15.01.2013 Aufrufe

Nicht mal guten Gewissens zum Bäcker schicken - VETimpulse.de

Nicht mal guten Gewissens zum Bäcker schicken - VETimpulse.de

Nicht mal guten Gewissens zum Bäcker schicken - VETimpulse.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Versicherungsrisiko Schulpraktikanten<br />

»<strong>Nicht</strong> <strong>mal</strong> <strong>guten</strong> <strong>Gewissens</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Bäcker</strong> <strong>schicken</strong>«<br />

Je<strong>de</strong>s Jahr kommen die Anfragen: Schüler <strong>de</strong>r Mittelstufenklassen suchen einen Platz für ihr Schulpraktikum.<br />

Beliebt vor allem bei <strong>de</strong>n Mädchen: die Tierarztpraxis. Die aber geht ein schwer<br />

kalkulierbares Risiko ein. Zu klären sind Versicherungsfragen und zu beachten ist das<br />

Jugendschutzgesetz.<br />

Was für Praktika juristisch gilt, hat die Sächsische<br />

Lan<strong>de</strong>stierärztekammer (LTK) in einem Merkblatt*<br />

zusammengefasst. Es rät vor allem, Praktikanten<br />

»nur dort einzusetzen, wo keine o<strong>de</strong>r nur<br />

eine sehr geringe Infektions- beziehungsweise<br />

Unfallgefahr besteht.« Was das letztlich be<strong>de</strong>utet,<br />

hat Dr. Kordula Roser im bpt-Mitteilungsblatt<br />

Bayern <strong>de</strong>utlicher formuliert: Das Jugendschutzgesetz<br />

verbietet jegliche Arbeiten, bei <strong>de</strong>nen<br />

ein Kontakt mit infektiösen o<strong>de</strong>r infektionsverdächtigen<br />

Tieren erfolgt; es verbietet Hilfeleistungen,<br />

die zu Infektionen führen können,<br />

ebenso wie Arbeiten mit Körperflüssigkeiten o<strong>de</strong>r<br />

benutzten medizinischen Geräten und Arbeiten<br />

mit Kontakt zu Großtieren.<br />

Wer aber weiß, ob ein Hund, <strong>de</strong>r zur Impfung<br />

kommt, nicht auch eine Infektion hat? Und<br />

schon beim Abwischen <strong>de</strong>s Behandlungstisches<br />

besteht Infektionsgefahr. Roser folgert: »Schülerpraktikanten<br />

können also lediglich am Empfang<br />

o<strong>de</strong>r im Behandlungsraum unter Einhaltung<br />

eines Sicherheitsabstan<strong>de</strong>s <strong>zum</strong> Behandlungstisch<br />

und Tieren eingesetzt wer<strong>de</strong>n.«<br />

Schulversicherung schützt begrenzt<br />

Dass <strong>de</strong>m so ist, bestätigt Stefan Boltz von <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen gesetzlichen Unfallkasse, einem <strong>de</strong>r<br />

Schulversicherungsträger: »Wird ein Schülerpraktikant<br />

verletzt o<strong>de</strong>r geschädigt, zahlt die Unfallkasse.<br />

Hat <strong>de</strong>r Tierarzt allerdings grob fahrlässig<br />

o<strong>de</strong>r gar vorsätzlich gehan<strong>de</strong>lt und <strong>de</strong>n Praktikanten<br />

<strong>zum</strong> Beispiel <strong>de</strong>m Jugendschutzrecht<br />

zuwi<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lnd eingesetzt, kann er regresspflichtig<br />

wer<strong>de</strong>n.« Generell, sagt Boltz, müsse<br />

über je<strong>de</strong>n Einzelfall geson<strong>de</strong>rt entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Wohl auch <strong>de</strong>shalb wollte <strong>zum</strong>in<strong>de</strong>st <strong>de</strong>r<br />

Kollegin Roser auf ihre schriftliche Anfrage niemand<br />

auflisten, was <strong>de</strong>nn nun genau versichert<br />

sei. »Letztlich können sie ihn nicht <strong>mal</strong> <strong>guten</strong><br />

<strong>Gewissens</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bäcker</strong> <strong>schicken</strong>.«<br />

Es bleibt also die Sorge: Wer zahlt, wenn etwas<br />

Meine Meinung<br />

Platz für Praktika muss es geben<br />

Dagmar Steele<br />

Ich will beileibe nieman<strong>de</strong>n dazu anregen, seinen<br />

Kopf in die Schlinge zu stecken. Dennoch fän<strong>de</strong><br />

ich es mehr als scha<strong>de</strong>, wenn Versicherungsfragen<br />

Schüler als Praktikanten aus <strong>de</strong>n Tierarztpraxen<br />

vertreiben. Noch vor <strong>de</strong>n Zeiten regulärer Schulpraktika<br />

hat mich eine Tierarztpraxis mit offenen<br />

Armen aufgenommen. Ich blieb dort als Praktikantin<br />

viele Jahre, gehörte sozusagen <strong>zum</strong> Inventar<br />

und habe <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Kollegen bis heute ungeheuer<br />

