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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Namen des Gemeinderats ...

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AMTSBLATT<br />

der Gemeinde<br />

Emerkingen<br />

Herausgeber: Bürgermeisteramt 89607 Emerkingen 24.12.2010 Nr. 47<br />

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:<br />

Montag - Freitag 9.00-11.30 Uhr Tel.: 07393 / 2239<br />

Donnerstag 14.00-19.00 Uhr Fax: 07393 / 6578<br />

E-Mail: gde.emerkingen@t-online.de<br />

Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb <strong>des</strong> Rathauses können Sprechzeiten <strong>des</strong> Bürgermeisters entfallen.<br />

Wichtige Termine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, können vorher telefonisch jederzeit vereinbart werden.<br />

Redaktionsschluß Amtsblatt: Mittwoch 8.00 Uhr<br />

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt <strong>und</strong> anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeister<br />

Hans Rieger oder sein Vertreter <strong>im</strong> Amt.<br />

W W W W E E E E I I I I H H H H N N N N A A A A C C C C H H H H T T T T E E E E N N N N 2 2 2 2 0 0 0 0 1 1 1 1 0 00<br />

0<br />

<strong>Liebe</strong> <strong><strong>Mitbürger</strong>innen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Mitbürger</strong>,<br />

<strong>im</strong> <strong>Namen</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderats</strong> <strong>und</strong><br />

der Gemeindeverwaltung wünsche ich<br />

Ihnen <strong>und</strong> Ihren Familien ein ge-<br />

segnetes Weihnachtsfest, persönliches<br />

Wohlergehen <strong>und</strong> ein glückliches<br />

Jahr 2011.<br />

Ihr<br />

Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bericht aus der <strong>Gemeinderats</strong>sitzung vom Montag, 20.12.2010<br />

In der letzten <strong>Gemeinderats</strong>sitzung <strong>des</strong> alten Jahres stand die Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

der Haushaltssatzung <strong>und</strong> <strong>des</strong> Haushaltsplanes 2011 einschließlich der Finanzplanung<br />

bis 2014 als Beratungspunkt auf der Tagesordnung. Die vom Fachbeamten für das Finanzwesen,<br />

Herrn Wilhelm Fügner <strong>und</strong> Herrn Bürgermeister Hans Rieger entworfene Haushaltssatzung<br />

<strong>und</strong> Haushaltsplan für das Jahr 2011 einschließlich Finanzplanung 2010 bis 2014 wurde<br />

vom Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig beschlossen. Die Planansätze <strong>des</strong> Verwaltungs- <strong>und</strong> Vermögenshaushalts,<br />

die besonderen Anlagen zum Haushaltsplan, die Finanzplanung wie aber auch die<br />

Haushaltssatzung wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen vorgetragen <strong>und</strong> eingehend<br />

erläutert. Im Haushaltsjahr 2010 werden nach den Worten von Bürgermeister Hans Rieger Mehreinnahmen<br />

<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt, insbesondere bei den Finanzzuweisungen <strong>und</strong> Gewerbesteuereinnahmen<br />

von ca. 185.000 €uro erwartet. Dieser Überschuss geht in die Allgemeine<br />

Rücklage. Die Haushalts- <strong>und</strong> Finanzlage hat sich für die Gemeinde Emerkingen gegenüber<br />

2010 verbessert. Die Zuweisungen steigen <strong>und</strong> ein deutlich höheres Gewerbesteueraufkommen<br />

kann angenommen werden. Dies ist erfreulich <strong>und</strong> es ist davon auszugehen, dass unsere Betriebe<br />

die Krise überw<strong>und</strong>en haben. Die Netto-Investitionsrate 2011 beträgt 56.000 €uro abzüglich<br />

44.500 €uro für ordentliche Tilgung <strong>und</strong> Krediten. Dies ergibt somit eine Netto-<br />

Investitionsrate von 11.500 €uro. Im investiven Bereich – also <strong>im</strong> Vermögenshaushalt – sind<br />

Ausgaben in Höhe von 588.500 €uro eingeplant. Die größten Brocken sind hierbei die Erstellung<br />

eines Hochwasserrückhaltebeckens mit Gesamtkosten von 521.000 €uro. Im Jahr 2010 wurden<br />

hiervon 350.000 €uro bereits finanziert. Für 2011 sind noch 171.000 €uro zu veranschlagen. Für<br />

dieses Vorhaben wird <strong>im</strong> Jahr 2011 neben der Fachforderung in Höhe von 370.000 €uro eine<br />

Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 110.000 €uro benötigt. Im Rahmen der innerörtlichen<br />

Entwicklungsmaßnahmen ist der Abbruch <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> H<strong>und</strong>ersinger Straße 12<br />

vorgesehen <strong>und</strong> für die Erschließung <strong>des</strong> Baugebiets „Stützen IV“, Bauabschnitt II b sind zunächst<br />

197.500 €uro eingeplant. Für die notwendige Erneuerung <strong>des</strong> Radweges von Emerkingen<br />

nach Bettighofen (geschätzte Kosten 160.000 €uro) werden 2011 weitere 77.000 €uro bereitgestellt.<br />

Dies alles ist aber nur zu realisieren, wenn Höchstzuschüsse aus dem Ausgleichstock gewährt<br />

werden. Darüber hinaus sind auch Bauplätze sowie Gewerbebauplätze zu verkaufen, um<br />

diesen Finanzrahmen überhaupt Schultern zu können – so Bürgermeister Hans Rieger. Emerkingen<br />

bleibt auch in Zukunft eine Ausgleichstockgemeinde <strong>und</strong> kann ihre Aufgaben <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

nur mit den höchstmöglichen Zuschüssen erfüllen bzw. ausführen. Es ist auch eine sehr<br />

wichtige Aufgabe, Arbeitsplätze am Ort zu schaffen <strong>und</strong> zu erhalten. Schließlich wird darauf hingewiesen,<br />

dass die Gemeinde ihre Einnahmequellen - wie bisher auch - voll ausschöpfen muss.<br />

Dies gilt insbesondere <strong>im</strong> Bereich der Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser <strong>und</strong> Abfallbeseitigung.<br />

Gebührenerhöhungen sind jedenfalls in diesem Haushalt 2011 nicht vorgesehen. Auf den<br />

Vorbericht zum Haushaltsplan 2011 in diesem Amtsblatt wird verwiesen.<br />

Auch befasste sich das Gremium mit der Neufassung der Streupflichtsatzung in der Gemeinde.<br />

Die derzeitige Streupflichtsatzung ist aus dem Jahr 1990 <strong>und</strong> enthält somit nicht den aktuellen<br />

Rechtstand. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat Ende <strong>des</strong> Jahres 2006 eine neue Mustersatzung<br />

den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die neue Mustersatzung <strong>des</strong> Gemeindetags<br />

(Stand 2006) weicht geringfügig von der derzeit geltenden Streupflichtsatzung ab. Um die Streupflichtsatzung<br />

wieder auf den aktuellen Stand zu haben, wird die Neufassung der Streupflichtsatzung<br />

vorgenommen. Auf die Veröffentlichung in diesem Amtsblatt wird ebenfalls verwiesen.<br />

Dem Bauvorhaben „Errichtung eines Vordachs in der H<strong>und</strong>ersinger Straße 21, Flst.Nr.<br />

14/1“ erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.<br />

Unter Punkt „Bekanntgaben“ informierte der Vorsitzende das Gremium, dass für die Erledigung<br />

<strong>des</strong> Einwohnerwesens (Datenverarbeitung) durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />

M<strong>und</strong>erkingen der Kostenausgleich für das Jahr 2010 für die Gemeinde Emerkingen 589,38<br />

€uro beträgt. Ferner nahm das Gremium davon Kenntnis, dass für die Kinderbetreuung von<br />

April bis Dezember 2010 <strong>im</strong> Kindergarten in Rottenacker von der Gemeinde ein Kosten-


ausgleich in Höhe von 3.042,92 €uro erforderlich ist. Schließlich hat das Landratsamt mit Erlass<br />

vom 14. Dezember 2010 die Anzeige der 1. Satzung vom 25. Oktober 2010 zur Änderung<br />

der Abfallwirtschaftssatzung vom 02. November 2009 bestätigt. Die Satzung tritt am<br />

01. Januar 2011 in Kraft. Auch hiervon nahm das Gremium Kenntnis.<br />

Unter Punkt „Verschiedenes“ informierte der Vorsitzende das Gremium, dass das Buswartehäuschen<br />

in der M<strong>und</strong>erkinger Straße in den letzten Monaten derart durch Farbschmierereien<br />

verunstaltet wurde, dass es einer dringenden Renovierung bedarf. Die Fa. Kopp aus Emerkingen<br />

wird diese Renovierungsarbeiten <strong>im</strong> Frühjahr <strong>des</strong> nächsten Jahres zum Angebotspreis von<br />

380,80 €uro vornehmen. Hierzu gab der Gemeinderat seine Zust<strong>im</strong>mung.<br />

Ferner st<strong>im</strong>mte der Gemeinderat der Überlassung der Römerhalle für 2 Hochzeitsfeiern <strong>im</strong><br />

Jahr 2011 zu. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Hierbei wurden insbesondere Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />

beraten <strong>und</strong> darüber Beschluss gefasst.<br />

Hans Rieger, Bürgermeister<br />

Öffnungszeiten <strong>des</strong> Rathauses über die Weihnachtsfeiertage<br />

<strong>und</strong> den Jahreswechsel<br />

An Heilig Abend <strong>und</strong> Silvester ist das Rathaus geschlossen, an den anderen Tagen ist das Rathaus wie<br />

gewöhnlich geöffnet.<br />

Römerhalle bleibt in den Weihnachtsferien geschlossen<br />

Während der Weihnachtsferien, die vom 23.12.2010 bis 09.01.2011 dauern, bleibt unsere gemeinsame<br />

Römerhalle für jeglichen Sportbetrieb geschlossen. Um Beachtung wird gebeten.<br />

- Bürgermeisteramt -<br />

Nächste Abfuhr „Gelber Sack“<br />

Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer Gemeinde erfolgt am Dienstag, 28.12.2010. Wir bitten,<br />

das Sammelgut ab 7:00 Uhr bereitzulegen.<br />

- Bürgermeisteramt -<br />

Abfuhrtermin der „BLAUEN TONNE“<br />

Die letzte Leerung der „BLAUEN TONNE“ in diesem Jahr ist am Montag, 27.12.2010. Die Tonne muss ab<br />

06:00 Uhr am Straßenrand bereitstehen! Um Beachtung wird gebeten.<br />

- Bürgermeisteramt -<br />

Amtsblatt<br />

Das letzte Mitteilungsblatt <strong>im</strong> Jahr 2010 erscheint in der 52. Kalenderwoche, am Donnerstag, 30.12.2010.<br />

Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist Mittwoch, 29.12.2010 um 8:00 Uhr. Das erste Mitteilungsblatt<br />

für das Jahr 2011 erscheint in der 2. Kalenderwoche am 14. Januar 2010. Wir bitten um Beachtung.<br />

Gemeindliche Jahresabschlussfeier<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Gemeinderats</strong> <strong>und</strong> die Gemeindebediensteten treffen sich mit Partner am<br />

Montag, den 27. Dezember 2010 um 19:00 Uhr <strong>im</strong> Sitzungssaal <strong>des</strong> Rathauses<br />

zur gemeindlichen Jahresabschlussfeier. Hierzu ergeht nochmals herzliche Einladung.<br />

Kätzchen zugelaufen<br />

- Bürgermeisteramt -<br />

Hans Rieger, Bürgermeister<br />

Grau, langhaarige junge Katze ist bei uns zugelaufen. Der Eigentümer kann nachfragen unter<br />

℡ 0172 70 50 432.


