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Ausgabe Februar 2012 - Samtgemeinde Boldecker Land

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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> – 6 – Nr. 02/<strong>2012</strong><br />

6. Erlaubnis zum Halten eines Gefährlichen Hundes<br />

Wurde die Gefährlichkeit festgestellt, so darf der Hund nur mit<br />

einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis wird vom <strong>Land</strong>kreis<br />

Gifhorn - Abteilung Veterinärwesen - nur auf schriftlichen<br />

Antrag erteilt, wenn<br />

1) der/die Hundehalter/in<br />

a. das 18. Lebensjahr vollendet hat,<br />

b. die zum Halten des Hundes erforderliche Zuverlässigkeit<br />

und persönliche Eignung besitzt,<br />

c. nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes eine<br />

praktische Sachkundeprüfung bestanden hat,<br />

2) die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten<br />

durch einen Wesenstest nachgewiesen ist,<br />

3) der Hund mit unveränderlich gekennzeichnet (Chipkennzeichnung)<br />

ist und<br />

4) für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme<br />

in Höhe von 500 000 EUR für Personenschäden<br />

und in Höhe von 250 000 EUR für<br />

Sachschäden nachgewiesen ist.<br />

Der Antrag ist sofort nach Feststellung der Gefährlichkeit des<br />

Hundes zu stellen. Die Unterlagen/Nachweise müssen anschließend<br />

innerhalb von drei Monaten bei der Behörde vorliegen. Die<br />

Frist kann auf Antrag einmalig um höchstens drei Monate verlängert<br />

werden.<br />

Nach Ablauf dieser Frist wird die Erlaubnis versagt. Die Haltung<br />

des Hundes ist dann nicht mehr zulässig.<br />

Die Erlaubnis ist beim (Aus)führen des Hundes immer mitzuführen.<br />

Bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der<br />

Erlaubnis muss stattdessen eine Bescheinigung von der Abteilung<br />

Veterinärwesen über den Eingang des Antrages mitgeführt<br />

werden. In dieser Übergangszeit dürfen die Hunde nur vom/von<br />

der Halter/in an der Leine und mit einem Maulkorb versehen<br />

geführt werden.<br />

Nach Erteilung der Erlaubnis gilt weiterhin ein stetiger Leinenzwang.<br />

Der/die Halter/in darf andere Personen nur dann mit dem<br />

(Aus)führen des Hundes beauftragen, wenn diese das 18. Lebensjahr<br />

vollendet, die notwendige Sachkunde, persönliche<br />

Eignung und Zuverlässigkeit nachgewiesen und eine entsprechende<br />

Bescheinigung von der für sie zuständigen Behörde erhalten<br />

haben und diese mit sich führen.<br />

Der Wesenstest wird bei der Tierärztlichen Hochschule Hannover<br />

und anderen anerkannten Tierärzten durchgeführt. Dort kann<br />

auch der Nachweis der Sachkunde erfolgen.<br />

7. Verstöße gegen das NHundG<br />

Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen i. d. R. Ordnungswidrigkeiten<br />

dar und können mit einem Bußgeld von<br />

bis zu 10.000 EUR geahndet werden.<br />

(Stand: 01. Juli 2011)<br />

Anmeldungen<br />

für Krippe, Kindergarten und Hort<br />

Für die Kinder aus dem Gebiet der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong><br />

<strong>Land</strong> gilt grundsätzlich (gem. Satzung) folgende Anmelderegelung:<br />

Kinder, die von August <strong>2012</strong> an einen Platz in einem Kindergarten,<br />

der Krippe oder einem Hort (Jembke oder Weyhausen) bekommen<br />

sollen, sind in der Zeit vom 01.03.<strong>2012</strong> bis 31.03.<strong>2012</strong> anzumelden.<br />

Ende <strong>2012</strong> / Anfang 2013 soll voraussichtlich in Weyhausen eine<br />

zweite Krippe eröffnet werden. Der Eröffnungstermin ist gegenwärtig<br />

noch nicht bekannt. Auch für die neu zu eröffnende Krippe<br />

kann eine Anmeldung abgegeben werden.<br />

Anmeldungen können während der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten<br />

oder im Rathaus der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong><br />

<strong>Land</strong>, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, abgegeben werden.<br />

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze in der gewünschten<br />

Kindertagesstätte vorhanden sind, wird die Platzvergabe<br />

in einem Losverfahren durchgeführt.<br />

Für einen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung werden<br />

Kinder vorrangig berücksichtigt, die im Jahr vor der Einschulung<br />

stehen, bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil<br />

leben, deren Geschwister den gewünschten Kindergarten besucht/besuchen<br />

oder die im Vorjahr keinen Kindergartenplatz in<br />

der gewünschten Einrichtung bzw. einen Platz in einem nicht gewünschten<br />

Kindergarten erhalten haben.<br />

Den nicht berücksichtigten Kindern wird ein Platz in einer anderen<br />

Kindertagesstätte der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> angeboten.<br />

Für Krippen- und Hortplätze werden Kinder vorrangig berück-<br />

sichtigt, die bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil<br />

leben oder die im Vorjahr keinen Platz bzw. einen Platz in einer<br />

nicht gewünschten Einrichtung erhalten haben.<br />

Die Platzvergabe findet öffentlich am Dienstag, den 17.04.<strong>2012</strong>,<br />

um 16.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in dem Eichenweg<br />

1, 38554 Weyhausen, statt.<br />

Die Anmeldefrist gilt nicht für im Laufe des Jahres in eine Mitgliedsgemeinde<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> zuziehende<br />

Familien.<br />

Pflegeberatung ab März <strong>2012</strong> in Weyhausen<br />

Auch in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> wird ab März <strong>2012</strong><br />

eine Außenstelle des Pflegestützpunkts Gifhorn eröffnet.<br />

Der <strong>Land</strong>kreis Gifhorn wird vom Dienstag, dem 13.03.<strong>2012</strong>, an im<br />

Rathaus der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> eine regelmäßige<br />

Sprechstunde anbieten.<br />

Im zweiwöchigen Rhythmus jeweils dienstags von 14.00 - 16.00<br />

Uhr berät und unterstützt eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des<br />

<strong>Land</strong>kreises Gifhorn<br />

- Pflegebedürftige, Angehörige oder sonstige interessierte Personen<br />

umfassend und neutral zu möglichen Sozialleistungen<br />

- über Möglichkeiten und Kosten einer Heimbetreuung oder<br />

einer ambulanten Hauskrankenpflege<br />

- über mögliche Kontaktaufnahmen zu Pflegekassen, Leistungsträgern,<br />

Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen<br />

- beim Ausfüllen von Formularen<br />

Die Beratung findet statt:<br />

Rathaus der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong>, Eichenweg 1, 38554<br />

Weyhausen, Zimmer 105, Telefon (während der Beratungszeit):<br />

05362- 9781- 61.<br />

Eine Beratung ist auch direkt beim <strong>Land</strong>kreis Gifhorn (Kreishaus<br />

II), Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, möglich. Kontaktaufnahme<br />

unter der Telefonnummer 05371- 82- 820.<br />

Die ersten Termine in Weyhausen: 13.03.<strong>2012</strong>, 27.03.<strong>2012</strong>,<br />

10.04.<strong>2012</strong>, 24.04.<strong>2012</strong><br />

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