0 61 52 - 5 44 93 oder: 01 72 - Das WIR-Magazin im Gerauer Land
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30 <strong>WIR</strong>-<strong>Magazin</strong> 191 November 2<strong>01</strong>1<br />
erklärt es (2)<br />
Allerlei<br />
energiesparende<br />
Begriffe<br />
Zwei Wörter, die das Gleiche meinen,<br />
nennt man Synonyme. „Energieausweis“<br />
und „Energiepass“ sind ein solches<br />
Begriffspaar, dennoch unterscheiden<br />
sich beide insofern, als das Wort „Energiepass“<br />
bis zum Jahr 2004 gebräuchlich war,<br />
danach jedoch <strong>im</strong> offiziellen Sprachgebrauch<br />
durch das Wort „Energieausweis“<br />
ersetzt wurde.<br />
Darüber hinaus werden ab<br />
dem Jahr 2021 Neubauten nur<br />
noch als Niedrigstenergiehäuser<br />
genehmigt.<br />
Der Energieausweis dient dazu, ein Gebäude<br />
energetisch zu beurteilen. Hierbei<br />
kann die Bewertung eines Gebäudes entweder<br />
auf der Grundlage des berechneten<br />
Energiebedarfs <strong>oder</strong> auf dem in dem Zeitraum<br />
der letzten drei Jahre gemessenen<br />
Energieverbrauch basieren. Insofern ist<br />
das Wort „Energieausweis“ eigentlich eine<br />
Kurzform für „Energiebedarfsausweis“<br />
<strong>oder</strong> „Energieverbrauchsausweis“. Bei der<br />
bedarfsorientierten Beurteilung erfolgt <strong>im</strong><br />
Wesentlichen eine Analyse der Heizanlage<br />
und der Bausubstanz eines Hauses, während<br />
bei der verbrauchsorientierten Bewertung<br />
der Energieverbrauch der letzten drei<br />
Jahre gemessen wird. Letztere erscheint<br />
deshalb weniger objektiv als erstere, da sie<br />
sehr stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner<br />
abhängt. Der Energieausweis sollte<br />
auch Vorschläge zur umfassenden energetischen<br />
Sanierung der Gebäude <strong>oder</strong> deren<br />
Teile enthalten.<br />
Dr. Renate Wahrig-Burfeind ist Sprachwissenschaftlerin<br />
und Leiterin des in der<br />
Kreisstadt ansässigen Wahrig-Redaktionsbüros;<br />
wahrig-burfeind@t-online.de<br />
In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV), die den EU-Richtlinien<br />
zur Energieeffizienz von Gebäuden<br />
folgt, die rechtlichen Grundlagen dieser<br />
Bewertung. Grundlegendes Ziel der Richtlinien<br />
ist es, Energie einzusparen. Vor dem<br />
Hintergrund, dass 40 Prozent der EU-weit<br />
verbrauchten Energie für die Heizung von<br />
Gebäuden benötigt wird, ist diese Verordnung<br />
zukunftsweisend.<br />
Nach derzeit gültiger EnEV muss ein<br />
Energieausweis ausgestellt werden, wenn<br />
ein neues Gebäude errichtet <strong>oder</strong> bestehende<br />
Gebäude geändert werden, außerdem<br />
besteht eine Pflicht für den Aushang von<br />
Energieausweisen in öffentlich genutzten<br />
Gebäuden ab 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche.<br />
Mit der bereits 2<strong>01</strong>0 vom<br />
EU-Parlament beschlossenen Neuregelung<br />
der Verordnungen, die bis Juli 2<strong>01</strong>2 in nationales<br />
Recht umgewandelt sein müssen,<br />
besteht dann auch eine Ausweispflicht<br />
für Gebäude ab einer Nutzfläche von 500<br />
Quadratmetern. Darüber hinaus werden<br />
ab dem Jahr 2021 Neubauten nur noch als<br />
Niedrigstenergiehäuser genehmigt. Alle öffentlich<br />
genutzten Gebäude sollten ab 2<strong>01</strong>9<br />
ebenfalls diesem Standard entsprechen.<br />
Dies alles sind sehr ehrgeizige und zukunftsweisende,<br />
aber auch kostenintensive<br />
Vorhaben, die es in den nächsten Jahren<br />
umzusetzen gilt.