Gemeinde Emerkingen<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

V o r b e r i c h t<br />

zum Haushaltsplan 2011<br />

-gemäß § 3 GemHVO-<br />

I. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2009 sowie Entwicklung der Finanzwirtschaft <strong>im</strong> HJ 2010<br />

Der Gemeinderat hat am 17.05.2010 die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr<br />

2009 festgestellt. Die Jahresrechnung schloss mit einem Fehlbetrag in Höhe von<br />

57.282,99 € ab, der durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wieder abgedeckt wurde.<br />

Die Allgemeine Rücklage hat am 31.12.2009 einen Stand von 43.178 €.<br />

Abwicklung der vorgesehenen Darlehensaufnahmen aus Vorjahren (HER)<br />

einschließlich der <strong>im</strong> Haushaltsjahr 2009 eingeplanten Darlehensaufnahmen<br />

Darlehensaufnahmen<br />

aus Vorjahren<br />

HER<br />

auf<br />

01.01.200<br />

9<br />

€<br />

100.000<br />

Einplanung<br />

2009<br />

€<br />

-<br />

Tatsächliche<br />

Darlehens-<br />

aufnahme<br />

2009<br />

€<br />

100.000<br />

Darlehensaufnahme-verzicht<br />

be<strong>im</strong><br />

Rechnungsabschluß<br />

2009<br />

€<br />

-<br />

Neuer HER<br />

für<br />

Darlehensaufnahme<br />

auf<br />

31.12.2009<br />

€<br />

lfd. Jahr 2009 - 230.000 - 75.000 * 155.000<br />

Insgesamt 100.000 230.000 100.000 75.000 155.000<br />

* Kürzung HER um 75.000 €, da weniger Kreditaufnahme vom Landratsamt genehmigt. Neueinplanung<br />

2010.<br />

Entwicklung der Darlehensaufnahmen bis zu Beginn <strong>des</strong> Haushaltsjahres 2011<br />

Tatsächlich aufgenommene Darlehen bis 31.12.2009 = 448.489 €<br />

+ HER für Darlehensaufnahmen zum 31.12.2009 (Aufnahme 2010) = 155.000 €<br />

Zwischensumme = 603.489 €<br />

+ Neue Darlehnsaufnahme lt. Haushaltsplan 2010 = 75.000 €<br />

- Darlehenstilgung 2010 = ca. 35.720 €<br />

Voraussichtlicher Schuldenstand auf 31.12.2010/01.01.2011 = ca. 642.769 €<br />

(Pro-Kopf-Verschuldung bei 849 Einw. = 757 €.)<br />

Brutto-/Nettoinvestitionsrate 2009<br />

Hierwegen wird auf die Darstellung unter II A) verwiesen.<br />

Zur Finanzwirtschaft <strong>im</strong> Haushaltsjahr 2010<br />

Die Haushaltssatzung 2010 wurde vom Gemeinderat am 11.01.2010 beschlossen.<br />

Das Rechnungsergebnis 2010 steht bei Haushaltplanaufstellung 2011 noch nicht fest.<br />

Im Haushaltsjahr 2010 werden Mehreinnahmen <strong>im</strong> Verwaltungshaushalt insbesondere bei den Finanzzuweisungen<br />

<strong>und</strong> Gewerbesteuereinnahmen von ca. 185.000 € erwartet. Der Überschuss 2010 wird der allgemeinen<br />

Rücklage zugeführt.<br />

Entwicklung der allgemeinen Rücklage<br />

Stand 31.12.2009/01.01.2010 = 43.178 €<br />

Voraussichtliche Zuführung 2010 = 185.000 €<br />

Voraussichtlicher Stand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2011 = 228.178 €<br />

Der Min<strong>des</strong>tbestand der allgemeinen Rücklage beträgt 27.741 €.<br />

-


Wie aus Vorjahren bekannt, haben die Mehreinnahmen 2010 Auswirkungen auf den Finanzausgleich 2012.<br />

Nach der heutigen Prognose werden <strong>im</strong> Haushaltsjahr 2012 wegen der Finanzausgleichssystematik die Finanzzuweisungen<br />

zurückgehen <strong>und</strong> höhere Umlagen an Land <strong>und</strong> Kreis zu zahlen sein. Der Haushaltsausgleich<br />

2012 kann nur geschafft werden, wenn ausreichend Mittel in der allgemeinen Rücklage belassen<br />

werden.<br />

II. Das Haushaltsjahr 2011<br />

A) Allgemeines<br />

----------------------------------<br />

Die Haushalts- <strong>und</strong> Finanzlage hat sich gegenüber dem Plan <strong>des</strong> Vorjahres verbessert.<br />

Die Zuweisungen <strong>im</strong> Finanzausgleich steigen wieder. Es sind niedrigere Umlagen an das Land <strong>und</strong> an den<br />

Kreis zu zahlen. Deutlich höher kann das Gewerbesteueraufkommen angenommen werden.<br />

Im Folgenden wird nun auf die diesjährige Haushalts- <strong>und</strong> Finanzlage der Gemeinde näher eingegangen.<br />

Wichtige Eckdaten für die Beurteilung der Finanzlage einer Gemeinde sind<br />

1. die Netto-Investitionsrate <strong>und</strong><br />

2. die Verschuldung der Gemeinde.<br />

Zu 1: Netto-Investitionsrate 2011 <strong>im</strong> Vergleich mit den Vorjahren<br />

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den<br />

Vermögenshaushalt<br />

Rückführung vom Vermögenshaushalt an<br />

den Verwaltungshaushalt<br />

Brutto-Investitionsrate<br />

- <strong>im</strong> Verwaltungshaushalt zur Deckung der<br />

Ausgaben nicht benötigte Einnahmen -<br />

abzüglich ordentliche Tilgung von Krediten<br />

<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />

Netto-Investitionsrate<br />

(wichtigstes Merkmal der kommunalen<br />

Eigenfinanzierungskraft)<br />

- <strong>im</strong> Vermögenshaushalt frei verfügbarer<br />

Investitionsspielraum -<br />

Netto-Investitionsrate pro Einwohner<br />

(bei 849 Einwohnern)<br />

Planansatz<br />

2011<br />

€<br />

-<br />

56.000<br />

- 44.500<br />

11.500<br />

Planansatz<br />

2010<br />

€<br />

-<br />

- 60.000<br />

- 43.000<br />

- 103.000<br />

(negativ)<br />

Abrechnung<br />

2009<br />

€<br />

-<br />

117.159<br />

- 33.781<br />

83.378<br />

13,55 - 121,32 98,21<br />

Ergänzend sei noch erwähnt, dass in früheren Jahren folgender freie Investitionsspielraum (jeweils Netto-<br />

Investitionsrate) gegeben war:<br />

2008 = 299.922 €, 2007 = 171.901 €, 2006 = 9.636 €, 2005 = - 38.986 €, 2004 = 93.761 €,<br />

2003 = 1.053 €, 2002 = 35.777 €, 2001 = 91.521 €, 2000 = 172.037 €, 1999 = 45.949 €.<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

-50.000<br />

-100.000<br />

-150.000<br />

Netto-Investitionsrate<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

2005 - 2009 = Rechnungsergebnis<br />

2010 - 2011 = Plan


Die gegenüber dem Vorjahr um 114.500 € höhere Netto-Investitionsrate 2011 ist <strong>im</strong> wesentlichen auf folgende<br />

Faktoren zurückzuführen:<br />

Auswirkung auf den Haushalt<br />

positiv negativ<br />

- Niedrigere Finanzzuweisungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> - 8.140<br />

- Höherer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 19.740 -<br />

- Höherer Familienleistungsausgleich 2.820 -<br />

- Niedrigere Kreisumlage 26.690 -<br />

- Niedrigere Finanzausgleichsumlage 23.320 -<br />

- Höheres Gewerbesteueraufkommen 65.000 -<br />

- Höhere Gewerbesteuerumlage - 12.890<br />

- Niedrigere Unterhaltungskosten Rathaus 2.000 -<br />

- Höhere Personalkosten - 7.450<br />

- Niedrigere Gr<strong>und</strong>schulumlage 4.000 -<br />

- Höhere Umlage für Werkrealschule - 2.200<br />

- Niedrigerer Abmangel Kindergarten 4.575 -<br />

- Niedrigere Unterhaltungskosten Römerhalle 5.000 -<br />

- Höherer Abmangel Abwasserbeseitigung - 7.408<br />

- Niedrigeres Müllgebührenaufkommen - 1.921<br />

- Niedrigere Müllumlage an den Landkreis 5.620 -<br />

- Höhere Unterhaltungskosten Leichenhalle - 4.500<br />

- Niedrigere Unterhaltungskosten Friedhof 3.500 -<br />

- Niedrigeres Gebührenaufkommen Wasserversorgung - 2.860<br />

- Niedrigerer Schuldendienst 2.600 -<br />

- Sonstige Abweichungen - 2.996<br />

164.865 50.365<br />

Zu 2: Voraussichtliche Verschuldungsentwicklung der Gemeinde <strong>im</strong> Haushaltsjahr 2011<br />

Voraussichtlicher Schuldenstand zu Beginn<br />

<strong>des</strong> Haushaltsjahres 2011<br />

+ Neue Darlehensaufnahmen lt.<br />

Vermögenshaushalt 2011<br />

€<br />

642.769<br />

Pro-Kopf-Verschuldung<br />

bei 849 EW<br />

€<br />

./. gepl. Schuldentilgung 2011 - 44.533 - 52<br />

Voraussichtlicher Schuldenstand auf Ende 2011 598.236 705<br />

Im Finanzplanungszeitraum 2012-2014 werden hiervon voraussichtlich 120.100 € ordentlich getilgt.<br />

Nähere Hinweise zur Finanzlage 2011<br />

Nach dem starken Einbruch 2009 hat die deutsche Wirtschaft wieder Fahrt aufgenommen.<br />

