WVW-Preisliste 2013
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Verpackung, Transport:<br />
1. Anlieferungszustand: Die angelieferten beilagen müssen in Art und Form eine<br />
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche<br />
manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusamme-<br />
geklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene beilagen können<br />
nicht verarbeitet werden. beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetsch-<br />
falten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.<br />
2. Lagen: Die einzelnen lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80<br />
bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in<br />
Paketen zu mindest 50er lagen, möglichst jedoch 100er lagen erfolgen. Pakete mit<br />
10er lagen können nicht verarbeitet werden.<br />
3. Palettierung: Die beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein.<br />
Jede Palette muss analog zum lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Paletten-<br />
karte gekennzeichnet sein. beilagen sollten gegen eventuelle<br />
transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.<br />
4. Begleitpapiere: Die lieferung von beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten<br />
lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:<br />
• zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe<br />
• beilagentitel bzw. Motiv oder stichwort<br />
• Erscheinungsdatum<br />
• Absender und Empfänger<br />
• Auftraggeber der beilage<br />
• gesamtstückzahl der gelieferten beilagen<br />
Sonstige Angaben:<br />
1. teilbelegungen sind möglich. bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine<br />
gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte gebiet ausschließlich erfasst<br />
wird. bei teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein schieberecht vor; dies<br />
gilt auch für bereits schriftlich bestätigte beilagenaufträge.<br />
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden.<br />
liegen für einen tag mehrere beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch<br />
ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.<br />
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters<br />
abhängig. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages<br />
vor, wenn beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.<br />
4. beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim leser den Eindruck eines<br />
bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.<br />
5. beilagenaufträge werden mit der üblichen sorgfalt erledigt. bei Verlust einzelner<br />
beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung<br />
oder schadensersatz entfällt, wenn mehrere beilagen zusammenhaften und einem<br />
Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unver-<br />
züglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes<br />
erfolgen.<br />
6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5%<br />
zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen gründen wird nicht<br />
berechnet.<br />
7. letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. bei nicht termingerechter<br />
Anlieferung der beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag<br />
eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf basis der niedrigsten<br />
gewichtsstufe.