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WIRTSCHAFT<br />
Arbeiten in den VAE<br />
LOHnEnDES gESCHäFT ODER REISE InS ungEWISSE?<br />
Der Wohlstand der Vereinigten arabischen Emirate (VaE) basiert auf dem Öl unter dem Wüstensand und dem Fortschritt, der<br />
mit hilfe von Millionen an Gastarbeitern das land in den letzten 50 Jahren vom Mittelalter in die Zukunft katapultiert hat. in<br />
den vergangenen Jahren kamen auch zunehmend gut ausgebildete Deutsche in die Boom-Städte am Golf, wo sie in einem sicheren<br />
und multikulturellen Umfeld in der Regel lukrative arbeitsangebote erhielten. Doch die fetten Jahre scheinen vorerst vorbei zu<br />
sein. Neben der Konjunkturflaute, gestiegenen lebenshaltungskosten und einem starken Konkurrenzdruck sorgt der abschluss<br />
eines neuen abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBa) zwischen den VaE und der Bundesrepublik Deutschland<br />
für Unsicherheit. am 11. Januar 2008 veranstaltete das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei<br />
Schlüter Graf & Partner ein „ahK legal Forum“ zum Thema „arbeiten in den VaE – Entsendungen, lokales arbeitsrecht,<br />
aufenthalt“. <strong>Discover</strong><strong>ME</strong> sprach mit Rechtsanwalt UlF-GREGoR SchUlZ über arbeitsrechtliche Fragen in den VaE.<br />
In den letzten Monaten rollten die ersten Entlassungswellen in der<br />
Bau- und Finanzbranche. Wie geht man im Fall einer Kündigung am<br />
besten vor?<br />
Aufgrund der aktuellen weltweiten Wirtschaftskrise stehen Entlassungen<br />
auch in den VAE auf der Tagesordnung. Sofern Arbeitnehmer mit unbefristeten<br />
Arbeitsverträgen angestelllt sind, kann ihnen auf der Grundlage des<br />
Gesetzes und sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, relativ<br />
unproblematisch mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Im Falle der<br />
Beendigung eines Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine<br />
Abfindung, sogenannte End of Service Gratuity oder Severance Pay an den<br />
Arbeitnehmer zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach der Dauer der<br />
Betriebszugehörigkeit richtet. Bei besser bezahlten Arbeitnehmern kann es sich<br />
dabei durchaus um substantielle Summen handeln. Sofern hier Streit entsteht,<br />
sollte beide Seiten natürlich zuerst versuchen, sich gütlich zu einigen. Wenn<br />
keine Lösung gefunden werden kann, geht der Fall zunächst zum „Labour<br />
Dispute Committee“, einer Art behördlicher Schlichtungsstelle. Führt auch dies<br />
zu keiner Einigung, muss der Streit vor Gericht entschieden werden.<br />
Wann wird ein Arbeitsverbot (Labour Ban) ausgesprochen?<br />
Das Aufenthaltsrecht ist in den VAE in der Regel an die Arbeitserlaubnis gekoppelt.<br />
Im Falle einer Kündigung wird also auch die Aufenthaltsgenehmigung<br />
(Residence Visa) aufgehoben. Laut Gesetz haben Ausländer nach dem In-Krafttreten<br />
der Kündigung 30 Tage Zeit, entweder eine neue Arbeitsstelle zu finden<br />
oder ihre Abreise vorzubereiten. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird<br />
im Computersystem des Labour Departments grundsätzlich automatisch ein<br />
„Labour Ban“, d.h. eine Sperre für die Erteilung einer neuen Arbeitserlaubnis,<br />
generiert,die für sechs Monate gültig ist. Diese Sperre kann allerdings aufgehoben<br />
werden, wenn unter anderem das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr<br />
Bestand hatte und der Arbeitgeber ein „No-Objection Certificate“ ausstellt.<br />
Dies ist unabhängig davon, ob die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers oder<br />
Arbeitnehmers ausgesprochen wurde. Die Freizonen in den VAE folgen eigenen<br />
Regelungen, aber generell kann man sagen, dass diese nach Beendigung eines<br />
Arbeitsverhältnisses keine Arbeitsverbote ausstellen, sogenannte No-Ban-Policy.<br />
Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit für Arbeitnehmer mit „Labour<br />
Ban“ im Staatsgebiet, eine Anstellung innerhalb einer Freizone zu finden. Dies<br />
