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Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife für <strong>Beihilfe</strong>berechtigte<br />

Krankheitskostenversicherung Ergänzungstarif BKE<br />

(Stand 1.7.2011)<br />

Leistungen des Deutschen <strong>Ring</strong>s<br />

1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />

gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />

i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung und<br />

Fehlgeburt<br />

a) durch Ärzte und Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />

psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />

Leistungen von Heilpraktikern bis zum jeweiligen Höchstbetrag<br />

nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, Stand:<br />

Mai 1985).<br />

b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />

15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen<br />

c) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />

die durch Ärzte, Heilpraktiker und staatlich geprüfte Angehörige<br />

von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />

Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen,<br />

Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />

Elektro- und Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie.<br />

Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />

d) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />

Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- und Gleitsichtgläser<br />

aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen<br />

(erstattungsfähig bis zu 125,– EUR Rechnungsbetrag), Kontaktlinsen<br />

(nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />

Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenhund<br />

(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />

Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate,<br />

Gipsschalen, Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche<br />

Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />

Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />

Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />

Wartung und Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />

Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />

Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- und Arbeitsbrillen)<br />

sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />

2 Jahre vergangen sind oder sich die Gläserstärke um mindestens<br />

0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />

e) Kur- und Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />

a) und c)<br />

f) medizinisch notwendige Krankentransporte zum und<br />

vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />

DRK 1776 O1JT7211 07.11<br />

24<br />

2 Zahnärztliche Behandlung<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>sverein a.G.<br />

Versicherungsfähig sind <strong>Beihilfe</strong>berechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, wenn und solange sie beim<br />

Deutschen <strong>Ring</strong> nach Tarif BK in der Weise versichert sind, dass der Erstattungsprozentsatz dieses Tarifs und der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz<br />

zusammen 100 % ergeben. Bei Fortfall dieser Voraussetzung endet das Versicherungsverhältnis nach Tarif BKE.<br />

Der Deutsche <strong>Ring</strong> erstattet die Kosten, die bei Anrechnung der Leistungen nach öffentlich-rechtlichen <strong>Beihilfe</strong>vorschriften und der<br />

Versicherungsleistungen nach Tarif BK verbleiben*), und zwar für<br />

DRK 1776 O1JT7211 07.11<br />

a) Zahnbehandlung 100 %<br />

(z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />

Parodontosebehandlungen, Bestrahlungen, Kontrolluntersuchungen<br />

der Zähne)<br />

b) Zahnersatz 60 %<br />

(z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen und Reparaturen<br />

von Zahnersatz)<br />

Als Zahnersatz im Sinne dieses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />

funktionstherapeutische und implantologische Leistungen.<br />

Verblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7 und 8)<br />

sind nicht mitversichert.<br />

c) Kieferorthopädie 60 %<br />

d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen 100 %<br />

Die Erstattung nach Tarif BKE wird für a) bis d) zusammen begrenzt<br />

auf<br />

2.700,– EUR im ersten Versicherungsjahr,<br />

4.050,– EUR im zweiten Versicherungsjahr,<br />

5.400,– EUR im dritten Versicherungsjahr,<br />

6.750,– EUR ab viertem Versicherungsjahr.<br />

Bei unfallbedingten Behandlungen in den ersten drei Versicherungsjahren<br />

gilt der Höchstsatz für das vierte Versicherungsjahr.<br />

Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag<br />

nicht am 1. Januar eines Jahres, so endet das<br />

erste Versicherungsjahr am 31. Dezember des darauffolgenden<br />

Kalenderjahres.<br />

*) Soweit <strong>Beihilfe</strong>vorschriften eine Selbstbeteiligung sowie Abzugsbeträge vorsehen oder Kürzungen aufgrund der Nichtvorlage<br />

eines Heil- und Kostenplans erfolgen, gehören diese nicht zu den verbleibenden Kosten.<br />

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