Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung
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3 Stationäre Krankenhausbehandlung<br />
(ohne Wahlleistungen)<br />
a) allgemeine Krankenhausleistungen nach der jeweils<br />
gültigen Fassung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw.<br />
des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)<br />
Unterliegt das Krankenhaus nicht der Bundespflegesatzverordnung<br />
oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine<br />
Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der kostengünstigsten<br />
Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen<br />
(ohne wahlärztliche Leistungen) und medizinisch notwendiger<br />
Nebenkosten sowie Heilmittel.<br />
b) Belegarzt<br />
gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Dreiund<br />
Mehrbettzimmer<br />
c) Krankentransport<br />
medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen<br />
Fahrten in Privatfahrzeugen)<br />
II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />
1 Erhöht sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz, so hat der<br />
Versicherungsnehmer dies dem Deutschen <strong>Ring</strong> innerhalb von<br />
6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />
Monats, in dem die Erhöhung des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />
eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />
Erlangt der Deutsche <strong>Ring</strong> von einer Erhöhung später als nach<br />
6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />
nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />
Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />
DRK 1757 O1JT7152 07.11<br />
14<br />
Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz<br />
Wird keine der vorstehend unter Ziffer 3 genannten Leistungen<br />
in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche <strong>Ring</strong> Krankenhaustagegeld:<br />
Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />
BK 70 54,60 EUR<br />
BK 50 39,00 EUR<br />
BK 30 23,40 EUR<br />
BK 20 15,60 EUR<br />
BK 20X 15,60 EUR<br />
Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />
gezahlt.<br />
2 Vermindert sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz oder<br />
entfällt er, so erhöht der Deutsche <strong>Ring</strong> den Versicherungsschutz<br />
entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />
Versicherungsnehmer dies innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />
oder Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes beantragt.<br />
Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />
auch für laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />
in dem der Antrag beim Deutschen <strong>Ring</strong> eingegangen ist. Diese<br />
Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten,<br />
soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />
besteht.<br />
Die Gründe für die Verminderung oder den Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />
sind anzugeben und auf Verlangen des<br />
Deutschen <strong>Ring</strong>s nachzuweisen.<br />
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />
<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.<br />
DRK 1757 O1JT7152 07.11<br />
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