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Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife für <strong>Beihilfe</strong>berechtigte<br />

Krankheitskostenversicherung Tarif BK (Baden-Württemberg)<br />

(Stand 1.7.2011)<br />

I. Leistungen des Deutschen <strong>Ring</strong>s<br />

Tarifstufe Kostenersatz<br />

BK 70 W 70 %<br />

BK 50 W 50 %<br />

BK 30 W 30 % der erstattungsfähigen Kosten<br />

BK 20 W 20 %<br />

BK 20X W 20 %<br />

1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />

gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />

i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung und<br />

Fehlgeburt<br />

a) durch Ärzte und Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />

psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />

b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />

15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen<br />

c) Arzneien und Verbandmittel<br />

(Nicht erstattungsfähig sind: Hygienisch kosmetische Präparate,<br />

Badezusatz-, Nähr-, Potenz-, Raucherentwöhnungs-, Stärkungs-,<br />

Antikonzeptionsmittel, Vitamin- und Nahrungsergänzungspräparate<br />

sowie Medikamente zur Reiseprophylaxe.)<br />

d) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />

die durch Ärzte, Heilpraktiker und staatlich geprüfte Angehörige<br />

von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />

Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen,<br />

Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />

Elektro- und Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie.<br />

Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />

e) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />

Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- und Gleitsichtgläser<br />

aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen,<br />

Kontaktlinsen (nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />

Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenhund<br />

(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />

Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate,<br />

Gipsschalen, Körperersatzstücke und Prothesen (z. B.<br />

künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />

Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />

Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />

Wartung und Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />

Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />

Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- und Arbeitsbrillen)<br />

sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />

2 Jahre vergangen sind oder sich die Gläserstärke um mindestens<br />

0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />

DRK 1758 O1JT7161 07.11<br />

15<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>sverein a.G.<br />

Versicherungsfähig sind <strong>Beihilfe</strong>berechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, für die aufgrund beamtenrechtlicher<br />

Vorschriften ein Anspruch auf <strong>Beihilfe</strong> des Bundeslandes Baden-Württemberg besteht. Der Erstattungsprozentsatz darf<br />

zusammen mit dem <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz 100 % nicht übersteigen.<br />

Die Versicherung nach Tarifstufe BK 20X W endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person<br />

endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe<br />

BK 20X W wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer dies schriftlich erklärt.<br />

Erstattungsfähige Kosten<br />

Erstattungsfähig sind die für die versicherte Person beihilfefähigen Kosten für<br />

DRK 1758 O1JT7161 07.11<br />

f) Kur- und Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />

a), c) und d)<br />

g) medizinisch notwendige Krankentransporte zum und<br />

vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />

Erstattungsfähig sind auch die Kosten für teilstationäre Dialysebehandlungen<br />

sowie die Sachkosten für Heimdialyse.<br />

2 Zahnärztliche Behandlung<br />

a) Zahnbehandlung,<br />

z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />

Parodontosebehandlungen, Arzneimittel, Bestrahlungen,<br />

Kontrolluntersuchungen der Zähne<br />

b) Zahnersatz,<br />

z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen und Reparaturen<br />

von Zahnersatz.<br />

Als Zahnersatz im Sinne dieses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />

funktionstherapeutische und implantologische Leistungen.<br />

Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7<br />

und 8) sind nicht mitversichert.<br />

c) Kieferorthopädie<br />

d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen<br />

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie mit einem voraussichtlichen<br />

Rechnungsbetrag von über 3.000,– EUR ist dem Deutschen<br />

<strong>Ring</strong> vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan des behandelnden<br />

Arztes oder (Fach-)Zahnarztes mit Begründung der<br />

medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Der<br />

Deutsche <strong>Ring</strong> verpflichtet sich, diesen Heil- und Kostenplan<br />

unverzüglich zu prüfen und den Versicherungsnehmer über die<br />

Höhe des Leistungsanspruchs zu informieren. Bei Nichtvorlage<br />

des Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn werden die<br />

über 3.000,– EUR hinausgehenden Aufwendungen nur zur Hälfte<br />

der tariflichen Leistung erstattet. Die Gebühren für die Erstellung<br />

des Heil- und Kostenplans trägt der Versicherer im Rahmen des<br />

abgeschlossenen Versicherungsschutzes.<br />

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