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Bleibt <strong>Mannheim</strong> unternehmerfreundlich?<br />

<strong>Mannheim</strong> nach Gewerbesteuererhöhung<br />

an der Spitze<br />

// Text: Michael Sittek<br />

Vergangenen Dezember wurde in <strong>Mannheim</strong><br />

mit Wirkung zum Januar 2012 der<br />

Gewerbesteuerhebesatz von 415 auf 430<br />

Punkte erhöht. Damit ist er der höchste<br />

in ganz Baden-Württemberg. Trotz aller<br />

Widerstände aus Wirtschaft und teilweise<br />

auch aus Politik wurde diese Erhöhung<br />

im Gemeinderat durchgesetzt. Dieser Artikel<br />

beleuchtet daher die Hintergründe<br />

der Gewerbesteuer, Sinn und Unsinnigkeit<br />

der Erhöhung und mögliche Konsequenzen.<br />

Als Unternehmen sieht man sich einer<br />

Vielzahl unterschiedlicher Steuern<br />

ausgesetzt. Eine davon ist die Gewerbesteuer.<br />

Sie wird als Ertragssteuer von<br />

den jeweiligen Gemeinden auf die objektive<br />

Ertragskraft eines Gewerbebetriebs<br />

10 / IM TREND<br />

erhoben. Als Gewerbebetriebe gelten<br />

hierbei nach dem Gewerbesteuergesetz<br />

(GewStG) diejenigen, die entweder über<br />

ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des<br />

Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen<br />

und Personengesellschaften)<br />

oder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft<br />

erfasst werden. Die Gewerbesteuer<br />

wird in der Gemeinde erhoben,<br />

in der die Betriebsstätte zur Ausübung<br />

des Gewerbes unterhalten wird. Freiberufliche<br />

oder andere nichtgewerbliche<br />

selbstständige Tätigkeiten unterliegen<br />

nicht der Gewerbesteuer.<br />

BEREchNuNG DER GEWERBEsTEuER<br />

Die Steuerbasis der Gewerbesteuer bildet<br />

der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.<br />

Ihm werden Hinzurechnungen addiert<br />

und Kürzungen abgezogen. Das Ergebnis<br />

ist der Gewerbeertrag, der um eventuelle<br />

Verlustvorträge aus Vorjahren gemindert<br />

wird. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen<br />

oder eine Personengesellschaft,<br />

wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag<br />

in Höhe von 24.500 Euro reduziert.<br />

Bei Kapitalgesellschaften existiert dieser<br />

Freibetrag nicht. Der Gewerbeertrag<br />

multipliziert mit der auf 3,5% fixierten<br />

Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag.<br />

Auf diesen kommt der Gewerbesteuerhebesatz<br />

zur Anwendung, dessen<br />

Ergebnis den Aufwand an Gewerbesteuer<br />

darstellt (siehe Infobox).<br />

Das Besondere an der Gewerbesteuer ist,<br />

dass der Steuermessbetrag als Basis mit<br />

einem prozentualen Multiplikator verse-

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