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Mitteilungsblatt KW 50 - Immendingen

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Nummer <strong>50</strong><br />

Freitag, 14. Dezember 2012 3<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses<br />

am Montag, 17. Dezember 2012<br />

Im Vorfeld der öffentlichen Gemeinderatssitzung findet<br />

am Montag, 17. Dezember 2012 um 14:00 Uhr im Vortragsraum<br />

des Rathauses in <strong>Immendingen</strong> eine öffentliche<br />

Sitzung des Verwaltungsausschusses mit folgender<br />

Tagesordnung statt:<br />

1. Annahme von Kleinspenden<br />

Die Bevölkerung ist sehr herzlich zu der öffentlichen Sitzung<br />

des Verwaltungsausschusses eingeladen.<br />

Markus Hugger, Bürgermeister<br />

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag,<br />

17. Dezember 2012<br />

Am Montag, 17. Dezember 2012, findet um 14:05 Uhr im<br />

Vortragsraum des Rathauses in <strong>Immendingen</strong> die letzte<br />

öffentliche Gemeinderatssitzung in diesem Jahr mit folgender<br />

Tagesordnung statt:<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

2. Information über die geplante Ansiedlung eines Edeka-Marktes<br />

in <strong>Immendingen</strong><br />

3. Schulentwicklung – Antrag auf Einrichtung eines<br />

Schulverbundes<br />

4. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlage und die Versorgung<br />

der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung<br />

– WVS) vom 15.12.2003<br />

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />

in Tageseinrichtungen für Kinder<br />

(Kindergartengebührensatzung) vom 17.12.2007 in<br />

der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 07.07.2011<br />

6. Beratung des Haushaltsplanes<br />

7. Verabschiedung von Frau Gemeinderätin Christa<br />

Krebs<br />

8. Bekanntgaben und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderates<br />

Die Bevölkerung ist sehr herzlich zu der öffentlichen Gemeinderatssitzung<br />

eingeladen.<br />

Markus Hugger<br />

Bürgermeister<br />

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />

für einen gemeinsamen sachlichen<br />

Teilflächennutzungsplan Windkraft der Stadt Bad<br />

Dürrheim und des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

(GVV) <strong>Immendingen</strong>/Geisingen sowie des Beschlusses<br />

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

1. Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim und die<br />

Verbandsversammlung des GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen<br />

haben in ihren öffentlichen Sitzungen am 22.11.2012<br />

(Bad Dürrheim) und 10.12.2012 (GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen)<br />

jeweils den Beschluss gefasst, für die Stadt Bad<br />

Dürrheim und den GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen einen<br />

gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan nach §<br />

5 Abs. 2b und § 204 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, 2.<br />

Hs. BauGB zur Regelung der Nutzung der Windenergie<br />

aufzustellen.<br />

In Baden-Württemberg wurde 2003 im Landesplanungsgesetz<br />

festgelegt, die planerische Steuerung für den Betrieb<br />

von Windenergieanlagen den Regionalverbänden zuzuweisen.<br />

Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg<br />

ist dieser Aufgabe nachgegangen und hat 2006 einen<br />

Teilregionalplan für die Windenergienutzung aufgestellt.<br />

Die Landesregierung hat das Landesplanungsgesetz geändert<br />

und hebt die entsprechenden Regionalpläne zum<br />

01.01.2013 auf. Eine Festlegung von Ausschlussgebieten<br />

ist in künftigen Regionalplänen nicht mehr vorgesehen.<br />

Der Regionalplan befindet sich insoweit in der Fortschreibung.<br />

Mit dieser Änderung wird den Kommunen ein<br />

größerer Spielraum für die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

eingeräumt. Sie können die Nutzung der Windenergie<br />

nun selbst durch ihre Flächennutzungsplanung regeln.<br />

Diese Aufgabe wollen die Stadt Bad Dürrheim sowie<br />

die Gemeinde <strong>Immendingen</strong> und die Stadt Geisingen<br />

(als Mitglieder des GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen) mit einem<br />

gemeinsamen Konzept übergreifend lösen. Dies wird<br />

auch seitens des Regionalverbandes befürwortet. § 204<br />

Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, 2. Hs. BauGB bietet hierzu die<br />

Möglichkeit der Aufstellung eines gemeinsamen, sachlich<br />

auf die Windkraftnutzung beschränkten Teilflächennutzungsplans<br />

für das gesamte Gebiet der drei Gemeinden.<br />

Dabei wird die Planung von der Stadt Bad Dürrheim und<br />

dem GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen in einem getrennten<br />

Verfahren, aber inhaltlich übereinstimmend durchgeführt.<br />

Die Planungshoheit der Stadt Bad Dürrheim und des<br />

GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen bleiben erhalten und gehen<br />

nicht auf ein gemeinsames Gremium über. Die Beteiligten<br />

beschließen jeweils nur die Nutzungsregelungen des Gesamtplans,<br />

die ihr Gebiet betreffen.<br />

Der Beschluss, für die Stadt Bad Dürrheim und den GVV<br />

<strong>Immendingen</strong>/Geisingen einen gemeinsamen sachlichen<br />

Teilflächennutzungsplan nach § 5 Abs. 2b und § 204<br />

Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, 2. Hs. BauGB zur Regelung<br />

der Nutzung der Windenergie aufgestellt, wir hiermit ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

2. Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim und die Verbandsversammlung<br />

des GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen haben<br />

in ihren öffentlichen Sitzungen am 22.11.2012 (Bad<br />

Dürrheim) und 10.12.2012 (GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen)<br />

jeweils den Vorentwurf des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans<br />

der Stadt Bad Dürrheim und des<br />

GVV <strong>Immendingen</strong>/Geisingen zur Regelung der Nutzung<br />

der Windenergie gebilligt.<br />

Wegen der günstigeren Windverhältnisse sind Windenergieanlagen<br />

regelmäßig auf einen Standort im bauplanungsrechtlichen<br />

Außenbereich angewiesen. „Um den<br />

Anteil erneuerbarer Energie an der Energieversorgung zu<br />

steigern und eine Beseitigung baurechtlicher Hemmnisse<br />

zu erreichen“, wurden Windenergieanlagen insoweit nach<br />

§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB den privilegierten Vorhaben<br />

zugeordnet. Damit besteht für Windenergieanlagen ein<br />

Anspruch auf Genehmigung, wenn die Erschließung gesichert<br />

ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

Um eine mögliche ungeordnete Bebauung des Außenbereichs<br />

zu vermeiden, können die Gemeinden im Rahmen<br />

der Flächennutzungsplanung allerdings die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen durch entsprechende Darstellungen<br />

an geeigneten Stellen ermöglichen (Konzentrationszonen<br />

für Windenergienutzung) und damit zugleich an ungeeigneten<br />

Stellen im Außenbereich ausschließen. Erforderlich<br />

für eine solche Steuerung ist immer, dass die Gemeinde<br />

eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes vornimmt<br />

und ein schlüssiges Planungskonzept vorlegt, mit<br />

dem sie die besondere Eignung der konkret ausgewiesenen<br />

Flächen darlegt. Mit der Erstellung eines solchen<br />

Konzeptes wurde für alle drei Gemeinden das Büro HHP<br />

Hage Hoppenstedt und Partner aus Rottenburg beauftragt.<br />

In einem ersten Schritt (Modul I) wurden bisher die Grundlagen<br />

der Planung erarbeitet. Dabei wurden zunächst<br />

die Bereiche herausgestellt, in denen die Windhöffigkeit

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