viel zu verdanken – beruflich wie menschlich.<br />

Diese Erfahrung möchte ich gerne weitergeben,<br />

empfin<strong>de</strong> das auch als meine Pflicht gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

passiert. Die Unfallversicherung <strong>de</strong>r Schule, die<br />

von Lehrern und Schulen immer wie<strong>de</strong>r angeführt<br />

wird, hat Grenzen. Macht dagegen <strong>de</strong>r<br />

Praktikant etwas kaputt, greift seine private Haftpflichtversicherung<br />

– o<strong>de</strong>r eine, die die Schule<br />

abgeschlossen hat. Dass er eine hat, sollte man<br />

sich vor Praktikumsbeginn bestätigen lassen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Schüler, juristisch formuliert, zu Tätigkeiten<br />

herangezogen (Arbeitsauftrag), haftet <strong>de</strong>r<br />

Tierarzt mit seiner (Berufs)Haftpflichtversicherung,<br />

wenn etwas passiert.<br />

Vor Praktikumsbeginn sollte <strong>de</strong>r Schüler eine<br />

vollständige Tetanusimpfung nachweisen und<br />

sich vom Arzt bescheinigen lassen (Kosten etwa<br />

40.- Euro), dass es keine bekannten Empfindlichkeiten<br />

gegen die in einer Tierarztpraxis bekannten<br />

Noxen gibt. Sonst besteht für die Praxis auch<br />

hier ein nachträgliches Haftungsrisiko. »Es wird<br />

schwierig sein einen Humankollegen zu fin<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>r das bescheinigt«, vermutet Roser.<br />

Wichtig ist die tierärztliche Schweigepflicht eingehalten<br />

wird. Der Tierarzt muss Schüler und<br />

Erziehungsberechtigte aufklären und sollten sich<br />

eine schriftliche Erklärung unterzeichnen lassen.<br />

Ein Vordruck fin<strong>de</strong>t sich im Merkblatt <strong>de</strong>r<br />

Sächsischen LTK. Auch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n sollte er<br />

sagen, dass Praktikanten dabei sind und um ihr<br />

Einverständnis bitten. Ob 14/15jährige die<br />

Schweigepflicht angemessen handhaben, bleibt<br />

<strong>de</strong>nnoch fraglich. Ein Tipp von Kordula Roser:<br />

»Lassen sie sich auf je<strong>de</strong>n Fall die Praktikumsberichte<br />

zeigen, bevor sie abgegeben wer<strong>de</strong>n,<br />

damit darin nicht Namen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re vertrauliche<br />

Informationen auftauchen.«<br />

Das nüchterne Fazit <strong>de</strong>r Sächsischen LTK: »Je<strong>de</strong>r<br />

Tierarzt muss insgesamt selbst abwägen und<br />

entschei<strong>de</strong>n, ob er in Anbetracht <strong>de</strong>s eingeschränkten<br />

Einsatzgebietes <strong>de</strong>s Praktikanten und<br />

<strong>de</strong>r umfangreichen zu beachten<strong>de</strong>n rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen seine Praxis für ein Schülerpraktikum<br />

zur Verfügung stellt.« ds<br />

In meiner Praxis hatte ich schon viele Praktikanten,<br />

gute, schlechte, engagierte und antriebslose.<br />

Manche sind heute längst approbierte Tierärzte,<br />

an<strong>de</strong>ren habe ich <strong>de</strong>n Berufswunsch sehr schnell<br />

und manch<strong>mal</strong> auch absichtlich »verdorben«.<br />

Und das ist gut so. Echte Einblicke in einen Beruf<br />

und das Berufsleben bekommt ein junger Mensch<br />

nicht via Fernsehen und Computer. Manch einer<br />

ist mit fürchterlich falschen Vorstellungen hier<br />

erschienen. Ich hoffe, dass es mir über die Jahre<br />

gelungen ist, einigen Jugendlichen ein realistisches<br />

Bild von unserem Beruf zu vermitteln – und<br />

nebenbei vielleicht auch ein paar Werte und ethische<br />

Voraussetzungen, die ihnen von zu Hause<br />

nicht mitgegeben wur<strong>de</strong>n.<br />

Für meine bei<strong>de</strong>n<br />

Kin<strong>de</strong>r wünsche ich<br />

mir, dass sie später<br />

eben diese Chance<br />

auch bekommen,<br />

Mentoren fin<strong>de</strong>n<br />

und so ihren Weg<br />

ins Berufsleben – auf<br />

welchen Gebieten<br />

auch immer. Daher<br />

habe ich mich entschie<strong>de</strong>n,<br />

trotz aller Dagmar Steele<br />

Widrigkeiten weiterhin<br />

Schülerpraktikanten aufzunehmen. Ist das<br />

dumm? Versicherungsrechtlich ganz bestimmt.<br />

Aber es ist meine bewusste Entscheidung. Sollte<br />

ich sie trotz aller Vorsicht ein<strong>mal</strong> bitterlich bereuen,<br />

dann wer<strong>de</strong> ich Sie das wissen lassen.<br />

Direkt mithelfen ist für Schulpraktikanten zwar<br />

interessant, aber vom Jugendschutzgesetz<br />

ein<strong>de</strong>utig verboten.<br />

Son<strong>de</strong>rfall: Ferienpraktika<br />

Eine Son<strong>de</strong>rstellung haben Praktika in <strong>de</strong>n Ferien.<br />

