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Ausgabe Nr. 51/2012 - Ballrechten-Dottingen

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Amtsblatt der Gemeinde Mittwoch, 19 . Dezember <strong>2012</strong> 3<br />

Redaktionsschluss für<br />

das erste Blättle 2013<br />

Zwischen Weihnachten, Neujahr<br />

und Hl. Drei Könige erscheint<br />

kein Amtsblatt.<br />

Das erste Blättle im Jahr 2013<br />

erhalten wir am Mittwoch,<br />

09.01.2013. Redaktionsschluss<br />

hierfür ist Montag, 07.01.2013,<br />

12.00 Uhr.<br />

Verspätet eingehende Beiträge<br />

können nicht mehr berücksichtigt<br />

werden!<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

Abwasser- und Wassergebühren sowie Beiträge 2013<br />

Rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2013<br />

Durch eine Änderung der Rechtsprechung ist die Gemeinde verplichtet, die Kosten<br />

der Schmutzwasserbeseitigung und der Niederschlagswasserbeseitigung künftig<br />

getrennt nach verschiedenen Verteilungsschlüsseln abzurechnen (gesplittete Abwassergebühr).<br />

Um eine getrennte Abrechnung für die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser<br />

vornehmen zu können, hat die Gemeinde die versiegelten Grundstückslächen<br />

aller Anschlussnehmer im Gemeindegebiet ermittelt. Anhand der ermittelten<br />

Flächen kann jetzt die Gebührenkalkulation vorgenommen werden. Die erforderlichen<br />

Schritte hierzu sind bereits in die Wege geleitet, das Verfahren kann jedoch<br />

erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden.<br />

Parallel dazu werden auch die Wassergebühren neu kalkuliert, auch hier sind die<br />

erforderlichen Schritte bereits eingeleitet.<br />

Trotz allem wird es nach Abschluss der Gebührenkalkulation im nächsten Jahr möglich<br />

sein, die Abwasser- und Wassergebühren 2013 auf Grundlage der neuen<br />

Gebührensätze nachzukalkulieren. Es ist möglich, dass für das Gebührenjahr 2013<br />

dann höhere Gesamtkosten umzulegen sein werden, als dies mit dem derzeit gültigen<br />

Gebührensätzen geschieht. Verglichen mit den bisherigen Gebührensätzen<br />

könnten die Gebühren also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

Ebenfalls neu kalkuliert werden die Abwasser- und Wasserbeiträge, die bei Anschluss<br />

eines Grundstücks an die Wasserversorgung bzw. Entwässerungseinrichtung<br />

einmalig fällig werden. Die Beiträge werden anhand der Globalberechnung<br />

ermittelt. Die Globalberechung wird gerade erstellt und wird im laufe des nächsten<br />

Jahres fertig gestellt. Auch hier möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die<br />

Beitragssätze steigen könnten.<br />

Sowohl die neuen Abwasser- und Wassergebühren 2013 als auch die neuen Abwasser-<br />

und Wasserbeiträge werden im nächsten Jahr rückwirkend zum 01.01.2013<br />

in Kraft treten.<br />

Verplichtung der Stra ßenanlieger zum Reini gen,<br />

Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Straßen anlieger verplichtet sind, innerhalb der<br />

geschlossenen Ortslage die Gehwege zu reinigen, bei Schneehäufung zu räumen<br />

sowie bei Schnee- und Eisglätte zu be streuen. Haben mehrere Grundstücke ei nen<br />

gemeinsamen Zugang zur Straße - sog. Hinter- oder Oberlieger -, erstrecken sich<br />

die gemeinsam zu erfüllenden Plich ten auf den Gehweg, der vor dem unmittel bar<br />

angrenzenden Grundstück liegt.<br />

Sind keine Gehwege vorhanden, so gel ten als solche die seitlichen Flächen am<br />

Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,0 m. Als Fußweg gelten auch Staffeln.<br />

Als Straßenanlieger gelten nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die<br />

Mieter und Pächter. Die Gehwege müssen werktags ab 07.00 Uhr, an Sonn- und<br />

gesetzlichen Feiertagen ab 09.00 Uhr geräumt und bestreut werden.<br />

Für Unglücksfälle, die sich aus der Nicht beachtung der Polizeiverordnung ergeben,<br />

sind die Straßenanlieger haftbar. Versäumnisse können außerdem als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden. Ge mäß der Streuplichtverordnung, haben die<br />

Anlieger bei einer gemeinsamen Ver plichtung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,<br />

dass die ihnen obliegen den Plichten ordnungsgemäß erfüllt wer den. Hierbei<br />

handelt es sich um rein privat rechtliche Absprachen zwischen den be troffenen<br />

Anliegern, so dass eine Mitwir kung der Gemeinde aus rechtlichen Grün den nicht<br />

möglich ist.<br />

Ein Schadensfall, der infolge der Nichtbe achtung der Streuplichtverordnung ein tritt,<br />

führt zu einer gesamtschuldnerischen Haftung der Anlieger. Es wird daher drin gend<br />

empfohlen, eine private Grund stücks-Haftplicht-Versicherung abzu schließen, die<br />

ggf. für derartige Scha densfälle aufkommt.<br />

Abfallwirtschaft LandkreisBreisgau-<br />

Hochschwarzwald (ALB)<br />

Weihnachtsbaum-Sammlung<br />

Der Bauhof <strong>Ballrechten</strong>-<strong>Dottingen</strong> führt<br />

am Samstag, den 12.01.2013 ab 8.00<br />

Uhr eine Weih-nachtsbaum-Sammlung<br />

durch.<br />

Damit Ihr Baum mitgenommen werden<br />

kann, ist es wichtig, dass Ihr Baum<br />

- rechtzeitig zur Abfuhr am Straßenrand<br />

und für die Einsammler gut sichtbar bereit<br />

gestellt, und<br />

- vollständig abdekoriert ist.<br />

Die Gemeindemitarbeiter, die die Sammlung<br />

durchführen werden, sind angewiesen<br />

nicht vollstän-dig abgeschmückte<br />

Bäume stehen zu lassen. Nicht mitgenommene<br />

Weihnachtsbäume sind dann<br />

vom Eigentümer selbst zu entsorgen bzw.<br />

auf einer Schnittgut-Annahmestelle der<br />

ALB sauber abzugeben.<br />

Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie<br />

an:<br />

Abfallberatung des Landkreises<br />

Tel. 01802 - 254648<br />

www.breisgau-hochschwarzwald.de

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