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Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife für <strong>Beihilfe</strong>berechtigte<br />

Krankheitskostenversicherung (Wahlleistungen) Tarif BS<br />

(Stand 1.7.2011)<br />

I. Leistungen des Deutschen <strong>Ring</strong>s<br />

Tarifstufe Kostenersatz<br />

BS 70 70 %<br />

BS 50 50 %<br />

BS 30 30 % der erstattungsfähigen Kosten<br />

BS 20 20 %<br />

BS 20X 20 %<br />

1 Erstattungsfähige Kosten<br />

Erstattungsfähig sind bei stationärer Krankenhausbehandlung<br />

die Kosten für<br />

a) den gesondert berechenbaren Zuschlag für Unterkunft<br />

im Zweibettzimmer<br />

b) die gesondert berechenbaren beihilfefähigen Leistungen<br />

des Wahl- oder Belegarztes sowie Geburtshilfe<br />

c) die gesondert berechenbaren beihilfefähigen Leistungen<br />

des Wahl- oder Belegarztes sowie Geburtshilfe während<br />

der Zeit der vor- und nachstationären Behandlung. Die vorstationäre<br />

Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage<br />

innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Krankenhausbehandlung,<br />

die nachstationäre Behandlung auf längstens<br />

sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung<br />

der stationären Krankenhausbehandlung begrenzt.<br />

2 Regelungen für Sonderfälle<br />

Berechnung einer anderen Unterkunft<br />

a) Wurde der Zuschlag für ein Einbettzimmer berechnet,<br />

so wird der Erstattung des Deutschen <strong>Ring</strong>s der Zuschlag für<br />

ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses zugrunde<br />

gelegt.<br />

b) Wurde kein Zuschlag berechnet, zahlt der Deutsche<br />

<strong>Ring</strong> Krankenhaustagegeld:<br />

Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />

BS 70 14,70 EUR<br />

BS 50 10,50 EUR<br />

BS 30 6,30 EUR<br />

BS 20 4,20 EUR<br />

BS 20X 4,20 EUR<br />

DRK 1759 O1JT7171 07.11<br />

17<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>sverein a.G.<br />

Versicherungsfähig sind <strong>Beihilfe</strong>berechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, für die aufgrund beamtenrechtlicher<br />

Vorschriften ein Anspruch auf <strong>Beihilfe</strong> mit personengebundenem <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz besteht. Der Erstattungsprozentsatz<br />

darf zusammen mit dem <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz 100 % nicht übersteigen.<br />

Die Versicherung nach Tarifstufe BS 20X endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person<br />

endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe<br />

BS 20X wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer dies schriftlich erklärt.<br />

DRK 1759 O1JT7171 07.11<br />

Keine wahlärztliche Behandlung gemäß Ziffer 1b)<br />

c) Wurden keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />

des Wahlarztes in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche<br />

<strong>Ring</strong> Krankenhaustagegeld:<br />

Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />

BS 70 21,00 EUR<br />

BS 50 15,00 EUR<br />

BS 30 9,00 EUR<br />

BS 20 6,00 EUR<br />

BS 20X 6,00 EUR<br />

Vor- und nachstationäre Behandlung gemäß Ziffer 1c)<br />

d) Wurde eine vor- und/oder nachstationäre Behandlung<br />

durchgeführt, jedoch keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />

des Wahlarztes in Anspruch genommen, so werden stattdessen<br />

folgende Pauschalabgeltungen gezahlt:<br />

– Vorstationäre Behandlung<br />

Tarifstufe<br />

BS 70 42,00 EUR<br />

BS 50 30,00 EUR<br />

BS 30 18,00 EUR<br />

BS 20 12,00 EUR<br />

BS 20X 12,00 EUR<br />

– Nachstationäre Behandlung<br />

Tarifstufe<br />

BS 70 42,00 EUR<br />

BS 50 30,00 EUR<br />

BS 30 18,00 EUR<br />

BS 20 12,00 EUR<br />

BS 20X 12,00 EUR<br />

Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />

gezahlt.<br />

Wird der Zuschlag für Unterkunft nicht getrennt von den allgemeinen<br />

Krankenhausleistungen berechnet, so gilt als Zuschlag<br />

die Differenz zwischen dem Pflegesatz für ein Einbettzimmer<br />

(1. Pflegeklasse) bzw. Zweibettzimmer (2. Pflegeklasse) und dem<br />

Pflegesatz für die kostengünstigste Pflegeklasse (in der Regel<br />

ein Drei- oder Mehrbettzimmer) des aufgesuchten Krankenhauses.<br />

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