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Deutscher Ring AVB Beihilfe Zusatz - Private Krankenversicherung

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3 Stationäre Krankenhausbehandlung<br />

(ohne Wahlleistungen)<br />

a) allgemeine Krankenhausleistungen nach der jeweils<br />

gültigen Fassung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw.<br />

des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)<br />

Unterliegt das Krankenhaus nicht der Bundespflegesatzverordnung<br />

oder dem Krankenhausentgeltgesetz, gelten als allgemeine<br />

Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der kostengünstigsten<br />

Pflegeklasse einschließlich ärztlicher Leistungen<br />

(ohne wahlärztliche Leistungen) und medizinisch notwendiger<br />

Nebenkosten sowie Heilmittel.<br />

b) Belegarzt<br />

gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Dreiund<br />

Mehrbettzimmer<br />

c) Krankentransport<br />

medizinisch notwendige Krankentransporte (ausgenommen<br />

Fahrten in Privatfahrzeugen)<br />

II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />

1 Erhöht sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz, so hat der<br />

Versicherungsnehmer dies dem Deutschen <strong>Ring</strong> innerhalb von<br />

6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />

Monats, in dem die Erhöhung des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />

eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />

Erlangt der Deutsche <strong>Ring</strong> von einer Erhöhung später als nach<br />

6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />

nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />

Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />

DRK 1757 O1JT7152 07.11<br />

14<br />

Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz<br />

Wird keine der vorstehend unter Ziffer 3 genannten Leistungen<br />

in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche <strong>Ring</strong> Krankenhaustagegeld:<br />

Tarifstufe je Tag des Krankenhausaufenthalts<br />

BK 70 54,60 EUR<br />

BK 50 39,00 EUR<br />

BK 30 23,40 EUR<br />

BK 20 15,60 EUR<br />

BK 20X 15,60 EUR<br />

Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />

gezahlt.<br />

2 Vermindert sich der <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatz oder<br />

entfällt er, so erhöht der Deutsche <strong>Ring</strong> den Versicherungsschutz<br />

entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />

Versicherungsnehmer dies innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />

oder Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes beantragt.<br />

Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />

auch für laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />

in dem der Antrag beim Deutschen <strong>Ring</strong> eingegangen ist. Diese<br />

Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten,<br />

soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Die Gründe für die Verminderung oder den Wegfall des <strong>Beihilfe</strong>bemessungssatzes<br />

sind anzugeben und auf Verlangen des<br />

Deutschen <strong>Ring</strong>s nachzuweisen.<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

<strong>Ring</strong>-Schutz-Tarife.<br />

DRK 1757 O1JT7152 07.11<br />

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