Bei der bisherigen Konjunkturerholung in Deutschland darf jedoch nicht übersehen werden, dass das Produktionsniveau<br />

zur Jahresmitte 2010 erst dem Niveau zur Jahreswende 2006/2007 entspricht <strong>und</strong> damit<br />

noch weit unter dem unmittelbaren Vorkrisenniveau liegt.<br />

Die Entwicklung der Steuereinnahmen für Städte <strong>und</strong> Gemeinden werden nach der Novembersteuerschätzung<br />

günstiger eingeschätzt als <strong>im</strong> Frühjahr. Aber auch hier gilt, dass 2011 erst wieder das Niveau der Jahres<br />

2007 erreicht wird.<br />

Die Größenordnung <strong>des</strong> Vorkrisenjahres 2008 wird frühestens <strong>im</strong> Jahr 2013 erwartet werden können.<br />

Die Gemeinden sind nach wie vor gut beraten, wenn sie Haushaltsdisziplin wahren <strong>und</strong> die selbst beeinflussbaren<br />

Einnahmemöglichkeiten in vollem Umfang ausschöpfen.<br />

Nun zu den für die Gemeinde Emerkingen spezifisch wichtigen Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben:<br />

-<br />

757<br />

-


Die wichtigste Einnahmequelle ist heuer der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Vorläufig ist<br />

ein solcher in Höhe von 256.620 € (<strong>im</strong> Vorjahr 236.880 €) angenommen.<br />

An zweiter Stelle folgen die Finanzzuweisungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> mit voraussichtlich 239.030 € (<strong>im</strong> Vorjahr<br />

247.170 €).<br />

In diesem Jahr wird mit Gewerbesteuern in Höhe von 230.000 € gerechnet.<br />

Von der Gewerbesteuer müssen an das Land in Form der Gewerbesteuerumlage 47.350 € abgeführt<br />

werden.<br />

Aus der niedrigeren Steuerkraftsumme <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr resultieren niedrigere Umlagen.<br />

An das Land ist eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 160.670 € (<strong>im</strong> Vorjahr 183.990 €) <strong>und</strong> an<br />

den Kreis eine Umlage in Höhe von 192.140 € (<strong>im</strong> Vorjahr 218.830 €) zu zahlen.<br />

Erfreulich ist, dass der Landkreis Alb-Donau die Kreisumlage wie <strong>im</strong> Vorjahr mit dem Hebesatz von<br />

26,5 v.H. erhebt.<br />

Die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft M<strong>und</strong>erkingen wurde mit vorläufig 47.400 € (<strong>im</strong> Vorjahr<br />

47.000 €) angesetzt.<br />

Die Gr<strong>und</strong>steuereinnahmen sind mit 65.160 € (<strong>im</strong> Vorjahr 63.890 €) veranschlagt.<br />

Die Personalkosten belaufen sich 2011 auf insgesamt 289.970 € (<strong>im</strong> Vorjahr 282.520 €). Die Personalkosten<br />

<strong>des</strong> Kindergartens liegen bei 119.780 €. Bezogen auf das gesamte Volumen <strong>des</strong> Verwaltungshaushalts<br />

machen die Personalkosten wie <strong>im</strong> Vorjahr 21,6 v. H. aus.<br />

1.200.000 €<br />

1.000.000 €<br />

800.000 €<br />

600.000 €<br />

400.000 €<br />

200.000 €<br />

0 €<br />

500.000 €<br />

450.000 €<br />

400.000 €<br />

350.000 €<br />

300.000 €<br />

250.000 €<br />

200.000 €<br />

150.000 €<br />

100.000 €<br />

50.000 €<br />

0 €<br />

Einnahmen EPL 9<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Ausgaben<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Gewerbesteuer<br />

Schlüsselzuweisungen<br />

Gemeindeanteil an der<br />

Einkommensteuer<br />

Gemeindeanteil an der<br />

Umsatzsteuer<br />

Zuweisung<br />

Familienleistungsausgleich<br />

Gr<strong>und</strong>steuer B<br />

Gr<strong>und</strong>steuer A<br />

Kreisumlage<br />

Finanzausgleichsumlage<br />

Gewerbesteuerumlage an das<br />

Land<br />

2005 - 2009 = Rechnungsergebnis<br />

2010 - 2011 = Plan


2011 veranschlagte Gebühren bei den wichtigsten kostenrechnenden Einrichtungen<br />

Ausgaben (Aufwendungen)<br />

� Diverse Ausgaben<br />

einschl. Verwaltungskostenbeitrag<br />

1.7000.110000<br />

Abwasserbeseitigung<br />

€<br />

14.560<br />

1.7200.110000<br />

Abfallbeseitigung<br />

€<br />

15.229<br />

1.8150.110000<br />

Wasserversorgung<br />

€<br />

5.440<br />

� Umlagen an Verbände/ Kreis 26.900 26.170 32.000<br />

� Kalkulatorische Kosten<br />

(Afa + Verzinsung)<br />

+ ant. Gebühren-Unterdeck. Vorjahre<br />

insgesamt<br />

davon <strong>im</strong> Vorjahr 2010<br />

Planjahr 2011<br />

Folgejahr 2012<br />

Folgejahr 2013<br />

Folgejahr 2014<br />

./. ant. Gebühren-Überdeck. Vorjahre<br />

insgesamt<br />

davon <strong>im</strong> Vorjahr 2010<br />

Planjahr 2011<br />

Folgejahr 2012<br />

Folgejahr 2013<br />

Folgejahr 2014<br />

(31.12.09)<br />

- 13.288<br />

-<br />

- 16.531<br />

+ 3.243<br />

-<br />

-<br />

74.059<br />

- 0 -<br />

17.842<br />

115.519 41.399 55.282<br />

-<br />

- 16.531<br />

(31.12.09)<br />

+ 1.602<br />

-<br />

+ 1.602<br />

-<br />

-<br />

-<br />

+ 1.602 -<br />

-<br />

(31.12.09)<br />

- 2.452<br />

-<br />

- 5.413<br />

+ 2.961<br />

-<br />

-<br />

- 5.413<br />

98.988 43.001 49.869<br />

./. Diverse Einnahmen (Erträge) - 35.388 - 7.450 - 4.579<br />

Abdeckung über Gebühren (Soll) 63.600 35.551 45.290<br />

Im HHPlan veranschlagte Gebühren 63.600 35.551 45.290<br />

Hierbei zugr<strong>und</strong>e gelegte Bemessung Abwassermenge<br />

26.500 cbm<br />

x 2,40 €/cbm<br />

Lt. Haushaltsplan vorgesehene Gebührenänderung<br />

Änderung <strong>des</strong> Gebührenmaßstabs<br />

mit<br />

Einführung der<br />

gesplitteten Abwassergebühr.<br />

Anpassung der<br />

Müllgebühren<br />

zum 01.01.2011<br />

Wassermenge<br />

34.800 cbm<br />

x 1,25 €/cbm<br />

+ Zählermiete<br />

1.790 €<br />

Keine Gebührenänderung<br />

<strong>im</strong> Haushaltsjahr<br />

Haushaltsvolumen<br />

Insgesamt schließen ausgeglichen in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben ab:<br />

2011 Vorjahr Mehr/Weniger<br />

- der Verwaltungshaushalt mit 1.340.000 € 1.305.100 € + 34.900 €<br />

- der Vermögenshaushalt mit 588.500 € 770.400 € - 181.900 €<br />

zusammen mit 1.928.500 € 2.075.500 € - 147.000 €<br />

B) Weitere Hinweise zum Verwaltungshaushalt<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

1. Mit folgenden Umlagen muss gerechnet werden:<br />

<strong>im</strong> HJ 2011 <strong>im</strong> Vorjahr<br />

- Umlage an den Gr<strong>und</strong>schulverband M<strong>und</strong>erkingen 42.000 € 46.000 €<br />

- Umlage für die Werkrealschule an die VG M<strong>und</strong>erkingen 4.900 € 2.700 €


- Musikschulumlage 8.900 € 7.900 €<br />

- Zuschuss an die Sozialstation M<strong>und</strong>erkingen 500 € 500 €<br />

- Umlage an den Abwasserverband Raum M<strong>und</strong>erkingen 26.900 € 26.600 €<br />

- Müllumlage an den Landkreis 26.170 € 31.790 €<br />

- Umlage an die Bussenwasserversorgungsgruppe 32.000 € 33.000 €<br />

- Umlage Interkommunales Gewerbegebiet M<strong>und</strong>erkingen 6.600 € 6.800 €<br />

- Umlage an die VG M<strong>und</strong>erkingen 47.400 € 47.000 €<br />

2. Der Gesamtaufwand für den Kindergarten ist festgesetzt auf 156.189 €. Darin enthalten sind kalkulatorische<br />

Kosten (Abschreibungen <strong>und</strong> Verzinsung <strong>des</strong> eingesetzten Kapitals) für das Kindergartengebäude in<br />

Höhe von 12.109 € sowie Personalkosten in Höhe von 119.780 €.<br />

Folgende Einnahmen stehen den Aufwendungen gegenüber:<br />

a) voraussichtliche Zuweisungen nach dem Kindergartenlastenausgleich 55.235 €<br />

b) Zuweisungen der Kirchengemeinde 5.110 €<br />

c) Kindergartenbeiträge der Eltern 20.640 €<br />

d) Zuschuss für Sprachförderung <strong>und</strong> Eingliederungshilfe 7.500 €<br />

e) sonstige Ersätze <strong>und</strong> Einnahmen 2.560 €<br />

zusammen<br />

91.045 €.<br />

3. Die Gesamtaufwendungen für die Römerhalle belaufen sich voraussichtlich auf 37.946 €.<br />

Darin enthalten sind kalkulatorische Kosten (Abschreibungen <strong>und</strong> Verzinsung <strong>des</strong> eingesetzten Kapitals)<br />

in Höhe von 11.046 €. Die Personalkosten sind mit 9.000 € angesetzt. Die baul. Unterhaltung ist mit<br />

5.000 € veranschlagt. Die Restkosten entfallen auf den sonstigen laufenden Betrieb der Halle.<br />

An Einnahmen stehen den Aufwendungen gegenüber:<br />

a) die Kostenbeteiligung der Gemeinden Hausen am Bussen<br />

<strong>und</strong> Unterwachingen mit zusammen ca. 3.000 €<br />

b) ein Rückfluss aus dem Getränkelieferungsvertrag mit ca. 2.800 €<br />

c) Hallenbenützungsgebühren mit ca. 3.800 €<br />

zusammen ca.<br />

9.600 €.<br />

Lässt man die kalkulatorischen Kosten außer Acht, verbleibt nach Abzug der Einnahmen anlässlich <strong>des</strong><br />

Betriebs der Halle <strong>im</strong> Jahr 2011 ein Abmangel in Höhe von voraussichtlich etwa 17.300 € (<strong>im</strong> Vorjahr<br />

24.690 €).<br />

4. Die Realsteuer-Sätze (Hebesätze) betragen<br />

- bei der Gr<strong>und</strong>steuer A 330 v. H.<br />

- bei der Gr<strong>und</strong>steuer B 310 v. H.<br />

- bei der Gewerbesteuer 340 v. H.<br />

C) Vermögenshaushalt<br />

-----------------------------------------------------<br />

Die Gesamtsumme <strong>des</strong> Vermögenshaushalts liegt mit 588.500 € um 181.900 € unter dem Ansatz <strong>des</strong> Vorjahres.<br />

Im Jahr 2011 <strong>im</strong> Vermögenshaushalt veranschlagte Vorhaben <strong>und</strong> Maßnahmen:<br />

1. Für den Hochwasserschutz muss ein Hochwasserschutzbecken<br />

erstellt werden.<br />

Die Gesamtkosten einschl. Gr<strong>und</strong>erwerb betragen 521.000 €.<br />

Im Jahr 2010 wurden hiervon 350.000 € finanziert.<br />

2011 sind zu veranschlagen 171.000 €.<br />

Für dieses Vorhaben wird <strong>im</strong> Jahr 2011 neben der Fachförderung eine<br />

Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 110.000 € benötigt.<br />

2. Im Rahmen der innerörtlichen Entwicklungsmaßnahmen ist der Abbruch<br />

<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> H<strong>und</strong>ersinger Straße 12 vorgesehen.<br />

Veranschlagt sind hierfür 49.000 €.


