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WIRTSCHAFT<br />

Arbeiten in den VAE<br />

LOHnEnDES gESCHäFT ODER REISE InS ungEWISSE?<br />

Der Wohlstand der Vereinigten arabischen Emirate (VaE) basiert auf dem Öl unter dem Wüstensand und dem Fortschritt, der<br />

mit hilfe von Millionen an Gastarbeitern das land in den letzten 50 Jahren vom Mittelalter in die Zukunft katapultiert hat. in<br />

den vergangenen Jahren kamen auch zunehmend gut ausgebildete Deutsche in die Boom-Städte am Golf, wo sie in einem sicheren<br />

und multikulturellen Umfeld in der Regel lukrative arbeitsangebote erhielten. Doch die fetten Jahre scheinen vorerst vorbei zu<br />

sein. Neben der Konjunkturflaute, gestiegenen lebenshaltungskosten und einem starken Konkurrenzdruck sorgt der abschluss<br />

eines neuen abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBa) zwischen den VaE und der Bundesrepublik Deutschland<br />

für Unsicherheit. am 11. Januar 2008 veranstaltete das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei<br />

Schlüter Graf & Partner ein „ahK legal Forum“ zum Thema „arbeiten in den VaE – Entsendungen, lokales arbeitsrecht,<br />

aufenthalt“. <strong>Discover</strong><strong>ME</strong> sprach mit Rechtsanwalt UlF-GREGoR SchUlZ über arbeitsrechtliche Fragen in den VaE.<br />

In den letzten Monaten rollten die ersten Entlassungswellen in der<br />

Bau- und Finanzbranche. Wie geht man im Fall einer Kündigung am<br />

besten vor?<br />

Aufgrund der aktuellen weltweiten Wirtschaftskrise stehen Entlassungen<br />

auch in den VAE auf der Tagesordnung. Sofern Arbeitnehmer mit unbefristeten<br />

Arbeitsverträgen angestelllt sind, kann ihnen auf der Grundlage des<br />

Gesetzes und sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, relativ<br />

unproblematisch mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Im Falle der<br />

Beendigung eines Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine<br />

Abfindung, sogenannte End of Service Gratuity oder Severance Pay an den<br />

Arbeitnehmer zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach der Dauer der<br />

Betriebszugehörigkeit richtet. Bei besser bezahlten Arbeitnehmern kann es sich<br />

dabei durchaus um substantielle Summen handeln. Sofern hier Streit entsteht,<br />

sollte beide Seiten natürlich zuerst versuchen, sich gütlich zu einigen. Wenn<br />

keine Lösung gefunden werden kann, geht der Fall zunächst zum „Labour<br />

Dispute Committee“, einer Art behördlicher Schlichtungsstelle. Führt auch dies<br />

zu keiner Einigung, muss der Streit vor Gericht entschieden werden.<br />

Wann wird ein Arbeitsverbot (Labour Ban) ausgesprochen?<br />

Das Aufenthaltsrecht ist in den VAE in der Regel an die Arbeitserlaubnis gekoppelt.<br />

Im Falle einer Kündigung wird also auch die Aufenthaltsgenehmigung<br />

(Residence Visa) aufgehoben. Laut Gesetz haben Ausländer nach dem In-Krafttreten<br />

der Kündigung 30 Tage Zeit, entweder eine neue Arbeitsstelle zu finden<br />

oder ihre Abreise vorzubereiten. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird<br />

im Computersystem des Labour Departments grundsätzlich automatisch ein<br />

„Labour Ban“, d.h. eine Sperre für die Erteilung einer neuen Arbeitserlaubnis,<br />

generiert,die für sechs Monate gültig ist. Diese Sperre kann allerdings aufgehoben<br />

werden, wenn unter anderem das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr<br />

Bestand hatte und der Arbeitgeber ein „No-Objection Certificate“ ausstellt.<br />

Dies ist unabhängig davon, ob die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers oder<br />

Arbeitnehmers ausgesprochen wurde. Die Freizonen in den VAE folgen eigenen<br />

Regelungen, aber generell kann man sagen, dass diese nach Beendigung eines<br />

Arbeitsverhältnisses keine Arbeitsverbote ausstellen, sogenannte No-Ban-Policy.<br />

Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit für Arbeitnehmer mit „Labour<br />

Ban“ im Staatsgebiet, eine Anstellung innerhalb einer Freizone zu finden. Dies<br />

ist für viele Arbeitnehmer, denen im Staatsgebiet gekündigt wurde, die einzige<br />

