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0 61 52 - 5 44 93 oder: 01 72 - Das WIR-Magazin im Gerauer Land

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30 <strong>WIR</strong>-<strong>Magazin</strong> 191 November 2<strong>01</strong>1<br />

erklärt es (2)<br />

Allerlei<br />

energiesparende<br />

Begriffe<br />

Zwei Wörter, die das Gleiche meinen,<br />

nennt man Synonyme. „Energieausweis“<br />

und „Energiepass“ sind ein solches<br />

Begriffspaar, dennoch unterscheiden<br />

sich beide insofern, als das Wort „Energiepass“<br />

bis zum Jahr 2004 gebräuchlich war,<br />

danach jedoch <strong>im</strong> offiziellen Sprachgebrauch<br />

durch das Wort „Energieausweis“<br />

ersetzt wurde.<br />

Darüber hinaus werden ab<br />

dem Jahr 2021 Neubauten nur<br />

noch als Niedrigstenergiehäuser<br />

genehmigt.<br />

Der Energieausweis dient dazu, ein Gebäude<br />

energetisch zu beurteilen. Hierbei<br />

kann die Bewertung eines Gebäudes entweder<br />

auf der Grundlage des berechneten<br />

Energiebedarfs <strong>oder</strong> auf dem in dem Zeitraum<br />

der letzten drei Jahre gemessenen<br />

Energieverbrauch basieren. Insofern ist<br />

das Wort „Energieausweis“ eigentlich eine<br />

Kurzform für „Energiebedarfsausweis“<br />

<strong>oder</strong> „Energieverbrauchsausweis“. Bei der<br />

bedarfsorientierten Beurteilung erfolgt <strong>im</strong><br />

Wesentlichen eine Analyse der Heizanlage<br />

und der Bausubstanz eines Hauses, während<br />

bei der verbrauchsorientierten Bewertung<br />

der Energieverbrauch der letzten drei<br />

Jahre gemessen wird. Letztere erscheint<br />

deshalb weniger objektiv als erstere, da sie<br />

sehr stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner<br />

abhängt. Der Energieausweis sollte<br />

auch Vorschläge zur umfassenden energetischen<br />

Sanierung der Gebäude <strong>oder</strong> deren<br />

Teile enthalten.<br />

Dr. Renate Wahrig-Burfeind ist Sprachwissenschaftlerin<br />

und Leiterin des in der<br />

Kreisstadt ansässigen Wahrig-Redaktionsbüros;<br />

wahrig-burfeind@t-online.de<br />

In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV), die den EU-Richtlinien<br />

zur Energieeffizienz von Gebäuden<br />

folgt, die rechtlichen Grundlagen dieser<br />

Bewertung. Grundlegendes Ziel der Richtlinien<br />

ist es, Energie einzusparen. Vor dem<br />

Hintergrund, dass 40 Prozent der EU-weit<br />

verbrauchten Energie für die Heizung von<br />

Gebäuden benötigt wird, ist diese Verordnung<br />

zukunftsweisend.<br />

Nach derzeit gültiger EnEV muss ein<br />

Energieausweis ausgestellt werden, wenn<br />

ein neues Gebäude errichtet <strong>oder</strong> bestehende<br />

Gebäude geändert werden, außerdem<br />

besteht eine Pflicht für den Aushang von<br />

Energieausweisen in öffentlich genutzten<br />

Gebäuden ab 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche.<br />

Mit der bereits 2<strong>01</strong>0 vom<br />

EU-Parlament beschlossenen Neuregelung<br />

der Verordnungen, die bis Juli 2<strong>01</strong>2 in nationales<br />

Recht umgewandelt sein müssen,<br />

besteht dann auch eine Ausweispflicht<br />

für Gebäude ab einer Nutzfläche von 500<br />

Quadratmetern. Darüber hinaus werden<br />

ab dem Jahr 2021 Neubauten nur noch als<br />

Niedrigstenergiehäuser genehmigt. Alle öffentlich<br />

genutzten Gebäude sollten ab 2<strong>01</strong>9<br />

ebenfalls diesem Standard entsprechen.<br />

Dies alles sind sehr ehrgeizige und zukunftsweisende,<br />

aber auch kostenintensive<br />

Vorhaben, die es in den nächsten Jahren<br />

umzusetzen gilt.

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