DWS Funds
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<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Verkaufsprospekt<br />
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital<br />
30. April 2012<br />
* Die <strong>DWS</strong>/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 29.2.2012.<br />
Ausschließlich für den Vertrieb<br />
in und aus Deutschland
Inhaltsverzeichnis<br />
A. Verkaufsprospekt 2<br />
Allgemeiner Teil<br />
Zusätzliche Informationen<br />
für Anleger in der Bundesrepublik<br />
Deutschland 4<br />
Rechtliche Struktur:<br />
Produktannex der Teilfonds:<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />
(vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins<br />
Chance II 2011)* 22<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Strategy 25<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 27<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance<br />
Picker 2012 (ab dem 1.6.2012:<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Global Protect 80 IV)** 30<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Rainbow 2013 34<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />
(ab dem 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Global Protect 80 III)*** 38<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Invest SachwertStrategie 43<br />
<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015 46<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Invest VermögensStrategie 48<br />
SICAV nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.<br />
Allgemeines<br />
Die in diesem Verkaufsprospekt beschriebene<br />
Investmentgesellschaft ist eine in Luxemburg<br />
als SICAV (Société d’Investissement à Capital<br />
Variable) gegründete offene Investmentgesellschaft<br />
gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes<br />
über die Organismen für die gemeinsame Anlage<br />
von Wertpapieren vom 17. Dezember 2010<br />
(„Gesetz vom 17. Dezember 2010“) und erfüllt die<br />
Vorschriften der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 13. Juli<br />
2009, welche die Richtlinie 85/611/EWG ersetzt<br />
(OGAW) sowie die Vorschriften der Großherzoglichen<br />
Verordnung vom 8. Februar 2008 über bestimmte<br />
Definitionen des geänderten Gesetzes<br />
vom 20. Dezember 2002 über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen 1 („Großherzogliche Verordnung<br />
vom 8. Februar 2008“), durch die die<br />
Richtlinie 2007/16/EG 2 („Richtlinie 2007/16/EG“)<br />
in Luxemburger Recht umgesetzt wurde.<br />
Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw.<br />
in der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar<br />
2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die<br />
Leitlinien des „Committee of European Securities<br />
B. Verkaufsprospekt 22<br />
Besonderer Teil<br />
Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen<br />
Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument<br />
„CESR’s guidelines concerning eligible<br />
assets for investment by UCITS“ in der jeweils<br />
gültigen Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,<br />
die in Bezug auf die Finanzinstrumente,<br />
die für unter die Richtlinie 2009/65/EG fallenden<br />
OGAW in Frage kommen, zu beachten sind. 3<br />
Die Gesellschaft kann dem Anleger nach freiem<br />
Ermessen einen oder mehrere Teilfonds anbieten<br />
(UmbrellaKonstruktion). Die Gesamtheit der Teilfonds<br />
ergibt den Umbrellafonds. Im Verhältnis zu<br />
Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds<br />
lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen,<br />
die diesen Teilfonds betreffen. Es können<br />
jederzeit weitere Teilfonds aufgelegt und/oder<br />
ein oder mehrere bestehende Teilfonds aufgelöst<br />
oder zusammengelegt werden wie nachstehend<br />
näher beschrieben. Innerhalb jedes Teilfonds können<br />
dem Anleger eine oder mehrere Anteilklassen<br />
angeboten werden (multishareclassKonstruktion).<br />
Die Gesamtheit der Anteilklassen ergibt den Teilfonds.<br />
Es können jederzeit weitere Anteilklassen<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Top DivideX Garant 2013<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
50<br />
Invest ZukunftsStrategie<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
53<br />
Top DivideX Bonus 2012 55<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero 57<br />
<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III 59<br />
<strong>DWS</strong> Zinseinkommen 61<br />
<strong>DWS</strong> Zinsanlage I 63<br />
<strong>DWS</strong> Zinsanlage II<br />
<strong>DWS</strong> Emerging Markets<br />
66<br />
Corporates 2016 69<br />
<strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017 72<br />
<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017 74<br />
<strong>DWS</strong> Bonds Select 2017 76<br />
* Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins Chance II 2011<br />
wird in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />
um benannt.<br />
** Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker<br />
2012 wird mit Wirkung zum 1.6.2012 in <strong>DWS</strong><br />
<strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV umbenannt.<br />
*** Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />
wird mit Wirkung zum 2.5.2012 in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Global Protect 80 III umbenannt.<br />
aufgelegt und/oder eine oder mehrere bestehende<br />
Anteilklassen aufgelöst oder zusammengelegt werden.<br />
Anteilklassen können zu Kategorien von Anteilen<br />
zusammengefasst werden.<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle<br />
unter der <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong>, SICAV errichteten Teilfonds.<br />
Die jeweiligen Besonderen Regelungen für die<br />
einzelnen Teilfonds sind im Besonderen Teil des<br />
Verkaufsprospekts enthalten.<br />
1 Ersetzt durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010.<br />
2 Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März<br />
2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG<br />
des Rates zur Koordinierung der Rechts und Verwaltungsvorschriften<br />
betreffend bestimmte Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)<br />
im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen<br />
(„Richtlinie 2007/16/EG“).<br />
3 vgl. CSSFRundschreiben 08339 in der jeweils gültigen<br />
Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible<br />
assets for investment by UCITS – March 2007, ref.:<br />
CESR/07044; CESR’s guidelines concerning eligible<br />
assets for investment by UCITS – The classification of<br />
hedge fund indices as financial indices – July 2007, ref.:<br />
CESR/07434.<br />
1
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
2<br />
Geschäftsführung und Verwaltung<br />
Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong>, SICAV<br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L -1115 Luxemburg<br />
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
Klaus-Michael Vogel<br />
Vorsitzender<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Manfred Bauer<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Michael Koschatzki<br />
<strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
Silvia Wagner<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
<strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />
Mainzer Landstr. 178 –190<br />
D-60327 Frankfurt am Main<br />
Fondsmanager<br />
Anlageberater<br />
Für den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero:<br />
QS Investors<br />
880 Third Avenue<br />
New York<br />
NY 10022<br />
USA<br />
Depotbank<br />
State Street Bank Luxembourg S.A.<br />
49, Avenue J.F. Kennedy<br />
L -1855 Luxemburg<br />
Promoter, Verwaltungsgesellschaft und<br />
Zentralverwaltung, Register- und Transferstelle,<br />
Hauptvertriebsstelle<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L -1115 Luxemburg<br />
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft<br />
Wolfgang Matis<br />
Vorsitzender<br />
Geschäftsführer der <strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
Ernst Wilhelm Contzen<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Heinz-Wilhelm Fesser<br />
Mitglied des Verwaltungsrates der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Frank Kuhnke<br />
Mitglied des Verwaltungsrates der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Klaus-Michael Vogel<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg;<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Dorothee Wetzel<br />
<strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
Jochen Wiesbach<br />
Geschäftsführer der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Frankfurt am Main<br />
Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft<br />
Klaus-Michael Vogel<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg;<br />
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg<br />
Manfred Bauer<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Markus Kohlenbach<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Doris Marx<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Ralf Rauch<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg<br />
Martin Schönefeld (ab dem 1.4.2012)<br />
Mitglied der Geschäftsleitung der<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A., Luxemburg
KPMG Luxembourg S.à r.l.<br />
9, Allée Scheffer<br />
L -2520 Luxemburg<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen<br />
Luxemburg<br />
Deutsche Bank Luxembourg S.A.<br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L -1115 Luxemburg<br />
Deutschland<br />
Deutsche Bank AG<br />
Taunusanlage 12<br />
D-60325 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG<br />
Theodor-Heuss-Allee 72<br />
D-60486 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
Belgien<br />
Deutsche Bank NV/S.A.<br />
13–15, Avenue Marnix<br />
B-1000 Bruxelles<br />
Österreich<br />
Deutsche Bank Österreich AG<br />
Stock-im-Eisen-Platz 3<br />
A-1010 Wien<br />
Spanien<br />
Deutsche Bank S.A.E.<br />
Ronda General Mitre 72–74<br />
E-08017 Barcelona<br />
Frankreich<br />
Société Générale<br />
29, Boulevard Haussmann<br />
F-75009 Paris<br />
3
Zusätzliche Informationen für Anleger<br />
in der Bundesrepublik Deutschland<br />
4<br />
Für die Teilfonds <strong>DWS</strong> Zinsanlage I, <strong>DWS</strong> Zinsanlage II und <strong>DWS</strong> Bonds Select 2017 der SICAV <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ist keine<br />
Anzeige nach § 132 InvG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erstattet worden, d.h. die Teilfonds dürfen<br />
in der Bundesrepublik Deutschland somit nicht öffentlich vertrieben werden.<br />
Die Satzung, der Verkaufsprospekt, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte, die Ausgabe-<br />
und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen<br />
erhältlich.<br />
Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge<br />
können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle<br />
der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informationsstellen<br />
werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabepreise<br />
der Anteile zur Verfügung gestellt.<br />
Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen<br />
(Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an<br />
die Anteilinhaber ausgezahlt.<br />
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige<br />
Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:<br />
Deutsche Bank AG<br />
Taunusanlage 12<br />
D-60325 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG<br />
Theodor-Heuss-Allee 72<br />
D-60486 Frankfurt am Main<br />
und deren Filialen<br />
Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG:<br />
Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume<br />
desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf<br />
binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Widerrufsrecht);<br />
dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen<br />
Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist<br />
bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d<br />
Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.<br />
Der Widerruf ist gegenüber der <strong>DWS</strong> Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg,<br />
schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine<br />
Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf<br />
Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung<br />
über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den<br />
Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile<br />
im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der<br />
Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.<br />
Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft<br />
verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten<br />
Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung<br />
entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.
Kurzangaben über die für die Anleger<br />
bedeutsamen Steuer vorschriften<br />
Allgemeines<br />
Investmentvermögen nach Luxemburger Recht<br />
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften<br />
gelten nur für Anleger, die in Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen<br />
Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb<br />
von Anteilen an dem in diesem Verkaufsprospekt<br />
beschriebenen Investmentvermögen mit<br />
seinem Steuer berater in Verbindung zu setzen<br />
und mögliche steuerliche Konsequenzen aus<br />
dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell<br />
zu klären.<br />
Das ausländische Investmentvermögen unterliegt<br />
in Deutschland grundsätzlich keiner Körperschaft-<br />
und Gewerbesteuer. Die steuerpflichtigen<br />
Erträge des Investmentvermögens werden<br />
jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen,<br />
soweit diese zusammen mit sonstigen<br />
Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von<br />
jährlich 801 € (für Alleinstehende oder getrennt<br />
veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602 € (für zusammen<br />
veranlagte Ehegatten) übersteigen.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich<br />
einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu<br />
den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören<br />
auch die vom Investmentvermögen ausgeschütteten<br />
Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge,<br />
der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem<br />
An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese<br />
nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden<br />
bzw. werden.<br />
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich<br />
Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer),<br />
so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung<br />
anzugeben sind. Für den Privatanleger werden<br />
bei der Vornahme des Steuerabzugs durch<br />
die inländische depotführende Stelle grundsätzlich<br />
bereits Verlustverrechnungen vorgenommen<br />
und anrechenbare ausländische Quellensteuern<br />
angerechnet.<br />
Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung,<br />
wenn der persönliche Steuersatz<br />
geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von<br />
25%. In diesem Fall können die Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung<br />
angegeben werden. Das Finanzamt setzt<br />
dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz<br />
an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld<br />
den vorgenommenen Steuerabzug an (sog.<br />
Günstigerprüfung).<br />
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem<br />
Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein<br />
Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen<br />
in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind<br />
diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen<br />
der Veranlagung unterliegen die Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungsteuersatz<br />
von 25% oder dem niedrigeren<br />
persönlichen Steuersatz.<br />
Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen<br />
Steuersatz können Angaben zu den Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im<br />
Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche<br />
Belastungen oder Sonderausgaben<br />
(z.B. Spenden) geltend gemacht werden.<br />
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen<br />
befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen<br />
steuerlich erfasst. Der Steuerabzug<br />
hat in diesem Fall keine Abgeltungswirkung;<br />
eine Verlustverrechnung durch die depotführende<br />
Stelle findet nicht statt. Die steuerliche<br />
Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen<br />
bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen<br />
Erträge eine differenzierte Betrachtung der<br />
Ertragsbestandteile.<br />
I Anteile im Privatvermögen<br />
(Steuerinländer)<br />
1. Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie<br />
in- und ausländische Dividenden<br />
Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und<br />
ausländische Dividenden sind beim Anleger<br />
grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />
davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />
sowie in- und ausländische Dividenden des Investmentvermögens<br />
unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritäts zuschlag und<br />
ggf. Kirchensteuer).<br />
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />
Investmentvermögen, wird der<br />
Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />
nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung<br />
vorgenommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden<br />
Erträge werden aber kumuliert und<br />
zusammengefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche<br />
Erträge bei Rückgabe/Verkauf der<br />
Investmentanteile über eine inländische depotführende<br />
Stelle mit dem Steuerabzug belegt.<br />
2. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Wertpapieren, Gewinne aus<br />
Termingeschäften und Erträge<br />
aus Stillhalterprämien<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />
Genussrechten und Investmentanteilen,<br />
Gewinne aus Termingeschäften sowie<br />
Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene<br />
des Investmentvermögens erzielt werden, werden<br />
beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet<br />
werden. Zudem werden die Gewinne<br />
aus der Veräußerung der in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1<br />
Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen<br />
beim Anleger nicht erfasst, wenn sie<br />
nicht ausgeschüttet werden.<br />
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite<br />
haben,<br />
b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem<br />
Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals<br />
in derselben Höhe zugesagt oder gewährt wird<br />
(z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater<br />
oder Down-Rating-Anleihen),<br />
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />
oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />
von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und<br />
Wandelanleihen,<br />
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />
gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-<br />
Genussrechte und<br />
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.<br />
Werden Gewinne aus der Veräußerung der o.g.<br />
Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus<br />
Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien<br />
ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich<br />
steuerpflichtig und unterliegen i.d.R. dem<br />
Steuer abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren<br />
und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch<br />
steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des<br />
Investmentvermögens vor dem 1.1.2009 erworben<br />
bzw. die Termingeschäfte vor dem 1.1.2009<br />
eingegangen werden. Für Anleger, die Anteile<br />
an einem Investmentvermögen nach dem<br />
31.12.2008 erwerben, erfolgt eine fiktive Zurechnung<br />
dieser steuerfrei ausgeschütteten Gewinne<br />
bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns<br />
(siehe unten Punkt I 5.).<br />
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />
die nicht in der o.g. Aufzählung<br />
enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu<br />
behandeln (siehe oben Punkt I 1.).<br />
3. Negative steuerliche Erträge<br />
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung<br />
mit gleichartigen positiven Erträgen auf der<br />
Ebene des Investmentvermögens, werden diese<br />
auf Ebene des Investmentvermögens steuerlich<br />
vorgetragen. Diese können auf Ebene des Investmentvermögens<br />
mit künftigen gleichartigen positiven<br />
steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre<br />
verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der<br />
negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger<br />
ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen<br />
Beträge beim Anleger einkommensteuerlich<br />
erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr)<br />
aus, in dem das Geschäftsjahr des Investmentvermögens<br />
endet bzw. die Ausschüttung für das<br />
Geschäftsjahr des Investmentvermögens erfolgt,<br />
für das die negativen steuerlichen Erträge auf<br />
Ebene des Investmentvermögens verrechnet<br />
werden. Eine frühere Geltendmachung bei der<br />
Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich.<br />
4. Substanzauskehrungen<br />
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar.<br />
Substanzauskehrungen, die der Anleger während<br />
seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem<br />
steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der<br />
Fondsanteile hinzuzurechnen, d.h. sie erhöhen<br />
den steuerlichen Gewinn.<br />
5. Veräußerungsgewinne<br />
auf Anlegerebene<br />
Werden Anteile an einem Investmentvermögen,<br />
die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von<br />
einem Privatanleger veräußert, unterliegt der<br />
Veräußerungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer).<br />
Bei einer Veräußerung von vor dem 1.1.2009<br />
erworbenen Anteile ist der Gewinn bei Privatanlegern<br />
steuerfrei.<br />
5
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für<br />
die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskosten<br />
um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der<br />
Anschaffung und der Veräußerungserlös um den<br />
Zwischengewinn im Zeitpunkt der Ver äußerung<br />
zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen<br />
Erfassung von Zwischengewinnen<br />
(siehe unten) kommen kann. Zudem<br />
ist der Veräußerungserlös um die thesaurierten<br />
Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert<br />
hat, damit es auch insoweit nicht zu<br />
einer Doppelbesteuerung kommt. Eine Hinzurechnung<br />
zum Veräußerungserlös erfolgt in Höhe<br />
der gezahlten, um einen Ermäßigungsanspruch<br />
geminderten ausländischen Steuer im Sinne<br />
des § 4 Abs. 2 InvStG bzw. Kapitalertragsteuer<br />
im Sinne des § 7 Abs. 3 und 4 InvStG, soweit<br />
diese auf die während der Besitzzeit erzielten<br />
thesaurierten Erträge entfällt sowie in Höhe der<br />
ausschüttungsgleichen Erträge der vor der Besitzzeit<br />
liegenden Geschäftsjahre, die innerhalb der<br />
Besitzzeit ausgeschüttet wurden. Sofern der<br />
Anleger Anteile an einem Investmentvermögen<br />
nach dem 31.12.2008 erworben hat, sind ab<br />
dem 1.1.2009 steuerfrei ausgeschüttete Termingeschäftsgewinne<br />
sowie Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Wertpapieren dem Ver äußerungsgewinn<br />
hinzuzurechnen.<br />
Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem<br />
31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit<br />
steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit<br />
im Fonds entstandenen, noch nicht auf<br />
der Anleger ebene erfassten, DBAsteuerfreien<br />
Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteiliger<br />
Immobiliengewinn) Voraussetzung<br />
hierfür ist, dass die Kapitalanlagegesellschaft<br />
den Immobilien gewinn bewertungstäglich als<br />
Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils<br />
veröffentlicht.<br />
Sofern für die Beteiligung eine Mindestanlagesumme<br />
von 100.000 € oder mehr vorgeschrieben<br />
ist oder die Beteiligung natürlicher Personen<br />
von der Sachkunde der Anleger abhängig ist (bei<br />
Anteilsklassen bezogen auf eine Anteilsklasse),<br />
gilt für die Veräußerung oder Rückgabe von<br />
Anteilen, die nach dem 9. November 2007 und<br />
vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden,<br />
Folgendes: Der Gewinn aus der Veräußerung<br />
oder Rückgabe solcher Anteile unterliegt grundsätzlich<br />
dem Abgeltungsteuersatz von 25%.<br />
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn aus<br />
dem Verkauf oder der Rückgabe der Anteile ist<br />
in diesem Fall jedoch auf den Betrag der auf<br />
Fondsebene thesaurierten Gewinne aus der Veräußerung<br />
von nach dem 31.12.2008 erworbenen<br />
Wertpapiere und der auf Fondsebene thesaurierten<br />
Gewinne aus nach dem 31.12.2008<br />
eingegangenen Termin geschäften begrenzt.<br />
Diese Begrenzung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns<br />
erfordert den Nachweis des<br />
entsprechenden Betrags.<br />
Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums<br />
(BMF Schreiben vom 22.10.2008) kann für<br />
Anleger, deren Anlagesumme sich tatsächlich<br />
auf einen Betrag i.H.v. mindestens 100.000 €<br />
beläuft, unterstellt werden, dass die Mindestanlagesumme<br />
i.H.v. 100.000 € vorausgesetzt<br />
ist und von den Anlegern eine besondere Sachkunde<br />
gefordert wird, wenn das wesentliche<br />
Vermögen eines Investmentvermögens einer<br />
kleinen Anzahl von bis zu zehn Anlegern zuzuordnen<br />
ist.<br />
6<br />
II Anteile im Betriebsvermögen<br />
(Steuerinländer)<br />
1. Zinserträge, zinsähnliche Erträge<br />
Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger<br />
grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig<br />
davon, ob diese Erträge thesauriert oder<br />
ausgeschüttet werden. Die zu versteuernden<br />
Zinsen sind gemäß § 2 Abs. 2a InvStG im Rahmen<br />
der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG<br />
zu berücksichtigen.<br />
Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge<br />
unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug von<br />
25% zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />
Investmentvermögen, wird der Steuerabzug<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />
nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />
Die dem Steuerabzug unterliegenden<br />
Erträge werden aber kumuliert und zusammengefasst<br />
als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche<br />
Erträge bei Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile<br />
über eine inländische depotführende<br />
Stelle mit dem Steuerabzug belegt.<br />
2. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Wertpapieren, Gewinne aus<br />
Termingeschäften und Erträge<br />
aus Stillhalterprämien<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen<br />
Genussrechten und Investmentanteilen,<br />
Gewinne aus Termingeschäften sowie<br />
Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene<br />
des Investmentvermögens erzielt werden, werden<br />
beim Anleger nicht erfasst, solange sie<br />
nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden<br />
die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1<br />
Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG<br />
genannten Kapital forderungen beim Anleger<br />
nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:<br />
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite<br />
haben,<br />
b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem<br />
Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals<br />
in derselben Höhe zugesagt oder gewährt<br />
wird (z.B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse<br />
Floater oder DownRatingAnleihen),<br />
c) RisikoZertifikate, die den Kurs einer Aktie<br />
oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl<br />
von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,<br />
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und<br />
Wandelanleihen,<br />
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)<br />
gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital<br />
Genussrechte und<br />
f) „cum“erworbene Optionsanleihen.<br />
Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind<br />
sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen.<br />
Dabei sind Veräußerungsgewinne aus<br />
Aktien bei Anlegern, die Körperschaften sind,<br />
grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten jedoch als<br />
nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei sonstigen<br />
betrieblichen Anlegern (z.B. Einzelunternehmen)<br />
sind Veräußerungsgewinne aus Aktien zu<br />
40% steuerfrei (Teil einkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne<br />
aus Renten/Kapitalforderungen,<br />
Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus<br />
Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe<br />
steuerpflichtig.<br />
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen,<br />
die nicht in der o.g. Aufzählung<br />
enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu<br />
behandeln (siehe oben Punkt II 1.).<br />
3. In- und ausländische Dividenden<br />
Dividenden in und ausländischer Kapitalgesellschaften,<br />
die auf Anteile im Betriebsvermögen<br />
ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit<br />
Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei<br />
Körperschaften grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten<br />
jedoch als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben.<br />
Bei sonstigen betrieblichen Anlegern<br />
(z.B. Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu<br />
40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).<br />
Inländische und ausländische Dividenden unterliegen<br />
grundsätzlich dem Steuerabzug von 25%<br />
zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes<br />
Investmentvermögen, wird der Steuerabzug<br />
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht<br />
zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen.<br />
Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge<br />
werden aber kumuliert und zusammengefasst<br />
als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge<br />
bei Rückgabe/Verkauf der Investment anteile über<br />
eine inländische depotführende Stelle mit dem<br />
Steuerabzug belegt.<br />
Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die<br />
zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien<br />
Dividendenerträge für Zwecke<br />
der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen,<br />
nicht aber wieder zu kürzen. Nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung können Dividenden<br />
von ausländischen Kapitalgesellschaften<br />
als so genannte Schachteldividenden in vollem<br />
Umfang nur dann steuerfrei sein, wenn der Anleger<br />
eine (Kapital) Gesellschaft i.S.d. entsprechenden<br />
Doppelbesteuerungsabkommens ist und auf<br />
ihn durchgerechnet eine genügend hohe (Schachtel)<br />
Beteiligung entfällt.<br />
4. Negative steuerliche Erträge<br />
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung<br />
mit gleichartigen positiven Erträgen auf der<br />
Ebene des Investmentvermögens, werden diese<br />
steuerlich auf Ebene des Investmentvermögens<br />
vorgetragen. Diese können auf Ebene des Investmentvermögens<br />
mit künftigen gleichartigen positiven<br />
steuer pflichtigen Erträgen der Folgejahre<br />
verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der<br />
negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger<br />
ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen<br />
Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer<br />
bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum<br />
(Steuerjahr) aus, in dem das<br />
Geschäftsjahr des Investmentvermögens endet,<br />
bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr<br />
des Investmentvermögens erfolgt, für das die<br />
negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des<br />
Investmentvermögens verrechnet werden. Eine<br />
frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer<br />
bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist<br />
nicht möglich.<br />
5. Substanzauskehrungen<br />
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies<br />
bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass<br />
die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz<br />
ertrags wirksam zu vereinnahmen sind, in der<br />
Steuer bilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten<br />
zu bilden ist und damit technisch
die historischen Anschaffungskosten steuerneutral<br />
gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten<br />
Anschaffungskosten um den anteiligen<br />
Betrag der Substanzausschüttung vermindert<br />
werden.<br />
6. Veräußerungsgewinne<br />
auf Anlegerebene<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im<br />
Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger<br />
insoweit steuerfrei, als er auf die während der<br />
Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf<br />
der Anlegerebene erfassten, DBAsteuerfreien<br />
Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteiliger<br />
Immobiliengewinn). Voraussetzung<br />
hierfür ist, dass die Kapitalanlage gesellschaft<br />
den Immobiliengewinn bewertungstäglich als<br />
Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils<br />
veröffentlicht.<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen<br />
im Betriebsvermögen sind für Körperschaften<br />
zudem steuerfrei, soweit die Gewinne aus<br />
noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als<br />
zugeflossen geltenden Dividenden und aus<br />
realisierten und nicht realisierten Gewinnen des<br />
Investmentvermögens aus in und auslän dischen<br />
Aktien herrühren (sogenannter Aktiengewinn);<br />
5% des Aktiengewinns gelten jedoch als nichtabzugsfähige<br />
Betriebsausgaben. Bei sonstigen<br />
betrieblichen Anlegern (z.B. Einzelunternehmen)<br />
sind diese Erträge zu 40% steuer frei (Teileinkünfteverfahren).<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass<br />
die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn<br />
bewertungstäglich als Prozent satz des Wertes<br />
des Investmentanteils ver öffentlicht.<br />
III Abstandnahme vom Steuerabzug<br />
bzw. Erstattung einbehaltener<br />
Kapitalertragsteuer<br />
1. Steuerinländer<br />
Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile<br />
eines Investmentvermögens in einem inländischen<br />
Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft<br />
oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall) und<br />
legt der Privatanleger rechtzeitig einen in ausreichender<br />
Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag<br />
nach amtlichem Muster oder eine NVBescheinigung<br />
vor, so gilt Folgendes:<br />
– Im Falle eines (teil)ausschüttenden Investmentvermögens<br />
nimmt das depotführende<br />
Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug<br />
Abstand bzw. erstattet von der Kapitalanlagegesellschaft<br />
abgeführte Kapitalertragssteuer. In<br />
diesem Fall wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung<br />
ungekürzt gutgeschrieben.<br />
– Die depotführende Stelle nimmt Abstand<br />
vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/<br />
Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn,<br />
die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge<br />
sowie Gewinne aus der Veräußerung der<br />
Investmentanteile.<br />
Verwahrt der inländische Anleger Anteile an<br />
einem Investmentvermögen, welche er in seinem<br />
Betriebsvermögen hält, in einem inländischen<br />
Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft<br />
oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall),<br />
nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahlstelle<br />
vom Steuerabzug Abstand bzw. erstattet<br />
von der Kapitalanlagegesellschaft abgeführte<br />
Kapitalertragsteuer<br />
– soweit der Anleger eine entsprechende<br />
NVBescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine<br />
umfassende oder nur teilweise Abstandnahme/<br />
Erstattung erfolgt, richtet sich nach der Art der<br />
jeweiligen NVBescheinigung),<br />
– bei Gewinnen aus der Veräußerung von<br />
Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften,<br />
Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen<br />
Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräußerung<br />
der Investmentanteile, auch ohne Vorlage<br />
einer NVBescheinigung, wenn der Anleger eine<br />
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist<br />
oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines<br />
inländischen Betriebs sind und der Gläubiger<br />
dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen<br />
Vordruck erklärt.<br />
Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV<br />
Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt<br />
wird, erhält der Anleger auf Antrag von der<br />
depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung<br />
über den einbehaltenen und nicht erstatteten<br />
Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der<br />
Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug<br />
im Rahmen seiner Einkommensteuer/<br />
Körperschaftsteuerveranlagung auf seine persönliche<br />
Steuerschuld anrechnen zu lassen.<br />
2. Steuerausländer<br />
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden<br />
Investmentvermögen im Depot bei einer<br />
inländischen depotführenden Stelle (Depotfall),<br />
wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche<br />
Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne<br />
und ausländische Dividenden<br />
sowie auf den im Veräußerungserlös/Rücknahmepreis<br />
enthaltenen Zwischengewinn und Gewinne<br />
aus der Veräußerung der Investmentanteile<br />
Abstand genommen, sofern er seine steuerliche<br />
Ausländereigenschaft nachweist.<br />
Hat ein ausländischer Anleger Anteile thesaurierender<br />
Investmentvermögen im Depot bei<br />
einer inländischen depotführenden Stelle, wird<br />
vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/Rücknahmepreis<br />
enthaltenen Zwischengewinn,<br />
die kumulierten ausschüttungsgleichen<br />
Erträge sowie Gewinne aus der Veräußerung<br />
der Investmentanteile Abstand genommen,<br />
sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft<br />
nachweist.<br />
Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden<br />
Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig<br />
nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger<br />
gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs<br />
gemäß § 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig<br />
ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden<br />
Stelle.<br />
IV Solidaritätszuschlag<br />
Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen<br />
abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5% zu erheben. Der<br />
Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer<br />
und Körperschaftsteuer anrechenbar.<br />
Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei<br />
ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage<br />
einer NVBescheinigung oder Nachweis der<br />
Steuer ausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag<br />
abzuführen bzw. wird dieser bei<br />
einer Thesaurierung vergütet.<br />
V Kirchensteuer<br />
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer<br />
inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter)<br />
durch den Steuerabzug erhoben wird,<br />
wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach<br />
dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft,<br />
der der Kirchensteuerpflichtige angehört,<br />
als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem<br />
Zweck kann der Kirchensteuerpflichtige<br />
dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen<br />
Antrag seine Religionsangehörigkeit benennen.<br />
Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären,<br />
in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten<br />
entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den<br />
gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht,<br />
damit die Kirchensteuer entsprechend diesem<br />
Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt<br />
werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis<br />
angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen.<br />
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe<br />
wird bereits beim Steuerabzug mindernd<br />
berücksichtigt.<br />
VI Ausländische Quellensteuer<br />
Auf die ausländischen Erträge des Investmentvermögens<br />
wird teilweise in den Herkunftsländern<br />
Quellensteuer einbehalten.<br />
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare<br />
Quellensteuer auf der Ebene des Investmentvermögens<br />
wie Werbungskosten abziehen.<br />
In diesem Fall ist die ausländische Quellen steuer<br />
auf Anlegerebene weder anrechenbar noch<br />
abzugsfähig.<br />
Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht<br />
zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf<br />
Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare<br />
Quellensteuer bereits beim Steuerabzug<br />
mindernd berücksichtigt.<br />
VII Nachweis von Besteuerungsgrundlagen<br />
Die ausländische Investmentgesellschaft hat<br />
gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern<br />
– soweit das Bundeszentralamt für Steuern dies<br />
anfordern sollte – innerhalb von drei Monaten<br />
nach Zugang der Anforderung die Besteuerungsgrundlagen<br />
bei (Teil)Ausschüttung oder Thesaurierung<br />
sowie die als zugeflossen geltenden,<br />
aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen<br />
Erträge nachzuweisen.<br />
Sollten hierdurch betragsmäßige Korrekturen in<br />
der Ertragsrechnung notwendig werden, ist der<br />
Korrekturbetrag in die Bekanntmachung für das<br />
bei Zugang des Verlangens laufende Geschäftsjahr<br />
aufzunehmen. Damit treffen Änderungen<br />
wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der<br />
Änderung an dem Sondervermögen beteiligt<br />
sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder<br />
positiv oder negativ sein.<br />
VIII Zwischengewinnbesteuerung<br />
Zwischengewinne sind die im Verkaufs oder<br />
Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte<br />
oder aufgelaufene Zinsen sowie<br />
Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1<br />
Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG<br />
genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds<br />
noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und<br />
7
infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig<br />
wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen<br />
Wertpapieren vergleichbar). Der vom<br />
Investmentvermögen erwirtschaftete Zwischengewinn<br />
ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile<br />
durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig.<br />
Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn<br />
beträgt 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />
ggf. Kirchensteuer).<br />
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn<br />
kann für den Privatanleger im Jahr der<br />
Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme<br />
abgesetzt werden, wenn ein Ertragsausgleich<br />
durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung<br />
des Zwischengewinns als auch im<br />
Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden<br />
Steuerdaten hierauf hingewiesen wird.<br />
Er wird für den Privatanleger bereits beim Steuerabzug<br />
steuermindernd berücksichtigt. Wird der<br />
Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich<br />
6% (pro rata temporis) des Entgelts für die Rückgabe<br />
oder Veräußerung des Investmentanteils<br />
als Zwischengewinn anzusetzen. Bei betrieblichen<br />
Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn<br />
unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die<br />
nicht zu korrigieren sind. Bei Rückgabe oder Veräußerung<br />
des Investmentanteils bildet der erhaltene<br />
Zwischengewinn einen unselbständigen Teil<br />
des Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht<br />
vorzunehmen.<br />
IX Folgen der Verschmelzung von<br />
Investmentver mögen<br />
Werden Investmentvermögen im Rahmen einer<br />
steuerneutralen Übertragung i.S.d. § 17a i.V.m.<br />
§ 14 InvStG auf ein anderes Investmentvermögen<br />
übertragen, ist ein ausschüttendes Investmentvermögen<br />
in seinem letzten Geschäftsjahr<br />
vor der Zusammenlegung steuerlich wie ein thesaurierendes<br />
Investmentvermögen zu behandeln.<br />
Bei den Anlegern führt die Zusammenlegung<br />
nicht zur Aufdeckung und Besteuerung der<br />
in den Anteilen des übernommenen Investmentvermögens<br />
ruhenden stillen Reserven. Grundsätzlich<br />
können sowohl PublikumsInvestmentvermögen<br />
des Vertragstyps (z.B. Luxemburger<br />
FCP) und PublikumsInvestmentvermögen in<br />
Rechtsform des Gesellschaftstyps (z.B. Luxemburger<br />
SICAV) steuerneutral verschmolzen werden.<br />
Grenzüberschreitende Verschmelzungen<br />
sind nicht mit steuerneutraler Wirkung möglich.<br />
Werden Investmentvermögen nicht steuerneutral<br />
miteinander verschmolzen, kommt es<br />
steuerlich zu einer Rückgabe/Veräußerung der<br />
Anteile an dem übertragenden Investmentvermögen<br />
sowie zu einem Erwerb der Anteile an<br />
dem aufnehmenden Investmentvermögen.<br />
X Transparente, semitransparente<br />
und intransparente Besteuerung<br />
Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze<br />
(sog. transparente Besteuerung) gelten nur,<br />
wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen im<br />
Sinne des § 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht<br />
werden (sog. steuerliche Bekanntmachungspflicht).<br />
Dies gilt auch insoweit, als das Investmentvermögen<br />
Anteile an anderen inländischen<br />
Investmentvermögen, EGInvestmentanteilen<br />
und ausländischen Investmentanteilen, die keine<br />
EGInvestment anteile sind, erworben hat (Zielfonds<br />
i.S.d. § 10 InvStG) und diese ihren steuerlichen<br />
Bekannt machungspflichten nachkommen.<br />
8<br />
Sofern die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1<br />
Buchst. c oder f InvStG nicht vorliegen, sind die<br />
Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog.<br />
semitransparente Besteuerung).<br />
Wird die Bekanntmachungspflicht nach § 5 Abs. 1<br />
InvStG verletzt und handelt es sich nicht um den<br />
Fall der semitransparenten Besteuerung, so sind<br />
die Ausschüttungen und der Zwischengewinn<br />
sowie 70% des Mehrbetrags beim Anleger<br />
anzusetzen, der sich zwischen dem ersten und<br />
letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis<br />
des Investmentanteils ergibt, mindestens<br />
aber 6% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten<br />
Rücknahmepreises (sog. intransparente<br />
Besteuer ung). Erfüllt ein Zielfonds seine Bekanntmachungspflichten<br />
nach § 5 Abs. 1 InvStG nicht,<br />
ist für den jeweiligen Zielfonds ein nach den vorstehenden<br />
Grundsätzen zu ermitteltender steuerpflichtiger<br />
Ertrag auf Ebene des Investmentvermögens<br />
anzusetzen.<br />
XI EU-Zinsrichtlinie/<br />
Zinsinformationsverordnung<br />
Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der<br />
die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni<br />
2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird,<br />
soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung<br />
von Zinserträgen natürlicher Personen im<br />
Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten<br />
(insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein,<br />
Channel Islands, Monaco und Andorra)<br />
hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der<br />
EUZinsrichtlinie weitgehend entsprechen.<br />
Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine<br />
im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten<br />
ansässige natürliche Person von einem<br />
deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle<br />
handelt) gutgeschrieben erhält, von dem<br />
deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern und von dort aus letztlich an die<br />
ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.<br />
Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge,<br />
die eine natürliche Person in Deutschland von<br />
einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen<br />
Ausland oder in bestimmten Drittstaaten<br />
erhält, von dem ausländischen Kreditinstitut letztlich<br />
an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet.<br />
Alternativ behalten einige ausländische<br />
Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland<br />
anrechenbar sind.<br />
Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der<br />
Europäischen Union bzw. in den beigetretenen<br />
Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die<br />
grenzüberschreitend in einem anderen EULand<br />
ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge<br />
erwirtschaften.<br />
U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich<br />
verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellensteuer<br />
i.H.v. 20% (ab 1.7.2011: 35%) einzubehalten.<br />
Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen<br />
Dokumentation eine Bescheinigung, mit<br />
der er sich die abgezogenen Quellensteuern<br />
im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />
anrechnen lassen kann.<br />
Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit,<br />
sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen,<br />
indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen<br />
Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der<br />
ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut<br />
gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und<br />
stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen<br />
Finanzbehörden zu melden.<br />
Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens<br />
15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht,<br />
haben die Zahlstellen, die letztendlich auf die von<br />
der Kapitalanlagegesellschaft gemeldeten Daten<br />
zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern zu versenden. Ansonsten<br />
löst die Überschreitung der 15%Grenze eine<br />
Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern über den in der Ausschüttung<br />
enthaltenen Zinsanteil aus.<br />
Bei Überschreiten der 40%Grenze (ab 1.1.2011:<br />
25%Grenze) ist bei der Rückgabe oder Veräußerung<br />
der Fondsanteile der Veräußerungserlös zu<br />
melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden<br />
Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung<br />
der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt<br />
für Steuern zu melden. Handelt es sich um<br />
einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung<br />
konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe<br />
oder Veräußerung des Fondsanteils.<br />
Hinweis:<br />
Die steuerlichen Ausführungen gehen von der<br />
derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten<br />
sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige<br />
oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige<br />
Personen. Es kann<br />
jedoch keine Gewähr dafür übernommen<br />
werden, dass sich die steuerliche Beurteilung<br />
durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder<br />
Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.<br />
Rechtliches und steuerliches Risiko<br />
Eine Änderung fehlerhaft festgestellter<br />
Besteuerungsgrundlagen des Fonds für<br />
vorangegangene Geschäftsjahre (z.B. aufgrund<br />
eines entsprechenden Verlangens<br />
durch das Bundeszentralamts für Steuern)<br />
kann für den Fall einer für den Anleger<br />
steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur<br />
zur Folge haben, dass der Anleger<br />
die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene<br />
Geschäftsjahre zu tragen hat,<br />
obwohl er unter Umständen zu diesem<br />
Zeitpunkt nicht in dem Investmentvermögen<br />
investiert war. Umgekehrt kann für<br />
den Anleger der Fall eintreten, dass ihm<br />
eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte<br />
Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene<br />
Geschäftsjahre, in denen er an<br />
dem Investmentvermögen beteiligt war,<br />
durch die Rückgabe oder Veräußerung der<br />
Anteile vor Umsetzung der entsprechenden<br />
Korrektur nicht mehr zugute kommt.<br />
Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten<br />
dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge<br />
bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen<br />
als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum<br />
tatsächlich steuerlich veranlagt werden<br />
und sich dies beim einzelnen Anleger negativ<br />
auswirkt.
