Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung
Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung
Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife für <strong>Beihilfe</strong>berechtigte<br />
Krankheitskostenversicherung Tarif BK (Baden-Württemberg)<br />
(Stand 1.7.2011)<br />
I. Leistungen des Deutschen <strong>Ring</strong>s<br />
Tarifstufe Kostenersatz<br />
BK 70 W 70 %<br />
BK 50 W 50 %<br />
BK 30 W 30 % der erstattungsfähigen Kosten<br />
BK 20 W 20 %<br />
BK 20X W 20 %<br />
1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />
gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />
i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung und<br />
Fehlgeburt<br />
a) durch Ärzte und Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />
psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />
b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />
15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen<br />
c) Arzneien und Verbandmittel<br />
(Nicht erstattungsfähig sind: Hygienisch kosmetische Präparate,<br />
Badezusatz-, Nähr-, Potenz-, Raucherentwöhnungs-, Stärkungs-,<br />
Antikonzeptionsmittel, Vitamin- und Nahrungsergänzungspräparate<br />
sowie Medikamente zur Reiseprophylaxe.)<br />
d) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />
die durch Ärzte, Heilpraktiker und staatlich geprüfte Angehörige<br />
von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />
Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen,<br />
Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,<br />
Elektro- und Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie.<br />
Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />
e) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />
Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- und Gleitsichtgläser<br />
aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen,<br />
Kontaktlinsen (nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />
Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenhund<br />
(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />
Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate,<br />
Gipsschalen, Körperersatzstücke und Prothesen (z. B.<br />
künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />
Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />
Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />
Wartung und Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />
Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />
Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- und Arbeitsbrillen)<br />
sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />
2 Jahre vergangen sind oder sich die Gläserstärke um mindestens<br />
0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />
DRK 1758 O1JT7161 07.11<br />
15<br />
<strong>Krankenversicherung</strong>sverein a.G.<br />
Versicherungsfähig sind <strong>Beihilfe</strong>berechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, für die aufgrund beamtenrechtlicher<br />
Vorschriften ein Anspruch auf <strong>Beihilfe</strong> des Bundeslandes Baden-Württemberg besteht. Der Erstattungsprozentsatz darf<br />
zusammen mit dem <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz 100 % nicht übersteigen.<br />
Die Versicherung nach Tarifstufe BK 20X W endet mit Ablauf des Monats, in dem das Dienstverhältnis der beihilfeberechtigten Person<br />
endet, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis nach Tarifstufe<br />
BK 20X W wird über das 65. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer dies schriftlich erklärt.<br />
Erstattungsfähige Kosten<br />
Erstattungsfähig sind die für die versicherte Person beihilfefähigen Kosten für<br />
DRK 1758 O1JT7161 07.11<br />
f) Kur- und Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />
a), c) und d)<br />
g) medizinisch notwendige Krankentransporte zum und<br />
vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />
Erstattungsfähig sind auch die Kosten für teilstationäre Dialysebehandlungen<br />
sowie die Sachkosten für Heimdialyse.<br />
2 Zahnärztliche Behandlung<br />
a) Zahnbehandlung,<br />
z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />
Parodontosebehandlungen, Arzneimittel, Bestrahlungen,<br />
Kontrolluntersuchungen der Zähne<br />
b) Zahnersatz,<br />
z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen und Reparaturen<br />
von Zahnersatz.<br />
Als Zahnersatz im Sinne dieses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />
funktionstherapeutische und implantologische Leistungen.<br />
Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7<br />
und 8) sind nicht mitversichert.<br />
c) Kieferorthopädie<br />
d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen<br />
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie mit einem voraussichtlichen<br />
Rechnungsbetrag von über 3.000,– EUR ist dem Deutschen<br />
<strong>Ring</strong> vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan des behandelnden<br />
Arztes oder (Fach-)Zahnarztes mit Begründung der<br />
medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen. Der<br />
Deutsche <strong>Ring</strong> verpflichtet sich, diesen Heil- und Kostenplan<br />
unverzüglich zu prüfen und den Versicherungsnehmer über die<br />
Höhe des Leistungsanspruchs zu informieren. Bei Nichtvorlage<br />
des Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn werden die<br />
über 3.000,– EUR hinausgehenden Aufwendungen nur zur Hälfte<br />
der tariflichen Leistung erstattet. Die Gebühren für die Erstellung<br />
des Heil- und Kostenplans trägt der Versicherer im Rahmen des<br />
abgeschlossenen Versicherungsschutzes.<br />
Seite 1 von 2