Ausgabe Nr. 51/2012 - Ballrechten-Dottingen
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Amtsblatt der Gemeinde Mittwoch, 19 . Dezember <strong>2012</strong> 3<br />
Redaktionsschluss für<br />
das erste Blättle 2013<br />
Zwischen Weihnachten, Neujahr<br />
und Hl. Drei Könige erscheint<br />
kein Amtsblatt.<br />
Das erste Blättle im Jahr 2013<br />
erhalten wir am Mittwoch,<br />
09.01.2013. Redaktionsschluss<br />
hierfür ist Montag, 07.01.2013,<br />
12.00 Uhr.<br />
Verspätet eingehende Beiträge<br />
können nicht mehr berücksichtigt<br />
werden!<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Ihre Gemeindeverwaltung<br />
Abwasser- und Wassergebühren sowie Beiträge 2013<br />
Rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2013<br />
Durch eine Änderung der Rechtsprechung ist die Gemeinde verplichtet, die Kosten<br />
der Schmutzwasserbeseitigung und der Niederschlagswasserbeseitigung künftig<br />
getrennt nach verschiedenen Verteilungsschlüsseln abzurechnen (gesplittete Abwassergebühr).<br />
Um eine getrennte Abrechnung für die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser<br />
vornehmen zu können, hat die Gemeinde die versiegelten Grundstückslächen<br />
aller Anschlussnehmer im Gemeindegebiet ermittelt. Anhand der ermittelten<br />
Flächen kann jetzt die Gebührenkalkulation vorgenommen werden. Die erforderlichen<br />
Schritte hierzu sind bereits in die Wege geleitet, das Verfahren kann jedoch<br />
erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden.<br />
Parallel dazu werden auch die Wassergebühren neu kalkuliert, auch hier sind die<br />
erforderlichen Schritte bereits eingeleitet.<br />
Trotz allem wird es nach Abschluss der Gebührenkalkulation im nächsten Jahr möglich<br />
sein, die Abwasser- und Wassergebühren 2013 auf Grundlage der neuen<br />
Gebührensätze nachzukalkulieren. Es ist möglich, dass für das Gebührenjahr 2013<br />
dann höhere Gesamtkosten umzulegen sein werden, als dies mit dem derzeit gültigen<br />
Gebührensätzen geschieht. Verglichen mit den bisherigen Gebührensätzen<br />
könnten die Gebühren also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
Ebenfalls neu kalkuliert werden die Abwasser- und Wasserbeiträge, die bei Anschluss<br />
eines Grundstücks an die Wasserversorgung bzw. Entwässerungseinrichtung<br />
einmalig fällig werden. Die Beiträge werden anhand der Globalberechnung<br />
ermittelt. Die Globalberechung wird gerade erstellt und wird im laufe des nächsten<br />
Jahres fertig gestellt. Auch hier möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die<br />
Beitragssätze steigen könnten.<br />
Sowohl die neuen Abwasser- und Wassergebühren 2013 als auch die neuen Abwasser-<br />
und Wasserbeiträge werden im nächsten Jahr rückwirkend zum 01.01.2013<br />
in Kraft treten.<br />
Verplichtung der Stra ßenanlieger zum Reini gen,<br />
Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Straßen anlieger verplichtet sind, innerhalb der<br />
geschlossenen Ortslage die Gehwege zu reinigen, bei Schneehäufung zu räumen<br />
sowie bei Schnee- und Eisglätte zu be streuen. Haben mehrere Grundstücke ei nen<br />
gemeinsamen Zugang zur Straße - sog. Hinter- oder Oberlieger -, erstrecken sich<br />
die gemeinsam zu erfüllenden Plich ten auf den Gehweg, der vor dem unmittel bar<br />
angrenzenden Grundstück liegt.<br />
Sind keine Gehwege vorhanden, so gel ten als solche die seitlichen Flächen am<br />
Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,0 m. Als Fußweg gelten auch Staffeln.<br />
Als Straßenanlieger gelten nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die<br />
Mieter und Pächter. Die Gehwege müssen werktags ab 07.00 Uhr, an Sonn- und<br />
gesetzlichen Feiertagen ab 09.00 Uhr geräumt und bestreut werden.<br />
Für Unglücksfälle, die sich aus der Nicht beachtung der Polizeiverordnung ergeben,<br />
sind die Straßenanlieger haftbar. Versäumnisse können außerdem als Ordnungswidrigkeit<br />
geahndet werden. Ge mäß der Streuplichtverordnung, haben die<br />
Anlieger bei einer gemeinsamen Ver plichtung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,<br />
dass die ihnen obliegen den Plichten ordnungsgemäß erfüllt wer den. Hierbei<br />
handelt es sich um rein privat rechtliche Absprachen zwischen den be troffenen<br />
Anliegern, so dass eine Mitwir kung der Gemeinde aus rechtlichen Grün den nicht<br />
möglich ist.<br />
Ein Schadensfall, der infolge der Nichtbe achtung der Streuplichtverordnung ein tritt,<br />
führt zu einer gesamtschuldnerischen Haftung der Anlieger. Es wird daher drin gend<br />
empfohlen, eine private Grund stücks-Haftplicht-Versicherung abzu schließen, die<br />
ggf. für derartige Scha densfälle aufkommt.<br />
Abfallwirtschaft LandkreisBreisgau-<br />
Hochschwarzwald (ALB)<br />
Weihnachtsbaum-Sammlung<br />
Der Bauhof <strong>Ballrechten</strong>-<strong>Dottingen</strong> führt<br />
am Samstag, den 12.01.2013 ab 8.00<br />
Uhr eine Weih-nachtsbaum-Sammlung<br />
durch.<br />
Damit Ihr Baum mitgenommen werden<br />
kann, ist es wichtig, dass Ihr Baum<br />
- rechtzeitig zur Abfuhr am Straßenrand<br />
und für die Einsammler gut sichtbar bereit<br />
gestellt, und<br />
- vollständig abdekoriert ist.<br />
Die Gemeindemitarbeiter, die die Sammlung<br />
durchführen werden, sind angewiesen<br />
nicht vollstän-dig abgeschmückte<br />
Bäume stehen zu lassen. Nicht mitgenommene<br />
Weihnachtsbäume sind dann<br />
vom Eigentümer selbst zu entsorgen bzw.<br />
auf einer Schnittgut-Annahmestelle der<br />
ALB sauber abzugeben.<br />
Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie<br />
an:<br />
Abfallberatung des Landkreises<br />
Tel. 01802 - 254648<br />
www.breisgau-hochschwarzwald.de