Hinweise<br />
Rechtsgrundlage des Kaufs von Teilfondsanteilen<br />
ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt.<br />
Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt<br />
abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.<br />
Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und<br />
soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben<br />
werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt<br />
abweichen.<br />
Die Satzung, der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen, sowie Halbjahres-<br />
und Jahresberichte sind bei der Investmentgesellschaft,<br />
der Verwaltungsgesellschaft und<br />
den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige<br />
wichtige Informationen werden den Anteilinhabern<br />
in geeigneter Form von der Verwaltungsgesellschaft<br />
mitgeteilt.<br />
Bis zu 100% des Vermögens des jeweiligen Teilfonds<br />
können in Wertpapieren eines Emittenten<br />
angelegt werden, sofern die Voraussetzungen der<br />
nachfolgenden Ziffer 2. A) (i) des Verkaufsprospekts<br />
gegeben sind.<br />
Allgemeine Risikohinweise<br />
Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist<br />
mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a.<br />
Aktien- und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-,<br />
Adressenausfall-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken<br />
sowie Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken<br />
oder politische Risiken umfassen bzw. damit<br />
verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch<br />
zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf<br />
einige dieser Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.<br />
Potenzielle Anleger sollten sich über<br />
Anlagen und Instrumente, die im Rahmen der<br />
vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden<br />
können, informieren. Auch sollten sich Anleger<br />
über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen<br />
Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung<br />
treffen, wenn sie sich von ihren<br />
Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern<br />
oder sonstigen Beratern umfassend über<br />
(i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter<br />
Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.<br />
Steuer situation und sonstiger Umstände, (ii) die<br />
im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen<br />
Informationen und (iii) die Anlagepolitik des jeweiligen<br />
Teilfonds haben beraten lassen.<br />
Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds<br />
neben den Chancen auf Kurssteigerungen<br />
auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds<br />
sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kursschwankungen<br />
der in ihm enthaltenen Vermögenswerte<br />
bestimmt wird. Der Wert der Anteile<br />
kann dementsprechend gegenüber dem<br />
Einstandspreis steigen oder fallen.<br />
Es kann daher keine Zusicherung gegeben<br />
werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht<br />
werden.<br />
Marktrisiko<br />
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten<br />
hängt insbesondere von der Entwicklung<br />
der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der<br />
allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den<br />
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen<br />
in den jeweiligen Ländern beeinflusst<br />
wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere<br />
an einer Börse können auch irrationale<br />
Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte<br />
einwirken.<br />
Länder- oder Transferrisiko<br />
Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer<br />
Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund<br />
fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines<br />
Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder<br />
überhaupt nicht erbringen kann. So können z. B.<br />
Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben,<br />
oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund<br />
von Devisenbeschränkungen nicht mehr<br />
konvertierbar ist.<br />
Abwicklungsrisiko<br />
Insbesondere bei der Investition in nicht notierte<br />
Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung<br />
durch ein Transfersystem aufgrund einer<br />
verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen<br />
Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß<br />
ausgeführt wird.<br />
Rechtliches und steuerliches Risiko<br />
Die rechtliche und steuerliche Behandlung von<br />
Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer<br />
Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft<br />
festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds<br />
für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den<br />
Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich<br />
nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der<br />
Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene<br />
Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl<br />
er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht<br />
in dem Investmentvermögen investiert war. Umgekehrt<br />
kann für den Anleger der Fall eintreten,<br />
dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte<br />
Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene<br />
Geschäftsjahre, in denen er an dem Investmentvermögen<br />
beteiligt war, durch die Rückgabe oder<br />
Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden<br />
Korrektur nicht mehr zugute kommt.<br />
Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu<br />
führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche<br />
Vorteile in einem anderen als dem eigentlich<br />
zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich<br />
steuerlich veranlagt werden und sich dies beim<br />
einzelnen Anleger negativ auswirkt.<br />
Währungsrisiko<br />
Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in anderen<br />
Währungen als der jeweiligen Teilfondswährung<br />
angelegt sind, erhält der jeweilige<br />
Teilfonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse<br />
aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung.<br />
Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der<br />
Teilfondswährung, so reduziert sich der Wert des<br />
Teilfondsvermögens.<br />
Verwahrrisiko<br />
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus<br />
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass<br />
die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle<br />
der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder<br />
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder<br />
eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig<br />
dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden entzogen<br />
werden könnten.<br />
Konzentrationsrisiko<br />
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass<br />
eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände<br />
oder Märkte erfolgt. Dann<br />
ist das Gesellschaftsvermögen von der Entwicklung<br />
dieser Vermögensgegenstände oder Märkte<br />
besonders stark abhängig.<br />
Zinsänderungsrisiko<br />
Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine Anlage<br />
in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen kann,<br />
die im Falle von Schwankungen der Zinssätze in<br />
der jeweils für die Wertpapiere oder des jeweiligen<br />
Teilfonds maßgeblichen Währung auftreten<br />
können.<br />
Politisches Risiko/Regulierungsrisiko<br />
Für das Gesellschaftsvermögen dürfen Anlagen<br />
im Ausland getätigt werden. Damit geht das<br />
Risiko nachteiliger internationaler politischer Entwicklungen,<br />
Änderungen der Regierungspolitik,<br />
der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen<br />
einher.<br />
Inflationsrisiko<br />
Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für<br />
alle Vermögensgegenstände.<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Teilfondsvermögen, deren Anlageergebnis in einem<br />
bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt,<br />
haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden<br />
Personen und damit den richtigen Entscheidungen<br />
ihres Managements zu verdanken.<br />
Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements<br />
kann sich jedoch verändern. Neue<br />
Entscheidungsträger können dann möglicherweise<br />
weniger erfolgreich agieren.<br />
Änderung der Anlagepolitik<br />
Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb<br />
des für das jeweilige Teilfondsvermögen zulässigen<br />
Anlagespektrums kann sich das mit dem<br />
Teilfondsvermögen verbundene Risiko inhaltlich<br />
verändern.<br />
Änderung des Verkaufsprospektes;<br />
Auflösung oder Verschmelzung<br />
Die Gesellschaft behält sich für den jeweiligen<br />
Teilfonds das Recht vor, das Verkaufsprospekt zu<br />
ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Bestimmungen<br />
der Satzung der Gesellschaft und des Verkaufsprospektes<br />
möglich, Teilfonds ganz aufzulösen,<br />
oder es mit einem anderen Fondsvermögen<br />
zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher<br />
das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer<br />
nicht realisieren kann.<br />
Kreditrisiko<br />
Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass<br />
eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. Anleihen<br />
oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in<br />
Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating<br />
des Emittenten als Messgröße dienen<br />
kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten<br />
mit einem schlechteren Rating begeben<br />
werden, werden in der Regel als Wertpapiere mit<br />
9
einem höheren Kreditrisiko und mit einer höheren<br />
Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten angesehen<br />
als solche Papiere, die von Emittenten<br />
mit einem besseren Rating begeben werden. Gerät<br />
ein Emittent von Anleihen bzw. Schuldtiteln in<br />
finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten,<br />
so kann sich dies auf den Wert der Anleihen bzw.<br />
Schuldtitel (dieser kann bis auf Null sinken) und<br />
die auf diese Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten<br />
Zahlungen auswirken (diese können bis auf<br />
Null sinken).<br />
Adressenausfallrisiko<br />
Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte<br />
wirken sich auch die besonderen Entwicklungen<br />
der jeweiligen Emittenten auf den<br />
Kurs einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster<br />
Auswahl der Wertpapiere kann beispielsweise<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste<br />
durch Vermögensverfall von Emittenten<br />
eintreten.<br />
Risiken im Zusammenhang<br />
mit Derivatgeschäften<br />
Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss<br />
von Terminkontrakten oder Swaps sind<br />
mit folgenden Risiken verbunden:<br />
– Kursänderungen des Basiswertes können<br />
den Wert eines Optionsrechtes oder Terminkontrakts<br />
bis hin zur Wertlosigkeit vermindern.<br />
Durch Wertänderungen des einem<br />
Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes<br />
kann das Fondsvermögen ebenfalls Verluste<br />
erleiden.<br />
– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss<br />
eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit<br />
Kosten verbunden.<br />
– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann<br />
der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst<br />
werden, als dies beim unmittelbaren<br />
Erwerb der Basiswerte der Fall ist.<br />
– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass<br />
die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die<br />
Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln,<br />
so dass die vom Fondsvermögen gezahlte<br />
Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf<br />
von Optionen besteht die Gefahr, dass das<br />
Fondsvermögen zur Abnahme von Vermögenswerten<br />
zu einem höheren als dem aktuellen<br />
Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten<br />
zu einem niedrigeren als dem<br />
aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Fondsvermögen<br />
erleidet dann einen Verlust in Höhe<br />
der Preisdifferenz minus der eingenommenen<br />
Optionsprämie.<br />
– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko,<br />
dass das Fondsvermögen infolge einer<br />
unerwarteten Entwicklung des Marktpreises<br />
bei Fälligkeit Verluste erleidet.<br />
Risiko im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb von Investmentfondsanteilen<br />
Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu<br />
berücksichtigen, dass die Fondsmanager der<br />
einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln<br />
und daher mehrere Zielfonds gleiche oder<br />
einander entgegen gesetzte Anlagestrategien<br />
10<br />
verfolgen können. Hierdurch können bestehende<br />
Risiken kumulieren, eventuelle Chancen können<br />
sich gegeneinander aufheben.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />
sollen für einen Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />
erworben werden, die jederzeit wieder<br />
veräußert werden können. Gleichwohl können<br />
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />
Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher engen<br />
Marktsegment gehandelt werden, einer erheblichen<br />
Preisvolatilität unterliegen.<br />
Kontrahentenrisiko<br />
Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-<br />
Geschäften („Over-the-Counter“) kann der jeweilige<br />
Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />
seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bedingungen<br />
dieser Verträge zu erfüllen, ausgesetzt<br />
sein. So kann der Teilfonds beispielsweise Termin-,<br />
Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder<br />
andere derivative Techniken einsetzen, bei denen<br />
der Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegt, dass<br />
der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen<br />
Kontrakt nicht erfüllt.<br />
Anlagepolitik<br />
Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung<br />
des Grundsatzes der Risikostreuung<br />
nach den anlagepolitischen Grundsätzen im jeweiligen<br />
Besonderen Teil des Verkaufsprospektes<br />
und in Übereinstimmung mit den Anlagemöglichkeiten<br />
und -beschränkungen des Artikels 2 des<br />
Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil angelegt.<br />
Einsatz von Derivaten<br />
Der jeweilige Teilfonds kann – vorbehaltlich eines<br />
geeigneten Risikomanagementsystems – in jeglichen<br />
Derivaten investieren, die von Vermögensgegenständen,<br />
die für den jeweiligen Teilfonds<br />
erworben werden dürfen, oder von Finanzindizes,<br />
Zinssätzen, Wechselkursen oder Währungen<br />
abgeleitet sind. Hierzu zählen insbesondere Optionen,<br />
Finanzterminkontrakte und Swaps sowie<br />
Kombinationen hieraus. Diese können nicht nur<br />
zur Absicherung genutzt werden, sondern können<br />
einen Teil der Anlagestrategie darstellen.<br />
Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der Anlagegrenzen<br />
eingesetzt und dient der effizienten<br />
Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie zum<br />
Laufzeiten- und Risikomanagement der Anlagen.<br />
Swaps<br />
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung<br />
des jeweiligen Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze<br />
unter anderem<br />
– Zins-,<br />
– Währungs-,<br />
– Equity-,<br />
– Total Return- oder<br />
– Credit Default-Swapgeschäfte<br />
abschließen.<br />
Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen<br />
die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände<br />
oder Risiken zwischen den<br />
Vertragspartnern ausgetauscht werden.<br />
Swaptions<br />
Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption<br />
ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer<br />
bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen<br />
genau spezifizierten Swap einzutreten.<br />
Credit Default Swaps<br />
Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die<br />
es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen<br />
auf andere zu übertragen. Im Gegenzug<br />
zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt<br />
der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen<br />
Vertragspartner.<br />
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps<br />
entsprechend.<br />
In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend<br />
beschriebenen Finanzinstrumente auch<br />
erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft<br />
sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente<br />
zum Gegenstand haben, auch nur<br />
teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z. B.<br />
Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen<br />
und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente<br />
entsprechend, jedoch mit der<br />
Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften<br />
Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers<br />
beschränkt ist.<br />
OTC-Derivatgeschäfte<br />
Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Derivatgeschäfte<br />
tätigen, die an einer Börse zum Handel<br />
zugelassen oder in einen anderen organisierten<br />
Markt einbezogen sind, als auch so genannte<br />
over-the-counter (OTC)-Geschäfte.<br />
Es wird ein Verfahren eingesetzt, das eine präzise<br />
und unabhängige Bewertung des Wertes der<br />
OTC-Derivate erlaubt.<br />
Risikomanagement<br />
Im Rahmen der Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren<br />
eingesetzt, welches es der<br />
Verwaltungsgesellschaft ermöglicht, das mit den<br />
Anlagepositionen verbundene Risiko sowie deren<br />
jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des<br />
Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu<br />
messen.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft überwacht jeden<br />
Teilfonds im Einklang mit den Vorschriften der Verordnung<br />
10-04 der Commission de Surveillance du<br />
Secteur Financier („CSSF“), insbesondere dem<br />
CSSF-Rundschreiben 11-512 vom 30. Mai 2011<br />
und den „Guidelines on Risk Measurement and<br />
the Calculation of Global Exposure and Counterparty<br />
Risk for UCITS“ des Committee of European<br />
Securities Regulators (CESR/10-788). Die Verwaltungsgesellschaft<br />
sichert für jeden Teilfonds zu,<br />
dass das Gesamtrisiko in Zusammenhang mit<br />
derivativen Finanzinstrumenten Artikel 42 (3) des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 entspricht. Das
Marktrisiko des jeweiligen Teilfonds übersteigt das<br />
Marktrisiko des Referenzportfolios, das keine Derivate<br />
enthält, um nicht mehr als 200%.<br />
Der für den jeweiligen Teilfonds verwendete<br />
Risikomanagement-Ansatz ist in einem besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts für den betreffenden<br />
Teilfonds angegeben.<br />
Im Allgemeinen strebt die Verwaltungsgesellschaft<br />
an, dass die in einem Teilfonds mittels<br />
Derivaten getätigten Anlagen nicht den doppelten<br />
Wert des Teilfondsvermögens überschreiten<br />
(nachfolgend „Hebelwirkung“ genannt), es sei<br />
denn, im besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
ist etwas anderes angegeben. Die Hebelwirkung<br />
wird anhand der Summe des fiktiven Ansatzes<br />
berechnet (absoluter (fiktiver) Betrag jedes Derivats<br />
geteilt durch den derzeitigen Nettowert des<br />
Portfolios). Bei der Berechnung der Hebelwirkung<br />
werden Derivate des Portfolios berücksichtigt. Sicherheiten<br />
werden derzeit nicht reinvestiert und<br />
daher auch nicht berücksichtigt.<br />
Diese Hebelwirkung fluktuiert allerdings je nach<br />
Marktbedingungen und/oder Positionsveränderungen<br />
(auch zur Absicherung des Fonds gegen<br />
ungünstige Marktbewegungen). Daher könnte<br />
das angestrebte Verhältnis trotz ständiger Überwachung<br />
durch die Verwaltungsgesellschaft auch<br />
einmal überschritten werden. Die angegebene<br />
erwartete Hebelwirkung ist nicht als zusätzliche<br />
Risikogrenze für den Teilfonds anzusehen.<br />
Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit für den<br />
Teilfonds, 10% seines Nettovermögens zu entleihen,<br />
sofern es sich um temporäre Kreditaufnahmen<br />
handelt und diese Kreditaufnahmen<br />
nicht Anlagezwecken dienen.<br />
Ein entsprechend erhöhtes Gesamtengagement<br />
kann daher die Chancen wie auch die Risiken einer<br />
Anlage signifikant erhöhen (vgl. insbesondere die<br />
Risikohinweise im Abschnitt „Risiken im Zusammenhang<br />
mit Derivatgeschäften“).<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Im Rahmen und im Einklang mit den anwendbaren<br />
Verfahren und Maßnahmen zum Konfliktmanagement<br />
können die Verwaltungsratsmitglieder<br />
der Investmentgesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft,<br />
der Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />
und die mit der Durchführung des<br />
Vertriebs beauftragten Personen, die Depotbank,<br />
der Transfer Agent, der Anlageberater, die Anteilinhaber<br />
sowie sämtliche Tochtergesellschaften,<br />
verbundene Unternehmen, Vertreter oder Beauftragte<br />
der zuvor genannten Stellen und Personen<br />
(„Verbundene Personen”):<br />
a) untereinander Finanz- und Bankgeschäfte<br />
oder sonstige Transaktionen tätigen oder entsprechende<br />
Verträge eingehen, unter anderem<br />
solche, die auf Wertpapieranlagen oder<br />
Anlagen einer Verbundenen Person in eine<br />
Gesellschaft oder einen Organismus gerichtet<br />
sind, deren bzw. dessen Anlagen Bestandteil<br />
des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />
sind, oder an solchen Geschäften und Transaktionen<br />
beteiligt sein; und/oder<br />
b) auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter<br />
Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte<br />
der gleichen Art wie die Be-<br />
standteile des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />
tätigen und mit diesen handeln; und/oder<br />
c) im eigenen oder fremden Namen am Kauf oder<br />
Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen<br />
an oder von der Investment gesellschaft<br />
teilnehmen, über die oder gemeinsam mit<br />
dem Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen<br />
und die mit der Durchführung des Vertriebs<br />
beauftragten Personen, der Depotbank,<br />
dem Anlageberater oder einer Tochtergesellschaft,<br />
einem verbundenen Unternehmen, Vertreter<br />
oder Beauftragten derselben.<br />
Vermögenswerte des jeweiligen Teilfondsvermögens<br />
in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren<br />
können bei einer Verbundenen Person hinterlegt<br />
werden im Einklang mit den gesetz lichen<br />
Bestimmungen betreffend die Depotbank. Liquide<br />
Mittel des jeweiligen Teilfondsvermögens können<br />
in von einer Verbundenen Person ausgegebene<br />
Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen<br />
angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare<br />
Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene<br />
Person getätigt werden. Gesellschaften der<br />
Deutschen Bank Gruppe und/oder Angestellte,<br />
Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften<br />
von Gesellschaften der Deutschen<br />
Bank Gruppe („DB-Konzernangehörigen“)<br />
können Kontrahenten bei Derivatetransaktionen<br />
oder -kontrakten der Investmentgesellschaft sein<br />
(„Kontrahent“). Weiterhin kann in einigen Fällen<br />
ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen<br />
oder -kontrakte erforderlich sein.<br />
Diese Bewertungen können als Grundlage für die<br />
Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte<br />
des jeweiligen Teilfondsvermögens dienen.<br />
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist<br />
sich bewusst, dass DB-Konzernangehörige möglicherweise<br />
in einen Interessenkonflikt geraten,<br />
wenn sie als Kontrahent auftreten und/oder solche<br />
Bewertungen erstellen. Die Bewertung wird<br />
angepasst und nachvollziehbar durchgeführt. Der<br />
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist indes<br />
der Ansicht, dass diese Konflikte angemessen<br />
gehandhabt werden können, und geht davon aus,<br />
dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz<br />
zur Erstellung solcher Bewertungen besitzt.<br />
Nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen<br />
können DB-Konzernangehörige auch als<br />
Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle,<br />
Depotbank, Fondsmanager oder<br />
Anlageberater auftreten und der Investmentgesellschaft<br />
Unterverwahrungsdienste anbieten.<br />
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
ist sich bewusst, dass auf Grund der Funktionen,<br />
die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang<br />
mit der Investmentgesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte<br />
entstehen können. Für solche<br />
Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehöriger verpflichtet,<br />
sich in angemessenem Rahmen um die<br />
gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte<br />
(im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und<br />
Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die<br />
Interessen der Investmentgesellschaft und der<br />
Anteilinhaber nicht beeinträchtigt werden. Der<br />
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist<br />
der Ansicht, dass die DB-Konzernangehörigen<br />
über die nötige Eignung und Kompetenz zur Erfüllung<br />
dieser Auf gaben verfügen.<br />
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
ist der Meinung, dass die Interessen der Investmentgesellschaft<br />
und der o.g. Stellen kollidieren<br />
können. Die Investmentgesellschaft hat angemessene<br />
Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte<br />
zu vermeiden. Bei unvermeidbaren<br />
Interessenkonflikten wird der Verwaltungsrat der<br />
Investmentgesellschaft sich darum bemühen,<br />
diese zu Gunsten des Fonds zu lösen.<br />
Für jeden Teilfonds können in Bezug auf das jeweilige<br />
Teilfondsvermögen Geschäfte mit oder<br />
zwischen Verbunden Personen getätigt werden,<br />
sofern solche Geschäfte im besten Interesse der<br />
Anleger erfolgen.<br />
Bekämpfung der Geldwäsche<br />
Die Transferstelle kann die Identitätsnachweise<br />
verlangen, die sie zur Einhaltung der in Luxemburg<br />
geltenden Gesetze zur Bekämpfung der<br />
Geldwäsche für notwendig hält. Bestehen hinsichtlich<br />
der Identität eines Anlegers Zweifel oder<br />
liegen der Transferstelle keine ausreichenden<br />
Angaben zur Identitätsfeststellung vor, so kann<br />
diese weitere Auskünfte und/oder Unterlagen<br />
verlangen, um die Identität des Anlegers zweifelsfrei<br />
feststellen zu können. Wenn der Anleger<br />
die Übermittlung der angeforderten Auskünfte<br />
und/oder Unterlagen verweigert bzw. versäumt,<br />
kann die Transferstelle die Eintragung der Daten<br />
des Anlegers in das Anteilinhaberregister der<br />
Gesellschaft verweigern oder verzögern. Die der<br />
Transferstelle übermittelten Auskünfte werden<br />
ausschließlich zur Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung<br />
der Geldwäsche eingeholt.<br />
Die Transferstelle ist außerdem verpflichtet, die<br />
Herkunft der von einem Finanzinstitut vereinnahmten<br />
Gelder zu überprüfen, es sei denn, das<br />
betreffende Finanzinstitut ist einem zwingend vorgeschriebenen<br />
Identitätsnachweisverfahren unterworfen,<br />
welches dem Nachweisverfahren nach Luxemburger<br />
Recht gleichwertig ist. Die Bearbeitung<br />
von Zeichnungsanträgen kann ausgesetzt werden,<br />
bis die Transferstelle die Herkunft der Gelder ordnungsgemäß<br />
festgestellt hat.<br />
Erst- bzw. Folgezeichnungsanträge für Anteile<br />
können auch indirekt, d. h. über die Vertriebsstellen<br />
gestellt werden. In diesem Fall kann die Transferstelle<br />
unter folgenden Umständen bzw. unter<br />
den Umständen, die nach den in Luxemburg geltenden<br />
Geldwäschevorschriften als ausreichend<br />
angesehen werden, auf die vorgenannten vorgeschriebenen<br />
Identitätsnachweise verzichten:<br />
– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />
abgewickelt wird, die unter der<br />
Aufsicht der zuständigen Behörden steht, deren<br />
Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />
für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren<br />
nach Luxemburger Recht zur<br />
Bekämpfung der Geldwäsche gleichwertig<br />
ist, und denen die Vertriebsstelle unterliegt;<br />
– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle<br />
abgewickelt wird, deren Muttergesellschaft<br />
unter der Aufsicht der zuständigen<br />
Behörden steht, deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren<br />
für Kunden vorsehen,<br />
das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger<br />
Recht gleichwertig ist und der Bekämpfung<br />
der Geldwäsche dient, und wenn das für<br />
die Muttergesellschaft geltende Recht bzw.<br />
die Konzernrichtlinien ihren Tochtergesellschaften<br />
oder Niederlassungen gleichwertige Pflichten<br />
auferlegen.<br />
11
Bei Ländern, von denen die Empfehlungen der<br />
„Financial Action Task Force“ (FATF) ratifiziert<br />
wurden, wird grundsätzlich davon ausgegangen,<br />
dass den auf dem Finanzsektor geschäftlich<br />
tätigen natürlichen bzw. juristischen Personen<br />
von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
in diesen Ländern Vorschriften zur Durchführung<br />
von Identitätsnachweisverfahren für ihre Kunden<br />
auferlegt werden, die dem nach Luxemburger<br />
Recht vorgeschriebenen Nachweisverfahren<br />
gleichwertig sind.<br />
Die Vertriebsstellen können Anlegern, die Anteile<br />
über sie beziehen, einen Nominee-Service zur Verfügung<br />
stellen. Anleger können dabei nach eigenem<br />
Ermessen entscheiden, ob sie diesen Service<br />
in Anspruch nehmen, bei dem der Nominee die<br />
Anteile in seinem Namen für und im Auftrag der<br />
Anleger hält; letztere sind jederzeit berechtigt, das<br />
unmittelbare Eigentum an den Anteilen zu fordern.<br />
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen<br />
bleibt es den Anlegern unbenommen, Anlagen<br />
direkt bei der Gesellschaft zu tätigen, ohne den<br />
Nominee-Service in Anspruch zu nehmen.<br />
Datenschutz<br />
Die persönlichen Daten der Anleger in den Antragsformularen<br />
sowie die im Rahmen der Geschäftsbeziehung<br />
mit der Gesellschaft und/oder<br />
dem Transfer Agent erfassten anderen Informationen<br />
werden von der Gesellschaft, dem Transfer<br />
Agent, anderen Unternehmen von <strong>DWS</strong> Investments,<br />
der Depotbank und den Finanzvermittlern<br />
der Anleger erfasst, gespeichert, abgeglichen,<br />
übertragen und anderweitig bearbeitet und verwendet<br />
(„bearbeitet“). Diese Daten werden für<br />
die Zwecke der Kontenführung, die Untersuchung<br />
von Geldwäscheaktivitäten, die Steuerfeststellung<br />
gemäß EU-Richtlinie 2003/48/EG über die<br />
Besteuerung von Zinserträgen und die Entwicklung<br />
der Geschäftsbeziehungen verwendet.<br />
Zu diesem Zweck können die Daten, um die<br />
Aktivitäten der Gesellschaft zu unterstützen<br />
(z. B. Kundenkommunikationsagenten und Zahlstellen),<br />
auch an von der Gesellschaft oder dem<br />
Transfer Agent beauftragte Unternehmen weitergeleitet<br />
werden.<br />
Orderannahmeregelung<br />
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten<br />
Anteilwertes. Einzelheiten sind für den<br />
jeweiligen Teilfonds im jeweiligen Produktannex<br />
im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes<br />
festgelegt.<br />
Market Timing<br />
Die Investmentgesellschaft lässt keine mit dem<br />
Market Timing verbundenen Praktiken zu und<br />
be hält sich das Recht vor, Zeichnungs- und<br />
Umtausch aufträge abzulehnen wenn sie vermutet,<br />
dass solche Praktiken eingesetzt werden.<br />
Die Invest mentgesellschaft wird gegebenenfalls<br />
die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um<br />
die anderen Anleger des jeweiligen Teilfonds zu<br />
schützen.<br />
Late Trading<br />
Unter Late Trading ist die Annahme eines Auftrages<br />
nach Ablauf der entsprechenden Annahme-<br />
12<br />
fristen am jeweiligen Bewertungstag sowie die<br />
Ausführung eines solchen Auftrags zu dem an<br />
diesem Tag geltenden Preis auf Basis des Nettoinventarwerts<br />
zu verstehen. Die Praktik des Late<br />
Trading ist nicht zulässig, da sie die Bestimmungen<br />
des Verkaufsprospekts des Fonds verletzt,<br />
die vorsehen, dass ein nach der Limitzeit der<br />
Auftragsannahme eingegangener Auftrag zu dem<br />
Preis ausgeführt wird, der auf dem nächstgeltenden<br />
Anteilwert basiert.<br />
Total Expense Ratio<br />
Total Expense Ratio (TER) ist definiert als das<br />
Verhältnis der Ausgaben des jeweiligen Teilfonds<br />
zum durchschnittlichen Fondsvermögen, mit Ausnahme<br />
der angefallenen Transaktionskosten. Die<br />
effektive TER wird jährlich berechnet und im Jahresbericht<br />
veröffentlicht.<br />
Rückzahlung von vereinnahmter<br />
Verwaltungsvergütung an bestimmte Anleger<br />
Die Investmentgesellschaft kann nach ihrem<br />
freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise<br />
Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung<br />
an diese Anleger vereinbaren.<br />
Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn<br />
institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig<br />
investieren. Ansprechpartner bei der <strong>DWS</strong><br />
Investment S.A. für diese Fragen ist der Bereich<br />
„Institutional Sales“.<br />
Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere<br />
und Finanzinstrumente<br />
Die Verwaltungsgesellschaft wird Kauf- und<br />
Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente<br />
für Rechnung des Fondsvermögens<br />
in der Regel direkt bei Brokern und Händlern<br />
aufgeben. Sie schließt mit diesen Brokern und<br />
Händlern Vereinbarungen zu marktüblichen Konditionen<br />
ab, die im Einklang mit erstklassigen<br />
Ausführungsstandards stehen. Bei der Auswahl<br />
des Brokers oder Händlers berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft<br />
alle relevanten Faktoren,<br />
wie etwa die Bonität des Brokers oder Händlers<br />
und die Qualität der Marktinformationen, der<br />
Analysen sowie der zur Verfügung gestellten<br />
Ausführungskapazitäten.<br />
Zusätzlich werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />
derzeit Vereinbarungen abgeschlossen,<br />
in deren Rahmen sie von Brokern und Händlern<br />
angebotene geldwerte Vorteile in Anspruch nehmen<br />
und nutzen kann. Diese Dienstleistungen<br />
– zu deren Einbehalt die Verwaltungsgesellschaft<br />
berechtigt ist (siehe dazu Artikel 12 im<br />
„Verkaufspros pekt”, der die Vergütungen und Aufwendungserstattungen<br />
zum Gegenstand hat) –<br />
beinhalten von den Brokern und Händlern selbst<br />
oder von Dritten erstellte Leistungen. Diese Leistungen<br />
können zum Beispiel die folgenden sein:<br />
spezielle Beratung hinsichtlich der Ratsamkeit<br />
des Handels mit einer Anlage oder hinsichtlich<br />
deren Bewertung, Analysen und Beratungsleistungen,<br />
wirtschaftliche und politische Analysen,<br />
Portfolioanalysen (einschließlich Bewertung und<br />
Performancemessung), Marktanalysen, Markt-<br />
und Kursinformationssysteme, Informationsdienste,<br />
Computer-Hardware und -Software oder<br />
jegliche sonstigen Informationsmöglichkeiten,<br />
in dem Umfang, in dem sie verwendet werden,<br />
um den Anlageentscheidungsprozess und die<br />
Erfüllung der von der Verwaltungsgesellschaft<br />
geschuldeten Leistungen bezüglich der Anlagen<br />
des Investmentfonds zu unterstützen. Dies<br />
bedeutet, dass Brokerleistungen unter Umständen<br />
nicht auf die allgemeine Analyse beschränkt<br />
sind, sondern auch spezielle Dienste wie Reuters<br />
und Bloomberg umfassen können. Die Vereinbarungen<br />
mit Brokern und Händlern können die<br />
Bestimmung enthalten, dass die Händler und<br />
Broker umgehend oder später Teile der für den<br />
Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten gezahlten<br />
Provisionen an Dritte weiterleiten, die der<br />
Verwaltungsgesellschaft die zuvor erwähnten<br />
Dienstleistungen zur Verfügung stellen.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft hält bei der Inanspruchnahme<br />
dieser Vorteile (häufig auch als<br />
Soft-Dollars bezeichnet) alle geltenden aufsichtsrechtlichen<br />
und Branchenstandards ein. Insbesondere<br />
werden von der Verwaltungsgesellschaft<br />
keine Vorteile angenommen und keinerlei Vereinbarungen<br />
über den Erhalt derartiger Vorteile<br />
abgeschlossen, wenn diese Vereinbarungen sie<br />
nach vernünftigem Ermessen nicht bei ihrem Anlageentscheidungsprozess<br />
unterstützen. Voraussetzung<br />
ist, dass die Verwaltungsgesellschaft jederzeit<br />
dafür sorgt, dass die Transaktionen unter<br />
Berücksichtigung des betreffenden Marktes zum<br />
betreffenden Zeitpunkt für Transaktionen der betreffenden<br />
Art und Größe zu den bestmöglichen<br />
Bedingungen ausgeführt werden und dass keine<br />
unnötigen Geschäfte abgeschlossen werden, um<br />
ein Recht auf derartige Vorteile zu erwerben.<br />
Güter und Dienstleistungen, die im Rahmen von<br />
solchen Vereinbarungen empfangen werden, dürfen<br />
keine Reisen, Unterbringung, Unterhaltung,<br />
allgemeinen Verwaltungsgüter und -dienstleistungen,<br />
allgemeine Büroausrüstung oder -räumlichkeiten,<br />
Mitgliedsbeiträge, Mitarbeitergehälter<br />
oder direkten Geldzahlungen sein.<br />
Provisionsteilung<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann Vereinbarungen<br />
im Sinne des vorstehenden Absatzes<br />
„Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und<br />
Finanzinstrumente“ mit ausgewählten Brokern<br />
abschließen, in deren Rahmen der jeweilige<br />
Broker Teile der von ihm gemäß der betreffenden<br />
Vereinbarung erhaltenen Zahlung, die die<br />
Verwaltungsgesellschaft für den Erwerb oder<br />
die Veräußerung von Vermögenswerten leistet,<br />
entweder direkt oder mit zeitlicher Verzögerung<br />
an Dritte weiterleitet, die Research- oder Analysedienstleistungen<br />
für die Verwaltungsgesellschaft<br />
erbringen. Diese Leistungen werden von der<br />
Verwaltungsgesellschaft zum Zweck der Verwaltung<br />
des Investmentfonds genutzt (so genannte<br />
Provisions teilungsvereinbarung). Zur Klarstellung<br />
gilt, dass die Verwaltungsgesellschaft diese<br />
Dienstleistungen entsprechend und ausschließlich<br />
im Einklang mit den im Abschnitt „Kauf- und<br />
Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente“<br />
dargelegten Bedingungen nutzt.<br />
Regelmäßiger Sparplan oder Entnahmepläne<br />
Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne<br />
werden in bestimmten Ländern angeboten, in<br />
denen der jeweilige Teilfonds über eine Zulassung<br />
zum öffentlichen Vertrieb verfügt. Nähere<br />
Angaben hierzu sind jederzeit auf Anfrage von<br />
der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen<br />
Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des jeweiligen<br />
Teilfonds erhältlich.
Verkaufsbeschränkung<br />
Die ausgegebenen Anteile der Investmentgesellschaft<br />
dürfen nur in Ländern zum Kauf<br />
angeboten oder verkauft werden, in denen ein<br />
solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig<br />
ist. Sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder einem von ihr beauftragten Dritten<br />
eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens<br />
der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde<br />
und der Verwaltungsgesellschaft vorliegt, handelt<br />
es sich bei diesem Prospekt nicht um ein<br />
öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen<br />
bzw. darf dieser Prospekt nicht<br />
zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots<br />
verwendet werden.<br />
Die hier genannten Informationen und Anteile<br />
des Fondsvermögens sind nicht für den Vertrieb<br />
in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an<br />
US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen,<br />
die Staats angehörige der Vereinigten Staaten<br />
von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben,<br />
sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften,<br />
die gemäß der Gesetze der Vereinigten<br />
Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates,<br />
Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten<br />
Staaten gegründet wurden). Dementsprechend<br />
werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten<br />
von Amerika noch an oder für Rechnung von US-<br />
Personen angeboten oder verkauft. Spätere Übertragungen<br />
von Anteilen in die Vereinigten Staaten<br />
von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig.<br />
Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung<br />
dieses Prospekts und das Angebot der<br />
Anlegerprofile<br />
Die Definitionen der nachfolgenden Anlegerprofile<br />
wurden unter der Voraussetzung von<br />
normal funktionierenden Märkten erstellt. Im<br />
Falle von unvorhersehbaren Marktsituationen<br />
und Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender<br />
Märkte können sich jeweils weitergehende<br />
Risiken ergeben.<br />
Anlegerprofil „sicherheitsorientiert“<br />
Der Fonds ist für den sicherheitsorientierten<br />
Anleger mit geringer Risikoneigung konzipiert,<br />
der eine stetige Wertentwicklung, aber<br />
auf niedrigem Zinsniveau, zum An lageziel hat.<br />
Kurzfristige moderate Schwankungen sind<br />
möglich, aber mittel- bis langfristig ist kein Kapitalverlust<br />
zu erwarten.<br />
Anteile kann auch in anderen Rechtsordnungen<br />
Beschränkungen unterworfen sein.<br />
Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der<br />
US-Regelung No. 2790 der „National Association<br />
of Securities Dealers“ (NASD 2790) an zusehen<br />
sind, haben ihre Anlagen in dem Fondsvermögen<br />
der Verwaltungsgesellschaft unverzüglich<br />
an zuzeigen.<br />
Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur<br />
von Personen verwendet werden, die dafür<br />
über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der<br />
Verwaltungsgesellschaft (direkt oder indirekt über<br />
entsprechend beauftragte Vertriebs stellen) verfügen.<br />
Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die<br />
nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den<br />
Unter lagen enthalten sind, sind von der Verwaltungsgesellschaft<br />
nicht autorisiert.<br />
Die Unterlagen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft<br />
öffentlich zugänglich.<br />
Die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts ist<br />
maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft kann im<br />
Hinblick auf Anteile des Fonds, die an Anleger in<br />
dem jeweiligen Land verkauft wurden, für sich<br />
selbst und den Fonds Übersetzungen in Sprachen<br />
solcher Länder als verbindlich erklären, in welchen<br />
solche Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen<br />
sind.<br />
Börsen und Märkte<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anteile der<br />
Fondsvermögen an einer Börse zur Notierung<br />
zulassen oder an organisierten Märkten handeln<br />
Anlegerprofil „renditeorientiert“<br />
Der Fonds ist für den renditeorientierten Anleger<br />
konzipiert, der Kapitalwachstum durch Zinserträge<br />
und mögliche Kursgewinne erzielen<br />
will. Den Ertragserwartungen stehen moderate<br />
Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich<br />
sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass<br />
Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich<br />
sind.<br />
Anlegerprofil „wachstumsorientiert“<br />
Der Fonds ist für den wachstumsorientierten<br />
Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung<br />
über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der<br />
Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und<br />
Währungschancen erreichen will. Sicherheit<br />
und Liquidität werden den Ertragsaussichten<br />
lassen; derzeit macht die Verwaltungsgesellschaft<br />
von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.<br />
Der Verwaltungsgesellschaft ist bekannt, dass<br />
– ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der<br />
Erstellung dieses Verkaufsprospekts die Anteile<br />
der nachfolgend aufgeführten Fondsvermögen<br />
an folgenden Märkten gehandelt werden bzw.<br />
notiert sind:<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012:<br />
– Börse Düsseldorf<br />
– Börse Hamburg<br />
– Börse Frankfurt<br />
– Börse Berlin<br />
– Börse München<br />
– Börse Stuttgart<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie,<br />
<strong>DWS</strong> Zinseinkommen:<br />
– Börse Hamburg<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein<br />
solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder<br />
die Anteile der Fondsvermögen auch an anderen<br />
Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder<br />
auch schon gehandelt werden. Hierüber hat die<br />
Verwaltungsgesellschaft keine Kenntnis.<br />
Der dem Börsenhandel oder Handel an sonstigen<br />
Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht<br />
ausschließlich durch den Wert der im Fondsvermögen<br />
gehaltenen Vermögensgegenstände,<br />
sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt.<br />
Daher kann dieser Marktpreis von dem<br />
ermittelten Anteilwert abweichen.<br />
untergeordnet. Damit verbunden sind höhere<br />
Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich<br />
sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten<br />
führen können.<br />
Anlegerprofil „risikoorientiert“<br />
Der Fonds ist für den risikoorientierten Anleger<br />
konzipiert, der ertragsstarke Anlageformen<br />
sucht, um gezielt Ertragschancen zu verbessern<br />
und hierzu unvermeidbare auch vorübergehend<br />
hohe Wertschwankungen spekulativer Anlagen<br />
in Kauf nimmt. Hohe Risiken aus Kursschwankungen<br />
sowie hohe Bonitätsrisiken machen<br />
zeitweise Kursverluste wahrscheinlich, ferner<br />
steht der hohen Ertragserwartung und Risikobereitschaft<br />
die Möglichkeit von hohen Verlusten<br />
des eingesetzten Kapitals gegenüber.<br />
13
1. Die Gesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ist eine Investmentgesellschaft mit<br />
variablem Kapital, die nach Luxemburger Recht auf<br />
Grundlage des Gesetzes vom 30. März 1988 über<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen und des<br />
Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August<br />
1915 als Société d‘Investissement à Capital<br />
Variable („SICAV“), im Folgenden „Gesellschaft”<br />
genannt, gegründet wurde. Am 28.11.2005 wurde<br />
sie den Vorgaben des Gesetzes vom 20. Dezember<br />
2002 angepasst, welches durch das Gesetz vom<br />
17. Dezember 2010 ersetzt wurde. Die Gesellschaft<br />
ist nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />
verfasst und entspricht den Anforderungen der<br />
EU-Richtlinie 2009/65/EG über Organismen für die<br />
gemeinsame Anlage in Wertpapieren.<br />
Die Gesellschaft ist ein so genannter Umbrellafonds,<br />
d.h. dem Anleger können nach freiem Ermessen<br />
der Gesellschaft ein oder mehrere Teilfonds<br />
angeboten werden. Die Gesamtheit der Teilfonds<br />
ergibt den Umbrellafonds. Bezüglich der Rechtsbeziehungen<br />
der Anteilinhaber untereinander wird<br />
jeder Teilfonds als gesonderte Einheit behandelt.<br />
Im Verhältnis zu Dritten haften die Vermögenswerte<br />
eines Teilfonds lediglich für die Verbindlichkeiten<br />
und Zahlungsverpflichtungen, die diesen Teilfonds<br />
betreffen. Es können jederzeit weitere Teilfonds<br />
aufgelegt und/oder ein oder mehrere bestehende<br />
Teilfonds aufgelöst oder zusammengelegt werden.<br />
Insofern wird eine entsprechende Anpassung der<br />
Verkaufsunterlagen erfolgen.<br />
Die Satzung der Gesellschaft wurde im Amtsblatt<br />
des Großherzogtums Luxemburg (Mémorial C,<br />
Recueil des Sociétés et Associations, „Mémorial”)<br />
letztmals am 19. Januar 2006 veröffentlicht.<br />
Die Satzung wurde beim Handelsregister Luxemburg<br />
unter der Nummer B 74377 hinterlegt und<br />
kann dort eingesehen werden. Auf Anfrage sind<br />
Kopien kostenpflichtig erhältlich. Sitz der Gesellschaft<br />
ist Luxemburg.<br />
Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe<br />
der jeweiligen Gesamtwerte der Nettoaktiva der<br />
einzelnen Teilfonds, wie in der Satzung genauer<br />
beschrieben. Für Kapitalveränderungen sind die<br />
allgemeinen Vorschriften des Handelsrechts über<br />
die Veröffentlichung und Eintragung im Handelsregister<br />
hinsichtlich der Erhöhung und Herabsetzung<br />
von Aktienkapital nicht maßgebend.<br />
Das Gesellschaftsmindestkapital entspricht<br />
1.250.000,– Euro und wurde innerhalb von<br />
sechs Monaten nach Gründung der Gesellschaft<br />
erreicht.<br />
Sinkt das Gesellschaftskapital unter zwei Drittel<br />
des Mindestkapitals, so muss der Verwaltungsrat<br />
in der Gesellschafterversammlung die Auflösung<br />
der Gesellschaft beantragen; die Gesellschafterversammlung<br />
tagt dabei ohne Anwesenheitspflicht<br />
und beschließt mit einfacher Mehrheit<br />
der vertretenen Anteile. Gleiches gilt, wenn das<br />
Gesellschaftskapital unter ein Viertel des Mindestkapitals<br />
sinkt, wobei in diesem Fall die Auflösung<br />
der Gesellschaft durch ein Viertel der in der<br />
Gesellschafterversammlung vertretenen Anteile<br />
ausgesprochen werden kann.<br />
2. Anlagegrenzen<br />
Für die Anlage des Fondsvermögens der einzelnen<br />
Teilfonds gelten die nachfolgenden An-<br />
14<br />
lagegrenzen und Anlagerichtlinien. Für einzelne<br />
Teilfonds können abweichende Anlagegrenzen<br />
festgelegt werden. Insofern wird auf die Angaben<br />
im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
verwiesen.<br />
A. Anlagen<br />
a) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />
und Geldmarktinstrumente anlegen,<br />
die auf einem geregelten Markt notiert<br />
oder gehandelt werden.<br />
b) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />
und Geldmarktinstrumente anlegen,<br />
die auf einem anderen Markt, der anerkannt,<br />
geregelt, für das Publikum offen<br />
und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß<br />
ist, in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union gehandelt werden.<br />
c) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />
und Geldmarktinstrumente anlegen,<br />
die an einer Börse eines Staates, der<br />
nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union<br />
ist, zum Handel zugelassen sind oder<br />
dort auf einem anderen geregelten Markt<br />
gehandelt werden, der anerkannt ist, für<br />
das Publikum offen und dessen Funktionsweise<br />
ordnungsgemäß ist und vorwiegend<br />
in Europa, Asien, Amerika oder<br />
Afrika liegt.<br />
d) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapiere<br />
und Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen<br />
anlegen, sofern<br />
– die Emissionsbedingungen die Verpflichtung<br />
enthalten, dass die Zulassung<br />
zum Handel an einer Börse oder<br />
einem anderen geregelten Markt beantragt<br />
ist, der anerkannt ist, für das<br />
Publikum offen und dessen Funktionsweise<br />
ordnungsgemäß ist, vorwiegend<br />
in Europa, Asien, Amerika<br />
oder Afrika liegt, und<br />
– die Zulassung spätestens vor Ablauf<br />
eines Jahres nach Emission erlangt<br />
wird.<br />
e) Der jeweilige Teilfonds kann in Anteile<br />
von Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren im Sinne der EU-<br />
Richtlinie 2009/65/EG und/oder anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen im<br />
Sinne von Artikel 1 Absatz 2 erster und<br />
zweiter Gedankenstrich der EU-Richtlinie<br />
2009/65/EG mit Sitz in einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union oder einem<br />
Drittstaat anlegen, sofern<br />
– diese anderen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen nach Rechtsvorschriften<br />
zugelassen wurden, die sie<br />
einer Aufsicht unterstellen, welche<br />
nach Auffassung der Commission de<br />
Surveillance du Secteur Financier derjenigen<br />
nach dem Gemeinschaftsrecht<br />
gleichwertig ist (derzeit die<br />
Vereinigten Staaten von Amerika,<br />
Norwegen, die Schweiz, Japan, Hong<br />
Kong und Kanada), und ausreichende<br />
Gewähr für die Zusammenarbeit<br />
zwischen den Behörden besteht;<br />
– das Schutzniveau der Anteilseigner<br />
der anderen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen dem Schutzniveau der<br />
Anteilseigner eines Organismus für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
gleichwertig ist und insbesondere<br />
die Vorschriften für die getrennte<br />
Verwahrung des Fondsvermögens,<br />
die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung<br />
und Leerverkäufe von Wertpapieren<br />
und Geldmarktinstrumenten<br />
den Anforderungen der EU-Richtlinie<br />
2009/65/EG gleichwertig sind;<br />
– die Geschäftstätigkeit der anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen<br />
Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten<br />
ist, die es erlauben, sich<br />
ein Urteil über das Vermögen und die<br />
Verbindlichkeiten, die Erträge und die<br />
Transaktionen im Berichtszeitraum zu<br />
bilden;<br />
– der Organismus für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren oder der andere<br />
Organismus für gemeinsame<br />
Anlagen, dessen Anteile erworben<br />
werden sollen, nach seinen Vertragsbedingungen<br />
bzw. seiner Satzung<br />
höchstens 10% seines Vermögens in<br />
Anteilen anderer Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren<br />
