Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) - Endokrinologikum
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Durchführung des<br />
Blutzucker-Belastungstests<br />
(Glukosetoleranztest)<br />
Zunächst wird eine Stunde nach oraler Gabe von<br />
50g Glukose als Lösung (unabhängig vom Zeitpunkt<br />
der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern!) Blut<br />
entnommen und die Blutglukosekonzentration<br />
gemessen.<br />
Überschreitet diese einen Grenzwert, wird ein<br />
zweiter Glukosetoleranztest angeschlossen. Hierzu<br />
wird nach einer Nüchternperiode von 8 Stunden<br />
75 g Glukose als Lösung oral verabreicht und es<br />
werden insgesamt drei Blutproben (vor, 1 Stunde<br />
und 2 Stunden nach oraler Glukosegabe) entnommen.<br />
Bei Überschreiten eines bzw. mehrerer Werte sollte<br />
eine weitere Betreuung in enger Zusammenarbeit<br />
mit einer Diabetologin/einem Diabetologen erfolgen<br />
und ein Therapieplan (Ernährungsumstellung,<br />
intensivierte Schwangerschaftsbetreuung und ggf.<br />
Insulingabe) erstellt werden.<br />
Praxis • Diagnostik • Wissenschaft<br />
Gemeinsam mehr bewirken<br />
Ihre betreuende Praxis<br />
<strong>Endokrinologikum</strong><br />
Telefon 0800-834 32 30<br />
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www.endokrinologikum.com<br />
© <strong>Endokrinologikum</strong>, 06/2012<br />
<strong>Schwangerschaftsdiabetes</strong><br />
(<strong>Gestationsdiabetes</strong>)<br />
Patienteninformation
Liebe Patientin,<br />
Patienteninformation<br />
als <strong>Schwangerschaftsdiabetes</strong> (<strong>Gestationsdiabetes</strong>)<br />
bezeichnet man eine erstmalig während der<br />
Schwangerschaft erkannte Störung des Blutzuckerstoffwechsels.<br />
Ein gehäuftes Auftreten dieser Erkrankung ist von<br />
verschiedenen Faktoren abhängig:<br />
Ältere Schwangere (> 30 Jahre)<br />
Übergewicht<br />
<strong>Gestationsdiabetes</strong> bereits in vorausgegangener<br />
Schwangerschaft aufgetreten<br />
Familienanamnese (nahe Verwandte mit Diabetes)<br />
Die Häufigkeit des <strong>Schwangerschaftsdiabetes</strong> ist<br />
seit mehreren Jahren deutlich steigend und wird<br />
in Deutschland auf eine Häufigkeit von 2-4 % aller<br />
Schwangerschaften geschätzt.<br />
Gründe für Störungen des<br />
Blutstoffwechsels<br />
Die Höhe des Blutzuckerspiegels hängt von der Ernährung<br />
und den blutzuckerregulierenden Hormonen ab.<br />
Dabei senkt das Insulin den Blutzuckerspiegel. Einige<br />
Schwangerschaftshormone erhöhen dagegen den<br />
Blutzuckerspiegel und bewirken so einen ansteigenden<br />
Insulinbedarf. Kann dieser erhöhte Insulinbedarf durch<br />
eine Mehrproduktion nicht ausgeglichen werden,<br />
entwickelt sich ein <strong>Schwangerschaftsdiabetes</strong>. Ernährungsfehler<br />
begünstigen diese Entwicklung.<br />
Mögliche Folgen<br />
Über den Mutterkuchen (Plazenta) und die Nabelschnur<br />
gelangen die Nährstoffe der Mutter zum Kind,<br />
das mit einer erhöhten Insulinproduktion auf das<br />
mütterliche Blutzuckerangebot reagiert.<br />
Folgen können sein:<br />
Ein übermäßiges Wachstum des Kindes, das dicker<br />
und größer wird (Makrosomie)<br />
Eine starke Zunahme der Fruchtwasserbildung<br />
eventuell eine Mangelversorgung des Kindes durch<br />
eine Durchblutungsstörung des Mutterkuchens<br />
(Plazentainsuffizienz)<br />
Diese Faktoren erhöhen insbesondere das Risiko für<br />
Früh- und Totgeburten sowie die Kaiserschnittrate.<br />
Frauen mit einem <strong>Schwangerschaftsdiabetes</strong><br />
entwickeln häufiger Infektionen im Genitalbereich<br />
und im Bereich der Harnwege. Außerdem kann ein<br />
schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck mit einer<br />
vermehrten Eiweißausscheidung entstehen<br />
(Präeklampsie).<br />
Mögliche Folgen beim Säugling nach der Geburt:<br />
Anpassungsstörungen<br />
Unterzuckerung<br />
Schwere Gelbsucht (Ikterus)<br />
Atemnot<br />
Diagnostik<br />
Um das Risiko für Mutter und Kind zu erkennen,<br />
empfiehlt es sich, einen Blutzucker-Belastungstest<br />
(oraler Glukosetoleranztest = oGTT) durchzuführen.<br />
Gemäß des Beschlusses des Bundensministeriums<br />
für Gesundheit (BMG) haben Schwangere im Zeitraum<br />
zwischen 24 + 0 und 27 + 6 Schwangerschaftswochen<br />
einen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung<br />
dieser Untersuchung.