

Festgelder jederzeit kündbar sind und<br />

der Renditekurs dem Realisierungswert<br />

entspricht.<br />

(6) Alle auf Devisen lautenden Vermögenswerte<br />

werden zum letzten Devisenmittelkurs<br />

in die Teilfondswährung<br />

umgerechnet.<br />

(7) Die Preisfestlegung der Derivate, die<br />

der Fonds einsetzt, wird in üblicher<br />

vom Wirtschaftsprüfer nachvollziehbarer<br />

Weise erfolgen und unterliegt<br />

einer systematischen Überprüfung.<br />

Die für die Preisfestlegung der Derivate<br />

bestimmten Kriterien bleiben dabei<br />

jeweils über die Laufzeit der einzelnen<br />

Derivate beständig.<br />

(8) Credit Default Swaps werden unter<br />

Bezug auf standardisierte Marktkonventionen<br />

mit dem aktuellen Wert ihrer<br />

zukünftigen Kapitalflüsse bewertet,<br />

wobei die Kapitalflüsse um das<br />

Ausfallrisiko bereinigt werden. Zinsswaps<br />

erhalten eine Bewertung nach<br />

ihrem Marktwert, der unter Bezug<br />

auf die jeweilige Zinskurve festgelegt<br />

wird. Sonstige Swaps werden mit<br />

dem angemessenen Marktwert bewertet,<br />

der in gutem Glauben gemäß<br />

den von der Verwaltungsgesellschaft<br />

aufgestellten und von dem Wirtschaftsprüfer<br />

des Fonds anerkannten<br />

Verfahren festgelegt wird.<br />

(9) Die in dem Fonds enthaltenen Zielfondsanteile<br />

werden zum letzten festgestellten<br />

und verfügbaren Rücknahmepreis<br />

bewertet.<br />

c) Es wird ein Ertragsausgleichskonto<br />

ge führt.<br />

d) Die Gesellschaft kann für umfangreiche<br />

Rücknahmeanträge, die nicht aus den liquiden<br />

Mitteln und zulässigen Kreditaufnahmen<br />

befriedigt werden können, den<br />

Anteilwert des jeweiligen Teilfonds auf<br />

der Basis der Kurse des Bewertungstages<br />

bestimmen, an dem sie die erforderlichen<br />

Wertpapierverkäufe vornimmt; dies<br />

gilt dann auch für gleichzeitig eingereichte<br />

Zeichnungsanträge.<br />

e) Die Vermögenswerte werden wie folgt<br />

zugeteilt:<br />

(1) das Entgelt aus der Ausgabe von Anteilen<br />

eines Teilfonds wird in den Büchern<br />

der Gesellschaft dem betreffenden<br />

Teilfonds zugeordnet, und der<br />

entsprechende Betrag wird den Anteil<br />

am Nettovermögen des Teilfonds<br />

entsprechend erhöhen und Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten sowie<br />

Einkünfte und Aufwendungen<br />

werden dem jeweiligen Teilfonds nach<br />

den Bestimmungen dieses Kapitels<br />

zugeschrieben;<br />

(2) Vermögenswerte, welche auch von<br />

anderen Vermögenswerten abgeleitet<br />

sind, werden in den Büchern der Gesellschaft<br />

demselben Teilfonds zugeordnet,<br />

wie die Vermögenswerte, von<br />

welchen sie abgeleitet sind und zu jeder<br />

Neubewertung eines Vermögenswerts<br />

wird die Werterhöhung oder<br />

Wertminderung dem entsprechenden<br />

Teilfonds zugeordnet;<br />

(3) sofern die Gesellschaft eine Verbindlichkeit<br />

eingeht, welche im Zusammenhang<br />

mit einem bestimmten<br />

Vermögenswert eines bestimmten<br />

Teilfonds oder im Zusammenhang mit<br />

einer Handlung bezüglich eines Vermögenswerts<br />

eines bestimmten Teilfonds<br />

steht, so wird diese Verbindlichkeit<br />

dem entsprechenden Teilfonds<br />

zugeordnet;<br />

(4) wenn ein Vermögenswert oder eine<br />

Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht<br />

einem bestimmten Teilfonds zuzuordnen<br />

ist, so wird dieser Vermögenswert<br />

bzw. diese Verbindlichkeit<br />

allen Teilfonds im Verhältnis des<br />

Netto vermögens der entsprechenden<br />

Teilfonds oder in einer anderen Weise,<br />

wie sie der Verwaltungsrat nach Treu<br />

und Glauben festlegt, zugeteilt, wobei<br />

sämtliche Verbindlichkeiten, unabhängig<br />

von ihrer Zuordnung zu einem<br />

Teilfonds die Gesellschaft als Ganzes<br />

binden, es sei denn, dass mit den<br />

Gläubigern eine anderweitige Vereinbarung<br />

besteht;<br />

(5) nach Zahlung von Ausschüttungen an<br />

die Anteilinhaber eines Teilfonds wird<br />

der Nettovermögenswert dieses Teilfonds<br />

um den Betrag der Ausschüttungen<br />

vermindert.<br />

7. Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme<br />

und des Umtauschs von Anteilen<br />

sowie der Berechnung des Anteilwerts<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ausgabe bzw.<br />

Rücknahme und den Umtausch von Anteilen sowie<br />

die Berechnung des Anteilwerts des jeweiligen<br />

Teilfonds zeitweilig einzustellen, wenn und


solange Umstände vorliegen, die diese Einstellung<br />

erforderlich machen, und wenn die Einstellung<br />

unter Berücksichtigung der Interessen der<br />

Anteilinhaber gerechtfertigt ist, insbesondere:<br />

a) während der Zeit, in welcher eine Börse oder<br />

ein anderer geregelter Markt, wo ein wesentlicher<br />

Teil der Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds<br />

gehandelt wird, geschlossen ist (außer<br />

an gewöhnlichen Wochenenden oder Feiertagen)<br />

oder der Handel an dieser Börse ausgesetzt<br />

oder eingeschränkt wurde;<br />

b) in Notlagen, wenn der jeweilige Teilfonds<br />

über Vermögensanlagen nicht verfügen kann<br />

oder es ihm unmöglich ist, den Gegenwert<br />

der Anlagekäufe oder -verkäufe frei zu transferieren<br />

oder die Berechnung des Anteilwerts<br />

ordnungsgemäß durchzuführen;<br />

c) wenn aufgrund des beschränkten Anlagehorizonts<br />

eines Teilfonds die Veräußerungsmöglichkeit<br />

von Vermögensgegenständen<br />

des Teilfonds eingeschränkt ist.<br />

Anleger, die ihre Anteile zum Rückkauf angeboten<br />

haben, werden von einer Einstellung<br />

der Anteilwertberechnung umgehend benachrichtigt<br />

und nach Wiederaufnahme der<br />

Anteilwertberechnung unverzüglich davon in<br />

Kenntnis gesetzt.<br />

Die Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme und<br />

des Umtauschs von Anteilen sowie der Berechnung<br />

des Anteilwerts eines Teilfonds hat keine<br />

Auswirkung auf einen anderen Teilfonds.<br />

8. Umtausch von Anteilen<br />

Die Anteilinhaber können jederzeit gegen Zahlung<br />

einer um 0,5 Prozentpunkte gegenüber<br />

dem Ausgabeaufschlag reduzierten Umtauschprovision<br />

unter Zurechnung eventuell anfallender<br />

Ausgabesteuern und Abgaben einen Teil<br />

oder alle ihre Anteile in Anteile eines anderen<br />

Teilfonds umtauschen. Die Umtauschprovision,<br />

die zu Gunsten der <strong>DWS</strong> Investment S.A. erhoben<br />

wird, wird auf den im neuen Teilfonds anzulegenden<br />

Betrag berechnet. Der sich aus einem<br />

Umtausch ggf. ergebende Restbetrag wird, sofern<br />

erforderlich, in Euro umgerechnet und an<br />

die Anteilinhaber ausbezahlt, sofern dieser Betrag<br />

10,– Euro bzw. 1% des Umtauschbetrags<br />

übersteigt. Der Umtausch erfolgt nur an einem<br />

Bewertungstag.<br />

9. Verwendung der Erträge<br />

Der Verwaltungsrat bestimmt, ob und in welcher<br />

Höhe eine Ausschüttung erfolgt. Sofern eine Ausschüttung<br />

erfolgt, wird das Gesellschaftsmindestkapital<br />

nicht unterschritten.<br />

10. Verwaltungsgesellschaft,<br />

Anlageverwaltung, Administration,<br />

Register- und Transferstelle und Vertrieb<br />

Als Verwaltungsgesellschaft hat der Verwaltungsrat<br />

der Gesellschaft die <strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />

benannt.<br />

Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsvertrag<br />

mit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. geschlossen.<br />

Dabei unterliegt die Ausübung der Verwaltungsaufgaben<br />

dem Gesetz vom 17. Dezember 2010<br />

über Organismen für gemeinsame Anlagen. Die<br />

<strong>DWS</strong> Investment S.A. ist eine Aktiengesellschaft<br />

nach Luxemburger Recht und Tochtergesellschaft<br />

der Deutsche Bank Luxembourg S.A. und der<br />

<strong>DWS</strong> Investment GmbH, Frankfurt. Sie ist auf<br />

unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag kann<br />

von jeder der vertragschließenden Parteien unter<br />

Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt<br />

werden. Die Verwaltung umfasst sämtliche<br />

in Anhang II des Luxemburger Gesetzes vom<br />

17. Dezember 2010 beschriebenen Aufgaben der<br />

gemeinsamen Anlageverwaltung (Anlageverwaltung,<br />

Administration, Vertrieb).<br />

Für die Anlage des Gesellschaftsvermögens des<br />

jeweiligen Teilfonds bleibt der Verwaltungsrat der<br />

Gesellschaft gesamtverantwortlich.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstimmung<br />

mit den Vorschriften des Luxemburger<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und der Verordnung<br />

10-04 der Commission de Surveillance<br />

du Secteur Financier und gegebenenfalls hierzu<br />

erlassener Rundschreiben eine oder mehrere<br />

Aufgaben unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an<br />

Dritte delegieren.<br />

(i) Anlageverwaltung<br />

Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik<br />

kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener<br />

Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere<br />

Fondsmanager benennen. Das Fondsmanagement<br />

umfasst dabei die tägliche Umsetzung der<br />

Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageentscheidung.<br />

Der Fondsmanager wird die Anlagepolitik<br />

ausführen, Anlageentscheidungen treffen<br />

und diese den Marktentwicklungen sachgemäß<br />

unter Beachtung der Interessen des jeweiligen<br />

Teilfonds kontinuierlich anpassen.<br />

Für die Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft<br />

unter eigener Verantwortung und Kontrolle<br />

sowie auf eigene Kosten einen Fondsmanagementvertrag<br />

mit der <strong>DWS</strong> Investment GmbH,<br />

Frankfurt, geschlossen. Die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach<br />

deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder der<br />

vertragschließenden Parteien unter Einhaltung<br />

einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.<br />

Der benannte Fondsmanager kann Fondsmanagementleistungen<br />

unter seiner Aufsicht, Kontrolle<br />

und Verantwortung und auf eigene Kosten<br />

vollständig oder teilweise delegieren.<br />

Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf eigene<br />

Kosten, Kontrolle und Verantwortung Anlageberater<br />

hinzuziehen. Die Anlageberatung umfasst<br />

dabei insbesondere die Analyse und Empfehlung<br />

von Anlageinstrumenten hinsichtlich der Anlagen<br />

des Fonds. Der Fondsmanager ist nicht an<br />

Anlage empfehlungen des Anlageberaters gebunden.<br />

Einzelheiten können hierzu für den jeweiligen<br />

Teilfonds dem Verkaufsprospekt – Besonderer<br />

Teil entnommen werden.<br />

(ii) Administration,<br />

Register- und Transferstelle<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />

S.A. übernimmt zunächst die Funktionen der<br />

Zentralverwaltung, insbesondere die Fondsbuchhaltung<br />

sowie die Nettoinventarwertberechnung.<br />

Darüber hinaus ist die <strong>DWS</strong> Investment S.A. für<br />

die weiteren administrativen Tätigkeiten verantwortlich.<br />

Hierzu zählen unter anderem die nachträgliche<br />

Überwachung von Anlagegrenzen und<br />

-restriktionen sowie die Funktion als Domiziliarstelle<br />

und als Register- und Transferstelle.<br />

Im Hinblick auf die Funktion als Register- und<br />

Transferstelle hat die <strong>DWS</strong> Investment S.A. eine<br />

Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der State<br />

Street Bank GmbH in München geschlossen. Im<br />

Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt die State<br />

Street Bank GmbH insbesondere die Aufgaben der<br />

Verwaltung der Globalurkunde, die bei der Clearstream<br />

Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird.<br />

(iii) Vertrieb<br />

Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. fungiert als<br />

Haupt vertriebsgesellschaft.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Die Investmentgesellschaft weist die Investoren<br />

auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine<br />

Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar<br />

gegen den Fonds nur dann geltend machen kann –<br />

insbesondere das Recht an Aktionärsversammlungen<br />

teilzunehmen – wenn der Investor selbst<br />

und mit seinem eigenen Namen die Fondsanteile<br />

gezeichnet hat. In den Fällen, wo ein Investor<br />

über eine Zwischenstelle in einen Fonds investiert<br />

hat, welche die Investition in seinem Namen<br />

aber im Auftrag des Investors unternimmt,<br />

können nicht unbedingt alle Investorenrechte<br />

unmittelbar durch den Investor gegen den Fonds<br />

geltend gemacht werden. Den Investoren wird<br />

geraten, sich über ihre Rechte zu informieren.<br />

11. Die Depotbank<br />

a) Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg<br />

S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft<br />

nach Luxemburger Recht und betreibt Bankgeschäfte.<br />

Die Funktion der Depotbank richtet<br />

sich nach dem Gesetz und der Satzung.<br />

Sie handelt im Interesse der Anteilinhaber.<br />

b) Die Depotbank sowie die Gesellschaft sind<br />

berechtigt, die Depotbankbestellung jederzeit<br />

schriftlich mit einer Frist von drei Monaten<br />

zu kündigen. Eine solche Kündigung<br />

wird wirksam, wenn die Gesellschaft mit<br />

Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

eine andere Bank zur Depotbank bestellt<br />

und diese die Pflichten und Funktionen<br />

als Depotbank übernimmt; bis dahin wird<br />

die bisherige Depotbank zum Schutz der<br />

Inte ressen der Anteilinhaber ihren Pflichten<br />

und Funktionen als Depotbank vollumfänglich<br />

nachkommen.<br />

c) Alle Wertpapiere und anderen Vermögenswerte<br />

der Gesellschaft werden von der Depotbank<br />

in separaten Konten und Depots<br />

verwahrt, über die nur in Übereinstimmung<br />

mit den Bestimmungen der Satzung verfügt<br />

werden darf. Die Depotbank kann unter ihrer<br />

Verantwortung andere Banken mit der Verwahrung<br />

von Wertpapieren der Gesellschaft<br />

beauftragen.<br />

12. Kosten und erhaltene Dienstleistungen<br />

Die Teilfonds zahlen eine Kostenpauschale, deren<br />

Höhe im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

festgelegt ist. Außerdem zahlen<br />

die Teilfonds weitere Aufwendungen, die im jeweiligen<br />

Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

aufgeführt sind.<br />

19


Darüber hinaus kann eine erfolgsbezogene Vergütung<br />

bezahlt werden, deren Höhe sich ebenfalls<br />

aus dem jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />

ergibt.<br />

Die Kosten werden dem einzelnen Teilfonds zugeordnet.<br />

Beziehen sich Kosten auf mehrere<br />

oder alle Teilfonds, werden die Kosten den betroffenen<br />

Teilfonds proportional zu ihrem Netto-<br />

Inventarwert belastet.<br />

Die genannten Kosten werden in den Jahresberichten<br />

aufgeführt.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft gibt im Regelfall<br />

Teile ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde<br />

Stellen weiter. Dies erfolgt zur Abgeltung<br />

von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittelter<br />

Bestände. Dabei kann es sich auch um<br />

wesent liche Teile handeln. Der Jahresbericht<br />

enthält hierzu nähere Angaben. Der Verwaltungsgesellschaft<br />

fließen keine Rückvergütungen<br />

der aus dem Fondsvermögen an die Depotbank<br />

und an Dritte zu leistenden Vergütungen<br />

und Aufwendungs erstattungen zu. Von Brokern<br />

und Händlern gebotene geldwerte Vorteile, die<br />

die Verwaltungs gesellschaft im Interesse der Anleger<br />

nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitt<br />

„Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und<br />

Finanzinstrumente“ und „Provisionsteilung“).<br />

Neben den vorgenannten Kosten können in manchen<br />

Ländern zusätzliche Kosten für den Investor<br />

anfallen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben<br />

und Leistungen von lokalen Vertriebsstellen,<br />

Zahlstellen oder ähnlichen Stellen stehen. Diese<br />

Kosten werden nicht vom Fondsvermögen getragen,<br />

sondern direkt vom Anleger.<br />

13. Steuern<br />

Gemäß Art. 174-176 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010 unterliegt das jeweilige Teilfondsvermögen<br />

im Großherzogtum Luxemburg grundsätzlich<br />

einer Steuer („taxe d‘abonnement“) von<br />

zurzeit 0,05% bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich<br />

auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene<br />

Netto-Teilfondsvermögen zahlbar ist. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen kann ein Teilfondsvermögen<br />

von der taxe d´abonnement auch vollständig<br />

befreit werden. Der für einen Teilfonds<br />

anwendbare Steuersatz geht aus der jeweiligen<br />

Teilfondsübersicht hervor.<br />

Die Einkünfte der Teilfonds können in Ländern,<br />

in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist,<br />

der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In<br />

solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft<br />

zur Einholung von Steuerbescheinigungen<br />

verpflichtet.<br />

Die steuerliche Behandlung der Fondserträge<br />

beim Anleger hängt von den für den Anleger im<br />

Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab.<br />

Für Auskünfte über die individuelle Steuerbelastung<br />

beim Anleger (insbesondere Steuerausländer)<br />

sollte ein Steuerberater herangezogen<br />

werden.<br />

EU-Zinsbesteuerung<br />

(EU-Quellensteuer)<br />

Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie<br />

2003/48/EG über die EU-Zinsbesteuerung<br />

(„Richtlinie“) welche am 1. Juli 2005 in Kraft ge-<br />

20<br />

treten ist, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass eine etwaig anfallende Quellenbesteuerung<br />

für bestimmte Ausschüttungen bzw. Rückkäufe<br />

von Fondsanteilen von der Luxemburger<br />

Zahlstelle einbehalten wird, wenn der Empfänger<br />

dieser Gelder eine Einzelperson ist, die in<br />

einem anderen EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz<br />

dieser Ausschüttungen und Rückkäufe<br />

beträgt 35% ab dem 1. Juli 2011.<br />

Stattdessen kann die betroffene Einzelperson die<br />

Luxemburger Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen,<br />

die notwendigen steuerlichen Informationen<br />

der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes<br />

gemäß dem Informationsaustausch- System<br />

der Richtlinie offen zu legen.<br />

Alternativ besteht die Möglichkeit, der Luxemburger<br />

Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde<br />

des jeweiligen Steuerwohnsitzes über die<br />

Befreiung von der genannten Quellensteuer zu<br />

übermitteln.<br />

14. Gesellschafterversammlungen<br />

Gesellschafterversammlungen finden jährlich am<br />

Sitz der Gesellschaft oder jedem anderen in<br />

der Einladung bezeichneten Ort statt. Sie werden<br />

grundsätzlich am 15. April jeden Jahres um<br />

16.30 Uhr abgehalten. Sollte der 15. April eines<br />

Jahres ein Bankfeiertag sein, finden die Gesellschafterversammlungen<br />

am darauf folgenden<br />

Bankarbeitstag statt.<br />

Auch die Anteilinhaber eines Teilfonds können zu<br />

jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung abhalten,<br />

um über Vorgänge zu entscheiden, welche<br />

ausschließlich diesen Teilfonds betreffen.<br />

Einladungen zu Gesellschafterversammlungen<br />

werden im Mémorial, im Luxemburger Wort sowie<br />

in Zeitungen, welche der Verwaltungsrat für zweckmäßig<br />

hält, in jedem Vertriebsland veröffentlicht.<br />

15. Gründung, Schließung und<br />

Verschmelzung von Teilfonds<br />

a) Die Gründung von Teilfonds wird vom Verwaltungsrat<br />

beschlossen.<br />

b) Der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft<br />

kann beschließen, das Gesellschaftsvermögen<br />

eines Teilfonds aufzulösen und den<br />

Anteilinhabern den Netto- Inventarwert ihrer<br />

Anteile an dem Bewertungstag, an welchem<br />

die Entscheidung wirksam wird, auszuzahlen.<br />

Ferner kann der Verwaltungsrat die Annullierung<br />

der an einem solchen Teilfonds ausgegebenen<br />

Anteile und die Zuteilung von Anteilen<br />

an einem anderen Teilfonds, vorbehaltlich<br />

der Billigung durch die Gesellschafterversammlung<br />

der Anteil inhaber dieses anderen<br />

Teilfonds, erklären, vor ausgesetzt, dass während<br />

der Zeit von einem Monat nach Veröffentlichung<br />

gemäß nachfolgender Bestimmung die<br />

Anteilinhaber der entsprechenden Teilfonds<br />

das Recht haben werden, die Rücknahme oder<br />

den Umtausch aller oder eines Teils ihrer Anteile<br />

zu dem anwendbaren Netto-Inventarwert<br />

ohne Kostenbelastung zu verlangen.<br />

c) Der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft<br />

kann entscheiden, die Vermögenswerte<br />

eines Teilfonds auf einen anderen innerhalb<br />

der Gesellschaft bestehenden Teilfonds<br />

zu übertragen oder in einen anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen, welcher gemäß<br />

der EU-Richtlinie 2009/65/EG organisiert<br />

ist, oder einen anderen Teilfonds innerhalb eines<br />

solchen anderen Organismus für gemeinschaftliche<br />

Anlagen („Neuer Teilfonds“) einzubringen<br />

und die Anteile neu bestimmen. Eine<br />

solche Entscheidung wird veröffentlicht, um<br />

den Anteilinhabern während der Dauer eines<br />

Monats zu ermöglichen, die kostenfreie Rücknahme<br />

oder den kostenfreien Umtausch ihrer<br />

Anteile zu beantragen. Im Fall der Fusion mit<br />

einem offenen Fonds mit Sondervermögenscharakter<br />

(fonds commun de placement) ist<br />

der Beschluss nur für die diejenigen Anteilinhaber<br />

bindend, die zu der Fusion ihre Zustimmung<br />

erteilt haben.<br />

d) Vorbehaltlich abweichender Bestimmung im<br />

Einzelfall vollzieht sich die Durchführung der<br />

Fusion wie eine Auflösung des Teilfonds und<br />

eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände<br />

durch den aufnehmenden<br />

Fonds bzw. Teilfonds, im Einklang mit den<br />

gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend zu<br />

der Auflösung erhalten die Anleger des Teilfonds<br />

Anteile des aufnehmenden Fonds bzw.<br />

Teilfonds, deren Anzahl sich auf der Grundlage<br />

des Anteilwertverhältnisses der betroffenen<br />

Fonds zum Zeitpunkt der Einbringung<br />

errechnet und ggf. einen Spitzenausgleich.<br />

Die Durchführung der Fusion wird vom Wirtschaftsprüfer<br />

des Teilfonds kontrolliert.<br />

16. Auflösung der Gesellschaft<br />

a) Die Gesellschaft kann jederzeit durch die Gesellschafterversammlung<br />

aufgelöst werden.<br />

b) Eine Auflösung der Gesellschaft wird entsprechend<br />

den gesetzlichen Bestimmungen<br />

von der Gesellschaft im Mémorial und in mindestens<br />

drei überregionalen Tageszeitungen,<br />

von denen eine eine Luxemburger Zeitung<br />

ist, veröffentlicht.<br />

c) Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung<br />

der Gesellschaft führt, werden die Ausgabe<br />

und die Rücknahme von Anteilen eingestellt.<br />

Die Depotbank wird den Liquidationserlös, abzüglich<br />

der Liquidationskosten und Honorare,<br />

auf Anweisung der Gesellschaft oder ggf.<br />

der von der Gesellschafterversammlung ernannten<br />

Liquidatoren unter die Anteilinhaber<br />

der entsprechenden Teilfonds nach deren<br />

Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse,<br />

die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens<br />

von Anteilinhabern eingezogen worden<br />

sind, werden von der Depotbank nach<br />

Abschluss des Liquidationsverfahrens für<br />

Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei<br />

der Caisse des Consignations in Luxemburg<br />

hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn<br />

sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort<br />

angefordert werden.<br />

17. Veröffentlichungen<br />

a) Ausgabe- und Rücknahmepreise können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft und jeder<br />

Zahlstelle erfragt werden. Des Weiteren<br />

werden die gültigen Preise regelmäßig in<br />

geeigneten Medien (z. B. Internet, elektronische<br />

Informationssysteme, Zeitungen, etc.)<br />

veröffentlicht.


) Die Gesellschaft erstellt einen geprüften Jahresbericht<br />

sowie einen Halbjahresbericht entsprechend<br />

den gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Großherzogtums Luxemburg.<br />

c) Verkaufsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen,<br />

Satzung, Jahres- und Halbjahresberichte<br />

sind für die Anteilinhaber am Sitz<br />

der Gesellschaft sowie bei jeder Vertriebs-<br />

und Zahlstelle kostenlos erhältlich. Exemplare<br />

der folgenden Dokumente können zudem an<br />

jedem Luxemburger Bankgeschäftstag während<br />

der üblichen Geschäftszeiten kostenlos<br />

am Sitz der Gesellschaft unter der Anschrift<br />

2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg,<br />

eingesehen werden:<br />

(i) der Verwaltungsgesellschaftsvertrag;<br />

(ii) der Depotbankvertrag;<br />

(iii) der Fondsmanagementvertrag und<br />

(iv) Anlageberatungsvertrag.<br />

18. Errichtung, Rechnungsjahr, Dauer<br />

Die Gesellschaft wurde am 23. Februar 2000 auf<br />

unbestimmte Dauer errichtet. Ihr Rechnungsjahr<br />

endet jeweils zum 31. Dezember.<br />

21


B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil<br />

Die Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> besteht zurzeit aus den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II (vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins<br />

Chance II 2011), <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012 (ab dem 1.6.2012:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV), <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011 (ab dem 2.5.2012: <strong>DWS</strong><br />

<strong>Funds</strong> Global Protect 80 III), <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie, <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie,<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero,<br />

<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III, <strong>DWS</strong> Zinseinkommen, <strong>DWS</strong> Zinsanlage I, <strong>DWS</strong> Zinsanlage II und <strong>DWS</strong> Emerging Markets Corporates 2016,<br />

<strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017, <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017 sowie <strong>DWS</strong> Bonds Select 2017.<br />

Produktannex 1: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />

(vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins Chance II 2011)<br />

Der Teilfonds <strong>DWS</strong> Zins Chance II 2011 wird mit<br />

Wirkung zum 2.4.2012 in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />

Protect 80 II umbenannt.<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Global Protect 80 II gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL PROTECT 80 II<br />

(vorher: <strong>DWS</strong> FUNDS ZINS<br />

CHANCE II 2011)<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

15,0<br />

12,5<br />

10,0<br />

7,5<br />

5,0<br />

2,5<br />

0,0<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro.<br />

Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />

fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />

in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />

Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />

Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />

an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

investiert wird, können insbesondere<br />

Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,<br />

gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />

Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />

mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />

Rohstoffbereich investieren, sowie<br />

reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />

werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />

kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />

einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />

Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />

auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

begrenzt.<br />

22<br />

+1,7<br />

1 Jahr<br />

+12,3<br />

3 Jahre<br />

+7,0<br />

5 Jahre<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />

(vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins Chance II 2011)<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

ISIN-Code LU0173891812<br />

Wertpapierkennnummer 473 271<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Auflegungsdatum 20.10.2003<br />

Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />

Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />

einzubeziehen.<br />

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />

oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />

einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />

wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />

aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />

die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />

weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weni-<br />

ger risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />

Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />

Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />

einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />

eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />

in der Wertsteigerungskomponente zu<br />

erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />

an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />

gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />

Märkte zu begrenzen.<br />

Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />

Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />

durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente<br />

je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />

steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />

Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender<br />

Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil<br />

der Kapitalerhaltkomponente erhöht.


Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />

Mechanismus, der 80%<br />

des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />

sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />

und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />

ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />

beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der risikoreicheren<br />

Komponenten innerhalb eines sehr<br />

kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />

auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die<br />

in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab<br />

einer gewissen Grenze kompensieren. Die Wertentwicklung<br />

des Teilfonds wird durch die Anlage<br />

in solche derivative Instrumente unter normalen<br />

Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.<br />

Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />

Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />

Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />

Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />

Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />

deren Volatilität und der Entwicklung des<br />

Marktzinsniveaus.<br />

Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />

niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />

des Umschichtungsmechanismus sowie<br />

schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />

Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie<br />

können die Flexibilität der beschriebenen<br />

Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />

die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />

Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />

Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />

oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />

Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />

in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />

Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />

deren Wert in der Regel dem Wert des<br />

laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />

(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />

entsprechen wird.<br />

Anlagegrenzen<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht<br />

mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens in<br />

ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />

Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />

b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II stellt der MSCI<br />

World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />

der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie<br />

Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />

Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />

nicht unter 80% des höchsten, ab<br />

dem 2.4.2012 erreichten Netto-Inventarwertes<br />

liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />

wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />

aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />

einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />

Netto-Inventarwertes ab dem 2.4.2012. Dadurch<br />

wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />

80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />

kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />

jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />

„Lock-In“-Schwelle können so nacheinander<br />

verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an<br />

denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die<br />

Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />

ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />

erreichten Garantiewert partizipiert.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten<br />

veröffentlicht und können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />

werden.<br />

Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />

Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />

der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />

des Teilfonds beendet werden sollte,<br />

so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />

Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />

Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />

Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />

Investment S.A. vergleichbar ist.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 0%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen.<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

23


genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienst‑<br />

leistungen, wie beispielsweise die Markt‑ und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppel‑<br />

belastungen führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder ei‑<br />

ner anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine ge‑<br />

meinsame Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesell‑<br />

schaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen kei‑<br />

ne Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentver‑<br />

mögen entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesell‑<br />

schaften aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe‑ bzw. Rücknahmegebühren dem Fonds‑<br />

vermögen berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Invest‑<br />

ment GmbH, Frankfurt.<br />

24


Produktannex 2: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Strategy gelten in Ergänzung zu den<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS PERFORMANCE<br />

STRATEGY<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

0,0<br />

-2,7<br />

-5,4<br />

-8,1<br />

-10,8<br />

-13,5<br />

-16,2<br />

-13,6<br />

1 Jahr<br />

0,0<br />

3 Jahre<br />

-4,6<br />

5 Jahre<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Strategy ist es, durch Ausnutzung<br />

relativer Out-/Underperformance einzelner<br />

Aktien werte/Indizes/Schuldverschreibungen,<br />

einen Total Return mittels „long/short“-Strate gien<br />

zu erzielen, der mittel- bis langfristig deutlich<br />

über Geldmarkt und zwischen den Erträgen von<br />

Renten- und Aktienanlagen liegen soll. Dieses<br />

Renditeziel kann über- oder unterschritten werden<br />

und ist nicht als Garantie zu verstehen. Ziel<br />

ist es, möglichst unabhängig von der Entwicklung<br />

der durch den Morgan Stanley Capital International<br />

(MSCI) Weltaktienindex abgebildeten Aktienmärkte<br />

insgesamt positive Erträge zu erreichen<br />

(„Total Return Ansatz“).<br />

Der Teilfonds wird als gemischter Fonds in Ak tien,<br />

Zertifikate, Optionsscheine und in fest- bzw.<br />

vari abel verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen<br />

und Genussscheine investieren. Zusätzlich<br />

wird der Teilfonds Derivate nutzen.<br />

Es werden im Rahmen der Anlagestrategie<br />

Inves titions paare gebildet, in dem positiv eingeschätzte<br />

Aktien/Indizes/Schuldverschreibungen<br />

und Instrumente gekauft („long position“) und<br />

gleichzeitig negativ eingeschätzte Aktien/Indizes/<br />

Schuldverschreibungen und Instrumente („short<br />

position“) verkauft werden. Diese Anlagestrategie<br />

wird im Wesentlichen durch Derivate umgesetzt.<br />

Ein Investitionspaar besteht in der Regel<br />

aus zwei Aktien/Indizes/Schuldverschreibungen<br />

bzw. Instrumenten eines Sektors.<br />

Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />

getätigt. Short Positionen werden<br />

durch den Einsatz von verbrieften und nicht-verbrieften<br />

derivativen Instrumenten erreicht.<br />

Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

derivative Techniken zur Erreichung des<br />

Anlageziels einsetzen. Der Teilfonds kann neben<br />

ISIN-Code LU0173891143<br />

Wertpapierkennnummer 260 597<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Auflegungsdatum 20.10.2003<br />

Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 4%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,35% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen) (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />

eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />

dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />

die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />

verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

den in Artikel 2 g) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil genannten Finanztermingeschäften<br />

weitere derivative Techniken einsetzen. Der Teilfonds<br />

kann vor allem mit einem Kontrahenten<br />

zu markt üblichen Bedingungen ausgehandelte<br />

Equity Swaps und Index-Swaps abschließen. Im<br />

Rahmen von Equity Swaps werden der Teilfonds<br />

und der jeweilige Kontrahent den teilweisen<br />

bzw. vollständigen Austausch der Zahlungen<br />

abhängig von der Wertentwicklung von Aktien<br />

bzw. Aktien-Indizes vereinbaren. Im Rahmen<br />

von Index-Swaps werden wirtschaftlich betrachtet<br />

der Teilfonds und der jeweilige Kontrahent<br />

den teilweisen bzw. vollständigen Austausch<br />

der Wertentwicklung bzw. der Erträge von fest-<br />

bzw. variabel verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen<br />

und/oder Genussscheinen gegen<br />

die Erträge des Index vereinbaren. Zusätzlich<br />

kann der Teilfonds Finanzterminkontrakte auf<br />

Einzelaktien abschließen.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Bis zu 100% der Swaps können über einen einzigen<br />

Prime Broker abgewickelt werden. Zunächst<br />

kann die Deutsche Bank Gruppe als dieser Prime<br />

Broker fungieren.<br />

Wertbeeinflussende Faktoren<br />

Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />

ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />

die nachstehend kurz beschrieben werden. Ein-<br />

flussgrößen auf das Gesamtrisiko sind die jeweiligen<br />

Positionsgewichte, deren Risiko und die<br />

Korrelationen der Positionen untereinander.<br />

Bei jedem Investment in Aktien besteht nicht nur<br />

ein Marktrisiko, sondern auch ein Einzeltitel-, Länder-,<br />

Sektor- und Instrumentenrisiko und Risiken,<br />

die sich aus anderen fundamentalen Faktoren<br />

ergeben können.<br />

Bei Investmentpaaren aus einem Marktsegment<br />

ist die Marktabhängigkeit erfahrungsgemäß weitestgehend<br />

kongruent. Damit kann das Marktrisiko<br />

zu einem großen Teil – nicht jedoch vollständig<br />

– eliminiert werden; es liegt keine 100%<br />

Marktneutralität vor, sondern eine weitgehende<br />

Marktneutralität. Die Reduzierung des Marktrisikos<br />

bedeutet nicht, dass die Wert entwicklung<br />

des Fonds sich nicht negativ entwickeln kann.<br />

Die Investmentpaare werden nicht nach einzelnen<br />

Sektoren, Ländern, Währungen oder anderen<br />

fundamentalen Faktoren (wie z. B. Value/Growth)<br />

gleichgewichtet. Daraus können größere Gewinne,<br />

aber auch größere Verluste resultieren.<br />

Es können Verluste entstehen, wenn innerhalb<br />

der Investmentpaare auf die falsche Position<br />

gesetzt wird. Ein Verlust innerhalb eines Investmentpaars<br />

kann größer sein als der Verlust für<br />

einen Einzeltitel.<br />

Neben den oben beschriebenen spezifischen<br />

Faktoren spielen nicht nur die allgemeinen Risi-<br />

25


ken des Aktienmarkts eine Rolle, sondern auch<br />

Risiken im Zusammenhang mit veränderten<br />

Kapitalmarktzinsen sowie Risiken, die mit dem<br />

Einsatz von Derivaten wie Optionen oder Swaps<br />

verbunden sind.<br />

Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ beschrieben,<br />

darf der Teilfonds derivative Techniken<br />

einsetzen, um dem Teilfonds eine möglichst<br />

marktneutrale Struktur zu geben.<br />

Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann zwar<br />

von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die sich<br />

von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden<br />

und in einigen Fällen sogar größer sein<br />

können. Im Folgenden wird allgemein auf wichtige<br />

Risikofaktoren und Aspekte eingegangen, die<br />

den Einsatz von Derivaten betreffen und über die<br />

sich Anleger vor einer Anlage in den Teilfonds im<br />

Klaren sein sollten.<br />

Marktrisiko<br />

Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen<br />

Anlageformen vorhanden; danach kann sich der<br />

Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und<br />

Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen<br />

eines Teilfonds auswirkt.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter<br />

Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist.<br />

Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw.<br />

bei illiquiden Märkten ist die Ausführung einer<br />

Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position<br />

u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu<br />

dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs<br />

möglich.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Over-the-<br />

Counter“)-Märkten tätigen, mit denen sich der<br />

Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner<br />

Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt,<br />

die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So<br />

können die Teilfonds beispielsweise Termin-, Options-<br />

und Swap-Geschäfte tätigen oder andere<br />

derivative Techniken einsetzen, bei denen die<br />

Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen, dass<br />

der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem<br />

jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das Kontrahentenrisiko<br />

ist durch die Konzentration der Swap-<br />

Geschäfte auf die Deutsche Bank Gruppe als<br />

Prime Broker insoweit akzentuiert.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy stellt der MSCI<br />

World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />

der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlage-<br />

26<br />

strategie des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht mehr<br />

als das Fünffache des Teilfondsvermögens beträgt.<br />

Unter bestimmten Umständen kann die Hebelwirkung<br />

jedoch auch höher sein.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 4%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,35% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Daneben zahlt der Teilfonds aus dem Fondsvermögen<br />

eine erfolgsbezogene Vergütung, die einem<br />

Drittel des Betrags entspricht, um den der<br />

Wertzuwachs 7% p.a. übersteigt. Die erfolgsbezogene<br />

Vergütung wird in der Regel täglich<br />

ermittelt und jährlich abgerechnet. Die am Ende<br />

des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte<br />

erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen<br />

werden. Eine negative Performance muss nicht<br />

im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt<br />

werden.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />

pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der<br />

Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die<br />

Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten<br />

Vorteilen berechtigt, die von Brokern und<br />

Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im Interesse<br />

der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen<br />

Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die<br />

die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa<br />

Research und Finanzanalysen, sowie indirekte<br />

Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt-<br />

und Kursinformationssysteme.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.


Produktannex 3: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Global Protect 80 gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL PROTECT 80<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

12<br />

8<br />

4<br />

0<br />

-4<br />

-8<br />

-12<br />

-1,2<br />

+6,2<br />

1 Jahr<br />

3 Jahre<br />

-8,9<br />

5 Jahre<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro.<br />

Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />

fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />

in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />

Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />

Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />

an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

investiert wird, können insbesondere<br />

Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,<br />

gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />

Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />

mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />

Rohstoffbereich investieren, sowie<br />

reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />

werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />

kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />

einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />

Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />

auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

begrenzt.<br />

Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />

Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />

einzubeziehen.<br />

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />

oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />

einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />

wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />

aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />

die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />

ISIN-Code LU0188157704<br />

Wertpapierkennnummer A0B9ER<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Auflegungsdatum 2.8.2004<br />

Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger<br />

risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />

Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />

Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />

einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />

eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />

in der Wertsteigerungskomponente zu<br />

erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />

an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />

gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />

Märkte zu begrenzen.<br />

Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />

Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />

durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente<br />

je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />

steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />

Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender<br />

Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil<br />

der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />

Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />

Mechanismus, der 80%<br />

des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />

sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />

und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />

ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />

beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der risikoreicheren<br />

Komponenten innerhalb eines sehr<br />

kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />

auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die<br />

in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab<br />

einer gewissen Grenze kompensieren. Die Wertentwicklung<br />

des Teilfonds wird durch die Anlage<br />

in solche derivative Instrumente unter normalen<br />

Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.<br />

Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />

Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />

Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />

Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />

Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />

deren Volatilität und der Entwicklung des<br />

Marktzinsniveaus.<br />

Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />

niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />

des Umschichtungsmechanismus sowie<br />

schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />

Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie<br />

können die Flexibilität der beschriebenen<br />

Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />

die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />

Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />

Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />

oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />

Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />

in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />

Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />

deren Wert in der Regel dem Wert des<br />

laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />

(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />

entsprechen wird.<br />

27


Anlagegrenzen<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht<br />

mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens in<br />

ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />

Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />

b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 stellt der MSCI<br />

World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />

der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />

doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />

Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />

ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />

für den Teilfonds anzusehen.<br />

Garantie<br />

Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />

Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />

nicht unter 80% des höchsten, ab<br />

dem 1.12.2011 erreichten Netto-Inventarwertes<br />

liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />

wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />

aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />

einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />

Netto-Inventarwertes ab dem 1.12.2011. Dadurch<br />

wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />

80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />

kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />

28<br />

jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />

„Lock-In“-Schwelle können so nacheinander<br />

verschiedene Garantieniveaus erreicht werden,<br />

an denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass<br />

die Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />

ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />

erreichten Garantieniveau partizipiert.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Die aktuellen Garantieniveaus werden in den<br />

Rechenschaftsberichten veröffentlicht und können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />

werden.<br />

Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />

Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />

der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />

des Teilfonds beendet werden sollte,<br />

so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />

Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />

Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />

Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />

Investment S.A. vergleichbar ist.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu<br />

2,5%. Der Rücknahmepreis kann sich um<br />

Gebühren oder andere Belastungen reduzieren,<br />

die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

d) Die Ausgabe und Rückgabe der Anteile ist<br />

während der Laufzeit des Teilfonds an jedem<br />

Handelstag, an dem Geschäftsbanken in Luxemburg<br />

und Frankfurt am Main geöffnet<br />

sind und Zahlungen abwickeln und an dem<br />

jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr<br />

geöffnet ist, möglich.<br />

e) Die Gesellschaft weist die Anteilinhaber ausdrücklich<br />

auf die Möglichkeit der zeitweiligen<br />

Beschränkung oder Aussetzung oder der endgültigen<br />

Einstellung der Ausgabe von Anteilen<br />

hin, sollte dies im Interesse der Anteilinhaber,<br />

im öffentlichen Interesse, zum Schutz<br />

des Teilfonds oder der Anteilinhaber erforderlich<br />

sein. In diesem Fall wird die Gesellschaft<br />

auf nicht bereits ausgeführte Zeichnungsaufträge<br />

eingehende Zahlungen unverzüglich<br />

zurückzahlen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesell-<br />

schaft, das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />

pauschale Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentver-


mögen entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

29


Produktannex 4: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012<br />

(ab 1.6.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV)<br />

Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker<br />

2012 wird mit Wirkung zum 1.6.2012 in <strong>DWS</strong><br />

<strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV umbenannt.<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Picker 2012 (ab dem 1.6.2012: <strong>DWS</strong><br />

<strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV) gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS PERFORMANCE<br />

PICKER 2012<br />

(ab 1.6.2012: <strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL<br />

PROTECT 80 IV)<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

18,0<br />

13,5<br />

9,0<br />

4,5<br />

0,0<br />

-4,5<br />

-9,0<br />

Anlagepolitik bis zum 31.5.2012<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro.<br />

Während der Laufzeit des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Picker 2012 wechseln sich jeweils<br />

Anlagephasen und Zwischenphasen ab, in denen<br />

die Anlagegrundsätze variieren können. (Auf<br />

Anlage phase 1 folgt Zwischenphase 1, darauf folgend<br />

Anlagephase 2 etc.).<br />

1. Anlagephase (bis 25.4.2012 einschließlich)<br />

Während der Anlagephase 1 sollen insbesondere<br />

derivative Instrumente eingesetzt werden,<br />

deren Funktionsweise nachfolgend detailliert beschrieben<br />

wird. Gleichzeitig wird zum Ende der<br />

Anlage phase 1 am 25.4.2012 ein Mindestanteilwert<br />

in Höhe von 100,– Euro garantiert. Anleger,<br />

die die Fondsanteile zum garantierten Mindestanteilwert<br />

in Höhe von 100,– Euro zurückgeben<br />

möchten, müssen ihre Order im Zeitraum vom<br />

24.4.2012 ab 13.30 Uhr bis 25.4.2012, 13.30 Uhr<br />

aufgeben. Weitere Einzelheiten sind nachfolgend<br />

beschrieben.<br />

Zwischenphase 1 (ab dem 26.4.2012)<br />

Im Anschluss an die erste Anlagephase folgt eine<br />

etwa zweimonatige Zwischenphase, während<br />

derer der Fonds vorwiegend in variabel verzinsliche<br />

Wertpapiere investiert.<br />

Während der Zwischenphase werden in Abhängigkeit<br />

von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />

Marktbedingungen ein neuer Basiswert,<br />

ein neues Auszahlungsprofil, der exakte<br />

Beginn von Anlagephase 2 sowie ein neuer Ga-<br />

30<br />

-0,5<br />

1 Jahr<br />

+10,7<br />

3 Jahre<br />

-5,8<br />

5 Jahre<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012<br />

(ab 1.6.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />

Protect 80 IV)<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

ISIN-Code LU0209404333<br />

Wertpapierkennnummer A0DPW2<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Auflegungsdatum 25.4.2005<br />

Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 4% (gültig bis zum 31.5.2012)<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen) bis zu 5% (gültig ab dem 1.6.2012)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme gültig bis zum 31.5.2012<br />

Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />

eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />

dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />

die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

gültig ab dem 1.6.2012<br />

Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />

eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />

des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

rantiezeitpunkt für die Anlagephase 2 definiert,<br />

in der der Fonds voraussichtlich vorwiegend in<br />

fest- bzw. variabel verzinslichen Wertpapiere sowie<br />

Spezielle Derivate investieren wird.<br />

Der vollständige Verkaufsprospekt und die wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend<br />

in der Zwischenphase 1 aktualisiert.<br />

Anteilinhaber, die mit den vorgenannten Änderungen<br />

in der Zwischenphase im Hinblick auf<br />

die Neuzusammenstellung der Komponenten<br />

sowie den Festlegungen der nachfolgenden Anlagephase<br />

nicht einverstanden sind, können ihre<br />

Anteile innerhalb eines Monats vor Inkrafttreten<br />

der Änderungen kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

sowie bei allen im Verkaufsprospekt<br />

genannten Zahlstellen zurückgeben.<br />

Im Anschluss an die Zwischenphase beginnt eine<br />

neue Anlagephase (Anlagephase 2), in der der<br />

Fonds voraussichtlich vorwiegend in fest- bzw.<br />

variabel verzinslichen Wertpapiere sowie Derivate<br />

(„Spezielle Derivate“) auf den neu definierten<br />

Basiswert investieren wird.<br />

Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />

Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />

werden, die aus dem Fondsvermögen ausbe-<br />

zahlt wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />

von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />

kann.<br />

Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />

am ersten Tag der Anlagephase 2.<br />

Einzelheiten zur Strukturierungsgebühr sind unten<br />

unter „Kosten“ aufgeführt.<br />

Die Anlagephase 2 wird wiederum gefolgt von<br />

Zwischenphase 2 usw.<br />

Struktur der Anlagephase 1<br />

(bis 25.4.2012 einschließlich)<br />

Der Teilfonds wird in der ersten Anlagephase<br />

vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche<br />

Wertpapieren, Aktien, Wandelanleihen, Genussscheine,<br />

Anteile an Geldmarkt-, Renten- und<br />

Aktien fonds investieren sowie Derivate auf einen<br />

Korb internationaler Aktienwerte („Spezielle<br />

Derivate“) einsetzen. Die Aktien in diesem Korb<br />

internationaler Aktienwerte („Aktienkorb“) werden<br />

aus anerkannten und liquiden Benchmark-<br />

Indizes ausgewählt.<br />

Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. genannten Anlage-


grenzen, die Möglichkeit nutzen, derivative Techniken<br />

zur Optimierung des Anlageziels einzu setzen.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Funktionsweise der Speziellen Derivate:<br />

Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />

der Teilfonds an der potenziellen Wertentwicklung<br />

eines Aktienkorbs, der aus 28 Aktien besteht. An<br />

jedem der sieben Fixierungstermine während der<br />

ersten Anlagephase des Teilfonds werden die vier<br />

Aktien im Aktienkorb „fixiert“, welche die höchste<br />

Wertentwicklung seit Auflegung des Teilfonds<br />

aufweisen. „Fixiert“ bedeutet in diesem Zusammenhang,<br />

dass eine weitere Wertentwicklung<br />

der vier Aktien seit Auflegung des Teilfonds ab<br />

dem Fixierungstermin, an dem sie „fixiert“ wurden,<br />

nicht mehr betrachtet wird.<br />

Am Ende der ersten Anlagephase des Teilfonds<br />

erfolgt eine Durchschnittsbildung, bei der das<br />

arithmetische Mittel der Wertentwicklungen der<br />

einzelnen Aktien bis zu ihrem jeweiligen Fixierungstermin<br />

berechnet wird („Basket“).<br />

Die Auszahlung der Speziellen Derivate in das<br />

Teilfondsvermögen am Ende der ersten Anlagephase<br />

entspricht somit dem arithmetischen<br />

Durchschnitt der fixierten Wertentwicklungen –<br />

sofern diese größer als null ist – multipliziert mit<br />

dem Nominal, welches in die Speziellen Derivate<br />

investiert wurde. Es ist beabsichtigt in der ersten<br />

Anlagephase, pro Anteilswert von 100,– Euro ein<br />

Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate<br />

zu erwerben.<br />

Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate bei<br />

deren Fälligkeit am Ende der ersten Anlagephase<br />

ist als Formel wie folgt definiert:<br />

N x [Max (0%; Basket)]<br />

Wobei:<br />

ist;<br />

N: Das Nominal ist, das in die Speziellen Derivate<br />

während der ersten Anlagephase des Teilfonds<br />

investiert wird;<br />

S j,0 : Der offizielle Schlusskurs der jeweiligen<br />

Aktie j am Auflegungstag ist; und<br />

S j,t : Der offizielle Schlusskurs der jeweiligen<br />

Aktie j am Fixierungstermin t (mit t = 1,...,7) ist,<br />

wobei die sieben Fixierungstermine in jährlichen<br />

Abständen liegen, mit dem ersten Fixierungstermin<br />

ein Jahr nach dem Auflegungstag. An einem<br />

Fixierungstermin müssen alle Hauptbörsen,<br />

an der die in dem Aktienkorb enthaltenen Aktien<br />

gehandelt werden, geöffnet sein („Optionsbewertungstag“).<br />

Sollte ein Fixierungstermin<br />

kein Optionsbewertungstag sein, so fällt dieser<br />

Fixierungstermin automatisch auf den nächsten<br />

Optionsbewertungstag.<br />

An jedem Fixierungstermin werden die vier Aktien<br />

mit der höchsten Wertentwicklung seit Auflegung<br />

„fixiert“, d.h. die Wertentwicklung als Vergleich<br />

zwischen dem Schlusskurs der „fixierten“<br />

Aktie am Fixierungstermin mit dem Schlusskurs<br />

der „fixierten“ Aktie am Auflegungstag fließt in<br />

die Berechnung der Auszahlung der Speziellen<br />

Derivate bei deren Fälligkeit ein. Aktien, deren<br />

Wertentwicklung bereits „fixiert“ wurde, werden<br />

bei der Ermittlung der Aktien mit der höchsten<br />

Wertentwicklung an nachfolgenden Fixierungsterminen<br />

nicht berücksichtigt, d.h. es können<br />

an jedem Fixierungstermin nur jeweils 4 Aktien<br />

„fixiert“ werden, die an früheren Fixierungsterminen<br />

nicht bereits fixiert wurden. Zur Verdeutlichung:<br />

An dem letzten Fixierungstermin während<br />

der ersten Anlagephase des Teilfonds beinhaltet<br />

der Aktienkorb vierundzwanzig bereits „fixierte“<br />

Aktien und vier nicht „fixierte“ Aktien.<br />

Die Zusammensetzung des Aktienkorbes wird<br />

während der ersten Anlagephase nicht aktiv verändert.<br />

Soweit sich die Zusammensetzung des<br />

Aktienkorbes aufgrund eines Anpassungsereignisses<br />

ändert, treten Ersatzaktien an die Stelle<br />

der von dem Anpassungsereignis betroffenen<br />

Aktien.<br />

Ein „Anpassungsereignis“ liegt vor (i) soweit der<br />

Emittent der betroffenen Aktie umgewandelt<br />

wurde, (ii) soweit ein Insolvenzverfahren über<br />

den Emittent der betroffenen Aktie eröffnet wurde,<br />

(iii) soweit der Emittent der betroffenen Aktie<br />

verstaatlicht wurde oder (iv) soweit die betroffene<br />

Aktie aus sonstigen Gründen nicht mehr an der<br />

Börse des Landes, in dem der Emittent seinen<br />

Sitz hat, gehandelt wird.<br />

„Ersatzaktie“ ist eine Aktie, die von der Berechnungsstelle<br />

der speziellen Derivate bestimmt<br />

wird, aus dem Morgan Stanley Capital Index<br />

(„MSCI“) stammt, von MSCI demselben Industriesektor<br />

wie die betroffene Aktie zugeordnet<br />

wird und deren Emittent aus derselben Region<br />

kommt. Soweit das Anpassungsereignis in einer<br />

Umwandlung des Emittenten beruht, ist die „Ersatzaktie“<br />

die an die Stelle der betroffenen Aktie<br />

getretene andere Aktie.<br />

Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds und Einsatz von Derivaten<br />