oder andere Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen anlegen darf.<br />
f) Der jeweilige Teilfonds kann in Sichteinlagen<br />
oder kündbare Einlagen mit einer<br />
Laufzeit von höchstens zwölf Monaten<br />
bei Kreditinstituten, sofern das betreffende<br />
Kreditinstitut seinen Sitz in einem<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union hat<br />
oder – falls der Sitz des Kreditinstituts sich<br />
in einem Staat befindet, der nicht Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union ist, –<br />
es Aufsichtsbestimmungen unterliegt,<br />
die nach Auffassung der Commission de<br />
Surveillance du Secteur Financier denjenigen<br />
des Gemeinschaftsrechts gleichwertig<br />
sind, anlegen.<br />
g) Der jeweilige Teilfonds kann in abgeleitete<br />
Finanzinstrumente („Derivate“) anlegen,<br />
einschließlich gleichwertiger bar<br />
abgerechneter Instrumente, die an einem<br />
der unter a), b) und c) bezeichneten<br />
Märkte gehandelt werden, und/oder<br />
abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht<br />
an einer Börse gehandelt werden („OTC-<br />
Deri vate“), sofern<br />
– es sich bei den Basiswerten um Instrumente<br />
im Sinne dieses Absatzes oder<br />
um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse<br />
oder Währungen handelt, die im<br />
Rahmen der Anlagepolitik liegen;<br />
– die Gegenpartei bei Geschäften mit<br />
OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende<br />
Institute der Kategorien sind,<br />
die von der Commission de Surveillance<br />
du Secteur Financier zugelassen<br />
wurden; und<br />
– die OTC-Derivate einer zuverlässigen<br />
und überprüfbaren Bewertung auf
Tages basis unterliegen und jederzeit<br />
auf Initiative des Fonds zum angemessenen<br />
Zeitwert veräußert, liquidiert<br />
oder durch ein Gegengeschäft<br />
glattgestellt werden können.<br />
h) Der jeweilige Teilfonds kann in Geldmarktinstrumente,<br />
die nicht auf einem geregelten<br />
Markt gehandelt werden und die<br />
üb licherweise auf dem Geldmarkt gehandelt<br />
werden, liquide sind und deren<br />
Wert jederzeit genau bestimmt werden<br />
kann, anlegen, sofern die Emission oder<br />
der Emittent dieser Instrumente selbst<br />
Vorschriften über den Einlagen und den<br />
Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt,<br />
diese Instrumente werden<br />
– von einer zentralstaatlichen, regionalen<br />
oder lokalen Körperschaft oder<br />
der Zentralbank eines Mitgliedstaates<br />
der Europäischen Union, der Europäischen<br />
Zentralbank, der Europäischen<br />
Union oder der Euro päischen<br />
Investitionsbank, einem Staat, der<br />
nicht Mitglied der Europäischen<br />
Union ist oder, im Falle eines Bundesstaates,<br />
einem Gliedstaat der<br />
Föderation oder von einer internationalen<br />
Einrichtung öffentlichrechtlichen<br />
Charakters, der mindestens ein<br />
Mitgliedstaat der Euro päischen Union<br />
angehört, begeben oder garantiert;<br />
oder<br />
– von einem Unternehmen begeben,<br />
dessen Wertpapiere auf den unter<br />
vorstehenden Buchstaben a), b) und<br />
c) bezeichneten geregelten Märkten<br />
gehandelt werden; oder<br />
– von einem Institut, das gemäß den<br />
im Gemeinschaftsrecht festgelegten<br />
Kriterien einer Aufsicht unterstellt<br />
ist, oder einem Institut, das<br />
Aufsichtsbestimmungen, die nach<br />
Auffassung der Commission de Surveillance<br />
du Secteur Financier mindestens<br />
so streng sind wie die des<br />
Gemeinschaftsrechts, unterliegt und<br />
diese einhält, begeben oder garantiert;<br />
oder<br />
– von anderen Emittenten begeben,<br />
die einer Kategorie angehören, die<br />
von der Commission de Surveillance<br />
du Secteur Financier zugelassen<br />
wurde, sofern für Anlagen in diesen<br />
Instrumenten Vorschriften für<br />
den Anlegerschutz gelten, die denen<br />
des ersten, des zweiten oder<br />
des dritten vorstehenden Gedankenstrichs<br />
gleichwertig sind und sofern<br />
es sich bei dem Emittenten entweder<br />
um ein Unternehmen mit<br />
einem Eigenkapital von mindestens<br />
zehn Millionen Euro, das seinen Jahresabschluss<br />
nach den Vorschriften<br />
der 4. Richtlinie 78/660/EWG<br />
erstellt und veröffentlicht, oder um<br />
einen Rechtsträger, der innerhalb<br />
einer eine oder mehrere börsennotierte<br />
Gesellschaften umfassenden<br />
Unternehmensgruppe für die Finanzierung<br />
dieser Gruppe zuständig ist,<br />
oder um einen Rechtsträger handelt,<br />
dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet<br />
ist, wertpapiermäßig unterlegte<br />
Verbindlichkeiten im Markt zu<br />
platzieren, sofern der Rechtsträger<br />
über Kreditlinien zur Liquiditätssicherung<br />
verfügt.<br />
i) Der jeweilige Teilfonds kann abweichend<br />
vom Grundsatz der Risikostreuung bis<br />
zu 100% seines Vermögens in Wertpapieren<br />
und Geldmarktinstrumenten verschiedener<br />
Emissionen anlegen, die von<br />
einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union, dessen Gebietskörperschaften<br />
oder von einem OECDMitgliedstaat<br />
oder von internationalen Organismen<br />
öffentlichrecht lichen Charakters, denen<br />
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der<br />
Europäischen Union angehören, begeben<br />
oder garantiert werden, sofern das<br />
Fondsvermögen in Wertpapiere investiert,<br />
die im Rahmen von mindestens<br />
sechs verschiedenen Emissionen begeben<br />
wurden, wobei Wertpapiere aus ein<br />
und derselben Emission 30% des Fondsvermögens<br />
nicht überschreiten dürfen.<br />
j) Der jeweilige Teilfonds darf nicht in Edelmetalle<br />
oder Zertifikate über diese<br />
an legen.<br />
B. Anlagegrenzen<br />
a) Höchstens 10% des NettoTeilfondsvermögens<br />
dürfen in Wertpapieren oder<br />
Geldmarktinstrumenten ein und desselben<br />
Emittenten angelegt werden.<br />
b) Höchstens 20% des NettoTeilfondsvermögens<br />
dürfen in Einlagen ein und derselben<br />
Einrichtung angelegt werden.<br />
c) Das Ausfallrisiko der Gegenpartei bei<br />
Geschäften mit OTCDerivaten darf<br />
10% des NettoTeilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten, wenn die Gegenpartei<br />
ein Kreditinstitut im Sinne von<br />
Absatz A. f) ist. Für andere Fälle beträgt<br />
die Grenze maximal 5% des<br />
NettoTeil fonds vermö gens.<br />
d) Der Gesamtwert der Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente von Emittenten,<br />
in denen der jeweilige Teilfonds jeweils<br />
mehr als 5% seines NettoTeilfondsvermögens<br />
anlegt, darf 40% des Wertes<br />
des NettoTeilfondsvermögens nicht<br />
überschreiten.<br />
Diese Begrenzung findet keine Anwendung<br />
auf Einlagen und auf Geschäfte mit<br />
OTCDerivaten, die mit Finanzinstituten<br />
getätigt werden, welche einer Aufsicht<br />
unterliegen.<br />
Ungeachtet der Einzelobergrenzen der<br />
Absätze B. a), b) und c) darf der Fonds bei<br />
ein und derselben Einrichtung höchstens<br />
20% seines NettoTeilfondsvermögens in<br />
einer Kombination aus<br />
– von dieser Einrichtung begebenen<br />
Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />
und/oder<br />
– Einlagen bei dieser Einrichtung und/<br />
oder<br />
– von dieser Einrichtung erworbenen<br />
OTCDerivaten<br />
anlegen.<br />
e) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />
von 10% erhöht sich auf 35%<br />
und die in Absatz B. d) genannte Grenze<br />
entfällt, wenn die Wertpapiere oder<br />
Geld markt instrumente<br />
– von einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union oder seinen Gebietskörperschaften,<br />
oder<br />
– von einem Staat, der nicht Mitglied<br />
der Europäischen Union ist, oder<br />
– von internationalen Einrichtungen<br />
öffentlichrechtlichen Charakters, denen<br />
mindestens ein Mitgliedstaat der<br />
Euro päischen Union angehört<br />
begeben oder garantiert werden.<br />
f) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze<br />
erhöht sich von 10% auf 25% und die<br />
in Absatz B. d) genannte Grenze entfällt,<br />
wenn Schuldverschreibungen<br />
– von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem<br />
Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union begeben werden, das aufgrund<br />
gesetzlicher Vorschriften zum Schutz<br />
der Inhaber dieser Schuldverschreibungen<br />
einer besonderen öffentlichen<br />
Aufsicht unterliegt und<br />
– die Erträge aus der Emission dieser<br />
Schuldverschreibungen gemäß den<br />
gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten<br />
angelegt werden, die<br />
während der gesamten Laufzeit der<br />
Schuldverschreibungen die sich daraus<br />
ergebenden Verbindlichkeiten<br />
ausreichend decken und<br />
– die erwähnten Vermögenswerte beim<br />
Ausfall des Emittenten vorrangig für<br />
die fällig werdende Rückzahlung des<br />
Kapitals und der Zinsen bestimmt sind.<br />
Wird der jeweilige Teilfonds in mehr als<br />
5% in diese Art von Schuldverschreibungen<br />
angelegt, die von einem und demselben<br />
Emittenten begeben werden, so darf<br />
der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des<br />
Wertes des NettoTeilfondsvermögens<br />
nicht überschreiten.<br />
g) Die in den Absätzen B. a), b),c), d), e) und<br />
f) genannten Grenzen dürfen nicht kumuliert<br />
werden; hieraus ergibt sich, dass Anlagen<br />
in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />
ein und derselben Einrichtung<br />
oder in Einlagen bei dieser Einrichtung<br />
oder in Derivaten derselben grundsätzlich<br />
35% des NettoTeilfondsvermögens nicht<br />
überschreiten dürfen.<br />
Der jeweilige Teilfonds kann bis zu 20% in<br />
Wertpapieren und Geldmarktinstrumen<br />
15
16<br />
ten ein und derselben Unternehmensgruppe<br />
anlegen.<br />
Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung<br />
des konsolidierten Abschlusses<br />
im Sinne der EG-Richtlinie 83/349/EWG<br />
oder nach den anerkannten internationalen<br />
Rechnungslegungsvorschriften derselben<br />
Unternehmensgruppe angehören,<br />
sind bei der Berechnung der in diesem Artikel<br />
vorgesehenen Anlagegrenzen als ein<br />
einziger Emittent anzusehen.<br />
h) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens<br />
10% seines Netto-Teilfondsvermögens in<br />
anderen als den in Absatz A. genannten<br />
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />
anlegen.<br />
i) Soweit für einen Teilfonds nicht anders<br />
bestimmt, kann der Fonds höchstens<br />
10% seines Netto-Fondsvermögens<br />
in Anteile anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Abschnitt A. e)<br />
erwerben.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren und/oder sonstigen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen werden<br />
die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen<br />
in Wertpapieren oder sonstigen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Bezug<br />
auf die in Absatz B. a), b), c), d), e)<br />
und f) genannten Obergrenzen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
j) Sofern die Zulassung an einem der unter<br />
Absatz A. a), b) oder c) genannten Märkte<br />
nicht binnen Jahresfrist erfolgt, sind<br />
Neuemissionen als nicht notierte Wertpapiere<br />
und Geldmarktinstrumente anzusehen<br />
und in die dort erwähnte Anlagegrenze<br />
einzubeziehen.<br />
k) Die Investmentgesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft<br />
darf für keine von<br />
ihr verwalteten Investmentfonds, die unter<br />
den Anwendungsbereich von Teil I<br />
des Gesetzes vom 17. Dezember 2010<br />
bzw. der EU-Richtlinie 2009/65/EG fallen,<br />
Aktien erwerben, die mit einem Stimmrecht<br />
verbunden sind, das es ihr ermöglicht,<br />
einen nennenswerten Einfluss auf<br />
die Geschäftsführung des Emittenten<br />
auszuüben.<br />
Der Teilfonds kann höchstens<br />
– 10% der stimmrechtslosen Aktien ein<br />
und desselben Emittenten;<br />
– 10% der Schuldverschreibungen ein<br />
und desselben Emittenten,<br />
– 25% der Anteile ein und desselben<br />
Fonds;<br />
– 10% der Geldmarktinstrumente ein<br />
und desselben Emittenten<br />
erwerben.<br />
Die unter dem zweiten, dritten und vierten<br />
Gedankenstrich vorgesehenen Anlagegrenzen<br />
brauchen beim Erwerb nicht<br />
eingehalten zu werden, wenn sich der<br />
Bruttobetrag der Schuldverschreibungen<br />
oder der Geldmarktinstrumente oder der<br />
Nettobetrag der ausgegebenen Anteile<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht berechnen<br />
lässt.<br />
l) Die in Buchstabe k) genannten Anlagegrenzen<br />
werden nicht angewandt auf:<br />
– Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />
die von einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union oder dessen<br />
öffentlichen Gebietskörperschaften<br />
begeben oder garantiert werden;<br />
– von einem Staat außerhalb der<br />
Euro päischen Union begebene<br />
oder garantierte Wertpapiere und<br />
Geldmarkt instrumente;<br />
– auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />
die von internationalen Organisationen<br />
öffentlich-rechtlichen Charakters<br />
begeben werden, denen ein oder<br />
mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union angehören;<br />
– Aktien, die der Fonds in Wertpapieren<br />
an dem Kapital einer Gesellschaft<br />
eines Staates, der nicht Mitglied der<br />
Europäischen Union ist, hält, die ihr<br />
Vermögen im wesentlichen in Wertpapieren<br />
von Emittenten anlegt, die<br />
in diesem Staat ansässig sind, wenn<br />
eine derartige Beteiligung für den<br />
Fonds aufgrund der Rechtsvorschriften<br />
dieses Staates die einzige Möglichkeit<br />
darstellt, Anlagen in Wertpapieren<br />
von Emittenten dieses Staates<br />
zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung<br />
gilt jedoch nur unter der Voraussetzung,<br />
dass die Gesellschaft des Staates,<br />
der nicht Mitglied der Europäischen<br />
Union ist, in ihrer Anlagepolitik<br />
die in Absatz B. a), b), c), d), e), f) und<br />
g), I) sowie k) festgelegten Grenzen<br />
beachtet. Bei Überschreitung dieser<br />
Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 über die<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
sinngemäß Anwendung;<br />
– Aktien, die von einer Investmentgesellschaft<br />
oder von mehreren Investmentgesellschaften<br />
am Kapital von<br />
Tochtergesellschaften gehalten werden,<br />
die in deren Niederlassungsstaat<br />
lediglich und ausschließlich für<br />
diese Investmentgesellschaft oder<br />
Investmentgesellschaften bestimmte<br />
Verwaltungs-, Beratungs- oder Vertriebstätigkeiten<br />
im Hinblick auf die<br />
Rücknahme von Anteilen auf Wunsch<br />
der Anteilinhaber ausüben.<br />
m) Unbeschadet der in Absatz B. k) und l)<br />
festgelegten Anlagegrenzen betragen die<br />
in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten<br />
Obergrenzen für Anlagen in Aktien<br />
und/oder Schuldtiteln ein und desselben<br />
Emittenten höchstens 20%, wenn es Ziel<br />
der Anlagepolitik ist, einen bestimmten<br />
Index nachzubilden. Voraussetzung hierfür<br />
ist, dass<br />
– die Zusammensetzung des Index hinreichend<br />
diversifiziert ist;<br />
– der Index eine adäquate Bezugsgrundlage<br />
für den Markt darstellt, auf<br />
den er sich bezieht;<br />
– der Index in angemessener Weise<br />
veröffentlicht wird.<br />
Die hier festgelegte Grenze beträgt 35%,<br />
sofern dies aufgrund außergewöhnlicher<br />
Marktbedingungen gerechtfertigt ist, und<br />
zwar insbesondere auf geregelten Märkten,<br />
auf denen bestimmte Wertpapiere<br />
oder Geldmarktinstrumente stark dominieren.<br />
Eine Anlage bis zu dieser Obergrenze<br />
ist nur bei einem einzigen Emittenten<br />
möglich.<br />
n) Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko<br />
darf den Gesamtnettowert des<br />
Fonds nicht übersteigen. Bei der Berechnung<br />
des Risikos werden der Marktwert<br />
der Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei,<br />
künftige Marktfluktuationen<br />
und die Liquidationsfrist der Positionen<br />
berücksichtigt.<br />
Der Fonds kann als Teil der Anlagestrategie<br />
innerhalb der Grenzen des Absatzes<br />
B. g) in Derivate anlegen, sofern das<br />
Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen<br />
des Absatzes B. a), b),c), d), e)<br />
und f) nicht überschreitet.<br />
Legt der jeweilige Teilfonds in indexbasierte<br />
Derivate an, werden diese Anlagen<br />
nicht bei den Anlagegrenzen gemäß<br />
Absatz B. a), b), c), d), e) und f)<br />
berück sichtigt.<br />
Wenn ein Derivat in ein Wertpapier<br />
oder Geldmarktinstrument eingebettet<br />
ist, muss es hinsichtlich der Einhaltung<br />
der Anlagegrenzen mitberücksichtigt<br />
werden.<br />
o) Der jeweilige Teilfonds kann daneben bis<br />
zu 49% in flüssige Mittel anlegen. In besonderen<br />
Ausnahmefällen ist es gestattet,<br />
vorübergehend auch über 49% flüssige<br />
Mittel zu halten, wenn und soweit dies<br />
im Interesse der Anteilinhaber gerechtfertigt<br />
scheint.<br />
C. Ausnahme zu Anlagegrenzen<br />
a) Der jeweilige Teilfonds muss die Anlagegrenzen<br />
bei der Ausübung von Bezugsrechten,<br />
die an Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente<br />
geknüpft sind, die im<br />
Teilfondsvermögen enthalten sind, nicht<br />
einhalten.<br />
b) Der jeweilige Teilfonds kann von den festgelegten<br />
Anlagegrenzen unter Beachtung<br />
der Einhaltung der Grundsätze der<br />
Risikostreuung innerhalb eines Zeitraumes<br />
von sechs Monaten seit Zulassung<br />
abweichen.
D. Kredite<br />
Kredite dürfen durch die Gesellschaft für<br />
Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht aufgenommen<br />
werden. Der Fonds darf jedoch<br />
Fremdwährungen durch ein „Back-to-back“-<br />
Darlehen erwerben.<br />
Abweichend vom vorstehenden Absatz kann<br />
der jeweilige Teilfonds Kredite aufnehmen<br />
– von bis zu 10% des jeweiligen Teilfondsvermögens,<br />
sofern es sich um kurzfristige<br />
Kredite handelt,<br />
– im Gegenwert von bis zu 10% des jeweiligen<br />
Teilfondsvermögens, sofern es sich<br />
um Kredite handelt, die den Erwerb von<br />
Immobilien ermöglichen, die für die unmittelbare<br />
Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich<br />
sind, in keinem Fall dürfen diese<br />
Kredite sowie die Kredite nach vorstehendem<br />
Satz zusammen 15% des jeweiligen<br />
Netto-Teilfondsvermögens übersteigen.<br />
Die Gesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen<br />
Teilfonds weder Kredite gewähren noch<br />
für Dritte als Bürgen einstehen.<br />
Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll<br />
eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />
oder anderen noch nicht voll eingezahlten<br />
Finanzinstrumenten nicht entgegen.<br />
E. Leerverkäufe<br />
Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten<br />
oder anderen in Absatz A. e), g)<br />
und h) genannten Finanzinstrumenten dürfen<br />
von der Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen<br />
Teilfonds nicht getätigt werden.<br />
F. Belastung<br />
Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nur insoweit<br />
zur Sicherung verpfändet, übereignet<br />
bzw. abgetreten oder sonst belastet werden,<br />
als dies an einer Börse, an einem geregelten<br />
Markt oder aufgrund vertraglicher oder sonstiger<br />
Bedingungen oder Auflagen gefordert<br />
wird.<br />
G. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte<br />
a) Die Verwaltungsgesellschaft ist im Rahmen<br />
eines standardisierten Systems berechtigt,<br />
Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds<br />
an Dritte auszuleihen, wobei solche<br />
Geschäfte aber nur durch anerkannte<br />
Clearinghäuser wie Euroclear oder Clearstream,<br />
sonstige anerkannte nationale<br />
Clearingzentralen oder über Finanzinstitute<br />
mit guter Bonität, die auf diese Art<br />
von Geschäften spezialisiert sind, getätigt<br />
werden dürfen. Solche Operationen haben<br />
in Übereinstimmung mit dem CSSF-<br />
Rundschreiben 08/356 oder eines dieses<br />
ergänzenden oder ersetzenden Rundschreibens<br />
zu erfolgen.<br />
Synthetisches Wertpapierdarlehen<br />
In Ergänzung der vorgenannten Regelungen<br />
zu Wertpapierdarlehen kann ein<br />
Wertpapierdarlehen auch auf synthe-<br />
tischem Wege durchgeführt werden<br />
(„synthetisches Wertpapierdarlehen“).<br />
Ein synthetisches Wertpapierdarlehen<br />
liegt vor, wenn ein im Fonds befindliches<br />
Wertpapier an eine Gegenpartei zum aktuellen<br />
Marktpreis verkauft wird. Dieser<br />
Verkauf steht unter der Bedingung, dass<br />
der Fonds zeitgleich von der Gegenpartei<br />
des Verkaufs eine verbriefte Option ohne<br />
Hebelwirkung erwirbt, die den Fonds berechtigt,<br />
zu einem späteren Zeitpunkt die<br />
Lieferung von Wertpapieren gleicher Art,<br />
Güte und Menge entsprechend den verkauften<br />
Wertpapieren von der Gegenpartei<br />
zu verlangen. Der Preis für die Option<br />
(„Optionspreis“) entspricht dem<br />
aktuellen Marktpreis aus dem Verkauf<br />
der Wertpapiere abzüglich (a) der Wertpapierdarlehensgebühr,<br />
(b) der Erträge<br />
(z. B. Dividenden, Zinszahlungen, Corporate<br />
Actions) aus den Wertpapieren, die<br />
bei Ausübung der Option zurückverlangt<br />
werden können und (c) des mit der Option<br />
verbundenen Ausübungspreises. Die<br />
Ausübung der Option wird während der<br />
Laufzeit zum Ausübungspreis erfolgen.<br />
Wird während der Laufzeit der Option<br />
aus Gründen der Umsetzung der Anlagestrategie<br />
das dem synthetischen Wertpapierdarlehen<br />
zugrunde liegende Wertpapier<br />
veräußert, kann dies auch durch<br />
Veräußerung der Option zu dem dann<br />
vorherrschenden Marktpreis abzüglich<br />
des Ausübungspreises erfolgen.<br />
b) Der jeweilige Teilfonds kann von Zeit zu<br />
Zeit Wertpapiere in Form von Pensionsgeschäften<br />
kaufen oder verkaufen. Dabei<br />
muss der Vertragspartner eines solchen<br />
Geschäfts eine Finanzeinrichtung<br />
erster Ordnung und auf solche Geschäfte<br />
spezialisiert sein. Während der Laufzeit<br />
eines Wertpapierpensionsgeschäfts kann<br />
der jeweilige Teilfonds die gegenständlichen<br />
Wertpapiere nicht veräußern. Der<br />
Umfang der Wertpapierpensionsgeschäfte<br />
wird stets auf einem Niveau gehalten,<br />
das dem jeweiligen Teilfonds ermöglicht,<br />
jederzeit seinen Rücknahmeverpflichtungen<br />
nachzukommen.<br />
H. Regelungen für die Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wird stimmberechtigte Aktien<br />
insoweit nicht erwerben, als ein solcher<br />
Erwerb ihr einen wesentlichen Einfluss auf<br />
die Geschäftspolitik des Emittenten gestattet.<br />
Die Gesellschaft kann bewegliches und unbewegliches<br />
Vermögen erwerben, wenn dies<br />
für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit<br />
unerlässlich ist.<br />
3. Gesellschaftsanteile<br />
a) Das Gesellschaftskapital wird durch Globalurkunden<br />
repräsentiert, es sei denn,<br />
für einzelne Teilfonds wird im nachfolgenden<br />
Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
etwas anderes bestimmt.<br />
b) Alle Anteile haben gleiche Rechte. Anteile<br />
werden von der Gesellschaft nach Eingang<br />
des Anteilwerts zu Gunsten der Gesellschaft<br />
unverzüglich ausgegeben.<br />
Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt<br />
über die Verwaltungsgesellschaft sowie<br />
über jede Zahlstelle.<br />
c) Jeder Anteilinhaber hat Stimmrecht auf der<br />
Gesellschafterversammlung. Das Stimmrecht<br />
kann in Person oder durch Stellvertreter<br />
ausgeübt werden. Jeder Anteil gibt<br />
Anrecht auf eine Stimme.<br />
4. Beschränkungen der Ausgabe<br />
von Anteilen<br />
Die Gesellschaft kann jederzeit aus eigenem Ermessen<br />
einen Zeichnungsantrag zurückweisen<br />
oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig beschränken,<br />
aussetzen oder endgültig einstellen<br />
oder Anteile gegen Zahlung des Rücknahmepreises<br />
zurückkaufen, wenn dies im Interesse<br />
der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse, zum<br />
Schutz der Gesellschaft oder der Anteilinhaber<br />
erforderlich erscheint.<br />
In diesem Fall wird die Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle auf nicht bereits ausgeführte<br />
Zeichnungsanträge eingehende Zahlungen unverzüglich<br />
zurückzahlen.<br />
5. Ausgabe und Rücknahme<br />
von Gesellschaftsanteilen<br />
a) Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds<br />
werden an jedem Bankarbeitstag in<br />
Luxemburg und Frankfurt am Main ausgegeben<br />
und zurückgenommen.<br />
b) Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen<br />
erfolgt aufgrund von Zeichnungsanträgen,<br />
die bei der Gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder bei einer von der Gesellschaft<br />
mit der Ausgabe und Rücknahme<br />
von Gesellschaftsanteilen betrauten Zahlstelle<br />
eingehen.<br />
c) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich<br />
eines Ausgabeaufschlags, dessen Höhe<br />
für jeden Teilfonds im nachfolgenden Besonderen<br />
Teil des Verkaufsprospekts geregelt<br />
ist. Er ist zahlbar unverzüglich nach<br />
dem entsprechenden Bewertungstag.<br />
Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren<br />
und andere Belastungen erhöhen,<br />
die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
d) Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit<br />
über eine der Zahlstellen, die Verwaltungsgesellschaft<br />
oder die Gesellschaft<br />
die Rücknahme bzw. den Umtausch<br />
ihrer Anteile zu verlangen. Die Rücknahme<br />
erfolgt nur an einem Bewertungstag<br />
und wird zum Rücknahmepreis getätigt.<br />
Sofern der Besondere Teil des Verkaufsprospekts<br />
das für einzelne Teilfonds vorsieht,<br />
kann sich der Rücknahmepreis um<br />
eine Rücknahmegebühr ermäßigen. Die<br />
Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt<br />
unverzüglich nach dem entsprechenden<br />
Bewertungstag, es sei denn, der<br />
Besondere Teil des Verkaufsprospekts<br />
sieht eine spezielle Regelung hinsichtlich<br />
der Zahlung des Rücknahmepreises<br />
vor. Über die o.g. Stellen erfolgen<br />
auch alle sonstigen Zahlungen an die<br />
Anteilinhaber.<br />
17
18<br />
e) Die Gesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung<br />
durch die Depotbank berechtigt,<br />
erhebliche Rücknahmen erst zu<br />
tätigen, nachdem entsprechende Vermögenswerte<br />
des jeweiligen Teilfonds ohne<br />
Verzögerung verkauft wurden.<br />
f) Die Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />
ist nur insoweit zur Zahlung<br />
verpflich tet, als keine gesetzlichen Bestimmungen,<br />
z. B. devisenrechtliche Vorschriften<br />
oder andere von der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder Zahlstelle nicht<br />
beeinflussbare Umstände, die Überweisung<br />
des Rücknahmepreises in das Land<br />
des Antragstellers verbieten.<br />
6. Anteilwertberechnung<br />
a) Das Gesamt-Gesellschaftsvermögen wird<br />
in Euro ausgedrückt.<br />
Soweit in den Jahres- und Halbjahresberichten<br />
sowie sonstigen Finanzstatistiken<br />
aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
oder gemäß den Regelungen des Verkaufsprospekts<br />
Auskunft über die Situation<br />
des Gesamt-Gesellschaftsvermögens<br />
gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte<br />
des jeweiligen Teilfonds in<br />
Euro umgerechnet. Der Wert eines Anteils<br />
des jeweiligen Teilfonds lautet auf<br />
die für den jeweiligen Teilfonds festgelegte<br />
Währung. Das Netto-Fondsvermögen<br />
des jeweiligen Teilfonds wird für jeden<br />
Teilfonds an jedem Bankarbeitstag in<br />
Luxem burg und Frankfurt am Main (im<br />
Folgenden „Bewertungstag“ genannt)<br />
berechnet. Die Berechnung erfolgt durch<br />
Teilung des Netto-Fondsvermögens des<br />
jeweiligen Teilfonds durch die Zahl der am<br />
Bewertungstag im Umlauf befind lichen<br />
Anteile der Gesellschaft des jeweiligen<br />
Teilfonds.<br />
An gesetzlichen Feiertagen, die in einem<br />
für den Bewertungstag maßgeblichen<br />
Land Bankarbeitstage sind, sowie am<br />
24. und 31. Dezember jedes Jahres werden<br />
die Gesellschaft und die Depotbank<br />
derzeit von einer Ermittlung des Anteilwertes<br />
absehen. Eine hiervon abweichende<br />
Ermittlung des Anteilwertes wird in<br />
jedem Vertriebsland in geeigneten Zeitungen<br />
sowie im Internet unter www.dws.lu<br />
veröffentlicht.<br />
b) Der Wert des Netto-Gesellschaftsvermögens<br />
des jeweiligen Teilfonds wird nach<br />
folgenden Grundsätzen ermittelt:<br />
(1) Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente,<br />
die an einer Börse notiert<br />
sind, werden zum letzten verfügbaren<br />
bezahlten Kurs bewertet.<br />
(2) Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente,<br />
die nicht an einer Börse notiert<br />
sind, die aber an einem anderen<br />
geregelten Wertpapiermarkt gehandelt<br />
werden, werden zu einem Kurs<br />
bewertet, der nicht geringer als der<br />
Geldkurs und nicht höher als der<br />
Briefkurs zur Zeit der Bewertung<br />
sein darf und den die Gesellschaft<br />
für den bestmöglichen Kurs hält, zu<br />
dem die Wertpapiere verkauft werden<br />
können.<br />
(3) Falls solche Kurse nicht marktgerecht<br />
sind oder falls für andere als die unter<br />
(1) und (2) genannten Wertpapiere<br />
bzw. Geldmarktinstrumente keine<br />
Kurse festgelegt werden, werden<br />
diese Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente<br />
ebenso wie alle anderen<br />
Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert<br />
bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft<br />
nach Treu und<br />
Glauben und allgemein anerkannten,<br />
von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren<br />
Bewertungsregeln festlegt.<br />
(4) Die flüssigen Mittel werden zu deren<br />
Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.<br />
(5) Festgelder können zum Renditekurs<br />
bewertet werden, sofern ein entsprechender<br />
Vertrag zwischen der<br />
Gesellschaft und der Depotbank geschlossen<br />
wurde, gemäß dem die<br />
Festgelder jederzeit kündbar sind und<br />
der Renditekurs dem Realisierungswert<br />
entspricht.<br />
(6) Alle auf Devisen lautenden Vermögenswerte<br />
werden zum letzten Devisenmittelkurs<br />
in die Teilfondswährung<br />
umgerechnet.<br />
(7) Die Preisfestlegung der Derivate, die<br />
der Fonds einsetzt, wird in üblicher<br />
vom Wirtschaftsprüfer nachvollziehbarer<br />
Weise erfolgen und unterliegt<br />
einer systematischen Überprüfung.<br />
Die für die Preisfestlegung der Derivate<br />
bestimmten Kriterien bleiben dabei<br />
jeweils über die Laufzeit der einzelnen<br />
Derivate beständig.<br />
(8) Credit Default Swaps werden unter<br />
Bezug auf standardisierte Marktkonventionen<br />
mit dem aktuellen Wert ihrer<br />
zukünftigen Kapitalflüsse bewertet,<br />
wobei die Kapitalflüsse um das<br />
Ausfallrisiko bereinigt werden. Zinsswaps<br />
erhalten eine Bewertung nach<br />
ihrem Marktwert, der unter Bezug<br />
auf die jeweilige Zinskurve festgelegt<br />
wird. Sonstige Swaps werden mit<br />
dem angemessenen Marktwert bewertet,<br />
der in gutem Glauben gemäß<br />
den von der Verwaltungsgesellschaft<br />
aufgestellten und von dem Wirtschaftsprüfer<br />
des Fonds anerkannten<br />
Verfahren festgelegt wird.<br />
(9) Die in dem Fonds enthaltenen Zielfondsanteile<br />
werden zum letzten festgestellten<br />
und verfügbaren Rücknahmepreis<br />
bewertet.<br />
c) Es wird ein Ertragsausgleichskonto<br />
ge führt.<br />
d) Die Gesellschaft kann für umfangreiche<br />
Rücknahmeanträge, die nicht aus den liquiden<br />
Mitteln und zulässigen Kreditaufnahmen<br />
befriedigt werden können, den<br />
Anteilwert des jeweiligen Teilfonds auf<br />
der Basis der Kurse des Bewertungstages<br />
bestimmen, an dem sie die erforderlichen<br />
Wertpapierverkäufe vornimmt; dies<br />
gilt dann auch für gleichzeitig eingereichte<br />
Zeichnungsanträge.<br />
e) Die Vermögenswerte werden wie folgt<br />
zugeteilt:<br />
(1) das Entgelt aus der Ausgabe von Anteilen<br />
eines Teilfonds wird in den Büchern<br />
der Gesellschaft dem betreffenden<br />
Teilfonds zugeordnet, und der<br />
entsprechende Betrag wird den Anteil<br />
am Nettovermögen des Teilfonds<br />
entsprechend erhöhen und Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten sowie<br />
Einkünfte und Aufwendungen<br />
werden dem jeweiligen Teilfonds nach<br />
den Bestimmungen dieses Kapitels<br />
zugeschrieben;<br />
(2) Vermögenswerte, welche auch von<br />
anderen Vermögenswerten abgeleitet<br />
sind, werden in den Büchern der Gesellschaft<br />
demselben Teilfonds zugeordnet,<br />
wie die Vermögenswerte, von<br />
welchen sie abgeleitet sind und zu jeder<br />
Neubewertung eines Vermögenswerts<br />
wird die Werterhöhung oder<br />
Wertminderung dem entsprechenden<br />
Teilfonds zugeordnet;<br />
(3) sofern die Gesellschaft eine Verbindlichkeit<br />
eingeht, welche im Zusammenhang<br />
mit einem bestimmten<br />
Vermögenswert eines bestimmten<br />
Teilfonds oder im Zusammenhang mit<br />
einer Handlung bezüglich eines Vermögenswerts<br />
eines bestimmten Teilfonds<br />
steht, so wird diese Verbindlichkeit<br />
dem entsprechenden Teilfonds<br />
zugeordnet;<br />
(4) wenn ein Vermögenswert oder eine<br />
Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht<br />
einem bestimmten Teilfonds zuzuordnen<br />
ist, so wird dieser Vermögenswert<br />
bzw. diese Verbindlichkeit<br />
allen Teilfonds im Verhältnis des<br />
Netto vermögens der entsprechenden<br />
Teilfonds oder in einer anderen Weise,<br />
wie sie der Verwaltungsrat nach Treu<br />
und Glauben festlegt, zugeteilt, wobei<br />
sämtliche Verbindlichkeiten, unabhängig<br />
von ihrer Zuordnung zu einem<br />
Teilfonds die Gesellschaft als Ganzes<br />
binden, es sei denn, dass mit den<br />
Gläubigern eine anderweitige Vereinbarung<br />
besteht;<br />
(5) nach Zahlung von Ausschüttungen an<br />
die Anteilinhaber eines Teilfonds wird<br />
der Nettovermögenswert dieses Teilfonds<br />
um den Betrag der Ausschüttungen<br />
vermindert.<br />
7. Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme<br />
und des Umtauschs von Anteilen<br />
sowie der Berechnung des Anteilwerts<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ausgabe bzw.<br />
Rücknahme und den Umtausch von Anteilen sowie<br />
die Berechnung des Anteilwerts des jeweiligen<br />
Teilfonds zeitweilig einzustellen, wenn und
solange Umstände vorliegen, die diese Einstellung<br />
erforderlich machen, und wenn die Einstellung<br />
unter Berücksichtigung der Interessen der<br />
Anteilinhaber gerechtfertigt ist, insbesondere:<br />
a) während der Zeit, in welcher eine Börse oder<br />
ein anderer geregelter Markt, wo ein wesentlicher<br />
Teil der Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds<br />
gehandelt wird, geschlossen ist (außer<br />
an gewöhnlichen Wochenenden oder Feiertagen)<br />
oder der Handel an dieser Börse ausgesetzt<br />
oder eingeschränkt wurde;<br />
b) in Notlagen, wenn der jeweilige Teilfonds<br />
über Vermögensanlagen nicht verfügen kann<br />
oder es ihm unmöglich ist, den Gegenwert<br />
der Anlagekäufe oder -verkäufe frei zu transferieren<br />
oder die Berechnung des Anteilwerts<br />
ordnungsgemäß durchzuführen;<br />
c) wenn aufgrund des beschränkten Anlagehorizonts<br />
eines Teilfonds die Veräußerungsmöglichkeit<br />
von Vermögensgegenständen<br />
des Teilfonds eingeschränkt ist.<br />
Anleger, die ihre Anteile zum Rückkauf angeboten<br />
haben, werden von einer Einstellung<br />
der Anteilwertberechnung umgehend benachrichtigt<br />
und nach Wiederaufnahme der<br />
Anteilwertberechnung unverzüglich davon in<br />
Kenntnis gesetzt.<br />
Die Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme und<br />
des Umtauschs von Anteilen sowie der Berechnung<br />
des Anteilwerts eines Teilfonds hat keine<br />
Auswirkung auf einen anderen Teilfonds.<br />
8. Umtausch von Anteilen<br />
Die Anteilinhaber können jederzeit gegen Zahlung<br />
einer um 0,5 Prozentpunkte gegenüber<br />
dem Ausgabeaufschlag reduzierten Umtauschprovision<br />
unter Zurechnung eventuell anfallender<br />
Ausgabesteuern und Abgaben einen Teil<br />
oder alle ihre Anteile in Anteile eines anderen<br />
Teilfonds umtauschen. Die Umtauschprovision,<br />
die zu Gunsten der <strong>DWS</strong> Investment S.A. erhoben<br />
wird, wird auf den im neuen Teilfonds anzulegenden<br />
Betrag berechnet. Der sich aus einem<br />
Umtausch ggf. ergebende Restbetrag wird, sofern<br />
erforderlich, in Euro umgerechnet und an<br />
die Anteilinhaber ausbezahlt, sofern dieser Betrag<br />
10,– Euro bzw. 1% des Umtauschbetrags<br />
übersteigt. Der Umtausch erfolgt nur an einem<br />
Bewertungstag.<br />
9. Verwendung der Erträge<br />
Der Verwaltungsrat bestimmt, ob und in welcher<br />
Höhe eine Ausschüttung erfolgt. Sofern eine Ausschüttung<br />
erfolgt, wird das Gesellschaftsmindestkapital<br />
nicht unterschritten.<br />
10. Verwaltungsgesellschaft,<br />
Anlageverwaltung, Administration,<br />
Register- und Transferstelle und Vertrieb<br />
Als Verwaltungsgesellschaft hat der Verwaltungsrat<br />
der Gesellschaft die <strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />
benannt.<br />
Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsvertrag<br />
mit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. geschlossen.<br />
Dabei unterliegt die Ausübung der Verwaltungsaufgaben<br />
dem Gesetz vom 17. Dezember 2010<br />
über Organismen für gemeinsame Anlagen. Die<br />
<strong>DWS</strong> Investment S.A. ist eine Aktiengesellschaft<br />
nach Luxemburger Recht und Tochtergesellschaft<br />
der Deutsche Bank Luxembourg S.A. und der<br />
<strong>DWS</strong> Investment GmbH, Frankfurt. Sie ist auf<br />
unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag kann<br />
von jeder der vertragschließenden Parteien unter<br />
Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt<br />
werden. Die Verwaltung umfasst sämtliche<br />
in Anhang II des Luxemburger Gesetzes vom<br />
17. Dezember 2010 beschriebenen Aufgaben der<br />
gemeinsamen Anlageverwaltung (Anlageverwaltung,<br />
Administration, Vertrieb).<br />
Für die Anlage des Gesellschaftsvermögens des<br />
jeweiligen Teilfonds bleibt der Verwaltungsrat der<br />
Gesellschaft gesamtverantwortlich.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstimmung<br />
mit den Vorschriften des Luxemburger<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und der Verordnung<br />
10-04 der Commission de Surveillance<br />
du Secteur Financier und gegebenenfalls hierzu<br />
erlassener Rundschreiben eine oder mehrere<br />
Aufgaben unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an<br />
Dritte delegieren.<br />
(i) Anlageverwaltung<br />
Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik<br />
kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener<br />
Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere<br />
Fondsmanager benennen. Das Fondsmanagement<br />
umfasst dabei die tägliche Umsetzung der<br />
Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageentscheidung.<br />
Der Fondsmanager wird die Anlagepolitik<br />
ausführen, Anlageentscheidungen treffen<br />
und diese den Marktentwicklungen sachgemäß<br />
unter Beachtung der Interessen des jeweiligen<br />
Teilfonds kontinuierlich anpassen.<br />
Für die Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft<br />
unter eigener Verantwortung und Kontrolle<br />
sowie auf eigene Kosten einen Fondsmanagementvertrag<br />
mit der <strong>DWS</strong> Investment GmbH,<br />
Frankfurt, geschlossen. Die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach<br />
deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder der<br />
vertragschließenden Parteien unter Einhaltung<br />
einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.<br />
Der benannte Fondsmanager kann Fondsmanagementleistungen<br />
unter seiner Aufsicht, Kontrolle<br />
und Verantwortung und auf eigene Kosten<br />
vollständig oder teilweise delegieren.<br />
Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf eigene<br />
Kosten, Kontrolle und Verantwortung Anlageberater<br />
hinzuziehen. Die Anlageberatung umfasst<br />
dabei insbesondere die Analyse und Empfehlung<br />
von Anlageinstrumenten hinsichtlich der Anlagen<br />
des Fonds. Der Fondsmanager ist nicht an<br />
Anlage empfehlungen des Anlageberaters gebunden.<br />
Einzelheiten können hierzu für den jeweiligen<br />
Teilfonds dem Verkaufsprospekt – Besonderer<br />
Teil entnommen werden.<br />
(ii) Administration,<br />
Register- und Transferstelle<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />
S.A. übernimmt zunächst die Funktionen der<br />
Zentralverwaltung, insbesondere die Fondsbuchhaltung<br />
sowie die Nettoinventarwertberechnung.<br />
Darüber hinaus ist die <strong>DWS</strong> Investment S.A. für<br />
die weiteren administrativen Tätigkeiten verantwortlich.<br />
Hierzu zählen unter anderem die nachträgliche<br />
Überwachung von Anlagegrenzen und<br />
-restriktionen sowie die Funktion als Domiziliarstelle<br />
und als Register- und Transferstelle.<br />
Im Hinblick auf die Funktion als Register- und<br />
Transferstelle hat die <strong>DWS</strong> Investment S.A. eine<br />
Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der State<br />
Street Bank GmbH in München geschlossen. Im<br />
Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt die State<br />
Street Bank GmbH insbesondere die Aufgaben der<br />
Verwaltung der Globalurkunde, die bei der Clearstream<br />
Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird.<br />
(iii) Vertrieb<br />
Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. fungiert als<br />
Haupt vertriebsgesellschaft.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Die Investmentgesellschaft weist die Investoren<br />
auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine<br />
Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar<br />
gegen den Fonds nur dann geltend machen kann –<br />
insbesondere das Recht an Aktionärsversammlungen<br />
teilzunehmen – wenn der Investor selbst<br />
und mit seinem eigenen Namen die Fondsanteile<br />
gezeichnet hat. In den Fällen, wo ein Investor<br />
über eine Zwischenstelle in einen Fonds investiert<br />
hat, welche die Investition in seinem Namen<br />
aber im Auftrag des Investors unternimmt,<br />
können nicht unbedingt alle Investorenrechte<br />
unmittelbar durch den Investor gegen den Fonds<br />
geltend gemacht werden. Den Investoren wird<br />
geraten, sich über ihre Rechte zu informieren.<br />
11. Die Depotbank<br />
a) Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg<br />
S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft<br />
nach Luxemburger Recht und betreibt Bankgeschäfte.<br />
Die Funktion der Depotbank richtet<br />
sich nach dem Gesetz und der Satzung.<br />
Sie handelt im Interesse der Anteilinhaber.<br />
b) Die Depotbank sowie die Gesellschaft sind<br />
berechtigt, die Depotbankbestellung jederzeit<br />
schriftlich mit einer Frist von drei Monaten<br />
zu kündigen. Eine solche Kündigung<br />
wird wirksam, wenn die Gesellschaft mit<br />
Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
eine andere Bank zur Depotbank bestellt<br />
und diese die Pflichten und Funktionen<br />
als Depotbank übernimmt; bis dahin wird<br />
die bisherige Depotbank zum Schutz der<br />
Inte ressen der Anteilinhaber ihren Pflichten<br />
und Funktionen als Depotbank vollumfänglich<br />
nachkommen.<br />
c) Alle Wertpapiere und anderen Vermögenswerte<br />
der Gesellschaft werden von der Depotbank<br />
in separaten Konten und Depots<br />
verwahrt, über die nur in Übereinstimmung<br />
mit den Bestimmungen der Satzung verfügt<br />
werden darf. Die Depotbank kann unter ihrer<br />
Verantwortung andere Banken mit der Verwahrung<br />
von Wertpapieren der Gesellschaft<br />
beauftragen.<br />
12. Kosten und erhaltene Dienstleistungen<br />
Die Teilfonds zahlen eine Kostenpauschale, deren<br />
Höhe im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
festgelegt ist. Außerdem zahlen<br />
die Teilfonds weitere Aufwendungen, die im jeweiligen<br />
Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
aufgeführt sind.<br />
19
Darüber hinaus kann eine erfolgsbezogene Vergütung<br />
bezahlt werden, deren Höhe sich ebenfalls<br />
aus dem jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts<br />
ergibt.<br />
Die Kosten werden dem einzelnen Teilfonds zugeordnet.<br />
Beziehen sich Kosten auf mehrere<br />
oder alle Teilfonds, werden die Kosten den betroffenen<br />
Teilfonds proportional zu ihrem Netto-<br />
Inventarwert belastet.<br />
Die genannten Kosten werden in den Jahresberichten<br />
aufgeführt.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft gibt im Regelfall<br />
Teile ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde<br />
Stellen weiter. Dies erfolgt zur Abgeltung<br />
von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittelter<br />
Bestände. Dabei kann es sich auch um<br />
wesent liche Teile handeln. Der Jahresbericht<br />
enthält hierzu nähere Angaben. Der Verwaltungsgesellschaft<br />
fließen keine Rückvergütungen<br />
der aus dem Fondsvermögen an die Depotbank<br />
und an Dritte zu leistenden Vergütungen<br />
und Aufwendungs erstattungen zu. Von Brokern<br />
und Händlern gebotene geldwerte Vorteile, die<br />
die Verwaltungs gesellschaft im Interesse der Anleger<br />
nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitt<br />
„Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und<br />
Finanzinstrumente“ und „Provisionsteilung“).<br />
Neben den vorgenannten Kosten können in manchen<br />
Ländern zusätzliche Kosten für den Investor<br />
anfallen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben<br />
und Leistungen von lokalen Vertriebsstellen,<br />
Zahlstellen oder ähnlichen Stellen stehen. Diese<br />
Kosten werden nicht vom Fondsvermögen getragen,<br />
sondern direkt vom Anleger.<br />
13. Steuern<br />
Gemäß Art. 174-176 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010 unterliegt das jeweilige Teilfondsvermögen<br />
im Großherzogtum Luxemburg grundsätzlich<br />
einer Steuer („taxe d‘abonnement“) von<br />
zurzeit 0,05% bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich<br />
auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene<br />
Netto-Teilfondsvermögen zahlbar ist. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen kann ein Teilfondsvermögen<br />
von der taxe d´abonnement auch vollständig<br />
befreit werden. Der für einen Teilfonds<br />
anwendbare Steuersatz geht aus der jeweiligen<br />
Teilfondsübersicht hervor.<br />
Die Einkünfte der Teilfonds können in Ländern,<br />
in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist,<br />
der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In<br />
solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft<br />
zur Einholung von Steuerbescheinigungen<br />
verpflichtet.<br />
Die steuerliche Behandlung der Fondserträge<br />
beim Anleger hängt von den für den Anleger im<br />
Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab.<br />
Für Auskünfte über die individuelle Steuerbelastung<br />
beim Anleger (insbesondere Steuerausländer)<br />
sollte ein Steuerberater herangezogen<br />
werden.<br />
EU-Zinsbesteuerung<br />
(EU-Quellensteuer)<br />
Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie<br />
2003/48/EG über die EU-Zinsbesteuerung<br />
(„Richtlinie“) welche am 1. Juli 2005 in Kraft ge-<br />
20<br />
treten ist, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass eine etwaig anfallende Quellenbesteuerung<br />
für bestimmte Ausschüttungen bzw. Rückkäufe<br />
von Fondsanteilen von der Luxemburger<br />
Zahlstelle einbehalten wird, wenn der Empfänger<br />
dieser Gelder eine Einzelperson ist, die in<br />
einem anderen EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz<br />
dieser Ausschüttungen und Rückkäufe<br />
beträgt 35% ab dem 1. Juli 2011.<br />
Stattdessen kann die betroffene Einzelperson die<br />
Luxemburger Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen,<br />
die notwendigen steuerlichen Informationen<br />
der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes<br />
gemäß dem Informationsaustausch- System<br />
der Richtlinie offen zu legen.<br />
Alternativ besteht die Möglichkeit, der Luxemburger<br />
Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde<br />
des jeweiligen Steuerwohnsitzes über die<br />
Befreiung von der genannten Quellensteuer zu<br />
übermitteln.<br />
14. Gesellschafterversammlungen<br />
Gesellschafterversammlungen finden jährlich am<br />
Sitz der Gesellschaft oder jedem anderen in<br />
der Einladung bezeichneten Ort statt. Sie werden<br />
grundsätzlich am 15. April jeden Jahres um<br />
16.30 Uhr abgehalten. Sollte der 15. April eines<br />
Jahres ein Bankfeiertag sein, finden die Gesellschafterversammlungen<br />
am darauf folgenden<br />
Bankarbeitstag statt.<br />
Auch die Anteilinhaber eines Teilfonds können zu<br />
jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung abhalten,<br />
um über Vorgänge zu entscheiden, welche<br />
ausschließlich diesen Teilfonds betreffen.<br />
Einladungen zu Gesellschafterversammlungen<br />
werden im Mémorial, im Luxemburger Wort sowie<br />
in Zeitungen, welche der Verwaltungsrat für zweckmäßig<br />
hält, in jedem Vertriebsland veröffentlicht.<br />
15. Gründung, Schließung und<br />
Verschmelzung von Teilfonds<br />
a) Die Gründung von Teilfonds wird vom Verwaltungsrat<br />
beschlossen.<br />
b) Der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft<br />
kann beschließen, das Gesellschaftsvermögen<br />
eines Teilfonds aufzulösen und den<br />
Anteilinhabern den Netto- Inventarwert ihrer<br />
Anteile an dem Bewertungstag, an welchem<br />
die Entscheidung wirksam wird, auszuzahlen.<br />
Ferner kann der Verwaltungsrat die Annullierung<br />
der an einem solchen Teilfonds ausgegebenen<br />
Anteile und die Zuteilung von Anteilen<br />
an einem anderen Teilfonds, vorbehaltlich<br />
der Billigung durch die Gesellschafterversammlung<br />
der Anteil inhaber dieses anderen<br />
Teilfonds, erklären, vor ausgesetzt, dass während<br />
der Zeit von einem Monat nach Veröffentlichung<br />
gemäß nachfolgender Bestimmung die<br />
Anteilinhaber der entsprechenden Teilfonds<br />
das Recht haben werden, die Rücknahme oder<br />
den Umtausch aller oder eines Teils ihrer Anteile<br />
zu dem anwendbaren Netto-Inventarwert<br />
ohne Kostenbelastung zu verlangen.<br />
c) Der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft<br />
kann entscheiden, die Vermögenswerte<br />
eines Teilfonds auf einen anderen innerhalb<br />
der Gesellschaft bestehenden Teilfonds<br />
zu übertragen oder in einen anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen, welcher gemäß<br />
der EU-Richtlinie 2009/65/EG organisiert<br />
ist, oder einen anderen Teilfonds innerhalb eines<br />
solchen anderen Organismus für gemeinschaftliche<br />
Anlagen („Neuer Teilfonds“) einzubringen<br />
und die Anteile neu bestimmen. Eine<br />
solche Entscheidung wird veröffentlicht, um<br />
den Anteilinhabern während der Dauer eines<br />
Monats zu ermöglichen, die kostenfreie Rücknahme<br />
oder den kostenfreien Umtausch ihrer<br />
Anteile zu beantragen. Im Fall der Fusion mit<br />
einem offenen Fonds mit Sondervermögenscharakter<br />
(fonds commun de placement) ist<br />
der Beschluss nur für die diejenigen Anteilinhaber<br />
bindend, die zu der Fusion ihre Zustimmung<br />
erteilt haben.<br />
d) Vorbehaltlich abweichender Bestimmung im<br />
Einzelfall vollzieht sich die Durchführung der<br />
Fusion wie eine Auflösung des Teilfonds und<br />
eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände<br />
durch den aufnehmenden<br />
Fonds bzw. Teilfonds, im Einklang mit den<br />
gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend zu<br />
der Auflösung erhalten die Anleger des Teilfonds<br />
Anteile des aufnehmenden Fonds bzw.<br />
Teilfonds, deren Anzahl sich auf der Grundlage<br />
des Anteilwertverhältnisses der betroffenen<br />
Fonds zum Zeitpunkt der Einbringung<br />
errechnet und ggf. einen Spitzenausgleich.<br />
Die Durchführung der Fusion wird vom Wirtschaftsprüfer<br />
des Teilfonds kontrolliert.<br />
16. Auflösung der Gesellschaft<br />
a) Die Gesellschaft kann jederzeit durch die Gesellschafterversammlung<br />
aufgelöst werden.<br />
b) Eine Auflösung der Gesellschaft wird entsprechend<br />
den gesetzlichen Bestimmungen<br />
von der Gesellschaft im Mémorial und in mindestens<br />
drei überregionalen Tageszeitungen,<br />
von denen eine eine Luxemburger Zeitung<br />
ist, veröffentlicht.<br />
c) Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung<br />
der Gesellschaft führt, werden die Ausgabe<br />
und die Rücknahme von Anteilen eingestellt.<br />
Die Depotbank wird den Liquidationserlös, abzüglich<br />
der Liquidationskosten und Honorare,<br />
auf Anweisung der Gesellschaft oder ggf.<br />
der von der Gesellschafterversammlung ernannten<br />
Liquidatoren unter die Anteilinhaber<br />
der entsprechenden Teilfonds nach deren<br />
Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse,<br />
die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens<br />
von Anteilinhabern eingezogen worden<br />
sind, werden von der Depotbank nach<br />
Abschluss des Liquidationsverfahrens für<br />
Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei<br />
der Caisse des Consignations in Luxemburg<br />
hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn<br />
sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort<br />
angefordert werden.<br />
17. Veröffentlichungen<br />
a) Ausgabe- und Rücknahmepreise können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft und jeder<br />
Zahlstelle erfragt werden. Des Weiteren<br />
werden die gültigen Preise regelmäßig in<br />
geeigneten Medien (z. B. Internet, elektronische<br />
Informationssysteme, Zeitungen, etc.)<br />
veröffentlicht.
