Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung
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3 Stationäre Krankenhausbehandlung<br />
Allgemeine Krankenhausleistungen<br />
nach der jeweils gültigen Fassung der Bundespflegesatzverordnung<br />
(BPflV) bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)<br />
Unterliegt das Krankenhaus nicht der Bundespflegesatzverordnung<br />
oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine<br />
Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der kostengünstigsten<br />
Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen<br />
(ohne wahlärztliche Leistungen) und medizinisch notwendiger<br />
Nebenkosten sowie Heilmittel.<br />
Belegarzt<br />
gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Dreiund<br />
Mehrbettzimmer<br />
Krankentransport<br />
medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen<br />
Fahrten in Privatfahrzeugen)<br />
DRK 1776 O1JT7212 07.11<br />
25<br />
4 Rücktransport aus dem Ausland<br />
Mehraufwendungen durch medizinisch notwendigen und ärztlich<br />
angeordneten Rücktransport der versicherten Person an<br />
ihren ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare<br />
Krankenhaus: in voller Höhe.<br />
Bei einem Ambulanzflug<br />
a) durch Vermittlung von Vertragspartnern des Deutschen<br />
<strong>Ring</strong>s: in voller Höhe,<br />
b) sonst: bis zu der Höhe, die bei einem Ambulanzflug<br />
durch Vermittlung der Vertragspartner entstanden wäre.<br />
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />
<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.<br />
DRK 1776 O1JT7212 07.11<br />
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