Einfluss auf die Anteilwertentwicklung während<br />

der Laufzeit des Teilfonds haben hauptsächlich<br />

folgende Faktoren:<br />

– Kursentwicklung der Aktien im Aktienkorb,<br />

– Volatilität der Aktien im Aktienkorb,<br />

– Korrelation der Kurse der Aktien im<br />

Aktien korb,<br />

– erwartete Dividendenrenditen der Aktien im<br />

Aktienkorb und<br />

– Zinssätze.<br />

Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />

ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />

die nachstehend kurz beschrieben werden. Insbesondere<br />

spielen, wie oben beschrieben, die<br />

Marktrisiken eine Rolle sowie Risiken, die mit<br />

dem Einsatz von Derivaten, wie z. B. Optionen,<br />

verbunden sind.<br />

Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ für diesen<br />

Teilfonds beschrieben, darf der Teilfonds derivate<br />

Techniken einsetzen.<br />

Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann<br />

zwar von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die<br />

sich von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden<br />

und in einigen Fällen sogar größer<br />

sein können. In Ergänzung der Ausführungen<br />

unter dem Kapitel „Hinweise“ wird im Folgenden<br />

allgemein auf wichtige Risikofaktoren und<br />

Aspekte eingegangen, die den Einsatz von Derivaten<br />

betreffen und über die sich Anleger vor<br />

einer Anlage in den Teilfonds im Klaren sein<br />

sollten.<br />

Marktrisiko<br />

Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen<br />

Anlageformen vorhanden; danach kann sich der<br />

Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und<br />

Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen<br />

des Teilfonds auswirken.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter<br />

Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist.<br />

Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw.<br />

bei illiquiden Märkten ist die Ausführung einer<br />

Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position<br />

u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu<br />

dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs<br />

möglich.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC­(„Overthe­Counter“)­Märkten<br />

tätigen, mit denen sich<br />

der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />

seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt,<br />

die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen.<br />

So können die Teilfonds beispielsweise<br />

Termin­, Options­ und Swap­Geschäfte tätigen<br />

oder andere derivate Techniken einsetzen, bei<br />

denen die Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen,<br />

dass der Kontrahent seine Verpflichtungen<br />

aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das<br />

Kontrahentenrisiko kann durch eine mögliche<br />

Konzentration der Derivate­Geschäfte auf die<br />

Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit<br />

akzentuiert sein.<br />

Anlagepolitik gültig ab 1.6.2012:<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro.<br />

Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />

fest­ und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />

in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />

Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />

Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />

an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

investiert wird, können insbesondere<br />

Anteile an in­ und ausländischen Aktienfonds,<br />

gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />

Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />

mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />

Rohstoffbereich investieren, sowie<br />

reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />

werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />

kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />

einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />

Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />

auf maximal 10% des Netto­Teilfondsvermögens<br />

begrenzt.<br />

Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />

Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />

einzubeziehen.<br />

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel­ und Op­<br />

31


tionsanleihen oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />

einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />

wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />

aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />

die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />

weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger<br />

risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />

Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />

Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />

einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />

eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />

in der Wertsteigerungskomponente zu<br />

erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />

an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />

gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />

Märkte zu begrenzen.<br />

Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />

Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />

durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente<br />

je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />

steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />

Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender<br />

Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil<br />

der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />

Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />

Mechanismus, der 80%<br />

des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />

sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />

und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />

ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />

beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />

risikoreicheren Komponenten innerhalb eines<br />

sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der<br />

Teilfonds auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />

an, die in einem solchen Verlustfall die<br />

Wertverluste ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

wird durch die Anlage in solche derivative Instrumente<br />

unter normalen Marktumständen nur<br />

unwesentlich beeinflusst.<br />

Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />

Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />

Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />

Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />

Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />

deren Volatilität und der Entwicklung des<br />

Marktzinsniveaus.<br />

Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />

niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />

des Umschichtungsmechanismus sowie<br />

schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />

Fehlsignalen der Wertsicherungsstra-<br />

32<br />

tegie können die Flexibilität der beschriebenen<br />

Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />

die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />

Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />

Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />

oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />

Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />

in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />

Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />

deren Wert in der Regel dem Wert des<br />

laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />

(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />

entsprechen wird.<br />

Anlagegrenzen ab 1.6.2012<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,<br />

wenn nicht mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

in ein und denselben Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/<br />

oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />

werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />

Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Bezug auf die in Absatz B a),<br />

b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012 (ab 1.6.2012:<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV) stellt der MSCI<br />

World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />

der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie gültig bis zum 31.5.2012<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />

S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />

zuzüglich etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert)<br />

am jeweiligen Garantiezeitpunkt nicht unter<br />

dem jeweiligen Garantiewert liegt.<br />

Der Garantiewert am Ende der ersten Anlageperiode<br />

(bis 25.4.2012 einschließlich) beträgt<br />

100,– Euro je Anteil.<br />

Sollte der Garantiewert am jeweiligen Garantiezeitpunkt<br />

nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />

den Differenzbetrag am jeweiligen<br />

Garantiezeitpunkt aus eigenen Mitteln in das<br />

Teilfondsvermögen einzahlen.<br />

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />

Wertsicherung sich nur auf den jeweils festgelegten<br />

Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt<br />

kann der Anteilwert sich deshalb bis zum<br />

festgelegten Garantiezeitpunkt unter dem jeweils<br />

festgelegten Garantiewert befinden.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Der erste Garantiezeitpunkt liegt am Ende der ersten<br />

Anlageperiode (25.4.2012). Sollte für folgende<br />

Anlageperiode ein neues Garantieniveau festgelegt<br />

werden, entspricht das Garantieniveau dem<br />

Anteilwert des Fonds zum Beginn dieser Anlageperiode<br />

(d.h. nach Abzug von Strukturierungsgebühr.)<br />

Einzelheiten zu der Garantie können bei der Verwaltungsgesellschaft,<br />

bei der Depotbank sowie<br />

bei den Zahlstellen erfragt werden. Sie findet<br />

außerdem Erwähnung in den Jahres- und Halbjahresberichten<br />

der Gesellschaft.<br />

Garantie gültig ab 1.6.2012:<br />

Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />

Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />

nicht unter 80% des höchsten, ab<br />

dem 1.6.2012 erreichten Netto-Inventarwertes<br />

liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />

wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />

aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />

einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />

Netto-Inventarwertes ab dem 1.6.2012. Dadurch<br />

wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />

80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />

kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />

jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />

„Lock-In“-Schwelle können so nacheinander<br />

verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an<br />

denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die<br />

Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />

ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />

erreichten Garantiewert partizipiert.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.


Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten<br />

veröffentlicht und können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />

werden.<br />

Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />

Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />

der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />

des Teilfonds beendet werden sollte,<br />

so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />

Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />

Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />

Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />

Investment S.A. vergleichbar ist.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 4% bzw.<br />

bis zu 5% ab dem 1.6.2012. Der Ausgabepreis<br />

kann sich um Gebühren oder andere<br />

Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und<br />

Verwahrung evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />

Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />

werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />

wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung von<br />

Vertriebsleistungen weitergegeben werden kann.<br />

Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />

am ersten Tag der Anlagephase 2 (gültig bis<br />

31.5.2012).<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />

von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />

und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im<br />

Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />

diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />

die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />

wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />

indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />

Markt- und Kursinformations systeme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds (gültig bis zum 31.5.2012)<br />

Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach Artikel<br />

15 c) ist im Hinblick auf eine bestehende<br />

Garantie ausgeschlossen.<br />

Dauer des Teilfonds (gültig ab dem 1.6.2012)<br />

Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

33


Produktannex 5: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Rainbow 2013 gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />

Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS PERFORMANCE<br />

RAINBOW 2013<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

10<br />

+7,1<br />

5<br />

0<br />

-5<br />

-10<br />

+2,1<br />

-15<br />

-12,8<br />

-20<br />

1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in EUR.<br />

Während der Laufzeit des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Performance Rainbow 2013 wechseln sich jeweils<br />

Anlagephasen und Zwischenphasen ab, in<br />

denen die Anlagegrundsätze variieren können.<br />

(Auf An lage phase 1 folgt Zwischenphase 1, darauf<br />

folgend Anlagephase 2 etc.).<br />

1. Anlagephase (bis 28.11.2013 einschließlich)<br />

Während der Anlagephase 1 sollen insbesondere<br />

derivative Instrumente („spezielle Derivate“)<br />

eingesetzt werden, deren Funktionsweise nachfolgend<br />

detailliert beschrieben wird. Gleichzeitig<br />

wird zum Ende der Anlagephase 1 am 28.11.2013<br />

ein Mindestanteilwert in Höhe von 100,– Euro<br />

garantiert. Anleger, die die Fondsanteile zum<br />

garantierten Mindestanteilwert in Höhe von<br />

100,– Euro zurückgeben möchten, müssen ihre<br />

Order im Zeitraum vom 27.11.2013 ab 13.30 Uhr<br />

bis 28.11.2013, 13.30 Uhr aufgeben. Weitere Einzelheiten<br />

sind nachfolgend beschrieben.<br />

Zwischenphase 1 (ab dem 28.11.2013)<br />

Im Anschluss an Anlagephase 1 folgt (ab dem<br />

28.11.2013) zunächst eine etwa zweimonatige<br />

Zwischenphase 1, während derer der Fonds vorwiegend<br />

in fest­ bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere<br />

investiert.<br />

Während der Zwischenphase werden in Abhängigkeit<br />

von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />

Marktbedingungen ein neuer Basiswert,<br />

ein neues Auszahlungsprofil, der exakte<br />

Beginn von Anlagephase 2 sowie ein neuer Garantiezeitpunkt<br />

für die Anlagephase 2 definiert,<br />

in der der Fonds voraussichtlich vorwiegend in<br />

fest­ bzw. variabel verzinslichen Wertpapiere sowie<br />

Spezielle Derivate investieren wird.<br />

Der vollständige Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden ent­<br />

34<br />

ISIN-Code LU0223468736<br />

Wertpapierkennnummer A0ETCN<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsdatum 26.9.2005<br />

Auflegungsdatum 28.11.2005<br />

Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 4%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />

eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />

dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />

die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

sprechend in der Zwischenphase 1 aktualisiert.<br />

Anteilinhaber, die mit den vorgenannten Änderungen<br />

in der Zwischenphase im Hinblick auf<br />

die Neuzusammenstellung der Komponenten<br />

sowie den Festlegungen der nachfolgenden Anlagephase<br />

nicht einverstanden sind, können ihre<br />

Anteile innerhalb eines Monats vor Inkrafttreten<br />

der Änderungen kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

sowie bei allen im Verkaufsprospekt<br />

genannten Zahlstellen zurückgeben.<br />

Im Anschluss an die Zwischenphase beginnt eine<br />

neue Anlagephase (Anlagephase 2), in der der<br />

Fonds voraussichtlich vorwiegend in fest­ bzw.<br />

variabel verzinslichen Wertpapiere sowie Derivate<br />

(„Spezielle Derivate“) auf den neu definierten<br />

Basiswert investieren wird.<br />

Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />

Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />

werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />

wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />

von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />

kann.<br />

Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />

am ersten Tag der Anlagephase 2.<br />

Die Anlagephase 2 wird wiederum gefolgt von<br />

Zwischenphase 2 usw.<br />

Struktur der Anlagephase 1<br />

(bis 28.11.2013 einschließlich)<br />

Der Teilfonds wird während der Anlagephase<br />

1 vorwiegend in fest­ bzw. variabel verzinsliche<br />

Wertpapieren sowie Derivate („Spezielle<br />

Derivate“) auf einen Korb bestehend aus zwei<br />

Indizes und einem Aktienkorb (zusammen als<br />

„Basket“ bezeichnet), Aktien, Wandelanleihen,<br />

Anteile an Geldmarkt­, Renten­ und Aktienfonds<br />

und Genussscheine investieren.<br />

Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />

die Möglichkeit nutzen, derivative Techniken<br />

zur Optimierung des Anlageziels einzusetzen.<br />

Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt im<br />

Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des<br />

Anlageziels, wobei die Wertentwicklung des<br />

Fonds abhängig vom jeweiligen Anteil der Derivate<br />

(z. B. Futures und insbesondere Swaps) am<br />

Gesamtfondsvermögen ist.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />

werden voraussichtlich Swap­Verträge mit<br />

Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser<br />

Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />

Bei diesen Swap­Verträgen handelt<br />

es sich um standardisierte, den Richtlinien des<br />

Deutschen Rahmenvertrages oder der International<br />

Swap Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />

Vereinbarungen. Die Bewertung der<br />

Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen<br />

Basis und steht im Einklang mit den vorherrschenden<br />

Marktparametern und Bewertungen.<br />

Zu den im jeweiligen Swap­Vertrag festgelegten<br />

Terminen (z. B. bei Fälligkeit) sind Zahlungen,<br />

zum Beispiel in Euro, zu leisten. Diese Zahlungen<br />

werden in Abhängigkeit der Höhe des Nominalvolumens<br />

sowie des aktuellen Zinssatzes<br />

(z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren<br />

ermittelt und vom Fonds an den Kontrahenten<br />

gezahlt. Am Ende der ersten Anlagephase erhält<br />

der Fonds das Auszahlungsprofil der Speziellen


Derivate (wie untenstehend definiert) ausgezahlt.<br />

Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen<br />

Bewertung des Swaps wider. Sofern der<br />

Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht<br />

die Ausgleichszahlung an den Fonds dem aktuellen<br />

Marktwert des Swaps.<br />

Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />

einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den<br />

Swap zur Verfügung stellen, zu dem der Fonds<br />

das Nominal des Swaps aufstocken bzw. abbauen<br />

kann.<br />

Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können bestimmte<br />

Risiken auftreten, die in den Risikohinweisen<br />

erläutert werden.<br />

Funktionsweise der Speziellen Derivate<br />

während der Anlagephase 1<br />

(bis 28.11.2013 einschließlich):<br />

Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />

der Teilfonds an der möglichen Wertentwicklung<br />

des Baskets, der voraussichtlich aus dem<br />

Deutsche Bank Forward Rate Bias EUR Index<br />

(Bloomberg Kürzel: DBFRUE), dem FTSE EPRA/<br />

NAREIT Europe Index 1 (Bloomberg Kürzel: EPRA)<br />

und einem Aktienkorb aus 10 gleichgewichtigen<br />

Aktien besteht (jeder Bestandteil im Basket wird<br />

nachfolgend als „Basketbestandteil“ bezeichnet).<br />

Die im Aktienkorb enthaltenen 10 Aktien<br />

werden aus anerkannten und liquiden Benchmark-Indizes<br />

ausgewählt. Alle im Aktienkorb enthaltenen<br />

Aktien sind anfänglich gleichgewichtet.<br />

An jedem der acht jährlichen Beobachtungstermine<br />

während der ersten Anlagephase des<br />

Teilfonds wird die Wertentwicklung jedes Basketbestandteils<br />

seit Auflegung ermittelt und festgelegt.<br />

In Bezug auf den Aktienkorb wird die Wertentwicklung<br />

des Aktienkorbes als Durchschnitt<br />

der Wertentwicklungen der einzelnen Aktien im<br />

Aktienkorb seit Auflegung ermittelt.<br />

Am Ende der ersten Anlagephase des Teilfonds<br />

erfolgt eine Durchschnittsbildung der Wertentwicklungen<br />

jedes Basketbestandteils, bei der das<br />

arithmetische Mittel der Wertentwicklungen der<br />

einzelnen Basketbestandteile aller acht Beobachtungstermine<br />

berechnet wird. Die am Ende der<br />

ersten Anlagephase realisierte Höhe der gemittelten<br />

Wertentwicklung der Basketbestandteile<br />

bestimmt rückwirkend am Ende der ersten Anlagephase<br />

den Gewichtungsfaktor des jeweiligen<br />

Basketbestandteils.<br />

Der Basketbestandteil mit der höchsten gemittelten<br />

Wertentwicklung am Ende der ersten Anlagephase<br />

wird dabei mit einem Gewichtungsfaktor<br />

von 60%, der Basketbestandteil mit der<br />

zweithöchsten gemittelten Wertentwicklung mit<br />

einem Gewichtungsfaktor von 30% und der Basketbestandteil<br />

mit der dritthöchsten gemittelten<br />

Wertentwicklung mit einem Gewichtungsfaktor<br />

von 10% multipliziert.<br />

Die Auszahlung der Speziellen Derivate in das<br />

Teilfondsvermögen entspricht der Summe der<br />

gewichteten gemittelten Wertentwicklung der<br />

1 „FTSE ® “ ist eine Handelsmarke von London Stock<br />

Exchange Plc und The Financial Times Limited; sie<br />

wird von FTSE International Limited unter Lizenz<br />

verwendet. “NAREIT ® ” ist die Handelsmarke von<br />

National Association of Real Estate Investment<br />

Trusts, und “EPRA” ist die Handelsmarke von European<br />

Public Real Estate Association.<br />

Basketbestandteile – sofern diese größer als null<br />

ist – multipliziert mit dem Nominal, welches in<br />

die Speziellen Derivate investiert wurde. Es ist<br />

beabsichtigt, pro Anteilswert ein Nominal von<br />

100,– Euro der Speziellen Derivate zu erwerben.<br />

Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate bei<br />

deren Fälligkeit ist als Formel wie folgt definiert:<br />

N x [Max (0; 60% x Perf 1 + 30% x Perf 2 + 10%<br />

x Perf 3 )]<br />

Wobei:<br />

N: Das Nominal ist, d.h. der Betrag, welcher in<br />

die Speziellen Derivate bei deren Fälligkeit investiert<br />

ist;<br />

Perf 1 : Basketbestandteil mit der besten gemittelten<br />

Wertentwicklung am Ende der ersten<br />

Anlagephase<br />

Perf 2 : Basketbestandteil mit der zweitbesten<br />

gemittelten Wertentwicklung am Ende der<br />

ersten Anlagephase<br />

Perf 3 : Basketbestandteil mit der drittbesten gemittelten<br />

Wertentwicklung am Ende der<br />

ersten Anlagephase<br />

Die gemittelte Wertentwicklung jedes Basketbestandteils<br />

errechnet sich gemäß folgender<br />

Formel:<br />

wobei<br />

Basketbestandteil j , (t 0 ): Der Schlusskurs des jeweiligen<br />

Basketbestandteils j am Auflegungstag<br />

ist; und<br />

Basketbestandteil j , (t i ): Der Schlusskurs des<br />

jeweiligen Basketbestandteil j am Beobachtungstermin<br />

ti (mit ti = 1,...,8) ist, wobei die acht Beobachtungstermine<br />

in jährlichen Abständen liegen,<br />

mit dem ersten Beobachtungstermin ein Jahr<br />

nach dem Auflegungstag. Für den Fall, dass einer<br />

der acht Beobachtungstermine kein Geschäftstag<br />

ist oder aufgrund von Marktstörungen kein<br />

Schlusskurs des Basketbestandteils festgestellt<br />

wird, verschiebt sich der Beobachtungstermin<br />

für dieses Jahr auf den ersten Geschäftstag, der<br />

auf den ursprünglichen Geschäftstag folgt und<br />

an dem ein Schlusskurs des Basketbestandteils<br />

festgestellt wird. Die anderen jährlichen Beobachtungstermine<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

„Geschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag und<br />

Sonntag), (i) an dem das Trans-European Automated<br />

Real-time Gross Settlement Express<br />

Transfer (TARGET)-System in Betrieb ist und<br />

(ii) an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte<br />

Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr<br />

in Frankfurt am Main, London und Luxemburg<br />

geöffnet sind (einschließlich Devisenhandel und<br />

Fremdwährungseinlagen) und (iii) der für die Referenzstellen<br />

oder deren Nachfolgern (wie von der<br />

jeweiligen Referenzstellen bestimmt) ein Handelstag<br />

ist, an dem der Handel nicht vor dem an Werktagen<br />

üblichen Börsenschluss geschlossen wird.<br />

Referenzstellen sind in Bezug auf; (i) den Aktienkorb<br />

– die jeweilige Hauptbörse der im Aktien korb<br />

enthaltenen Aktien; (ii) den FTSE EPRA/NAREIT<br />

Europe Index – die jeweilige Hauptbörse der im<br />

FTSE EPRA/NAREIT Europe Index enthaltenen Bestandteile;<br />

(iii) den Deutsche Bank Forward Rate<br />

Bias EUR Index – London und New York.<br />

Die Zusammensetzung des Baskets wird während<br />

der ersten Anlagephase nicht aktiv verändert.<br />

Die Bestimmungen der Speziellen Derivate<br />

können jedoch vorsehen, dass aufgrund<br />

bestimmter Bedingungen Basketbestandteile<br />

des Baskets ersetzt oder andere Maßnahmen in<br />

Übereinstimmung mit den Bestimmungen der<br />

Speziellen Derivate vorgenommen werden.<br />

Es ist beabsichtigt, dass die Deutsche Bank AG<br />

London Kontrahent der Speziellen Derivate ist.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Verwaltungsrat beabsichtigt, für die Anteile<br />

keine Ausschüttungen vorzunehmen.<br />

Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds und Einsatz von Derivaten<br />

Einfluss auf die Anteilwertentwicklung während<br />

der Laufzeit des Teilfonds haben hauptsächlich<br />

folgende Faktoren:<br />

– Kursentwicklung der Basketbestandteile im<br />

Basket,<br />

– Volatilität der Basketbestandteile im Basket,<br />

– Korrelation der Basketbestandteile im Basket,<br />

– erwartete Dividendenrenditen der Aktien im<br />

Aktien korb und<br />

– Zinssätze.<br />

Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />

ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />

die nachstehend kurz beschrieben werden. Insbesondere<br />

spielen, wie oben beschrieben, die<br />

Marktrisiken eine Rolle sowie Risiken, die mit<br />

dem Einsatz von Derivaten, wie z. B. Optionen<br />

oder Swaps verbunden sind.<br />

Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ für diesen<br />

Teilfonds beschrieben, darf der Teilfonds derivate<br />

Techniken einsetzen.<br />

Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann zwar<br />

von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die sich<br />

von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden<br />

und in einigen Fällen sogar größer sein<br />

können. In Ergänzung der Ausführungen unter<br />

dem Kapitel „Hinweise“ wird im Folgenden allgemein<br />

auf wichtige Risikofaktoren und Aspekte<br />

eingegangen, die den Einsatz von Derivaten betreffen<br />

und über die sich Anleger vor einer Anlage<br />

in den Teilfonds im Klaren sein sollten.<br />

Marktrisiko<br />

Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen<br />

Anlageformen vorhanden; danach kann sich der<br />

Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und<br />

Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen<br />

des Teilfonds auswirken.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter<br />

Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist. Bei<br />

großvolumigen Derivatetransaktionen bzw. bei<br />

illiquiden Märkten ist die Ausführung einer Transaktion<br />

bzw. die Glattstellung einer Position u.U.<br />

35


nur mit einer einzigen Gegenpartei zu dem von<br />

dieser Gegenpartei gestellten Kurs möglich.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Overthe-Counter“)-Märkten<br />

tätigen, mit denen sich<br />

der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />

seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt,<br />

die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen.<br />

So können die Teilfonds beispielsweise<br />

Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen<br />

oder andere derivate Techniken einsetzen, bei<br />

denen die Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen,<br />

dass der Kontrahent seine Verpflichtungen<br />

aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das<br />

Kontrahentenrisiko kann durch eine mögliche<br />

Konzentration der Derivate-Geschäfte auf die<br />

Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit<br />

akzentuiert sein.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013 stellt der<br />

( 1 /3) 3M EUR Deposit, ( 1 /3) Euro Stoxx 50 Return<br />

Index und ( 1 /3) FTSE EPRA/NAREIT Europe dar.<br />

Die genaue Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />

kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />

S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />

zuzüglich etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert)<br />

an jedem Garantiezeitpunkt nicht unter<br />

dem jeweiligen Garantiewert liegt.<br />

Der Garantiewert am Ende der ersten Anlageperiode<br />

(bis 28.11.2013 einschließlich) beträgt<br />

100,– Euro je Anteil.<br />

Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />

wird die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag<br />

am Garantiezeitpunkt aus eigenen Mitteln<br />

in das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />

Wertsicherung sich nur auf den jeweils festgelegten<br />

Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt<br />

kann der Anteilwert sich deshalb bis zum<br />

festgelegten Garantiezeitpunkt unter dem jeweils<br />

festgelegten Garantiewert befinden.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

36<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Der erste Garantiezeitpunkt liegt am Ende der<br />

ersten Anlageperiode (28.11.2013). Sollte für<br />

folgende Anlageperiode ein neues Garantieniveau<br />

festgelegt werden, entspricht das Garantieniveau<br />

dem Anteilwert des Fonds zum Beginn<br />

dieser Anlageperiode (d.h. nach Abzug von<br />

Strukturierungsgebühr).<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich<br />

eines Ausgabeaufschlags von bis zu 4%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

d) Die Ausgabe und Rückgabe der Anteile ist<br />

während der Laufzeit des Teilfonds an jedem<br />

Handelstag, an dem Geschäftsbanken in<br />

Luxem burg und Frankfurt am Main geöffnet<br />

sind und Zahlungen abwickeln und an dem<br />

jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr<br />

geöffnet ist, möglich.<br />

e) Die Gesellschaft weist die Anteilinhaber ausdrücklich<br />

auf die Möglichkeit der zeitweiligen<br />

Beschränkung oder Aussetzung oder der endgültigen<br />

Einstellung der Ausgabe von Anteilen<br />

hin, sollte dies im Interesse der Anteilinhaber,<br />

im öffentlichen Interesse, zum Schutz des Teilfonds<br />

oder der Anteilinhaber erforderlich sein.<br />

In diesem Fall wird die Gesellschaft auf nicht<br />

bereits ausgeführte Zeichnungsaufträge eingehende<br />

Zahlungen unverzüglich zurückzahlen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-lnventarwertes. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb<br />

und die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale<br />

wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende<br />

entnommen. Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds<br />

belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und<br />

Verwahrung evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Ein-<br />

zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Am ersten Tag der Anlagephase 2 kann eine<br />

Strukturierungsgebühr in Höhe von 2% bezogen<br />

auf den Anteilwert am ersten Tag der Anlagephase<br />

2 erhoben werden, die ganz oder teilweise<br />

zur Abgeltung von Vertriebsleistungen weitergegeben<br />

werden kann.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />

pauschale Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformations systeme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.


Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach<br />

Artikel 15 c) ist im Hinblick auf eine bestehende<br />

Garantie ausgeschlossen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

Allgemeine Angaben zu<br />

den Basketbestandteilen<br />

1. Deutsche Bank Forward Rate Bias<br />

EUR Index<br />

Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick<br />

über den DB Forward Rate Bias EUR Index (der<br />

„Index A“) und fasst seine wesentlichen Merkmale<br />

zusammen; er stellt jedoch keine vollständige<br />

Beschreibung des Index dar. Eine vollständige<br />

Beschreibung des Index A kann bei der Gesellschaft<br />

oder den Vertriebsgesellschaften eingesehen<br />

werden. Soweit nicht anders vorgesehen, haben<br />

die in dieser Kurzbeschreibung des Index A<br />

verwendeten Begriffe die in der Indexbeschreibung<br />

zugewiesene Bedeutung.<br />

Der Index A implementiert eine Anlagestrategie,<br />

die von überhöhten Erwartungen bei zukünftigen<br />

Euro Geldmarktzinsen profitiert. Der Index A soll<br />

die Entwicklung der EUR-Terminkurse für 3 Monate<br />

und 1 Jahr abbilden. Der Terminkurs wird<br />

vom Index A-Sponsor mit Hilfe einer von ihm<br />

nach alleinigem und freiem Ermessen erstellten<br />

Renditekurve ermittelt, für die nach einer Marktstandards<br />

entsprechenden Methode Preisdaten<br />

für verschiedene Finanzinstrumente ausgewertet<br />

werden. Die Preisdaten in Bezug auf die<br />

Finanzins trumente werden von Preisstellen bezogen.<br />

Der durch den Index A wiedergegebene<br />

Terminkurs wird vierteljährlich ersetzt („rolliert“).<br />

Der Index A wurde am 16. März 1990 aufgelegt.<br />

Der Indexschlussstand des Index wird von Deutsche<br />

Bank AG London (der „Index A-Sponsor“)<br />

an jedem Indexgeschäftstag nach dem jeweiligen<br />

Indexbasistag berechnet und wird so bald wie<br />

vernünftigerweise möglich nach dem Indexbewertungszeitpunkt<br />

an jedem Indexgeschäftstag<br />

zur Verfügung gestellt. Der Indexschlussstand für<br />

den Index wird in Euro notiert, und der Index A<br />

wird in Euro ausgedrückt.<br />

Das Bloomberg Kürzel des Index A lautet<br />

„DBFRUE“.<br />

Haftungsausschlusserklärung:<br />

OBWOHL DER INDEX-SPONSOR INFORMATI-<br />

ONEN ÜBER DIE AUFNAHME IN DEN INDEX<br />

ODER FÜR DIE BERECHNUNG DER INDIZES AUS<br />

QUELLEN ERHÄLT; DIE ER FÜR ZUVERLÄSSIG<br />

ANSIEHT, ÜBERPRÜFT DER INDEX-SPONSOR<br />

DIESE INFORMATION NICHT UNABHÄNGIG UND<br />

ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE HINSICHTLICH<br />

DER GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT<br />

DER DARIN ENTHALTENEN DATEN. DER INDEX-<br />

SPONSOR HAFTET NICHT GEGENÜBER IRGEND-<br />

EINER PERSON FÜR IRGENDEINEN FEHLER IM<br />

INDEX (DER DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER<br />

AUF SONST EINE ART ZUSTANDEGEKOMMEN<br />

IST), UND DER INDEX-SPONSOR IST NICHT VER-<br />

PFLICHTET, IRGEND JEMANDEN ÜBER IM INDEX<br />

ENTHALTENE FEHLER ZU UNTERRICHTEN.<br />

DER INDEX-SPONSOR UNTERSTÜTZT WEDER<br />

FINANZIELL, IDEELL ODER VERTRIEBLICH<br />

IRGENDEINE INDEX-TRANSAKTION, NOCH<br />

VERÄUSSERT ER EINE SOLCHE. DER INDEX-<br />

SPONSOR ÜBERNIMMT WEDER EXPLIZIT<br />

NOCH IMPLIZIT IRGENDEINE GARANTIE ODER<br />

ZUSAGE ÜBER (A) EINE KAUFEMPFEHLUNG<br />

ODER DIE ÜBERNAHME EINES RISIKOS IN<br />

VERBINDUNG MIT EINER SOLCHEN TRANS-<br />

AKTION; (B) DEN ZÄHLERSTAND DES INDEX<br />

ZU EINEM BESTIMMTEN DATUM ODER ZEIT-<br />

PUNKT; (C) DAS VOM EMITTENTEN EINES<br />

WERTPAPIERS ODER EINER GEGENPARTEI<br />

BZW. VON DEN AKTIONÄREN ODER KUNDEN<br />

ODER DEN GEGENPARTEIEN ODER KUNDEN<br />

ODER IRGENDEINER ANDEREN PERSON VON<br />

GEGENPARTEIEN AUS DER VERWENDUNG EI-<br />

NES INDEX ODER DER IN IHM ENTHALTENEN<br />

DATEN ZU ERZIELENDE ERGEBNIS IN BEZUG<br />

AUF LIZENZRECHTE ODER AUF EINE ANDER-<br />

WEITIGE VERWENDUNG; (D) IRGENDEINEN<br />

ANDEREN GEGENSTAND. DER INDEX-SPON-<br />

SOR ÜBERNIMMT KEINE EXPLIZITE ODER IM-<br />

PLIZITE GARANTIE ODER ZUSAGE ÜBER DIE<br />

HANDELBARKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN<br />

SPEZIELLEN ZWECK IN BEZUG AUF DEN IN-<br />

DEX ODER DIE IN IHM ENTHALTENEN DATEN.<br />

OHNE DAS VORHER GESAGTE IN IRGENDEINER<br />

WEISE EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT DER<br />

INDEX-SPONSORN IN KEINEM FALL DIE HAF-<br />

TUNG (OB AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUS IR-<br />

GENDEINEM ANDEREN GRUND) GEGENÜBER<br />

IRGENDEINER PERSON FÜR DIREKTE, INDI-<br />

REKTE, SPEZIELLE, MITTELBARE SCHÄDEN<br />

ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH<br />

ENTGANGENER GEWINNE), SELBST WENN<br />

DIESE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER<br />

SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.<br />

2. FTSE EPRA/NAREIT Europe Index 1<br />

Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick<br />

über den FTSE EPRA/NAREIT Europe Index (der<br />

„Index B“) und fasst seine wesentlichen Merkmale<br />

zusammen; er stellt jedoch keine vollständige<br />

Beschreibung des Index dar. Weitere Informationen<br />

zum Index B können unter<br />

http://www.ftse.com/indices_marketdata/<br />

property/EPRA_ rules.pdf<br />

abgerufen werden.<br />

Der Index B ist ein nach Marktkapitalisierung<br />

gewichteter Index, der aus derzeit ca. 78 Immobilienunternehmen<br />

und Real Estate Investment<br />

Trusts (“REITs“) aus Europa besteht. Der Index B<br />

wird durch die FTSE Gruppe berechnet. Index B<br />

soll die Wertentwicklung von europäischen Unternehmen,<br />

die im Immobiliensektor engagiert<br />

sind, sowie REITs abbilden.<br />

Index B wurde Anfang 2000 erstmals berechnet<br />

und ist Teil der FTSE EPRA/NAREIT Index Serie.<br />

Das Bloomberg Kürzel des Index B lautet „EPRA“.<br />

Haftungsausschlusserklärung:<br />

Der <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013 wird<br />

weder von FTSE International Limited („FTSE“)<br />

noch von London Stock Exchange Plc („LSE“),<br />

von The Financial Times Limited („FT“), von European<br />

Public Real Estate Association („EPRA“)<br />

oder von National Association of Real Estate<br />

Invest ment Trusts („NAREIT“) finanziell, ideell<br />

oder vertrieblich unterstützt, noch veräußert,<br />

und weder FTSE, LSE, FT, EPRA noch NAREIT<br />

übernehmen, weder ausdrücklich noch stillschweigend,<br />

irgendeine Garantie oder Zusage<br />

bezüglich des aus der Verwendung des FTSE<br />

EPRA/ NAREIT Europe Index („Index B“) zu erzielenden<br />

Ergebnisses bzw. des Zählerstandes, auf<br />

dem der besagte Index B zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt, an einem bestimmten Tag oder sonst<br />

steht. Der Index B wird von FTSE zusammengestellt<br />

und berechnet. Jedoch haften weder FTSE,<br />

LSE, FT, EPRA noch NAREIT gegenüber irgendeiner<br />

Person für irgendeinen Fehler im Index B<br />

(der durch Fahrlässigkeit oder auf sonst eine Art<br />

zustande gekommen sein könnte), und weder<br />

FTSE, LSE, FT, EPRA noch NAREIT sind verpflichtet,<br />

irgend jemanden über im Index enthaltene<br />

Fehler zu unterrichten.<br />

3. Der Aktienkorb<br />

Die Aktien der in dem Aktienkorb enthaltenen<br />

Aktien werden aus anerkannten und liquiden<br />

Benchmark-Indizes ausgewählt. Die derzeit geplante<br />

Zusammensetzung des Aktienkorbes ist<br />

wie folgt:<br />

NAME DER AKTIE REUTERS-KÜRZEL GEWICHTUNG<br />

ABN AMRO AAH.AS 1/10<br />

DAIMLER CHRYSLER DCXGn.DE 1/10<br />

ENDESA ELE.MC 1/10<br />

ENEL ENEI.MI 1/10<br />

ENI ENI.MI 1/10<br />

FORTIS FOR.AS 1/10<br />

ING GROUP ING.AS 1/10<br />

TELECOM ITALIA TLIT.MI 1/10 ab 30.6.2005 2/102 TELECOM ITALIA MOBILE TIM.MI 1/10 entfällt ab 30.6.20052 UNICREDITO CRDI.MI 1/10<br />

1 „FTSE ® “ ist eine Handelsmarke von London Stock<br />

Exchange Plc und The Financial Times Limited; sie<br />

wird von FTSE International Limited unter Lizenz<br />

verwendet. “NAREIT ® ” ist die Handelsmarke von<br />

National Association of Real Estate Investment<br />

Trusts, und “EPRA” ist die Handelsmarke von European<br />

Public Real Estate Association.<br />

2 Telecom Italia Mobile wurde per 30.6.2005 auf Telecom<br />

Italia fusioniert. Der Wert Telecom Italia Mobile<br />

wird nicht ersetzt. Vielmehr wird die Gewichtung<br />

der aufnehmenden Gesellschaft Telecom Italia entsprechend<br />

um 1/10 auf 2/10 erhöht.<br />

Die Zusammensetzung des Aktienkorbes wird<br />

über die Teilfondslaufzeit nicht aktiv verändert.<br />

Die Bestimmungen der Speziellen Derivate können<br />

jedoch vorsehen, dass aufgrund bestimmter Bedingungen<br />

Aktien des Aktienkorbes oder die im Basket<br />

enthaltenen Indizes ersetzt oder andere Maßnahmen<br />

in Übereinstimmung mit den Bestimmungen<br />

der Speziellen Derivate vorgenommen werden.<br />

37


Produktannex 6: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />

(ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 III)<br />

Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011 wird<br />

mit Wirkung zum 2.5.2012 in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />

Protect 80 III umbenannt.<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

ZinsStrategie 2011 (ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Global Protect 80 III) gelten in Ergänzung zu<br />

den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS ZINSSTRATEGIE 2011<br />

(ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL<br />

PROTECT 80 III)<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Anlagepolitik bis zum 1.5.2012<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in EUR.<br />

Während der Laufzeit des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

ZinsStrategie 2011 wechseln sich jeweils Anlagephasen<br />

und Zwischenphasen ab, in denen die<br />

Anlage grundsätze variieren können. (Auf Anlagephase<br />

1 folgt Zwischenphase 1, darauf folgend<br />

Anlagephase 2 etc.).<br />

1. Anlagephase (bis 25.11.2011 einschließlich)<br />

Während der Anlagephase 1 sollen insbesondere<br />

derivative Instrumente („spezielle Derivate“)<br />

eingesetzt werden, deren Funktionsweise nachfolgend<br />

detailliert beschrieben wird. Gleichzeitig<br />

wird zum Ende der Anlagephase 1 am 25.11.2011<br />

ein Mindestanteilwert in Höhe von 100,– Euro<br />

garantiert. Anleger, die die Fondsanteile zum<br />

garantierten Mindestanteilwert in Höhe von<br />

100,– Euro zurückgeben möchten, müssen ihre<br />

Order im Zeitraum vom 24.11.2011 ab 13.30 Uhr<br />

bis 25.11.2011, 13.30 Uhr aufgeben. Weitere Einzelheiten<br />

sind nachfolgend beschrieben.<br />

Zwischenphase 1 (ab dem 26.11.2011)<br />

Im Anschluss an Anlagephase 1 folgt (ab dem<br />

26.11.2011) zunächst eine etwa zweimonatige<br />

Zwischenphase 1, während derer der Fonds vorwiegend<br />

in fest­ bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere<br />

investiert.<br />

Während der Zwischenphase werden in Abhängigkeit<br />

von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />

Marktbedingungen ein neuer Basiswert,<br />

ein neues Auszahlungsprofil, der exakte<br />

Beginn von Anlagephase 2 sowie ein neuer Ga­<br />

38<br />

+1,6<br />

1 Jahr<br />

+7,7<br />

3 Jahre<br />

+9,7<br />

5 Jahre<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />

(ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />

Protect 80 III)<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

ISIN-Code LU0239998387<br />

Wertpapierkennnummer A0H0SZ<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode 25.9.2006 bis 17.11.2006<br />

Auflegungsdatum 20.11.2006<br />

Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3% (bis zum 1.5.2012)<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen) bis zu 5% (ab dem 2.5.2012)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung (bis zum 1.5.2012)<br />

Thesaurierung (ab dem 2.5.2012)<br />

Kostenpauschale bis zu 0,6% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme bis zum 1.5.2012<br />

Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />

eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />

dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />

die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet.<br />

ab dem 2.5.2012<br />

Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />

eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />

des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />

Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

rantiezeitpunkt für die Anlagephase 2 definiert,<br />

in der der Fonds voraussichtlich vorwiegend in<br />

fest­ bzw. variabel verzinslichen Wertpapiere sowie<br />

Spezielle Derivate investieren wird.<br />

Der vollständige Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend<br />

in der Zwischenphase 1 aktualisiert. Anteilinhaber,<br />

die mit den vorgenannten Änderungen in<br />

der Zwischenphase im Hinblick auf die Neuzusammenstellung<br />

der Komponenten sowie den Festlegungen<br />

der nachfolgenden Anlagephase nicht<br />

einverstanden sind, können ihre Anteile innerhalb<br />

eines Monats vor Inkrafttreten der Änderungen<br />

kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie<br />

bei allen im Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen<br />

zurückgeben.<br />

Im Anschluss an die Zwischenphase beginnt eine<br />

neue Anlagephase (Anlagephase 2), in der der<br />

Fonds voraussichtlich vorwiegend in fest­ bzw.<br />

variabel verzinslichen Wertpapiere sowie Derivate<br />

(„Spezielle Derivate“) auf den neu definierten<br />

Basiswert investieren wird.<br />

Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />

Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />

werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />

wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />

von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />

kann.<br />

Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />

am ersten Tag der Anlagephase 2. (gültig bis<br />

1.5.2012)<br />

Die Anlagephase 2 wird wiederum gefolgt von<br />

Zwischenphase 2 usw.<br />

Struktur der Anlagephase 1<br />

(bis 25.11.2011 einschließlich)<br />

Der Teilfonds wird während der ersten Anlagephase<br />

vorwiegend in fest­ bzw. variabel verzinsliche<br />

Wertpapieren sowie Derivate wie z. B. Optionen<br />

und/oder Swaps auf einen Korb bestehend aus<br />

20 internationalen Aktien („Spezielle Derivate“),<br />

Aktien, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt­,<br />

Renten­ und Aktienfonds und Genussscheine<br />

investieren.<br />

Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen,<br />

die Möglichkeit nutzen, Optionen und/<br />

oder Finanzterminkontrakte und/oder Swaps zur<br />

Optimierung des Anlageziels einzusetzen.<br />

Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt im<br />

Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des


Anlageziels, wobei die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

abhängig vom jeweiligen Anteil der Speziellen<br />

Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamtfondsvermögen<br />

ist.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />

im Rahmen der Speziellen Derivate werden<br />

voraussichtlich Swap-Verträge mit Finanzinstituten<br />

erster Ordnung, die auf dieser Art von<br />

Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />

Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um<br />

standardisierte, den Richtlinien des Deutschen<br />

Rahmenvertrages oder der International Swap<br />

Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />

Vereinbarungen. Zu Zwecken der Risikostreuung<br />

werden weitestgehend identische Swap-Verträge<br />

mit voraussichtlich mehreren Finanzinstituten<br />

abgeschlossen. Dabei wird in der Regel mit<br />

jedem Swap-Kontrahenten jeweils nur ein Vertrag<br />

geschlossen, der sich auf den gesamten<br />

unterlegten Aktienkorb bezieht. Die Bewertung<br />

der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und<br />

täg lichen Basis und steht im Einklang mit den<br />

vorherrschenden Marktparametern und Bewertungen.<br />

Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten<br />

Terminen sind Zahlungen, zum Beispiel<br />

in Euro, zu leisten. Diese Zahlungen werden in<br />

Abhängigkeit der Höhe des Nominalvolumens<br />

sowie des aktuellen Zinssatzes (z. B. EURIBOR)<br />

und der zu leistenden Gebühren ermittelt und<br />

vom Teilfonds an den Kontrahenten gezahlt. Jährlich<br />

erhält der Teilfonds das Auszahlungsprofil der<br />

Speziellen Derivate (wie untenstehend definiert)<br />

ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung spiegelt<br />

sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider.<br />

Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird,<br />

entspricht die Ausgleichszahlung an den Teilfonds<br />

dem aktuellen Marktwert des Swaps.<br />

Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />

einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den<br />

Swap zur Verfügung stellen.<br />

Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können bestimmte<br />

Risiken auftreten, die in den Risikohinweisen<br />

erläutert werden.<br />

Funktionsweise der Speziellen Derivate<br />

während der Anlagephase 1<br />

(bis 25.11.2011 einschließlich):<br />

Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />

der Teilfonds an der möglichen Wertentwicklung<br />

eines unterlegten Aktienkorbes. Der Aktienkorb<br />

besteht aus 20 internationalen Aktien, die aus<br />

anerkannten und liquiden Benchmark-Indizes<br />

ausgewählt werden (der „Aktienkorb“).<br />

Die Speziellen Derivate zahlen jährlich einen Kupon<br />

in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des<br />

Aktienkorbes an den Teilfonds (der „Kupon“). Das<br />

Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate für den<br />

jährlichen Kupon wird wie folgt berechnet: an den<br />

jährlichen Beobachtungsterminen wird die Wertentwicklung<br />

aller Aktien des Aktienkorbes seit Auflegung<br />

des Teilfonds ermittelt. Dabei werden die<br />

10 Aktien mit der relativ besten Wertentwicklung<br />

mit einem bei Auflegung des Teilfonds festgelegten<br />

Wert berücksichtigt (Cap). Die 10 verbleibenden<br />

Aktien werden mit ihrer tatsächlichen Wertentwicklung<br />

berücksichtigt, wobei die Wertentwicklung für<br />

jede einzelne Aktie nach oben durch den Cap und<br />

nach unten bei -40% begrenzt wird.<br />

Die Speziellen Derivate zahlen jährlich in Form<br />

des Kupons den Durchschnitt der so ermittelten<br />

Wertentwicklungen an den Teilfonds. Hierbei<br />

sollen die Speziellen Derivate unabhängig von<br />

der tatsächlich ermittelten durchschnittlichen<br />

Wertentwicklung des Aktienkorbes einen Kupon<br />

von mindestens 1,75% p.a. auf Basis des ersten<br />

Rücknahmepreises von 100,– Euro an den<br />

Teilfonds zahlen. Sollten alle Aktien des Aktienkorbes<br />

am jeweiligen jährlichen Beobachtungstermin<br />

auf oder über ihrem jeweiligen Wert am<br />

Auflegungstermin liegen, wird der zu diesem<br />

Beobachtungstermin erreichte Kupon als neuer<br />

Mindestkupon für alle Folgejahre festgelegt.<br />

Beobachtungstermine sind jeweils die fünf Jahrestage<br />

des Auflegungstermins. Sollte ein Beobachtungstermin<br />

auf einen Tag fallen, der kein<br />

Handelstag für eine Aktie ist oder wird aufgrund<br />

von Marktstörungen kein Kurs festgestellt, dann<br />

wird für diese Aktie der offizielle Schlusskurs<br />

des nächstfolgenden Handelstages, an dem<br />

ein Schlusskurs für diese Aktien festgestellt<br />

wird, für die Berechnung der Wertentwicklung<br />

herangezogen.<br />

Es ist beabsichtigt, pro umlaufenden Anteil ein<br />

Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate<br />

zu erwerben.<br />

Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate für<br />

den jährlichen Kupon C(t) ist als Formel wie folgt<br />

definiert:<br />

C(t) = N x Max [MinCoupon(t);<br />

BasketPerformance(t)]<br />

Wobei:<br />

N: Das Nominal ist, welches zum Zeitpunkt t in<br />

die Speziellen Derivate investiert ist<br />

BasketPerformance(t):<br />

Cap: wird am Auflegungstag festgelegt. Die genaue<br />

Höhe des Cap hängt von den Marktkonditionen<br />

am Auflegungstermin (insbesondere<br />

Zinssätze und Volatilitäten) ab.<br />

MinCoupon(t): 1,75% p.a.<br />

Sobald an einem der Beobachtungstermine t<br />

(t=1,… ,5) die folgende Bedingung erfüllt ist:<br />

dann gilt: C(t) = neuer MinCoupon für alle folgenden<br />

Jahre.<br />

Aktie j (t): Offizieller Schlusskurs der Aktie j an<br />

einem Beobachtungstermin t (bevor die Aktien<br />

nach ihrer Wertentwicklung geordnet wurden)<br />

Aktie j (r,t): Offizieller Schlusskurs der Aktie j an<br />

einem Beobachtungstermin t mit Rang r.<br />

Rang r: An allen Beobachtungsterminen t wird<br />

die Wertentwicklung aller Aktien wie folgt<br />

berechnet:<br />

Die Aktien werden entsprechend ihrer Wertentwicklung<br />

geordnet:<br />

Die Aktie mit der besten Wertentwicklung:<br />

Rang = 1<br />

Die Aktie mit der zweitbesten Wertentwicklung:<br />

Rang= 2<br />

…<br />

Die Aktie mit der schlechtesten Wert entwick lung:<br />

Rang = 20<br />

t=1,…,t=5: jährliche Beobachtungstermine<br />

t=0: Auflegungstermin<br />

39


Die derzeit geplante, indikative Zusammensetzung<br />

des Aktienkorbes 1 ist wie folgt:<br />

Aktie<br />

Kürzel<br />

Reuters<br />

Air Liquide AIRP.PA<br />

Altria Group MO.N<br />

Anheuser Busch BUD.N<br />

Arcelor CELR.PA<br />

Astellas Pharma 4503.T<br />

Biogen Idec BIIB.OQ<br />

British American Tobacco BATS.L<br />

Cable & Wireless CW.L<br />

Canon 7751.T<br />

Carrefour CARR.PA<br />

E.on EONG.DE<br />

Eni Spa ENI.MI<br />

Johnson&Johnson JNJ.N<br />

Mitsubishi UFJ 8306.T<br />

PetroChina 0857.HK<br />

Sumitomo Mitsui Financial Group 8316.T<br />

Tesco TSCO.L<br />

Total SA TOTF.PA<br />

United Technologies Corp UTX.N<br />

Vivendi VIV.PA<br />

Die Zusammensetzung des Aktienkorbes wird<br />

während der ersten Anlagephase in seiner Zusammensetzung<br />

nicht aktiv verändert. Die Bestimmungen<br />

der Speziellen Derivate können<br />

jedoch vorsehen, dass aufgrund bestimmter<br />

Bedingungen einzelne Aktien des Korbes ersetzt<br />

oder andere Maßnahmen in Übereinstimmung<br />

mit den Bestimmungen der Speziellen Derivate<br />

vorgenommen werden. Die Auswahl einer solchen<br />

Ersatzaktie liegt im Ermessen des Kontrahenten<br />

des jeweiligen Speziellen Derivats. Die<br />

Ersatzaktie soll ein der entfallenen Aktie vergleichbarer<br />

Wert sein und wird aus einem Benchmark-<br />

Index stammen. Die aktuelle Zusammensetzung<br />

des Aktienkorbes sowie nähere Informationen für<br />

den Fall der Auswahl einer Ersatzaktie und dem<br />

Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, insbesondere<br />

während der Zeichnungsfrist die Ausgabe<br />

von Anteilen des Teilfonds vorübergehend<br />

oder vollständig einzustellen.<br />

1 Die endgültige Zusammensetzung des Aktienkorbes<br />

wird am Auflegungstag festgelegt und entsprechend<br />

den Vorschriften des Verkaufsprospektes<br />

veröffentlicht.<br />

40<br />

Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds und beim Einsatz von Derivaten<br />

Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von<br />

der Wertentwicklung der unterlegten Aktien und<br />

anderen Einflussfaktoren ab. Folgende Faktoren<br />

wirken sich (ceteris paribus – alle anderen Faktoren<br />

jeweils unverändert) vorwiegend auf die<br />

Wertentwicklung des Fonds aus:<br />

– Entwicklung der unterliegenden Aktien im<br />

Aktien korb:<br />

Eine positive Wertentwicklung der Aktien<br />

wirkt sich tendenziell positiv, eine negative<br />

Wertentwicklung wirkt sich tendenziell negativ<br />

auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus.<br />

(Unter Beachtung der am Auflegungstag festgelegten<br />

Obergrenze (Cap) und Untergrenze<br />

(Floor) für alle Aktien im Aktienkorb).<br />

– Volatilität der Aktien:<br />

Ein Anstieg der Kursschwankungen (Volatilität)<br />

der Aktien wirkt sich tendenziell positiv<br />

auf den Preis des Teilfonds aus, eine Verringerung<br />

wirkt sich tendenziell negativ auf den<br />

Preis des Teilfonds aus.<br />

– Entwicklung der Rentenmärkte:<br />

Ein Anstieg der Zinssätze kann während der<br />

Laufzeit im allgemeinen einen negativen Einfluss<br />

auf den Preis des Teilfonds, ein Sinken<br />

der Zinssätze kann einen positiven Einfluss<br />

auf den Preis des Teilfonds haben.<br />

Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />

ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />

die nachstehend kurz beschrieben werden. Insbesondere<br />

spielen, wie oben beschrieben, die<br />

Marktrisiken eine Rolle sowie Risiken, die mit<br />

dem Einsatz von Derivaten, wie z. B. Optionen<br />

oder Swaps verbunden sind.<br />

Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ für diesen<br />

Teilfonds beschrieben, darf der Teilfonds derivate<br />

Techniken einsetzen.<br />

Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann<br />

zwar von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken,<br />

die sich von denen traditioneller Anlageformen<br />

unterscheiden und in einigen Fällen sogar größer<br />

sein können. In Ergänzung der Ausführungen<br />

unter dem Kapitel „Hinweise“ wird im Folgenden<br />

allgemein auf wichtige Risikofaktoren<br />

und Aspekte eingegangen, die den Einsatz von<br />

Derivaten betreffen und über die sich Anleger<br />

vor einer Anlage in den Teilfonds im Klaren sein<br />

sollten.<br />

Anlagepolitik ab dem 2.5.2012<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro.<br />

Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />

fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />

in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />

Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />

Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />

an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

investiert wird, können insbesondere<br />

Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,<br />

gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />

Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />

mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />

Rohstoffbereich investieren, sowie<br />

reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />

werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />

kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />

einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />

Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />

auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

begrenzt.<br />

Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />

Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />

einzubeziehen.<br />

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />

oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />

einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />

wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />

aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />

die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />

weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger<br />

risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />

Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />

Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />

einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />

eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />

in der Wertsteigerungskomponente zu<br />

erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />

an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />

gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />

Märkte zu begrenzen.<br />

Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />

Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />

durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente<br />

je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />

steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />

Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender<br />

Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil<br />

der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />

Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />

Mechanismus, der 80%<br />

des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />

sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />

und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />

ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />

beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />

risikoreicheren Komponenten innerhalb eines<br />

sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der<br />

Teilfonds auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />

an, die in einem solchen Verlustfall die<br />

Wertverluste ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

wird durch die Anlage in solche derivative Instrumente<br />

unter normalen Marktumständen nur<br />

unwesentlich beeinflusst.


Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />

Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />

Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />

Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />

Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />

deren Volatilität und der Entwicklung des<br />

Marktzinsniveaus.<br />

Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />

niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />

des Umschichtungsmechanismus sowie<br />

schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />

Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie<br />

können die Flexibilität der beschriebenen<br />

Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />

die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />

Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />

Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />

oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />

Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />

in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />

Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />

deren Wert in der Regel dem Wert des<br />

laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />

(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />

entsprechen wird.<br />

Anlagegrenzen ab dem 2.5.2012<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />

– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,<br />

wenn nicht mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

in ein und denselben Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/<br />

oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />

werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />

Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />

insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />

b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Risikomanagement bis zum 1.5.2012<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 7,5% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die He-<br />

belwirkung aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Risikomanagement ab dem 2.5.2012<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den<br />

Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011 (ab<br />

2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect III) stellt<br />

der MSCI World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf<br />

Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />

werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie bis zum 1.5.2012<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />

S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />

(Garantiewert) am Ende jedem Garantiezeitpunkt<br />

nicht unter dem aktuellen Garantiewert liegt. Sollte<br />

der Garantiewert nicht erreicht werden, wird<br />

Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag am<br />

Garantiezeitpunkt aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />

einzahlen.<br />

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />

Wertsicherung sich nur auf den jeweiligen Garantiezeitpunkt<br />

bezieht. Konzeptbedingt kann<br />

der Anteilwert sich deshalb bis zum festgelegten<br />

Garantiezeitpunkt unter dem jeweils festgelegten<br />

Garantiewert befinden.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Der erste Garantiezeitpunkt liegt am Ende der<br />

ersten Anlageperiode (25.11.2011). Sollte für<br />

folgende Anlageperiode ein neues Garantieniveau<br />

festgelegt werden, entspricht das Garantieniveau<br />

dem Anteilwert des Fonds zum Beginn<br />

dieser Anlageperiode (d. h. nach Abzug von<br />

Strukturierungsgebühr).<br />

Garantie ab dem 2.5.2012<br />

Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />

Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />

nicht unter 80% des höchsten, ab<br />

dem 2.5.2012 erreichten Netto-Inventarwertes<br />

liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />

wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />

aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />

einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />

Netto-Inventarwertes ab dem 2.5.2012. Dadurch<br />

wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />

80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />

kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />

jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />

„Lock-In“- Schwelle können so nacheinander<br />

verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an<br />

denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die<br />

Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />

ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />

erreichten Garantiewert partizipiert.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten<br />

veröffentlicht und können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />

werden.<br />

Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />

Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />

der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />

des Teilfonds beendet werden sollte,<br />

so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />

Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />

Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />

Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />

Investment S.A. vergleichbar ist.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 3% bzw.<br />

5% ab dem 2.5.2012. Der Ausgabepreis kann<br />

sich um Gebühren oder andere Belastungen<br />

erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,6% auf das Netto-Teilfondsvermögen auf<br />

Basis des am Bewertungstag ermittelten Nettolnventarwertes.<br />

Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale<br />

wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende<br />

entnommen. Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds<br />

belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

41


– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und<br />

bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />

Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />

werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />

wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />

von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />

kann.<br />

Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />

am ersten Tag der Anlagephase 2 (gültig bis<br />

1.5.2012). Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem<br />

Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften<br />

(einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehens-geschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens<br />

als pauschale Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von<br />

den erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale<br />

gekürzt, gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten<br />

Höhe (Differenz methode).<br />

42<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds bis zum 1.5.2012<br />

Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach<br />

Artikel 15 c) ist im Hinblick auf eine bestehende<br />

Garantie ausgeschlossen.<br />

Dauer des Teilfonds ab dem 2.5.2012<br />

Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.


Produktannex 7: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Invest SachwertStrategie gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS INVEST<br />

SACHWERTSTRATEGIE<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

16<br />

12<br />

8<br />

4<br />

0<br />

-4<br />

-8<br />

-5,2<br />

1 Jahr<br />

+10,2<br />

seit Auflegung*<br />

* aufgelegt am 14.9.2009<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Invest SachwertStrategie ist die Erwirtschaftung<br />

einer Wertsteigerung in Euro.<br />

Dabei kann der Teilfonds in solche Anlagen investieren,<br />

die sich nach Ansicht des Fondsmanagements<br />

durch einen hohen Ertrags­ bzw.<br />

Substanzwert auszeichnen. Hierzu können zum<br />

Beispiel Kennzahlen wie das Kurs­Buchwert­<br />

oder das Kurs­Cash Flow­Verhältnis und andere<br />

zu Hilfe genommen werden.<br />

Weiterhin können Investitionen in Fonds des<br />

internationalen Rohstoffbereichs (einschließlich<br />

Rohstoffaktien), REIT­ und andere Immobilienaktienfonds<br />

und Fonds mit Fokus auf Inflationsschutz<br />

vorgenommen werden.<br />

Darüber hinaus kann der Teilfonds auch in alle<br />

nachfolgend beschriebenen Anlageklassen inves ­<br />

tieren.<br />

Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie<br />

kann in fest­ und variabel verzinsliche Wertpapiere,<br />

in Aktien, in Anteile an Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die von<br />

der <strong>DWS</strong> Investment S.A., der <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH oder anderen Emittenten aufgelegt wurden,<br />

oder börsengehandelten und EU­richtlinienkonformen<br />

Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>)<br />

investieren.<br />

Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

investiert wird, können insbesondere Anteile<br />

an in­ und ausländischen Aktienfonds, gemischten<br />

Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />

Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010, die in den internationalen Rohstoffbereich<br />

investieren, geldmarktnahen Wertpapierfonds<br />

sowie reglementierte offene Immobilienfonds<br />

erworben werden. Je nach Einschätzung der<br />

Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch<br />

vollständig in einer dieser Fondskategorien an­<br />

ISIN-Code LU0275643053<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DC<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Auflegungsdatum 14.9.2009<br />

Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. einer Service­Fee von bis zu 0,2% p.a.)<br />

Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />

bei der Anlage in Zielfonds<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />

die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />

nach oben unterworfen sein.<br />

gelegt werden. Dabei ist der Anteil von offenen<br />

Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto­<br />

Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in<br />

offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze<br />

des Artikels 2 Absatz B. h) mit einzubeziehen.<br />

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschrei bungen, Wandel­ und Optionsanleihen<br />

oder in Partizipations­ und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

zwischen der Wertsteigerungskomponente (bestehend<br />

aus risikoreicheren Fonds wie z. B. Aktien­<br />

und Rohstoffpublikumsfonds nach Teil I des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und zum Teil<br />

auch riskantere Rentenfonds bzw. Direktanlagen<br />

in risikoreicheren Komponenten wie Aktien und<br />

riskanteren Rentenpapieren) und der Kapitalerhaltkomponente<br />

(bestehend aus weniger risikoreichen<br />

Renten­/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />

Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten­/<br />

Geldmarktpapiere) umgeschichtet wird. So wird<br />

versucht, einen Mindestwert sicherzustellen und<br />

zugleich eine möglichst hohe Partizipation an<br />

Kurssteigerungen in den Wertsteigerungskomponenten<br />

zu erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine<br />

Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben,<br />

und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall<br />

sinkender Märkte zu begrenzen. Die Absicherung<br />

des Mindestwertes bei paralleler Wahrnehmung<br />

von Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen<br />

zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente je nach<br />

Marktlage vorgenommen. Bei steigenden Kursen<br />

steigt im Allgemeinen auch der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

im Teilfonds. Im Gegenzug<br />

wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

erhöht.<br />

Der Teilfonds verfügt über einen Mechanismus,<br />

der am Ende eines jeden Monats einen Mindestwert<br />

von 80% des Netto­Inventarwerts am<br />

letzten Bewertungstag des Vormonats sichert.<br />

Der Mechanismus und seine Auswirkung auf den<br />

Garantiewert sind unter dem nachfolgenden Abschnitt<br />

„Garantie“ näher beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />

risiko reicheren Komponenten innerhalb eines<br />

sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Ge-<br />

43


sellschaft nicht möglich ist, entsprechende<br />

Gegengeschäfte zu tätigen, zu gewährleisten,<br />

legt der Teilfonds auch regelmäßig in derivative<br />

Instrumente an, die in einem solchen<br />

Verlustfall die Wertverluste ab einer gewissen<br />

Grenze kompensieren. Die Wertentwicklung<br />

des Teilfonds wird durch die Anlage in solche<br />

derivative Instrumente unter normalen Marktumständen<br />

nur unwesentlich beeinflusst.<br />

Anlagegrenzen<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Allgemeinen<br />

Teils gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,<br />

wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens<br />

in ein und denselben Organismus für<br />

gemein same Anlagen in Wertpapiere und/oder<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />

werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />

wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />

vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung<br />

pro Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte<br />

Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />

30% des Netto-Fondsvermögens nicht<br />

übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffenden<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />

b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Der Teilfonds wird nicht in Zielfonds anlegen, die<br />

einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe<br />

unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung<br />

der Zielfonds befinden sich in<br />

der folgenden Übersicht.<br />

Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

44<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist<br />

zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem<br />

Teilfondsvermögen berechnet werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie stellt der<br />

MSCI World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf<br />

Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />

werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />

S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />

zuzüglich etwaiger Ausschüttungen am Ende eines<br />

jeden Monats nicht unter 80% des am letzten<br />

Bewertungstag des Vormonats ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts liegt (Garantiewert). Sollte<br />

der Garantiewert nicht erreicht werden, wird<br />

die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag<br />

aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />

einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird jeweils am letzten Bewertungstag<br />

eines Monats ermittelt und gilt für den<br />

letzten Bewertungstag des jeweils folgenden<br />

Kalendermonats.<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des Netto-<br />

Inventarwertes am letzten Bewertungstag des jeweiligen<br />

Vormonats. Sobald für den Folgemonat<br />

ein neuer Garantiewert ermittelt wurde, verliert<br />

der vorherige Garantiewert seine Gültigkeit.<br />

Die Garantie dient ausschließlich einer kurzfristigen<br />

Absicherung eines Mindest-Netto-<br />

Inventarwertes.<br />

Langfristig ergibt sich hieraus keine wirksame<br />

Absicherung des Netto­Inventarwertes.<br />

An leger sollten sich bewusst sein, dass die<br />

Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt<br />

bezieht. Der Anteilwert kann bis zum<br />

jeweiligen Garantiezeitpunkt bei Verkäufen<br />

auch unter dem jeweils geltenden Garantieniveau<br />

liegen.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes<br />

und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen<br />

erfragt werden und werden in den Halbjahres-<br />

und Jahresberichten veröffentlicht.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe­ und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale beinhaltet<br />

eine Service Fee von bis zu 0,2% p.a. auf<br />

das Teilfondsvermögen zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft,<br />

die teilweise oder vollständig<br />

an vermittelnde Stellen weitergegeben werden<br />

kann. Die Service-Funktion der Hauptvertriebsgesellschaft<br />

erfasst über den Vertrieb der Anteile<br />

hinausgehend die Vornahme der Ausführung<br />

besonderer sonstiger Verwaltungsaufgaben. Die<br />

Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel<br />

am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale<br />

können die folgenden Aufwendungen<br />

dem Teilfonds belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.


Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit<br />

für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft<br />

zur Nutzung von geldwerten<br />

Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern<br />

angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen<br />

gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker<br />

und Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kurs informations systeme.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

45


Produktannex 8: <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Renten<br />

Direkt 2015 gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> RENTEN DIREKT 2015<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

0,0<br />

-0,1<br />

-0,2<br />

-0,3<br />

-0,4<br />

-0,5<br />

-0,6<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Renten Direkt<br />

2015 ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />

in Euro.<br />

Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />

oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />

Wertpapiere erworben werden, insbesondere<br />

Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs<br />

über einen Investment Grade Status verfügen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

Geldmarkt­ bzw. geldmarktnahe Wertpapiere<br />

investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

können Credit Default Swaps (CDS) zu<br />

Absicherungszwecken erworben werden. Die<br />

im Teilfondsvermögen gehaltenen verzinslichen<br />

Wertpapiere werden im Hinblick auf das Laufzeitende<br />

des Fonds im Jahre 2015 ausgewählt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

alle in Artikel 2 des Verkaufsprospektes – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Pre-Hedging<br />

Die Anlagepolitik des Teilfonds besteht darin, die<br />

Anleger an der Wertentwicklung eines Bondportfolios<br />

teilhaben zu lassen. Um Marktbewegungen,<br />

die die Rendite bei Vermarktung und<br />

Auflegung des Teilfonds beeinflussen können,<br />

abzufedern, kann der Teilfonds im Einklang mit<br />

den Anlagebeschränkungen (eventuelle) Pre­<br />

Hedging­Vereinbarungen durch den Einsatz geeigneter<br />

Derivate (zum Beispiel Swap­ oder Forward­Transaktionen)<br />

übernehmen. Der Teilfonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre­Hedging­Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />

je Anteil dieser Pre­Hedging Transaktionen der<br />

Differenz zwischen dem Erstanteilwert und dem<br />

Wert des Teilfondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />

der Pre­Hedging Transaktionen) am<br />

Auflegungsdatum.<br />

46<br />

-0,5<br />

seit Auflegung*<br />

* aufgelegt am 2.5.2011<br />

<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

ISIN-Code LU0275643210<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DD<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode 11.4.2011 bis 29.4.2011<br />

Auflegungsdatum 2.5.2011<br />

Erstausgabepreis 102,50 Euro (inkl. 2,5% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 2,5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Verwässerungsausgleich 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen) Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Teilfondsvermögens<br />

erhoben*, da das Teilfondskonzept auf einer mehrjährigen<br />

Anlagephase beruht. Auf den Verwässerungsausgleich<br />

kann nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft<br />

unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />

von Anteilinhabern vollständig oder teilweise<br />

verzichtet werden. Für den Zeitpunkt des Laufzeitendes<br />

am 31.7.2015 wird kein Verwässerungsausgleich erhoben.<br />

Da das Teilfondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />

ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />

Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld­/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Teilfondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger führen, die während der<br />

vom Teilfonds vorgesehenen Anlagephase im Teilfonds<br />

verbleiben würden. Zum Schutz des Teilfondsvermögens<br />

vor Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />

ein Verwässerungsausgleich von 1,5% zugunsten des Teilfondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende 31.7.2015<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.


Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Teilfonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen auf<br />

Basis einer Swap-Transaktion spiegeln das Marktrisiko<br />

des Kontrahenten des OTC-Swaps in der Zeit<br />

vom Abschluss der Pre-Hedge Transaktion bis zum<br />

Auflegungsdatum wider. Die Pre-Hedging Kosten<br />

sind in diesem Fall in der entsprechenden Swap<br />

Transaktion enthalten und werden entsprechend im<br />

Rahmen der Anteilwertberechnung des Teilfonds<br />

berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im<br />

Zusammenhang mit Pre-Hedging-Vereinbarungen<br />

mit flexiblem Volumen dem Teilfonds belastet und<br />

hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile<br />

in der Zeichnungsphase getragen.<br />

Erwerb von gebündelten<br />

Vermögensgegenständen<br />

Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />

des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht<br />

des Fondsmanagers erforderlich, die angedachte<br />

Portfoliostruktur in hinreichendem Umfang<br />

jederzeit schnellstmöglich zu realisieren. Der<br />

Fondsmanager ist zu diesem Zweck berechtigt,<br />

Vermögensgegenstände gebündelt aus anderen,<br />

auch zur <strong>DWS</strong> Gruppe gehörenden oder von ihr<br />

verwalteten Investmentfonds für den Teilfonds<br />

zu erwerben. Der Fondsmanager wird dies unter<br />

Einhaltung des Grundsatzes der bestmöglichen<br />

Orderausführung (best execution) auf Basis der<br />

gebündelten Vermögenswerte tun.<br />

Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds<br />

Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Wertpapiere und<br />

anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />

des Teilfonds haben vorwiegend<br />

folgende Faktoren:<br />

– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />

Wertpapiere:<br />

Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />

und damit verbundene Renditeveränderungen<br />

bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />

Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />

können die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

positiv oder negativ beeinflussen.<br />

– Liquidität:<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />

Grundsätzlich sollen für den Teilfonds nur solche<br />

Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />

wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />

können sich bei einzelnen Wertpapieren<br />

in bestimmten Phasen oder in bestimmten<br />

Börsensegmenten Schwierigkeiten ergeben,<br />

diese zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />

Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />

die in einem eher engen Marktsegment<br />

gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />

unterliegen. In Marktphasen, die von<br />

besonderer Illiquidität der im Teilfondsvermögen<br />

gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />

sind, können sich Mittelabflüsse negativ auf<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds auswirken.<br />

– Bonitätssituation der Anleiheemittenten.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015 stellt der iBoxx EUR<br />

Covered dar. Die genaue Zusammensetzung des<br />

Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei der<br />

Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />

doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />

Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />

ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />

für den Teilfonds anzusehen.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu<br />

2,5%. Der Rücknahmepreis kann sich um<br />

Gebühren oder andere Belastungen reduzieren,<br />

die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformations systeme.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet. Der Teilfonds<br />

wird am 31.7.2015 aufgelöst. Nach Ablauf<br />

der Laufzeit wird die Verwaltungsgesellschaft die<br />

Depotbank beauftragen, den Netto-Liquidationserlös<br />

an die Anleger zu verteilen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

47


Produktannex 9: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Invest VermögensStrategie gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS INVEST<br />

VERMÖGENSSTRATEGIE<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

44<br />

33<br />

22<br />

11<br />

0<br />

+30,8<br />

-11 -6,1<br />

-22<br />

1 Jahr 3 Jahre<br />

-15,3<br />

seit Auflegung*<br />

* aufgelegt am 27.8.2007<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro.<br />

Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest Vermögens<br />

Strategie kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />

fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in<br />

Aktien, in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren, die von der <strong>DWS</strong><br />

Investment S.A., der <strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />

oder anderen Emittenten aufgelegt wurden, oder<br />

börsengehandelten und EU- richt linenkonformen<br />

Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />

Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

investiert wird, können insbesondere Anteile an<br />

in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten<br />

Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds, Fonds<br />

nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010,<br />

die in den internationalen Rohstoffbereich investieren,<br />

geldmarktnahen Wertpapierfonds sowie<br />

reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />

werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />

kann das Teilfonds vermögen auch vollständig in<br />

einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />

Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />

auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />

begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds<br />

ist in die Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h)<br />

mit einzubeziehen.<br />

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />

oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

48<br />

ISIN-Code LU0275643301<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DE<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungs- und 27.8.2007<br />

Auflegungsdatum<br />

Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,6% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />

bei der Anlage in Zielfonds<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />

die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />

nach oben unterworfen sein.<br />

zwischen der Wertsteigerungskomponente (bestehend<br />

aus risikoreicheren Fonds wie z. B. Aktien-<br />

und Rohstoffpublikumsfonds nach Teil I des<br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und zum Teil<br />

auch riskantere Rentenfonds bzw. Direktanlagen<br />

in risikoreicheren Komponenten wie Aktien und<br />

riskanteren Rentenpapieren) und der Kapitalerhaltkomponente<br />

(bestehend aus weniger<br />

risiko reichen Renten-/Geldmarktpublikumsfonds<br />

bzw. Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktpapiere)<br />

umgeschichtet wird. So<br />

wird versucht, einen Mindestwert sicherzustellen<br />

und zugleich eine möglichst hohe Partizipation an<br />

Kurssteigerungen in den Wertsteigerungskomponenten<br />

zu erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine<br />

Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben,<br />

und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall<br />

sinkender Märkte zu begrenzen. Die Absicherung<br />

des Mindestwertes bei paralleler Wahrnehmung<br />

von Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen<br />

zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente je nach<br />

Marktlage vorgenommen. Bei steigenden Kursen<br />

steigt im Allgemeinen auch der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

im Teilfonds. Im Gegenzug<br />

wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

erhöht.<br />

Der Teilfonds verfügt über einen Mechanismus,<br />

der am Ende eines jeden Monats einen Mindestwert<br />

von 80% des NAV am letzten Bewertungstag<br />

des Vormonats sichert. Der Mechanismus<br />

und seine Auswirkung auf den Garantiewert sind<br />

im Abschnitt „Garantie“ näher beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />

risiko reicheren Komponenten innerhalb eines<br />

sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />

auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />

an, die in einem solchen Verlustfall die Wertverluste<br />

ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds wird durch<br />

die Anlage in solche derivative Instrumente unter<br />

normalen Marktumständen nur unwesentlich<br />

beeinflusst.<br />

Anlagegrenzen<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Allgemeinen<br />

Teils gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn<br />

nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens<br />

in ein und denselben Organismus für gemeinsa-


me Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />

Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie<br />

ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt,<br />

das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds<br />

findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />

30% des Netto-Fondsvermögens nicht<br />

übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />

sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffen den Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemein same Anlagen<br />

in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e)<br />

und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Der Teilfonds wird nicht in Zielfonds anlegen, die<br />

einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe<br />

unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung<br />

der Zielfonds befinden sich in<br />

der folgenden Übersicht.<br />

Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für den<br />

auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den erworbenen<br />

Investmentvermögen berechnete Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale<br />

gekürzt, gegebenenfalls<br />

bis zu ihrer gesamten Höhe (Differenzmethode).<br />

Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist<br />

zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem<br />

Teilfondsvermögen berechnet werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Markt risikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />

<strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie stellt der MSCI<br />

World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />

der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />

garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds zuzüglich<br />

etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert) am<br />

Ende eines jeden Monats nicht unter 80% des am<br />

letzten Bewertungstag des Vormonats ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts liegt. Sollte der Garantiewert<br />

nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />

den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln in<br />

das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird jeweils am letzten Bewertungstag<br />

eines Monats ermittelt und gilt für den<br />

letzten Bewertungstag des jeweils folgenden<br />

Kalendermonats.<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des Netto-<br />

Inventarwertes am letzten Bewertungstag des<br />

jeweiligen Vormonats. Sobald mit dem Ende<br />

eines Monats für den Folgemonat ein neuer Garantiewert<br />

ermittelt wurde, verliert der vorherige<br />

Garantiewert seine Gültigkeit.<br />

Die Garantie dient ausschließlich einer kurzfristigen<br />

Absicherung eines Mindest-Netto-Inventarwertes.<br />

Langfristig ergibt sich hieraus keine<br />

wirksame Absicherung des Netto-Inventar wertes.<br />

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />

Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt<br />

bezieht. Der Anteilwert kann bis zum<br />

jeweiligen Garantiezeitpunkt bei Verkäufen<br />

auch unter dem jeweils geltenden Garantieniveau<br />

liegen.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes<br />

und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen<br />

erfragt werden und werden in den Halbjahres-<br />

und Jahresberichten veröffentlicht.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe­ und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,6% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

unter anderem die folgenden Aufwendungen<br />

dem Teilfonds belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />

von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />

und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im<br />

Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />

diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />

die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />

wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />

indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />

Markt- und Kursinformations systeme.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach<br />

Artikel 15 c) ist im Hinblick auf die bestehende<br />

Garantie ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit<br />

wird die Verwaltungsgesellschaft die Depotbank<br />

beauftragen, den Netto-Liquidationserlös an<br />

die Anteilinhaber zu verteilen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

49


Produktannex 10: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top<br />

DivideX Garant 2013 gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS TOP DIVIDEX GARANT 2013<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

-2<br />

-4<br />

50<br />

-1,6<br />

+6,1<br />

+1,3<br />

1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung*<br />

* aufgelegt am 21.5.2008<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds wird in<br />

Übereinstimmung mit den Vorgaben der Großherzoglichen<br />

Verordnung vom 8. Februar 2008<br />

und der Richtlinie 2007/16/EG vorwiegend in<br />

fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere oder<br />

Aktien sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf<br />

die <strong>DWS</strong> Top DivideX Conservative Strategie<br />

(„Strategie“) investieren.<br />

Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen<br />

die Möglichkeit nutzen, Optionen<br />

und Finanzterminkontrakte zur Optimierung des<br />

Anlageziels einzusetzen. Der Einsatz der Speziellen<br />

Derivate erfolgt im Sinne der Umsetzung<br />

der Anlagepolitik und des Anlageziels, wobei die<br />

Wert entwicklung des Teilfonds abhängig vom jeweiligen<br />

Anteil der Derivate (z. B. Futures und insbesondere<br />

Swaps) am Gesamtfondsvermögen ist.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />

werden voraussichtlich Swap-Verträge mit<br />

Finanz instituten erster Ordnung, die auf dieser Art<br />

von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />

Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um<br />

standardisierte, den Richtlinien des Deutschen<br />

Rahmenvertrages oder der International Swap<br />

Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />

Vereinbarungen. Zu Zwecken der Risikostreuung<br />

werden weitestgehend identische Swap-Verträge<br />

mit voraussichtlich mehreren Finanzinstituten abgeschlossen.<br />

Dabei wird mit jedem Swap-Kontrahenten<br />

jeweils nur ein Vertrag geschlossen, der<br />

sich auf die unterliegende Strategie bezieht. Die<br />

Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen<br />

und täglichen Basis und steht im Einklang<br />

mit den vorherrschenden Marktparametern und<br />

Bewertungen. Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag<br />

festgelegten Terminen (z. B. bei Fälligkeit) sind<br />

Zahlungen, zum Beispiel in Euro, zu leisten. Diese<br />

Zahlungen werden in Abhängigkeit der Höhe des<br />

Nominalvolumens sowie des aktuellen Zinssatzes<br />

(z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren<br />

ermittelt und vom Teilfonds an den Kontrahenten<br />

gezahlt. Am Garantiezeitpunkt erhält der Teilfonds<br />

ISIN-Code LU0275643723<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DF<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode 30.4.2008 bis 20.5.2008<br />

Auflegungsdatum 21.5.2008<br />

Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 4%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,45% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. einer Pricing-Fee von bis zu 0,2% p.a.)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende 28.5.2013<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />

die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />

nach oben unterworfen sein.<br />

das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate (wie<br />

untenstehend definiert) ausgezahlt. Die Höhe der<br />

Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung<br />

des Swaps wider. Sofern der Swap-Vertrag<br />

vorzeitig aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung<br />

an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert<br />

des Swaps.<br />

Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />

einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den<br />

Swap zur Verfügung stellen.<br />

Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können bestimmte<br />

Risiken auftreten, die in den Risikohinweisen<br />

erläutert werden.<br />

Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />

der Teilfonds an der Wertentwicklung der<br />

Strategie.<br />

Die Auszahlung der Speziellen Derivate zum<br />

Laufzeitende des Teilfonds entspricht der Wertentwicklung<br />

der Strategie – sofern diese größer<br />

als Null ist – multipliziert mit der Partizipations rate<br />

sowie dem Nominal, welches in die Speziellen<br />

Derivate investiert wurde. Es ist beabsichtigt, pro<br />

umlaufenden Anteil ein Nominal von 100,– Euro<br />

der Speziellen Derivate zu erwerben.<br />

Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate bei<br />

deren Fälligkeit ist als Formel wie folgt definiert:<br />

N x Partizipationsrate x Max( 0, Perf – 100%)<br />

Die Wertentwicklung der Strategie errechnet sich<br />

gemäß folgender Formel:<br />

Wobei:<br />

N: das Nominal ist, welches am Beobachtungstermin<br />

in die Speziellen Derivate investiert ist.<br />

Strategie 0 : der Schlusskurs der Strategie am<br />

Auflegungstag ist; und<br />

Strategie T : der Schlusskurs der Strategie am Beobachtungstermin<br />

(21. Mai 2013) ist. Für den Fall,<br />

dass der Beobachtungstermin kein Geschäftstag<br />

ist oder aufgrund von Marktstörungen kein Wert<br />

der Strategie festgestellt wird, verschiebt sich<br />

der Beobachtungstermin für diesen Stichtag auf<br />

den ersten Geschäftstag, der unmittelbar auf den<br />

ursprünglichen Geschäftstag folgt und an dem<br />

ein Wert der Strategie festgestellt wird.<br />

Partizipationsrate: die exakte Partizipationsrate<br />

kann erst bei Auflegung des Teilfonds festgelegt<br />

werden. Indikativ wird diese in einer Bandbreite<br />

von 75%–95% liegen. Die im Auszahlungsprofil<br />

der Speziellen Derivate angegebene Partizipationsrate<br />

bezieht sich auf die Partizipation der<br />

unterliegenden Option. Die Partizipationsrate des<br />

Teilfonds kann von der Partizipationsrate der Option<br />

abweichen. Die Partizipation an den Speziellen


Derivaten spiegelt sich bereits während der Laufzeit<br />

im Anteilwert wider.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Beschreibung der <strong>DWS</strong> Top DivideX<br />