) Die Gesellschaft erstellt einen geprüften Jahresbericht<br />
sowie einen Halbjahresbericht entsprechend<br />
den gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Großherzogtums Luxemburg.<br />
c) Verkaufsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen,<br />
Satzung, Jahres- und Halbjahresberichte<br />
sind für die Anteilinhaber am Sitz<br />
der Gesellschaft sowie bei jeder Vertriebs-<br />
und Zahlstelle kostenlos erhältlich. Exemplare<br />
der folgenden Dokumente können zudem an<br />
jedem Luxemburger Bankgeschäftstag während<br />
der üblichen Geschäftszeiten kostenlos<br />
am Sitz der Gesellschaft unter der Anschrift<br />
2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg,<br />
eingesehen werden:<br />
(i) der Verwaltungsgesellschaftsvertrag;<br />
(ii) der Depotbankvertrag;<br />
(iii) der Fondsmanagementvertrag und<br />
(iv) Anlageberatungsvertrag.<br />
18. Errichtung, Rechnungsjahr, Dauer<br />
Die Gesellschaft wurde am 23. Februar 2000 auf<br />
unbestimmte Dauer errichtet. Ihr Rechnungsjahr<br />
endet jeweils zum 31. Dezember.<br />
21
B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil<br />
Die Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> besteht zurzeit aus den Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II (vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins<br />
Chance II 2011), <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012 (ab dem 1.6.2012:<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV), <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011 (ab dem 2.5.2012: <strong>DWS</strong><br />
<strong>Funds</strong> Global Protect 80 III), <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie, <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie,<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012, <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero,<br />
<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III, <strong>DWS</strong> Zinseinkommen, <strong>DWS</strong> Zinsanlage I, <strong>DWS</strong> Zinsanlage II und <strong>DWS</strong> Emerging Markets Corporates 2016,<br />
<strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017, <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017 sowie <strong>DWS</strong> Bonds Select 2017.<br />
Produktannex 1: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />
(vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins Chance II 2011)<br />
Der Teilfonds <strong>DWS</strong> Zins Chance II 2011 wird mit<br />
Wirkung zum 2.4.2012 in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />
Protect 80 II umbenannt.<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Global Protect 80 II gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL PROTECT 80 II<br />
(vorher: <strong>DWS</strong> FUNDS ZINS<br />
CHANCE II 2011)<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
15,0<br />
12,5<br />
10,0<br />
7,5<br />
5,0<br />
2,5<br />
0,0<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro.<br />
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />
in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />
Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />
an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
investiert wird, können insbesondere<br />
Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,<br />
gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />
mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />
Rohstoffbereich investieren, sowie<br />
reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />
werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />
kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />
einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />
Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />
auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
begrenzt.<br />
22<br />
+1,7<br />
1 Jahr<br />
+12,3<br />
3 Jahre<br />
+7,0<br />
5 Jahre<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II<br />
(vorher: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Zins Chance II 2011)<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
ISIN-Code LU0173891812<br />
Wertpapierkennnummer 473 271<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Auflegungsdatum 20.10.2003<br />
Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />
Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />
einzubeziehen.<br />
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />
oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />
angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />
internationale Streuung geachtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />
bei der laufend marktabhängig<br />
zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />
einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />
wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />
aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />
die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />
weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weni-<br />
ger risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />
Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />
eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />
in der Wertsteigerungskomponente zu<br />
erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />
an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />
gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />
Märkte zu begrenzen.<br />
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />
durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />
und der Kapitalerhaltkomponente<br />
je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />
steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />
der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />
Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
reduziert. In Zeiten fallender<br />
Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
reduziert und der Anteil<br />
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />
Mechanismus, der 80%<br />
des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />
sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />
und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />
ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />
beschrieben.<br />
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der risikoreicheren<br />
Komponenten innerhalb eines sehr<br />
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />
nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />
zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />
auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die<br />
in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab<br />
einer gewissen Grenze kompensieren. Die Wertentwicklung<br />
des Teilfonds wird durch die Anlage<br />
in solche derivative Instrumente unter normalen<br />
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.<br />
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />
Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />
deren Volatilität und der Entwicklung des<br />
Marktzinsniveaus.<br />
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />
niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />
des Umschichtungsmechanismus sowie<br />
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />
Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie<br />
können die Flexibilität der beschriebenen<br />
Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />
die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />
Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />
oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />
Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />
in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />
Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />
deren Wert in der Regel dem Wert des<br />
laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />
(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />
entsprechen wird.<br />
Anlagegrenzen<br />
In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht<br />
mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens in<br />
ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für<br />
gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />
Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />
Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />
insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 II stellt der MSCI<br />
World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />
der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie<br />
Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />
Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />
nicht unter 80% des höchsten, ab<br />
dem 2.4.2012 erreichten Netto-Inventarwertes<br />
liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />
wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />
aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />
einzahlen.<br />
Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />
Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />
Netto-Inventarwertes ab dem 2.4.2012. Dadurch<br />
wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />
80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />
kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />
jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />
„Lock-In“-Schwelle können so nacheinander<br />
verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an<br />
denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die<br />
Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />
ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />
erreichten Garantiewert partizipiert.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten<br />
veröffentlicht und können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />
werden.<br />
Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />
Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />
der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />
des Teilfonds beendet werden sollte,<br />
so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />
Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />
Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />
Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />
Investment S.A. vergleichbar ist.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 0%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen.<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
23
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienst‑<br />
leistungen, wie beispielsweise die Markt‑ und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppel‑<br />
belastungen führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder ei‑<br />
ner anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine ge‑<br />
meinsame Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesell‑<br />
schaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen kei‑<br />
ne Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentver‑<br />
mögen entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesell‑<br />
schaften aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe‑ bzw. Rücknahmegebühren dem Fonds‑<br />
vermögen berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Invest‑<br />
ment GmbH, Frankfurt.<br />
24
Produktannex 2: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Strategy gelten in Ergänzung zu den<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS PERFORMANCE<br />
STRATEGY<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
0,0<br />
-2,7<br />
-5,4<br />
-8,1<br />
-10,8<br />
-13,5<br />
-16,2<br />
-13,6<br />
1 Jahr<br />
0,0<br />
3 Jahre<br />
-4,6<br />
5 Jahre<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Strategy ist es, durch Ausnutzung<br />
relativer Out-/Underperformance einzelner<br />
Aktien werte/Indizes/Schuldverschreibungen,<br />
einen Total Return mittels „long/short“-Strate gien<br />
zu erzielen, der mittel- bis langfristig deutlich<br />
über Geldmarkt und zwischen den Erträgen von<br />
Renten- und Aktienanlagen liegen soll. Dieses<br />
Renditeziel kann über- oder unterschritten werden<br />
und ist nicht als Garantie zu verstehen. Ziel<br />
ist es, möglichst unabhängig von der Entwicklung<br />
der durch den Morgan Stanley Capital International<br />
(MSCI) Weltaktienindex abgebildeten Aktienmärkte<br />
insgesamt positive Erträge zu erreichen<br />
(„Total Return Ansatz“).<br />
Der Teilfonds wird als gemischter Fonds in Ak tien,<br />
Zertifikate, Optionsscheine und in fest- bzw.<br />
vari abel verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen<br />
und Genussscheine investieren. Zusätzlich<br />
wird der Teilfonds Derivate nutzen.<br />
Es werden im Rahmen der Anlagestrategie<br />
Inves titions paare gebildet, in dem positiv eingeschätzte<br />
Aktien/Indizes/Schuldverschreibungen<br />
und Instrumente gekauft („long position“) und<br />
gleichzeitig negativ eingeschätzte Aktien/Indizes/<br />
Schuldverschreibungen und Instrumente („short<br />
position“) verkauft werden. Diese Anlagestrategie<br />
wird im Wesentlichen durch Derivate umgesetzt.<br />
Ein Investitionspaar besteht in der Regel<br />
aus zwei Aktien/Indizes/Schuldverschreibungen<br />
bzw. Instrumenten eines Sektors.<br />
Gemäß dem Verbot in Artikel 2 E. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe<br />
getätigt. Short Positionen werden<br />
durch den Einsatz von verbrieften und nicht-verbrieften<br />
derivativen Instrumenten erreicht.<br />
Der Teilfonds kann insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
derivative Techniken zur Erreichung des<br />
Anlageziels einsetzen. Der Teilfonds kann neben<br />
ISIN-Code LU0173891143<br />
Wertpapierkennnummer 260 597<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Auflegungsdatum 20.10.2003<br />
Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 4%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,35% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen) (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />
dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />
verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
den in Artikel 2 g) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil genannten Finanztermingeschäften<br />
weitere derivative Techniken einsetzen. Der Teilfonds<br />
kann vor allem mit einem Kontrahenten<br />
zu markt üblichen Bedingungen ausgehandelte<br />
Equity Swaps und Index-Swaps abschließen. Im<br />
Rahmen von Equity Swaps werden der Teilfonds<br />
und der jeweilige Kontrahent den teilweisen<br />
bzw. vollständigen Austausch der Zahlungen<br />
abhängig von der Wertentwicklung von Aktien<br />
bzw. Aktien-Indizes vereinbaren. Im Rahmen<br />
von Index-Swaps werden wirtschaftlich betrachtet<br />
der Teilfonds und der jeweilige Kontrahent<br />
den teilweisen bzw. vollständigen Austausch<br />
der Wertentwicklung bzw. der Erträge von fest-<br />
bzw. variabel verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen<br />
und/oder Genussscheinen gegen<br />
die Erträge des Index vereinbaren. Zusätzlich<br />
kann der Teilfonds Finanzterminkontrakte auf<br />
Einzelaktien abschließen.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Bis zu 100% der Swaps können über einen einzigen<br />
Prime Broker abgewickelt werden. Zunächst<br />
kann die Deutsche Bank Gruppe als dieser Prime<br />
Broker fungieren.<br />
Wertbeeinflussende Faktoren<br />
Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />
ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />
die nachstehend kurz beschrieben werden. Ein-<br />
flussgrößen auf das Gesamtrisiko sind die jeweiligen<br />
Positionsgewichte, deren Risiko und die<br />
Korrelationen der Positionen untereinander.<br />
Bei jedem Investment in Aktien besteht nicht nur<br />
ein Marktrisiko, sondern auch ein Einzeltitel-, Länder-,<br />
Sektor- und Instrumentenrisiko und Risiken,<br />
die sich aus anderen fundamentalen Faktoren<br />
ergeben können.<br />
Bei Investmentpaaren aus einem Marktsegment<br />
ist die Marktabhängigkeit erfahrungsgemäß weitestgehend<br />
kongruent. Damit kann das Marktrisiko<br />
zu einem großen Teil – nicht jedoch vollständig<br />
– eliminiert werden; es liegt keine 100%<br />
Marktneutralität vor, sondern eine weitgehende<br />
Marktneutralität. Die Reduzierung des Marktrisikos<br />
bedeutet nicht, dass die Wert entwicklung<br />
des Fonds sich nicht negativ entwickeln kann.<br />
Die Investmentpaare werden nicht nach einzelnen<br />
Sektoren, Ländern, Währungen oder anderen<br />
fundamentalen Faktoren (wie z. B. Value/Growth)<br />
gleichgewichtet. Daraus können größere Gewinne,<br />
aber auch größere Verluste resultieren.<br />
Es können Verluste entstehen, wenn innerhalb<br />
der Investmentpaare auf die falsche Position<br />
gesetzt wird. Ein Verlust innerhalb eines Investmentpaars<br />
kann größer sein als der Verlust für<br />
einen Einzeltitel.<br />
Neben den oben beschriebenen spezifischen<br />
Faktoren spielen nicht nur die allgemeinen Risi-<br />
25
ken des Aktienmarkts eine Rolle, sondern auch<br />
Risiken im Zusammenhang mit veränderten<br />
Kapitalmarktzinsen sowie Risiken, die mit dem<br />
Einsatz von Derivaten wie Optionen oder Swaps<br />
verbunden sind.<br />
Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ beschrieben,<br />
darf der Teilfonds derivative Techniken<br />
einsetzen, um dem Teilfonds eine möglichst<br />
marktneutrale Struktur zu geben.<br />
Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann zwar<br />
von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die sich<br />
von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden<br />
und in einigen Fällen sogar größer sein<br />
können. Im Folgenden wird allgemein auf wichtige<br />
Risikofaktoren und Aspekte eingegangen, die<br />
den Einsatz von Derivaten betreffen und über die<br />
sich Anleger vor einer Anlage in den Teilfonds im<br />
Klaren sein sollten.<br />
Marktrisiko<br />
Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen<br />
Anlageformen vorhanden; danach kann sich der<br />
Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und<br />
Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen<br />
eines Teilfonds auswirkt.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter<br />
Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist.<br />
Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw.<br />
bei illiquiden Märkten ist die Ausführung einer<br />
Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position<br />
u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu<br />
dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs<br />
möglich.<br />
Kontrahentenrisiko<br />
Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Over-the-<br />
Counter“)-Märkten tätigen, mit denen sich der<br />
Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner<br />
Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt,<br />
die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So<br />
können die Teilfonds beispielsweise Termin-, Options-<br />
und Swap-Geschäfte tätigen oder andere<br />
derivative Techniken einsetzen, bei denen die<br />
Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen, dass<br />
der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem<br />
jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das Kontrahentenrisiko<br />
ist durch die Konzentration der Swap-<br />
Geschäfte auf die Deutsche Bank Gruppe als<br />
Prime Broker insoweit akzentuiert.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Strategy stellt der MSCI<br />
World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />
der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlage-<br />
26<br />
strategie des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht mehr<br />
als das Fünffache des Teilfondsvermögens beträgt.<br />
Unter bestimmten Umständen kann die Hebelwirkung<br />
jedoch auch höher sein.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 4%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,35% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Daneben zahlt der Teilfonds aus dem Fondsvermögen<br />
eine erfolgsbezogene Vergütung, die einem<br />
Drittel des Betrags entspricht, um den der<br />
Wertzuwachs 7% p.a. übersteigt. Die erfolgsbezogene<br />
Vergütung wird in der Regel täglich<br />
ermittelt und jährlich abgerechnet. Die am Ende<br />
des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte<br />
erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen<br />
werden. Eine negative Performance muss nicht<br />
im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt<br />
werden.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />
pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der<br />
Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die<br />
Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten<br />
Vorteilen berechtigt, die von Brokern und<br />
Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im Interesse<br />
der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen<br />
Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die<br />
die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa<br />
Research und Finanzanalysen, sowie indirekte<br />
Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt-<br />
und Kursinformationssysteme.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.
Produktannex 3: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Global Protect 80 gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL PROTECT 80<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
12<br />
8<br />
4<br />
0<br />
-4<br />
-8<br />
-12<br />
-1,2<br />
+6,2<br />
1 Jahr<br />
3 Jahre<br />
-8,9<br />
5 Jahre<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro.<br />
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />
in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />
Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />
an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
investiert wird, können insbesondere<br />
Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,<br />
gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />
mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />
Rohstoffbereich investieren, sowie<br />
reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />
werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />
kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />
einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />
Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />
auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
begrenzt.<br />
Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />
Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />
einzubeziehen.<br />
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />
oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />
angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />
internationale Streuung geachtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />
bei der laufend marktabhängig<br />
zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />
einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />
wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />
aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />
die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />
ISIN-Code LU0188157704<br />
Wertpapierkennnummer A0B9ER<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Auflegungsdatum 2.8.2004<br />
Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger<br />
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />
Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />
eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />
in der Wertsteigerungskomponente zu<br />
erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />
an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />
gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />
Märkte zu begrenzen.<br />
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />
durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />
und der Kapitalerhaltkomponente<br />
je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />
steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />
der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />
Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
reduziert. In Zeiten fallender<br />
Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
reduziert und der Anteil<br />
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />
Mechanismus, der 80%<br />
des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />
sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />
und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />
ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />
beschrieben.<br />
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der risikoreicheren<br />
Komponenten innerhalb eines sehr<br />
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />
nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />
zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />
auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die<br />
in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab<br />
einer gewissen Grenze kompensieren. Die Wertentwicklung<br />
des Teilfonds wird durch die Anlage<br />
in solche derivative Instrumente unter normalen<br />
Marktumständen nur unwesentlich beeinflusst.<br />
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />
Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />
deren Volatilität und der Entwicklung des<br />
Marktzinsniveaus.<br />
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />
niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />
des Umschichtungsmechanismus sowie<br />
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />
Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie<br />
können die Flexibilität der beschriebenen<br />
Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />
die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />
Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />
oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />
Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />
in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />
Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />
deren Wert in der Regel dem Wert des<br />
laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />
(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />
entsprechen wird.<br />
27
Anlagegrenzen<br />
In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht<br />
mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens in<br />
ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für<br />
gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />
Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />
Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />
insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 stellt der MSCI<br />
World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />
der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />
doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />
Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />
ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />
für den Teilfonds anzusehen.<br />
Garantie<br />
Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />
Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />
nicht unter 80% des höchsten, ab<br />
dem 1.12.2011 erreichten Netto-Inventarwertes<br />
liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />
wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />
aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />
einzahlen.<br />
Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />
Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />
Netto-Inventarwertes ab dem 1.12.2011. Dadurch<br />
wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />
80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />
kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />
28<br />
jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />
„Lock-In“-Schwelle können so nacheinander<br />
verschiedene Garantieniveaus erreicht werden,<br />
an denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass<br />
die Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />
ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />
erreichten Garantieniveau partizipiert.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Die aktuellen Garantieniveaus werden in den<br />
Rechenschaftsberichten veröffentlicht und können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />
werden.<br />
Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />
Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />
der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />
des Teilfonds beendet werden sollte,<br />
so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />
Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />
Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />
Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />
Investment S.A. vergleichbar ist.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu<br />
2,5%. Der Rücknahmepreis kann sich um<br />
Gebühren oder andere Belastungen reduzieren,<br />
die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
d) Die Ausgabe und Rückgabe der Anteile ist<br />
während der Laufzeit des Teilfonds an jedem<br />
Handelstag, an dem Geschäftsbanken in Luxemburg<br />
und Frankfurt am Main geöffnet<br />
sind und Zahlungen abwickeln und an dem<br />
jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr<br />
geöffnet ist, möglich.<br />
e) Die Gesellschaft weist die Anteilinhaber ausdrücklich<br />
auf die Möglichkeit der zeitweiligen<br />
Beschränkung oder Aussetzung oder der endgültigen<br />
Einstellung der Ausgabe von Anteilen<br />
hin, sollte dies im Interesse der Anteilinhaber,<br />
im öffentlichen Interesse, zum Schutz<br />
des Teilfonds oder der Anteilinhaber erforderlich<br />
sein. In diesem Fall wird die Gesellschaft<br />
auf nicht bereits ausgeführte Zeichnungsaufträge<br />
eingehende Zahlungen unverzüglich<br />
zurückzahlen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesell-<br />
schaft, das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />
pauschale Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentver-
mögen entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
29
Produktannex 4: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012<br />
(ab 1.6.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV)<br />
Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker<br />
2012 wird mit Wirkung zum 1.6.2012 in <strong>DWS</strong><br />
<strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV umbenannt.<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Picker 2012 (ab dem 1.6.2012: <strong>DWS</strong><br />
<strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV) gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS PERFORMANCE<br />
PICKER 2012<br />
(ab 1.6.2012: <strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL<br />
PROTECT 80 IV)<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
18,0<br />
13,5<br />
9,0<br />
4,5<br />
0,0<br />
-4,5<br />
-9,0<br />
Anlagepolitik bis zum 31.5.2012<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro.<br />
Während der Laufzeit des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Picker 2012 wechseln sich jeweils<br />
Anlagephasen und Zwischenphasen ab, in denen<br />
die Anlagegrundsätze variieren können. (Auf<br />
Anlage phase 1 folgt Zwischenphase 1, darauf folgend<br />
Anlagephase 2 etc.).<br />
1. Anlagephase (bis 25.4.2012 einschließlich)<br />
Während der Anlagephase 1 sollen insbesondere<br />
derivative Instrumente eingesetzt werden,<br />
deren Funktionsweise nachfolgend detailliert beschrieben<br />
wird. Gleichzeitig wird zum Ende der<br />
Anlage phase 1 am 25.4.2012 ein Mindestanteilwert<br />
in Höhe von 100,– Euro garantiert. Anleger,<br />
die die Fondsanteile zum garantierten Mindestanteilwert<br />
in Höhe von 100,– Euro zurückgeben<br />
möchten, müssen ihre Order im Zeitraum vom<br />
24.4.2012 ab 13.30 Uhr bis 25.4.2012, 13.30 Uhr<br />
aufgeben. Weitere Einzelheiten sind nachfolgend<br />
beschrieben.<br />
Zwischenphase 1 (ab dem 26.4.2012)<br />
Im Anschluss an die erste Anlagephase folgt eine<br />
etwa zweimonatige Zwischenphase, während<br />
derer der Fonds vorwiegend in variabel verzinsliche<br />
Wertpapiere investiert.<br />
Während der Zwischenphase werden in Abhängigkeit<br />
von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />
Marktbedingungen ein neuer Basiswert,<br />
ein neues Auszahlungsprofil, der exakte<br />
Beginn von Anlagephase 2 sowie ein neuer Ga-<br />
30<br />
-0,5<br />
1 Jahr<br />
+10,7<br />
3 Jahre<br />
-5,8<br />
5 Jahre<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012<br />
(ab 1.6.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />
Protect 80 IV)<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
ISIN-Code LU0209404333<br />
Wertpapierkennnummer A0DPW2<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Auflegungsdatum 25.4.2005<br />
Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 4% (gültig bis zum 31.5.2012)<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen) bis zu 5% (gültig ab dem 1.6.2012)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme gültig bis zum 31.5.2012<br />
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />
dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
gültig ab dem 1.6.2012<br />
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />
des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
rantiezeitpunkt für die Anlagephase 2 definiert,<br />
in der der Fonds voraussichtlich vorwiegend in<br />
fest- bzw. variabel verzinslichen Wertpapiere sowie<br />
Spezielle Derivate investieren wird.<br />
Der vollständige Verkaufsprospekt und die wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend<br />
in der Zwischenphase 1 aktualisiert.<br />
Anteilinhaber, die mit den vorgenannten Änderungen<br />
in der Zwischenphase im Hinblick auf<br />
die Neuzusammenstellung der Komponenten<br />
sowie den Festlegungen der nachfolgenden Anlagephase<br />
nicht einverstanden sind, können ihre<br />
Anteile innerhalb eines Monats vor Inkrafttreten<br />
der Änderungen kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
sowie bei allen im Verkaufsprospekt<br />
genannten Zahlstellen zurückgeben.<br />
Im Anschluss an die Zwischenphase beginnt eine<br />
neue Anlagephase (Anlagephase 2), in der der<br />
Fonds voraussichtlich vorwiegend in fest- bzw.<br />
variabel verzinslichen Wertpapiere sowie Derivate<br />
(„Spezielle Derivate“) auf den neu definierten<br />
Basiswert investieren wird.<br />
Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />
Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />
werden, die aus dem Fondsvermögen ausbe-<br />
zahlt wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />
von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />
kann.<br />
Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />
am ersten Tag der Anlagephase 2.<br />
Einzelheiten zur Strukturierungsgebühr sind unten<br />
unter „Kosten“ aufgeführt.<br />
Die Anlagephase 2 wird wiederum gefolgt von<br />
Zwischenphase 2 usw.<br />
Struktur der Anlagephase 1<br />
(bis 25.4.2012 einschließlich)<br />
Der Teilfonds wird in der ersten Anlagephase<br />
vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche<br />
Wertpapieren, Aktien, Wandelanleihen, Genussscheine,<br />
Anteile an Geldmarkt-, Renten- und<br />
Aktien fonds investieren sowie Derivate auf einen<br />
Korb internationaler Aktienwerte („Spezielle<br />
Derivate“) einsetzen. Die Aktien in diesem Korb<br />
internationaler Aktienwerte („Aktienkorb“) werden<br />
aus anerkannten und liquiden Benchmark-<br />
Indizes ausgewählt.<br />
Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. genannten Anlage-
grenzen, die Möglichkeit nutzen, derivative Techniken<br />
zur Optimierung des Anlageziels einzu setzen.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Funktionsweise der Speziellen Derivate:<br />
Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />
der Teilfonds an der potenziellen Wertentwicklung<br />
eines Aktienkorbs, der aus 28 Aktien besteht. An<br />
jedem der sieben Fixierungstermine während der<br />
ersten Anlagephase des Teilfonds werden die vier<br />
Aktien im Aktienkorb „fixiert“, welche die höchste<br />
Wertentwicklung seit Auflegung des Teilfonds<br />
aufweisen. „Fixiert“ bedeutet in diesem Zusammenhang,<br />
dass eine weitere Wertentwicklung<br />
der vier Aktien seit Auflegung des Teilfonds ab<br />
dem Fixierungstermin, an dem sie „fixiert“ wurden,<br />
nicht mehr betrachtet wird.<br />
Am Ende der ersten Anlagephase des Teilfonds<br />
erfolgt eine Durchschnittsbildung, bei der das<br />
arithmetische Mittel der Wertentwicklungen der<br />
einzelnen Aktien bis zu ihrem jeweiligen Fixierungstermin<br />
berechnet wird („Basket“).<br />
Die Auszahlung der Speziellen Derivate in das<br />
Teilfondsvermögen am Ende der ersten Anlagephase<br />
entspricht somit dem arithmetischen<br />
Durchschnitt der fixierten Wertentwicklungen –<br />
sofern diese größer als null ist – multipliziert mit<br />
dem Nominal, welches in die Speziellen Derivate<br />
investiert wurde. Es ist beabsichtigt in der ersten<br />
Anlagephase, pro Anteilswert von 100,– Euro ein<br />
Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate<br />
zu erwerben.<br />
Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate bei<br />
deren Fälligkeit am Ende der ersten Anlagephase<br />
ist als Formel wie folgt definiert:<br />
N x [Max (0%; Basket)]<br />
Wobei:<br />
ist;<br />
N: Das Nominal ist, das in die Speziellen Derivate<br />
während der ersten Anlagephase des Teilfonds<br />
investiert wird;<br />
S j,0 : Der offizielle Schlusskurs der jeweiligen<br />
Aktie j am Auflegungstag ist; und<br />
S j,t : Der offizielle Schlusskurs der jeweiligen<br />
Aktie j am Fixierungstermin t (mit t = 1,...,7) ist,<br />
wobei die sieben Fixierungstermine in jährlichen<br />
Abständen liegen, mit dem ersten Fixierungstermin<br />
ein Jahr nach dem Auflegungstag. An einem<br />
Fixierungstermin müssen alle Hauptbörsen,<br />
an der die in dem Aktienkorb enthaltenen Aktien<br />
gehandelt werden, geöffnet sein („Optionsbewertungstag“).<br />
Sollte ein Fixierungstermin<br />
kein Optionsbewertungstag sein, so fällt dieser<br />
Fixierungstermin automatisch auf den nächsten<br />
Optionsbewertungstag.<br />
An jedem Fixierungstermin werden die vier Aktien<br />
mit der höchsten Wertentwicklung seit Auflegung<br />
„fixiert“, d.h. die Wertentwicklung als Vergleich<br />
zwischen dem Schlusskurs der „fixierten“<br />
Aktie am Fixierungstermin mit dem Schlusskurs<br />
der „fixierten“ Aktie am Auflegungstag fließt in<br />
die Berechnung der Auszahlung der Speziellen<br />
Derivate bei deren Fälligkeit ein. Aktien, deren<br />
Wertentwicklung bereits „fixiert“ wurde, werden<br />
bei der Ermittlung der Aktien mit der höchsten<br />
Wertentwicklung an nachfolgenden Fixierungsterminen<br />
nicht berücksichtigt, d.h. es können<br />
an jedem Fixierungstermin nur jeweils 4 Aktien<br />
„fixiert“ werden, die an früheren Fixierungsterminen<br />
nicht bereits fixiert wurden. Zur Verdeutlichung:<br />
An dem letzten Fixierungstermin während<br />
der ersten Anlagephase des Teilfonds beinhaltet<br />
der Aktienkorb vierundzwanzig bereits „fixierte“<br />
Aktien und vier nicht „fixierte“ Aktien.<br />
Die Zusammensetzung des Aktienkorbes wird<br />
während der ersten Anlagephase nicht aktiv verändert.<br />
Soweit sich die Zusammensetzung des<br />
Aktienkorbes aufgrund eines Anpassungsereignisses<br />
ändert, treten Ersatzaktien an die Stelle<br />
der von dem Anpassungsereignis betroffenen<br />
Aktien.<br />
Ein „Anpassungsereignis“ liegt vor (i) soweit der<br />
Emittent der betroffenen Aktie umgewandelt<br />
wurde, (ii) soweit ein Insolvenzverfahren über<br />
den Emittent der betroffenen Aktie eröffnet wurde,<br />
(iii) soweit der Emittent der betroffenen Aktie<br />
verstaatlicht wurde oder (iv) soweit die betroffene<br />
Aktie aus sonstigen Gründen nicht mehr an der<br />
Börse des Landes, in dem der Emittent seinen<br />
Sitz hat, gehandelt wird.<br />
„Ersatzaktie“ ist eine Aktie, die von der Berechnungsstelle<br />
der speziellen Derivate bestimmt<br />
wird, aus dem Morgan Stanley Capital Index<br />
(„MSCI“) stammt, von MSCI demselben Industriesektor<br />
wie die betroffene Aktie zugeordnet<br />
wird und deren Emittent aus derselben Region<br />
kommt. Soweit das Anpassungsereignis in einer<br />
Umwandlung des Emittenten beruht, ist die „Ersatzaktie“<br />
die an die Stelle der betroffenen Aktie<br />
getretene andere Aktie.<br />
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds und Einsatz von Derivaten<br />
Einfluss auf die Anteilwertentwicklung während<br />
der Laufzeit des Teilfonds haben hauptsächlich<br />
folgende Faktoren:<br />
– Kursentwicklung der Aktien im Aktienkorb,<br />
– Volatilität der Aktien im Aktienkorb,<br />
– Korrelation der Kurse der Aktien im<br />
Aktien korb,<br />
– erwartete Dividendenrenditen der Aktien im<br />
Aktienkorb und<br />
– Zinssätze.<br />
Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />
ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />
die nachstehend kurz beschrieben werden. Insbesondere<br />
spielen, wie oben beschrieben, die<br />
Marktrisiken eine Rolle sowie Risiken, die mit<br />
dem Einsatz von Derivaten, wie z. B. Optionen,<br />
verbunden sind.<br />
Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ für diesen<br />
Teilfonds beschrieben, darf der Teilfonds derivate<br />
Techniken einsetzen.<br />
Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann<br />
zwar von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die<br />
sich von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden<br />
und in einigen Fällen sogar größer<br />
sein können. In Ergänzung der Ausführungen<br />
unter dem Kapitel „Hinweise“ wird im Folgenden<br />
allgemein auf wichtige Risikofaktoren und<br />
Aspekte eingegangen, die den Einsatz von Derivaten<br />
betreffen und über die sich Anleger vor<br />
einer Anlage in den Teilfonds im Klaren sein<br />
sollten.<br />
Marktrisiko<br />
Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen<br />
Anlageformen vorhanden; danach kann sich der<br />
Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und<br />
Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen<br />
des Teilfonds auswirken.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter<br />
Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist.<br />
Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw.<br />
bei illiquiden Märkten ist die Ausführung einer<br />
Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position<br />
u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu<br />
dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs<br />
möglich.<br />
Kontrahentenrisiko<br />
Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC(„OvertheCounter“)Märkten<br />
tätigen, mit denen sich<br />
der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />
seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt,<br />
die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen.<br />
So können die Teilfonds beispielsweise<br />
Termin, Options und SwapGeschäfte tätigen<br />
oder andere derivate Techniken einsetzen, bei<br />
denen die Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen,<br />
dass der Kontrahent seine Verpflichtungen<br />
aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das<br />
Kontrahentenrisiko kann durch eine mögliche<br />
Konzentration der DerivateGeschäfte auf die<br />
Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit<br />
akzentuiert sein.<br />
Anlagepolitik gültig ab 1.6.2012:<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro.<br />
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />
fest und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />
in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />
Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />
an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
investiert wird, können insbesondere<br />
Anteile an in und ausländischen Aktienfonds,<br />
gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />
mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />
Rohstoffbereich investieren, sowie<br />
reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />
werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />
kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />
einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />
Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />
auf maximal 10% des NettoTeilfondsvermögens<br />
begrenzt.<br />
Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />
Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />
einzubeziehen.<br />
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel und Op<br />
31
tionsanleihen oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />
angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />
internationale Streuung geachtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />
bei der laufend marktabhängig<br />
zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />
einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />
wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />
aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />
die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />
weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger<br />
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />
Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />
eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />
in der Wertsteigerungskomponente zu<br />
erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />
an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />
gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />
Märkte zu begrenzen.<br />
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />
durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />
und der Kapitalerhaltkomponente<br />
je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />
steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />
der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />
Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
reduziert. In Zeiten fallender<br />
Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
reduziert und der Anteil<br />
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />
Mechanismus, der 80%<br />
des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />
sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />
und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />
ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />
beschrieben.<br />
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines<br />
sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />
nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />
zu tätigen, zu gewährleisten, legt der<br />
Teilfonds auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />
an, die in einem solchen Verlustfall die<br />
Wertverluste ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
wird durch die Anlage in solche derivative Instrumente<br />
unter normalen Marktumständen nur<br />
unwesentlich beeinflusst.<br />
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />
Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />
deren Volatilität und der Entwicklung des<br />
Marktzinsniveaus.<br />
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />
niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />
des Umschichtungsmechanismus sowie<br />
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />
Fehlsignalen der Wertsicherungsstra-<br />
32<br />
tegie können die Flexibilität der beschriebenen<br />
Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />
die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />
Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />
oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />
Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />
in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />
Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />
deren Wert in der Regel dem Wert des<br />
laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />
(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />
entsprechen wird.<br />
Anlagegrenzen ab 1.6.2012<br />
In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,<br />
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
in ein und denselben Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/<br />
oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />
werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />
Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />
Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />
insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Bezug auf die in Absatz B a),<br />
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Picker 2012 (ab 1.6.2012:<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 IV) stellt der MSCI<br />
World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />
der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie gültig bis zum 31.5.2012<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />
S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />
zuzüglich etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert)<br />
am jeweiligen Garantiezeitpunkt nicht unter<br />
dem jeweiligen Garantiewert liegt.<br />
Der Garantiewert am Ende der ersten Anlageperiode<br />
(bis 25.4.2012 einschließlich) beträgt<br />
100,– Euro je Anteil.<br />
Sollte der Garantiewert am jeweiligen Garantiezeitpunkt<br />
nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />
den Differenzbetrag am jeweiligen<br />
Garantiezeitpunkt aus eigenen Mitteln in das<br />
Teilfondsvermögen einzahlen.<br />
Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />
Wertsicherung sich nur auf den jeweils festgelegten<br />
Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt<br />
kann der Anteilwert sich deshalb bis zum<br />
festgelegten Garantiezeitpunkt unter dem jeweils<br />
festgelegten Garantiewert befinden.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Der erste Garantiezeitpunkt liegt am Ende der ersten<br />
Anlageperiode (25.4.2012). Sollte für folgende<br />
Anlageperiode ein neues Garantieniveau festgelegt<br />
werden, entspricht das Garantieniveau dem<br />
Anteilwert des Fonds zum Beginn dieser Anlageperiode<br />
(d.h. nach Abzug von Strukturierungsgebühr.)<br />
Einzelheiten zu der Garantie können bei der Verwaltungsgesellschaft,<br />
bei der Depotbank sowie<br />
bei den Zahlstellen erfragt werden. Sie findet<br />
außerdem Erwähnung in den Jahres- und Halbjahresberichten<br />
der Gesellschaft.<br />
Garantie gültig ab 1.6.2012:<br />
Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />
Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />
nicht unter 80% des höchsten, ab<br />
dem 1.6.2012 erreichten Netto-Inventarwertes<br />
liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />
wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />
aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />
einzahlen.<br />
Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />
Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />
Netto-Inventarwertes ab dem 1.6.2012. Dadurch<br />
wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />
80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />
kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />
jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />
„Lock-In“-Schwelle können so nacheinander<br />
verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an<br />
denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die<br />
Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />
ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />
erreichten Garantiewert partizipiert.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.
Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten<br />
veröffentlicht und können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />
werden.<br />
Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />
Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />
der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />
des Teilfonds beendet werden sollte,<br />
so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />
Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />
Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />
Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />
Investment S.A. vergleichbar ist.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 4% bzw.<br />
bis zu 5% ab dem 1.6.2012. Der Ausgabepreis<br />
kann sich um Gebühren oder andere<br />
Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und<br />
Verwahrung evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />
Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />
werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />
wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung von<br />
Vertriebsleistungen weitergegeben werden kann.<br />
Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />
am ersten Tag der Anlagephase 2 (gültig bis<br />
31.5.2012).<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />
und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im<br />
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />
die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />
Markt- und Kursinformations systeme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds (gültig bis zum 31.5.2012)<br />
Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach Artikel<br />
15 c) ist im Hinblick auf eine bestehende<br />
Garantie ausgeschlossen.<br />
Dauer des Teilfonds (gültig ab dem 1.6.2012)<br />
Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
33
Produktannex 5: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Rainbow 2013 gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner<br />
Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS PERFORMANCE<br />
RAINBOW 2013<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
10<br />
+7,1<br />
5<br />
0<br />
-5<br />
-10<br />
+2,1<br />
-15<br />
-12,8<br />
-20<br />
1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in EUR.<br />
Während der Laufzeit des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Performance Rainbow 2013 wechseln sich jeweils<br />
Anlagephasen und Zwischenphasen ab, in<br />
denen die Anlagegrundsätze variieren können.<br />
(Auf An lage phase 1 folgt Zwischenphase 1, darauf<br />
folgend Anlagephase 2 etc.).<br />
1. Anlagephase (bis 28.11.2013 einschließlich)<br />
Während der Anlagephase 1 sollen insbesondere<br />
derivative Instrumente („spezielle Derivate“)<br />
eingesetzt werden, deren Funktionsweise nachfolgend<br />
detailliert beschrieben wird. Gleichzeitig<br />
wird zum Ende der Anlagephase 1 am 28.11.2013<br />
ein Mindestanteilwert in Höhe von 100,– Euro<br />
garantiert. Anleger, die die Fondsanteile zum<br />
garantierten Mindestanteilwert in Höhe von<br />
100,– Euro zurückgeben möchten, müssen ihre<br />
Order im Zeitraum vom 27.11.2013 ab 13.30 Uhr<br />
bis 28.11.2013, 13.30 Uhr aufgeben. Weitere Einzelheiten<br />
sind nachfolgend beschrieben.<br />
Zwischenphase 1 (ab dem 28.11.2013)<br />
Im Anschluss an Anlagephase 1 folgt (ab dem<br />
28.11.2013) zunächst eine etwa zweimonatige<br />
Zwischenphase 1, während derer der Fonds vorwiegend<br />
in fest bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere<br />
investiert.<br />
Während der Zwischenphase werden in Abhängigkeit<br />
von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />
Marktbedingungen ein neuer Basiswert,<br />
ein neues Auszahlungsprofil, der exakte<br />
Beginn von Anlagephase 2 sowie ein neuer Garantiezeitpunkt<br />
für die Anlagephase 2 definiert,<br />
in der der Fonds voraussichtlich vorwiegend in<br />
fest bzw. variabel verzinslichen Wertpapiere sowie<br />
Spezielle Derivate investieren wird.<br />
Der vollständige Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden ent<br />
34<br />
ISIN-Code LU0223468736<br />
Wertpapierkennnummer A0ETCN<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsdatum 26.9.2005<br />
Auflegungsdatum 28.11.2005<br />
Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 4%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />
dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
sprechend in der Zwischenphase 1 aktualisiert.<br />
Anteilinhaber, die mit den vorgenannten Änderungen<br />
in der Zwischenphase im Hinblick auf<br />
die Neuzusammenstellung der Komponenten<br />
sowie den Festlegungen der nachfolgenden Anlagephase<br />
nicht einverstanden sind, können ihre<br />
Anteile innerhalb eines Monats vor Inkrafttreten<br />
der Änderungen kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
sowie bei allen im Verkaufsprospekt<br />
genannten Zahlstellen zurückgeben.<br />
Im Anschluss an die Zwischenphase beginnt eine<br />
neue Anlagephase (Anlagephase 2), in der der<br />
Fonds voraussichtlich vorwiegend in fest bzw.<br />
variabel verzinslichen Wertpapiere sowie Derivate<br />
(„Spezielle Derivate“) auf den neu definierten<br />
Basiswert investieren wird.<br />
Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />
Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />
werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />
wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />
von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />
kann.<br />
Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />
am ersten Tag der Anlagephase 2.<br />
Die Anlagephase 2 wird wiederum gefolgt von<br />
Zwischenphase 2 usw.<br />
Struktur der Anlagephase 1<br />
(bis 28.11.2013 einschließlich)<br />
Der Teilfonds wird während der Anlagephase<br />
1 vorwiegend in fest bzw. variabel verzinsliche<br />
Wertpapieren sowie Derivate („Spezielle<br />
Derivate“) auf einen Korb bestehend aus zwei<br />
Indizes und einem Aktienkorb (zusammen als<br />
„Basket“ bezeichnet), Aktien, Wandelanleihen,<br />
Anteile an Geldmarkt, Renten und Aktienfonds<br />
und Genussscheine investieren.<br />
Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen<br />
die Möglichkeit nutzen, derivative Techniken<br />
zur Optimierung des Anlageziels einzusetzen.<br />
Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt im<br />
Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des<br />
Anlageziels, wobei die Wertentwicklung des<br />
Fonds abhängig vom jeweiligen Anteil der Derivate<br />
(z. B. Futures und insbesondere Swaps) am<br />
Gesamtfondsvermögen ist.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />
werden voraussichtlich SwapVerträge mit<br />
Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser<br />
Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />
Bei diesen SwapVerträgen handelt<br />
es sich um standardisierte, den Richtlinien des<br />
Deutschen Rahmenvertrages oder der International<br />
Swap Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />
Vereinbarungen. Die Bewertung der<br />
Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen<br />
Basis und steht im Einklang mit den vorherrschenden<br />
Marktparametern und Bewertungen.<br />
Zu den im jeweiligen SwapVertrag festgelegten<br />
Terminen (z. B. bei Fälligkeit) sind Zahlungen,<br />
zum Beispiel in Euro, zu leisten. Diese Zahlungen<br />
werden in Abhängigkeit der Höhe des Nominalvolumens<br />
sowie des aktuellen Zinssatzes<br />
(z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren<br />
ermittelt und vom Fonds an den Kontrahenten<br />
gezahlt. Am Ende der ersten Anlagephase erhält<br />
der Fonds das Auszahlungsprofil der Speziellen
Derivate (wie untenstehend definiert) ausgezahlt.<br />
Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen<br />
Bewertung des Swaps wider. Sofern der<br />
Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht<br />
die Ausgleichszahlung an den Fonds dem aktuellen<br />
Marktwert des Swaps.<br />
Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />
einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den<br />
Swap zur Verfügung stellen, zu dem der Fonds<br />
das Nominal des Swaps aufstocken bzw. abbauen<br />
kann.<br />
Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können bestimmte<br />
Risiken auftreten, die in den Risikohinweisen<br />
erläutert werden.<br />
Funktionsweise der Speziellen Derivate<br />
während der Anlagephase 1<br />
(bis 28.11.2013 einschließlich):<br />
Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />
der Teilfonds an der möglichen Wertentwicklung<br />
des Baskets, der voraussichtlich aus dem<br />
Deutsche Bank Forward Rate Bias EUR Index<br />
(Bloomberg Kürzel: DBFRUE), dem FTSE EPRA/<br />
NAREIT Europe Index 1 (Bloomberg Kürzel: EPRA)<br />
und einem Aktienkorb aus 10 gleichgewichtigen<br />
Aktien besteht (jeder Bestandteil im Basket wird<br />
nachfolgend als „Basketbestandteil“ bezeichnet).<br />
Die im Aktienkorb enthaltenen 10 Aktien<br />
werden aus anerkannten und liquiden Benchmark-Indizes<br />
ausgewählt. Alle im Aktienkorb enthaltenen<br />
Aktien sind anfänglich gleichgewichtet.<br />
An jedem der acht jährlichen Beobachtungstermine<br />
während der ersten Anlagephase des<br />
Teilfonds wird die Wertentwicklung jedes Basketbestandteils<br />
seit Auflegung ermittelt und festgelegt.<br />
In Bezug auf den Aktienkorb wird die Wertentwicklung<br />
des Aktienkorbes als Durchschnitt<br />
der Wertentwicklungen der einzelnen Aktien im<br />
Aktienkorb seit Auflegung ermittelt.<br />
Am Ende der ersten Anlagephase des Teilfonds<br />
erfolgt eine Durchschnittsbildung der Wertentwicklungen<br />
jedes Basketbestandteils, bei der das<br />
arithmetische Mittel der Wertentwicklungen der<br />
einzelnen Basketbestandteile aller acht Beobachtungstermine<br />
berechnet wird. Die am Ende der<br />
ersten Anlagephase realisierte Höhe der gemittelten<br />
Wertentwicklung der Basketbestandteile<br />
bestimmt rückwirkend am Ende der ersten Anlagephase<br />
den Gewichtungsfaktor des jeweiligen<br />
Basketbestandteils.<br />
Der Basketbestandteil mit der höchsten gemittelten<br />
Wertentwicklung am Ende der ersten Anlagephase<br />
wird dabei mit einem Gewichtungsfaktor<br />
von 60%, der Basketbestandteil mit der<br />
zweithöchsten gemittelten Wertentwicklung mit<br />
einem Gewichtungsfaktor von 30% und der Basketbestandteil<br />
mit der dritthöchsten gemittelten<br />
Wertentwicklung mit einem Gewichtungsfaktor<br />
von 10% multipliziert.<br />
Die Auszahlung der Speziellen Derivate in das<br />
Teilfondsvermögen entspricht der Summe der<br />
gewichteten gemittelten Wertentwicklung der<br />
1 „FTSE ® “ ist eine Handelsmarke von London Stock<br />
Exchange Plc und The Financial Times Limited; sie<br />
wird von FTSE International Limited unter Lizenz<br />
verwendet. “NAREIT ® ” ist die Handelsmarke von<br />
National Association of Real Estate Investment<br />
Trusts, und “EPRA” ist die Handelsmarke von European<br />
Public Real Estate Association.<br />
Basketbestandteile – sofern diese größer als null<br />
ist – multipliziert mit dem Nominal, welches in<br />
die Speziellen Derivate investiert wurde. Es ist<br />
beabsichtigt, pro Anteilswert ein Nominal von<br />
100,– Euro der Speziellen Derivate zu erwerben.<br />
Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate bei<br />
deren Fälligkeit ist als Formel wie folgt definiert:<br />
N x [Max (0; 60% x Perf 1 + 30% x Perf 2 + 10%<br />
x Perf 3 )]<br />
Wobei:<br />
N: Das Nominal ist, d.h. der Betrag, welcher in<br />
die Speziellen Derivate bei deren Fälligkeit investiert<br />
ist;<br />
Perf 1 : Basketbestandteil mit der besten gemittelten<br />
Wertentwicklung am Ende der ersten<br />
Anlagephase<br />
Perf 2 : Basketbestandteil mit der zweitbesten<br />
gemittelten Wertentwicklung am Ende der<br />
ersten Anlagephase<br />
Perf 3 : Basketbestandteil mit der drittbesten gemittelten<br />
Wertentwicklung am Ende der<br />
ersten Anlagephase<br />
Die gemittelte Wertentwicklung jedes Basketbestandteils<br />
errechnet sich gemäß folgender<br />
Formel:<br />
wobei<br />
Basketbestandteil j , (t 0 ): Der Schlusskurs des jeweiligen<br />
Basketbestandteils j am Auflegungstag<br />
ist; und<br />
Basketbestandteil j , (t i ): Der Schlusskurs des<br />
jeweiligen Basketbestandteil j am Beobachtungstermin<br />
ti (mit ti = 1,...,8) ist, wobei die acht Beobachtungstermine<br />
in jährlichen Abständen liegen,<br />
mit dem ersten Beobachtungstermin ein Jahr<br />
nach dem Auflegungstag. Für den Fall, dass einer<br />
der acht Beobachtungstermine kein Geschäftstag<br />
ist oder aufgrund von Marktstörungen kein<br />
Schlusskurs des Basketbestandteils festgestellt<br />
wird, verschiebt sich der Beobachtungstermin<br />
für dieses Jahr auf den ersten Geschäftstag, der<br />
auf den ursprünglichen Geschäftstag folgt und<br />
an dem ein Schlusskurs des Basketbestandteils<br />
festgestellt wird. Die anderen jährlichen Beobachtungstermine<br />
bleiben hiervon unberührt.<br />
„Geschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag und<br />
Sonntag), (i) an dem das Trans-European Automated<br />
Real-time Gross Settlement Express<br />
Transfer (TARGET)-System in Betrieb ist und<br />
(ii) an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte<br />
Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr<br />
in Frankfurt am Main, London und Luxemburg<br />
geöffnet sind (einschließlich Devisenhandel und<br />
Fremdwährungseinlagen) und (iii) der für die Referenzstellen<br />
oder deren Nachfolgern (wie von der<br />
jeweiligen Referenzstellen bestimmt) ein Handelstag<br />
ist, an dem der Handel nicht vor dem an Werktagen<br />
üblichen Börsenschluss geschlossen wird.<br />
Referenzstellen sind in Bezug auf; (i) den Aktienkorb<br />
– die jeweilige Hauptbörse der im Aktien korb<br />
enthaltenen Aktien; (ii) den FTSE EPRA/NAREIT<br />
Europe Index – die jeweilige Hauptbörse der im<br />
FTSE EPRA/NAREIT Europe Index enthaltenen Bestandteile;<br />
(iii) den Deutsche Bank Forward Rate<br />
Bias EUR Index – London und New York.<br />
Die Zusammensetzung des Baskets wird während<br />
der ersten Anlagephase nicht aktiv verändert.<br />
Die Bestimmungen der Speziellen Derivate<br />
können jedoch vorsehen, dass aufgrund<br />
bestimmter Bedingungen Basketbestandteile<br />
des Baskets ersetzt oder andere Maßnahmen in<br />
Übereinstimmung mit den Bestimmungen der<br />
Speziellen Derivate vorgenommen werden.<br />
Es ist beabsichtigt, dass die Deutsche Bank AG<br />
London Kontrahent der Speziellen Derivate ist.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Verwaltungsrat beabsichtigt, für die Anteile<br />
keine Ausschüttungen vorzunehmen.<br />
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds und Einsatz von Derivaten<br />
Einfluss auf die Anteilwertentwicklung während<br />
der Laufzeit des Teilfonds haben hauptsächlich<br />
folgende Faktoren:<br />
– Kursentwicklung der Basketbestandteile im<br />
Basket,<br />
– Volatilität der Basketbestandteile im Basket,<br />
– Korrelation der Basketbestandteile im Basket,<br />
– erwartete Dividendenrenditen der Aktien im<br />
Aktien korb und<br />
– Zinssätze.<br />
Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />
ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />
die nachstehend kurz beschrieben werden. Insbesondere<br />
spielen, wie oben beschrieben, die<br />
Marktrisiken eine Rolle sowie Risiken, die mit<br />
dem Einsatz von Derivaten, wie z. B. Optionen<br />
oder Swaps verbunden sind.<br />
Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ für diesen<br />
Teilfonds beschrieben, darf der Teilfonds derivate<br />
Techniken einsetzen.<br />
Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann zwar<br />
von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die sich<br />
von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden<br />
und in einigen Fällen sogar größer sein<br />
können. In Ergänzung der Ausführungen unter<br />
dem Kapitel „Hinweise“ wird im Folgenden allgemein<br />
auf wichtige Risikofaktoren und Aspekte<br />
eingegangen, die den Einsatz von Derivaten betreffen<br />
und über die sich Anleger vor einer Anlage<br />
in den Teilfonds im Klaren sein sollten.<br />
Marktrisiko<br />
Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen<br />
Anlageformen vorhanden; danach kann sich der<br />
Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und<br />
Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen<br />
des Teilfonds auswirken.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter<br />
Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist. Bei<br />
großvolumigen Derivatetransaktionen bzw. bei<br />
illiquiden Märkten ist die Ausführung einer Transaktion<br />
bzw. die Glattstellung einer Position u.U.<br />
35
nur mit einer einzigen Gegenpartei zu dem von<br />
dieser Gegenpartei gestellten Kurs möglich.<br />
Kontrahentenrisiko<br />
Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Overthe-Counter“)-Märkten<br />
tätigen, mit denen sich<br />
der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />
seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt,<br />
die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen.<br />
So können die Teilfonds beispielsweise<br />
Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen<br />
oder andere derivate Techniken einsetzen, bei<br />
denen die Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen,<br />
dass der Kontrahent seine Verpflichtungen<br />
aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das<br />
Kontrahentenrisiko kann durch eine mögliche<br />
Konzentration der Derivate-Geschäfte auf die<br />
Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit<br />
akzentuiert sein.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013 stellt der<br />
( 1 /3) 3M EUR Deposit, ( 1 /3) Euro Stoxx 50 Return<br />
Index und ( 1 /3) FTSE EPRA/NAREIT Europe dar.<br />
Die genaue Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />
kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
angefordert werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />
S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />
zuzüglich etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert)<br />
an jedem Garantiezeitpunkt nicht unter<br />
dem jeweiligen Garantiewert liegt.<br />
Der Garantiewert am Ende der ersten Anlageperiode<br />
(bis 28.11.2013 einschließlich) beträgt<br />
100,– Euro je Anteil.<br />
Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />
wird die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag<br />
am Garantiezeitpunkt aus eigenen Mitteln<br />
in das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />
Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />
Wertsicherung sich nur auf den jeweils festgelegten<br />
Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt<br />
kann der Anteilwert sich deshalb bis zum<br />
festgelegten Garantiezeitpunkt unter dem jeweils<br />
festgelegten Garantiewert befinden.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
36<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Der erste Garantiezeitpunkt liegt am Ende der<br />
ersten Anlageperiode (28.11.2013). Sollte für<br />
folgende Anlageperiode ein neues Garantieniveau<br />
festgelegt werden, entspricht das Garantieniveau<br />
dem Anteilwert des Fonds zum Beginn<br />
dieser Anlageperiode (d.h. nach Abzug von<br />
Strukturierungsgebühr).<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich<br />
eines Ausgabeaufschlags von bis zu 4%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
d) Die Ausgabe und Rückgabe der Anteile ist<br />
während der Laufzeit des Teilfonds an jedem<br />
Handelstag, an dem Geschäftsbanken in<br />
Luxem burg und Frankfurt am Main geöffnet<br />
sind und Zahlungen abwickeln und an dem<br />
jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr<br />
geöffnet ist, möglich.<br />
e) Die Gesellschaft weist die Anteilinhaber ausdrücklich<br />
auf die Möglichkeit der zeitweiligen<br />
Beschränkung oder Aussetzung oder der endgültigen<br />
Einstellung der Ausgabe von Anteilen<br />
hin, sollte dies im Interesse der Anteilinhaber,<br />
im öffentlichen Interesse, zum Schutz des Teilfonds<br />
oder der Anteilinhaber erforderlich sein.<br />
In diesem Fall wird die Gesellschaft auf nicht<br />
bereits ausgeführte Zeichnungsaufträge eingehende<br />
Zahlungen unverzüglich zurückzahlen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,1% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-lnventarwertes. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb<br />
und die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale<br />
wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende<br />
entnommen. Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds<br />
belastet werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und<br />
Verwahrung evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Ein-<br />
zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Am ersten Tag der Anlagephase 2 kann eine<br />
Strukturierungsgebühr in Höhe von 2% bezogen<br />
auf den Anteilwert am ersten Tag der Anlagephase<br />
2 erhoben werden, die ganz oder teilweise<br />
zur Abgeltung von Vertriebsleistungen weitergegeben<br />
werden kann.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />
pauschale Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformations systeme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.
Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach<br />
Artikel 15 c) ist im Hinblick auf eine bestehende<br />
Garantie ausgeschlossen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
Allgemeine Angaben zu<br />
den Basketbestandteilen<br />
1. Deutsche Bank Forward Rate Bias<br />
EUR Index<br />
Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick<br />
über den DB Forward Rate Bias EUR Index (der<br />
„Index A“) und fasst seine wesentlichen Merkmale<br />
zusammen; er stellt jedoch keine vollständige<br />
Beschreibung des Index dar. Eine vollständige<br />
Beschreibung des Index A kann bei der Gesellschaft<br />
oder den Vertriebsgesellschaften eingesehen<br />
werden. Soweit nicht anders vorgesehen, haben<br />
die in dieser Kurzbeschreibung des Index A<br />
verwendeten Begriffe die in der Indexbeschreibung<br />
zugewiesene Bedeutung.<br />
Der Index A implementiert eine Anlagestrategie,<br />
die von überhöhten Erwartungen bei zukünftigen<br />
Euro Geldmarktzinsen profitiert. Der Index A soll<br />
die Entwicklung der EUR-Terminkurse für 3 Monate<br />
und 1 Jahr abbilden. Der Terminkurs wird<br />
vom Index A-Sponsor mit Hilfe einer von ihm<br />
nach alleinigem und freiem Ermessen erstellten<br />
Renditekurve ermittelt, für die nach einer Marktstandards<br />
entsprechenden Methode Preisdaten<br />
für verschiedene Finanzinstrumente ausgewertet<br />
werden. Die Preisdaten in Bezug auf die<br />
Finanzins trumente werden von Preisstellen bezogen.<br />
Der durch den Index A wiedergegebene<br />
Terminkurs wird vierteljährlich ersetzt („rolliert“).<br />
Der Index A wurde am 16. März 1990 aufgelegt.<br />
Der Indexschlussstand des Index wird von Deutsche<br />
Bank AG London (der „Index A-Sponsor“)<br />
an jedem Indexgeschäftstag nach dem jeweiligen<br />
Indexbasistag berechnet und wird so bald wie<br />
vernünftigerweise möglich nach dem Indexbewertungszeitpunkt<br />
an jedem Indexgeschäftstag<br />
zur Verfügung gestellt. Der Indexschlussstand für<br />
den Index wird in Euro notiert, und der Index A<br />
wird in Euro ausgedrückt.<br />
Das Bloomberg Kürzel des Index A lautet<br />
„DBFRUE“.<br />
Haftungsausschlusserklärung:<br />
OBWOHL DER INDEX-SPONSOR INFORMATI-<br />
ONEN ÜBER DIE AUFNAHME IN DEN INDEX<br />
ODER FÜR DIE BERECHNUNG DER INDIZES AUS<br />
QUELLEN ERHÄLT; DIE ER FÜR ZUVERLÄSSIG<br />
ANSIEHT, ÜBERPRÜFT DER INDEX-SPONSOR<br />
DIESE INFORMATION NICHT UNABHÄNGIG UND<br />
ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE HINSICHTLICH<br />
DER GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT<br />
DER DARIN ENTHALTENEN DATEN. DER INDEX-<br />
SPONSOR HAFTET NICHT GEGENÜBER IRGEND-<br />
EINER PERSON FÜR IRGENDEINEN FEHLER IM<br />
INDEX (DER DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER<br />
AUF SONST EINE ART ZUSTANDEGEKOMMEN<br />
IST), UND DER INDEX-SPONSOR IST NICHT VER-<br />
PFLICHTET, IRGEND JEMANDEN ÜBER IM INDEX<br />
ENTHALTENE FEHLER ZU UNTERRICHTEN.<br />
DER INDEX-SPONSOR UNTERSTÜTZT WEDER<br />
FINANZIELL, IDEELL ODER VERTRIEBLICH<br />
IRGENDEINE INDEX-TRANSAKTION, NOCH<br />
VERÄUSSERT ER EINE SOLCHE. DER INDEX-<br />
SPONSOR ÜBERNIMMT WEDER EXPLIZIT<br />
NOCH IMPLIZIT IRGENDEINE GARANTIE ODER<br />
ZUSAGE ÜBER (A) EINE KAUFEMPFEHLUNG<br />
ODER DIE ÜBERNAHME EINES RISIKOS IN<br />
VERBINDUNG MIT EINER SOLCHEN TRANS-<br />
AKTION; (B) DEN ZÄHLERSTAND DES INDEX<br />
ZU EINEM BESTIMMTEN DATUM ODER ZEIT-<br />
PUNKT; (C) DAS VOM EMITTENTEN EINES<br />
WERTPAPIERS ODER EINER GEGENPARTEI<br />
BZW. VON DEN AKTIONÄREN ODER KUNDEN<br />
ODER DEN GEGENPARTEIEN ODER KUNDEN<br />
ODER IRGENDEINER ANDEREN PERSON VON<br />
GEGENPARTEIEN AUS DER VERWENDUNG EI-<br />
NES INDEX ODER DER IN IHM ENTHALTENEN<br />
DATEN ZU ERZIELENDE ERGEBNIS IN BEZUG<br />
AUF LIZENZRECHTE ODER AUF EINE ANDER-<br />
WEITIGE VERWENDUNG; (D) IRGENDEINEN<br />
ANDEREN GEGENSTAND. DER INDEX-SPON-<br />
SOR ÜBERNIMMT KEINE EXPLIZITE ODER IM-<br />
PLIZITE GARANTIE ODER ZUSAGE ÜBER DIE<br />
HANDELBARKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN<br />
SPEZIELLEN ZWECK IN BEZUG AUF DEN IN-<br />
DEX ODER DIE IN IHM ENTHALTENEN DATEN.<br />
OHNE DAS VORHER GESAGTE IN IRGENDEINER<br />
WEISE EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT DER<br />
INDEX-SPONSORN IN KEINEM FALL DIE HAF-<br />
TUNG (OB AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUS IR-<br />
GENDEINEM ANDEREN GRUND) GEGENÜBER<br />
IRGENDEINER PERSON FÜR DIREKTE, INDI-<br />
REKTE, SPEZIELLE, MITTELBARE SCHÄDEN<br />
ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH<br />
ENTGANGENER GEWINNE), SELBST WENN<br />
DIESE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER<br />
SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.<br />
2. FTSE EPRA/NAREIT Europe Index 1<br />
Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick<br />
über den FTSE EPRA/NAREIT Europe Index (der<br />
„Index B“) und fasst seine wesentlichen Merkmale<br />
zusammen; er stellt jedoch keine vollständige<br />
Beschreibung des Index dar. Weitere Informationen<br />
zum Index B können unter<br />
http://www.ftse.com/indices_marketdata/<br />
property/EPRA_ rules.pdf<br />
abgerufen werden.<br />
Der Index B ist ein nach Marktkapitalisierung<br />
gewichteter Index, der aus derzeit ca. 78 Immobilienunternehmen<br />
und Real Estate Investment<br />
Trusts (“REITs“) aus Europa besteht. Der Index B<br />
wird durch die FTSE Gruppe berechnet. Index B<br />
soll die Wertentwicklung von europäischen Unternehmen,<br />
die im Immobiliensektor engagiert<br />
sind, sowie REITs abbilden.<br />
Index B wurde Anfang 2000 erstmals berechnet<br />
und ist Teil der FTSE EPRA/NAREIT Index Serie.<br />
Das Bloomberg Kürzel des Index B lautet „EPRA“.<br />
Haftungsausschlusserklärung:<br />
Der <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Performance Rainbow 2013 wird<br />
weder von FTSE International Limited („FTSE“)<br />
noch von London Stock Exchange Plc („LSE“),<br />
von The Financial Times Limited („FT“), von European<br />
Public Real Estate Association („EPRA“)<br />
oder von National Association of Real Estate<br />
Invest ment Trusts („NAREIT“) finanziell, ideell<br />
oder vertrieblich unterstützt, noch veräußert,<br />
und weder FTSE, LSE, FT, EPRA noch NAREIT<br />
übernehmen, weder ausdrücklich noch stillschweigend,<br />
irgendeine Garantie oder Zusage<br />
bezüglich des aus der Verwendung des FTSE<br />
EPRA/ NAREIT Europe Index („Index B“) zu erzielenden<br />
Ergebnisses bzw. des Zählerstandes, auf<br />
dem der besagte Index B zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt, an einem bestimmten Tag oder sonst<br />
steht. Der Index B wird von FTSE zusammengestellt<br />
und berechnet. Jedoch haften weder FTSE,<br />
LSE, FT, EPRA noch NAREIT gegenüber irgendeiner<br />
Person für irgendeinen Fehler im Index B<br />
(der durch Fahrlässigkeit oder auf sonst eine Art<br />
zustande gekommen sein könnte), und weder<br />
FTSE, LSE, FT, EPRA noch NAREIT sind verpflichtet,<br />
irgend jemanden über im Index enthaltene<br />
Fehler zu unterrichten.<br />
3. Der Aktienkorb<br />
Die Aktien der in dem Aktienkorb enthaltenen<br />
Aktien werden aus anerkannten und liquiden<br />
Benchmark-Indizes ausgewählt. Die derzeit geplante<br />
Zusammensetzung des Aktienkorbes ist<br />
wie folgt:<br />
NAME DER AKTIE REUTERS-KÜRZEL GEWICHTUNG<br />
ABN AMRO AAH.AS 1/10<br />
DAIMLER CHRYSLER DCXGn.DE 1/10<br />
ENDESA ELE.MC 1/10<br />
ENEL ENEI.MI 1/10<br />
ENI ENI.MI 1/10<br />
FORTIS FOR.AS 1/10<br />
ING GROUP ING.AS 1/10<br />
TELECOM ITALIA TLIT.MI 1/10 ab 30.6.2005 2/102 TELECOM ITALIA MOBILE TIM.MI 1/10 entfällt ab 30.6.20052 UNICREDITO CRDI.MI 1/10<br />
1 „FTSE ® “ ist eine Handelsmarke von London Stock<br />
Exchange Plc und The Financial Times Limited; sie<br />
wird von FTSE International Limited unter Lizenz<br />
verwendet. “NAREIT ® ” ist die Handelsmarke von<br />
National Association of Real Estate Investment<br />
Trusts, und “EPRA” ist die Handelsmarke von European<br />
Public Real Estate Association.<br />
2 Telecom Italia Mobile wurde per 30.6.2005 auf Telecom<br />
Italia fusioniert. Der Wert Telecom Italia Mobile<br />
wird nicht ersetzt. Vielmehr wird die Gewichtung<br />
der aufnehmenden Gesellschaft Telecom Italia entsprechend<br />
um 1/10 auf 2/10 erhöht.<br />
Die Zusammensetzung des Aktienkorbes wird<br />
über die Teilfondslaufzeit nicht aktiv verändert.<br />
Die Bestimmungen der Speziellen Derivate können<br />
jedoch vorsehen, dass aufgrund bestimmter Bedingungen<br />
Aktien des Aktienkorbes oder die im Basket<br />
enthaltenen Indizes ersetzt oder andere Maßnahmen<br />
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen<br />
der Speziellen Derivate vorgenommen werden.<br />
37
Produktannex 6: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />
(ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect 80 III)<br />
Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011 wird<br />
mit Wirkung zum 2.5.2012 in <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />
Protect 80 III umbenannt.<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
ZinsStrategie 2011 (ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Global Protect 80 III) gelten in Ergänzung zu<br />
den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS ZINSSTRATEGIE 2011<br />
(ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> FUNDS GLOBAL<br />
PROTECT 80 III)<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Anlagepolitik bis zum 1.5.2012<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in EUR.<br />
Während der Laufzeit des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
ZinsStrategie 2011 wechseln sich jeweils Anlagephasen<br />
und Zwischenphasen ab, in denen die<br />
Anlage grundsätze variieren können. (Auf Anlagephase<br />
1 folgt Zwischenphase 1, darauf folgend<br />
Anlagephase 2 etc.).<br />
1. Anlagephase (bis 25.11.2011 einschließlich)<br />
Während der Anlagephase 1 sollen insbesondere<br />
derivative Instrumente („spezielle Derivate“)<br />
eingesetzt werden, deren Funktionsweise nachfolgend<br />
detailliert beschrieben wird. Gleichzeitig<br />
wird zum Ende der Anlagephase 1 am 25.11.2011<br />
ein Mindestanteilwert in Höhe von 100,– Euro<br />
garantiert. Anleger, die die Fondsanteile zum<br />
garantierten Mindestanteilwert in Höhe von<br />
100,– Euro zurückgeben möchten, müssen ihre<br />
Order im Zeitraum vom 24.11.2011 ab 13.30 Uhr<br />
bis 25.11.2011, 13.30 Uhr aufgeben. Weitere Einzelheiten<br />
sind nachfolgend beschrieben.<br />
Zwischenphase 1 (ab dem 26.11.2011)<br />
Im Anschluss an Anlagephase 1 folgt (ab dem<br />
26.11.2011) zunächst eine etwa zweimonatige<br />
Zwischenphase 1, während derer der Fonds vorwiegend<br />
in fest bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere<br />
investiert.<br />
Während der Zwischenphase werden in Abhängigkeit<br />
von den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden<br />
Marktbedingungen ein neuer Basiswert,<br />
ein neues Auszahlungsprofil, der exakte<br />
Beginn von Anlagephase 2 sowie ein neuer Ga<br />
38<br />
+1,6<br />
1 Jahr<br />
+7,7<br />
3 Jahre<br />
+9,7<br />
5 Jahre<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011<br />
(ab 2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global<br />
Protect 80 III)<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
ISIN-Code LU0239998387<br />
Wertpapierkennnummer A0H0SZ<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode 25.9.2006 bis 17.11.2006<br />
Auflegungsdatum 20.11.2006<br />
Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 3% (bis zum 1.5.2012)<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen) bis zu 5% (ab dem 2.5.2012)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung (bis zum 1.5.2012)<br />
Thesaurierung (ab dem 2.5.2012)<br />
Kostenpauschale bis zu 0,6% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme bis zum 1.5.2012<br />
Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />
dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,<br />
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet.<br />
ab dem 2.5.2012<br />
Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle<br />
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes<br />
des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.<br />
Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
rantiezeitpunkt für die Anlagephase 2 definiert,<br />
in der der Fonds voraussichtlich vorwiegend in<br />
fest bzw. variabel verzinslichen Wertpapiere sowie<br />
Spezielle Derivate investieren wird.<br />
Der vollständige Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend<br />
in der Zwischenphase 1 aktualisiert. Anteilinhaber,<br />
die mit den vorgenannten Änderungen in<br />
der Zwischenphase im Hinblick auf die Neuzusammenstellung<br />
der Komponenten sowie den Festlegungen<br />
der nachfolgenden Anlagephase nicht<br />
einverstanden sind, können ihre Anteile innerhalb<br />
eines Monats vor Inkrafttreten der Änderungen<br />
kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie<br />
bei allen im Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen<br />
zurückgeben.<br />
Im Anschluss an die Zwischenphase beginnt eine<br />
neue Anlagephase (Anlagephase 2), in der der<br />
Fonds voraussichtlich vorwiegend in fest bzw.<br />
variabel verzinslichen Wertpapiere sowie Derivate<br />
(„Spezielle Derivate“) auf den neu definierten<br />
Basiswert investieren wird.<br />
Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />
Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />
werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />
wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />
von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />
kann.<br />
Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />
am ersten Tag der Anlagephase 2. (gültig bis<br />
1.5.2012)<br />
Die Anlagephase 2 wird wiederum gefolgt von<br />
Zwischenphase 2 usw.<br />
Struktur der Anlagephase 1<br />
(bis 25.11.2011 einschließlich)<br />
Der Teilfonds wird während der ersten Anlagephase<br />
vorwiegend in fest bzw. variabel verzinsliche<br />
Wertpapieren sowie Derivate wie z. B. Optionen<br />
und/oder Swaps auf einen Korb bestehend aus<br />
20 internationalen Aktien („Spezielle Derivate“),<br />
Aktien, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt,<br />
Renten und Aktienfonds und Genussscheine<br />
investieren.<br />
Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen,<br />
die Möglichkeit nutzen, Optionen und/<br />
oder Finanzterminkontrakte und/oder Swaps zur<br />
Optimierung des Anlageziels einzusetzen.<br />
Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt im<br />
Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des
Anlageziels, wobei die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
abhängig vom jeweiligen Anteil der Speziellen<br />
Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamtfondsvermögen<br />
ist.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />
im Rahmen der Speziellen Derivate werden<br />
voraussichtlich Swap-Verträge mit Finanzinstituten<br />
erster Ordnung, die auf dieser Art von<br />
Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />
Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um<br />
standardisierte, den Richtlinien des Deutschen<br />
Rahmenvertrages oder der International Swap<br />
Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />
Vereinbarungen. Zu Zwecken der Risikostreuung<br />
werden weitestgehend identische Swap-Verträge<br />
mit voraussichtlich mehreren Finanzinstituten<br />
abgeschlossen. Dabei wird in der Regel mit<br />
jedem Swap-Kontrahenten jeweils nur ein Vertrag<br />
geschlossen, der sich auf den gesamten<br />
unterlegten Aktienkorb bezieht. Die Bewertung<br />
der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und<br />
täg lichen Basis und steht im Einklang mit den<br />
vorherrschenden Marktparametern und Bewertungen.<br />
Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten<br />
Terminen sind Zahlungen, zum Beispiel<br />
in Euro, zu leisten. Diese Zahlungen werden in<br />
Abhängigkeit der Höhe des Nominalvolumens<br />
sowie des aktuellen Zinssatzes (z. B. EURIBOR)<br />
und der zu leistenden Gebühren ermittelt und<br />
vom Teilfonds an den Kontrahenten gezahlt. Jährlich<br />
erhält der Teilfonds das Auszahlungsprofil der<br />
Speziellen Derivate (wie untenstehend definiert)<br />
ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung spiegelt<br />
sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider.<br />
Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird,<br />
entspricht die Ausgleichszahlung an den Teilfonds<br />
dem aktuellen Marktwert des Swaps.<br />
Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />
einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den<br />
Swap zur Verfügung stellen.<br />
Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können bestimmte<br />
Risiken auftreten, die in den Risikohinweisen<br />
erläutert werden.<br />
Funktionsweise der Speziellen Derivate<br />
während der Anlagephase 1<br />
(bis 25.11.2011 einschließlich):<br />
Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />
der Teilfonds an der möglichen Wertentwicklung<br />
eines unterlegten Aktienkorbes. Der Aktienkorb<br />
besteht aus 20 internationalen Aktien, die aus<br />
anerkannten und liquiden Benchmark-Indizes<br />
ausgewählt werden (der „Aktienkorb“).<br />
Die Speziellen Derivate zahlen jährlich einen Kupon<br />
in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des<br />
Aktienkorbes an den Teilfonds (der „Kupon“). Das<br />
Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate für den<br />
jährlichen Kupon wird wie folgt berechnet: an den<br />
jährlichen Beobachtungsterminen wird die Wertentwicklung<br />
aller Aktien des Aktienkorbes seit Auflegung<br />
des Teilfonds ermittelt. Dabei werden die<br />
10 Aktien mit der relativ besten Wertentwicklung<br />
mit einem bei Auflegung des Teilfonds festgelegten<br />
Wert berücksichtigt (Cap). Die 10 verbleibenden<br />
Aktien werden mit ihrer tatsächlichen Wertentwicklung<br />
berücksichtigt, wobei die Wertentwicklung für<br />
jede einzelne Aktie nach oben durch den Cap und<br />
nach unten bei -40% begrenzt wird.<br />
Die Speziellen Derivate zahlen jährlich in Form<br />
des Kupons den Durchschnitt der so ermittelten<br />
Wertentwicklungen an den Teilfonds. Hierbei<br />
sollen die Speziellen Derivate unabhängig von<br />
der tatsächlich ermittelten durchschnittlichen<br />
Wertentwicklung des Aktienkorbes einen Kupon<br />
von mindestens 1,75% p.a. auf Basis des ersten<br />
Rücknahmepreises von 100,– Euro an den<br />
Teilfonds zahlen. Sollten alle Aktien des Aktienkorbes<br />
am jeweiligen jährlichen Beobachtungstermin<br />
auf oder über ihrem jeweiligen Wert am<br />
Auflegungstermin liegen, wird der zu diesem<br />
Beobachtungstermin erreichte Kupon als neuer<br />
Mindestkupon für alle Folgejahre festgelegt.<br />
Beobachtungstermine sind jeweils die fünf Jahrestage<br />
des Auflegungstermins. Sollte ein Beobachtungstermin<br />
auf einen Tag fallen, der kein<br />
Handelstag für eine Aktie ist oder wird aufgrund<br />
von Marktstörungen kein Kurs festgestellt, dann<br />
wird für diese Aktie der offizielle Schlusskurs<br />
des nächstfolgenden Handelstages, an dem<br />
ein Schlusskurs für diese Aktien festgestellt<br />
wird, für die Berechnung der Wertentwicklung<br />
herangezogen.<br />
Es ist beabsichtigt, pro umlaufenden Anteil ein<br />
Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate<br />
zu erwerben.<br />
Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate für<br />
den jährlichen Kupon C(t) ist als Formel wie folgt<br />
definiert:<br />
C(t) = N x Max [MinCoupon(t);<br />
BasketPerformance(t)]<br />
Wobei:<br />
N: Das Nominal ist, welches zum Zeitpunkt t in<br />
die Speziellen Derivate investiert ist<br />
BasketPerformance(t):<br />
Cap: wird am Auflegungstag festgelegt. Die genaue<br />
Höhe des Cap hängt von den Marktkonditionen<br />
am Auflegungstermin (insbesondere<br />
Zinssätze und Volatilitäten) ab.<br />
MinCoupon(t): 1,75% p.a.<br />
Sobald an einem der Beobachtungstermine t<br />
(t=1,… ,5) die folgende Bedingung erfüllt ist:<br />
dann gilt: C(t) = neuer MinCoupon für alle folgenden<br />
Jahre.<br />
Aktie j (t): Offizieller Schlusskurs der Aktie j an<br />
einem Beobachtungstermin t (bevor die Aktien<br />
nach ihrer Wertentwicklung geordnet wurden)<br />
Aktie j (r,t): Offizieller Schlusskurs der Aktie j an<br />
einem Beobachtungstermin t mit Rang r.<br />
Rang r: An allen Beobachtungsterminen t wird<br />
die Wertentwicklung aller Aktien wie folgt<br />
berechnet:<br />
Die Aktien werden entsprechend ihrer Wertentwicklung<br />
geordnet:<br />
Die Aktie mit der besten Wertentwicklung:<br />
Rang = 1<br />
Die Aktie mit der zweitbesten Wertentwicklung:<br />
Rang= 2<br />
…<br />
Die Aktie mit der schlechtesten Wert entwick lung:<br />
Rang = 20<br />
t=1,…,t=5: jährliche Beobachtungstermine<br />
t=0: Auflegungstermin<br />
39
Die derzeit geplante, indikative Zusammensetzung<br />
des Aktienkorbes 1 ist wie folgt:<br />
Aktie<br />
Kürzel<br />
Reuters<br />
Air Liquide AIRP.PA<br />
Altria Group MO.N<br />
Anheuser Busch BUD.N<br />
Arcelor CELR.PA<br />
Astellas Pharma 4503.T<br />
Biogen Idec BIIB.OQ<br />
British American Tobacco BATS.L<br />
Cable & Wireless CW.L<br />
Canon 7751.T<br />
Carrefour CARR.PA<br />
E.on EONG.DE<br />
Eni Spa ENI.MI<br />
Johnson&Johnson JNJ.N<br />
Mitsubishi UFJ 8306.T<br />
PetroChina 0857.HK<br />
Sumitomo Mitsui Financial Group 8316.T<br />
Tesco TSCO.L<br />
Total SA TOTF.PA<br />
United Technologies Corp UTX.N<br />
Vivendi VIV.PA<br />
Die Zusammensetzung des Aktienkorbes wird<br />
während der ersten Anlagephase in seiner Zusammensetzung<br />
nicht aktiv verändert. Die Bestimmungen<br />
der Speziellen Derivate können<br />
jedoch vorsehen, dass aufgrund bestimmter<br />
Bedingungen einzelne Aktien des Korbes ersetzt<br />
oder andere Maßnahmen in Übereinstimmung<br />
mit den Bestimmungen der Speziellen Derivate<br />
vorgenommen werden. Die Auswahl einer solchen<br />
Ersatzaktie liegt im Ermessen des Kontrahenten<br />
des jeweiligen Speziellen Derivats. Die<br />
Ersatzaktie soll ein der entfallenen Aktie vergleichbarer<br />
Wert sein und wird aus einem Benchmark-<br />
Index stammen. Die aktuelle Zusammensetzung<br />
des Aktienkorbes sowie nähere Informationen für<br />
den Fall der Auswahl einer Ersatzaktie und dem<br />
Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, insbesondere<br />
während der Zeichnungsfrist die Ausgabe<br />
von Anteilen des Teilfonds vorübergehend<br />
oder vollständig einzustellen.<br />
1 Die endgültige Zusammensetzung des Aktienkorbes<br />
wird am Auflegungstag festgelegt und entsprechend<br />
den Vorschriften des Verkaufsprospektes<br />
veröffentlicht.<br />
40<br />
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds und beim Einsatz von Derivaten<br />
Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von<br />
der Wertentwicklung der unterlegten Aktien und<br />
anderen Einflussfaktoren ab. Folgende Faktoren<br />
wirken sich (ceteris paribus – alle anderen Faktoren<br />
jeweils unverändert) vorwiegend auf die<br />
Wertentwicklung des Fonds aus:<br />
– Entwicklung der unterliegenden Aktien im<br />
Aktien korb:<br />
Eine positive Wertentwicklung der Aktien<br />
wirkt sich tendenziell positiv, eine negative<br />
Wertentwicklung wirkt sich tendenziell negativ<br />
auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus.<br />
(Unter Beachtung der am Auflegungstag festgelegten<br />
Obergrenze (Cap) und Untergrenze<br />
(Floor) für alle Aktien im Aktienkorb).<br />
– Volatilität der Aktien:<br />
Ein Anstieg der Kursschwankungen (Volatilität)<br />
der Aktien wirkt sich tendenziell positiv<br />
auf den Preis des Teilfonds aus, eine Verringerung<br />
wirkt sich tendenziell negativ auf den<br />
Preis des Teilfonds aus.<br />
– Entwicklung der Rentenmärkte:<br />
Ein Anstieg der Zinssätze kann während der<br />
Laufzeit im allgemeinen einen negativen Einfluss<br />
auf den Preis des Teilfonds, ein Sinken<br />
der Zinssätze kann einen positiven Einfluss<br />
auf den Preis des Teilfonds haben.<br />
Der Erwerb von Anteilen des vorliegenden Teilfonds<br />
ist mit verschiedenen Risiken verbunden,<br />
die nachstehend kurz beschrieben werden. Insbesondere<br />
spielen, wie oben beschrieben, die<br />
Marktrisiken eine Rolle sowie Risiken, die mit<br />
dem Einsatz von Derivaten, wie z. B. Optionen<br />
oder Swaps verbunden sind.<br />
Wie unter dem Abschnitt „Anlagepolitik“ für diesen<br />
Teilfonds beschrieben, darf der Teilfonds derivate<br />
Techniken einsetzen.<br />
Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann<br />
zwar von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken,<br />
die sich von denen traditioneller Anlageformen<br />
unterscheiden und in einigen Fällen sogar größer<br />
sein können. In Ergänzung der Ausführungen<br />
unter dem Kapitel „Hinweise“ wird im Folgenden<br />
allgemein auf wichtige Risikofaktoren<br />
und Aspekte eingegangen, die den Einsatz von<br />
Derivaten betreffen und über die sich Anleger<br />
vor einer Anlage in den Teilfonds im Klaren sein<br />
sollten.<br />
Anlagepolitik ab dem 2.5.2012<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro.<br />
Der Teilfonds kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien,<br />
in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten<br />
Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile<br />
an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
investiert wird, können insbesondere<br />
Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds,<br />
gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />
Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds<br />
mit kurzer Laufzeitstruktur, Fonds nach Teil I des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen<br />
Rohstoffbereich investieren, sowie<br />
reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />
werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />
kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in<br />
einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />
Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />
auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
begrenzt.<br />
Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die<br />
Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) mit<br />
einzubeziehen.<br />
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />
oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />
angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />
internationale Streuung geachtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />
bei der laufend marktabhängig<br />
zwischen einer Wertsteigerungskomponente und<br />
einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet<br />
wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht<br />
aus risikoreicheren Anlagen, wie bspw. Aktienfonds,<br />
die Kapitalerhaltkomponente besteht aus<br />
weniger risikoreichen Anlagen, wie bspw. weniger<br />
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw.<br />
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/<br />
Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht,<br />
einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich<br />
eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />
in der Wertsteigerungskomponente zu<br />
erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation<br />
an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch<br />
gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender<br />
Märkte zu begrenzen.<br />
Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler<br />
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird<br />
durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />
und der Kapitalerhaltkomponente<br />
je nach Marktlage vorgenommen. Bei<br />
steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />
der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />
Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
reduziert. In Zeiten fallender<br />
Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
reduziert und der Anteil<br />
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />
Der Teilfonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“)<br />
Mechanismus, der 80%<br />
des höchsten Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />
sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus<br />
und seine Auswirkung auf den Garantiewert<br />
ist im nachfolgenden Absatz „Garantie“ näher<br />
beschrieben.<br />
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines<br />
sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />
nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />
zu tätigen, zu gewährleisten, legt der<br />
Teilfonds auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />
an, die in einem solchen Verlustfall die<br />
Wertverluste ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
wird durch die Anlage in solche derivative Instrumente<br />
unter normalen Marktumständen nur<br />
unwesentlich beeinflusst.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse<br />
Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:<br />
Der Ertrag des Teilfonds unterliegt generell dem<br />
Risiko der negativen Wertentwicklung der im<br />
Teilfonds enthaltenen Finanzinstrumente, sowie<br />
deren Volatilität und der Entwicklung des<br />
Marktzinsniveaus.<br />
Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein<br />
niedriges Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen<br />
des Umschichtungsmechanismus sowie<br />
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden<br />
Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie<br />
können die Flexibilität der beschriebenen<br />
Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und<br />
die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen.<br />
Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen<br />
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional<br />
oder überhaupt nicht mehr partizipieren.<br />
Im letzten Fall ist der Teilfonds zu 100%<br />
in die Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />
Direktanlagen in Renten-/Geldmarktpapieren investiert,<br />
deren Wert in der Regel dem Wert des<br />
laufzeitkongruent abgezinsten jeweiligen Garantiebetrages<br />
(unter Berücksichtigung von Kosten)<br />
entsprechen wird.<br />
Anlagegrenzen ab dem 2.5.2012<br />
In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts<br />
– Allgemeiner Teil gilt Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,<br />
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
in ein und denselben Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/<br />
oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />
werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro<br />
Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />
Anlagen in Anteile von anderen Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen als Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen<br />
insgesamt 30% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Risikomanagement bis zum 1.5.2012<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 7,5% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die He-<br />
belwirkung aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Risikomanagement ab dem 2.5.2012<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den<br />
Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> ZinsStrategie 2011 (ab<br />
2.5.2012: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Global Protect III) stellt<br />
der MSCI World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf<br />
Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />
werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie bis zum 1.5.2012<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />
S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />
(Garantiewert) am Ende jedem Garantiezeitpunkt<br />
nicht unter dem aktuellen Garantiewert liegt. Sollte<br />
der Garantiewert nicht erreicht werden, wird<br />
Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag am<br />
Garantiezeitpunkt aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />
einzahlen.<br />
Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />
Wertsicherung sich nur auf den jeweiligen Garantiezeitpunkt<br />
bezieht. Konzeptbedingt kann<br />
der Anteilwert sich deshalb bis zum festgelegten<br />
Garantiezeitpunkt unter dem jeweils festgelegten<br />
Garantiewert befinden.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Der erste Garantiezeitpunkt liegt am Ende der<br />
ersten Anlageperiode (25.11.2011). Sollte für<br />
folgende Anlageperiode ein neues Garantieniveau<br />
festgelegt werden, entspricht das Garantieniveau<br />
dem Anteilwert des Fonds zum Beginn<br />
dieser Anlageperiode (d. h. nach Abzug von<br />
Strukturierungsgebühr).<br />
Garantie ab dem 2.5.2012<br />
Die <strong>DWS</strong> Investment S.A. garantiert, dass der<br />
Anteilwert des Teilfonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen<br />
