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Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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3 Stationäre Krankenhausbehandlung<br />

Allgemeine Krankenhausleistungen<br />

nach der jeweils gültigen Fassung der Bundespflegesatzverordnung<br />

(BPflV) bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)<br />

Unterliegt das Krankenhaus nicht der Bundespflegesatzverordnung<br />

oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine<br />

Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der kostengünstigsten<br />

Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen<br />

(ohne wahlärztliche Leistungen) und medizinisch notwendiger<br />

Nebenkosten sowie Heilmittel.<br />

Belegarzt<br />

gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Dreiund<br />

Mehrbettzimmer<br />

Krankentransport<br />

medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen<br />

Fahrten in Privatfahrzeugen)<br />

Gesondert berechenbare Wahlleistungen<br />

a) Differenz zwischen den Unterkunftszuschlägen für<br />

das Einbett- und das Zweibettzimmer<br />

b) gesondert berechenbare Leistungen des Wahl- oder<br />

Belegarztes sowie Geburtshilfe<br />

c) gesondert berechenbare Leistungen des Wahl- oder<br />

Belegarztes sowie Geburtshilfe während der Zeit der vor- und<br />

nachstationären Behandlung. Die vorstationäre Behandlung ist<br />

auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen<br />

vor Beginn der stationären Krankenhausbehandlung, die nachstationäre<br />

Behandlung auf längstens sieben Behandlungstage<br />

innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung<br />

begrenzt.<br />

Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz<br />

Wurde kein Zuschlag für Unterkunft im Einbettzimmer berechnet,<br />

zahlt der Deutsche <strong>Ring</strong> je Tag des Krankenhausaufenthaltes<br />

16,– EUR.<br />

Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />

gezahlt.<br />

Sonstige Stationärleistungen<br />

Bei Krankenhausaufenthalt eines nach Tarif BEW versicherten<br />

Kindes sind auch die gesondert berechenbaren Kosten für Unterbringung<br />

und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson<br />

im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen erstattungsfähig,<br />

höchstens 26,– EUR täglich. Voraussetzung ist, dass das<br />

Kind noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat.<br />

DRK 1763 O1JT7202 07.11<br />

23<br />

4 Rücktransport aus dem Ausland<br />

Mehraufwendungen durch medizinisch notwendigen und ärztlich<br />

angeordneten Rücktransport der versicherten Person an<br />

ihren ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare<br />

Krankenhaus: in voller Höhe.<br />

Bei einem Ambulanzflug<br />

a) durch Vermittlung von Vertragspartnern des Deutschen<br />

<strong>Ring</strong>s: in voller Höhe,<br />

b) sonst: bis zu der Höhe, die bei einem Ambulanzflug<br />

durch Vermittlung der Vertragspartner entstanden wäre.<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.<br />

DRK 1763 O1JT7202 07.11<br />

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