3. Für die Erschließung <strong>des</strong> Baugebiets Stützen IV, Bauabschnitt 2b<br />

werden finanziert:<br />

a) für den Straßenbau/Baustraße<br />

<strong>und</strong> Beleuchtung 17.500 €<br />

b) für die Abwasserbeseitigung 160.000 €<br />

c) für die Wasserleitung 20.000 €<br />

zusammen 197.500 €.<br />

Für den Straßenbau ist eine Verpflichtungsermächtigung für das<br />

Haushaltsjahr 2012 von 52.500 € aufgenommen.<br />

Die Erschließungsmaßnahme wird notwendig, wenn die Baugr<strong>und</strong>stücke<br />

<strong>im</strong> BA 2a <strong>im</strong> geplanten Umfang veräußert werden.<br />

4. Für die notwendige Erneuerung <strong>des</strong> Radwegs von Emerkingen nach<br />

Bettighofen (geschätzte Kosten 160.000 €) werden 2011 weitere 77.000 €<br />

bereitgestellt.<br />

Als Verpflichtungsermächtigung für das HHJahr 2012 sind 70.000 € enthalten.<br />

5. Gr<strong>und</strong>erwerbskosten sind veranschlagt mit insgesamt 40.600 €.<br />

6. Zu veranschlagen sind auch die bei der Erschließung <strong>des</strong><br />

Baugebiets Stützen IV für die gemeindeeigenen Gr<strong>und</strong>stücke<br />

entstehenden KAG-Beiträge mit 8.900 €.<br />

7. Abzudecken ist <strong>im</strong> Vermögenshaushalt <strong>des</strong> Weiteren noch die<br />

Gesamtschuldentilgungsrate mit 44.500 €.<br />

__________<br />

Veranschlagte Vorhaben <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt 2011<br />

somit insgesamt 588.500 €.<br />

=========<br />

Als Deckungsmittel sind für den Vermögenshaushalt 2011 vorgesehen:<br />

a) Zuführungsrate <strong>des</strong> Verwaltungshaushalts 56.000 €<br />

b) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 108.000 €<br />

c) Gr<strong>und</strong>stückserlöse insgesamt 246.000 €<br />

d) KAG-Beiträge (Verrechnung <strong>und</strong> Veranlagungen) 9.900 €<br />

e) Fachförderung FrWw für den Hochwasserschutz 20.000 €<br />

f) Zuschuss aus dem Ausgleichstock zum Hochwasserschutz 110.000 €<br />

g) Zuschuss ELR für Innerörtliche Entwicklungsmaßnahmen 20.600 €<br />

h) Erbschaft 18.000 €<br />

Deckungsmittel insgesamt 588.500 €<br />

=========<br />

D) Finanzplanung 2012-2014<br />

--------------------------------------<br />

Die Finanzplanung ist nach § 85 Abs. 5 der GemO jährlich der Entwicklung anzupassen <strong>und</strong> fortzuführen.<br />

Zur Berechnung der Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben können nur teilweise die Orientierungsdaten zugr<strong>und</strong>egelegt<br />

werden. Meist sind eigene Schätzungen notwendig.<br />

Für die Folgejahre ist die Restfinanzierung der Baumaßnahmen 2011 enthalten.<br />

Die Gemeinde wird ihre Einnahmequellen wie bisher voll ausschöpfen müssen. Dies gilt insbesondere <strong>im</strong><br />

Bereich der Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser <strong>und</strong> Abfallbeseitigung.<br />

M<strong>und</strong>erkingen, den 14.12.2010<br />

Verwaltungsgemeinschaft M<strong>und</strong>erkingen<br />

Fügner<br />

Fachbeamter für das Finanzwesen


Gemeinde Emerkingen<br />

Streupflichtsatzung<br />

vom 20.12.2010<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 41 Abs. 2 <strong>des</strong> Straßengesetzes für Baden-Württemberg <strong>und</strong> § 4 der Gemeindeordnung für Baden-<br />

Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Emerkingen am 20.12.2010 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />

(1) Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege<br />

<strong>und</strong> die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen<br />

sowie bei Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte zu bestreuen.<br />

(2) Für Gr<strong>und</strong>stücke der Stadt/Gemeinde, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen sowie bei städtischen/gemeindlichen<br />

Alters- <strong>und</strong> Wohnhe<strong>im</strong>en verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz).<br />

(3) Für die Unternehmen von Eisenbahnen <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs <strong>und</strong> von Straßenbahnen gelten die Verpflichtungen nach<br />

dieser Satzung insoweit, als auf den ihren Zwecken dienenden Gr<strong>und</strong>stücken Gebäude stehen, die einen unmittelbaren<br />

Zugang zu der Straße haben oder es sich um Gr<strong>und</strong>stücke handelt, die nicht unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienen<br />

(§ 41 Abs. 3 Satz 2 Straßengesetz). Die Verpflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für die Eigentümer <strong>des</strong> Bettes<br />

öffentlicher Gewässer (§ 41 Abs. 3 Satz 1 Straßengesetz).<br />

§ 2 Verpflichtete<br />

(1) Straßenanlieger <strong>im</strong> Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer (zum Beispiel Mieter <strong>und</strong> Pächter) von<br />

Gr<strong>und</strong>stücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben (§ 15 Abs. 1 Straßengesetz).<br />

Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer solcher Gr<strong>und</strong>stücke, die von der Straße durch eine <strong>im</strong> Eigentum<br />

der Gemeinde oder <strong>des</strong> Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand<br />

zwischen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze <strong>und</strong> Straße nicht mehr als 10 Meter, bei besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte<br />

der Straßenbreite beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz).<br />

(2) Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische<br />

Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllt werden.<br />

(3) Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.<br />

§ 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />

(1) Gehwege <strong>im</strong> Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer<br />

öffentlichen Straße sind.<br />

(2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in<br />

einer Breite von 1,00 Metern.<br />

(3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,00<br />

Metern. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.Ä. nahezu bis zur Gr<strong>und</strong>stücksgrenze, ist der Straßenanlieger<br />

für eine Satz 1 entsprechend breite Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet.<br />

(4) Gemeinsame Rad- <strong>und</strong> Gehwege sind die der gemeinsamen Benutzung von Radfahrern <strong>und</strong> Fußgängern gewidmeten <strong>und</strong><br />

durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Flächen.<br />

(5) Friedhof-, Kirch- <strong>und</strong> Schulwege sowie Wander- <strong>und</strong> sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr<br />

gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind.<br />

(6) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die von einer Straße eine Zufahrt oder einen Zugang haben, erstrecken sich die nach dieser Satzung zu<br />

erfüllenden Pflichten auf den Gehweg bzw. die weiteren in Abs. 2 bis 5 genannten Flächen an dem der Straße nächst gelegenen<br />

Gr<strong>und</strong>stück, über das die Zufahrt oder der Zugang erfolgt.<br />

§ 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten<br />

(1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut <strong>und</strong> Laub. Die Reinigungspflicht<br />

best<strong>im</strong>mt sich nach den Bedürfnissen <strong>des</strong> Verkehrs <strong>und</strong> der öffentlichen Ordnung.


Die Reinigung erstreckt sich räumlich auch auf die unbefestigten Flächen um die <strong>im</strong> Gehwegbereich stehenden Straßenbäume.<br />

(2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände<br />

(zum Beispiel Frostgefahr) entgegenstehen.<br />

(3) Die zur reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn<br />

zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.<br />

§ 5 Umfang <strong>des</strong> Schneeräumens<br />

(1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu<br />

räumen, dass Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit <strong>des</strong> Verkehrs gewährleistet <strong>und</strong> insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich<br />

ist; sie sind in der Regel min<strong>des</strong>tens auf 1,00 Meter Breite zu räumen. Bei Fußwegen besteht diese Verpflichtung für die<br />

Mitte <strong>des</strong> Fußweges.<br />

(2) Der geräumte Schnee <strong>und</strong> das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet<br />

sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in § 3 Abs. 2 bis 6 genannten<br />

Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen <strong>und</strong> die Straßeneinläufe so freizumachen, dass<br />

das Schmelzwasser abziehen kann.<br />

(3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen so aufeinander abgest<strong>im</strong>mt sein,<br />

dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für je<strong>des</strong> Hausgr<strong>und</strong>stück ist ein Zugang zur Fahrbahn<br />

in einer Breite von min<strong>des</strong>tens 1 Meter zu räumen.<br />

(4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauen<strong>des</strong> Eis darf dem Nachbarn nicht<br />

zugeführt werden.<br />

(5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen <strong>im</strong> Rahmen <strong>des</strong> § 5 Abs. 1 die Gehwege bis<br />

zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut <strong>und</strong> von Schnee frei gehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- <strong>und</strong> Aussteigen<br />

durch eine der Türen der Verkehrsmittel <strong>und</strong> ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist.<br />

§ 6 Beseitigung von Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte<br />

(1) Bei Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege <strong>und</strong> die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die<br />

Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach dem Umständen gebotenen<br />

Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach § 5 Abs. 1 zu<br />

räumende Fläche.<br />

(2) Zum Bestreuen ist abstumpfen<strong>des</strong> Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.<br />

(3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist gr<strong>und</strong>sätzlich verboten. Ausnahmsweise dürfen solche Mittel bei Eisregen<br />

<strong>und</strong> Eisglätte verwendet werden. Deren Einsatz ist aber so gering wie möglich zu halten.<br />

