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WVW-Preisliste 2013

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Verpackung, Transport:<br />

1. Anlieferungszustand: Die angelieferten beilagen müssen in Art und Form eine<br />

einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche<br />

manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusamme-<br />

geklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene beilagen können<br />

nicht verarbeitet werden. beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetsch-<br />

falten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.<br />

2. Lagen: Die einzelnen lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80<br />

bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in<br />

Paketen zu mindest 50er lagen, möglichst jedoch 100er lagen erfolgen. Pakete mit<br />

10er lagen können nicht verarbeitet werden.<br />

3. Palettierung: Die beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein.<br />

Jede Palette muss analog zum lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Paletten-<br />

karte gekennzeichnet sein. beilagen sollten gegen eventuelle<br />

transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.<br />

4. Begleitpapiere: Die lieferung von beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten<br />

lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:<br />

• zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe<br />

• beilagentitel bzw. Motiv oder stichwort<br />

• Erscheinungsdatum<br />

• Absender und Empfänger<br />

• Auftraggeber der beilage<br />

• gesamtstückzahl der gelieferten beilagen<br />

Sonstige Angaben:<br />

1. teilbelegungen sind möglich. bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine<br />

gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte gebiet ausschließlich erfasst<br />

wird. bei teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein schieberecht vor; dies<br />

gilt auch für bereits schriftlich bestätigte beilagenaufträge.<br />

2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden.<br />

liegen für einen tag mehrere beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch<br />

ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.<br />

3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters<br />

abhängig. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages<br />

vor, wenn beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.<br />

4. beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim leser den Eindruck eines<br />

bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.<br />

5. beilagenaufträge werden mit der üblichen sorgfalt erledigt. bei Verlust einzelner<br />

beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung<br />

oder schadensersatz entfällt, wenn mehrere beilagen zusammenhaften und einem<br />

Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unver-<br />

züglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes<br />

erfolgen.<br />

6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5%<br />

zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen gründen wird nicht<br />

berechnet.<br />

7. letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. bei nicht termingerechter<br />

Anlieferung der beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag<br />

eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf basis der niedrigsten<br />

gewichtsstufe.

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