Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung
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<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife für <strong>Beihilfe</strong>berechtigte<br />
Krankheitskostenversicherung Ergänzungstarif BEW<br />
(Stand 1.7.2011)<br />
Leistungen des Deutschen <strong>Ring</strong>s<br />
1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />
gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />
i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung und<br />
Fehlgeburt<br />
a) durch Ärzte und Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />
psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />
Leistungen von Heilpraktikern bis zum jeweiligen Höchstbetrag<br />
nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, Stand:<br />
Mai 1985).<br />
b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />
15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen<br />
c) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />
die durch Ärzte, Heilpraktiker und staatlich geprüfte Angehörige<br />
von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />
Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen,<br />
Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />
Elektro- und Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie.<br />
Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />
d) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />
Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- und Gleitsichtgläser<br />
aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen<br />
(erstattungsfähig bis zu 125,– EUR Rechnungsbetrag), Kontaktlinsen<br />
(nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />
Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenhund<br />
(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />
Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate,<br />
Gipsschalen, Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche<br />
Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />
Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />
Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />
Wartung und Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />
Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />
Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- und Arbeitsbrillen)<br />
sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />
2 Jahre vergangen sind oder sich die Gläserstärke um mindestens<br />
0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />
e) Kur- und Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />
a) und c)<br />
f) medizinisch notwendige Krankentransporte zum und<br />
vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />
DRK 1763 O1JT7201 07.11<br />
22<br />
2 Zahnärztliche Behandlung<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>sverein a.G.<br />
Versicherungsfähig sind <strong>Beihilfe</strong>berechtigte des Bundeslandes Baden-Württemberg und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen,<br />
wenn und solange sie beim Deutschen <strong>Ring</strong> nach einer Kombination der Tarife BK und BS in der Weise versichert<br />
sind, dass der Erstattungsprozentsatz dieser Kombination und der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz zusammen 100 % ergeben. Bei Fortfall<br />
dieser Voraussetzung endet das Versicherungsverhältnis nach Tarif BEW.<br />
Der Deutsche <strong>Ring</strong> erstattet die Kosten, die bei Anrechnung der Leistungen nach öffentlich-rechtlichen <strong>Beihilfe</strong>vorschriften und der<br />
Versicherungsleistungen nach den Tarifen BK und BS verbleiben*), und zwar für<br />
DRK 1763 O1JT7201 07.11<br />
a) Zahnbehandlung 100 %<br />
(z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />
Parodontosebehandlungen, Bestrahlungen, Kontrolluntersuchungen<br />
der Zähne)<br />
b) Zahnersatz 60 %<br />
(z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen und Reparaturen<br />
von Zahnersatz)<br />
Als Zahnersatz im Sinne dieses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />
funktionstherapeutische und implantologische Leistungen.<br />
Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7<br />
und 8) sind nicht mitversichert.<br />
c) Kieferorthopädie 60 %<br />
d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen 100 %<br />
*) Soweit <strong>Beihilfe</strong>vorschriften eine Selbstbeteiligung sowie Abzugsbeträge vorsehen oder Kürzungen aufgrund der Nichtvorlage<br />
eines Heil- und Kostenplans erfolgen, gehören diese nicht zu den verbleibenden Kosten.<br />
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