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Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife<br />

Krankenhaustagegeldversicherung Tarif H<br />

(Stand 1.1.2002)<br />

Leistungen des Deutschen <strong>Ring</strong>es<br />

Anspruch auf das versicherte Krankenhaustagegeld besteht<br />

ohne zeitliche Begrenzung und ohne Kostennachweis bei<br />

medizinisch notwendiger stationärer<br />

a) Krankenhausbehandlung wegen Krankheit, Unfall,<br />

Entbindung und Fehlgeburt,<br />

b) Tbc-Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien.<br />

Bei teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Heilbehandlung<br />

wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />

O1KV611 / K1774 1.2002 Seite 1 von 1<br />

O1KV611 / K1774 1.2002<br />

29<br />

Bei einem Kuraufenthalt im Anschluß an eine Krankenhausbehandlung<br />

besteht Anspruch auf die Hälfte des versicherten<br />

Krankenhaustagegeldes bis zu einer Dauer von 28 Tagen.<br />

Voraussetzung für die Leistung ist, daß eine Kurbehandlung<br />

nach Beendigung eines mindestens 10 Tage dauernden Krankenhausaufenthaltes<br />

innerhalb von 2 Monaten begonnen<br />

wird, von dem behandelnden Arzt des Krankenhauses aus<br />

medizinischen Gründen verordnet worden ist und nachweislich<br />

unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt wird.<br />

Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert.<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung<br />

der <strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.

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