Conservative Strategie:<br />

Die <strong>DWS</strong> Top DivideX Conservative Strategie besteht<br />

aus zwei Komponenten: (a) einer Aktienkomponente<br />

(=<strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index) und<br />

(b) einer Stabilitätskomponente mit Blick auf die<br />

Schwankungsintensität (Volatilität) der Strategie.<br />

I. Strategiemechanismus<br />

Das Besondere an der <strong>DWS</strong> Top DivideX Conservative<br />

Strategie („Strategie“) ist ein dynamischer<br />

Allokationsmechanismus, der anstrebt, die<br />

Schwankungsintensität der Strategie (Volatilität)<br />

auf einem vorher definierten Ziel-Niveau konstant<br />

zu halten und die Allokation gegebenenfalls auf<br />

börsentäglicher Basis anzupassen. Damit die anvisierte<br />

Zielvolatilität erreicht werden kann, kann<br />

je nach Marktlage zwischen Allokationen in die<br />

Aktienkomponente (= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base<br />

Index) (durch eine rechnerische Kreditaufnahme<br />

bis zu einem maximalen Hebel von 200%) und<br />

einer rechnerischen Investition in zinstragende<br />

Anlagen umgeschichtet werden. So kann z. B.<br />

in einer positiven Marktphase, bei der die Kursschwankungen<br />

in der Regel geringer sind, die<br />

Allokation in die Aktienkomponente erhöht werden.<br />

Im Falle einer Marktkorrektur, die in der<br />

Regel mit einer höheren Schwankungsintensität<br />

einhergeht, erfolgt dagegen eine rechnerische<br />

Umschichtung in zinstragenden Anlagen. Die<br />

Strategie enthält eine Gebühr in Höhe von 4,50%<br />

p.a., die zur Finanzierung der Derivate-Struktur<br />

verwendet wird.<br />

II. Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />

(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index)<br />

Die Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />

erfolgt durch das Portfoliomanagement. Ausgewählt<br />

werden internationale Unternehmen mit<br />

überdurchschnittlicher Dividendenrendite. Es werden<br />

nur Unternehmen berücksichtigt, die bestimmte<br />

Kriterien erfüllen wie z. B. ein Mindestmaß an<br />

Marktkapitalisierung und Liquidität (durchschnittliches<br />

Tageshandelsvolumen). Überwacht werden<br />

diese Kriterien auf börsentäglicher Basis durch<br />

Standard & Poor´s 1 . Darüber hinaus kann die Zusammensetzung<br />

durch das Portfolio-Management<br />

angepasst werden, wobei die Zusammensetzung<br />

mindestens einmal im Jahr, jedoch frühestens ein<br />

Jahr nach dem Strategie Auflegungstag oder bei<br />

Vorliegen eines außergewöhnlichen Neuzusammensetzungsereignisses<br />

(wie im Ermessen des<br />

Portfoliomanagements bestimmt), überprüft wird.<br />

Die Aktienkomponente ist als Total Return Komponente<br />

konzipiert, d.h. Dividenden werden nach<br />

Abzug von Steuern und Kosten reinvestiert.<br />

Eine detaillierte Beschreibung des Index und der<br />

Strategie inklusive der Methodologie des Index<br />

und der Strategie sind unter www.dws.de abrufbar.<br />

Sämtliche Informationen zur Aktienkompo-<br />

1 Standard & Poor‘s“ und „S&P“ sind Marken der<br />

Standard & Poor‘s Abteilung der The McGraw-Hill<br />

Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch<br />

<strong>DWS</strong> und einiger ihrer Partner lizenziert. Die Produkte<br />

werden durch S&P weder gefördert, unterstützt,<br />

verkauft noch empfohlen.<br />

nente sind auch auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

kostenlos erhältlich.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013 stellt der<br />

<strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index dar.<br />

Die genaue Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />

kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />

S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />

zuzüglich etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert)<br />

am Laufzeitende (28.5.2013) nicht unter<br />

100,– Euro liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht<br />

werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />

den Differenzbetrag am Laufzeitende aus eigenen<br />

Mitteln in das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />

Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt<br />

am Laufzeitende bezieht. Der Anteilwert<br />

kann bis zum Laufzeitende bei Verkäufen<br />

unter 100,– Euro liegen. Sofern steuerliche<br />

Änderungen innerhalb des Garantiezeitraums<br />

die Wertentwicklung des Teilfonds negativ<br />

beeinflussen, ermäßigt sich die Garantie um<br />

den Betrag, den diese Differenz einschließlich<br />

entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 4%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,45% p.a. (inklusive Pricing-Fee) auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag<br />

ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus<br />

dieser Kostenpauschale werden insbesondere<br />

die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement,<br />

der Vertrieb, die Depotbank und die Pricing-<br />

Fee bezahlt. Dabei entfallen auf die Pricing-Fee<br />

bis 0,2% p.a. auf das Netto-Fondsvermögen auf<br />

Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-<br />

Inventarwerts. Die Pricing-Fee umfasst Leistungen<br />

von Dritten, die nach Ansicht des Fondsmanagers<br />

die Qualität des Produkts verbessern<br />

(z. B. für Strukturierungsaufgaben, Absicherungskosten,<br />

Bereitstellung von EDV Systemen oder<br />

speziellen Bewertungsmodellen/-programmen).<br />

Ob und in welcher Höhe die Pricing-Fee erhoben<br />

wurde, wird in den Jahresberichten aufgeführt.<br />

Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der<br />

Regel am Monatsende entnommen. Neben der<br />

Kostenpauschale können unter anderem die folgenden<br />

Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und<br />

Verwahrung evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />

von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />

und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im<br />

Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />

diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />

die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />

wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />

indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />

Markt- und Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder ei-<br />

51


ner anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet. Der Teilfonds<br />

wird am 28.5.2013 aufgelöst.<br />

Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach Artikel<br />

15 c) ist im Hinblick auf die bestehende Garantie<br />

ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit<br />

wird die Verwaltungsgesellschaft die Depotbank<br />

beauftragen, den Netto-Liquidationserlös an die<br />

Anteilinhaber zu verteilen.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

52


Produktannex 11: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Invest ZukunftsStrategie gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS INVEST<br />

ZUKUNFTSSTRATEGIE<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

40<br />

+32,2<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-10<br />

-5,4<br />

-20<br />

1 Jahr<br />

seit Auflegung*<br />

*aufgelegt am 27.3.2009<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />

Wertsteigerung in Euro.<br />

Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie<br />

kann in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere,<br />

in Aktien, in Anteile an Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die von<br />

der <strong>DWS</strong> Investment S.A., der <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH oder anderen Emittenten aufgelegt wurden,<br />

oder börsengehandelten und EU-richtlinenkonformen<br />

Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>)<br />

investieren.<br />

Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

investiert wird, können insbesondere Anteile<br />

an in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten<br />

Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />

Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2010, die in den internationalen Rohstoffbereich<br />

investieren, geldmarktnahen Wertpapierfonds<br />

sowie reglementierte offene Immobilienfonds<br />

erworben werden. Je nach Einschätzung der<br />

Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch<br />

vollständig in einer dieser Fondskategorien angelegt<br />

werden. Dabei ist der Anteil von offenen<br />

Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in<br />

offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze<br />

des Artikels 2 Absatz B. h) mit einzubeziehen.<br />

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />

Wandelschuld verschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />

oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />

angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />

internationale Streuung geachtet.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />

bei der laufend marktabhängig<br />

zwischen der Wertsteigerungskomponente (be-<br />

ISIN-Code LU0313399957<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0NY<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Auflegungsdatum 27.3.2009<br />

Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. einer Service-Fee von bis zu 0,2% p.a.)<br />

Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.<br />

der Anlage in Anteile anderer Fonds<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16:00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16:00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Ja<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />

die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />

nach oben unterworfen sein.<br />

stehend aus risikoreicheren Fonds wie z. B. Aktien-<br />

und Rohstoffpublikumsfonds nach Teil I des Gesetzes<br />

vom 17. Dezember 2010 und zum Teil auch<br />

riskantere Rentenfonds bzw. Direktanlagen in<br />

risikoreicheren Komponenten wie Aktien und riskanteren<br />

Rentenpapieren) und der Kapitalerhaltkomponente<br />

(bestehend aus weniger risikoreichen<br />

Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen<br />

in weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktpapiere)<br />

umgeschichtet wird. So wird versucht, einen<br />

Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine<br />

möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />

in den Wertsteigerungskomponenten zu erreichen.<br />

Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden<br />

Märkten zu erlauben, und dennoch gleichzeitig<br />

das Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.<br />

Die Absicherung des Mindestwertes bei<br />

paralleler Wahrnehmung von Kursgewinnchancen<br />

wird durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />

und der Kapitalerhaltkomponente<br />

je nach Marktlage vorgenommen.<br />

Bei steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />

der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />

Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />

reduziert. In Zeiten fallender<br />

Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />

reduziert und der Anteil<br />

der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />

Der Teilfonds verfügt über einen Mechanismus,<br />

der am Ende eines jeden Monats einen Mindest-<br />

wert von 80% des NAV am letzten Bewertungstag<br />

des Vormonats sichert. Der Mechanismus<br />

und seine Auswirkung auf den Garantiewert sind<br />

unter dem nachfolgenden Abschnitt „Garantie“<br />

näher beschrieben.<br />

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />

risiko reicheren Komponenten innerhalb eines<br />

sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />

auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />

an, die in einem solchen Verlustfall die Wertverluste<br />

ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />

Die Wertentwicklung des Teilfonds wird durch<br />

die Anlage in solche derivative Instrumente unter<br />

normalen Marktumständen nur unwesentlich<br />

beeinflusst.<br />

Anlagegrenzen<br />

In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Allgemeinen<br />

Teils gilt Folgendes:<br />

Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />

und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn<br />

nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens<br />

in ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />

53


Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie<br />

ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt,<br />

das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds<br />

findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />

Anlagen in Anteile von anderen Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />

30% des Netto-Fondsvermögens nicht<br />

übersteigen.<br />

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

werden die Anlagewerte des betreffen den<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />

b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Der Teilfonds wird nicht in Zielfonds anlegen, die<br />

einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe<br />

unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung<br />

der Zielfonds befinden sich in<br />

der folgenden Übersicht.<br />

Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenz methode).<br />

Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist<br />

zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem<br />

Teilfondsvermögen berechnet werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das dementspre-<br />

54<br />

chende Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie stellt der<br />

MSCI World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />

werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Garantie<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />

garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds zuzüglich<br />

etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert) am<br />

Ende eines jeden Monats nicht unter 80% des am<br />

letzten Bewertungstag des Vormonats ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts liegt. Sollte der Garantiewert<br />

nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />

den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln in<br />

das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />

Der Garantiewert wird jeweils am letzten Bewertungstag<br />

eines Monats ermittelt und gilt für den<br />

letzten Bewertungstag des jeweils folgenden<br />

Kalendermonats.<br />

Der Garantiewert entspricht 80% des Netto-<br />

Inventarwertes am letzten Bewertungstag des jeweiligen<br />

Vormonats. Sobald für den Folgemonat<br />

ein neuer Garantiewert ermittelt wurde, verliert<br />

der vorherige Garantiewert seine Gültigkeit.<br />

Die Garantie dient ausschließlich einer kurzfristigen<br />

Absicherung eines Mindest-Netto-<br />

Inventar wertes.<br />

Langfristig ergibt sich hieraus keine wirksame<br />

Absicherung des Netto-Inventarwertes. Anleger<br />

sollten sich bewusst sein, dass die Wertsicherung<br />

sich nur auf den Garantiezeitpunkt bezieht.<br />

Der Anteilwert kann bis zum jeweiligen<br />

Garantiezeitpunkt bei Verkäufen auch unter<br />

dem jeweils geltenden Garantieniveau liegen.<br />

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />

Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />

einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />

Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />

Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes<br />

und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen<br />

erfragt werden und werden in den Halbjahres-<br />

und Jahresberichten veröffentlicht.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale beinhaltet<br />

eine Service Fee von bis zu 0,2% p.a. auf<br />

das Teilfondsvermögen zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft,<br />

die teilweise oder vollständig<br />

an vermittelnde Stellen weitergegeben werden<br />

kann. Die Service-Funktion der Hauptvertriebsgesellschaft<br />

erfasst über den Vertrieb der Anteile<br />

hinausgehend die Vornahme der Ausführung<br />

besonderer sonstiger Verwaltungsaufgaben. Die<br />

Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel<br />

am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale<br />

können die folgenden Aufwendungen<br />

dem Teilfonds belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />

von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />

und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im<br />

Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />

diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />

die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />

wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />

indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />

Markt- und Kursinformations systeme.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.


Produktannex 12: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top<br />

DivideX Bonus 2012 gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> FUNDS TOP DIVIDEX BONUS 2012<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

+67,2<br />

-3,8<br />

-25<br />

-50<br />

1 Jahr 3 Jahre<br />

-34,5<br />

seit Auflegung*<br />

*aufgelegt am 21.5.2008<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Top DivideX Bonus 2012 ist die Erwirtschaftung<br />

einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds wird<br />

in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Großherzoglichen<br />

Verordnung vom 8. Februar 2008<br />

und der Richtlinie 2007/16/EG vorwiegend in<br />

fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere oder<br />

Aktien sowie Derivate („Spezielle Derivate“)<br />

auf die <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie („Strategie“)<br />

investieren.<br />

Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen<br />

die Möglichkeit nutzen, Optionen und<br />

Finanzterminkontrakte zur Optimierung des<br />

Anlageziels einzusetzen. Der Einsatz der Speziellen<br />

Derivate erfolgt im Sinne der Umsetzung<br />

der Anlagepolitik und des Anlageziels, wobei die<br />

Wert entwicklung des Teilfonds abhängig vom<br />

jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures und<br />

insbesondere Swaps) am Gesamtfondsvermögen<br />

ist.<br />

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />

werden voraussichtlich Swap-Verträge mit<br />

Finanzinstituten erster Ordnung, die auf diese Art<br />

von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />

Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um<br />

standardisierte, den Richtlinien des Deutschen<br />

Rahmenvertrages oder der International Swap<br />

Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />

Vereinbarungen. Zu Zwecken der Risikostreuung<br />

werden weitestgehend identische Swap-Verträge<br />

mit voraussichtlich mehreren Finanzinstituten abgeschlossen.<br />

Dabei wird mit jedem Swap-Kontrahenten<br />

jeweils nur ein Vertrag geschlossen. Die<br />

Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen<br />

und täglichen Basis und steht im Einklang<br />

mit den vorherrschenden Marktparametern und<br />

Bewertungen. Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig<br />

aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung<br />

an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert des<br />

Swaps.<br />

Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />

einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für<br />

ISIN-Code LU0313402173<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0NZ<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode 30.4.2008 bis 20.5.2008<br />

Auflegungsdatum 21.5.2008<br />

Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. Pricing-Fee)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Laufzeitende 29.5.2012<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />

die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />

nach oben unterworfen sein.<br />

den Swap zur Verfügung stellen. Hinsichtlich des<br />

Einsatzes von Swaps können bestimmte Risiken<br />

auftreten, die in den Risikohinweisen erläutert<br />

werden.<br />

Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />

der Teilfonds an einer so genannten „Bonus“-<br />

Struktur auf die <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie.<br />

Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate<br />

bei Fälligkeit (Bonus-Struktur):<br />

wenn der Schlusskurs der Strategie zu keinem<br />

Zeitpunkt während der Laufzeit das Barriere-<br />

Level berührt oder unterschritten hat, zahlen die<br />

Speziellen Derivate den höheren Wert aus:<br />

a) Bonus-Betrag<br />

b) Wertentwicklung der Strategie<br />

multipliziert mit dem Nominal, das zu diesem<br />

Zeitpunkt in die Speziellen Derivate investiert ist<br />

oder<br />

wenn der Schlusskurs der Strategie an mindestens<br />

einem Zeitpunkt während der Laufzeit das<br />

Barriere- Level berührt oder unterschritten hat,<br />

zahlen oder erhalten die Speziellen Derivate die<br />

positive oder negative Wertentwicklung der Strategie<br />

multipliziert mit dem Nominal das zu diesem<br />

Zeitpunkt in die Speziellen Derivate investiert ist.<br />

Ausgestaltung der Bonus-Struktur:<br />

Laufzeit: 4 Jahre<br />

Barriere-Level: 65% des Schlusskurses der <strong>DWS</strong><br />

Top DivideX Strategie am Tag der Fonds auf legung<br />

Bonus-Betrag: wird am Tag der Fondsauflegung<br />

festgelegt (indikativ: 33%)<br />

Das Fondsvermögen kann darüber hinaus in allen<br />

anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Beschreibung der <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie:<br />

Die <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie besteht aus<br />

zwei Komponenten: (a) einer Aktienkomponente<br />

(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index) und (b) einer<br />

Stabilitätskomponente mit Blick auf die Schwankungsintensität<br />

(Volatilität) der Strategie.<br />

I. Strategiemechanismus<br />

Das Besondere an der <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie<br />

(„Strategie“) ist ein dynamischer Allokationsmechanismus,<br />

der anstrebt, die Schwankungsintensität<br />

der Strategie (Volatilität) auf einem<br />

vorher definierten Ziel-Niveau konstant zu halten<br />

und die Allokation gegebenenfalls auf börsentäglicher<br />

Basis anzupassen. Damit die anvisierte<br />

Zielvolatilität erreicht werden kann, kann je nach<br />

Marktlage zwischen Allokationen in die Aktienkomponente<br />

(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base<br />

Index) (durch eine rechnerische Kreditaufnahme<br />

55


is zu einem maximalen Hebel von 250%) und<br />

einer rechnerischen Investition in zinstragende<br />

Anlagen umgeschichtet werden. So kann<br />

z. B. in einer positiven Marktphase, bei der die<br />

Kursschwankungen in der Regel geringer sind,<br />

die Allokation in die Aktienkomponente erhöht<br />

werden. Im Falle einer Marktkorrektur, die in der<br />

Regel mit einer höheren Schwankungsintensität<br />

einhergeht, erfolgt dagegen eine rechnerische<br />

Umschichtung in zinstragenden Anlagen.<br />

Die Strategie enthält eine Gebühr in Höhe von<br />

4,50% p.a., die zur Finanzierung der Derivate­<br />

Struktur verwendet wird.<br />

II. Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />

(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index)<br />

Die Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />

erfolgt durch das Portfoliomanagement. Ausgewählt<br />

werden internationale Unternehmen mit<br />

überdurchschnittlicher Dividendenrendite. Es<br />

werden nur Unternehmen berücksichtigt, die<br />

bestimmte Kriterien erfüllen wie z. B. ein Mindestmaß<br />

an Marktkapitalisierung und Liquidität<br />

(durchschnittliches Tageshandelsvolumen). Überwacht<br />

werden diese Kriterien auf börsentäglicher<br />

Basis durch Standard & Poor´s 1 . Darüber hinaus<br />

kann die Zusammensetzung durch das Portfolio­<br />

Management angepasst werden, wobei die<br />

Zusammensetzung mindestens einmal im Jahr,<br />

jedoch frühestens ein Jahr nach dem Strategie­<br />

Auflegungstag oder bei Vorliegen eines außergewöhnlichen<br />

Neuzusammensetzungsereignisses<br />

(wie im Ermessen des Portfoliomanagements<br />

bestimmt), überprüft wird. Die Aktienkomponente<br />

ist als Total Return Komponente konzipiert, d.h.<br />

Dividenden werden nach Abzug von Steuern und<br />

Kosten reinvestiert.<br />

Eine detaillierte Beschreibung des Index und der<br />

Strategie inklusive der Methodologie des Index<br />

und der Strategie sind unter www.dws.de abrufbar.<br />

Sämtliche Informationen zur Aktienkomponente<br />

sind auch auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

kostenlos erhältlich.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufs ­<br />

pros pekt – Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012 stellt der<br />

Euro Stoxx Select Dividend 30 dar. Die genaue<br />

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />

kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

angefordert werden.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die He­<br />

1 Standard & Poor‘s“ und „S&P“ sind Marken der<br />

Standard & Poor‘s Abteilung der The McGraw­Hill<br />

Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch<br />

<strong>DWS</strong> und einiger ihrer Partner lizenziert. Die Produkte<br />

werden durch S&P weder gefördert, unterstützt,<br />

verkauft noch empfohlen.<br />

56<br />

belwirkung aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,1% p.a. (inklusive Pricing­Fee) auf das Netto­<br />

Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag<br />

ermittelten Netto­Inventarwerts. Aus<br />

dieser Kostenpauschale werden insbesondere<br />

die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement,<br />

der Vertrieb, die Depotbank und die Pricing­<br />

Fee bezahlt. Dabei entfallen auf die Pricing­Fee<br />

bis 0,2% p.a. auf das Netto­Fondsvermögen auf<br />

Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto­<br />

Inventarwerts. Die Pricing­Fee umfasst Leistungen<br />

von Dritten, die nach Ansicht des Fondsmanagers<br />

die Qualität des Produkts verbessern<br />

(z. B. für Strukturierungsaufgaben, Absicherungskosten,<br />

Bereitstellung von EDV­Systemen oder<br />

speziellen Bewertungsmodellen/­programmen).<br />

Ob und in welcher Höhe die Pricing­Fee erhoben<br />

wurde, wird in den Jahresberichten aufgeführt.<br />

Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der<br />

Regel am Monatsende entnommen. Neben der<br />

Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen<br />

dem Teilfonds belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt­ und<br />

Kursinformations systeme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe­ bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet. Der Teilfonds<br />

wird am 29.5.2012 aufgelöst.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.


Produktannex 13: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Prospero gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />

die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

Prospero ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />

in Euro.<br />

Der Teilfonds kann in fest­ bzw. variabel verzinsliche<br />

Wertpapiere, Aktien und Aktienfonds,<br />

ADR‘s und GDR‘s, Geldmarktfonds, Rentenfonds,<br />

ge mischte Fonds, reglementierte offene<br />

Immobilien fonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente,<br />

Wandel anleihen, Optionsanleihen und Genussscheine<br />

sowie Asset Backed Securities inklusive<br />

Mortgage Backed Securities investieren.<br />

Weiterhin kann der Teilfonds in Anlagen, denen<br />

die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte,<br />

Zertifikate und Derivate auf Rohstoff­<br />

und Warenterminindizes, auf Aktien und<br />

Aktienindizes, auf Renten­ und Rentenindizes<br />

und auf Asset Backed Securities inklusive Mortgage<br />

Backed Securities investieren.<br />

Mit Hilfe von zulässigen Finanzinstrumenten, einschließlich<br />

der oben genannten, kann eine Anlage<br />

u.a. in die nachfolgend genannten Assetklassen<br />

erfolgen:<br />

– Rohstoffe,<br />

– Staats­ und Unternehmensanleihen,<br />

– High Yield und Emerging Markets Bonds,<br />

– Private Equity und<br />

– Aktien (u.a. aus den Bereichen Infrastructure,<br />

Real Estate, Developed/Emerging and Frontier<br />

Markets).<br />

Die Auswahl und Allokation der verschiedenen<br />

Assetklassen wird durch ein Optimierungsmodell,<br />

das sich an quantitative Kriterien orientiert,<br />

unterstützt.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 100% in Fondsanteile<br />

investieren. Anlagen in offene Immobilienfonds<br />

sind auf 10% des Teilfondsvermögens<br />

begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds<br />

ist in die Anlagegrenze des Artikels 2 B. mit<br />

einzubeziehen.<br />

Die Anlage in Asset Backed Securities ist auf<br />

20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />

Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />

mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen,<br />

die Möglichkeit nutzen, Optionen und<br />

Finanzterminkontrakte zur Umsetzung des Anlageziels<br />

einzusetzen. Der Einsatz der Derivate<br />

erfolgt im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik<br />

und des Anlageziels.<br />

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />

allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />

werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet.<br />

ISIN-Code LU0744787945<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>085<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Thesaurierung<br />

Kostenpauschale bis zu 1,35% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende Das Laufzeitende wird von der Geschäftsleitung festgelegt.<br />

Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen Anlegerinformationen<br />

werden entsprechend aktualisiert.<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />

die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />

nach oben unterworfen sein.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero stellt der (50%) MSCI All<br />

Countries World und (50%) JPM Global Gov Bond<br />

Index dar.<br />

Die genaue Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />

kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

angefordert werden.<br />

Leverage:<br />

Grundsätzlich strebt die Verwaltungsgesellschaft<br />

an, dass der Investitionsgrad des Fondsvermögens<br />

durch den Einsatz von Derivaten nicht<br />

um mehr als das Zweifache des Wertes des<br />

Fondsvermögens gesteigert wird (im Folgenden<br />

„Hebelwirkung)<br />

Besondere Risiken:<br />

Starke Fondspreisschwankungen sowie hohe<br />

Wertverluste auch auf Gesamtfondsebene können<br />

nicht ausgeschlossen werden. Es besteht<br />

zudem die Gefahr eines vollständigen Wertverlustes<br />

einzelner für den Fonds erworbener Wertpapiere.<br />

Um die verbleibenden Restrisiken zu<br />

berücksichtigen, soll auf eine breite Streuung<br />

der Anlagen nach Emittenten geachtet werden.<br />

Das Risikomanagement des Fonds beinhaltet<br />

Stress Tests und Value at Risk Berechungen,<br />

die auf täglicher Basis durchgeführt werden.<br />

Die Resultate der Value at Risk Berechnungen<br />

und Stress Tests sind ein wesentlicher Bestandteil<br />

des Fondsmanagementprozess.<br />

57


Der Fonds kann in unterschiedliche Arten von<br />

Asset Backed Securities (ABS) investieren. Diese<br />

Wertpapiere sind gegebenenfalls starken<br />

Marktschwankungen unterworfen. Zudem sind<br />

diese Wertpapiere in unsicheren Marktphasen<br />

sehr illiquide und unter Umständen nicht veräußerbar.<br />

Damit ist ein Totalverlust bzw. eine starke<br />

Wertminderung dieser Investments möglich.<br />

Trotz der Diversifikation innerhalb des Fonds ist<br />

nicht auszuschließen, dass gleichzeitig mehrere<br />

Wertpapiere des Fonds hiervon betroffen sind.<br />

Starke Fondspreisschwankungen sowie hohe<br />

Wertverluste können damit auch auf Gesamtfondsebene<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Aufgrund möglicher eingeschränkter Liquidität<br />

in Verbindung mit der noch begrenzten Aufnahmefähigkeit<br />

dieser ABS-Märkte weist die<br />

Verwaltungsgesellschaft ausdrücklich auf die<br />

Möglichkeit zur zeitweiligen Aussetzung der Berechnung<br />

des Anteilwertes und der Rücknahme<br />

von Anteilen hin. Die Errechnung des Ausgabe-<br />

und Rücknahmepreises sowie die Ausgabe<br />

und Rücknahme von Anteilen kann von der Verwaltungsgesellschaft<br />

insbesondere dann zeitweilig<br />

ausgesetzt werden, wenn und solange<br />

durch starke Rückgaben von Anteilen ein sofortiger<br />

Verkauf von Fondswerten zur Liquiditätsbeschaffung<br />

nicht den Interessen gerecht wird. In<br />

diesen Fällen ist es der Verwaltungsgesellschaft<br />

gestattet, die Anteile erst dann zu dem dann gültigen<br />

Rücknahmepreis zurückzunehmen, nachdem<br />

sie unter Wahrung der Interessen aller Anteilinhaber<br />

entsprechende Gegenstände des<br />

Fondsvermögens veräußert hat<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,35% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

58<br />

– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />

pauschale Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />

von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />

und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im<br />

Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />

diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />

die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />

wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />

indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />

Markt- und Kursinformations systeme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt. <strong>DWS</strong> Investment GmbH,<br />

Frankfurt schließt eine Beratungsvereinbarung<br />

mit QS Investors, New York, USA.


