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Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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3 Sonstige erstattungsfähige Kosten<br />

Bei Krankenhausaufenthalt eines nach einer der Tarifstufen BS<br />

versicherten Kindes sind auch die gesondert berechenbaren<br />

Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als<br />

Begleitperson im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen<br />

erstattungsfähig, höchstens 26,– EUR täglich. Die Höhe<br />

der Leistung ergibt sich aus dem tariflichen Erstattungsprozentsatz<br />

bezogen auf 26,– EUR, z. B. für Tarifstufe BS 30: 30 %<br />

von 26,– EUR = 7,80 EUR. Voraussetzung ist, dass das Kind<br />

noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat.<br />

II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />

1 Erhöht sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz, so hat der<br />

Versicherungsnehmer dies dem Deutschen <strong>Ring</strong> innerhalb von<br />

6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />

Monats, in dem die Erhöhung des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />

eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />

Erlangt der Deutsche <strong>Ring</strong> von einer Erhöhung später als nach<br />

6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />

nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />

Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />

DRK 1759 O1JT7172 07.11<br />

18<br />

2 Vermindert sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz oder<br />

entfällt er, so erhöht der Deutsche <strong>Ring</strong> den Versicherungsschutz<br />

entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />

Versicherungsnehmer dies innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />

oder Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes beantragt.<br />

Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />

auch für laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />

in dem der Antrag beim Deutschen <strong>Ring</strong> eingegangen ist. Diese<br />

Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten,<br />

soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Die Gründe für die Verminderung oder den Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />

sind anzugeben und auf Verlangen des<br />

Deutschen <strong>Ring</strong>s nachzuweisen.<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.<br />

DRK 1759 O1JT7172 07.11<br />

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