Schüler können dann über die Berufsgenossenschaft<br />

(bgw) abgesichert sein. Die teilt dazu<br />

mit: »Bei <strong>de</strong>r Ab<strong>de</strong>ckung sogenannter freiwilliger<br />

Praktika kommt es auf die Intention an. Wird<br />

ein langfristiges Arbeitsverhältnis angestrebt und<br />

die Initiative zur Einstellung <strong>de</strong>s Praktikanten<br />

geht vom Arbeitgeber aus, dann ist <strong>de</strong>r Praktikant<br />

über die bgw versichert. Ist es ein<br />

Schnupperpraktikum (»Einfühlungsverhältnis«)<br />

und die Initiative ging vom Praktikanten aus,<br />

dann ist die bgw nicht zuständig.«<br />

Doch wer will diese Intention wie prüfen? Stefan<br />

Boltz von <strong>de</strong>r Unfallkasse hat ein an<strong>de</strong>res Unterscheidungskriterium:<br />

»Führt ein Praktikant in<br />

diesen Ferienpraktika für <strong>de</strong>n Arbeitgeber Arbeiten<br />

aus, ist er über die bgw versichert, dafür<br />

reichen schon einfache Handlangerdienste. Sieht<br />

er tatsächlich nur zu, han<strong>de</strong>lt es sich um das<br />

genannte Einfühlungsverhältnis. Auch wenn er<br />

bezahlt wird, ist generell davon auszugehen,<br />

dass er dafür auch arbeitet.« Entsprechend empfiehlt<br />

die Tierärztekammer, das schriftliche Einverständnis<br />

<strong>de</strong>r Eltern einzuholen und einen<br />

Arbeitsvertrag abzuschließen – dann seien die<br />

Praktikanten auch über die Berufshaftpflicht und<br />

Unfallversicherung <strong>de</strong>s Tierarztes versichert.


Merkblatt zu Praktika von Schülern in veterinärmedizinischen<br />

Einrichtungen<br />

Je<strong>de</strong>s Jahr wer<strong>de</strong>n eine Vielzahl von Tierarztpraxen mit Anfragen von Schülern insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r 9. und 10. Klassen<br />

konfrontiert, die ein Schülerbetriebspraktikum für eine Zeitdauer von oft 2 bis 3 Wochen durchführen wollen. Das vorlie-<br />

gen<strong>de</strong> Merkblatt soll dazu diesen, die rechtlichen Grundlagen und <strong>de</strong>n rechtlichen Rahmen eines solchen Praktikums<br />

darzustellen, einen Überblick über zu beachten<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen und Bedingungen zu geben und letztendlich auch die<br />

Vor- und Nachteile darzustellen, um je<strong>de</strong>r tierärztlichen Einrichtung ein Abwägen zu erleichtern, ob die Durchführung<br />

eines Praktikums in ihrer Praxis in Frage kommen sollte.<br />

Intension eines Schülerpraktikums<br />

Sinn und Zweck eines solchen Praktikums ist für die Schüler neben einem allgemeinen „Hineinschnuppern“ in die Be-<br />

rufs- und Arbeitswelt und <strong>de</strong>m Kennenlernen <strong>de</strong>r Organisations- und Arbeitsabläufe einer Tierarztpraxis im beson<strong>de</strong>ren<br />

eine gut vorbereitete und begrün<strong>de</strong>te Berufswahl <strong>de</strong>s Praktikanten. Darüber hinaus ermöglichen die Praktika tierärztli-<br />

chen Praxen, gezielt potentielle Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> anzusprechen, die <strong>zum</strong> Arbeitsumfeld und Praxisteam passen, die gut<br />

informiert in ihre Ausbildung starten und die man auch schon persönlich kennen gelernt hat.<br />

Status <strong>de</strong>s Praktikanten<br />

Die Betriebspraktika begrün<strong>de</strong>n kein Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis, sie stehen im organisatorischen Zu-<br />

sammenhang mit <strong>de</strong>m Schulbesuch. Die Praktika erfolgen unentgeltlich.<br />

Praktische Hinweise<br />

Es sollte klar sein, dass es sich bei <strong>de</strong>n Praktikanten um mit <strong>de</strong>n Arbeitsabläufen einer Tierarztpraxis absolut unerfahre-<br />

ne Personen han<strong>de</strong>lt. Aus diesem Grund sind die Praktikanten zu Beginn <strong>de</strong>s Praktikums über mögliche Unfall- und<br />