Produktannex 14: <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Renten<br />

Direkt 2014 III gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Renten Direkt<br />

2014 III ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />

in Euro.<br />

Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />

oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />

Wertpapiere erworben werden, insbesondere<br />

Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs<br />

über einen Investment Grade Status verfügen.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

Geldmarkt­ bzw. geldmarktnahe Wertpapiere<br />

investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

können Credit Default Swaps (CDS) zu<br />

Absicherungszwecken erworben werden. Die<br />

im Teilfondsvermögen gehaltenen verzinslichen<br />

Wertpapiere werden im Hinblick auf das Laufzeitende<br />

des Fonds im Jahre 2014 ausgewählt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen<br />

in alle in Artikel 2 des Verkaufsprospektes –<br />

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Pre-Hedging<br />

Die Anlagepolitik des Teilfonds besteht darin, die<br />

Anleger an der Wertentwicklung eines Bondportfolios<br />

teilhaben zu lassen. Um Marktbewegungen,<br />

die die Rendite bei Vermarktung und<br />

Auflegung des Teilfonds beeinflussen können,<br />

abzufedern, kann der Teilfonds im Einklang mit<br />

den Anlagebeschränkungen (eventuelle) Pre­<br />

Hedging­Vereinbarungen durch den Einsatz geeigneter<br />

Derivate (zum Beispiel Swap­ oder Forward­Transaktionen)<br />

übernehmen. Der Teilfonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre­Hedging­Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />

je Anteil dieser Pre­Hedging Transaktionen der<br />

Differenz zwischen dem Erstanteilwert und dem<br />

Wert des Teilfondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />

der Pre­Hedging Transaktionen) am<br />

Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Teilfonds auch Pre­Hedging Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre­Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen auf<br />

Basis einer Swap­Transaktion spiegeln das Marktrisiko<br />

des Kontrahenten des OTC­Swaps in der Zeit<br />

vom Abschluss der Pre­Hedge Transaktion bis zum<br />

Auflegungsdatum wider. Die Pre­Hedging Kosten<br />

sind in diesem Fall in der entsprechenden Swap<br />

Transaktion enthalten und werden entsprechend im<br />

Rahmen der Anteilwertberechnung des Teilfonds<br />

berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im<br />

Zusammenhang mit Pre­Hedging­Vereinbarungen<br />

mit flexiblem Volumen dem Teilfonds belastet und<br />

hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile<br />

in der Zeichnungsphase getragen.<br />

Erwerb von gebündelten<br />

Vermögensgegenständen<br />

Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />

des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht<br />

ISIN-Code LU0744720797<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>086<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 102,– Euro (inkl. 2% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />

Verwässerungsausgleich 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen) Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Teilfondsvermögens erhoben*, da<br />

das Teilfondskonzept auf einer mehrjährigen Anlagephase<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />

der Verwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />

des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet werden. Für den Zeitpunkt<br />

des Laufzeitendes am 29.8.2014 wird kein Verwässerungsausgleich<br />

erhoben.<br />

Da das Teilfondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />

ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />

Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld­/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Teilfondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger führen, die während der<br />

vom Teilfonds vorgesehenen Anlagephase im Teilfonds<br />

verbleiben würden. Zum Schutz des Teilfondsvermögens<br />

vor Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />

ein Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten des Teilfondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 2%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Jährliche Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende 29.8.2014<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

59


des Fondsmanagers erforderlich, die angedachte<br />

Portfoliostruktur in hinreichendem Umfang<br />

jederzeit schnellstmöglich zu realisieren. Der<br />

Fondsmanager ist zu diesem Zweck berechtigt,<br />

Vermögensgegenstände gebündelt aus anderen,<br />

auch zur <strong>DWS</strong> Gruppe gehörenden oder von ihr<br />

verwalteten Investmentfonds für den Teilfonds<br />

zu erwerben. Der Fondsmanager wird dies unter<br />

Einhaltung des Grundsatzes der bestmöglichen<br />

Orderausführung (best execution) auf Basis der<br />

gebündelten Vermögenswerte tun.<br />

Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds<br />

Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Wertpapiere und<br />

anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />

des Teilfonds haben vorwiegend<br />

folgende Faktoren:<br />

– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />

Wertpapiere<br />

60<br />

Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />

und damit verbundene Renditeveränderungen<br />

bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />

Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />

können die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

positiv oder negativ beeinflussen.<br />

– Liquidität<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />

Grundsätzlich sollen für den Teilfonds nur solche<br />

Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />

wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />

können sich bei einzelnen Wertpapieren<br />

in bestimmten Phasen oder in bestimmten<br />

Börsensegmenten Schwierigkeiten ergeben,<br />

diese zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />

Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />

die in einem eher engen Marktsegment<br />

gehandelt werden, einer erheblichen<br />

Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />

die von besonderer Illiquidität der im Teilfondsvermögen<br />

gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />

sind, können sich Mittelabflüsse<br />

negativ auf die Wertentwicklung des<br />

Teilfonds auswirken.<br />

– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)­<br />

Ansatz verwendet. Ergänzend zu den Regelungen<br />

im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil wird das<br />

Marktrisikopotenzial des Teilfonds mit Hilfe eines<br />

derivatefreien Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivaten enthält.<br />

Das entsprechende Vergleichsvermögen für den<br />

Teilfonds <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III stellt der<br />

iBoxx EUR Covered 1­3 dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf<br />

Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />

werden.<br />

Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />

doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />

Die angegebene erwartete Hebelwir­<br />

kung ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />

für den Teilfonds anzusehen.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 2%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 0%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,85% p.a. auf das Netto­Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto­Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />

pauschale Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienst­<br />

leistungen, wie beispielsweise die Markt­ und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.


Produktannex 15: <strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong><br />

Zins einkommen gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

<strong>DWS</strong> ZINSEINKOMMEN<br />

Wertentwicklung im Überblick<br />

in %<br />

1,2<br />

1,0<br />

0,8<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0,0<br />

+0,6<br />

seit Auflegung*<br />

* aufgelegt am 26.9.2011<br />

<strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />

Angaben auf Euro-Basis<br />

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />

keine Prognose für die Zukunft.<br />

Stand: 31.12.2011<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />

ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in<br />

Euro.<br />

Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />

oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />

Wertpapiere erworben werden. Dabei liegt<br />

der Fokus auf Staatsanleihen, Unternehmensanleihen<br />

und Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres<br />

Erwerbs über einen Investment Grade Status<br />

verfügen.<br />

Die Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />

und Nachranganleihen sind auf jeweils<br />

20% des Teilfondsvermögens begrenzt. Darüber<br />

hinaus kann das Teilfondsvermögen in Geldmarkt-<br />

bzw. geldmarktnahe Wertpapiere investieren. Im<br />

Einklang mit den in Artikel 2 Buchstabe B. des<br />

Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegebenen<br />

Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch<br />

durch die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente,<br />

wie zum Beispiel sämtliche Arten<br />

von Swap-, Termin- oder Optionsgeschäften,<br />

umgesetzt.<br />

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />

alle in Ziffer 2 des Verkaufsprospektes – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfonds wird hierbei begrenzt auf<br />

8% des Teilfonds bzgl. der Parameter 10 Tage<br />

Haltedauer und 99% Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

ISIN-Code LU0649391066<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>037<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode 16.8.2011 bis 23.9.2011<br />

Auflegungsdatum 26.9.2011<br />

Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Ertragsverwendung Jährliche Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 1% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile<br />

mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.<br />

Anteilbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen<br />

Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.<br />

Laufzeitende unbefristet<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Teilfondswährung,<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 3%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />

eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />

Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />

oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />

den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 1,0% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf<br />

Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts.<br />

Aus dieser Kostenpauschale werden<br />

insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das<br />

Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depotbank<br />

bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds<br />

in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können die folgenden<br />

Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

61


62<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.


Produktannex 16: <strong>DWS</strong> Zinsanlage I<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong><br />

Zins anlage I gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Zinsanlage<br />

I ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses.<br />

Das Fondsvermögen wird angelegt in verzinsliche<br />

Wertpapiere, Partizipations­ und Genussscheine,<br />

Renten­Investmentfondsanteile und deren jeweilige<br />

Derivate, sowie in Geldmarktinstrumente<br />

und liquide Mittel.<br />

Die Anlage in verzinsliche Wertpapiere umfasst<br />

unter anderem, aber nicht abschließend, folgende<br />

Asset Backed Securities aus dem Investment­<br />

Grade­Bereich: Klassische Asset Backed Securities<br />

(car loans, credit card loans, consumer loans,<br />

student loans, corporate leases, auto leases,<br />

non­performing loans), Asset Backed Commercial<br />

Papers (ABCPs), Collateralized Loan Obligations<br />

(CLO), Mortgage Backed Securities (MBS), Residential<br />

Mortgage Backed Securities (RMBS),<br />

Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS),<br />

Collateralised Debt Obligations (CDO), Collateralised<br />

Bond Obligations (CBO) oder Collateralised<br />

Mortgage Obligations (CMO).<br />

Die Anlage in Asset Backed Securities darf 20%<br />

des Teilfondsvermögens nicht übersteigen.<br />

Es kann auch in nachrangige Schuldverschreibungen<br />

von Emittenten aus dem Finanzdienstleistungssektor,<br />

die als Ergänzungskapital anerkannt<br />

werden können, investiert werden. Die Schuldverschreibungen<br />

im Fondsvermögen sind solche,<br />

(i) die entweder eine feste Laufzeit haben oder<br />

(ii) die sich dadurch auszeichnen, dass sie zwar<br />

eine feste Laufzeit haben, vom Emittenten jedoch<br />

nach eigenem Ermessen zu bestimmten, in den<br />

Emissionsbedingungen festgelegten Terminen<br />

vorzeitig gekündigt und getilgt werden können.<br />

Die derivativen Finanzinstrumente beinhalten unter<br />

anderem Optionen, Forwards, Terminkontrakte<br />

auf Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC­Kontrakte auf jeglicher Art wie<br />

zum Beispiel Swaps, Forward Starting Swaps,<br />

Inflationsswaps, Swaptions, Constant Maturity<br />

Swaps oder Credit Default Swaps.<br />

Insbesondere Credit Default Swaps können sowohl<br />

zur Übertragung von Kreditrisiken auf eine<br />

Gegenpartei als auch zum Zwecke der Übernahme<br />

zusätzlicher Kreditrisiken verwendet werden.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />

in Ziffer 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Spezieller Erwerb von<br />

Vermögensgegenständen<br />

Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />

des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht<br />

des Fondsmanagers erforderlich, die angedachte<br />

Portfoliostruktur in hinreichendem Umfang<br />

jederzeit schnellstmöglich zu realisieren. Der<br />

Fondsmanager ist zu diesem Zweck berechtigt,<br />

Vermögensgegenstände aus anderen, auch zur<br />

<strong>DWS</strong>­Gruppe gehörenden oder von ihr verwalte­<br />

ISIN-Code LU0649391223<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>038<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 100,50 Euro (inkl. 0,5% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 0,5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Verwässerungsausgleich 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*, da<br />

das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen beruht.<br />

Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />

des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des Grundsatzes<br />

der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern vollständig<br />

oder teilweise verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen rollierenden mehrjährigen<br />

Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />

in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die<br />

Ver äußerung der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />

Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten und<br />

Abschlägen durch Geld­/Briefspannen führen. Diese negativen<br />

Effekte können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger führen, die während<br />

der vom Fonds vorgesehenen rollierenden Anlagephasen<br />

im Fonds verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />

vor Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />

ein Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten des<br />

Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,6% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende wird bei Auflegung festgesetzt<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

63


ten Investmentfonds für den Fonds zu erwerben.<br />

Der Fondsmanager wird dies unter Einhaltung<br />

des Grundsatzes der bestmöglichen Orderausführung<br />

(best execution) auf Basis der Vermögenswerte<br />

tun.<br />

Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung:<br />

Der Anteilwert des Fonds hängt von der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Wertpapiere und anderen<br />

Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />

des Fonds haben vorwiegend<br />

folgende Faktoren:<br />

– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />

Wertpapiere<br />

Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />

und damit verbundene Renditeveränderungen<br />

bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />

Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />

können die Wertentwicklung des Fonds positiv<br />

oder negativ beeinflussen.<br />

– Entwicklung der Zinssätze<br />

Ein Anstieg der Zinssätze kann während der<br />

Laufzeit im allgemeinen einen negativen Einfluss<br />

auf den Preis des Fonds, ein Sinken der<br />

Zinssätze kann einen positiven Einfluss auf<br />

den Preis des Fonds haben.<br />

– Nutzung von Derivaten<br />

Der Fonds kann Geschäfte an OTC­(„Overthe­Counter”)­Märkten<br />

tätigen, mit denen<br />

sich der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />

seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit<br />

aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge<br />

zu erfüllen. So können die Fonds beispielsweise<br />

Termin­, Options­ und Swap­Geschäfte<br />

tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen,<br />

bei denen der Fonds jeweils dem Risiko<br />

unterliegt, dass der Kontrahent seine<br />

Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt<br />

nicht erfüllt.<br />

– Liquidität<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />

Grundsätzlich sollen für den Fonds nur solche<br />

Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />

wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />

können sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />

Phasen oder in bestimmten Marktsegmenten<br />

Schwierigkeiten ergeben, diese<br />

zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />

Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />

die in einem eher engen Marktsegment gehandelt<br />

werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />

unterliegen.<br />

Ertragsverwendung, Ausschüttungspolitik<br />

Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, freigewordene<br />

Mittel aus fälligen bzw. gekündigten<br />

Vermögenswerten sowie sonstige vom Fonds auf<br />

die Vermögenswerte erhaltene Beträge in Übereinstimmung<br />

mit Ziffer 9 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil jährlich nach Auflegung an die<br />

Anleger auszuschütten. Es liegt im alleinigen Ermessen<br />

der Verwaltungsgesellschaft, ob, wann<br />

und in welcher Höhe solche Ausschüttungen erfolgen.<br />

Sofern keine Ausschüttungen erfolgen,<br />

können die Mittel wieder angelegt werden.<br />

Pre-Hedging<br />

Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />

und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />

können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />

64<br />

mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen durch den Einsatz<br />

geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap­ oder<br />

Forward­Transaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre­Hedging­Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss je<br />

Anteil dieser Pre­Hedging­Transaktionen der Differenz<br />

zwischen dem Erstanteilwert und dem Wert<br />

des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich der<br />

Pre­Hedging­Transaktionen) am Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Fonds auch Pre­Hedging­Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre­Hedging­Transaktion mit flexiblem Volumen<br />

auf Basis einer Swap­Transaktion spiegeln das<br />

Marktrisiko des Kontrahenten des OTC­Swaps<br />

in der Zeit vom Abschluss der Pre­Hedge­Transaktion<br />

bis zum Auflegungsdatum wider. Die<br />

Pre­Hedging­Kosten sind in diesem Fall in der<br />

entsprechenden Swap­Transaktion enthalten und<br />

werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />

des Fonds berücksichtigt. Demgemäß<br />

werden die Kosten im Zusammenhang<br />

mit Pre­Hedging­Vereinbarungen mit flexiblem<br />

Volumen dem Fonds belastet und hierbei von den<br />

Anlegern mit Zeichnung der Anteile in der Zeichnungsphase<br />

getragen.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)­Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfonds wird hierbei begrenzt auf<br />

8% des Teilfonds bzgl. der Parameter 10 Tage<br />

Haltedauer und 99% Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />

Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 0,5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />

reduziert sich zunächst um den<br />

unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />

(= Auszahlungsbetrag) so wie<br />

außerdem um Gebühren oder andere Belastungen,<br />

die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

d) Verwässerungsausgleich<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein<br />

Verwässerungsausgleich in Höhe von 1%<br />

bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag zu<br />

Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />

da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich<br />

kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />

unter Berücksichtigung des<br />

Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet<br />

werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen rollierenden<br />

mehrjährigen Anlagehorizont ausgelegt ist,<br />

investiert das Fondsmanagement in Anlagen<br />

mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />

Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />

und Abschlägen durch Geld­/<br />

Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger<br />

führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />

rollierenden Anlagephasen im Fonds<br />

verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />

vor Verwässerungseffekten wird<br />

deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />

von 1% zugunsten des Fondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

erhoben.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,6% p.a. auf das Netto­Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto­Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteil inhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />

niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.


von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />

pauschale Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

65


Produktannex 17: <strong>DWS</strong> Zinsanlage II<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong><br />

Zins anlage II gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Zinsanlage<br />

II ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses.<br />

Das Fondsvermögen wird angelegt in verzinsliche<br />

Wertpapiere, Partizipations­ und Genussscheine,<br />

Renten­Investmentfondsanteile und deren jeweilige<br />

Derivate, sowie in Geldmarktinstrumente<br />

und liquide Mittel.<br />

Die Anlage in verzinsliche Wertpapiere umfasst<br />

unter anderem, aber nicht abschließend, folgende<br />

Asset Backed Securities aus dem Investment­<br />

Grade­Bereich: Klassische Asset Backed Securities<br />

(car loans, credit card loans, consumer loans,<br />

student loans, corporate leases, auto leases,<br />

non­performing loans), Asset Backed Commercial<br />

Papers (ABCPs), Collateralized Loan Obligations<br />

(CLO), Mortgage Backed Securities (MBS),<br />

Residential Mortgage Backed Securities (RMBS),<br />

Commercial Mortgage Backed Securities<br />

(CMBS), Collateralised Debt Obligations (CDO),<br />

Collateralised Bond Obligations (CBO) oder Collateralised<br />

Mortgage Obligations (CMO).<br />

Die Anlage in Asset Backed Securities darf 20%<br />

des Teilfondsvermögens nicht übersteigen.<br />

Es kann auch in nachrangige Schuldverschreibungen<br />

von Emittenten aus dem Finanzdienstleistungssektor,<br />

die als Ergänzungskapital anerkannt<br />

werden können, investiert werden. Die Schuldverschreibungen<br />

im Fondsvermögen sind solche,<br />

(i) die entweder eine feste Laufzeit haben oder<br />

(ii) die sich dadurch auszeichnen, dass sie zwar<br />

eine feste Laufzeit haben, vom Emittenten jedoch<br />

nach eigenem Ermessen zu bestimmten, in den<br />

Emissionsbedingungen festgelegten Terminen<br />

vorzeitig gekündigt und getilgt werden können.<br />

Die derivativen Finanzinstrumente beinhalten unter<br />

anderem Optionen, Forwards, Terminkontrakte<br />

auf Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />

Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />

vereinbarte OTC­Kontrakte auf jeglicher Art wie<br />

zum Beispiel Swaps, Forward Starting Swaps,<br />

Inflationsswaps, Swaptions, Constant Maturity<br />

Swaps oder Credit Default Swaps.<br />

Insbesondere Credit Default Swaps können sowohl<br />

zur Übertragung von Kreditrisiken auf eine<br />

Gegenpartei als auch zum Zwecke der Übernahme<br />

zusätzlicher Kreditrisiken verwendet werden.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />

in Ziffer 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Spezieller Erwerb von<br />

Vermögensgegenständen<br />

Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />

des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht des<br />

Fondsmanagers erforderlich, die angedachte Portfoliostruktur<br />

in hinreichendem Umfang jederzeit<br />

schnellstmöglich zu realisieren. Der Fondsmanager<br />

ist zu diesem Zweck berechtigt, Vermögensgegenstände<br />

aus anderen, auch zur <strong>DWS</strong>­Gruppe<br />

gehörenden oder von ihr verwalteten Investment­<br />

66<br />

ISIN-Code LU0649391652<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>039<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 100,50 Euro (inkl. 0,5% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 0,5%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Verwässerungsausgleich 1,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*, da<br />

das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen beruht.<br />

Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />

des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des Grundsatzes<br />

der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern vollständig<br />

oder teilweise verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen rollierenden mehrjährigen<br />

Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />

in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Ver­<br />

äußerung der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld­/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />

Fonds vorgesehenen rollierenden Anlagephasen im Fonds<br />

verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor<br />

Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben ein<br />

Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten des Fondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf<br />

den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,6% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende wird bei Auflegung festgesetzt<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Renditeorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.


fonds für den Fonds zu erwerben. Der Fondsmanager<br />

wird dies unter Einhaltung des Grundsatzes<br />

der bestmöglichen Orderausführung (best execution)<br />

auf Basis der Vermögenswerte tun.<br />

Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung:<br />

Der Anteilwert des Fonds hängt von der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Wertpapiere und anderen<br />

Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />

des Fonds haben vorwiegend<br />

folgende Faktoren:<br />

– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />

Wertpapiere<br />

Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />

und damit verbundene Renditeveränderungen<br />

bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />

Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />

können die Wertentwicklung des Fonds positiv<br />

oder negativ beeinflussen.<br />

– Entwicklung der Zinssätze<br />

Ein Anstieg der Zinssätze kann während der<br />

Laufzeit im allgemeinen einen negativen Einfluss<br />

auf den Preis des Fonds, ein Sinken der<br />

Zinssätze kann einen positiven Einfluss auf<br />

den Preis des Fonds haben.<br />

– Nutzung von Derivaten<br />

Der Fonds kann Geschäfte an OTC­(„Overthe­Counter”)­Märkten<br />

tätigen, mit denen<br />

sich der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />

seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit<br />

aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge<br />

zu erfüllen. So können die Fonds beispielsweise<br />

Termin­, Options­ und Swap­Geschäfte<br />

tätigen oder andere derivative Techniken<br />

einsetzen, bei denen der Fonds jeweils dem<br />

Risiko unterliegt, dass der Kontrahent seine<br />

Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt<br />

nicht erfüllt.<br />

– Liquidität<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />

Grundsätzlich sollen für den Fonds nur solche<br />

Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />

wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />

können sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />

Phasen oder in bestimmten Marktsegmenten<br />

Schwierigkeiten ergeben, diese<br />

zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />

Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />

die in einem eher engen Marktsegment gehandelt<br />

werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />

unterliegen.<br />

Ertragsverwendung, Ausschüttungspolitik<br />

Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, freigewordene<br />

Mittel aus fälligen bzw. gekündigten<br />

Vermögenswerten sowie sonstige vom Fonds auf<br />

die Vermögenswerte erhaltene Beträge in Übereinstimmung<br />

mit Ziffer 9 des Verkaufsprospekts –<br />

Allgemeiner Teil jährlich nach Auflegung an die<br />

Anleger auszuschütten. Es liegt im alleinigen Ermessen<br />

der Verwaltungsgesellschaft, ob, wann<br />

und in welcher Höhe solche Ausschüttungen erfolgen.<br />

Sofern keine Ausschüttungen erfolgen,<br />

können die Mittel wieder angelegt werden.<br />

Pre-Hedging<br />

Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />

und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />

können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />

mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen durch den Einsatz<br />

geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap­ oder<br />

Forward­Transaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre­Hedging­Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss je<br />

Anteil dieser Pre­Hedging­Transaktionen der Differenz<br />

zwischen dem Erstanteilwert und dem Wert<br />

des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich der<br />

Pre­Hedging­Transaktionen) am Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Fonds auch Pre­Hedging­Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre­Hedging­Transaktion mit flexiblem Volumen<br />

auf Basis einer Swap­Transaktion spiegeln das<br />

Markt risiko des Kontrahenten des OTC­Swaps in<br />

der Zeit vom Abschluss der Pre­Hedge­Transaktion<br />

bis zum Auflegungsdatum wider. Die Pre­Hedging­<br />

Kosten sind in diesem Fall in der entsprechenden<br />

Swap­Transaktion enthalten und werden entsprechend<br />

im Rahmen der Anteilwertberechnung des<br />

Fonds berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten<br />

im Zusammenhang mit Pre­Hedging­Vereinbarungen<br />

mit flexiblem Volumen dem Fonds belastet<br />

und hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der<br />

Anteile in der Zeichnungsphase getragen.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)­Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfonds wird hierbei begrenzt auf<br />

8% des Teilfonds bzgl. der Parameter 10 Tage Haltedauer<br />

und 99% Konfidenzniveau.<br />

Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />

des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />

aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />

mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />

beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />

Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />

Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />

Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 0,5%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />

reduziert sich zunächst um den<br />

unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />

(= Auszahlungsbetrag) sowie<br />

außerdem um Gebühren oder andere Belastungen,<br />

die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

d) Verwässerungsausgleich<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1% bezogen<br />

auf den Bruttorücknahmebetrag zu Guns­<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />

niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

ten des Fondsvermögens erhoben*, da das<br />

Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann<br />

nach dem Ermessen des Verwaltungsrats unter<br />

Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />

von Anteilsinhabern vollständig<br />

oder teilweise verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen rollierenden<br />

mehrjährigen Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert<br />

das Fondsmanagement in Anlagen mit<br />

entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />

und Abschlägen durch Geld­/Briefspannen<br />

führen. Diese negativen Effekte können zu einer<br />

Verwässerung des Fondsvermögens für<br />

die verbleibenden Anleger führen, die während<br />

der vom Fonds vorgesehenen rollierenden<br />

Anlagephasen im Fonds verbleiben würden.<br />

Zum Schutz des Fondsvermögens vor<br />

Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />

ein Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten<br />

des Fondsvermögens erhoben*. Der<br />

Verwässerungsausgleich wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

erhoben.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,6% p.a. auf das Netto­Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto­Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

67


Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

68


Produktannex 18: <strong>DWS</strong> Emerging Markets Corporates 2016<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Emerging<br />

Markets Corporates 2016 gelten in Ergänzung<br />

zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />

enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />

Bestim mungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Emerging<br />

Markets Corporates 2016 ist die Erwirtschaftung<br />

eines möglichst hohen Wertzuwachses. Für das<br />

Fondsvermögen sollen auf USD und auf Euro<br />

lautende verzinsliche Wertpapiere erworben werden.<br />

Dabei wird das Währungsrisiko gegen den<br />

Euro abgesichert.<br />

Es wird überwiegend in Wertpapiere investiert,<br />

die zum Zeitpunkt des Erwerbs einen Investment-Grade<br />

Status besitzen und deren Emittenten<br />

zu diesem Zeitpunkt ihren Sitz in einem<br />

Wachstumsland (Emerging Market) haben oder<br />

ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in einem<br />

solchen Land ausüben. Als Wachstumsländer<br />

(Emerging Markets) werden alle diejenigen Länder<br />

angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />

vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank,<br />

der International Finance Corporation (IFC)<br />

oder einer der großen international tätigen Investmentbanken<br />

als nicht entwickelte Industrieländer<br />

betrachtet werden.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in Geldmarkt-<br />

bzw. geldmarktnahe Wertpapiere investieren.<br />

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

können Credit Default Swaps (CDS) zu Absicherungszwecken<br />

erworben werden. Die im Fondsvermögen<br />

gehaltenen verzinslichen Wertpapiere<br />

werden unter anderem im Hinblick auf das Laufzeitende<br />

des Fonds im Jahre 2016 ausgewählt.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />

in Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Anlagen in Emerging Markets<br />