Alternative, um weiterhin legal im Land zu bleiben und zu arbeiten.<br />

Es gibt immer wieder den Fall, dass Arbeitnehmer eine Stelle ohne gültige<br />

Arbeitserlaubnis antreten. Mit welchen Konsequenzen ist im Fall einer<br />

Kontrolle durch das Labour Department zu rechnen?<br />

Auch wenn dies eine häufige Praxis in den VAE ist, so verstoßen sowohl<br />

Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gegen geltendes Recht. Seit der Reform des<br />

<strong>Discover</strong> <strong>ME</strong> 14<br />

rechtsanwalt ulf-gregor schulz<br />

Aufenthaltsrechts im Jahr 2007 werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, so<br />

dass die Wahrscheinlichkeit von unangekündigten Inspektionen durch Mitarbeiter<br />

des Labour Department gestiegen ist. Wird ein Arbeitnehmer ohne gültige<br />

Arbeitserlaubnis am Arbeitsplatz angetroffen, so drohen hohe Geldstrafen von<br />

bis zu 50.000 Dirham für jeden einzelnen Verstoß und sogar Freiheitsstrafen<br />

für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir raten dringend davon ab, auf der Basis<br />

eines Besucher- oder Touristenvisums eine Arbeit aufzunehmen. Das Verfahren<br />

zur Erteilung der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltsgenehmigung kann<br />

zwar mehrere Wochen in Anspruch nehmen, insbesondere wenn zusätzlich noch<br />

Hochschulabschlüsse im Heimatland und in den VAE legalisiert werden müssen,<br />

gleichwohl sollte das behördliche Verfahren unbedingt eingehalten werden,<br />

da im Falle eines Verstoßes neben den genannten Strafen auch die Verhängung<br />

eines Visa-Bans, d.h. ein generelles Einreiseverbot, und ein langfristiges Arbeitsverbot<br />

im Raume stehen.<br />

Sind die VAE Ihrer Meinung nach noch interessant für deutsche<br />

Arbeitnehmer?<br />

Das zwischen den VAE und der BRD neu verhandelte DBA wird den Zufluss<br />

von deutschen Arbeitskräften in die VAE sicherlich beeinflussen. Vereinfacht<br />

dargestellt kann man die Situation folgendermaßen beschreiben. Aus Sicht des<br />

deutschen Steuerrechts gilt prinzipiell, dass jede Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem<br />

Aufenthalt in Deutschland mit seinem Welteinkommen steuerlich<br />

veranlagt wird. Man spricht von der sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht<br />

und dem Welteinkommensprinzip. Nach dem neuen DBA ist auf der Grundlage<br />

der Informationen des Bundesministerium für Finanzen davon auszugehen,<br />

dass nunmehr ausschließlich die Anrechnungsmethode zur Berechnung der<br />

Besteuerung der Arbeitnehmer durch die deutschen Finanzbehörden zur Anwendung<br />

kommen wird. Damit wird es in der Zukunft wohl schwieriger werden,<br />

das Arbeiten in den VAE für qualifizierte deutsche Arbeitskräfte finanziell<br />

attraktiv zu gestalten. Der ohnehin schon hohe Kostendruck auf Arbeitgeberseite<br />

wird wohl weiter steigen. Dies dürfte vor allem der Mittelstand zu spüren<br />

bekommen. Ich gehe dennoch davon aus, dass es weiterhin einen Bedarf an<br />

hochqualifiziertem Personal aus Deutschland geben wird. Wahrscheinlich<br />

werden die Arbeitgeber verstärkt von den Arbeitnehmern verlangen, dass diese<br />

ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, um steuerliche und damit finanzielle<br />

Nachteile zu vermeiden. Momentan ist dies eine schwierige Lage für die deutsche<br />

Wirtschaft, insbesondere vor dem Hintergrund dass eine Vielzahl anderer<br />

Staaten vergleichsweise günstigere DBAs und Investitionsabkommen mit den<br />

VAE abgeschlossen haben.<br />

Ich glaube jedoch, dass die VAE weiterhin ein attraktiver Standort für die<br />

deutsche Wirtschaft sein werden und das lokale Wirtschaftswachstum sowie<br />

die angestrebte weitere Diversifizierung der Wirtschaft erheblichen Bedarf an<br />

qualifizierten Arbeitskräften aus Deutschland mit sich bringen wird. ←<br />

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