Gesundheitsgefahren zu unterrichten, über erfor<strong>de</strong>rliche hygienische Maßnahmen aufzuklären sowie zu einem generel-<br />

len sicherheitsbewussten Verhalten anzuhalten. Sie sollten nur dort eingesetzt wer<strong>de</strong>n, wo keine o<strong>de</strong>r nur eine sehr<br />

geringe Infektions- bzw. Unfallgefahr besteht (<strong>zum</strong> Beispiel am Empfang, administrative Tätigkeiten). Sie dürfen zu<strong>de</strong>m<br />

keine Arbeiten verrichten, die ihre körperlichen Kräfte übersteigen. Da das Praktikum dazu dient, ein konkretes berufli-<br />

ches Tätigkeitsspektrum in seiner Vielfalt kennen zu lernen, empfiehlt es sich, zu Beginn <strong>de</strong>s Praktikums zusammen mit<br />

<strong>de</strong>m Praxispersonal und <strong>de</strong>m Praktikanten einen (Wochen-)plan aufzustellen, in <strong>de</strong>m festgelegt wird, welche Tätigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Praktikant konkret übernehmen kann. Benennen Sie zu<strong>de</strong>m einen konkreten Ansprechpartner, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Zeit für<br />

Rückfragen, Ratschläge und Feedback je<strong>de</strong>rzeit zur Verfügung steht.<br />

Je<strong>de</strong>r Tierarzt muss insgesamt selbst abwägen und entschei<strong>de</strong>n, ob er in Anbetracht <strong>de</strong>s eingeschränkten Einsatzgebie-<br />

tes <strong>de</strong>s Praktikanten und <strong>de</strong>r umfangreichen zu beachteten rechtlichen Rahmenbedingungen seine Praxis für ein Schü-<br />

lerpraktikum zur Verfügung stellt. Unter rechtlichen Gesichtspunkten empfiehlt die Sächsische Lan<strong>de</strong>stierärztekammer<br />

darüber hinaus, Schüler erst ab einem Min<strong>de</strong>stalter von 14 Jahren als Praktikanten einzustellen. Im Kontext <strong>de</strong>r Aspek-<br />

te Berufsorientierung und Kennen lernen potentieller Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r wird mittlerweile häufig zu einem an<strong>de</strong>ren Zeitpunkt<br />

– im Vorfeld <strong>de</strong>s möglichen Beginns eines Ausbildungsverhältnisses – die Gelegenheit zur Absolvierung eines Prakti-<br />

kums genutzt (siehe dazu weiter unten: Weitere Formen <strong>de</strong>r Praktika).<br />

Rechtliche Bestimmungen<br />

Während <strong>de</strong>s Praktikums erhält <strong>de</strong>r Schüler in <strong>de</strong>r Regel auch Einblick in Behandlungsunterlagen und Informationen, die<br />

<strong>de</strong>r Schweigepflicht (� § 203 StGB) unterliegen. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, <strong>de</strong>n Praktikanten im


Vorfeld <strong>de</strong>s Praktikums über seine Schweigepflicht umfassend zu informieren und eine schriftlich fixierte Verschwie-<br />

genheitserklärung (� siehe Vorlage) unterzeichnen zu lassen, die zu<strong>de</strong>m auch von <strong>de</strong>n Erziehungsberechtigten <strong>de</strong>s<br />

Schülers gegenzuzeichnen ist. In ihr muss sich <strong>de</strong>r Praktikant verpflichten, über alles, was er in <strong>de</strong>r Tierarztpraxis er-<br />

fährt, für die Zeit seines Praktikums und darüber hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich<br />

auf alle Tatsachen, die <strong>de</strong>n Praktikanten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Ausübung seiner Tätigkeit bekannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sollten Schüler direkt bei <strong>de</strong>r Untersuchung und Behandlung eines Tieres zugegen sein, empfiehlt es sich, vorher die<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Patientenbesitzer einzuholen. Zu<strong>de</strong>m kann mittels eines Aushanges in <strong>de</strong>r Praxis die Klientel darüber<br />

informiert wer<strong>de</strong>n, dass vorübergehend Schüler ein Praktikum in <strong>de</strong>r Praxis absolvieren.<br />

Für die Zeitdauer <strong>de</strong>s Praktikums sind die Schüler über die Schule unfallversichert (� § 2 SGB VII). Verursacht <strong>de</strong>r<br />

Praktikant in <strong>de</strong>r Praxis einen Scha<strong>de</strong>n, so greift die Haftpflicht <strong>de</strong>s Schülers ein. Es wird <strong>de</strong>shalb geraten, sich im Vor-<br />

feld <strong>de</strong>s Praktikums vom Bestand einer entsprechen<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherung zu überzeugen und sich die entspre-<br />

chen<strong>de</strong>n Nachweise durch <strong>de</strong>n Praktikanten o<strong>de</strong>r seinen gesetzlichen Vertretern vorlegen zu lassen.<br />