(4) § 5 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 gelten entsprechend.<br />

§ 7 Zeiten für das Schneeräumen <strong>und</strong> das Beseitigen von Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte<br />

Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr <strong>und</strong> sonn- <strong>und</strong> feiertags bis 8:00 Uhr geräumt<br />

<strong>und</strong> gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf<br />

auch wiederholt, zu räumen <strong>und</strong> zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.<br />

§ 8 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig <strong>im</strong> Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtungen<br />

aus § 1 nicht erfüllt, insbesondere<br />

1. Gehwege <strong>und</strong> die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in § 4 reinigt,<br />

2. Gehwege <strong>und</strong> die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 5 <strong>und</strong> 7 räumt,<br />

3. bei Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte Gehwege <strong>und</strong> die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den<br />

§§ 6 <strong>und</strong> 7 streut.<br />

(2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßengesetz <strong>und</strong> § 17 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 <strong>des</strong> Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />

mit einer Geldbuße von min<strong>des</strong>tens 5,00 Euro <strong>und</strong> höchstens 500,00 Euro <strong>und</strong> bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen<br />

mit höchstens 250,00 Euro geahndet werden.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />

aufgr<strong>und</strong> der GemO be<strong>im</strong> Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />

innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Emerkingen geltend gemacht worden<br />

ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Ausfertigungsvermerk!<br />

Ausgefertigt:<br />

Emerkingen, 20.12.2010<br />

Hans Rieger, Bürgermeister


Mitteilungen der Gemeinde <strong>und</strong> sonstiger<br />

Behörden<br />

Vorträge für ges<strong>und</strong>e Babynahrung<br />

- Am 12. Januar <strong>im</strong> Haus <strong>des</strong> Landkreises in Ulm <strong>und</strong> am 14. Januar in der Außenstelle in<br />

Ehingen -<br />

Unter dem Titel: „Von Anfang an mit Spaß dabei“ bietet der Fachdienst Landwirtschaft <strong>im</strong> Landratsamt<br />

Alb-Donau-Kreis am Mittwoch, den 12. Januar 2011 in Ulm <strong>und</strong> am Freitag, den 14. Januar 2011 in Ehingen<br />

jungen Eltern Informationen über ges<strong>und</strong>e Babynahrung. Im Vortrag wird ein Ernährungsplan mit<br />

praktischen Tipps vorgestellt, der dem Bedarf <strong>und</strong> Entwicklungsstand der Kinder angepasst ist, angefangen<br />

be<strong>im</strong> ersten Brei. Die Vorträge finden jeweils von 10 Uhr bis 11:30 Uhr be<strong>im</strong> Landratsamt Alb-Donau-<br />

Kreis, Schillerstraße 30 (Kantine) <strong>und</strong> in Ehingen in der Außenstelle <strong>im</strong> Rittersaal, Hauptstraße 41 statt.<br />

Ab dem fünften Monat kann bei Säuglingen mit Beikost begonnen werden. Der Energie- <strong>und</strong> Nährstoffgehalt<br />

von Muttermilch oder Säuglingsnahrung reicht für ein gutes Wachstum dann nicht mehr aus. Der Vortrag<br />

informiert darüber, welche Gemüsearten für eine ges<strong>und</strong>e Ernährung <strong>des</strong> Babys geeignet sind, ob ein<br />

Baby Fleisch braucht <strong>und</strong> er gibt zahlreiche Tipps für eine abwechslungsreiche Ernährung der Kleinkinder.<br />

Kinder können mitgebracht werden.<br />

Anmeldungen <strong>und</strong> Informationen:<br />

Anmelden <strong>und</strong> informieren kann man sich bei Fachdienst Landwirtschaft <strong>des</strong> Landratsamtes unter der<br />

Telefonnummer (07 31) 1 85-30 98.<br />

Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Landwirtschaft /Pressestelle<br />

„Weihnachtsfrieden“ der baden-württembergischen Steuerverwaltung; Finanzminister<br />

Willi Stächele: „Die Finanzämter werden in der Weihnachtszeit auf<br />

Maßnahmen verzichten, welche die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger besonders belasten“<br />

„Der Weihnachtsfrieden in der baden-württembergischen Steuerverwaltung soll dem besonderen Charakter<br />

der Weihnachtstage Rechnung tragen. Der Weihnachtsfrieden <strong>im</strong> Land ist ein wichtiges Anliegen <strong>und</strong><br />

unterstreicht das gute Miteinander zwischen Bürgern <strong>und</strong> Verwaltung. Er ist Ausdruck der Bürgerfre<strong>und</strong>lichkeit<br />

der Steuerverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (17. Dezember<br />

2010) in Stuttgart.<br />

Die Finanzämter werden in der Weihnachtszeit auf Maßnahmen verzichten, welche die Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger besonders belasten. So sollen vom 23. Dezember 2010 bis einschließlich 2. Januar 2011 keine<br />

Vollstreckungsmaßnahmen <strong>und</strong> Außenprüfungen durchgeführt werden. Dies gelte nicht, falls <strong>im</strong> Einzelfall<br />

aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen<br />

werden müsse. Zudem erstrecke sich der Weihnachtsfrieden nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden<br />

<strong>und</strong> die gesetzlich vorgesehenen Zahlungsfristen, welche weiterhin einzuhalten seien. Der<br />

Weihnachtsfrieden führe daher nicht zu Steuerausfällen, so Stächele.<br />

Kostenlose Beratungsbroschüre für Menschen mit Körperbehinderung<br />

ABC Pflegeversicherung - neue Auflage<br />

Wer entscheidet, ab wann ein pflegebedürftiger Mensch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen kann,<br />

oder ob <strong>und</strong> wieviel Pflegegeld er erhält, wenn ein Angehöriger oder Fre<strong>und</strong> die häusliche Pflege übern<strong>im</strong>mt?<br />

In seiner 7. Auflage (Stand November 2010) erscheint das "ABC Pflegeversicherung - Praktische<br />

Tipps <strong>und</strong> Ratschläge zur Pflegeversicherung" vom B<strong>und</strong>esverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK<br />

e.V.) <strong>und</strong> liefert Antworten auf viele solche Fragen.<br />

Der erste Teil der Broschüre gibt einen umfangreichen Überblick <strong>und</strong> stellt die wichtigsten Leistungen <strong>und</strong><br />

Möglichkeiten der Pflegeversicherung dar. Leicht verständlich sind die einzelnen Begriffe <strong>des</strong> Pflegeversicherungsrechts<br />

in alphabetischer Reihenfolge erläutert. Der zweite Teil enthält Auszüge aus besonders<br />

relevanten Vorschriften <strong>des</strong> Pflegeversicherungsgesetzes, <strong>des</strong> SGB XII (Sozialhilfe) <strong>und</strong> die wichtigsten<br />

Teile der Pflegebedürftigkeits-Richtlinien.<br />

Der Ratgeber ist be<strong>im</strong> BSK, Postfach 20, 74238 Krauthe<strong>im</strong>, Tel.-Nr. 06294 4281-0 oder per E-Mail<br />

info@bsk-ev.org gegen eine Schutzgebühr von nur 2,50 € einschließlich Porto/Versand erhältlich.


Gemeindetag bietet dem Land neue Gespräche zur Werkrealschule an<br />

Flexible Lösungen für Werkrealschulstandorte auf politischem Weg suchen<br />

Stuttgart. Der Gemeindetag Baden-Württemberg sieht seine Auffassung, ehr Flexibilität bei der<br />

Standortverteilung der neuen Werkrealschulen zu ermöglichen, durch das Urteil <strong>des</strong> VG Sigmaringen<br />

vom 17.12.2010 bestätigt. Darin wird der Klage der Gemeinde Kusterdingen gegen das Land Baden-<br />

Württemberg stattgegeben. Dem Tenor <strong>des</strong> Urteils zufolge ist eine getrennte Führung der Klassen 7-<br />

9 an unterschiedlichen Standorten zulässig. Das Land lässt bisher nur die Klassen 5-7 an mehreren<br />

Standorten zu. „Für uns war <strong>im</strong>mer klar: Maßgebend sollte das örtliche Schulkonzept <strong>und</strong> seine Qualität<br />

sein. Wenn dieses die Umsetzung <strong>des</strong> pädagogischen Konzepts ermöglicht, dann sollten mehrere<br />

Standorte auch ab der achten Klasse möglich sein“, stellt Gemeindetagspräsident Roger Kehle fest.<br />

Der Gemeindetag bietet dem Kultusministerium, sobald die Urteilsbegründung vorliegt, politische Gespräche<br />

über die Frage der Flexibilität der Werkrealschulstandorte an. „Es geht nun darum, schnell<br />

die bestmögliche Lösung für die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler <strong>im</strong> Land zu finden“, so Roger Kehle.<br />

In den Städten <strong>und</strong> Gemeinden wird das Urteil zweifellos für Gesprächsstoff sorgen. Vielerorts<br />

gebe es allerdings schon passgenaue Lösungen <strong>im</strong> Sinne der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler. Diese<br />

müssten nach Ansicht <strong>des</strong> Gemeindetags auch nach dem neuen Urteil nicht zwangsläufig in Frage<br />

gestellt werden.<br />

<strong>Liebe</strong> Theater-Fre<strong>und</strong>e,<br />

Vereinsnachrichten<br />

wir möchten uns für Ihre Unterstützung <strong>im</strong><br />

vergangenen Jahr recht herzlich bedanken<br />

<strong>und</strong> wünschen Ihnen <strong>und</strong> Ihren Familien auf<br />

diesem Weg ein besinnliches <strong>und</strong> geruhsames<br />

Weihnachtsfest sowie ein gutes <strong>und</strong> vor allem<br />

ges<strong>und</strong>es Jahr 2011.<br />

Ihre Theatergruppe Emerkingen<br />

Musikkapelle Emerkingen e. V.<br />

Wir haben nach dem erfolgreichen Konzert eine wohlverdiente kleine Winterpause Die erste Probe <strong>im</strong> neuen Jahr<br />

findet am Freitag, 07.01.2010 statt. (Am nächsten Tag, 8.01.2011 ist Kriegerjahrtag)<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Die Jugendkapelle hat am Freitag, 14.01.2011 um 18:30 Uhr ihre erste Probe.<br />

Jugendvorvororchester: Freitag 24.12.2010 Krippenspiel um 16:00 Uhr<br />

Jugendvororchester: Montag, 10.01.2011 erste Probe <strong>im</strong> neuen Jahr.<br />

Emerkinger Dorfmusikanten<br />

Am kommenden Montag, 27.12.2010 fahren wir um 13:00 Uhr am Musikerhe<strong>im</strong> mit dem Bus nach Neutrauchburg<br />