Anlagen in Vermögenswerte in Emerging<br />

Markets bringen grundsätzlich größere Risiken<br />

(beispielsweise rechtliche, wirtschaftliche<br />

und politische Risiken) als Anlagen in<br />

Vermögenswerte aus Industriestaaten mit<br />

sich.<br />

Emerging Markets sind definiert als Märkte,<br />

die sich in einem Veränderungsprozess<br />

befinden und deshalb plötzlichen Veränderungen<br />

im politischen Umfeld sowie wirtschaftlichem<br />

Rückgang ausgesetzt sein können.<br />

In den letzten Jahren kam es in einigen<br />

Emerging Markets-Ländern zu tiefgreifenden<br />

politischen, wirtschaftlichen und sozialen<br />

Veränderungen. In einigen Fällen führten politische<br />

Entscheidungen zu schwerwiegenden<br />

wirtschaftlichen und sozialen Spannungen<br />

und einige dieser Länder mussten sowohl<br />

politische als auch wirtschaftliche Instabilität<br />

erfahren. Politische oder wirtschaftliche<br />

Instabilität kann das Vertrauen der Investoren<br />

beeinflussen, was wiederum negative<br />

Auswirkungen auf Wechselkurse, Wertpapierkurse<br />

oder andere Vermögenswerte aus den<br />

Emerging Markets haben kann.<br />

Wechselkurse und die Preise von Wertpapieren<br />

und anderen Vermögenswerten aus<br />

ISIN-Code LU0681793948<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>08Z<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode 9.1.2012 bis 27.1.2012<br />

Auflegungsdatum 30.1.2012<br />

Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Verwässerungsausgleich 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 3% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*, da<br />

das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen beruht.<br />

Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />

des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des Grundsatzes<br />

der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern vollständig<br />

oder teilweise verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen rollierenden mehrjährigen<br />

Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />

in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die<br />

Veräußerung der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />

Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />

und Abschlägen durch Geld-/Briefspannen führen. Diese<br />

negativen Effekte können zu einer Verwässerung des<br />

Fondsvermögens für die verbleibenden Anleger führen,<br />

die während der vom Fonds vorgesehenen rollierenden<br />

Anlagephasen im Fonds verbleiben würden. Zum Schutz<br />

des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten wird<br />

deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich von<br />

3% zugunsten des Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

erhoben.<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,9% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende 16.12.2016<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Wertentwicklung<br />

Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />

Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />

und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />

nicht zurückzuerhalten.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />

verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />

Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />

69


den Emerging Markets sind oft äußerst volatil.<br />

Dafür sind unter anderem Zinssätze,<br />

Veränderungen in der Angebots- und Nachfragestruktur,<br />

externe Effekte die den Markt<br />

beieinflussen (vor allem im Bezug auf wichtige<br />

Handelspartner), Handels-, Steuer- oder<br />

Geldpolitik, Verwaltungsvorschriften sowie<br />

internationale politische und wirtschaftliche<br />

Vorgänge verantwortlich.<br />

Meist sind die Wertpapiermärkte der Emerging<br />

Markets noch in einem frühen Entwicklungsstadium.<br />

Dies kann zu Risiken<br />

und Methoden (beispielsweise höhere<br />

Volatilität) führen, die man von höher entwickelten<br />

Wertpapiermärkten zum einen<br />

nicht gewohnt ist und die außerdem einen<br />

negativen Effekt auf die an den Börsen dieser<br />

Länder gelisteten Wertpapiere haben<br />

können. Daneben haben es die Börsen von<br />

Emerging Markets Ländern häufig auch mit<br />

zu geringer Liquidität in Form von zu kleinen<br />

Handelsvolumina für einige der gelisteten<br />

Wertpapiere zu tun.<br />

Es sollte in jedem Fall bedacht werden, dass<br />

Wechselkurse, Wertpapiere und andere Vermögensgegenstände<br />

aus den Emerging<br />

Markets in Zeiten der wirtschaftlichen Stagnation<br />

häufig zugunsten von weniger risikoträchtigen<br />

Anlagen verkauft werden und so<br />

an Wert verlieren.<br />

Pre-Hedging<br />

Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />

und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />

können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />

mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />

Pre-Hedging-Vereinbarungen durch den Einsatz<br />

geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap- oder<br />

Forward-Transaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre-Hedging-Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre-Hedging-Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />

je Anteil dieser Pre-Hedging Transaktionen der<br />

Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />

dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />

der Pre-Hedging Transaktionen) am<br />

Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Fonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen auf<br />

Basis einer Swap-Transaktion spiegeln das Marktrisiko<br />

des Kontrahenten des OTC-Swaps in der Zeit<br />

vom Abschluss der Pre-Hedge Transaktion bis zum<br />

Auflegungsdatum wider. Die Pre-Hedging Kosten<br />

sind in diesem Fall in der entsprechenden Swap<br />

Transaktion enthalten und werden entsprechend<br />

im Rahmen der Anteilwertberechnung des Fonds<br />

berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im<br />

Zusammenhang mit Pre-Hedging-Vereinbarungen<br />

mit flexiblem Volumen dem Fonds belastet und<br />

hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile<br />

in der Zeichnungsphase getragen.<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der relative Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

70<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> Emerging Markets Corporates 2016<br />

stellt der JPMorgan CEMBI dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann<br />

auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />

angefordert werden.<br />

Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />

doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />

Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />

ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />

für den Teilfonds anzusehen.<br />

Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />

Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der<br />

Rücknahmepreis reduziert sich zunächst<br />

um den unter d) ausführlich beschriebenen<br />

„Verwässe rungsausgleich“ (= Auszahlungsbetrag)<br />

sowie außerdem um Gebühren oder<br />

andere Belastungen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

d) Verwässerungsausgleich<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein<br />

Verwässerungsausgleich in Höhe von 3%<br />

bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag zu<br />

Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />

da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich<br />

kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />

unter Berücksichtigung des<br />

Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet<br />

werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen rollierenden<br />

mehrjährigen Anlagehorizont ausgelegt ist,<br />

investiert das Fondsmanagement in Anlagen<br />

mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />

Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />

und Abschlägen durch Geld-/<br />

Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger<br />

führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />

rollierenden Anlagephasen im Fonds<br />

verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />

vor Verwässerungseffekten wird<br />

deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />

von 3% zugunsten des Fondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

erhoben.<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />

niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,9% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit sog. Pre-<br />

Hedging-Vereinbarungen;<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />

von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />

für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />

pauschale Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder


durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

71


Produktannex 19: <strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Corporate<br />

Bonds 2017 gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Corporate<br />

Bonds 2017 ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />

hohen Wertzuwachses. Für das Fondsvermögen<br />

sollen auf USD, auf GBP und auf Euro lautende<br />

verzinsliche Wertpapiere erworben werden.<br />

Dabei wird das Währungsrisiko gegen den Euro<br />

abgesichert.<br />

Es wird überwiegend in Wertpapiere investiert,<br />

die zum Zeitpunkt des Erwerbs einen Investment­<br />

Grade Status besitzen.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in<br />

Geldmarkt­ bzw. geldmarktnahe Wertpapiere<br />

investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

können Credit Default Swaps (CDS) zu<br />

Absicherungszwecken erworben werden. Die<br />

im Fondsvermögen gehaltenen verzinslichen<br />

Wertpapiere werden unter anderem im Hinblick<br />

auf das Laufzeitende des Fonds im Jahre 2017<br />

ausgewählt.<br />

Die Anlagen des Fonds in Asset Backed Securities<br />

sind auf 20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle in<br />

Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden.<br />

Pre-Hedging<br />

Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />

und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />

können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />

mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen durch den Einsatz<br />

geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap­ oder<br />

Forward­Transaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre­Hedging­Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />

je Anteil dieser Pre­Hedging Transaktionen der<br />

Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />

dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />

der Pre­Hedging Transaktionen) am<br />

Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Fonds auch Pre­Hedging Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre­Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen<br />

auf Basis einer Swap­Transaktion spiegeln<br />

das Marktrisiko des Kontrahenten des OTC­<br />

Swaps in der Zeit vom Abschluss der Pre­Hedge<br />

Transaktion bis zum Auflegungsdatum wider.<br />

Die Pre­Hedging Kosten sind in diesem Fall in<br />

der entsprechenden Swap Transaktion enthalten<br />

und werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />

des Fonds berücksichtigt.<br />

Demgemäß werden die Kosten im Zusammenhang<br />

mit Pre­Hedging­Vereinbarungen mit flexiblem<br />

Volumen dem Fonds belastet und hierbei<br />

von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile in<br />

der Zeichnungsphase getragen.<br />

72<br />

ISIN-Code LU0772833587<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>1DE<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 103,00 Euro (inkl. 3,0% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3,0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Verwässerungsausgleich 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />

da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />

Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des<br />

Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />

ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />

Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld­/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens für<br />

die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />

Fonds vorgesehenen Anlagephasen im Fonds verbleiben<br />

würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />

wird deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />

von 1,5% zugunsten des Fondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />

Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende 15.12.2017<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />

verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb<br />

kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.


Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds<br />

Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Wertpapiere und anderen<br />

Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />

des Teilfonds haben vorwiegend<br />

folgende Faktoren:<br />

– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />

Wertpapiere<br />

Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />

und damit verbundene Renditeveränderungen<br />

bzw. Kursbewegungen an den globalen Märkten<br />

für verzinsliche Wertpapiere können die Wertentwicklung<br />

des Teilfonds positiv oder negativ<br />

beeinflussen.<br />

– Liquidität<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />

sollen für den Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />

erworben werden, die jederzeit wieder<br />

veräußert werden können. Gleichwohl können<br />

sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />

Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />

Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />

Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />

Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher<br />

engen Marktsegment gehandelt werden, einer<br />

erheblichen Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />

die von besonderer Illiquidität der im<br />

Teilfondsvermögen gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />

sind, können sich Mittelabflüsse<br />

negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

auswirken.<br />

– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />

ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />

Einsatz von Derivate enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017 stellt der iBoxx EUR<br />

Non-Financials Senior dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />

werden.<br />

Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />

doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />

Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />

ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />

für den Teilfonds anzusehen.<br />

Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />

Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />

reduziert sich zunächst um den<br />

unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />

(= Auszahlungsbetrag) sowie<br />

außerdem um Gebühren oder andere Belastungen,<br />

die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

d) Verwässerungsausgleich<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1,5% bezogen<br />

auf den Bruttorücknahmebetrag zu Gunsten des<br />

Fondsvermögens erhoben*, da das Fondskonzept<br />

auf mehrjährigen Anlagephasen beruht. Auf den<br />

Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />

des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung<br />

des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet<br />

werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />

ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />

in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten.<br />

Die Veräußerung der getätigten Anlagen vor<br />

Ablauf einer Anlageperiode würde zu erhöhten<br />

Transaktionskosten und Abschlägen durch Geld-/<br />

Briefspannen führen. Diese negativen Effekte können<br />

zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />

für die verbleibenden Anleger führen, die während<br />

der vom Fonds vorgesehenen Anlagephasen im<br />

Fonds verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />

vor Verwässerungseffekten wird deshalb<br />

für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />

von 1,5% zugunsten des Fondsvermögens erhoben*.<br />

Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />

Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können die<br />

folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die taxe<br />

d’abonnement), sowie im Zusammenhang mit<br />

den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />

Pre-Hedging-Vereinbarungen;<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />

niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger des<br />

Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung oder bei<br />

Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />

von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />

und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />

für Anlageentscheidungen im<br />

Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />

diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />

die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />

wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />

indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />

Markt- und Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten Verwaltungsvergütungen,<br />

da sowohl auf der Ebene<br />

des Fonds als auch auf der Ebene eines Zielfonds<br />

Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer Fonds<br />

angelegt, die unmittelbar oder mittelbar von derselben<br />

Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen<br />

Gesellschaft verwaltet werden, mit der die<br />

Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine<br />

wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung<br />

verbunden ist, so werden durch die Verwaltungsgesellschaft<br />

oder die andere Gesellschaft für die<br />

Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen anderer<br />

Fonds dem Fondsvermögen keine Gebühren<br />

belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

73


Produktannex 20: <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Renten<br />

Direkt 2017 gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Renten Direkt<br />

2017 ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />

in Euro. Für das Fondsvermögen sollen<br />

auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte<br />

verzinsliche Wertpapiere erworben<br />

werden, insbesondere Covered Bonds, die zum<br />

Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment<br />

Grade Status verfügen. Darüber hinaus kann das<br />

Fondsvermögen in Geldmarkt­ bzw. geldmarktnahe<br />

Wertpapiere investieren. Im Rahmen der<br />

gesetzlichen Vorschriften können Credit Default<br />

Swaps (CDS) zu Absicherungszwecken erworben<br />

werden. Die im Fondsvermögen gehaltenen<br />

verzinslichen Wertpapiere werden im Hinblick<br />

auf das Laufzeitende des Fonds im Jahre 2017<br />

ausgewählt.<br />

Die Anlagen des Fonds in Asset Backed Securities<br />

sind auf 20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />

in Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden. In Marktphasen<br />

die von besonderer Illiquidität der im Fondsvermögen<br />

gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />

sind, können sich Mittelabflüsse negativ auf die<br />

Wertentwicklung des Fonds auswirken.<br />

Pre-Hedging<br />

Um Marktbewegungen, die die Rendite bei<br />

Vermarktung und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />

können, abzufedern, kann der Fonds im<br />

Einklang mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />

Pre­Hedging­Vereinbarungen durch den<br />

Einsatz geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap­<br />

oder Forward­Transaktionen) übernehmen. Der<br />

Fonds trägt die Kosten im Zusammenhang mit<br />

diesen Pre­Hedging­Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre­Hedging­Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />

je Anteil dieser Pre­Hedging Transaktionen der<br />

Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />

dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />

der Pre­Hedging Transaktionen) am<br />

Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Fonds auch Pre­Hedging Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre­Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen<br />

auf Basis einer Swap­Transaktion spiegeln<br />

das Marktrisiko des Kontrahenten des OTC­<br />

Swaps in der Zeit vom Abschluss der Pre­Hedge<br />

Transaktion bis zum Auflegungsdatum wider.<br />

Die Pre­Hedging Kosten sind in diesem Fall in<br />

der entsprechenden Swap Transaktion enthalten<br />

und werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />

des Fonds berücksichtigt.<br />

Demgemäß werden die Kosten im Zusammenhang<br />

mit Pre­Hedging­Vereinbarungen mit flexiblem<br />

Volumen dem Fonds belastet und hierbei<br />

von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile in<br />

der Zeichnungsphase getragen.<br />

74<br />

ISIN-Code LU0775792905<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>1DF<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Vollständiger Verkaufsprospekt und die<br />

Wesentlichen Anlegerinformationen werden entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Vollständiger Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend<br />

aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 103,00 Euro (inkl. 3,0% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3,0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Verwässerungsausgleich 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />

da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />

Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des<br />

Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />

ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />

Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld­/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens für<br />

die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />

Fonds vorgesehenen Anlagephasen im Fonds verbleiben<br />

würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />

wird deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />

von 3,0% zugunsten des Fondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />

Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs­, Rücknahme­ und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende 15.12.2017<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />

verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb<br />

kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.


Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds<br />

Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Wertpapiere und<br />

anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />

des Teilfonds haben vorwiegend<br />

folgende Faktoren:<br />

– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />

Wertpapiere<br />

Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />

und damit verbundene Renditeveränderungen<br />

bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />

Märkten für verzinsliche Wertpapiere können die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds positiv oder negativ<br />

beeinflussen.<br />

– Liquidität<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />

sollen für den Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />

erworben werden, die jederzeit wieder<br />

veräußert werden können. Gleichwohl können<br />

sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />

Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />

Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />

Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />

Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher<br />

engen Marktsegment gehandelt werden, einer<br />

erheblichen Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />

die von besonderer Illiquidität der im<br />

Teilfondsvermögen gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />

sind, können sich Mittelabflüsse<br />

negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

auswirken.<br />

– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />

Risikomanagement<br />

Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />

der relative Value at Risk (VaR)-<br />

Ansatz verwendet.<br />

Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />

– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />

des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />

Vergleichsvermögens gemessen.<br />

Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />

um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />

den Einsatz von Derivate enthält. Das dementsprechende<br />

Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />

<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017 stellt der iBoxx<br />

€ Covered dar. Die genaue Zusammensetzung<br />

des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />

werden.<br />

Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />

doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />

Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />

ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />

für den Teilfonds anzusehen.<br />

Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />

Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />

reduziert sich zunächst um den<br />

unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />

(= Auszahlungsbetrag)<br />

sowie außerdem um Gebühren oder andere<br />

Belastungen, die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

d) Verwässerungsausgleich<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 1,5% bezogen<br />

auf den Bruttorücknahmebetrag zu Gunsten des<br />

Fondsvermögens erhoben*, da das Fondskonzept<br />

auf mehrjährigen Anlagephasen beruht. Auf<br />

den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />

Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung<br />

des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />

von Anteilsinhabern vollständig oder teilweise<br />

verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen<br />

Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das<br />

Fondsmanagement in Anlagen mit entsprechenden<br />

Laufzeiten. Die Veräußerung der getätigten<br />

Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode würde<br />

zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld-/Briefspannen führen. Diese negativen<br />

Effekte können zu einer Verwässerung des<br />

Fondsvermögens für die verbleibenden Anleger<br />

führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />

Anlagephasen im Fonds verbleiben würden.<br />

Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />

wird deshalb für Rückgaben ein<br />

Verwässerungsausgleich von 1,5% zugunsten<br />

des Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

erhoben.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />

Pre-Hedging-Vereinbarungen;<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />

niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Gebühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenzmethode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

75


Produktannex 21: <strong>DWS</strong> Bonds Select 2017<br />

Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Bonds<br />

Select 2017 gelten in Ergänzung zu den im<br />

Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />

Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />

Anlagepolitik<br />

Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Bonds Select<br />

2017 ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />

in Euro. Für das Fondsvermögen sollen auf<br />

Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte<br />

verzinsliche Wertpapiere erworben werden, insbesondere<br />

Staatsanleihen, Unternehmensanleihen<br />

und Covered Bonds. Dabei können Staats-<br />

und Unternehmensanleihen aus Industrie- und<br />

Entwicklungsländern (so genannte Emerging<br />

Markets), sowie Unternehmensanleihen mit<br />

Investment-Grade-Status und ohne Investment-<br />

Grade Status (so genannte High Yield Unternehmensanleihen)<br />

erworben werden. Darüber<br />

hinaus kann das Fondsvermögen in Geldmarkt-<br />

bzw. geldmarktnahe Wertpapiere investieren. Im<br />

Rahmen der gesetzlichen Vorschriften können<br />

Credit Default Swaps (CDS) zu Absicherungszwecken<br />

erworben werden. Die im Fondsvermögen<br />

gehaltenen verzinslichen Wertpapiere werden im<br />

Hinblick auf das Laufzeitende des Fonds im Jahre<br />

2017 ausgewählt.<br />

Die Anlagen des Fonds in Asset Backed Securities<br />

sind auf 20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />

In Marktphasen, die von besonderer Illiquidität<br />

der im Fondsvermögen gehaltenen Wertpapiere<br />

gekennzeichnet sind, können sich Mittelabflüsse<br />

negativ auf die Wertentwicklung des Fonds<br />

auswirken.<br />

Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />

in Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />

Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />

angelegt werden. In Marktphasen<br />

die von besonderer Illiquidität der im Fondsvermögen<br />

gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />

sind, können sich Mittelabflüsse negativ auf die<br />

Wertentwicklung des Fonds auswirken.<br />

Pre-Hedging<br />

Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />

und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />

können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />

mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />

Pre-Hedging-Vereinbarungen durch den Einsatz<br />

geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap- oder<br />

Forward-Transaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />

Pre-Hedging-Vereinbarungen und berücksichtigt<br />

dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />

Soweit Pre-Hedging-Vereinbarungen für ein zuvor<br />

festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />

entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />

je Anteil dieser Pre-Hedging Transaktionen der<br />

Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />

dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />

der Pre-Hedging Transaktionen) am<br />

Auflegungsdatum.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />

den Fonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit<br />

flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />

Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen<br />

auf Basis einer Swap-Transaktion spiegeln das<br />

Marktrisiko des Kontrahenten des OTC-Swaps<br />

in der Zeit vom Abschluss der Pre-Hedge Transaktion<br />

bis zum Auflegungsdatum wider. Die<br />

76<br />

ISIN-Code LU0775793036<br />

Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>1DG<br />

Teilfondswährung Euro<br />

Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />

festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />

Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />

Erstausgabepreis 103,00 Euro (inkl. 3,0% Ausgabeaufschlag)<br />

Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />

Ausgabeaufschlag bis zu 3,0%<br />

(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />

Verwässerungsausgleich 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />

da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />

beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />

Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des<br />

Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />

vollständig oder teilweise verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />

ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />

Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />

der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />

würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld-/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />

können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens für<br />

die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />

Fonds vorgesehenen Anlagephasen im Fonds verbleiben<br />

würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />

wird deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />

von 3,0% zugunsten des Fondsvermögens<br />

erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />

Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />

Ertragsverwendung Ausschüttung<br />

Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />

(vom Teilfonds zu tragen)<br />

Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />

erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />

Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />

Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />

Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />

des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />

abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />

auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />

Bewertungstages abgerechnet.<br />

Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />

Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />

Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />

des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />

Rücknahme der Anteile.<br />

Laufzeitende 15.12.2017<br />

Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />

Garantie Nein<br />

Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />

verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb<br />

kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.


Pre-Hedging Kosten sind in diesem Fall in der<br />

entsprechenden Swap Transaktion enthalten und<br />

werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />

des Fonds berücksichtigt. Demgemäß<br />

werden die Kosten im Zusammenhang<br />

mit Pre-Hedging-Vereinbarungen mit flexiblem<br />

Volumen dem Fonds belastet und hierbei von den<br />

Anlegern mit Zeichnung der Anteile in der Zeichnungsphase<br />

getragen.<br />

Besondere Risiken während der Laufzeit<br />

des Teilfonds<br />

Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Wertpapiere und<br />

anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />

des Teilfonds haben vorwiegend<br />

folgende Faktoren:<br />

– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />

Wertpapiere<br />

Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />

und damit verbundene Renditeveränderungen<br />

bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />

Märkten für verzinsliche Wertpapiere können die<br />

Wertentwicklung des Teilfonds positiv oder negativ<br />

beeinflussen.<br />

– Liquidität<br />

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />

Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />

sollen für den Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />

erworben werden, die jederzeit wieder<br />

veräußert werden können. Gleichwohl können<br />

sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />

Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />

Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />

Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />

Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher<br />

engen Marktsegment gehandelt werden, einer<br />

erheblichen Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />

die von besonderer Illiquidität der im<br />

Teilfondsvermögen gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />

sind, können sich Mittelabflüsse<br />

negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds<br />

auswirken.<br />

– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />

Risikomanagement<br />

Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />

die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />

Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />

Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />

begrenzt auf 8,0% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />

den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />

Konfidenzniveau.<br />

Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />

doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />

Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />

ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />

für den Teilfonds anzusehen.<br />

Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />

Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />

a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />

b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />

Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />

Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />

andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />

Vertriebsländern anfallen.<br />

c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />

reduziert sich zunächst um den<br />

unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />

(= Auszahlungsbetrag)<br />

sowie außerdem um Gebühren oder andere<br />

Belastungen, die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />

anfallen.<br />

d) Verwässerungsausgleich<br />

Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />

in Höhe von 3,0% bezogen<br />

auf den Bruttorücknahmebetrag zu Gunsten des<br />

Fondsvermögens erhoben*, da das Fondskonzept<br />

auf mehrjährigen Anlagephasen beruht. Auf<br />

den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />

Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung<br />

des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />

von Anteilsinhabern vollständig oder teilweise<br />

verzichtet werden.<br />

Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen<br />

Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das<br />

Fondsmanagement in Anlagen mit entsprechenden<br />

Laufzeiten. Die Veräußerung der getätigten<br />

Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode würde<br />

zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />

durch Geld-/Briefspannen führen. Diese negativen<br />

Effekte können zu einer Verwässerung des<br />

Fondsvermögens für die verbleibenden Anleger<br />

führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />

Anlagephasen im Fonds verbleiben würden.<br />

Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />

wird deshalb für Rückgaben ein<br />

Verwässerungsausgleich von 3,0% zugunsten<br />

des Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />

wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />

erhoben.<br />

Kosten<br />

Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />

zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />

auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />

Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />

werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />

das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />

die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />

dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />

Neben der Kostenpauschale können<br />

die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />

werden:<br />

– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />

des Teilfonds und dem Teilfonds<br />

selbst erhoben werden (insbesondere die<br />

taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />

mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />

evtl. entstehende Steuern;<br />

– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

ent-stehende Kosten;<br />

– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />

die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />

An-teilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />

zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />

der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />

gesondert auszuweisen;<br />

– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />

Pre-Hedging-Vereinbarungen;<br />

* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />

niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />

– Kosten für die Informationen der Anleger<br />

des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />

mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />

bei Fondsverschmelzungen und bei<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung<br />

oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />

Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />

bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />

Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />

synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />

Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />

Vergütung erhalten.<br />

Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />

ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />

Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />

die von Brokern und Händlern angeboten und<br />

von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />

im Interesse der Anteilinhaber<br />

genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />

direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />

Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />

und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />

wie beispielsweise die Markt- und<br />

Kursinformationssysteme.<br />

Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />

Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />

führen, insbesondere zu doppelten<br />

Verwal-tungsvergütungen, da sowohl auf der<br />

Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />

Zielfonds Ge-bühren anfallen.<br />

Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />

Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

von der-selben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />

anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />

der die Ver-waltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine we-sentliche direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />

Verwaltungsgesell-schaft oder die andere Gesellschaft<br />

für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />

Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />

Gebühren belastet.<br />

Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />

den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />

entfallenden Teil wird um die von den<br />

erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />

Ver-waltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />

gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />

(Differenz-methode).<br />

Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />

die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />

aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />

berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />

Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />

berechnet werden.<br />

Dauer des Teilfonds<br />

Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />

Fondsmanager des Teilfonds<br />

Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />

GmbH, Frankfurt.<br />

77


<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />

2, Boulevard Konrad Adenauer<br />

L -1115 Luxemburg<br />

RC B 74377<br />

Telefon: 00 352 4 21 01-1<br />

Telefax: 00 352 4 21 01-900<br />

www.dws.lu<br />

016 30560 10 / II<br />

* Die <strong>DWS</strong>/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 29.2.2012.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!