Soweit Praktikanten zu bestimmten Tätigkeiten durch <strong>de</strong>n Tierarzt herangezogen wer<strong>de</strong>n, haftet <strong>de</strong>r Tierarzt über � §§<br />

278, 831 BGB sowohl vertraglich als auch <strong>de</strong>liktisch für Fehler und Pflichtverletzungen <strong>de</strong>s Praktikanten.<br />

Zu beachten sind zu<strong>de</strong>m – in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung – die Bestimmungen <strong>de</strong>s Jugendarbeitsschutzgesetzes.<br />

Rechtsgrundlagen (Auszüge)<br />

Berufsordnung <strong>de</strong>r Sächsischen Lan<strong>de</strong>stierärztekammer<br />

§ 4 Beson<strong>de</strong>re Berufspflichten<br />

(2) Der Tierarzt hat die ihm nach § 203 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuches obliegen<strong>de</strong> Schweigepflicht zu beachten. Unbe-<br />

rührt davon bleibt die Wahrnehmung von gesetzlich vorgeschriebenen Mel<strong>de</strong>-, Anzeige- und Zeugnispflichten sowie die<br />

Offenbarungsbefugnis <strong>zum</strong> Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes. In Zweifelsfällen soll sich <strong>de</strong>r Tierarzt von <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>stierärztekammer beraten lassen. Der Tierarzt hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflichten auch von sei-<br />

nen Mitarbeitern eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Strafgesetzbuch (StGB)<br />

§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen<br />

(1) Wer unbefugt ein frem<strong>de</strong>s Geheimnis, namentlich ein <strong>zum</strong> persönlichen Lebensbereich gehören<strong>de</strong>s Geheimnis<br />

o<strong>de</strong>r ein Betriebs- o<strong>de</strong>r Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als<br />

1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker o<strong>de</strong>r Angehörigen eines an<strong>de</strong>ren Heilberufs, <strong>de</strong>r für die Berufsausübung o<strong>de</strong>r die<br />

Führung <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfor<strong>de</strong>rt,<br />

2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung,<br />

3. Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidig-<br />

tem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten o<strong>de</strong>r Organ o<strong>de</strong>r Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-,<br />

Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- o<strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft,<br />

4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- o<strong>de</strong>r Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer<br />

Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Körperschaft, Anstalt o<strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts anerkannt ist.<br />

4a. Mitglied o<strong>de</strong>r Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach <strong>de</strong>n §§ 3 und 8 <strong>de</strong>s Schwangerschaftskonfliktge-<br />

setzes,<br />

5. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter o<strong>de</strong>r staatlich anerkanntem Sozialpädagogen o<strong>de</strong>r<br />

6. Angehörigen eines Unternehmens <strong>de</strong>r privaten Kranken-, Unfall- o<strong>de</strong>r Lebensversicherung o<strong>de</strong>r einer privatärztlichen<br />

Verrechnungsstelle


anvertraut wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonst bekanntgewor<strong>de</strong>n ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>de</strong>r mit Geldstra-<br />

fe bestraft.<br />

(5) Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Täter gegen Entgelt o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Absicht, sich o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren zu bereichern o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren zu<br />

schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren o<strong>de</strong>r Geldstrafe.<br />

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung<br />

§ 2 Versicherung kraft Gesetzes<br />

(1) Kraft Gesetzes sind versichert<br />

8. a) Kin<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Besuchs von Tageseinrichtungen, <strong>de</strong>ren Träger für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Einrichtungen <strong>de</strong>r Erlaub-<br />

nis nach § 45 <strong>de</strong>s Achten Buches o<strong>de</strong>r einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Regelung be-<br />

dürfen, sowie während <strong>de</strong>r Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 <strong>de</strong>s Achten Buches,<br />

b) Schüler während <strong>de</strong>s Besuchs von allgemein- o<strong>de</strong>r berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schulen und während <strong>de</strong>r Teilnahme an<br />

unmittelbar vor o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Unterricht von <strong>de</strong>r Schule o<strong>de</strong>r im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungs-<br />

maßnahmen,<br />

c) Studieren<strong>de</strong> während <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung an Hochschulen,<br />

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />

§ 278 Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Schuldners für Dritte<br />

Der Schuldner hat ein Verschul<strong>de</strong>n seines gesetzlichen Vertreters und <strong>de</strong>r Personen, <strong>de</strong>ren er sich zur Erfüllung<br />

seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschul<strong>de</strong>n. Die Vorschrift <strong>de</strong>s §<br />

276 Abs. 3 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung.<br />

§ 831 Haftung für <strong>de</strong>n Verrichtungsgehilfen<br />

(1) Wer einen an<strong>de</strong>ren zu einer Verrichtung bestellt, ist <strong>zum</strong> Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns verpflichtet, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re in<br />