<strong>und</strong> besuchen dort unseren Ehrendirigenten Helmut Sonthe<strong>im</strong>er in der Kur. Von ca. 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr werden<br />

wir ihm ein Ständchen spielen. Gegen 18:30 Uhr werden wir dann wieder in Emerkingen sein <strong>und</strong> wollen den Tag <strong>im</strong><br />

„Hirsch“ gemütlich ausklingen lassen. Es wäre schön, wenn die Dorfmusikanten bei diesem Auftritt vollzählig wären.<br />

Roland Lang, 1. Vorsitzender


Sonstiges<br />

Ärztlicher Notfalldienst: Zentrale Notfallnummer Tel. 0180 / 1 9 2 9 2 3 6<br />

Der Notfalldienst beginnt freitags um 18.00 Uhr <strong>und</strong> endet montags<br />

um 8.00 Uhr. Die Praxis ist von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr <strong>und</strong> von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.<br />

Die ärztliche Notrufnummer ist auch an Werktagen zu folgenden Zeiten erreichbar:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils ab 18.00 Uhr<br />

Mîttwoch, Freitag jeweils ab 12.00 Uhr<br />

Sozialstation Raum M<strong>und</strong>erkingen: Tel. 3 8 8 2<br />

Ambulanter Pflegeservice Krankenhaus: Tel. 0800 / 0 586 586<br />

Zahnärztlicher Notfalldienst: Tel. 01805 / 911 601<br />

Apothekenbereitschaftsdienst<br />

Der Notdienst umfaßt wochentags die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr <strong>und</strong> den Nachtdienst ab 18.00 Uhr<br />

bis zum nächsten Tag 8.00 Uhr. Der Abenddienst ist an den angegebenen Tagen für die Zeit von 18.00 Uhr bis<br />

20.00 Uhr für Sie in Bereitschaft. An Wochenenden <strong>und</strong> Feiertagen ist der Notdienst am angegebenen Tag jeweils<br />

ab 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr am darauffolgenden Tag für Sie in Bereitschaft.<br />

Fr. 24.12. Stadtapotheke M<strong>und</strong>erkingen Di. 28.12. Alpha-Apotheke Ehingen, Spitalstr.<br />

Sa. 25.12. Marien-Apotheke Ehingen Mi. 29.12. Apotheke Rottenacker<br />

So. 26.12. Bogenschütz-Apotheke M<strong>und</strong>erk. Do. 30.12. Schloss-Apotheke Obermarchtal<br />

Mo. 27.12. Apotheke <strong>im</strong> Schleckerland, Ehi<br />

Wochenmarkt in M<strong>und</strong>erkingen<br />

In der Weihnachtswoche findet der Wochenmarkt am Freitag, 24.12.2010 <strong>und</strong> in der Silvesterwoche<br />

am Freitag, den 31.12.2010 statt.<br />

Stadtverwaltung M<strong>und</strong>erkingen<br />

Entwicklung verbindet Vergangenheit <strong>und</strong> Zukunft.<br />

Das Bewährte zu erhalten <strong>und</strong> das Neue zu versuchen<br />

ist die Basis um gemeinsam die Zukunft zu begehen.<br />

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen in die Sparkasse,<br />

das sich <strong>im</strong> Jahr 2010 in besonderer Weise bewährt hat.<br />

Ihnen <strong>und</strong> Ihrer Familie wünschen wir ein frohes <strong>und</strong> gesegnetes<br />

Weihnachtsfest <strong>und</strong> für das neue Jahr Ges<strong>und</strong>heit, Glück <strong>und</strong> Erfolg.<br />

Ihre Sparkasse M<strong>und</strong>erkingen<br />

Geschäftsstelle Emerkingen<br />

DRK Oberstadion<br />

Frohe <strong>und</strong> besinnliche Weihnachten,<br />

verb<strong>und</strong>en mit den besten Wünschen für das neue Jahr <strong>und</strong> ein großes Dankeschön an alle Spender <strong>und</strong><br />

Helfer die uns 2010 so hilfreich zur Seite standen, dies wünschen die Mitglieder <strong>des</strong> DRK Ortsverein<br />

Oberstadion.<br />

Einladung zur Blutspende in Oberstadion<br />

Voranzeige, Voranzeige, Voranzeige, Voranzeige, Voranzeige<br />

<strong>Liebe</strong> Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />

das Deutsche Rote Kreuz muss man nicht vorstellen: weltweit gibt es nur wenige Zeichen, die so bekannt<br />

<strong>und</strong> positiv besetzt sind, wie das Rote Kreuz auf weißem Gr<strong>und</strong>. Unsere Leistungen entstehen durch das<br />

Engagement von Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern in unseren Gemeinden. Das DRK lebt durch die aktive Beteiligung<br />

der Menschen vor Ort. Das gilt auch für unsere Blutspendetermine. Vielleicht wissen Sie es:


Blut kann man nicht künstlich herstellen, Bluttransfusionen sind in vielen Fällen die einzige Möglichkeit,<br />

Leben zu retten. Seit vielen Jahren führt der DRK OV Oberstadion öffentliche Blutspendetermine durch.<br />

Immer mehr aktive Spender scheiden aber aus Altersgründen aus.<br />

Deshalb bitten wir Sie: Besuchen Sie den nächsten Blutspendetermin mit Partnern, Nachbarn <strong>und</strong> mit<br />

Fre<strong>und</strong>en. Die nächste Gelegenheit dazu ist am Montag, den 03. Januar 2011 von 14:30 bis 19:30<br />

Uhr in der Mehrzweckhalle in Oberstadion.<br />

Es wäre schön, wenn Sie den Kreis der Lebensretter vergrößern würden.<br />

Wir freuen uns auf Ihr Kommen <strong>und</strong> bedanken uns für Ihre Unterstützung.<br />

Weihnachtsgruß <strong>und</strong> Dank<br />

Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis e.V.<br />

<strong>Liebe</strong> Tagesmütter <strong>und</strong> -väter,<br />

DRK Ortsverein Oberstadion<br />

an dieser Stelle danken wir Ihnen ganz herzlich für Ihre wichtige Arbeit mit unseren<br />

Kindern <strong>im</strong> zurückliegenden Jahr. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit<br />

mit Ihnen <strong>und</strong> unterstützen Sie jederzeit gerne wieder.<br />

Genießen Sie die Weihnachtsfeiertage, wir wünschen Ihnen schöne <strong>und</strong> gesegnete<br />

Weihnachten <strong>und</strong> einen guten Rutsch in ein ges<strong>und</strong>es, glückliches <strong>und</strong><br />

„kinderreiches“ Neues Jahr.<br />

Ohne die Zusammenarbeit mit dem Landkreis, mit Herrn Landrat Heinz Seiffert, Herrn Günter Weber <strong>und</strong> allen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern wäre die Arbeit <strong>des</strong> Tagesmüttervereins nicht denkbar. Auch Ihnen herzlichen Dank<br />

<strong>und</strong> schöne Feiertage.<br />

Allen Bürgermeisterämtern danken wir ebenfalls für die Unterstützung, besonders auch die Unterstützung finanzieller<br />

Art für die Tagesmütter <strong>und</strong> zum Wohl unserer Kinder.<br />

Ihre Romy Wurm, Vorsitzende u. Renate Bobsin, stv. Vorsitzende<br />

Verband Katholisches Landvolk e.V.<br />

Das gute Gespräch löst viele Konflikte“<br />

Tagung für alle interessierte Eltern <strong>und</strong> Pädagogen<br />

am Donnerstag, 20. Januar 2011, 19:30 Uhr in Aichelau, kath. Gemeindehaus St. Laurentius,<br />

Franz-Arnold-Straße (bei der Bushaltestelle), Kostenbeitrag: 4,00 €<br />

Referent: Manfred Faden, pädagogischer Berater<br />

Im täglichen Miteinander lassen sich Konflikte nicht <strong>im</strong>mer vermeiden, das wissen Eltern <strong>und</strong> Pädagogen aus Erfahrung.<br />

Oft geht es dabei um unterschiedliche Vorstellungen zu den Themen: Aufräumen, Nachhause kommen,<br />

Hausaufgabenerledigung oder Schul-leistungen. Auch eine ges<strong>und</strong>e Ernährung <strong>und</strong> ein angemessener Medienkonsum<br />

bieten viel Stoff für Auseinandersetzungen. Da bei Konflikten <strong>im</strong>mer auch Gefühle <strong>im</strong> Spiel sind, entwickeln sich<br />

daraus nur allzu leicht belastende Wortgefechte zwischen den Kindern bzw. Jugendlichen <strong>und</strong> den Erziehenden. Hier<br />

kann ein konstruktiver Gesprächsstil W<strong>und</strong>er wirken. In dieser Veranstaltung wird praxisnah aufgezeigt, wie man<br />

solche Konfliktgespräche erfolgreich gestaltet. Wir stellen geeignete Methoden vor, wie Eltern ihr Gesprächsverhalten<br />

effektiv verbessern <strong>und</strong> mit Worten überzeugen können: Von Ich-Botschaften <strong>und</strong> Metakommunikation bis hin zu<br />

hilfreichen Gesprächs-regeln. Viele dieser Methoden lassen sich ohne besonderen Aufwand umsetzen.<br />

Alle interessierten Eltern <strong>und</strong> Pädagogen laden wir zu dieser Veranstaltung herzlich ein.<br />

Gemeindebücherei Oberstadion<br />

Frohe Weihnachten<br />

Wir wünschen allen, die auch in diesem Jahr der Gemeindebücherei Oberstadion die Treue gehalten haben,<br />

ein frohes, friedliches Weihnachtsfest, geruhsame Feiertage, schöne Ferien <strong>und</strong> einen guten Start ins<br />

neue Jahr.<br />

Martina Raiber & Barbara Rueß<br />

Öffnungszeiten: Dienstag 10:30 bis 11:30 Uhr, Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag 14:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 07357/9214-14


NV Oberstadion Schloßberg-Hexa e.V. - VORANZEIGE<br />

Narrenmesse + 6. Hexa-Nacht am Samstag, 08.01.2011<br />

Unsere 6. Hexa-Nacht beginnt am Samstag, 08.01.2011 um 18.00 Uhr mit der Narrenmesse in der St. Martinus-<br />

Kirche Oberstadion. Hierzu laden wir alle Winkelbewohner recht herzlich ein. Wie in den vergangenen Jahren werden<br />

die Narren gemeinsam unter musikalischer Begleitung einmarschieren. Anschließend an die Narrenmesse erfolgt eine<br />

kurze Begrüßung am Bürgersaal. Danach geht es mit dem Narrenbaum zum Haus der Vereine, wo dieser dann gestellt<br />

wird (ca. 19 Uhr).<br />

Für's leibliche Wohl ist während <strong>des</strong> Narrenbaumstellens natürlich gesorgt: Verkauf von Glühwein/ Kinderpunsch<br />

während dem Narrenbaumstellen be<strong>im</strong> Sand.<br />

Nach erfolgreichem Stellen <strong>des</strong> Narrenbaums ziehen die Narren in einem kleinen Umzug vom Haus der Vereine in die<br />