ist für viele Arbeitnehmer, denen im Staatsgebiet gekündigt wurde, die einzige<br />
Alternative, um weiterhin legal im Land zu bleiben und zu arbeiten.<br />
Es gibt immer wieder den Fall, dass Arbeitnehmer eine Stelle ohne gültige<br />
Arbeitserlaubnis antreten. Mit welchen Konsequenzen ist im Fall einer<br />
Kontrolle durch das Labour Department zu rechnen?<br />
Auch wenn dies eine häufige Praxis in den VAE ist, so verstoßen sowohl<br />
Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gegen geltendes Recht. Seit der Reform des<br />
<strong>Discover</strong> <strong>ME</strong> 14<br />
rechtsanwalt ulf-gregor schulz<br />
Aufenthaltsrechts im Jahr 2007 werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, so<br />
dass die Wahrscheinlichkeit von unangekündigten Inspektionen durch Mitarbeiter<br />
des Labour Department gestiegen ist. Wird ein Arbeitnehmer ohne gültige<br />
Arbeitserlaubnis am Arbeitsplatz angetroffen, so drohen hohe Geldstrafen von<br />
bis zu 50.000 Dirham für jeden einzelnen Verstoß und sogar Freiheitsstrafen<br />
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir raten dringend davon ab, auf der Basis<br />
eines Besucher- oder Touristenvisums eine Arbeit aufzunehmen. Das Verfahren<br />
zur Erteilung der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltsgenehmigung kann<br />
zwar mehrere Wochen in Anspruch nehmen, insbesondere wenn zusätzlich noch<br />
Hochschulabschlüsse im Heimatland und in den VAE legalisiert werden müssen,<br />
gleichwohl sollte das behördliche Verfahren unbedingt eingehalten werden,<br />
da im Falle eines Verstoßes neben den genannten Strafen auch die Verhängung<br />
eines Visa-Bans, d.h. ein generelles Einreiseverbot, und ein langfristiges Arbeitsverbot<br />
im Raume stehen.<br />
Sind die VAE Ihrer Meinung nach noch interessant für deutsche<br />
Arbeitnehmer?<br />
Das zwischen den VAE und der BRD neu verhandelte DBA wird den Zufluss<br />
von deutschen Arbeitskräften in die VAE sicherlich beeinflussen. Vereinfacht<br />
dargestellt kann man die Situation folgendermaßen beschreiben. Aus Sicht des<br />
deutschen Steuerrechts gilt prinzipiell, dass jede Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem<br />
Aufenthalt in Deutschland mit seinem Welteinkommen steuerlich<br />
veranlagt wird. Man spricht von der sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht<br />
und dem Welteinkommensprinzip. Nach dem neuen DBA ist auf der Grundlage<br />
der Informationen des Bundesministerium für Finanzen davon auszugehen,<br />
dass nunmehr ausschließlich die Anrechnungsmethode zur Berechnung der<br />
Besteuerung der Arbeitnehmer durch die deutschen Finanzbehörden zur Anwendung<br />
kommen wird. Damit wird es in der Zukunft wohl schwieriger werden,<br />
das Arbeiten in den VAE für qualifizierte deutsche Arbeitskräfte finanziell<br />
attraktiv zu gestalten. Der ohnehin schon hohe Kostendruck auf Arbeitgeberseite<br />
wird wohl weiter steigen. Dies dürfte vor allem der Mittelstand zu spüren<br />
bekommen. Ich gehe dennoch davon aus, dass es weiterhin einen Bedarf an<br />
hochqualifiziertem Personal aus Deutschland geben wird. Wahrscheinlich<br />
werden die Arbeitgeber verstärkt von den Arbeitnehmern verlangen, dass diese<br />
ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, um steuerliche und damit finanzielle<br />
Nachteile zu vermeiden. Momentan ist dies eine schwierige Lage für die deutsche<br />
Wirtschaft, insbesondere vor dem Hintergrund dass eine Vielzahl anderer<br />
Staaten vergleichsweise günstigere DBAs und Investitionsabkommen mit den<br />
VAE abgeschlossen haben.<br />
Ich glaube jedoch, dass die VAE weiterhin ein attraktiver Standort für die<br />
deutsche Wirtschaft sein werden und das lokale Wirtschaftswachstum sowie<br />
die angestrebte weitere Diversifizierung der Wirtschaft erheblichen Bedarf an<br />
qualifizierten Arbeitskräften aus Deutschland mit sich bringen wird. ←<br />
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