nicht unter 80% des höchsten, ab<br />
dem 2.5.2012 erreichten Netto-Inventarwertes<br />
liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden,<br />
wird die <strong>DWS</strong> Investment S.A. den Differenzbetrag<br />
aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />
einzahlen.<br />
Der Garantiewert wird täglich ermittelt:<br />
Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten<br />
Netto-Inventarwertes ab dem 2.5.2012. Dadurch<br />
wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils<br />
80% des höchsten Netto-Inventarwertes<br />
kontinuierlich nach oben nachgezogen. Mit dem<br />
jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren<br />
„Lock-In“- Schwelle können so nacheinander<br />
verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an<br />
denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die<br />
Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet<br />
ist und der Anteilinhaber an dem höchsten<br />
erreichten Garantiewert partizipiert.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten<br />
veröffentlicht und können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt<br />
werden.<br />
Sofern die Tätigkeit der <strong>DWS</strong> Investment S.A. als<br />
Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> aufgrund einer Entscheidung<br />
der Investmentgesellschaft <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> vor Liquidation<br />
des Teilfonds beendet werden sollte,<br />
so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> sicherstellen, dass diese<br />
Garantie zum Laufzeitende durch eine andere<br />
Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich<br />
Bonität und Kapitalausstattung mit der <strong>DWS</strong><br />
Investment S.A. vergleichbar ist.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 3% bzw.<br />
5% ab dem 2.5.2012. Der Ausgabepreis kann<br />
sich um Gebühren oder andere Belastungen<br />
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,6% auf das Netto-Teilfondsvermögen auf<br />
Basis des am Bewertungstag ermittelten Nettolnventarwertes.<br />
Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale<br />
wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende<br />
entnommen. Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds<br />
belastet werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
41
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und<br />
bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Es kann von der Verwaltungsgesellschaft eine<br />
Strukturierungsgebühr von bis zu 2% erhoben<br />
werden, die aus dem Fondsvermögen ausbezahlt<br />
wird und ganz oder teilweise zur Abgeltung<br />
von Vertriebsleistungen weitergegeben werden<br />
kann.<br />
Die Erhebung der Strukturierungsgebühr erfolgt<br />
am ersten Tag der Anlagephase 2 (gültig bis<br />
1.5.2012). Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem<br />
Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften<br />
(einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehens-geschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens<br />
als pauschale Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von<br />
den erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale<br />
gekürzt, gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten<br />
Höhe (Differenz methode).<br />
42<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds bis zum 1.5.2012<br />
Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach<br />
Artikel 15 c) ist im Hinblick auf eine bestehende<br />
Garantie ausgeschlossen.<br />
Dauer des Teilfonds ab dem 2.5.2012<br />
Die Dauer des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.
Produktannex 7: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Invest SachwertStrategie gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS INVEST<br />
SACHWERTSTRATEGIE<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
16<br />
12<br />
8<br />
4<br />
0<br />
-4<br />
-8<br />
-5,2<br />
1 Jahr<br />
+10,2<br />
seit Auflegung*<br />
* aufgelegt am 14.9.2009<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Invest SachwertStrategie ist die Erwirtschaftung<br />
einer Wertsteigerung in Euro.<br />
Dabei kann der Teilfonds in solche Anlagen investieren,<br />
die sich nach Ansicht des Fondsmanagements<br />
durch einen hohen Ertrags bzw.<br />
Substanzwert auszeichnen. Hierzu können zum<br />
Beispiel Kennzahlen wie das KursBuchwert<br />
oder das KursCash FlowVerhältnis und andere<br />
zu Hilfe genommen werden.<br />
Weiterhin können Investitionen in Fonds des<br />
internationalen Rohstoffbereichs (einschließlich<br />
Rohstoffaktien), REIT und andere Immobilienaktienfonds<br />
und Fonds mit Fokus auf Inflationsschutz<br />
vorgenommen werden.<br />
Darüber hinaus kann der Teilfonds auch in alle<br />
nachfolgend beschriebenen Anlageklassen inves <br />
tieren.<br />
Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie<br />
kann in fest und variabel verzinsliche Wertpapiere,<br />
in Aktien, in Anteile an Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die von<br />
der <strong>DWS</strong> Investment S.A., der <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH oder anderen Emittenten aufgelegt wurden,<br />
oder börsengehandelten und EUrichtlinienkonformen<br />
Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>)<br />
investieren.<br />
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
investiert wird, können insbesondere Anteile<br />
an in und ausländischen Aktienfonds, gemischten<br />
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />
Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010, die in den internationalen Rohstoffbereich<br />
investieren, geldmarktnahen Wertpapierfonds<br />
sowie reglementierte offene Immobilienfonds<br />
erworben werden. Je nach Einschätzung der<br />
Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch<br />
vollständig in einer dieser Fondskategorien an<br />
ISIN-Code LU0275643053<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DC<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Auflegungsdatum 14.9.2009<br />
Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. einer ServiceFee von bis zu 0,2% p.a.)<br />
Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />
bei der Anlage in Zielfonds<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />
die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />
nach oben unterworfen sein.<br />
gelegt werden. Dabei ist der Anteil von offenen<br />
Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto<br />
Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in<br />
offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze<br />
des Artikels 2 Absatz B. h) mit einzubeziehen.<br />
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschrei bungen, Wandel und Optionsanleihen<br />
oder in Partizipations und Genussscheinen<br />
angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />
internationale Streuung geachtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />
bei der laufend marktabhängig<br />
zwischen der Wertsteigerungskomponente (bestehend<br />
aus risikoreicheren Fonds wie z. B. Aktien<br />
und Rohstoffpublikumsfonds nach Teil I des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und zum Teil<br />
auch riskantere Rentenfonds bzw. Direktanlagen<br />
in risikoreicheren Komponenten wie Aktien und<br />
riskanteren Rentenpapieren) und der Kapitalerhaltkomponente<br />
(bestehend aus weniger risikoreichen<br />
Renten/Geldmarktpublikumsfonds bzw.<br />
Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten/<br />
Geldmarktpapiere) umgeschichtet wird. So wird<br />
versucht, einen Mindestwert sicherzustellen und<br />
zugleich eine möglichst hohe Partizipation an<br />
Kurssteigerungen in den Wertsteigerungskomponenten<br />
zu erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine<br />
Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben,<br />
und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall<br />
sinkender Märkte zu begrenzen. Die Absicherung<br />
des Mindestwertes bei paralleler Wahrnehmung<br />
von Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen<br />
zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />
und der Kapitalerhaltkomponente je nach<br />
Marktlage vorgenommen. Bei steigenden Kursen<br />
steigt im Allgemeinen auch der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
im Teilfonds. Im Gegenzug<br />
wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber<br />
der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
reduziert und der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
erhöht.<br />
Der Teilfonds verfügt über einen Mechanismus,<br />
der am Ende eines jeden Monats einen Mindestwert<br />
von 80% des NettoInventarwerts am<br />
letzten Bewertungstag des Vormonats sichert.<br />
Der Mechanismus und seine Auswirkung auf den<br />
Garantiewert sind unter dem nachfolgenden Abschnitt<br />
„Garantie“ näher beschrieben.<br />
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />
risiko reicheren Komponenten innerhalb eines<br />
sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Ge-<br />
43
sellschaft nicht möglich ist, entsprechende<br />
Gegengeschäfte zu tätigen, zu gewährleisten,<br />
legt der Teilfonds auch regelmäßig in derivative<br />
Instrumente an, die in einem solchen<br />
Verlustfall die Wertverluste ab einer gewissen<br />
Grenze kompensieren. Die Wertentwicklung<br />
des Teilfonds wird durch die Anlage in solche<br />
derivative Instrumente unter normalen Marktumständen<br />
nur unwesentlich beeinflusst.<br />
Anlagegrenzen<br />
In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Allgemeinen<br />
Teils gilt Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,<br />
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens<br />
in ein und denselben Organismus für<br />
gemein same Anlagen in Wertpapiere und/oder<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt<br />
werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds<br />
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,<br />
vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung<br />
pro Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte<br />
Anwendung.<br />
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />
30% des Netto-Fondsvermögens nicht<br />
übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
werden die Anlagewerte des betreffenden<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Der Teilfonds wird nicht in Zielfonds anlegen, die<br />
einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe<br />
unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung<br />
der Zielfonds befinden sich in<br />
der folgenden Übersicht.<br />
Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
44<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist<br />
zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem<br />
Teilfondsvermögen berechnet werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest SachwertStrategie stellt der<br />
MSCI World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf<br />
Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />
werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />
S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />
zuzüglich etwaiger Ausschüttungen am Ende eines<br />
jeden Monats nicht unter 80% des am letzten<br />
Bewertungstag des Vormonats ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts liegt (Garantiewert). Sollte<br />
der Garantiewert nicht erreicht werden, wird<br />
die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag<br />
aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen<br />
einzahlen.<br />
Der Garantiewert wird jeweils am letzten Bewertungstag<br />
eines Monats ermittelt und gilt für den<br />
letzten Bewertungstag des jeweils folgenden<br />
Kalendermonats.<br />
Der Garantiewert entspricht 80% des Netto-<br />
Inventarwertes am letzten Bewertungstag des jeweiligen<br />
Vormonats. Sobald für den Folgemonat<br />
ein neuer Garantiewert ermittelt wurde, verliert<br />
der vorherige Garantiewert seine Gültigkeit.<br />
Die Garantie dient ausschließlich einer kurzfristigen<br />
Absicherung eines Mindest-Netto-<br />
Inventarwertes.<br />
Langfristig ergibt sich hieraus keine wirksame<br />
Absicherung des NettoInventarwertes.<br />
An leger sollten sich bewusst sein, dass die<br />
Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt<br />
bezieht. Der Anteilwert kann bis zum<br />
jeweiligen Garantiezeitpunkt bei Verkäufen<br />
auch unter dem jeweils geltenden Garantieniveau<br />
liegen.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes<br />
und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen<br />
erfragt werden und werden in den Halbjahres-<br />
und Jahresberichten veröffentlicht.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale beinhaltet<br />
eine Service Fee von bis zu 0,2% p.a. auf<br />
das Teilfondsvermögen zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft,<br />
die teilweise oder vollständig<br />
an vermittelnde Stellen weitergegeben werden<br />
kann. Die Service-Funktion der Hauptvertriebsgesellschaft<br />
erfasst über den Vertrieb der Anteile<br />
hinausgehend die Vornahme der Ausführung<br />
besonderer sonstiger Verwaltungsaufgaben. Die<br />
Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel<br />
am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale<br />
können die folgenden Aufwendungen<br />
dem Teilfonds belastet werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit<br />
für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft<br />
zur Nutzung von geldwerten<br />
Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern<br />
angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen<br />
gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker<br />
und Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kurs informations systeme.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
45
Produktannex 8: <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Renten<br />
Direkt 2015 gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> RENTEN DIREKT 2015<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
0,0<br />
-0,1<br />
-0,2<br />
-0,3<br />
-0,4<br />
-0,5<br />
-0,6<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Renten Direkt<br />
2015 ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />
in Euro.<br />
Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />
oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />
Wertpapiere erworben werden, insbesondere<br />
Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs<br />
über einen Investment Grade Status verfügen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
Geldmarkt bzw. geldmarktnahe Wertpapiere<br />
investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />
können Credit Default Swaps (CDS) zu<br />
Absicherungszwecken erworben werden. Die<br />
im Teilfondsvermögen gehaltenen verzinslichen<br />
Wertpapiere werden im Hinblick auf das Laufzeitende<br />
des Fonds im Jahre 2015 ausgewählt.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
alle in Artikel 2 des Verkaufsprospektes – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden.<br />
Pre-Hedging<br />
Die Anlagepolitik des Teilfonds besteht darin, die<br />
Anleger an der Wertentwicklung eines Bondportfolios<br />
teilhaben zu lassen. Um Marktbewegungen,<br />
die die Rendite bei Vermarktung und<br />
Auflegung des Teilfonds beeinflussen können,<br />
abzufedern, kann der Teilfonds im Einklang mit<br />
den Anlagebeschränkungen (eventuelle) Pre<br />
HedgingVereinbarungen durch den Einsatz geeigneter<br />
Derivate (zum Beispiel Swap oder ForwardTransaktionen)<br />
übernehmen. Der Teilfonds<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />
PreHedgingVereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit PreHedgingVereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />
je Anteil dieser PreHedging Transaktionen der<br />
Differenz zwischen dem Erstanteilwert und dem<br />
Wert des Teilfondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />
der PreHedging Transaktionen) am<br />
Auflegungsdatum.<br />
46<br />
-0,5<br />
seit Auflegung*<br />
* aufgelegt am 2.5.2011<br />
<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
ISIN-Code LU0275643210<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DD<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode 11.4.2011 bis 29.4.2011<br />
Auflegungsdatum 2.5.2011<br />
Erstausgabepreis 102,50 Euro (inkl. 2,5% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 2,5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Verwässerungsausgleich 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen) Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Teilfondsvermögens<br />
erhoben*, da das Teilfondskonzept auf einer mehrjährigen<br />
Anlagephase beruht. Auf den Verwässerungsausgleich<br />
kann nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft<br />
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />
von Anteilinhabern vollständig oder teilweise<br />
verzichtet werden. Für den Zeitpunkt des Laufzeitendes<br />
am 31.7.2015 wird kein Verwässerungsausgleich erhoben.<br />
Da das Teilfondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />
ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />
Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />
würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Teilfondsvermögens<br />
für die verbleibenden Anleger führen, die während der<br />
vom Teilfonds vorgesehenen Anlagephase im Teilfonds<br />
verbleiben würden. Zum Schutz des Teilfondsvermögens<br />
vor Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />
ein Verwässerungsausgleich von 1,5% zugunsten des Teilfondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende 31.7.2015<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Teilfonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen auf<br />
Basis einer Swap-Transaktion spiegeln das Marktrisiko<br />
des Kontrahenten des OTC-Swaps in der Zeit<br />
vom Abschluss der Pre-Hedge Transaktion bis zum<br />
Auflegungsdatum wider. Die Pre-Hedging Kosten<br />
sind in diesem Fall in der entsprechenden Swap<br />
Transaktion enthalten und werden entsprechend im<br />
Rahmen der Anteilwertberechnung des Teilfonds<br />
berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im<br />
Zusammenhang mit Pre-Hedging-Vereinbarungen<br />
mit flexiblem Volumen dem Teilfonds belastet und<br />
hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile<br />
in der Zeichnungsphase getragen.<br />
Erwerb von gebündelten<br />
Vermögensgegenständen<br />
Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />
des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht<br />
des Fondsmanagers erforderlich, die angedachte<br />
Portfoliostruktur in hinreichendem Umfang<br />
jederzeit schnellstmöglich zu realisieren. Der<br />
Fondsmanager ist zu diesem Zweck berechtigt,<br />
Vermögensgegenstände gebündelt aus anderen,<br />
auch zur <strong>DWS</strong> Gruppe gehörenden oder von ihr<br />
verwalteten Investmentfonds für den Teilfonds<br />
zu erwerben. Der Fondsmanager wird dies unter<br />
Einhaltung des Grundsatzes der bestmöglichen<br />
Orderausführung (best execution) auf Basis der<br />
gebündelten Vermögenswerte tun.<br />
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds<br />
Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Wertpapiere und<br />
anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />
des Teilfonds haben vorwiegend<br />
folgende Faktoren:<br />
– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />
Wertpapiere:<br />
Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />
und damit verbundene Renditeveränderungen<br />
bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />
Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />
können die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
positiv oder negativ beeinflussen.<br />
– Liquidität:<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />
Grundsätzlich sollen für den Teilfonds nur solche<br />
Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />
wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />
können sich bei einzelnen Wertpapieren<br />
in bestimmten Phasen oder in bestimmten<br />
Börsensegmenten Schwierigkeiten ergeben,<br />
diese zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />
Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />
die in einem eher engen Marktsegment<br />
gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />
unterliegen. In Marktphasen, die von<br />
besonderer Illiquidität der im Teilfondsvermögen<br />
gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />
sind, können sich Mittelabflüsse negativ auf<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds auswirken.<br />
– Bonitätssituation der Anleiheemittenten.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2015 stellt der iBoxx EUR<br />
Covered dar. Die genaue Zusammensetzung des<br />
Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei der<br />
Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />
doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />
Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />
ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />
für den Teilfonds anzusehen.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu<br />
2,5%. Der Rücknahmepreis kann sich um<br />
Gebühren oder andere Belastungen reduzieren,<br />
die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformations systeme.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet. Der Teilfonds<br />
wird am 31.7.2015 aufgelöst. Nach Ablauf<br />
der Laufzeit wird die Verwaltungsgesellschaft die<br />
Depotbank beauftragen, den Netto-Liquidationserlös<br />
an die Anleger zu verteilen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
47
Produktannex 9: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Invest VermögensStrategie gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS INVEST<br />
VERMÖGENSSTRATEGIE<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
44<br />
33<br />
22<br />
11<br />
0<br />
+30,8<br />
-11 -6,1<br />
-22<br />
1 Jahr 3 Jahre<br />
-15,3<br />
seit Auflegung*<br />
* aufgelegt am 27.8.2007<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro.<br />
Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest Vermögens<br />
Strategie kann jeweils von 0% bis zu 100% in<br />
fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, in<br />
Aktien, in Anteile an Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren, die von der <strong>DWS</strong><br />
Investment S.A., der <strong>DWS</strong> Investment GmbH<br />
oder anderen Emittenten aufgelegt wurden, oder<br />
börsengehandelten und EU- richt linenkonformen<br />
Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>) investieren.<br />
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
investiert wird, können insbesondere Anteile an<br />
in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten<br />
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds, Fonds<br />
nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010,<br />
die in den internationalen Rohstoffbereich investieren,<br />
geldmarktnahen Wertpapierfonds sowie<br />
reglementierte offene Immobilienfonds erworben<br />
werden. Je nach Einschätzung der Marktlage<br />
kann das Teilfonds vermögen auch vollständig in<br />
einer dieser Fondskategorien angelegt werden.<br />
Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds<br />
auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens<br />
begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds<br />
ist in die Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h)<br />
mit einzubeziehen.<br />
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />
oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />
angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />
internationale Streuung geachtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />
bei der laufend marktabhängig<br />
48<br />
ISIN-Code LU0275643301<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DE<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungs- und 27.8.2007<br />
Auflegungsdatum<br />
Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,6% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a.<br />
bei der Anlage in Zielfonds<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />
die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />
nach oben unterworfen sein.<br />
zwischen der Wertsteigerungskomponente (bestehend<br />
aus risikoreicheren Fonds wie z. B. Aktien-<br />
und Rohstoffpublikumsfonds nach Teil I des<br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und zum Teil<br />
auch riskantere Rentenfonds bzw. Direktanlagen<br />
in risikoreicheren Komponenten wie Aktien und<br />
riskanteren Rentenpapieren) und der Kapitalerhaltkomponente<br />
(bestehend aus weniger<br />
risiko reichen Renten-/Geldmarktpublikumsfonds<br />
bzw. Direktanlagen in weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktpapiere)<br />
umgeschichtet wird. So<br />
wird versucht, einen Mindestwert sicherzustellen<br />
und zugleich eine möglichst hohe Partizipation an<br />
Kurssteigerungen in den Wertsteigerungskomponenten<br />
zu erreichen. Ziel ist, dem Anleger eine<br />
Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben,<br />
und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall<br />
sinkender Märkte zu begrenzen. Die Absicherung<br />
des Mindestwertes bei paralleler Wahrnehmung<br />
von Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen<br />
zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />
und der Kapitalerhaltkomponente je nach<br />
Marktlage vorgenommen. Bei steigenden Kursen<br />
steigt im Allgemeinen auch der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
im Teilfonds. Im Gegenzug<br />
wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber<br />
der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
reduziert und der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
erhöht.<br />
Der Teilfonds verfügt über einen Mechanismus,<br />
der am Ende eines jeden Monats einen Mindestwert<br />
von 80% des NAV am letzten Bewertungstag<br />
des Vormonats sichert. Der Mechanismus<br />
und seine Auswirkung auf den Garantiewert sind<br />
im Abschnitt „Garantie“ näher beschrieben.<br />
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />
risiko reicheren Komponenten innerhalb eines<br />
sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />
nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />
zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />
auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />
an, die in einem solchen Verlustfall die Wertverluste<br />
ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds wird durch<br />
die Anlage in solche derivative Instrumente unter<br />
normalen Marktumständen nur unwesentlich<br />
beeinflusst.<br />
Anlagegrenzen<br />
In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Allgemeinen<br />
Teils gilt Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn<br />
nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens<br />
in ein und denselben Organismus für gemeinsa-
me Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie<br />
ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt,<br />
das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds<br />
findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />
30% des Netto-Fondsvermögens nicht<br />
übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder<br />
sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
werden die Anlagewerte des betreffen den Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für gemein same Anlagen<br />
in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e)<br />
und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Der Teilfonds wird nicht in Zielfonds anlegen, die<br />
einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe<br />
unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung<br />
der Zielfonds befinden sich in<br />
der folgenden Übersicht.<br />
Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für den<br />
auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den erworbenen<br />
Investmentvermögen berechnete Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale<br />
gekürzt, gegebenenfalls<br />
bis zu ihrer gesamten Höhe (Differenzmethode).<br />
Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist<br />
zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem<br />
Teilfondsvermögen berechnet werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Markt risikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds <strong>DWS</strong><br />
<strong>Funds</strong> Invest VermögensStrategie stellt der MSCI<br />
World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage bei<br />
der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />
garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds zuzüglich<br />
etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert) am<br />
Ende eines jeden Monats nicht unter 80% des am<br />
letzten Bewertungstag des Vormonats ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts liegt. Sollte der Garantiewert<br />
nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />
den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln in<br />
das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />
Der Garantiewert wird jeweils am letzten Bewertungstag<br />
eines Monats ermittelt und gilt für den<br />
letzten Bewertungstag des jeweils folgenden<br />
Kalendermonats.<br />
Der Garantiewert entspricht 80% des Netto-<br />
Inventarwertes am letzten Bewertungstag des<br />
jeweiligen Vormonats. Sobald mit dem Ende<br />
eines Monats für den Folgemonat ein neuer Garantiewert<br />
ermittelt wurde, verliert der vorherige<br />
Garantiewert seine Gültigkeit.<br />
Die Garantie dient ausschließlich einer kurzfristigen<br />
Absicherung eines Mindest-Netto-Inventarwertes.<br />
Langfristig ergibt sich hieraus keine<br />
wirksame Absicherung des Netto-Inventar wertes.<br />
Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />
Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt<br />
bezieht. Der Anteilwert kann bis zum<br />
jeweiligen Garantiezeitpunkt bei Verkäufen<br />
auch unter dem jeweils geltenden Garantieniveau<br />
liegen.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes<br />
und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen<br />
erfragt werden und werden in den Halbjahres-<br />
und Jahresberichten veröffentlicht.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,6% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
unter anderem die folgenden Aufwendungen<br />
dem Teilfonds belastet werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />
und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im<br />
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />
die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />
Markt- und Kursinformations systeme.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach<br />
Artikel 15 c) ist im Hinblick auf die bestehende<br />
Garantie ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit<br />
wird die Verwaltungsgesellschaft die Depotbank<br />
beauftragen, den Netto-Liquidationserlös an<br />
die Anteilinhaber zu verteilen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
49
Produktannex 10: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top<br />
DivideX Garant 2013 gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS TOP DIVIDEX GARANT 2013<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
-2<br />
-4<br />
50<br />
-1,6<br />
+6,1<br />
+1,3<br />
1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung*<br />
* aufgelegt am 21.5.2008<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds wird in<br />
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Großherzoglichen<br />
Verordnung vom 8. Februar 2008<br />
und der Richtlinie 2007/16/EG vorwiegend in<br />
fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere oder<br />
Aktien sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf<br />
die <strong>DWS</strong> Top DivideX Conservative Strategie<br />
(„Strategie“) investieren.<br />
Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen<br />
die Möglichkeit nutzen, Optionen<br />
und Finanzterminkontrakte zur Optimierung des<br />
Anlageziels einzusetzen. Der Einsatz der Speziellen<br />
Derivate erfolgt im Sinne der Umsetzung<br />
der Anlagepolitik und des Anlageziels, wobei die<br />
Wert entwicklung des Teilfonds abhängig vom jeweiligen<br />
Anteil der Derivate (z. B. Futures und insbesondere<br />
Swaps) am Gesamtfondsvermögen ist.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />
werden voraussichtlich Swap-Verträge mit<br />
Finanz instituten erster Ordnung, die auf dieser Art<br />
von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />
Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um<br />
standardisierte, den Richtlinien des Deutschen<br />
Rahmenvertrages oder der International Swap<br />
Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />
Vereinbarungen. Zu Zwecken der Risikostreuung<br />
werden weitestgehend identische Swap-Verträge<br />
mit voraussichtlich mehreren Finanzinstituten abgeschlossen.<br />
Dabei wird mit jedem Swap-Kontrahenten<br />
jeweils nur ein Vertrag geschlossen, der<br />
sich auf die unterliegende Strategie bezieht. Die<br />
Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen<br />
und täglichen Basis und steht im Einklang<br />
mit den vorherrschenden Marktparametern und<br />
Bewertungen. Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag<br />
festgelegten Terminen (z. B. bei Fälligkeit) sind<br />
Zahlungen, zum Beispiel in Euro, zu leisten. Diese<br />
Zahlungen werden in Abhängigkeit der Höhe des<br />
Nominalvolumens sowie des aktuellen Zinssatzes<br />
(z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren<br />
ermittelt und vom Teilfonds an den Kontrahenten<br />
gezahlt. Am Garantiezeitpunkt erhält der Teilfonds<br />
ISIN-Code LU0275643723<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0DF<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode 30.4.2008 bis 20.5.2008<br />
Auflegungsdatum 21.5.2008<br />
Erstausgabepreis 104,– Euro (inkl. 4% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 4%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,45% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. einer Pricing-Fee von bis zu 0,2% p.a.)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende 28.5.2013<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />
die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />
nach oben unterworfen sein.<br />
das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate (wie<br />
untenstehend definiert) ausgezahlt. Die Höhe der<br />
Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung<br />
des Swaps wider. Sofern der Swap-Vertrag<br />
vorzeitig aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung<br />
an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert<br />
des Swaps.<br />
Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />
einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den<br />
Swap zur Verfügung stellen.<br />
Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können bestimmte<br />
Risiken auftreten, die in den Risikohinweisen<br />
erläutert werden.<br />
Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />
der Teilfonds an der Wertentwicklung der<br />
Strategie.<br />
Die Auszahlung der Speziellen Derivate zum<br />
Laufzeitende des Teilfonds entspricht der Wertentwicklung<br />
der Strategie – sofern diese größer<br />
als Null ist – multipliziert mit der Partizipations rate<br />
sowie dem Nominal, welches in die Speziellen<br />
Derivate investiert wurde. Es ist beabsichtigt, pro<br />
umlaufenden Anteil ein Nominal von 100,– Euro<br />
der Speziellen Derivate zu erwerben.<br />
Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate bei<br />
deren Fälligkeit ist als Formel wie folgt definiert:<br />
N x Partizipationsrate x Max( 0, Perf – 100%)<br />
Die Wertentwicklung der Strategie errechnet sich<br />
gemäß folgender Formel:<br />
Wobei:<br />
N: das Nominal ist, welches am Beobachtungstermin<br />
in die Speziellen Derivate investiert ist.<br />
Strategie 0 : der Schlusskurs der Strategie am<br />
Auflegungstag ist; und<br />
Strategie T : der Schlusskurs der Strategie am Beobachtungstermin<br />
(21. Mai 2013) ist. Für den Fall,<br />
dass der Beobachtungstermin kein Geschäftstag<br />
ist oder aufgrund von Marktstörungen kein Wert<br />
der Strategie festgestellt wird, verschiebt sich<br />
der Beobachtungstermin für diesen Stichtag auf<br />
den ersten Geschäftstag, der unmittelbar auf den<br />
ursprünglichen Geschäftstag folgt und an dem<br />
ein Wert der Strategie festgestellt wird.<br />
Partizipationsrate: die exakte Partizipationsrate<br />
kann erst bei Auflegung des Teilfonds festgelegt<br />
werden. Indikativ wird diese in einer Bandbreite<br />
von 75%–95% liegen. Die im Auszahlungsprofil<br />
der Speziellen Derivate angegebene Partizipationsrate<br />
bezieht sich auf die Partizipation der<br />
unterliegenden Option. Die Partizipationsrate des<br />
Teilfonds kann von der Partizipationsrate der Option<br />
abweichen. Die Partizipation an den Speziellen
Derivaten spiegelt sich bereits während der Laufzeit<br />
im Anteilwert wider.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Beschreibung der <strong>DWS</strong> Top DivideX<br />
Conservative Strategie:<br />
Die <strong>DWS</strong> Top DivideX Conservative Strategie besteht<br />
aus zwei Komponenten: (a) einer Aktienkomponente<br />
(=<strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index) und<br />
(b) einer Stabilitätskomponente mit Blick auf die<br />
Schwankungsintensität (Volatilität) der Strategie.<br />
I. Strategiemechanismus<br />
Das Besondere an der <strong>DWS</strong> Top DivideX Conservative<br />
Strategie („Strategie“) ist ein dynamischer<br />
Allokationsmechanismus, der anstrebt, die<br />
Schwankungsintensität der Strategie (Volatilität)<br />
auf einem vorher definierten Ziel-Niveau konstant<br />
zu halten und die Allokation gegebenenfalls auf<br />
börsentäglicher Basis anzupassen. Damit die anvisierte<br />
Zielvolatilität erreicht werden kann, kann<br />
je nach Marktlage zwischen Allokationen in die<br />
Aktienkomponente (= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base<br />
Index) (durch eine rechnerische Kreditaufnahme<br />
bis zu einem maximalen Hebel von 200%) und<br />
einer rechnerischen Investition in zinstragende<br />
Anlagen umgeschichtet werden. So kann z. B.<br />
in einer positiven Marktphase, bei der die Kursschwankungen<br />
in der Regel geringer sind, die<br />
Allokation in die Aktienkomponente erhöht werden.<br />
Im Falle einer Marktkorrektur, die in der<br />
Regel mit einer höheren Schwankungsintensität<br />
einhergeht, erfolgt dagegen eine rechnerische<br />
Umschichtung in zinstragenden Anlagen. Die<br />
Strategie enthält eine Gebühr in Höhe von 4,50%<br />
p.a., die zur Finanzierung der Derivate-Struktur<br />
verwendet wird.<br />
II. Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />
(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index)<br />
Die Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />
erfolgt durch das Portfoliomanagement. Ausgewählt<br />
werden internationale Unternehmen mit<br />
überdurchschnittlicher Dividendenrendite. Es werden<br />
nur Unternehmen berücksichtigt, die bestimmte<br />
Kriterien erfüllen wie z. B. ein Mindestmaß an<br />
Marktkapitalisierung und Liquidität (durchschnittliches<br />
Tageshandelsvolumen). Überwacht werden<br />
diese Kriterien auf börsentäglicher Basis durch<br />
Standard & Poor´s 1 . Darüber hinaus kann die Zusammensetzung<br />
durch das Portfolio-Management<br />
angepasst werden, wobei die Zusammensetzung<br />
mindestens einmal im Jahr, jedoch frühestens ein<br />
Jahr nach dem Strategie Auflegungstag oder bei<br />
Vorliegen eines außergewöhnlichen Neuzusammensetzungsereignisses<br />
(wie im Ermessen des<br />
Portfoliomanagements bestimmt), überprüft wird.<br />
Die Aktienkomponente ist als Total Return Komponente<br />
konzipiert, d.h. Dividenden werden nach<br />
Abzug von Steuern und Kosten reinvestiert.<br />
Eine detaillierte Beschreibung des Index und der<br />
Strategie inklusive der Methodologie des Index<br />
und der Strategie sind unter www.dws.de abrufbar.<br />
Sämtliche Informationen zur Aktienkompo-<br />
1 Standard & Poor‘s“ und „S&P“ sind Marken der<br />
Standard & Poor‘s Abteilung der The McGraw-Hill<br />
Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch<br />
<strong>DWS</strong> und einiger ihrer Partner lizenziert. Die Produkte<br />
werden durch S&P weder gefördert, unterstützt,<br />
verkauft noch empfohlen.<br />
nente sind auch auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
kostenlos erhältlich.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Garant 2013 stellt der<br />
<strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index dar.<br />
Die genaue Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />
kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
angefordert werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment<br />
S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds<br />
zuzüglich etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert)<br />
am Laufzeitende (28.5.2013) nicht unter<br />
100,– Euro liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht<br />
werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />
den Differenzbetrag am Laufzeitende aus eigenen<br />
Mitteln in das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />
Anleger sollten sich bewusst sein, dass die<br />
Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt<br />
am Laufzeitende bezieht. Der Anteilwert<br />
kann bis zum Laufzeitende bei Verkäufen<br />
unter 100,– Euro liegen. Sofern steuerliche<br />
Änderungen innerhalb des Garantiezeitraums<br />
die Wertentwicklung des Teilfonds negativ<br />
beeinflussen, ermäßigt sich die Garantie um<br />
den Betrag, den diese Differenz einschließlich<br />
entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 4%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,45% p.a. (inklusive Pricing-Fee) auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag<br />
ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus<br />
dieser Kostenpauschale werden insbesondere<br />
die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement,<br />
der Vertrieb, die Depotbank und die Pricing-<br />
Fee bezahlt. Dabei entfallen auf die Pricing-Fee<br />
bis 0,2% p.a. auf das Netto-Fondsvermögen auf<br />
Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-<br />
Inventarwerts. Die Pricing-Fee umfasst Leistungen<br />
von Dritten, die nach Ansicht des Fondsmanagers<br />
die Qualität des Produkts verbessern<br />
(z. B. für Strukturierungsaufgaben, Absicherungskosten,<br />
Bereitstellung von EDV Systemen oder<br />
speziellen Bewertungsmodellen/-programmen).<br />
Ob und in welcher Höhe die Pricing-Fee erhoben<br />
wurde, wird in den Jahresberichten aufgeführt.<br />
Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der<br />
Regel am Monatsende entnommen. Neben der<br />
Kostenpauschale können unter anderem die folgenden<br />
Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und<br />
Verwahrung evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />
und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im<br />
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />
die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />
Markt- und Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder ei-<br />
51
ner anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet. Der Teilfonds<br />
wird am 28.5.2013 aufgelöst.<br />
Das Recht der Gesellschaft zur Fusion nach Artikel<br />
15 c) ist im Hinblick auf die bestehende Garantie<br />
ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit<br />
wird die Verwaltungsgesellschaft die Depotbank<br />
beauftragen, den Netto-Liquidationserlös an die<br />
Anteilinhaber zu verteilen.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
52
Produktannex 11: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Invest ZukunftsStrategie gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS INVEST<br />
ZUKUNFTSSTRATEGIE<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
40<br />
+32,2<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
-10<br />
-5,4<br />
-20<br />
1 Jahr<br />
seit Auflegung*<br />
*aufgelegt am 27.3.2009<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer<br />
Wertsteigerung in Euro.<br />
Der Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie<br />
kann in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere,<br />
in Aktien, in Anteile an Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die von<br />
der <strong>DWS</strong> Investment S.A., der <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH oder anderen Emittenten aufgelegt wurden,<br />
oder börsengehandelten und EU-richtlinenkonformen<br />
Fonds (ETF – Exchange Traded <strong>Funds</strong>)<br />
investieren.<br />
Sofern das Teilfondsvermögen in Anteile an Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
investiert wird, können insbesondere Anteile<br />
an in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten<br />
Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,<br />
Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2010, die in den internationalen Rohstoffbereich<br />
investieren, geldmarktnahen Wertpapierfonds<br />
sowie reglementierte offene Immobilienfonds<br />
erworben werden. Je nach Einschätzung der<br />
Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch<br />
vollständig in einer dieser Fondskategorien angelegt<br />
werden. Dabei ist der Anteil von offenen<br />
Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in<br />
offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze<br />
des Artikels 2 Absatz B. h) mit einzubeziehen.<br />
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das<br />
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,<br />
Wandelschuld verschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen<br />
oder in Partizipations- und Genussscheinen<br />
angelegt werden. Dabei wird auf eine<br />
internationale Streuung geachtet.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie,<br />
bei der laufend marktabhängig<br />
zwischen der Wertsteigerungskomponente (be-<br />
ISIN-Code LU0313399957<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0NY<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Auflegungsdatum 27.3.2009<br />
Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. einer Service-Fee von bis zu 0,2% p.a.)<br />
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.<br />
der Anlage in Anteile anderer Fonds<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16:00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16:00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Ja<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />
die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />
nach oben unterworfen sein.<br />
stehend aus risikoreicheren Fonds wie z. B. Aktien-<br />
und Rohstoffpublikumsfonds nach Teil I des Gesetzes<br />
vom 17. Dezember 2010 und zum Teil auch<br />
riskantere Rentenfonds bzw. Direktanlagen in<br />
risikoreicheren Komponenten wie Aktien und riskanteren<br />
Rentenpapieren) und der Kapitalerhaltkomponente<br />
(bestehend aus weniger risikoreichen<br />
Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direktanlagen<br />
in weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktpapiere)<br />
umgeschichtet wird. So wird versucht, einen<br />
Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine<br />
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen<br />
in den Wertsteigerungskomponenten zu erreichen.<br />
Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden<br />
Märkten zu erlauben, und dennoch gleichzeitig<br />
das Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.<br />
Die Absicherung des Mindestwertes bei<br />
paralleler Wahrnehmung von Kursgewinnchancen<br />
wird durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente<br />
und der Kapitalerhaltkomponente<br />
je nach Marktlage vorgenommen.<br />
Bei steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch<br />
der Anteil der Wertsteigerungskomponente im<br />
Teilfonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente<br />
reduziert. In Zeiten fallender<br />
Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteigerungskomponente<br />
reduziert und der Anteil<br />
der Kapitalerhaltkomponente erhöht.<br />
Der Teilfonds verfügt über einen Mechanismus,<br />
der am Ende eines jeden Monats einen Mindest-<br />
wert von 80% des NAV am letzten Bewertungstag<br />
des Vormonats sichert. Der Mechanismus<br />
und seine Auswirkung auf den Garantiewert sind<br />
unter dem nachfolgenden Abschnitt „Garantie“<br />
näher beschrieben.<br />
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der<br />
risiko reicheren Komponenten innerhalb eines<br />
sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft<br />
nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte<br />
zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds<br />
auch regelmäßig in derivative Instrumente<br />
an, die in einem solchen Verlustfall die Wertverluste<br />
ab einer gewissen Grenze kompensieren.<br />
Die Wertentwicklung des Teilfonds wird durch<br />
die Anlage in solche derivative Instrumente unter<br />
normalen Marktumständen nur unwesentlich<br />
beeinflusst.<br />
Anlagegrenzen<br />
In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Allgemeinen<br />
Teils gilt Folgendes:<br />
Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere<br />
und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn<br />
nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens<br />
in ein und denselben Organismus für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen angelegt werden.<br />
53
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie<br />
ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt,<br />
das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds<br />
findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.<br />
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt<br />
30% des Netto-Fondsvermögens nicht<br />
übersteigen.<br />
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
werden die Anlagewerte des betreffen den<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />
oder sonstigen Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),<br />
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Der Teilfonds wird nicht in Zielfonds anlegen, die<br />
einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe<br />
unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung<br />
der Zielfonds befinden sich in<br />
der folgenden Übersicht.<br />
Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenz methode).<br />
Soweit der Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist<br />
zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem<br />
Teilfondsvermögen berechnet werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das dementspre-<br />
54<br />
chende Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Invest ZukunftsStrategie stellt der<br />
MSCI World Index dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />
werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Garantie<br />
Die Verwaltungsgesellschaft <strong>DWS</strong> Investment S.A.<br />
garantiert, dass der Anteilwert des Teilfonds zuzüglich<br />
etwaiger Ausschüttungen (Garantiewert) am<br />
Ende eines jeden Monats nicht unter 80% des am<br />
letzten Bewertungstag des Vormonats ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts liegt. Sollte der Garantiewert<br />
nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft<br />
den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln in<br />
das Teilfondsvermögen einzahlen.<br />
Der Garantiewert wird jeweils am letzten Bewertungstag<br />
eines Monats ermittelt und gilt für den<br />
letzten Bewertungstag des jeweils folgenden<br />
Kalendermonats.<br />
Der Garantiewert entspricht 80% des Netto-<br />
Inventarwertes am letzten Bewertungstag des jeweiligen<br />
Vormonats. Sobald für den Folgemonat<br />
ein neuer Garantiewert ermittelt wurde, verliert<br />
der vorherige Garantiewert seine Gültigkeit.<br />
Die Garantie dient ausschließlich einer kurzfristigen<br />
Absicherung eines Mindest-Netto-<br />
Inventar wertes.<br />
Langfristig ergibt sich hieraus keine wirksame<br />
Absicherung des Netto-Inventarwertes. Anleger<br />
sollten sich bewusst sein, dass die Wertsicherung<br />
sich nur auf den Garantiezeitpunkt bezieht.<br />
Der Anteilwert kann bis zum jeweiligen<br />
Garantiezeitpunkt bei Verkäufen auch unter<br />
dem jeweils geltenden Garantieniveau liegen.<br />
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des<br />
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
negativ beeinflussen, ermäßigt sich die<br />
Garantie um den Betrag, den diese Differenz<br />
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter<br />
Wiederanlage pro Anteil ausmacht.<br />
Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes<br />
und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen<br />
erfragt werden und werden in den Halbjahres-<br />
und Jahresberichten veröffentlicht.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale beinhaltet<br />
eine Service Fee von bis zu 0,2% p.a. auf<br />
das Teilfondsvermögen zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft,<br />
die teilweise oder vollständig<br />
an vermittelnde Stellen weitergegeben werden<br />
kann. Die Service-Funktion der Hauptvertriebsgesellschaft<br />
erfasst über den Vertrieb der Anteile<br />
hinausgehend die Vornahme der Ausführung<br />
besonderer sonstiger Verwaltungsaufgaben. Die<br />
Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel<br />
am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale<br />
können die folgenden Aufwendungen<br />
dem Teilfonds belastet werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />
und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im<br />
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />
die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />
Markt- und Kursinformations systeme.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.