Mehrzweckhalle Oberstadion. Dort beginnt ab 20 Uhr ein kleines Rahmenprogramm <strong>und</strong> anschließend gibt es Musik<br />

aus der Dose.<br />

Wir würden uns freuen, viele Winkelbewohner in der Narrenmesse, be<strong>im</strong> Narrenbaumstellen <strong>und</strong> in der Mehrzweckhalle<br />

begrüßen zu dürfen <strong>und</strong> wünschen allen ein paar gesellige St<strong>und</strong>en in Oberstadion.<br />

Auf diesem Wege wünschen wir allen aktiven <strong>und</strong> passiven Mitgliedern<br />

frohe <strong>und</strong> besinnliche Weihnachten <strong>und</strong> einen guten Rutsch ins neue Jahr<br />

An interessierte Eltern mit Ihren Kindern<br />

Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,<br />

am Sonntag, 9.Januar 2011 bietet der Schwäb. Albverein Ortsgruppe M<strong>und</strong>erkingen eine Winter-Familienwanderung<br />

vom Parkplatz „Kalkofenmuseum“ über Mochental zur Sauberghütte unter fachmännischer Führung von Herrn<br />

Mattenschlager an. Wir treffen uns um 16 Uhr an der „Rose“, um gemeinsam nach Untermarchtal zu fahren. Mit<br />

geeignetem Schuhwerk, warmer Kleidung <strong>und</strong> guter Laune maschieren wir am Waldrand <strong>und</strong> durch den vielleicht<br />

verschneiten Wald zur Sauberghütte.<br />

Bitte Taschenlampe, eine Tasse oder Becher pro Familienmitglied <strong>und</strong> Rucksackvesper mitbringen, da wir <strong>im</strong> Anschluss<br />

in der Hütte vespern <strong>und</strong> warme Getränke zu uns nehmen können.<br />

Wer sich an diesem Tag uns anschließen möchte, ist herzlich dazu eingeladen.<br />

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Brigitte Dom, Tel. 1305 oder<br />

Hannelore Springer, Tel. 1464)!<br />

Es grüßt das Familienteam<br />

Evangelisches Pfarramt M<strong>und</strong>erkingen<br />

Wochenspruch: Das Wort ward Fleisch <strong>und</strong> wohnte unter uns, <strong>und</strong> wir sahen seine<br />

Herrlichkeit. Johannes 1,14a<br />

Sonntag: 2.Weihnachtstag Predigttext: Johannes 8,12-16<br />

Sonntag<br />

26.12.<br />

Mittwoch<br />

29.12.<br />

Freitag<br />

Altjahrabend<br />

31.12.<br />

Samstag<br />

Neujahr<br />

01.01.<br />

.<br />

Schwäbischer Albverein e.V.<br />

10.00 Uhr<br />

19.30 Uhr<br />

17.00 Uhr<br />

10.00 Uhr<br />

Gottesdienst, Pfarrer Böttinger<br />

AA - Gruppe / Al-Anon-Gruppe<br />

Abendmahlsgottesdienst (akoholfrei),<br />

Pfarrer Reusch<br />

Gottesdienst, Pfarrer Böttinger


HERZLICHEN HERZLICHEN HERZLICHEN HERZLICHEN DANK DANK DANK DANK<br />

ffffür ür die die vielen vielen Glückwünsche, Glückwünsche, Glückwünsche, Geschenke Geschenke <strong>und</strong> <strong>und</strong> Aufmerksa Aufmerksamkeiten<br />

Aufmerksa keiten<br />

die die ich ich zu zu zu meinem meinem 70. 70. Geburtstag Geburtstag erhalten erhalten habe,<br />

habe,<br />

möchte möchte ich ich mich mich auf auf diesem diesem Weg Weg bedanken bedanken. bedanken bedanken.<br />

.<br />

Josef Josef Josef Josef Hauler Hauler<br />

Hauler Hauler


KIRCHLICHE MITTEILUNGEN<br />

S T . J A K O B U S M A J O R E M E R K I N G E N<br />

2 4 . D e z e m b e r 2 0 1 0 b i s 6 . J a n u a r 2 0 1 1<br />

24. DEZEMBER 2010 HEILIGABEND<br />

Freitag, 24.12. 16.00 Uhr Krippenfeier<br />

25. DEZEMBER 2010<br />

WEIHNACHTEN – HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN<br />

Samstag, 25.12. 10.15 Uhr Hochamt<br />

mitgestaltet vom Kirchenchor<br />

26. DEZEMBER 2010<br />

2. WEIHNACHTSFEIERTAG – HL. STEPHANUS<br />

FEST DER HEILIGEN FAMILIE<br />

Sonntag, 26.12. 09.00 Uhr Eucharistiefeier<br />

- mit Kindersegnung<br />

<strong>und</strong> Segnung <strong>des</strong> Johannesweins<br />

18.30 Uhr<br />

18.30 Uhr<br />

Dienstag, 28.12. 18.30 Uhr Rosenkranz<br />

<strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

FREITAG, 31. DEZEMBER 2010 HL. SILVESTER<br />

Freitag, 31.12. 18.30 Uhr feierliche<br />

Eucharistiefeier zum Jahresschluss<br />

1. JANUAR 2011<br />

HOCHFEST DER GOTTESMUTTER MARIA (NEUJAHR)<br />

Samstag, 01.01.11 kein Gottesdienst in Emerkingen<br />

SONNTAG, 2. JANUAR 2011 2. SONNTAG NACH WEIHNACHTEN Ev: Joh 1,1-5,9-14<br />

Sonntag, 02.01. 09.00 Uhr Wort-<br />

Gottes-Feier<br />

mit Aussendung<br />

der Sternsinger<br />

18.30 Uhr Rosenkranz<br />

<strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

18.30 Uhr Rosenkranz<br />

in der Kapelle<br />

Dienstag, 04.01.11. 18.30 Uhr Rosenkranz <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

5. JANUAR 2011<br />

VORABEND ZUM FEST ERSCHEINUNG DES HERREN – HL. DREI KÖNIGE<br />

Mittwoch, 05.01.2011 18.30 Uhr Vorabendmesse zum Fest Hl. Drei Könige<br />

mit den Sternsingern<br />

Segnung von Wasser, Salz <strong>und</strong> Kreide


Donnerstag, 06.01.11 Hl. Drei Könige - kein Gottesdienst in Emerkingen<br />

18.30 Uhr Rosenkranz <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

18.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle<br />

Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit „Donau-Winkel“<br />

Freitag, 24.12. Heilig Abend 16.00 Uhr Krippenfeier in M<strong>und</strong>erkingen, Rottenacker, Emerkingen,<br />

Unterstadion<br />

16.30 Uhr Christmette Altenzentrum St. Anna M<strong>und</strong>erkingen<br />

18.30 Uhr Christmette Oberstadion<br />

19.00 Uhr Christmette Unterwachingen<br />

22.00 Uhr Christmette H<strong>und</strong>ersingen<br />

22.00 Uhr Christmette M<strong>und</strong>erkingen<br />

Samstag, 25.12.2010 09.00 Uhr Hochamt Rottenacker<br />

Weihnachten 09.00 Uhr Hochamt Gr<strong>und</strong>she<strong>im</strong><br />

10.15 Uhr Hochamt Emerkingen<br />

10.15 Uhr Hochamt Unterstadion<br />

10.30 Uhr Hochamt M<strong>und</strong>erkingen<br />

18.00 Uhr Feierliche Vesper M<strong>und</strong>erkingen<br />

Sonntag, 26.12.2010 09.00 Uhr Eucharistiefeier Emerkingen mit Kindersegnung <strong>und</strong> Segnung<br />

d. Johannesweins<br />

10.15 Uhr Eucharistiefeier Hausen am Bussen mit Kindersegnung <strong>und</strong><br />

Segnung d. Johannesweins<br />

10.15 Uhr Eucharistiefeier Oberstadion mit Kindersegnung <strong>und</strong> Segnung<br />

d. Johannesweins<br />

10.30 Uhr Familien-Wort-Gottes-Feier M<strong>und</strong>erkingen mit Kindersegnung<br />

<strong>und</strong> Segnung d. Johannesweins<br />

Mittwoch, 29.12.2010 18.30 Uhr Eucharistiefeier Moosbeuren<br />

Freitag, 31.12.2010 Silvester 17.00 Uhr Jahresschlussandacht M<strong>und</strong>erkingen<br />

18.30 Uhr Jahresschlussandacht Unterwachingen<br />

18.30 Uhr Jahresschlussgottesdienst Emerkingen<br />

18.30 Uhr Jahresschlussgottesdienst Oberstadion<br />

Samstag, 01.01.2011 10.15 Uhr Eucharistiefeier Unterstadion<br />

18.30 Uhr Eucharistiefeier M<strong>und</strong>erkingen<br />

18.30 Uhr Eucharistiefeier H<strong>und</strong>ersingen<br />

Sonntag, 02.01.2011 09.00 Uhr Eucharistiefeier Rottenacker mit Sternsinger<br />

09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Emerkingen mit Sterninger<br />

09.00 Uhr Eucharistiefeier Gr<strong>und</strong>she<strong>im</strong><br />

10.15 Uhr Eucharistiefeier Oberstadion mit Sternsinger<br />

10.15 Uhr Eucharistiefeier Hausen am Bussen<br />

10.30 Uhr Eucharistiefeier M<strong>und</strong>erkingen<br />

Mittwoch, 05.01.2011 18.30 Uhr Vorabendmesse Emerkingen mit Sternsinger<br />

Donnerstag, 06.01.2011 09.00 Uhr Eucharistiefeier Rottenacker mit Kirchenchor<br />

09.00 Uhr Eucharistiefeier Unterstadion<br />

09.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Oberstadion<br />

10.15 Uhr Eucharistiefeier Unterwachingen<br />

10.15 Uhr Eucharistiefeier H<strong>und</strong>ersingen<br />

10.30 Uhr Eucharistiefeier M<strong>und</strong>erkingen mit Sternsinger<br />

Pfarrbüro Emerkingen<br />

Schloss-Straße 16, 89607 Emerkingen (<strong>im</strong> Gemeindehaus)<br />

Telefon – <strong>und</strong> Fax-Nr.: 07393- 4 5 9 6; E-Mail: jakobus.emerkingen@t-online.de<br />

Ö f f n u n g s z e i t e n P f a r r b ü r o E m e r k i n g e n :<br />

d i e n s t a g s von 17.00 Uhr – 19.30 Uhr<br />

E-Mail: pfarramt@pfarrgemeinde-m<strong>und</strong>erkingen.de<br />

Seelsorgeeinheit Donau-Winkel:www.se-donau-winkel.de Dekanat Ehingen-Ulmwww.Katholische-Kirche-ulm.de<br />

