Wertschätzende Kommunikation - Wirtschaftsjunioren Mannheim ...
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Bleibt <strong>Mannheim</strong> unternehmerfreundlich?<br />
<strong>Mannheim</strong> nach Gewerbesteuererhöhung<br />
an der Spitze<br />
// Text: Michael Sittek<br />
Vergangenen Dezember wurde in <strong>Mannheim</strong><br />
mit Wirkung zum Januar 2012 der<br />
Gewerbesteuerhebesatz von 415 auf 430<br />
Punkte erhöht. Damit ist er der höchste<br />
in ganz Baden-Württemberg. Trotz aller<br />
Widerstände aus Wirtschaft und teilweise<br />
auch aus Politik wurde diese Erhöhung<br />
im Gemeinderat durchgesetzt. Dieser Artikel<br />
beleuchtet daher die Hintergründe<br />
der Gewerbesteuer, Sinn und Unsinnigkeit<br />
der Erhöhung und mögliche Konsequenzen.<br />
Als Unternehmen sieht man sich einer<br />
Vielzahl unterschiedlicher Steuern<br />
ausgesetzt. Eine davon ist die Gewerbesteuer.<br />
Sie wird als Ertragssteuer von<br />
den jeweiligen Gemeinden auf die objektive<br />
Ertragskraft eines Gewerbebetriebs<br />
10 / IM TREND<br />
erhoben. Als Gewerbebetriebe gelten<br />
hierbei nach dem Gewerbesteuergesetz<br />
(GewStG) diejenigen, die entweder über<br />
ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des<br />
Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen<br />
und Personengesellschaften)<br />
oder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft<br />
erfasst werden. Die Gewerbesteuer<br />
wird in der Gemeinde erhoben,<br />
in der die Betriebsstätte zur Ausübung<br />
des Gewerbes unterhalten wird. Freiberufliche<br />
oder andere nichtgewerbliche<br />
selbstständige Tätigkeiten unterliegen<br />
nicht der Gewerbesteuer.<br />
BEREchNuNG DER GEWERBEsTEuER<br />
Die Steuerbasis der Gewerbesteuer bildet<br />
der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.<br />
Ihm werden Hinzurechnungen addiert<br />
und Kürzungen abgezogen. Das Ergebnis<br />
ist der Gewerbeertrag, der um eventuelle<br />
Verlustvorträge aus Vorjahren gemindert<br />
wird. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen<br />
oder eine Personengesellschaft,<br />
wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag<br />
in Höhe von 24.500 Euro reduziert.<br />
Bei Kapitalgesellschaften existiert dieser<br />
Freibetrag nicht. Der Gewerbeertrag<br />
multipliziert mit der auf 3,5% fixierten<br />
Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag.<br />
Auf diesen kommt der Gewerbesteuerhebesatz<br />
zur Anwendung, dessen<br />
Ergebnis den Aufwand an Gewerbesteuer<br />
darstellt (siehe Infobox).<br />
Das Besondere an der Gewerbesteuer ist,<br />
dass der Steuermessbetrag als Basis mit<br />
einem prozentualen Multiplikator verse-