Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung
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3 Sonstige erstattungsfähige Kosten<br />
Bei Krankenhausaufenthalt eines nach einer der Tarifstufen BS<br />
versicherten Kindes sind auch die gesondert berechenbaren<br />
Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als<br />
Begleitperson im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen<br />
erstattungsfähig, höchstens 26,– EUR täglich. Die Höhe<br />
der Leistung ergibt sich aus dem tariflichen Erstattungsprozentsatz<br />
bezogen auf 26,– EUR, z. B. für Tarifstufe BS 30: 30 %<br />
von 26,– EUR = 7,80 EUR. Voraussetzung ist, dass das Kind<br />
noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat.<br />
II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />
1 Erhöht sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz, so hat der<br />
Versicherungsnehmer dies dem Deutschen <strong>Ring</strong> innerhalb von<br />
6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />
Monats, in dem die Erhöhung des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />
eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />
Erlangt der Deutsche <strong>Ring</strong> von einer Erhöhung später als nach<br />
6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />
nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />
Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />
DRK 1759 O1JT7172 07.11<br />
18<br />
2 Vermindert sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz oder<br />
entfällt er, so erhöht der Deutsche <strong>Ring</strong> den Versicherungsschutz<br />
entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />
Versicherungsnehmer dies innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />
oder Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes beantragt.<br />
Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />
auch für laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />
in dem der Antrag beim Deutschen <strong>Ring</strong> eingegangen ist. Diese<br />
Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten,<br />
soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />
besteht.<br />
Die Gründe für die Verminderung oder den Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />
sind anzugeben und auf Verlangen des<br />
Deutschen <strong>Ring</strong>s nachzuweisen.<br />
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />
<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.<br />
DRK 1759 O1JT7172 07.11<br />
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