Pater Anthony Kavungal Tel. 2282 (Pfarrbüro)<br />

Kath. Pfarramt Oberstadion (Pfr. Schlenker) Tel. 07357/555<br />

Gemeindereferentin Sr. Maria Regina Tel. 07393/959 902<br />

Pastoralreferentin Sonja Neumann Tel. 07393/919 731 oder 959 903<br />

Pastoralassistent Uwe Dipping Tel. 07393/959 901


Das Pfarrbüro in Emerkingen bleibt über die Feiertage geschlossen.<br />

Es ist wieder geöffnet am Dienstag, 18. Januar 2011.<br />

KIRCHLICHE MITTEILUNGEN<br />

S T . J A K O B U S M A J O R E M E R K I N G E N<br />

2 4 . D e z e m b e r 2 0 1 0 b i s 6 . J a n u a r 2 0 1 1<br />

Ein Kind ist uns geboren heut, das alle Welt erfreut .......<br />

Gesegnete Weihnachten<br />

<strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es gutes neues Jahr wünschen Ihnen<br />

Pfarrer Hans Schlenker, Pater Anthony Kavungal,<br />

Pfarrpensionär Hermann Jeckel, Diakon Bruno Schmid, Diakon Julius Kaspar, Pastoralreferentin<br />

Sonja Neumann, Gemeindereferentin Sr. Maria Regina, Patoralassistent Uwe Dipping,<br />

Diakon zur Ausbildung Johannes Hänn<br />

Kirchenchor<br />

Singst<strong>und</strong>e vor Weihnachten: Donnerstag, 23.12. um 19.00 Uhr in der Kirche.<br />

Einsingen an Weihnachten: 1. Weihnachtsfeiertag, 9.30 Uhr in der Kirche; 10.15 Hochamt.<br />

Zur Miniprobe vor Weihnachten<br />

treffen sich die Ministranten am Donnerstag, 23. Dezember um 11.00 Uhr in der Kirche.<br />

Pfr. Wagner wird bei der Probe dabei sein.<br />

Ein frohes Weihnachtsfest<br />

<strong>und</strong> alles Gute zum Neuen Jahr viel Glück <strong>und</strong> Gottes Segen möge Euch das ganze Jahr begleiten. Eure<br />

Mesnerfamilie Irmgard <strong>und</strong> Paul Burger<br />

Herzliches Vergelt’s Gott<br />

sagen wir allen die mitgeholfen haben, be<strong>im</strong> Aufbau <strong>und</strong> be<strong>im</strong> Schmücken der Krippe <strong>und</strong> der Christbäume<br />

in der Kirche. I Irmgard <strong>und</strong> Paul<br />

Die Krippenfeier in Emerkingen<br />

an Heilig Abend um 16.00 Uhr ist eine Kinder-Wort-Gottes-Feier.<br />

Danke sagen wir allen, die die Krippenfeier mitgestalten.<br />

Der Kirchenchor wird am 1. Weihnachtsfeiertag das Hochamt um 10.15 Uhr mitgestalten.<br />

Fest der Heiligen Familie - Kindersegnung<br />

ist am 2. Weihnachtsfeiertag, 26.12. um 09.00 Uhr in Emerkingen <strong>und</strong> in den Gottesdiensten in der Seelsorgeeinheit<br />

Donau-Winkel.<br />

Der Johanneswein wird <strong>im</strong> Gottesdienst am 2. Weihnachtsfeiertag gesegnet.<br />

Schönstattgruppe<br />

Am Dienstag, 4. Januar treffen wir uns um 14.00 Uhr zur Gruppenst<strong>und</strong>e <strong>im</strong> Gemeindehaus.


Pater Locher wird uns an diesem Nachmittag besuchen. Zur Betst<strong>und</strong>e kommen wir am Montag, 17. Januar<br />

um 14.00 Uhr zusammen.<br />

KIRCHLICHE MITTEILUNGEN<br />

S T . J A K O B U S M A J O R E M E R K I N G E N<br />

2 4 . D e z e m b e r 2 0 1 0 b i s 6 . J a n u a r 2 0 1 1<br />

Comboni-Missionare<br />

Allen Spender vom Fre<strong>und</strong>eskreis „Werk <strong>des</strong> Erlösers“ ein aufrichtiges „Vergelt’s Gott.<br />

Sammelergebnis: 952,-- €. Ihre Comboni-Missionare vom Herzen Jesu, Pater Bernhard Riegel, Rektor<br />

Die Sternsinger<br />

werden bei der Wort-Gottes-Feier am Sonntag, 2. Januar 2011 um 09.00 Uhr ausgesendet.<br />

Am 04. <strong>und</strong> 05.01. werden sie den Segen in die Häuser bringen. Auch bei der Vorabendmesse am Mittwoch,<br />

05. Januar werden die Sternsinger mit dabei sein.<br />

Über eine fre<strong>und</strong>liche Aufnahme freuen sich die Sternsinger. Wir bedanken uns recht herzlich bei den Kindern<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen die wertvolle Ferientage für die Sternsingeraktion investieren. Ebenso sagen wir ein<br />

herzliches Vergelt’s Gott allen Erwachsenen, die mit großem Engagement Planung <strong>und</strong> Durchführung der<br />

Sternsingeraktion unterstützen.<br />

*** Sternsingen 2011 in Emerkingen**<br />

Kinder zeigen Stärke<br />

Hallo, liebe Mädels <strong>und</strong> Jungs!!<br />

Die Aktion Dreikönigssingen ist weltweit die größte Aktion von Kindern für Kinder. Dieses Mal geht ein<br />

großer Teil <strong>des</strong> Erlöses an Kinder in Kambodscha, die durch Tretminen Arme oder Beine verloren haben.<br />

Deswegen sind die Sternsinger von Dienstag, 04.01.2011 bis Mittwoch, 05.01.2011 auch in Emerkingen<br />

wieder in festlichen Gewändern unterwegs <strong>und</strong> bringen den Segen Gottes in die Häuser. Dieses Jahr unter<br />

dem Motto: „Kinder zeigen Stärke!“<br />

Zeigst auch Du Stärke <strong>und</strong> bist mit dabei?<br />

Die erste Sternsingerprobe findet statt am:<br />

Montag, 27. Dezember um 10.00 Uhr <strong>im</strong> Gemeindehaus.<br />

Falls Du bei dieser ersten Probe nicht dabei sein kannst, aber gerne bei den Sternsingern mitmachen möchtest,<br />

melde Dich bitte bei Sr. Maria Regina (Tel. 959 902) oder bei Karin Hauler (Tel. 91134)<br />

Bringe bitte den Anmeldeabschnitt zur Probe mit.<br />

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />

Anmeldeabschnitt:<br />

Hiermit melde ich mich zum Sternsingen 2011 in Emerkingen an:<br />

Vorname, Name: …………………………………………………………<br />

Straße: ………………………………………………………<br />

Wohnort: ……………………………………………………<br />

Alter: …………………………………………………………<br />

Tel.- Nr. ………………………………………………………<br />

Unterschrift <strong>des</strong> Erziehungsberechtigten: .........................................................


Hinweise <strong>und</strong> Mitteilungen Seelsorgeeinheit Donau-Winkel<br />

<strong>Liebe</strong> Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter in unserer Seelsorgeeinheit,<br />

in Kindergärten oder in Kindergruppen wird öfters in Bildern mit Händeabdrücken zum Ausdruck<br />

gebracht, dass je<strong>des</strong> Kind in der Gemeinschaft seine eigene Persönlichkeit entdeckt<br />

<strong>und</strong> wertschätzen lernt. Bei solchen Bildern wird auch deutlich, dass die Kinder füreinander<br />

dasein können <strong>und</strong> aufeinander verwiesen sind.<br />

Auch jede Kirchengemeinde lebt davon, dass viele Hände ineinander greifen <strong>und</strong> ein Miteinander<br />

erleben lassen. In den Gottesdiensten - auch in den Wortgottesfeiern - sind wir von<br />

Christus eingeladen, diese Gemeinschaft mit ihm zu feiern <strong>und</strong> auch Danke für das Geschenk<br />

<strong>des</strong> Miteinanders zu sagen.<br />

Zu Weihnachten <strong>und</strong> zum Jahresende möchte ich Ihnen allen „Danke” sagen für Ihren<br />

Dienst. Ich möchte Ihnen dabei wünschen, dass Sie sich in Gott geborgen wissen, der uns in<br />

Jesus so nahe gekommen ist.<br />

Ich bitte Sie, auch <strong>im</strong> neuen Jahr mitzuhelfen, dass ein gutes Miteinander in den Gemeinden<br />

möglich werden kann.<br />

Ihnen - auch <strong>im</strong> <strong>Namen</strong> <strong>des</strong> gesamten pastoralen Teams –<br />

ein gesegnetes Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein gutes Jahr 2011!<br />

Pfarrer Hans Schlenker<br />

Christmette<br />

Sie sind ganz herzlich zur Mitfeier der Heiligen Nacht in einer der Kirchengemeinden unserer Seelsorgeeinheit<br />

eingeladen: Wir feiern die Christmette an Heilig Abend<br />

um 16.30 Uhr <strong>im</strong> Altenzentrum St. Anna in M<strong>und</strong>erkingen<br />

um 18.30 Uhr in Oberstadion<br />

um 19.00 Uhr in Unterwachingen<br />

um 22.00 Uhr in H<strong>und</strong>ersingen<br />

um 22.00 Uhr in M<strong>und</strong>erkingen<br />

Die Kollekte<br />

an den Weihnachtsfeiertagen ist für die Aktion Adveniat best<strong>im</strong>mt. Ein herzliches Vergelt’s<br />

Gott allen Spenderinnen <strong>und</strong> Spendern.<br />

Eine feierliche Weihnachtsvesper<br />

feiern wir am 25. Dezember um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche in M<strong>und</strong>erkingen. Die Schola wird sie mitgestalten.<br />

In der Jahresschlussandacht<br />

halten wir das zu Ende gehende Jahr 2010 Gott entgegen <strong>und</strong> bitten um seinen Segen für das beginnende<br />

Jahr 2011.<br />

Die feierliche Jahresschlussandacht mit Eucharistischem Segen ist um 17.00 Uhr in M<strong>und</strong>erkingen, um<br />

18.30 Uhr in Unterwachingen.<br />

Hl. Messe zum Jahresschluss feiern wir um 18.30 Uhr in Emerkingen <strong>und</strong> in Oberstadion.<br />

Das neue Jahr<br />

können wir am 01.01.2011 um 10.15 Uhr mit einer Eucharistiefeier in Unterstadion begrüßen. Um 18.30<br />

Uhr feiern wir Eucharistiefeier in M<strong>und</strong>erkingen <strong>und</strong> in H<strong>und</strong>ersingen

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