Ausführung <strong>de</strong>r Verrichtung einem Dritten wi<strong>de</strong>rrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn <strong>de</strong>r Ge-<br />

schäftsherr bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen o<strong>de</strong>r Gerätschaften zu beschaffen o<strong>de</strong>r<br />

die Ausführung <strong>de</strong>r Verrichtung zu leiten hat, bei <strong>de</strong>r Beschaffung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Leitung die im Verkehr erfor<strong>de</strong>rliche Sorgfalt<br />

beobachtet o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstan<strong>de</strong>n sein wür<strong>de</strong>.<br />

Weitere Formen <strong>de</strong>r Praktika<br />

Von <strong>de</strong>n sogenannten Berufsfindungspraktika sind diejenigen zu unterschei<strong>de</strong>n, die auf Eigeninitiative <strong>de</strong>r Schüler und<br />

freiwilliger Basis zustan<strong>de</strong> kommen. Zu nennen sind hier vor allem Praktika in <strong>de</strong>r Ferienzeit. Hier unterschei<strong>de</strong>n sich<br />

die rechtlichen Rahmenbedingungen und Modalitäten sehr stark. Es empfiehlt sich, mit <strong>de</strong>m Praktikanten einen schriftli-<br />

chen Arbeitsvertrag im Vorfeld abzuschließen, in <strong>de</strong>m wesentliche Eckpunkte geregelt wer<strong>de</strong>n (Zielsetzung <strong>de</strong>s Prakti-<br />

kums, Inhalt, Dauer, ev. gewährte Vergütung). Bei Min<strong>de</strong>rjährigen ist eine schriftliche Erlaubnis <strong>de</strong>s Erziehungsberech-<br />

tigten einzuholen. Versicherungsrechtlich ist <strong>de</strong>r Praktikant dann über die Berufshaftpflicht und Unfallversicherung <strong>de</strong>s<br />

Tierarztes versichert.


Der Schüler/die Schülerin<br />

Verschwiegenheitserklärung<br />

________________________________ _______________________________<br />

Name/Vornahme Geburtsdatum/Geburtsort<br />

________________________________ _______________________________<br />

PLZ/Wohnort Strasse/Hausnummer<br />

________________________________ _______________________________<br />

Telefonnummer/Handy Email<br />

verpflichtet sich durch nachstehen<strong>de</strong> Unterschrift, über alle ihm/ihr in <strong>de</strong>r Tierarztpraxis bekannt gewor<strong>de</strong>nen Umstän<strong>de</strong>,<br />

die die Behandlung <strong>de</strong>r Tiere betreffen sowie die persönlichen Erklärungen und Ausführungen <strong>de</strong>r Patientenbesitzer<br />

sowie Betriebsgeheimnisse <strong>zum</strong> Ablauf <strong>de</strong>r Praxistätigkeit und alle weiteren Geheimnisse, auf die sich die Schweigepf-<br />

licht gemäß § 203 StGB bezieht, absolutes Stillschweigen zu bewahren.<br />

Diese Verschwiegenheitserklärung gilt auch für die Zeit nach Beendigung <strong>de</strong>s Praktikums zeitlich unbefristet fort.<br />

Die Verschwiegenheitserklärung gilt auch gegenüber <strong>de</strong>n Verwandten <strong>de</strong>s Praktikanten.<br />

Der Schüler wur<strong>de</strong> seitens <strong>de</strong>s Praxisinhabers umfassend über <strong>de</strong>n Umfang und <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Schweigepflicht gemäß §<br />

203 StGB unterrichtet und hat die Ausführungen vollumfänglich verstan<strong>de</strong>n.<br />

_______________________________<br />

Ort/Datum<br />

________________________________ ________________________________<br />

Unterschrift Praxisinhaber/in Unterschrift Praktikant/in<br />

Stempel Praxis<br />

_________________________________ _________________________________<br />

Unterschrift Erziehungsberechtigte Unterschrift Erziehungsberechtigte


tüt<br />

Schülerbetriebspraktikanten - ja o<strong>de</strong>r nein?<br />

von Dr. Kordula Roser, München<br />

Dieses Frühjahr kamen sie wie<strong>de</strong>r geballt<br />

und wer<strong>de</strong>n das ganze Jahr über wie<strong>de</strong>r<br />

regelmäßig anrufen - die Schüler und<br />

Schülerinnen <strong>de</strong>r Mittelstufenaltersklassen,<br />

die sich einen Platz für ein sogenanntes<br />

Schülerbetriebspraktikum suchen (müssen).<br />

Viele davon wollen natürlich gerne<br />

ein Praktikum in einer Tierarztpraxis absolvieren,<br />

da die Arbeit als TMFA o<strong>de</strong>r als<br />

TierarzVärztin ja bei vielen - insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei <strong>de</strong>n Mädchen - ein fester zukünftiger<br />