Produktannex 12: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top<br />
DivideX Bonus 2012 gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> FUNDS TOP DIVIDEX BONUS 2012<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
100<br />
75<br />
50<br />
25<br />
0<br />
+67,2<br />
-3,8<br />
-25<br />
-50<br />
1 Jahr 3 Jahre<br />
-34,5<br />
seit Auflegung*<br />
*aufgelegt am 21.5.2008<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Top DivideX Bonus 2012 ist die Erwirtschaftung<br />
einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds wird<br />
in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Großherzoglichen<br />
Verordnung vom 8. Februar 2008<br />
und der Richtlinie 2007/16/EG vorwiegend in<br />
fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere oder<br />
Aktien sowie Derivate („Spezielle Derivate“)<br />
auf die <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie („Strategie“)<br />
investieren.<br />
Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen<br />
die Möglichkeit nutzen, Optionen und<br />
Finanzterminkontrakte zur Optimierung des<br />
Anlageziels einzusetzen. Der Einsatz der Speziellen<br />
Derivate erfolgt im Sinne der Umsetzung<br />
der Anlagepolitik und des Anlageziels, wobei die<br />
Wert entwicklung des Teilfonds abhängig vom<br />
jeweiligen Anteil der Derivate (z. B. Futures und<br />
insbesondere Swaps) am Gesamtfondsvermögen<br />
ist.<br />
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels<br />
werden voraussichtlich Swap-Verträge mit<br />
Finanzinstituten erster Ordnung, die auf diese Art<br />
von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.<br />
Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um<br />
standardisierte, den Richtlinien des Deutschen<br />
Rahmenvertrages oder der International Swap<br />
Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende<br />
Vereinbarungen. Zu Zwecken der Risikostreuung<br />
werden weitestgehend identische Swap-Verträge<br />
mit voraussichtlich mehreren Finanzinstituten abgeschlossen.<br />
Dabei wird mit jedem Swap-Kontrahenten<br />
jeweils nur ein Vertrag geschlossen. Die<br />
Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen<br />
und täglichen Basis und steht im Einklang<br />
mit den vorherrschenden Marktparametern und<br />
Bewertungen. Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig<br />
aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung<br />
an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert des<br />
Swaps.<br />
Der Kontrahent wird an jedem Bewertungstag<br />
einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für<br />
ISIN-Code LU0313402173<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>0NZ<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode 30.4.2008 bis 20.5.2008<br />
Auflegungsdatum 21.5.2008<br />
Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 3%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen) (inkl. Pricing-Fee)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Laufzeitende 29.5.2012<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />
die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />
nach oben unterworfen sein.<br />
den Swap zur Verfügung stellen. Hinsichtlich des<br />
Einsatzes von Swaps können bestimmte Risiken<br />
auftreten, die in den Risikohinweisen erläutert<br />
werden.<br />
Durch die Nutzung Spezieller Derivate partizipiert<br />
der Teilfonds an einer so genannten „Bonus“-<br />
Struktur auf die <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie.<br />
Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate<br />
bei Fälligkeit (Bonus-Struktur):<br />
wenn der Schlusskurs der Strategie zu keinem<br />
Zeitpunkt während der Laufzeit das Barriere-<br />
Level berührt oder unterschritten hat, zahlen die<br />
Speziellen Derivate den höheren Wert aus:<br />
a) Bonus-Betrag<br />
b) Wertentwicklung der Strategie<br />
multipliziert mit dem Nominal, das zu diesem<br />
Zeitpunkt in die Speziellen Derivate investiert ist<br />
oder<br />
wenn der Schlusskurs der Strategie an mindestens<br />
einem Zeitpunkt während der Laufzeit das<br />
Barriere- Level berührt oder unterschritten hat,<br />
zahlen oder erhalten die Speziellen Derivate die<br />
positive oder negative Wertentwicklung der Strategie<br />
multipliziert mit dem Nominal das zu diesem<br />
Zeitpunkt in die Speziellen Derivate investiert ist.<br />
Ausgestaltung der Bonus-Struktur:<br />
Laufzeit: 4 Jahre<br />
Barriere-Level: 65% des Schlusskurses der <strong>DWS</strong><br />
Top DivideX Strategie am Tag der Fonds auf legung<br />
Bonus-Betrag: wird am Tag der Fondsauflegung<br />
festgelegt (indikativ: 33%)<br />
Das Fondsvermögen kann darüber hinaus in allen<br />
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Beschreibung der <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie:<br />
Die <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie besteht aus<br />
zwei Komponenten: (a) einer Aktienkomponente<br />
(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index) und (b) einer<br />
Stabilitätskomponente mit Blick auf die Schwankungsintensität<br />
(Volatilität) der Strategie.<br />
I. Strategiemechanismus<br />
Das Besondere an der <strong>DWS</strong> Top DivideX Strategie<br />
(„Strategie“) ist ein dynamischer Allokationsmechanismus,<br />
der anstrebt, die Schwankungsintensität<br />
der Strategie (Volatilität) auf einem<br />
vorher definierten Ziel-Niveau konstant zu halten<br />
und die Allokation gegebenenfalls auf börsentäglicher<br />
Basis anzupassen. Damit die anvisierte<br />
Zielvolatilität erreicht werden kann, kann je nach<br />
Marktlage zwischen Allokationen in die Aktienkomponente<br />
(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base<br />
Index) (durch eine rechnerische Kreditaufnahme<br />
55
is zu einem maximalen Hebel von 250%) und<br />
einer rechnerischen Investition in zinstragende<br />
Anlagen umgeschichtet werden. So kann<br />
z. B. in einer positiven Marktphase, bei der die<br />
Kursschwankungen in der Regel geringer sind,<br />
die Allokation in die Aktienkomponente erhöht<br />
werden. Im Falle einer Marktkorrektur, die in der<br />
Regel mit einer höheren Schwankungsintensität<br />
einhergeht, erfolgt dagegen eine rechnerische<br />
Umschichtung in zinstragenden Anlagen.<br />
Die Strategie enthält eine Gebühr in Höhe von<br />
4,50% p.a., die zur Finanzierung der Derivate<br />
Struktur verwendet wird.<br />
II. Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />
(= <strong>DWS</strong> Top DivideX TR Base Index)<br />
Die Zusammensetzung der Aktienkomponente<br />
erfolgt durch das Portfoliomanagement. Ausgewählt<br />
werden internationale Unternehmen mit<br />
überdurchschnittlicher Dividendenrendite. Es<br />
werden nur Unternehmen berücksichtigt, die<br />
bestimmte Kriterien erfüllen wie z. B. ein Mindestmaß<br />
an Marktkapitalisierung und Liquidität<br />
(durchschnittliches Tageshandelsvolumen). Überwacht<br />
werden diese Kriterien auf börsentäglicher<br />
Basis durch Standard & Poor´s 1 . Darüber hinaus<br />
kann die Zusammensetzung durch das Portfolio<br />
Management angepasst werden, wobei die<br />
Zusammensetzung mindestens einmal im Jahr,<br />
jedoch frühestens ein Jahr nach dem Strategie<br />
Auflegungstag oder bei Vorliegen eines außergewöhnlichen<br />
Neuzusammensetzungsereignisses<br />
(wie im Ermessen des Portfoliomanagements<br />
bestimmt), überprüft wird. Die Aktienkomponente<br />
ist als Total Return Komponente konzipiert, d.h.<br />
Dividenden werden nach Abzug von Steuern und<br />
Kosten reinvestiert.<br />
Eine detaillierte Beschreibung des Index und der<br />
Strategie inklusive der Methodologie des Index<br />
und der Strategie sind unter www.dws.de abrufbar.<br />
Sämtliche Informationen zur Aktienkomponente<br />
sind auch auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
kostenlos erhältlich.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufs <br />
pros pekt – Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Top DivideX Bonus 2012 stellt der<br />
Euro Stoxx Select Dividend 30 dar. Die genaue<br />
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />
kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
angefordert werden.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die He<br />
1 Standard & Poor‘s“ und „S&P“ sind Marken der<br />
Standard & Poor‘s Abteilung der The McGrawHill<br />
Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch<br />
<strong>DWS</strong> und einiger ihrer Partner lizenziert. Die Produkte<br />
werden durch S&P weder gefördert, unterstützt,<br />
verkauft noch empfohlen.<br />
56<br />
belwirkung aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,1% p.a. (inklusive PricingFee) auf das Netto<br />
Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag<br />
ermittelten NettoInventarwerts. Aus<br />
dieser Kostenpauschale werden insbesondere<br />
die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement,<br />
der Vertrieb, die Depotbank und die Pricing<br />
Fee bezahlt. Dabei entfallen auf die PricingFee<br />
bis 0,2% p.a. auf das NettoFondsvermögen auf<br />
Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto<br />
Inventarwerts. Die PricingFee umfasst Leistungen<br />
von Dritten, die nach Ansicht des Fondsmanagers<br />
die Qualität des Produkts verbessern<br />
(z. B. für Strukturierungsaufgaben, Absicherungskosten,<br />
Bereitstellung von EDVSystemen oder<br />
speziellen Bewertungsmodellen/programmen).<br />
Ob und in welcher Höhe die PricingFee erhoben<br />
wurde, wird in den Jahresberichten aufgeführt.<br />
Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der<br />
Regel am Monatsende entnommen. Neben der<br />
Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen<br />
dem Teilfonds belastet werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt und<br />
Kursinformations systeme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet. Der Teilfonds<br />
wird am 29.5.2012 aufgelöst.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.
Produktannex 13: <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Prospero gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen<br />
die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds <strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
Prospero ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />
in Euro.<br />
Der Teilfonds kann in fest bzw. variabel verzinsliche<br />
Wertpapiere, Aktien und Aktienfonds,<br />
ADR‘s und GDR‘s, Geldmarktfonds, Rentenfonds,<br />
ge mischte Fonds, reglementierte offene<br />
Immobilien fonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente,<br />
Wandel anleihen, Optionsanleihen und Genussscheine<br />
sowie Asset Backed Securities inklusive<br />
Mortgage Backed Securities investieren.<br />
Weiterhin kann der Teilfonds in Anlagen, denen<br />
die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte,<br />
Zertifikate und Derivate auf Rohstoff<br />
und Warenterminindizes, auf Aktien und<br />
Aktienindizes, auf Renten und Rentenindizes<br />
und auf Asset Backed Securities inklusive Mortgage<br />
Backed Securities investieren.<br />
Mit Hilfe von zulässigen Finanzinstrumenten, einschließlich<br />
der oben genannten, kann eine Anlage<br />
u.a. in die nachfolgend genannten Assetklassen<br />
erfolgen:<br />
– Rohstoffe,<br />
– Staats und Unternehmensanleihen,<br />
– High Yield und Emerging Markets Bonds,<br />
– Private Equity und<br />
– Aktien (u.a. aus den Bereichen Infrastructure,<br />
Real Estate, Developed/Emerging and Frontier<br />
Markets).<br />
Die Auswahl und Allokation der verschiedenen<br />
Assetklassen wird durch ein Optimierungsmodell,<br />
das sich an quantitative Kriterien orientiert,<br />
unterstützt.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 100% in Fondsanteile<br />
investieren. Anlagen in offene Immobilienfonds<br />
sind auf 10% des Teilfondsvermögens<br />
begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds<br />
ist in die Anlagegrenze des Artikels 2 B. mit<br />
einzubeziehen.<br />
Die Anlage in Asset Backed Securities ist auf<br />
20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />
Der Teilfonds wird insbesondere in Übereinstimmung<br />
mit den in Artikel 2 B. genannten Anlagegrenzen,<br />
die Möglichkeit nutzen, Optionen und<br />
Finanzterminkontrakte zur Umsetzung des Anlageziels<br />
einzusetzen. Der Einsatz der Derivate<br />
erfolgt im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik<br />
und des Anlageziels.<br />
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in<br />
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt<br />
werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet.<br />
ISIN-Code LU0744787945<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>085<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Erstausgabepreis 105,– Euro (inkl. 5% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Thesaurierung<br />
Kostenpauschale bis zu 1,35% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende Das Laufzeitende wird von der Geschäftsleitung festgelegt.<br />
Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen Anlegerinformationen<br />
werden entsprechend aktualisiert.<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Volatilität auf, d.h.<br />
die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder<br />
nach oben unterworfen sein.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong> Prospero stellt der (50%) MSCI All<br />
Countries World und (50%) JPM Global Gov Bond<br />
Index dar.<br />
Die genaue Zusammensetzung des Vergleichsvermögens<br />
kann auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
angefordert werden.<br />
Leverage:<br />
Grundsätzlich strebt die Verwaltungsgesellschaft<br />
an, dass der Investitionsgrad des Fondsvermögens<br />
durch den Einsatz von Derivaten nicht<br />
um mehr als das Zweifache des Wertes des<br />
Fondsvermögens gesteigert wird (im Folgenden<br />
„Hebelwirkung)<br />
Besondere Risiken:<br />
Starke Fondspreisschwankungen sowie hohe<br />
Wertverluste auch auf Gesamtfondsebene können<br />
nicht ausgeschlossen werden. Es besteht<br />
zudem die Gefahr eines vollständigen Wertverlustes<br />
einzelner für den Fonds erworbener Wertpapiere.<br />
Um die verbleibenden Restrisiken zu<br />
berücksichtigen, soll auf eine breite Streuung<br />
der Anlagen nach Emittenten geachtet werden.<br />
Das Risikomanagement des Fonds beinhaltet<br />
Stress Tests und Value at Risk Berechungen,<br />
die auf täglicher Basis durchgeführt werden.<br />
Die Resultate der Value at Risk Berechnungen<br />
und Stress Tests sind ein wesentlicher Bestandteil<br />
des Fondsmanagementprozess.<br />
57
Der Fonds kann in unterschiedliche Arten von<br />
Asset Backed Securities (ABS) investieren. Diese<br />
Wertpapiere sind gegebenenfalls starken<br />
Marktschwankungen unterworfen. Zudem sind<br />
diese Wertpapiere in unsicheren Marktphasen<br />
sehr illiquide und unter Umständen nicht veräußerbar.<br />
Damit ist ein Totalverlust bzw. eine starke<br />
Wertminderung dieser Investments möglich.<br />
Trotz der Diversifikation innerhalb des Fonds ist<br />
nicht auszuschließen, dass gleichzeitig mehrere<br />
Wertpapiere des Fonds hiervon betroffen sind.<br />
Starke Fondspreisschwankungen sowie hohe<br />
Wertverluste können damit auch auf Gesamtfondsebene<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Aufgrund möglicher eingeschränkter Liquidität<br />
in Verbindung mit der noch begrenzten Aufnahmefähigkeit<br />
dieser ABS-Märkte weist die<br />
Verwaltungsgesellschaft ausdrücklich auf die<br />
Möglichkeit zur zeitweiligen Aussetzung der Berechnung<br />
des Anteilwertes und der Rücknahme<br />
von Anteilen hin. Die Errechnung des Ausgabe-<br />
und Rücknahmepreises sowie die Ausgabe<br />
und Rücknahme von Anteilen kann von der Verwaltungsgesellschaft<br />
insbesondere dann zeitweilig<br />
ausgesetzt werden, wenn und solange<br />
durch starke Rückgaben von Anteilen ein sofortiger<br />
Verkauf von Fondswerten zur Liquiditätsbeschaffung<br />
nicht den Interessen gerecht wird. In<br />
diesen Fällen ist es der Verwaltungsgesellschaft<br />
gestattet, die Anteile erst dann zu dem dann gültigen<br />
Rücknahmepreis zurückzunehmen, nachdem<br />
sie unter Wahrung der Interessen aller Anteilinhaber<br />
entsprechende Gegenstände des<br />
Fondsvermögens veräußert hat<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,35% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
58<br />
– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />
pauschale Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />
und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im<br />
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />
die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />
Markt- und Kursinformations systeme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt. <strong>DWS</strong> Investment GmbH,<br />
Frankfurt schließt eine Beratungsvereinbarung<br />
mit QS Investors, New York, USA.
Produktannex 14: <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Renten<br />
Direkt 2014 III gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Renten Direkt<br />
2014 III ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />
in Euro.<br />
Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />
oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />
Wertpapiere erworben werden, insbesondere<br />
Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs<br />
über einen Investment Grade Status verfügen.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
Geldmarkt bzw. geldmarktnahe Wertpapiere<br />
investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />
können Credit Default Swaps (CDS) zu<br />
Absicherungszwecken erworben werden. Die<br />
im Teilfondsvermögen gehaltenen verzinslichen<br />
Wertpapiere werden im Hinblick auf das Laufzeitende<br />
des Fonds im Jahre 2014 ausgewählt.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen<br />
in alle in Artikel 2 des Verkaufsprospektes –<br />
Allgemeiner Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden.<br />
Pre-Hedging<br />
Die Anlagepolitik des Teilfonds besteht darin, die<br />
Anleger an der Wertentwicklung eines Bondportfolios<br />
teilhaben zu lassen. Um Marktbewegungen,<br />
die die Rendite bei Vermarktung und<br />
Auflegung des Teilfonds beeinflussen können,<br />
abzufedern, kann der Teilfonds im Einklang mit<br />
den Anlagebeschränkungen (eventuelle) Pre<br />
HedgingVereinbarungen durch den Einsatz geeigneter<br />
Derivate (zum Beispiel Swap oder ForwardTransaktionen)<br />
übernehmen. Der Teilfonds<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />
PreHedgingVereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit PreHedgingVereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />
je Anteil dieser PreHedging Transaktionen der<br />
Differenz zwischen dem Erstanteilwert und dem<br />
Wert des Teilfondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />
der PreHedging Transaktionen) am<br />
Auflegungsdatum.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Teilfonds auch PreHedging Transaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
PreHedging Transaktion mit flexiblem Volumen auf<br />
Basis einer SwapTransaktion spiegeln das Marktrisiko<br />
des Kontrahenten des OTCSwaps in der Zeit<br />
vom Abschluss der PreHedge Transaktion bis zum<br />
Auflegungsdatum wider. Die PreHedging Kosten<br />
sind in diesem Fall in der entsprechenden Swap<br />
Transaktion enthalten und werden entsprechend im<br />
Rahmen der Anteilwertberechnung des Teilfonds<br />
berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im<br />
Zusammenhang mit PreHedgingVereinbarungen<br />
mit flexiblem Volumen dem Teilfonds belastet und<br />
hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile<br />
in der Zeichnungsphase getragen.<br />
Erwerb von gebündelten<br />
Vermögensgegenständen<br />
Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />
des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht<br />
ISIN-Code LU0744720797<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>086<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Erstausgabepreis 102,– Euro (inkl. 2% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />
Verwässerungsausgleich 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen) Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Teilfondsvermögens erhoben*, da<br />
das Teilfondskonzept auf einer mehrjährigen Anlagephase<br />
beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />
der Verwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />
des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />
vollständig oder teilweise verzichtet werden. Für den Zeitpunkt<br />
des Laufzeitendes am 29.8.2014 wird kein Verwässerungsausgleich<br />
erhoben.<br />
Da das Teilfondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />
ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />
Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />
würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Teilfondsvermögens<br />
für die verbleibenden Anleger führen, die während der<br />
vom Teilfonds vorgesehenen Anlagephase im Teilfonds<br />
verbleiben würden. Zum Schutz des Teilfondsvermögens<br />
vor Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />
ein Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten des Teilfondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 2%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Jährliche Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende 29.8.2014<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
59
des Fondsmanagers erforderlich, die angedachte<br />
Portfoliostruktur in hinreichendem Umfang<br />
jederzeit schnellstmöglich zu realisieren. Der<br />
Fondsmanager ist zu diesem Zweck berechtigt,<br />
Vermögensgegenstände gebündelt aus anderen,<br />
auch zur <strong>DWS</strong> Gruppe gehörenden oder von ihr<br />
verwalteten Investmentfonds für den Teilfonds<br />
zu erwerben. Der Fondsmanager wird dies unter<br />
Einhaltung des Grundsatzes der bestmöglichen<br />
Orderausführung (best execution) auf Basis der<br />
gebündelten Vermögenswerte tun.<br />
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds<br />
Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Wertpapiere und<br />
anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />
des Teilfonds haben vorwiegend<br />
folgende Faktoren:<br />
– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
60<br />
Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />
und damit verbundene Renditeveränderungen<br />
bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />
Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />
können die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
positiv oder negativ beeinflussen.<br />
– Liquidität<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />
Grundsätzlich sollen für den Teilfonds nur solche<br />
Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />
wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />
können sich bei einzelnen Wertpapieren<br />
in bestimmten Phasen oder in bestimmten<br />
Börsensegmenten Schwierigkeiten ergeben,<br />
diese zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />
Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />
die in einem eher engen Marktsegment<br />
gehandelt werden, einer erheblichen<br />
Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />
die von besonderer Illiquidität der im Teilfondsvermögen<br />
gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />
sind, können sich Mittelabflüsse<br />
negativ auf die Wertentwicklung des<br />
Teilfonds auswirken.<br />
– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)<br />
Ansatz verwendet. Ergänzend zu den Regelungen<br />
im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil wird das<br />
Marktrisikopotenzial des Teilfonds mit Hilfe eines<br />
derivatefreien Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivaten enthält.<br />
Das entsprechende Vergleichsvermögen für den<br />
Teilfonds <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2014 III stellt der<br />
iBoxx EUR Covered 13 dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf<br />
Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />
werden.<br />
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />
doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />
Die angegebene erwartete Hebelwir<br />
kung ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />
für den Teilfonds anzusehen.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 2%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 0%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,85% p.a. auf das NettoTeilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
NettoInventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />
pauschale Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienst<br />
leistungen, wie beispielsweise die Markt und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.
Produktannex 15: <strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong><br />
Zins einkommen gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
<strong>DWS</strong> ZINSEINKOMMEN<br />
Wertentwicklung im Überblick<br />
in %<br />
1,2<br />
1,0<br />
0,8<br />
0,6<br />
0,4<br />
0,2<br />
0,0<br />
+0,6<br />
seit Auflegung*<br />
* aufgelegt am 26.9.2011<br />
<strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />
Angaben auf Euro-Basis<br />
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne<br />
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.<br />
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen<br />
keine Prognose für die Zukunft.<br />
Stand: 31.12.2011<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Zinseinkommen<br />
ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in<br />
Euro.<br />
Für das Teilfondsvermögen sollen auf Euro lautende<br />
oder gegen den Euro abgesicherte verzinsliche<br />
Wertpapiere erworben werden. Dabei liegt<br />
der Fokus auf Staatsanleihen, Unternehmensanleihen<br />
und Covered Bonds, die zum Zeitpunkt ihres<br />
Erwerbs über einen Investment Grade Status<br />
verfügen.<br />
Die Anlagen des Teilfonds in Asset Backed Securities<br />
und Nachranganleihen sind auf jeweils<br />
20% des Teilfondsvermögens begrenzt. Darüber<br />
hinaus kann das Teilfondsvermögen in Geldmarkt-<br />
bzw. geldmarktnahe Wertpapiere investieren. Im<br />
Einklang mit den in Artikel 2 Buchstabe B. des<br />
Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegebenen<br />
Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch<br />
durch die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente,<br />
wie zum Beispiel sämtliche Arten<br />
von Swap-, Termin- oder Optionsgeschäften,<br />
umgesetzt.<br />
Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in<br />
alle in Ziffer 2 des Verkaufsprospektes – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfonds wird hierbei begrenzt auf<br />
8% des Teilfonds bzgl. der Parameter 10 Tage<br />
Haltedauer und 99% Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
ISIN-Code LU0649391066<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>037<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode 16.8.2011 bis 23.9.2011<br />
Auflegungsdatum 26.9.2011<br />
Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 3%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; derzeit 0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Ertragsverwendung Jährliche Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 1% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile<br />
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.<br />
Anteilbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen<br />
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.<br />
Laufzeitende unbefristet<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Teilfondswährung,<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 3%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich<br />
eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5%.<br />
Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren<br />
oder andere Belastungen reduzieren, die in<br />
den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 1,0% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf<br />
Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts.<br />
Aus dieser Kostenpauschale werden<br />
insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das<br />
Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depotbank<br />
bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds<br />
in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können die folgenden<br />
Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
61
62<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.
Produktannex 16: <strong>DWS</strong> Zinsanlage I<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong><br />
Zins anlage I gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Zinsanlage<br />
I ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses.<br />
Das Fondsvermögen wird angelegt in verzinsliche<br />
Wertpapiere, Partizipations und Genussscheine,<br />
RentenInvestmentfondsanteile und deren jeweilige<br />
Derivate, sowie in Geldmarktinstrumente<br />
und liquide Mittel.<br />
Die Anlage in verzinsliche Wertpapiere umfasst<br />
unter anderem, aber nicht abschließend, folgende<br />
Asset Backed Securities aus dem Investment<br />
GradeBereich: Klassische Asset Backed Securities<br />
(car loans, credit card loans, consumer loans,<br />
student loans, corporate leases, auto leases,<br />
nonperforming loans), Asset Backed Commercial<br />
Papers (ABCPs), Collateralized Loan Obligations<br />
(CLO), Mortgage Backed Securities (MBS), Residential<br />
Mortgage Backed Securities (RMBS),<br />
Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS),<br />
Collateralised Debt Obligations (CDO), Collateralised<br />
Bond Obligations (CBO) oder Collateralised<br />
Mortgage Obligations (CMO).<br />
Die Anlage in Asset Backed Securities darf 20%<br />
des Teilfondsvermögens nicht übersteigen.<br />
Es kann auch in nachrangige Schuldverschreibungen<br />
von Emittenten aus dem Finanzdienstleistungssektor,<br />
die als Ergänzungskapital anerkannt<br />
werden können, investiert werden. Die Schuldverschreibungen<br />
im Fondsvermögen sind solche,<br />
(i) die entweder eine feste Laufzeit haben oder<br />
(ii) die sich dadurch auszeichnen, dass sie zwar<br />
eine feste Laufzeit haben, vom Emittenten jedoch<br />
nach eigenem Ermessen zu bestimmten, in den<br />
Emissionsbedingungen festgelegten Terminen<br />
vorzeitig gekündigt und getilgt werden können.<br />
Die derivativen Finanzinstrumente beinhalten unter<br />
anderem Optionen, Forwards, Terminkontrakte<br />
auf Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTCKontrakte auf jeglicher Art wie<br />
zum Beispiel Swaps, Forward Starting Swaps,<br />
Inflationsswaps, Swaptions, Constant Maturity<br />
Swaps oder Credit Default Swaps.<br />
Insbesondere Credit Default Swaps können sowohl<br />
zur Übertragung von Kreditrisiken auf eine<br />
Gegenpartei als auch zum Zwecke der Übernahme<br />
zusätzlicher Kreditrisiken verwendet werden.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />
in Ziffer 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden.<br />
Spezieller Erwerb von<br />
Vermögensgegenständen<br />
Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />
des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht<br />
des Fondsmanagers erforderlich, die angedachte<br />
Portfoliostruktur in hinreichendem Umfang<br />
jederzeit schnellstmöglich zu realisieren. Der<br />
Fondsmanager ist zu diesem Zweck berechtigt,<br />
Vermögensgegenstände aus anderen, auch zur<br />
<strong>DWS</strong>Gruppe gehörenden oder von ihr verwalte<br />
ISIN-Code LU0649391223<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>038<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Erstausgabepreis 100,50 Euro (inkl. 0,5% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 0,5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Verwässerungsausgleich 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*, da<br />
das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen beruht.<br />
Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />
des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des Grundsatzes<br />
der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern vollständig<br />
oder teilweise verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen rollierenden mehrjährigen<br />
Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />
in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die<br />
Ver äußerung der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />
Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten und<br />
Abschlägen durch Geld/Briefspannen führen. Diese negativen<br />
Effekte können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />
für die verbleibenden Anleger führen, die während<br />
der vom Fonds vorgesehenen rollierenden Anlagephasen<br />
im Fonds verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />
vor Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />
ein Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten des<br />
Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,6% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende wird bei Auflegung festgesetzt<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
63
ten Investmentfonds für den Fonds zu erwerben.<br />
Der Fondsmanager wird dies unter Einhaltung<br />
des Grundsatzes der bestmöglichen Orderausführung<br />
(best execution) auf Basis der Vermögenswerte<br />
tun.<br />
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung:<br />
Der Anteilwert des Fonds hängt von der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Wertpapiere und anderen<br />
Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />
des Fonds haben vorwiegend<br />
folgende Faktoren:<br />
– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />
und damit verbundene Renditeveränderungen<br />
bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />
Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />
können die Wertentwicklung des Fonds positiv<br />
oder negativ beeinflussen.<br />
– Entwicklung der Zinssätze<br />
Ein Anstieg der Zinssätze kann während der<br />
Laufzeit im allgemeinen einen negativen Einfluss<br />
auf den Preis des Fonds, ein Sinken der<br />
Zinssätze kann einen positiven Einfluss auf<br />
den Preis des Fonds haben.<br />
– Nutzung von Derivaten<br />
Der Fonds kann Geschäfte an OTC(„OvertheCounter”)Märkten<br />
tätigen, mit denen<br />
sich der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />
seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit<br />
aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge<br />
zu erfüllen. So können die Fonds beispielsweise<br />
Termin, Options und SwapGeschäfte<br />
tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen,<br />
bei denen der Fonds jeweils dem Risiko<br />
unterliegt, dass der Kontrahent seine<br />
Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt<br />
nicht erfüllt.<br />
– Liquidität<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />
Grundsätzlich sollen für den Fonds nur solche<br />
Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />
wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />
können sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />
Phasen oder in bestimmten Marktsegmenten<br />
Schwierigkeiten ergeben, diese<br />
zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />
Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />
die in einem eher engen Marktsegment gehandelt<br />
werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />
unterliegen.<br />
Ertragsverwendung, Ausschüttungspolitik<br />
Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, freigewordene<br />
Mittel aus fälligen bzw. gekündigten<br />
Vermögenswerten sowie sonstige vom Fonds auf<br />
die Vermögenswerte erhaltene Beträge in Übereinstimmung<br />
mit Ziffer 9 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil jährlich nach Auflegung an die<br />
Anleger auszuschütten. Es liegt im alleinigen Ermessen<br />
der Verwaltungsgesellschaft, ob, wann<br />
und in welcher Höhe solche Ausschüttungen erfolgen.<br />
Sofern keine Ausschüttungen erfolgen,<br />
können die Mittel wieder angelegt werden.<br />
Pre-Hedging<br />
Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />
und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />
können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />
64<br />
mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />
PreHedgingVereinbarungen durch den Einsatz<br />
geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap oder<br />
ForwardTransaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />
PreHedgingVereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit PreHedgingVereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss je<br />
Anteil dieser PreHedgingTransaktionen der Differenz<br />
zwischen dem Erstanteilwert und dem Wert<br />
des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich der<br />
PreHedgingTransaktionen) am Auflegungsdatum.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Fonds auch PreHedgingTransaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
PreHedgingTransaktion mit flexiblem Volumen<br />
auf Basis einer SwapTransaktion spiegeln das<br />
Marktrisiko des Kontrahenten des OTCSwaps<br />
in der Zeit vom Abschluss der PreHedgeTransaktion<br />
bis zum Auflegungsdatum wider. Die<br />
PreHedgingKosten sind in diesem Fall in der<br />
entsprechenden SwapTransaktion enthalten und<br />
werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />
des Fonds berücksichtigt. Demgemäß<br />
werden die Kosten im Zusammenhang<br />
mit PreHedgingVereinbarungen mit flexiblem<br />
Volumen dem Fonds belastet und hierbei von den<br />
Anlegern mit Zeichnung der Anteile in der Zeichnungsphase<br />
getragen.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfonds wird hierbei begrenzt auf<br />
8% des Teilfonds bzgl. der Parameter 10 Tage<br />
Haltedauer und 99% Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 0,5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />
reduziert sich zunächst um den<br />
unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />
(= Auszahlungsbetrag) so wie<br />
außerdem um Gebühren oder andere Belastungen,<br />
die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
d) Verwässerungsausgleich<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein<br />
Verwässerungsausgleich in Höhe von 1%<br />
bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag zu<br />
Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />
da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />
beruht. Auf den Verwässerungsausgleich<br />
kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />
unter Berücksichtigung des<br />
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />
vollständig oder teilweise verzichtet<br />
werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen rollierenden<br />
mehrjährigen Anlagehorizont ausgelegt ist,<br />
investiert das Fondsmanagement in Anlagen<br />
mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />
Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />
und Abschlägen durch Geld/<br />
Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />
für die verbleibenden Anleger<br />
führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />
rollierenden Anlagephasen im Fonds<br />
verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />
vor Verwässerungseffekten wird<br />
deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />
von 1% zugunsten des Fondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
erhoben.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,6% p.a. auf das NettoTeilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
NettoInventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteil inhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />
PreHedgingVereinbarungen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />
niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />
pauschale Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
65
Produktannex 17: <strong>DWS</strong> Zinsanlage II<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong><br />
Zins anlage II gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Zinsanlage<br />
II ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses.<br />
Das Fondsvermögen wird angelegt in verzinsliche<br />
Wertpapiere, Partizipations und Genussscheine,<br />
RentenInvestmentfondsanteile und deren jeweilige<br />
Derivate, sowie in Geldmarktinstrumente<br />
und liquide Mittel.<br />
Die Anlage in verzinsliche Wertpapiere umfasst<br />
unter anderem, aber nicht abschließend, folgende<br />
Asset Backed Securities aus dem Investment<br />
GradeBereich: Klassische Asset Backed Securities<br />
(car loans, credit card loans, consumer loans,<br />
student loans, corporate leases, auto leases,<br />
nonperforming loans), Asset Backed Commercial<br />
Papers (ABCPs), Collateralized Loan Obligations<br />
(CLO), Mortgage Backed Securities (MBS),<br />
Residential Mortgage Backed Securities (RMBS),<br />
Commercial Mortgage Backed Securities<br />
(CMBS), Collateralised Debt Obligations (CDO),<br />
Collateralised Bond Obligations (CBO) oder Collateralised<br />
Mortgage Obligations (CMO).<br />
Die Anlage in Asset Backed Securities darf 20%<br />
des Teilfondsvermögens nicht übersteigen.<br />
Es kann auch in nachrangige Schuldverschreibungen<br />
von Emittenten aus dem Finanzdienstleistungssektor,<br />
die als Ergänzungskapital anerkannt<br />
werden können, investiert werden. Die Schuldverschreibungen<br />
im Fondsvermögen sind solche,<br />
(i) die entweder eine feste Laufzeit haben oder<br />
(ii) die sich dadurch auszeichnen, dass sie zwar<br />
eine feste Laufzeit haben, vom Emittenten jedoch<br />
nach eigenem Ermessen zu bestimmten, in den<br />
Emissionsbedingungen festgelegten Terminen<br />
vorzeitig gekündigt und getilgt werden können.<br />
Die derivativen Finanzinstrumente beinhalten unter<br />
anderem Optionen, Forwards, Terminkontrakte<br />
auf Finanzinstrumente und Optionen auf derartige<br />
Kontrakte sowie durch private Übereinkunft<br />
vereinbarte OTCKontrakte auf jeglicher Art wie<br />
zum Beispiel Swaps, Forward Starting Swaps,<br />
Inflationsswaps, Swaptions, Constant Maturity<br />
Swaps oder Credit Default Swaps.<br />
Insbesondere Credit Default Swaps können sowohl<br />
zur Übertragung von Kreditrisiken auf eine<br />
Gegenpartei als auch zum Zwecke der Übernahme<br />
zusätzlicher Kreditrisiken verwendet werden.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />
in Ziffer 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden.<br />
Spezieller Erwerb von<br />
Vermögensgegenständen<br />
Für die Erreichung der Anlageziele und zur Umsetzung<br />
des Fondskonzeptes ist es nach Ansicht des<br />
Fondsmanagers erforderlich, die angedachte Portfoliostruktur<br />
in hinreichendem Umfang jederzeit<br />
schnellstmöglich zu realisieren. Der Fondsmanager<br />
ist zu diesem Zweck berechtigt, Vermögensgegenstände<br />
aus anderen, auch zur <strong>DWS</strong>Gruppe<br />
gehörenden oder von ihr verwalteten Investment<br />
66<br />
ISIN-Code LU0649391652<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>039<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Erstausgabepreis 100,50 Euro (inkl. 0,5% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 0,5%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Verwässerungsausgleich 1,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*, da<br />
das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen beruht.<br />
Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />
des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des Grundsatzes<br />
der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern vollständig<br />
oder teilweise verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen rollierenden mehrjährigen<br />
Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />
in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Ver<br />
äußerung der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />
würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />
für die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />
Fonds vorgesehenen rollierenden Anlagephasen im Fonds<br />
verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor<br />
Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben ein<br />
Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten des Fondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf<br />
den Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,6% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende wird bei Auflegung festgesetzt<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Renditeorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.
