Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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3 Stationäre Krankenhausbehandlung (ohne Wahlleistungen) a) allgemeine Krankenhausleistungen nach der jeweils gültigen Fassung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) Unterliegt das Krankenhaus nicht der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der kostengünstigsten Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen (ohne wahlärztliche Leistungen) und medizinisch notwendiger Nebenkosten sowie Heilmittel. b) Belegarzt gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Dreiund Mehrbettzimmer c) Krankentransport medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen Fahrten in Privatfahrzeugen) II. Anpassung des Versicherungsschutzes 1 Erhöht sich der Beihilfebemessungssatz, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Deutschen Ring innerhalb von 6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des Monats, in dem die Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend. Erlangt der Deutsche Ring von einer Erhöhung später als nach 6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis. DRK 1758 O1JT7162 07.11 16 Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz Wird keine der vorstehend unter Ziffer 3 genannten Leistungen in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche Ring Krankenhaustagegeld: Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts BK 70 W 54,60 EUR BK 50 W 39,00 EUR BK 30 W 23,40 EUR BK 20 W 15,60 EUR BK 20X W 15,60 EUR Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt. 2 Vermindert sich der Beihilfebemessungssatz oder entfällt er, so erhöht der Deutsche Ring den Versicherungsschutz entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der Versicherungsnehmer dies innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung oder Wegfall des Beihilfebemessungssatzes beantragt. Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz auch für laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht, in dem der Antrag beim Deutschen Ring eingegangen ist. Diese Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz besteht. Die Gründe für die Verminderung oder den Wegfall des Beihilfebemessungssatzes sind anzugeben und auf Verlangen des Deutschen Rings nachzuweisen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Ring-Schutz-Tarife. DRK 1758 O1JT7162 07.11 Seite 2 von 2

Ring-Schutz-Tarife für Beihilfeberechtigte Krankheitskostenversicherung (Wahlleistungen) Tarif BS (Stand 1.7.2011) I. Leistungen des Deutschen Rings Tarifstufe Kostenersatz BS 70 70 % BS 50 50 % BS 30 30 % der erstattungsfähigen Kosten BS 20 20 % BS 20X 20 % 1 Erstattungsfähige Kosten Erstattungsfähig sind bei stationärer Krankenhausbehandlung die Kosten für a) den gesondert berechenbaren Zuschlag für Unterkunft im Zweibettzimmer b) die gesondert berechenbaren beihilfefähigen Leistungen des Wahl- oder Belegarztes sowie Geburtshilfe c) die gesondert berechenbaren beihilfefähigen Leistungen des Wahl- oder Belegarztes sowie Geburtshilfe während der Zeit der vor- und nachstationären Behandlung. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Krankenhausbehandlung, die nachstationäre Behandlung auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung begrenzt. 2 Regelungen für Sonderfälle Berechnung einer anderen Unterkunft a) Wurde der Zuschlag für ein Einbettzimmer berechnet, so wird der Erstattung des Deutschen Rings der Zuschlag für ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses zugrunde gelegt. b) Wurde kein Zuschlag berechnet, zahlt der Deutsche Ring Krankenhaustagegeld: Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts BS 70 14,70 EUR BS 50 10,50 EUR BS 30 6,30 EUR BS 20 4,20 EUR BS 20X 4,20 EUR DRK 1759 O1JT7171 07.11 17 Krankenversicherungsverein a.G. Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, für die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe mit personengebundenem Beihilfebemessungssatz besteht. Der Erstattungsprozentsatz darf zusammen mit dem Beihilfebemessungssatz 100 % nicht übersteigen. Die Versicherung nach Tarifstufe BS 20X endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe BS 20X wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer dies schriftlich erklärt. DRK 1759 O1JT7171 07.11 Keine wahlärztliche Behandlung gemäß Ziffer 1b) c) Wurden keine gesondert berechenbaren Leistungen des Wahlarztes in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche Ring Krankenhaustagegeld: Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts BS 70 21,00 EUR BS 50 15,00 EUR BS 30 9,00 EUR BS 20 6,00 EUR BS 20X 6,00 EUR Vor- und nachstationäre Behandlung gemäß Ziffer 1c) d) Wurde eine vor- und/oder nachstationäre Behandlung durchgeführt, jedoch keine gesondert berechenbaren Leistungen des Wahlarztes in Anspruch genommen, so werden stattdessen folgende Pauschalabgeltungen gezahlt: – Vorstationäre Behandlung Tarifstufe BS 70 42,00 EUR BS 50 30,00 EUR BS 30 18,00 EUR BS 20 12,00 EUR BS 20X 12,00 EUR – Nachstationäre Behandlung Tarifstufe BS 70 42,00 EUR BS 50 30,00 EUR BS 30 18,00 EUR BS 20 12,00 EUR BS 20X 12,00 EUR Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt. Wird der Zuschlag für Unterkunft nicht getrennt von den allgemeinen Krankenhausleistungen berechnet, so gilt als Zuschlag die Differenz zwischen dem Pflegesatz für ein Einbettzimmer (1. Pflegeklasse) bzw. Zweibettzimmer (2. Pflegeklasse) und dem Pflegesatz für die kostengünstigste Pflegeklasse (in der Regel ein Drei- oder Mehrbettzimmer) des aufgesuchten Krankenhauses. Seite 1 von 2

3 Stationäre Krankenhausbehandlung<br />

(ohne Wahlleistungen)<br />

a) allgemeine Krankenhausleistungen nach der jeweils<br />

gültigen Fassung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw.<br />

des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)<br />

Unterliegt das Krankenhaus nicht der Bundespflegesatzverordnung<br />

oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine<br />

Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der kostengünstigsten<br />

Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen<br />

(ohne wahlärztliche Leistungen) und medizinisch notwendiger<br />

Nebenkosten sowie Heilmittel.<br />

b) Belegarzt<br />

gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Dreiund<br />

Mehrbettzimmer<br />

c) Krankentransport<br />

medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen<br />

Fahrten in Privatfahrzeugen)<br />

II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />

1 Erhöht sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz, so hat der<br />

Versicherungsnehmer dies dem Deutschen <strong>Ring</strong> innerhalb von<br />

6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />

Monats, in dem die Erhöhung des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />

eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />

Erlangt der Deutsche <strong>Ring</strong> von einer Erhöhung später als nach<br />

6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />

nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />

Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />

DRK 1758 O1JT7162 07.11<br />

16<br />

Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz<br />

Wird keine der vorstehend unter Ziffer 3 genannten Leistungen<br />

in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche <strong>Ring</strong> Krankenhaustagegeld:<br />

Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />

BK 70 W 54,60 EUR<br />

BK 50 W 39,00 EUR<br />

BK 30 W 23,40 EUR<br />

BK 20 W 15,60 EUR<br />

BK 20X W 15,60 EUR<br />

Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />

gezahlt.<br />

2 Vermindert sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz oder<br />

entfällt er, so erhöht der Deutsche <strong>Ring</strong> den Versicherungsschutz<br />

entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />

Versicherungsnehmer dies innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />

oder Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes beantragt.<br />

Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />

auch für laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />

in dem der Antrag beim Deutschen <strong>Ring</strong> eingegangen ist. Diese<br />

Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten,<br />

soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Die Gründe für die Verminderung oder den Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />

sind anzugeben und auf Verlangen des<br />

Deutschen <strong>Ring</strong>s nachzuweisen.<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.<br />

DRK 1758 O1JT7162 07.11<br />

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