Berufswunsch ist.<br />

Eigentlich wür<strong>de</strong> ich in meiner Praxis ja gerne<br />

- wie sicher viele von <strong>de</strong>n Kolleglnnen<br />

- diesen jungen Leuten einen - vielleicht<br />

auch läutern<strong>de</strong>n - Einblick ermöglichen,<br />

wenn: Ja wenn da nicht immer wie<strong>de</strong>r die<br />

Unsicherheit über <strong>de</strong>n Versicherungsstatus<br />

dieser Personengruppe in <strong>de</strong>r Praxis wärel<br />

Auch dieses Jahr habe ich wie<strong>de</strong>r versucht<br />

über Schulen, Kammervertreter und<br />

25<br />

Forums-Kolleglnnen Genaueres über die<br />

Absicherung <strong>de</strong>r Betriebs-praktikanten zu<br />

bekommen und kam - wie seit Jahren -<br />

zu <strong>de</strong>r Erkenntnis: lch bin nicht bereit mit<br />

meiner Praxis, meinen teueren Praxisversicherungen<br />

und meinem Vermögen ein<br />

schwarzes Loch, das seltsamerweise keine<br />

Zusatz-Versicherung schließen möchte,<br />

abzusichern !<br />

Sie können einen Betriebspraktikanten<br />

nicht, ohne ein sehr hohes Risiko auf eigene<br />

Kosten einzugehen, am Praxistagesablauf<br />

ernsthaft teilhaben lassenl<br />

Allein das Jugendschutzgesetz VERBIETET<br />

- jegliche Arbeiten, bei <strong>de</strong>nen ein<br />

Kontakt mit infektiösen o<strong>de</strong>r infektionsverdächtigen<br />

Tieren erfolgt<br />

(Können 5ie selbst für einen Hund, <strong>de</strong>r<br />

zur lmpfung kommt, diese Gefahr aussch<br />

I ießen?)<br />

- Hilfsleistungen, die zu lnfektionen führen<br />

können (geringste Laborhilfstätigkeiten<br />

schließen diese Gefahr ein!)<br />

- Arbeiten mit Körperflüssigkeiten und<br />

benutzten medizinischen Geräten und<br />

lnstrumenten, gefährlichen Gegenstän<strong>de</strong>n<br />

(d.h. alles im Behandlungsraum<br />

. .., Abwischen <strong>de</strong>s Behandlungstisches<br />

inkl.l, Zureichen von Blutabnahmegegenstän<strong>de</strong>n<br />

wie Kanülen)<br />

- Arbeiten, die einen unmittelbaren Kontakt<br />

mit Großtieren und gefährlichen<br />

Tieren notwendig machen<br />

- Arbeiten, die ein hohes Unfallrisiko<br />

haben (d. h. sämtliche Fixierungstätigkeiten<br />

am Tier!)<br />

Fü r a lle Schä<strong>de</strong>n, d ie in <strong>de</strong>r Missachtu ng d ieser<br />