fonds für den Fonds zu erwerben. Der Fondsmanager<br />
wird dies unter Einhaltung des Grundsatzes<br />
der bestmöglichen Orderausführung (best execution)<br />
auf Basis der Vermögenswerte tun.<br />
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung:<br />
Der Anteilwert des Fonds hängt von der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Wertpapiere und anderen<br />
Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />
des Fonds haben vorwiegend<br />
folgende Faktoren:<br />
– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />
und damit verbundene Renditeveränderungen<br />
bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />
Märkten für verzinsliche Wertpapiere<br />
können die Wertentwicklung des Fonds positiv<br />
oder negativ beeinflussen.<br />
– Entwicklung der Zinssätze<br />
Ein Anstieg der Zinssätze kann während der<br />
Laufzeit im allgemeinen einen negativen Einfluss<br />
auf den Preis des Fonds, ein Sinken der<br />
Zinssätze kann einen positiven Einfluss auf<br />
den Preis des Fonds haben.<br />
– Nutzung von Derivaten<br />
Der Fonds kann Geschäfte an OTC(„OvertheCounter”)Märkten<br />
tätigen, mit denen<br />
sich der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität<br />
seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit<br />
aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge<br />
zu erfüllen. So können die Fonds beispielsweise<br />
Termin, Options und SwapGeschäfte<br />
tätigen oder andere derivative Techniken<br />
einsetzen, bei denen der Fonds jeweils dem<br />
Risiko unterliegt, dass der Kontrahent seine<br />
Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt<br />
nicht erfüllt.<br />
– Liquidität<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist.<br />
Grundsätzlich sollen für den Fonds nur solche<br />
Wertpapiere erworben werden, die jederzeit<br />
wieder veräußert werden können. Gleichwohl<br />
können sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />
Phasen oder in bestimmten Marktsegmenten<br />
Schwierigkeiten ergeben, diese<br />
zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern.<br />
Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere,<br />
die in einem eher engen Marktsegment gehandelt<br />
werden, einer erheblichen Preisvolatilität<br />
unterliegen.<br />
Ertragsverwendung, Ausschüttungspolitik<br />
Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, freigewordene<br />
Mittel aus fälligen bzw. gekündigten<br />
Vermögenswerten sowie sonstige vom Fonds auf<br />
die Vermögenswerte erhaltene Beträge in Übereinstimmung<br />
mit Ziffer 9 des Verkaufsprospekts –<br />
Allgemeiner Teil jährlich nach Auflegung an die<br />
Anleger auszuschütten. Es liegt im alleinigen Ermessen<br />
der Verwaltungsgesellschaft, ob, wann<br />
und in welcher Höhe solche Ausschüttungen erfolgen.<br />
Sofern keine Ausschüttungen erfolgen,<br />
können die Mittel wieder angelegt werden.<br />
Pre-Hedging<br />
Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />
und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />
können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />
mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />
PreHedgingVereinbarungen durch den Einsatz<br />
geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap oder<br />
ForwardTransaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />
PreHedgingVereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit PreHedgingVereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss je<br />
Anteil dieser PreHedgingTransaktionen der Differenz<br />
zwischen dem Erstanteilwert und dem Wert<br />
des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich der<br />
PreHedgingTransaktionen) am Auflegungsdatum.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Fonds auch PreHedgingTransaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
PreHedgingTransaktion mit flexiblem Volumen<br />
auf Basis einer SwapTransaktion spiegeln das<br />
Markt risiko des Kontrahenten des OTCSwaps in<br />
der Zeit vom Abschluss der PreHedgeTransaktion<br />
bis zum Auflegungsdatum wider. Die PreHedging<br />
Kosten sind in diesem Fall in der entsprechenden<br />
SwapTransaktion enthalten und werden entsprechend<br />
im Rahmen der Anteilwertberechnung des<br />
Fonds berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten<br />
im Zusammenhang mit PreHedgingVereinbarungen<br />
mit flexiblem Volumen dem Fonds belastet<br />
und hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der<br />
Anteile in der Zeichnungsphase getragen.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfonds wird hierbei begrenzt auf<br />
8% des Teilfonds bzgl. der Parameter 10 Tage Haltedauer<br />
und 99% Konfidenzniveau.<br />
Abweichend von der Regelung im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird aufgrund der Anlagestrategie<br />
des Teilfonds erwartet, dass die Hebelwirkung<br />
aus dem Einsatz von Derivaten nicht<br />
mehr als das Fünffache des Teilfondsvermögens<br />
beträgt. Unter bestimmten Umständen kann die<br />
Hebelwirkung jedoch auch höher sein.<br />
Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 0,5%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />
reduziert sich zunächst um den<br />
unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />
(= Auszahlungsbetrag) sowie<br />
außerdem um Gebühren oder andere Belastungen,<br />
die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
d) Verwässerungsausgleich<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1% bezogen<br />
auf den Bruttorücknahmebetrag zu Guns<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />
niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
ten des Fondsvermögens erhoben*, da das<br />
Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />
beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann<br />
nach dem Ermessen des Verwaltungsrats unter<br />
Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />
von Anteilsinhabern vollständig<br />
oder teilweise verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen rollierenden<br />
mehrjährigen Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert<br />
das Fondsmanagement in Anlagen mit<br />
entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />
würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />
und Abschlägen durch Geld/Briefspannen<br />
führen. Diese negativen Effekte können zu einer<br />
Verwässerung des Fondsvermögens für<br />
die verbleibenden Anleger führen, die während<br />
der vom Fonds vorgesehenen rollierenden<br />
Anlagephasen im Fonds verbleiben würden.<br />
Zum Schutz des Fondsvermögens vor<br />
Verwässerungseffekten wird deshalb für Rückgaben<br />
ein Verwässerungsausgleich von 1% zugunsten<br />
des Fondsvermögens erhoben*. Der<br />
Verwässerungsausgleich wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
erhoben.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,6% p.a. auf das NettoTeilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
NettoInventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />
PreHedgingVereinbarungen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
67
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
68
Produktannex 18: <strong>DWS</strong> Emerging Markets Corporates 2016<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Emerging<br />
Markets Corporates 2016 gelten in Ergänzung<br />
zu den im Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil<br />
enthaltenen Regelungen die nachfolgenden<br />
Bestim mungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Emerging<br />
Markets Corporates 2016 ist die Erwirtschaftung<br />
eines möglichst hohen Wertzuwachses. Für das<br />
Fondsvermögen sollen auf USD und auf Euro<br />
lautende verzinsliche Wertpapiere erworben werden.<br />
Dabei wird das Währungsrisiko gegen den<br />
Euro abgesichert.<br />
Es wird überwiegend in Wertpapiere investiert,<br />
die zum Zeitpunkt des Erwerbs einen Investment-Grade<br />
Status besitzen und deren Emittenten<br />
zu diesem Zeitpunkt ihren Sitz in einem<br />
Wachstumsland (Emerging Market) haben oder<br />
ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in einem<br />
solchen Land ausüben. Als Wachstumsländer<br />
(Emerging Markets) werden alle diejenigen Länder<br />
angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage<br />
vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank,<br />
der International Finance Corporation (IFC)<br />
oder einer der großen international tätigen Investmentbanken<br />
als nicht entwickelte Industrieländer<br />
betrachtet werden.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in Geldmarkt-<br />
bzw. geldmarktnahe Wertpapiere investieren.<br />
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />
können Credit Default Swaps (CDS) zu Absicherungszwecken<br />
erworben werden. Die im Fondsvermögen<br />
gehaltenen verzinslichen Wertpapiere<br />
werden unter anderem im Hinblick auf das Laufzeitende<br />
des Fonds im Jahre 2016 ausgewählt.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />
in Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden.<br />
Anlagen in Emerging Markets<br />
Anlagen in Vermögenswerte in Emerging<br />
Markets bringen grundsätzlich größere Risiken<br />
(beispielsweise rechtliche, wirtschaftliche<br />
und politische Risiken) als Anlagen in<br />
Vermögenswerte aus Industriestaaten mit<br />
sich.<br />
Emerging Markets sind definiert als Märkte,<br />
die sich in einem Veränderungsprozess<br />
befinden und deshalb plötzlichen Veränderungen<br />
im politischen Umfeld sowie wirtschaftlichem<br />
Rückgang ausgesetzt sein können.<br />
In den letzten Jahren kam es in einigen<br />
Emerging Markets-Ländern zu tiefgreifenden<br />
politischen, wirtschaftlichen und sozialen<br />
Veränderungen. In einigen Fällen führten politische<br />
Entscheidungen zu schwerwiegenden<br />
wirtschaftlichen und sozialen Spannungen<br />
und einige dieser Länder mussten sowohl<br />
politische als auch wirtschaftliche Instabilität<br />
erfahren. Politische oder wirtschaftliche<br />
Instabilität kann das Vertrauen der Investoren<br />
beeinflussen, was wiederum negative<br />
Auswirkungen auf Wechselkurse, Wertpapierkurse<br />
oder andere Vermögenswerte aus den<br />
Emerging Markets haben kann.<br />
Wechselkurse und die Preise von Wertpapieren<br />
und anderen Vermögenswerten aus<br />
ISIN-Code LU0681793948<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>08Z<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode 9.1.2012 bis 27.1.2012<br />
Auflegungsdatum 30.1.2012<br />
Erstausgabepreis 103,– Euro (inkl. 3% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 3%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Verwässerungsausgleich 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag*<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 3% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*, da<br />
das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen beruht.<br />
Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />
des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des Grundsatzes<br />
der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern vollständig<br />
oder teilweise verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen rollierenden mehrjährigen<br />
Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />
in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die<br />
Veräußerung der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />
Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />
und Abschlägen durch Geld-/Briefspannen führen. Diese<br />
negativen Effekte können zu einer Verwässerung des<br />
Fondsvermögens für die verbleibenden Anleger führen,<br />
die während der vom Fonds vorgesehenen rollierenden<br />
Anlagephasen im Fonds verbleiben würden. Zum Schutz<br />
des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten wird<br />
deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich von<br />
3% zugunsten des Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
erhoben.<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,9% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende 16.12.2016<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil Wachstumsorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Wertentwicklung<br />
Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des<br />
Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben<br />
und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag<br />
nicht zurückzuerhalten.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />
verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer<br />
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.<br />
69
den Emerging Markets sind oft äußerst volatil.<br />
Dafür sind unter anderem Zinssätze,<br />
Veränderungen in der Angebots- und Nachfragestruktur,<br />
externe Effekte die den Markt<br />
beieinflussen (vor allem im Bezug auf wichtige<br />
Handelspartner), Handels-, Steuer- oder<br />
Geldpolitik, Verwaltungsvorschriften sowie<br />
internationale politische und wirtschaftliche<br />
Vorgänge verantwortlich.<br />
Meist sind die Wertpapiermärkte der Emerging<br />
Markets noch in einem frühen Entwicklungsstadium.<br />
Dies kann zu Risiken<br />
und Methoden (beispielsweise höhere<br />
Volatilität) führen, die man von höher entwickelten<br />
Wertpapiermärkten zum einen<br />
nicht gewohnt ist und die außerdem einen<br />
negativen Effekt auf die an den Börsen dieser<br />
Länder gelisteten Wertpapiere haben<br />
können. Daneben haben es die Börsen von<br />
Emerging Markets Ländern häufig auch mit<br />
zu geringer Liquidität in Form von zu kleinen<br />
Handelsvolumina für einige der gelisteten<br />
Wertpapiere zu tun.<br />
Es sollte in jedem Fall bedacht werden, dass<br />
Wechselkurse, Wertpapiere und andere Vermögensgegenstände<br />
aus den Emerging<br />
Markets in Zeiten der wirtschaftlichen Stagnation<br />
häufig zugunsten von weniger risikoträchtigen<br />
Anlagen verkauft werden und so<br />
an Wert verlieren.<br />
Pre-Hedging<br />
Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />
und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />
können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />
mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />
Pre-Hedging-Vereinbarungen durch den Einsatz<br />
geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap- oder<br />
Forward-Transaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />
Pre-Hedging-Vereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit Pre-Hedging-Vereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />
je Anteil dieser Pre-Hedging Transaktionen der<br />
Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />
dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />
der Pre-Hedging Transaktionen) am<br />
Auflegungsdatum.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Fonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen auf<br />
Basis einer Swap-Transaktion spiegeln das Marktrisiko<br />
des Kontrahenten des OTC-Swaps in der Zeit<br />
vom Abschluss der Pre-Hedge Transaktion bis zum<br />
Auflegungsdatum wider. Die Pre-Hedging Kosten<br />
sind in diesem Fall in der entsprechenden Swap<br />
Transaktion enthalten und werden entsprechend<br />
im Rahmen der Anteilwertberechnung des Fonds<br />
berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im<br />
Zusammenhang mit Pre-Hedging-Vereinbarungen<br />
mit flexiblem Volumen dem Fonds belastet und<br />
hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile<br />
in der Zeichnungsphase getragen.<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der relative Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
70<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotenzial<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivaten enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> Emerging Markets Corporates 2016<br />
stellt der JPMorgan CEMBI dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann<br />
auf Nachfrage bei der Verwaltungsgesellschaft<br />
angefordert werden.<br />
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />
doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />
Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />
ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />
für den Teilfonds anzusehen.<br />
Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der<br />
Rücknahmepreis reduziert sich zunächst<br />
um den unter d) ausführlich beschriebenen<br />
„Verwässe rungsausgleich“ (= Auszahlungsbetrag)<br />
sowie außerdem um Gebühren oder<br />
andere Belastungen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
d) Verwässerungsausgleich<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein<br />
Verwässerungsausgleich in Höhe von 3%<br />
bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag zu<br />
Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />
da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />
beruht. Auf den Verwässerungsausgleich<br />
kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrats<br />
unter Berücksichtigung des<br />
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />
vollständig oder teilweise verzichtet<br />
werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen rollierenden<br />
mehrjährigen Anlagehorizont ausgelegt ist,<br />
investiert das Fondsmanagement in Anlagen<br />
mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer<br />
Anlageperiode würde zu erhöhten Transaktionskosten<br />
und Abschlägen durch Geld-/<br />
Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />
für die verbleibenden Anleger<br />
führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />
rollierenden Anlagephasen im Fonds<br />
verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />
vor Verwässerungseffekten wird<br />
deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />
von 3% zugunsten des Fondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
erhoben.<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />
niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,9% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit sog. Pre-<br />
Hedging-Vereinbarungen;<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss<br />
von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte)<br />
für Rechnung des Teilfondsvermögens als<br />
pauschale Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
71
Produktannex 19: <strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Corporate<br />
Bonds 2017 gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des Fonds <strong>DWS</strong> Corporate<br />
Bonds 2017 ist die Erwirtschaftung eines möglichst<br />
hohen Wertzuwachses. Für das Fondsvermögen<br />
sollen auf USD, auf GBP und auf Euro lautende<br />
verzinsliche Wertpapiere erworben werden.<br />
Dabei wird das Währungsrisiko gegen den Euro<br />
abgesichert.<br />
Es wird überwiegend in Wertpapiere investiert,<br />
die zum Zeitpunkt des Erwerbs einen Investment<br />
Grade Status besitzen.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in<br />
Geldmarkt bzw. geldmarktnahe Wertpapiere<br />
investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />
können Credit Default Swaps (CDS) zu<br />
Absicherungszwecken erworben werden. Die<br />
im Fondsvermögen gehaltenen verzinslichen<br />
Wertpapiere werden unter anderem im Hinblick<br />
auf das Laufzeitende des Fonds im Jahre 2017<br />
ausgewählt.<br />
Die Anlagen des Fonds in Asset Backed Securities<br />
sind auf 20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle in<br />
Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden.<br />
Pre-Hedging<br />
Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />
und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />
können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />
mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />
PreHedgingVereinbarungen durch den Einsatz<br />
geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap oder<br />
ForwardTransaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />
PreHedgingVereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit PreHedgingVereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />
je Anteil dieser PreHedging Transaktionen der<br />
Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />
dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />
der PreHedging Transaktionen) am<br />
Auflegungsdatum.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Fonds auch PreHedging Transaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
PreHedging Transaktion mit flexiblem Volumen<br />
auf Basis einer SwapTransaktion spiegeln<br />
das Marktrisiko des Kontrahenten des OTC<br />
Swaps in der Zeit vom Abschluss der PreHedge<br />
Transaktion bis zum Auflegungsdatum wider.<br />
Die PreHedging Kosten sind in diesem Fall in<br />
der entsprechenden Swap Transaktion enthalten<br />
und werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />
des Fonds berücksichtigt.<br />
Demgemäß werden die Kosten im Zusammenhang<br />
mit PreHedgingVereinbarungen mit flexiblem<br />
Volumen dem Fonds belastet und hierbei<br />
von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile in<br />
der Zeichnungsphase getragen.<br />
72<br />
ISIN-Code LU0772833587<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>1DE<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Erstausgabepreis 103,00 Euro (inkl. 3,0% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 3,0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Verwässerungsausgleich 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1,5% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />
da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />
beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />
Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des<br />
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />
vollständig oder teilweise verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />
ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />
Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />
würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens für<br />
die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />
Fonds vorgesehenen Anlagephasen im Fonds verbleiben<br />
würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />
wird deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />
von 1,5% zugunsten des Fondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />
Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende 15.12.2017<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />
verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb<br />
kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds<br />
Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Wertpapiere und anderen<br />
Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />
des Teilfonds haben vorwiegend<br />
folgende Faktoren:<br />
– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />
und damit verbundene Renditeveränderungen<br />
bzw. Kursbewegungen an den globalen Märkten<br />
für verzinsliche Wertpapiere können die Wertentwicklung<br />
des Teilfonds positiv oder negativ<br />
beeinflussen.<br />
– Liquidität<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />
sollen für den Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />
erworben werden, die jederzeit wieder<br />
veräußert werden können. Gleichwohl können<br />
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />
Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher<br />
engen Marktsegment gehandelt werden, einer<br />
erheblichen Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />
die von besonderer Illiquidität der im<br />
Teilfondsvermögen gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />
sind, können sich Mittelabflüsse<br />
negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
auswirken.<br />
– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich um<br />
ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch den<br />
Einsatz von Derivate enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> Corporate Bonds 2017 stellt der iBoxx EUR<br />
Non-Financials Senior dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />
werden.<br />
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />
doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />
Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />
ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />
für den Teilfonds anzusehen.<br />
Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />
reduziert sich zunächst um den<br />
unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />
(= Auszahlungsbetrag) sowie<br />
außerdem um Gebühren oder andere Belastungen,<br />
die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
d) Verwässerungsausgleich<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1,5% bezogen<br />
auf den Bruttorücknahmebetrag zu Gunsten des<br />
Fondsvermögens erhoben*, da das Fondskonzept<br />
auf mehrjährigen Anlagephasen beruht. Auf den<br />
Verwässerungsausgleich kann nach dem Ermessen<br />
des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung<br />
des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />
vollständig oder teilweise verzichtet<br />
werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />
ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement<br />
in Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten.<br />
Die Veräußerung der getätigten Anlagen vor<br />
Ablauf einer Anlageperiode würde zu erhöhten<br />
Transaktionskosten und Abschlägen durch Geld-/<br />
Briefspannen führen. Diese negativen Effekte können<br />
zu einer Verwässerung des Fondsvermögens<br />
für die verbleibenden Anleger führen, die während<br />
der vom Fonds vorgesehenen Anlagephasen im<br />
Fonds verbleiben würden. Zum Schutz des Fondsvermögens<br />
vor Verwässerungseffekten wird deshalb<br />
für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />
von 1,5% zugunsten des Fondsvermögens erhoben*.<br />
Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />
Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können die<br />
folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die taxe<br />
d’abonnement), sowie im Zusammenhang mit<br />
den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />
Pre-Hedging-Vereinbarungen;<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />
niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger des<br />
Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei Maßnahmen<br />
im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung oder bei<br />
Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung<br />
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern<br />
und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft<br />
für Anlageentscheidungen im<br />
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu<br />
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen,<br />
die die Broker und Händler selbst anbieten,<br />
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie<br />
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die<br />
Markt- und Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten Verwaltungsvergütungen,<br />
da sowohl auf der Ebene<br />
des Fonds als auch auf der Ebene eines Zielfonds<br />
Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer Fonds<br />
angelegt, die unmittelbar oder mittelbar von derselben<br />
Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen<br />
Gesellschaft verwaltet werden, mit der die<br />
Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine<br />
wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung<br />
verbunden ist, so werden durch die Verwaltungsgesellschaft<br />
oder die andere Gesellschaft für die<br />
Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen anderer<br />
Fonds dem Fondsvermögen keine Gebühren<br />
belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
73
Produktannex 20: <strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Renten<br />
Direkt 2017 gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Renten Direkt<br />
2017 ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />
in Euro. Für das Fondsvermögen sollen<br />
auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte<br />
verzinsliche Wertpapiere erworben<br />
werden, insbesondere Covered Bonds, die zum<br />
Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment<br />
Grade Status verfügen. Darüber hinaus kann das<br />
Fondsvermögen in Geldmarkt bzw. geldmarktnahe<br />
Wertpapiere investieren. Im Rahmen der<br />
gesetzlichen Vorschriften können Credit Default<br />
Swaps (CDS) zu Absicherungszwecken erworben<br />
werden. Die im Fondsvermögen gehaltenen<br />
verzinslichen Wertpapiere werden im Hinblick<br />
auf das Laufzeitende des Fonds im Jahre 2017<br />
ausgewählt.<br />
Die Anlagen des Fonds in Asset Backed Securities<br />
sind auf 20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />
in Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden. In Marktphasen<br />
die von besonderer Illiquidität der im Fondsvermögen<br />
gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />
sind, können sich Mittelabflüsse negativ auf die<br />
Wertentwicklung des Fonds auswirken.<br />
Pre-Hedging<br />
Um Marktbewegungen, die die Rendite bei<br />
Vermarktung und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />
können, abzufedern, kann der Fonds im<br />
Einklang mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />
PreHedgingVereinbarungen durch den<br />
Einsatz geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap<br />
oder ForwardTransaktionen) übernehmen. Der<br />
Fonds trägt die Kosten im Zusammenhang mit<br />
diesen PreHedgingVereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit PreHedgingVereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />
je Anteil dieser PreHedging Transaktionen der<br />
Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />
dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />
der PreHedging Transaktionen) am<br />
Auflegungsdatum.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Fonds auch PreHedging Transaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
PreHedging Transaktion mit flexiblem Volumen<br />
auf Basis einer SwapTransaktion spiegeln<br />
das Marktrisiko des Kontrahenten des OTC<br />
Swaps in der Zeit vom Abschluss der PreHedge<br />
Transaktion bis zum Auflegungsdatum wider.<br />
Die PreHedging Kosten sind in diesem Fall in<br />
der entsprechenden Swap Transaktion enthalten<br />
und werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />
des Fonds berücksichtigt.<br />
Demgemäß werden die Kosten im Zusammenhang<br />
mit PreHedgingVereinbarungen mit flexiblem<br />
Volumen dem Fonds belastet und hierbei<br />
von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile in<br />
der Zeichnungsphase getragen.<br />
74<br />
ISIN-Code LU0775792905<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>1DF<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Vollständiger Verkaufsprospekt und die<br />
Wesentlichen Anlegerinformationen werden entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Vollständiger Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend<br />
aktualisiert.<br />
Erstausgabepreis 103,00 Euro (inkl. 3,0% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 3,0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Verwässerungsausgleich 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />
da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />
beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />
Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des<br />
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />
vollständig oder teilweise verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />
ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />
Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />
würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens für<br />
die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />
Fonds vorgesehenen Anlagephasen im Fonds verbleiben<br />
würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />
wird deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />
von 3,0% zugunsten des Fondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />
Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs, Rücknahme und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende 15.12.2017<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />
verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb<br />
kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds<br />
Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Wertpapiere und<br />
anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />
des Teilfonds haben vorwiegend<br />
folgende Faktoren:<br />
– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />
und damit verbundene Renditeveränderungen<br />
bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />
Märkten für verzinsliche Wertpapiere können die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds positiv oder negativ<br />
beeinflussen.<br />
– Liquidität<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />
sollen für den Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />
erworben werden, die jederzeit wieder<br />
veräußert werden können. Gleichwohl können<br />
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />
Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher<br />
engen Marktsegment gehandelt werden, einer<br />
erheblichen Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />
die von besonderer Illiquidität der im<br />
Teilfondsvermögen gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />
sind, können sich Mittelabflüsse<br />
negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
auswirken.<br />
– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />
Risikomanagement<br />
Für den Teilfonds wird als Methode für die Marktrisikobegrenzung<br />
der relative Value at Risk (VaR)-<br />
Ansatz verwendet.<br />
Ergänzend zu den Regelungen im Verkaufsprospekt<br />
– Allgemeiner Teil wird das Marktrisikopotential<br />
des Teilfonds mit Hilfe eines derivatefreien<br />
Vergleichsvermögens gemessen.<br />
Bei dem Vergleichsvermögen handelt es sich<br />
um ein Portfolio, das keine Hebelwirkung durch<br />
den Einsatz von Derivate enthält. Das dementsprechende<br />
Vergleichsvermögen für den Teilfonds<br />
<strong>DWS</strong> Renten Direkt 2017 stellt der iBoxx<br />
€ Covered dar. Die genaue Zusammensetzung<br />
des Vergleichsvermögens kann auf Nachfrage<br />
bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert<br />
werden.<br />
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />
doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />
Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />
ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />
für den Teilfonds anzusehen.<br />
Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />
reduziert sich zunächst um den<br />
unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />
(= Auszahlungsbetrag)<br />
sowie außerdem um Gebühren oder andere<br />
Belastungen, die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
d) Verwässerungsausgleich<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 1,5% bezogen<br />
auf den Bruttorücknahmebetrag zu Gunsten des<br />
Fondsvermögens erhoben*, da das Fondskonzept<br />
auf mehrjährigen Anlagephasen beruht. Auf<br />
den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />
Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung<br />
des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />
von Anteilsinhabern vollständig oder teilweise<br />
verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen<br />
Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das<br />
Fondsmanagement in Anlagen mit entsprechenden<br />
Laufzeiten. Die Veräußerung der getätigten<br />
Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode würde<br />
zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld-/Briefspannen führen. Diese negativen<br />
Effekte können zu einer Verwässerung des<br />
Fondsvermögens für die verbleibenden Anleger<br />
führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />
Anlagephasen im Fonds verbleiben würden.<br />
Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />
wird deshalb für Rückgaben ein<br />
Verwässerungsausgleich von 1,5% zugunsten<br />
des Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
erhoben.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
entstehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />
Pre-Hedging-Vereinbarungen;<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />
niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Gebühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine wesentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenzmethode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
75
Produktannex 21: <strong>DWS</strong> Bonds Select 2017<br />
Für den Teilfonds mit dem Namen <strong>DWS</strong> Bonds<br />
Select 2017 gelten in Ergänzung zu den im<br />
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil enthaltenen<br />
Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
Anlagepolitik<br />
Ziel der Anlagepolitik des <strong>DWS</strong> Bonds Select<br />
2017 ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung<br />
in Euro. Für das Fondsvermögen sollen auf<br />
Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte<br />
verzinsliche Wertpapiere erworben werden, insbesondere<br />
Staatsanleihen, Unternehmensanleihen<br />
und Covered Bonds. Dabei können Staats-<br />
und Unternehmensanleihen aus Industrie- und<br />
Entwicklungsländern (so genannte Emerging<br />
Markets), sowie Unternehmensanleihen mit<br />
Investment-Grade-Status und ohne Investment-<br />
Grade Status (so genannte High Yield Unternehmensanleihen)<br />
erworben werden. Darüber<br />
hinaus kann das Fondsvermögen in Geldmarkt-<br />
bzw. geldmarktnahe Wertpapiere investieren. Im<br />
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften können<br />
Credit Default Swaps (CDS) zu Absicherungszwecken<br />
erworben werden. Die im Fondsvermögen<br />
gehaltenen verzinslichen Wertpapiere werden im<br />
Hinblick auf das Laufzeitende des Fonds im Jahre<br />
2017 ausgewählt.<br />
Die Anlagen des Fonds in Asset Backed Securities<br />
sind auf 20% des Fondsvermögens begrenzt.<br />
In Marktphasen, die von besonderer Illiquidität<br />
der im Fondsvermögen gehaltenen Wertpapiere<br />
gekennzeichnet sind, können sich Mittelabflüsse<br />
negativ auf die Wertentwicklung des Fonds<br />
auswirken.<br />
Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in alle<br />
in Artikel 4 des Verwaltungsreglements – Allgemeiner<br />
Teil genannten und zulässigen Vermögenswerte<br />
angelegt werden. In Marktphasen<br />
die von besonderer Illiquidität der im Fondsvermögen<br />
gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />
sind, können sich Mittelabflüsse negativ auf die<br />
Wertentwicklung des Fonds auswirken.<br />
Pre-Hedging<br />
Um Marktbewegungen, die die Rendite bei Vermarktung<br />
und Auflegung des Fonds beeinflussen<br />
können, abzufedern, kann der Fonds im Einklang<br />
mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle)<br />
Pre-Hedging-Vereinbarungen durch den Einsatz<br />
geeigneter Derivate (zum Beispiel Swap- oder<br />
Forward-Transaktionen) übernehmen. Der Fonds<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen<br />
Pre-Hedging-Vereinbarungen und berücksichtigt<br />
dabei die Interessen der Anteilinhaber.<br />
Soweit Pre-Hedging-Vereinbarungen für ein zuvor<br />
festgelegtes Volumen eingegangen werden,<br />
entspricht der (positive oder negative) Einfluss<br />
je Anteil dieser Pre-Hedging Transaktionen der<br />
Differenz zwischen dem Erstanteilwert und<br />
dem Wert des Fondsvermögens je Anteil (einschließlich<br />
der Pre-Hedging Transaktionen) am<br />
Auflegungsdatum.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für<br />
den Fonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit<br />
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer<br />
Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen<br />
auf Basis einer Swap-Transaktion spiegeln das<br />
Marktrisiko des Kontrahenten des OTC-Swaps<br />
in der Zeit vom Abschluss der Pre-Hedge Transaktion<br />
bis zum Auflegungsdatum wider. Die<br />
76<br />
ISIN-Code LU0775793036<br />
Wertpapierkennnummer <strong>DWS</strong>1DG<br />
Teilfondswährung Euro<br />
Erstzeichnungsperiode Das Erstzeichnungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Auflegungsdatum Das Auflegungsdatum wird von der Geschäftsleitung<br />
festgelegt. Der Verkaufsprospekt und die Wesentlichen<br />
Anlegerinformationen werden entsprechend aktualisiert.<br />
Erstausgabepreis 103,00 Euro (inkl. 3,0% Ausgabeaufschlag)<br />
Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg (zzgl. 24.+ 31.12.)<br />
Ausgabeaufschlag bis zu 3,0%<br />
(vom Anteilinhaber zu tragen)<br />
Verwässerungsausgleich 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 3,0% bezogen auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
zu Gunsten des Fondsvermögens erhoben*,<br />
da das Fondskonzept auf mehrjährigen Anlagephasen<br />
beruht. Auf den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />
Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung des<br />
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Anteilsinhabern<br />
vollständig oder teilweise verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen Anlagehorizont<br />
ausgelegt ist, investiert das Fondsmanagement in<br />
Anlagen mit entsprechenden Laufzeiten. Die Veräußerung<br />
der getätigten Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode<br />
würde zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld-/Briefspannen führen. Diese negativen Effekte<br />
können zu einer Verwässerung des Fondsvermögens für<br />
die verbleibenden Anleger führen, die während der vom<br />
Fonds vorgesehenen Anlagephasen im Fonds verbleiben<br />
würden. Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />
wird deshalb für Rückgaben ein Verwässerungsausgleich<br />
von 3,0% zugunsten des Fondsvermögens<br />
erhoben*. Der Verwässerungsausgleich wird auf den<br />
Bruttorücknahmebetrag erhoben.<br />
Ertragsverwendung Ausschüttung<br />
Kostenpauschale bis zu 0,85% p.a.<br />
(vom Teilfonds zu tragen)<br />
Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge<br />
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.<br />
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem<br />
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder<br />
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage<br />
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages<br />
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden<br />
auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten<br />
Bewertungstages abgerechnet.<br />
Ausgabe von Anteilsbruchteilen Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben.<br />
Valuta Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei<br />
Bankarbeitstage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift<br />
des Gegenwertes erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der<br />
Rücknahme der Anteile.<br />
Laufzeitende 15.12.2017<br />
Taxe d’abonnement 0,05% p.a.<br />
Garantie Nein<br />
Anlegerprofil wachstumsorientiert<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
Das Teilfondsvermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement<br />
verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb<br />
kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
Pre-Hedging Kosten sind in diesem Fall in der<br />
entsprechenden Swap Transaktion enthalten und<br />
werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung<br />
des Fonds berücksichtigt. Demgemäß<br />
werden die Kosten im Zusammenhang<br />
mit Pre-Hedging-Vereinbarungen mit flexiblem<br />
Volumen dem Fonds belastet und hierbei von den<br />
Anlegern mit Zeichnung der Anteile in der Zeichnungsphase<br />
getragen.<br />
Besondere Risiken während der Laufzeit<br />
des Teilfonds<br />
Der Anteilwert des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Wertpapiere und<br />
anderen Einflussfaktoren ab. Einfluss auf die Anteilwertentwicklung<br />
des Teilfonds haben vorwiegend<br />
folgende Faktoren:<br />
– Entwicklung der globalen Märkte für verzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
Insbesondere die Veränderung von Bonitätsrisiken<br />
und damit verbundene Renditeveränderungen<br />
bzw. Kursbewegungen an den globalen<br />
Märkten für verzinsliche Wertpapiere können die<br />
Wertentwicklung des Teilfonds positiv oder negativ<br />
beeinflussen.<br />
– Liquidität<br />
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmtes<br />
Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich<br />
sollen für den Teilfonds nur solche Wertpapiere<br />
erworben werden, die jederzeit wieder<br />
veräußert werden können. Gleichwohl können<br />
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten<br />
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten<br />
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten<br />
Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die<br />
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher<br />
engen Marktsegment gehandelt werden, einer<br />
erheblichen Preisvolatilität unterliegen. In Marktphasen,<br />
die von besonderer Illiquidität der im<br />
Teilfondsvermögen gehaltenen Wertpapiere gekennzeichnet<br />
sind, können sich Mittelabflüsse<br />
negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds<br />
auswirken.<br />
– Bonitätssituation der Anleiheemittenten<br />
Risikomanagement<br />
Für das Teilfondsvermögen wird als Methode für<br />
die Marktrisikobegrenzung der absolute Value at<br />
Risk (VaR)-Ansatz verwendet.<br />
Das VaR des Teilfondsvermögens wird hierbei<br />
begrenzt auf 8,0% des Teilfondsvermögens bzgl.<br />
den Parametern 10 Tage Haltedauer und 99%<br />
Konfidenzniveau.<br />
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den<br />
doppelten Wert des Teilfondsvermögens überschreiten.<br />
Die angegebene erwartete Hebelwirkung<br />
ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze<br />
für den Teilfonds anzusehen.<br />
Teilfondswährung, Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreis, Verwässerungsausgleich<br />
a) Die Teilfondswährung ist der Euro.<br />
b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines<br />
Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0%. Der<br />
Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder<br />
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen<br />
Vertriebsländern anfallen.<br />
c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis<br />
reduziert sich zunächst um den<br />
unter d) ausführlich beschriebenen „Verwässerungsausgleich“<br />
(= Auszahlungsbetrag)<br />
sowie außerdem um Gebühren oder andere<br />
Belastungen, die in den jeweiligen Vertriebsländern<br />
anfallen.<br />
d) Verwässerungsausgleich<br />
Im Falle von Rücknahmeanträgen wird ein Verwässerungsausgleich<br />
in Höhe von 3,0% bezogen<br />
auf den Bruttorücknahmebetrag zu Gunsten des<br />
Fondsvermögens erhoben*, da das Fondskonzept<br />
auf mehrjährigen Anlagephasen beruht. Auf<br />
den Verwässerungsausgleich kann nach dem<br />
Ermessen des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung<br />
des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />
von Anteilsinhabern vollständig oder teilweise<br />
verzichtet werden.<br />
Da das Fondskonzept auf einen mehrjährigen<br />
Anlagehorizont ausgelegt ist, investiert das<br />
Fondsmanagement in Anlagen mit entsprechenden<br />
Laufzeiten. Die Veräußerung der getätigten<br />
Anlagen vor Ablauf einer Anlageperiode würde<br />
zu erhöhten Transaktionskosten und Abschlägen<br />
durch Geld-/Briefspannen führen. Diese negativen<br />
Effekte können zu einer Verwässerung des<br />
Fondsvermögens für die verbleibenden Anleger<br />
führen, die während der vom Fonds vorgesehenen<br />
Anlagephasen im Fonds verbleiben würden.<br />
Zum Schutz des Fondsvermögens vor Verwässerungseffekten<br />
wird deshalb für Rückgaben ein<br />
Verwässerungsausgleich von 3,0% zugunsten<br />
des Fondsvermögens erhoben*. Der Verwässerungsausgleich<br />
wird auf den Bruttorücknahmebetrag<br />
erhoben.<br />
Kosten<br />
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis<br />
zu 0,85% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen<br />
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten<br />
Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale<br />
werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft,<br />
das Fondsmanagement, der Vertrieb und<br />
die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird<br />
dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen.<br />
Neben der Kostenpauschale können<br />
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet<br />
werden:<br />
– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte<br />
des Teilfonds und dem Teilfonds<br />
selbst erhoben werden (insbesondere die<br />
taxe d’abonnement), sowie im Zusammenhang<br />
mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung<br />
evtl. entstehende Steuern;<br />
– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />
ent-stehende Kosten;<br />
– außerordentliche Kosten (z.B. Prozesskosten),<br />
die zur Wahrnehmung der Interessen der<br />
An-teilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung<br />
zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen<br />
der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht<br />
gesondert auszuweisen;<br />
– Kosten im Zusammenhang mit sog.<br />
Pre-Hedging-Vereinbarungen;<br />
* Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen<br />
niedrigeren Verwässerungsausgleich zu erheben.<br />
– Kosten für die Informationen der Anleger<br />
des Fonds mittels eines dauerhaften Datenträgers,<br />
mit Ausnahme der Kosten für Informationen<br />
bei Fondsverschmelzungen und bei<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern<br />
bei der Anteilwertermittlung<br />
oder bei Anlagegrenzverletzungen.<br />
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft<br />
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von<br />
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich<br />
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für<br />
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale<br />
Vergütung erhalten.<br />
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds<br />
ist die Verwaltungsgesellschaft zur<br />
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,<br />
die von Brokern und Händlern angeboten und<br />
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen<br />
im Interesse der Anteilinhaber<br />
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören<br />
direkte Dienstleistungen, die die Broker und<br />
Händler selbst anbieten, wie etwa Research<br />
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen,<br />
wie beispielsweise die Markt- und<br />
Kursinformationssysteme.<br />
Anlage in Anteilen an Zielfonds<br />
Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen<br />
führen, insbesondere zu doppelten<br />
Verwal-tungsvergütungen, da sowohl auf der<br />
Ebene des Fonds als auch auf der Ebene eines<br />
Zielfonds Ge-bühren anfallen.<br />
Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer<br />
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar<br />
von der-selben Verwaltungsgesellschaft oder einer<br />
anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit<br />
der die Ver-waltungsgesellschaft durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder<br />
durch eine we-sentliche direkte oder indirekte<br />
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die<br />
Verwaltungsgesell-schaft oder die andere Gesellschaft<br />
für die Zeichnung oder den Rückkauf von<br />
Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine<br />
Gebühren belastet.<br />
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für<br />
den auf Anteile an verbundenen Investmentvermögen<br />
entfallenden Teil wird um die von den<br />
erworbenen Investmentvermögen berechnete<br />
Ver-waltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt,<br />
gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe<br />
(Differenz-methode).<br />
Soweit der Fonds in Anteile an Zielfonds anlegt,<br />
die von anderen als den vorgenannten Gesellschaften<br />
aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu<br />
berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche<br />
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Fondsvermögen<br />
berechnet werden.<br />
Dauer des Teilfonds<br />
Die Laufzeit des Teilfonds ist befristet.<br />
Fondsmanager des Teilfonds<br />
Fondsmanager des Teilfonds ist die <strong>DWS</strong> Investment<br />
GmbH, Frankfurt.<br />
77
<strong>DWS</strong> <strong>Funds</strong><br />
2, Boulevard Konrad Adenauer<br />
L -1115 Luxemburg<br />
RC B 74377<br />
Telefon: 00 352 4 21 01-1<br />
Telefax: 00 352 4 21 01-900<br />
www.dws.lu<br />
016 30560 10 / II<br />
* Die <strong>DWS</strong>/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 29.2.2012.