Verbote entstehen, haftet <strong>de</strong>r Praxisin-<br />

habeT, NICHT DIE IMMER GERÜHMTE SCHUL-<br />

UNFALL-VERSICHERUNGI Wann diese


9Z<br />

i uo))rq)s<br />

ualoq radsal ra)leg urnz suassrnneg uelnb<br />

l9r.r.rura ]q)ru uelue)rl)eld uasotp uouuo)<br />

als q p 'UIol6 allalsuetue)rUerd rap uo^<br />

pun rnz 6e11 uelletrp leqlaptu.lun Luap<br />

]ne rnu q)rlpualzlel ats ssep 'lr.{)nlag sep<br />

q)!s ll9q sl reqlornra lq)tu l+un)snv oq)tl<br />

-Uuq)s un e4lB alp pun eberlqrep anrsual<br />

-ur ]ne q)ne 1sr '1ruel6 ldneqreqn 6untaq:<br />

-rsra1 auaqoq)se6lon tauuur uialqol uon<br />

lsrxerdrarlura;y pun -0o19 lap ut uoqlns<br />

-aqsneH raq 6un1ral6ag erp rnrL osueqe 11r6<br />

se6 uapraM,,1z1asa6ure"'lgatlqlssnp ual<br />

-qelsg e o erp tap 'qrsrlsbunlpueqag unz<br />

sapuelsqeslraqroq)rS souro 6un11equr3 ta1<br />

-un r-unets6unlpupqa€ ult tapo - sbuertdru3<br />

sap q)rarag Lul qrr;6rpe1 suassrMaD ua]<br />

-n6 uauuol ualuelrlletdsqaulaqlolnq)S<br />

:6unra61o3 eq:sr6o1<br />

'" lialeuq)s q)ne un)tl)erd<br />

sep rn+ buntelsrebag atp sean 'eqlnB nz<br />

uralll arp rU ] 0t lnb lrru 6un1sra1-1391<br />

abrllrnnrarl s;e 6unbrureqrsag eserp 16e1q:s<br />

uropnz iror+ ual)nu uop aula6 ep qtrs<br />

ualleq asorp'uepeJraqn nz 6unbluraqrs<br />

-oqslroqpunsaD uaq)los laura nz leutztp<br />

-euueurnH uoula 'utos 6uerr,nq:s pllM sl<br />

i uopeq)sslroqpunsog uorpqlqn+<br />

-))nrnz un)tl)erd sep Ine qrr;6er1qreu<br />

olle rnl 6elqrsqtep ut laqequrstxetd rop<br />

]a4eq 'pla+ro1 rur 6untaqrrsnT asarp ]lqel<br />

'l6uuqllu uaxoN uopualrrnnure srxerdlzle<br />

-rorf rauro ur arp +ne uelralqrrlpurrrdu3 ua1<br />

-uue)aq eura) lue)rl)erd rap ssep'uasatp<br />

uaqo q)rnp 6un6ruraqtseqslraqpunsag<br />

ouro qlne qrrlluabre pun Eun;dursnuelel<br />

abrpuels;1on - opuasroMnzqleu lzlesneH<br />

uep q)rnp - aura osueqe 1sr :eqburpqeu6l<br />

'uozlrs lsqlas uspeq)s uapueqels<br />

-lua uelue)rl)eid uap q)lnp 'ueq)rllu.tes<br />

jLne Jaqeqursrxerd Jap ]qtelq ualsuosue<br />

'uopraM uaserrrnabqleu unelltoz uap ln+<br />

6unreqrrsre4qrlgd4eg auesso;qrsabqe<br />

rolnq)s uap rn] aura olllos alnqls rap uo^<br />

' ".- - tdq<br />

'rarqal uap ue eqebqy rap<br />

uoA uelq)uoqualuelr])erd uopuaq)tor<br />

-nzura rap ollorluo) al6urpaqun arp pun<br />

'ual6rlqra.raqsbunqarzrl uap pun ualue)tl<br />

-)erd uap qrrnp 6unle;l.reslreque6agnnqrs<br />

-iaA Jaura 6unuqrrazrelunqeJoA atp +st<br />

unurury!'(uebun6etlurataUelualuatled<br />

0uralur ur o))rlqurl'iuoq)nseqsneH taq<br />

6ungral6eg rop raq 6rlqrrnn p'^) sqltaleq<br />

-slralq)rluosrad uelsuabrarn sep 6unlqre<br />

-ssrlA pun ur ,rru.rbur3 '6unbrpeqrslng raq<br />

1r.t.tep pun reqnua6a6 (ulalqal 'uralll)<br />

ua11rr6 ua6unragny uegeue6q)esun taq<br />

laluorl) .rouras raqnuo6ab .raqeqursrxel6<br />

r0p laueq lru.rPc uoqeqpueq nz uessaur<br />

-ebue (9915 t0ZS) lq:lllda6rannqr5 ueqr<br />

-lllzlglell rep 6un1;equr3 arp'prM uros<br />

obel rep ur ualles uarqef S[.]opo tü ]rur<br />

raq:r;pua6n1 ura ssep'lsr'prM ]olq)e<br />

-oq oru q)rlluo6ra rep '11adsy rolzlal url<br />

; ue;1e,r 6unraq>lsqv-^ 99<br />

0rp ralun ualue)t])eJd osatp ep l0qleluta<br />

q)rllnap,,puelsnz"s6unJeqltsla1 lep pltnn<br />

'(,,erqa;taddnuq)S") llo6lul ouqo lapo<br />

lil.Lr unpJltoz uatel+lnq)s uI.q'p 'uaual<br />

uep ur u.rn)rl)eld uta lalnLl)s uta lq)en<br />

iraqPqursrxerd uapu0lqnlq)lnp<br />

arp +ne ua))nlsbunraqrrsral uon 6unz;enn<br />

-qV alp uebeb q:r;6rpal ulopuos'e)tl)erd<br />

uepuorarurJoluts+nlaq uol 6unrqnrLqrrn6<br />

arp ua6ab lq)ru q)rur arqaM q)l :slpt!q)oN<br />

'al)undslraqraq)tsun ? o Jalle 6unl<br />

-oq)rsqv aqltluuq)s aqlral6ue+un lsq)rl<br />

-6our aure llqerldure pun uapelnzura A DB<br />

.rap zlnq)s uop Jelun unerltaz uataJ]lnq)s<br />

rur r.ttn)rlleld uabrl;rnnrall uauta nz Jalnq)S<br />

asarp 'lsr Jaroq)s pun rossaq 'olLi)oul uaq)<br />

-erdsue apuaplrqnzsnV eleubraa6'a;;ar1<br />

-ua1od llorzab ;oodueluelrllerdre;nq:5<br />

uap sne eurab erp 'srxeld outo ln,t so ssep<br />

/]rzel uJap nz luulo) pun 'uaqaba6snetaq<br />

,,ue6un1q:uur3 ueq)slulztpeurJeuualan<br />

ur urolnq)s uo^ e)t])eld nz uelq)r0n"<br />

soluessoralur lq)oJ uro qrrl6nzeqsarp 1eq<br />

r0uru,re)alzrerarlsopuel aq)stsq)es elc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!