AMTSBLATT - Gemeinde Emerkingen

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15.01.2013 Aufrufe

Gemeinderatssitzung Am Montag, dem 15.12.2008 findet im Sitzungssaal des Rathaus Emerkingen eine öffentliche und nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt. Beginn: 19:30 Uhr Tagesordnung: öffentlich 1. Erschließungsplanung Gewerbegebiet „Auchtweide“ 2. Änderung der Wasserversorgungssatzung 3. Anhebung der Bezugsgebühr für das Amtsblatt ab 01.01.2009 4. Antrag der Landjugend auf Überlassung der Römerhalle für eine Tanzveranstaltung am Samstag 18.04.20090 5. Bekanntgaben 6. Sonstiges, Wünsche, Anfragen Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zum öffentlichen Teil der Sitzung wird herzlich eingeladen. Hans Rieger, Bürgermeister Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen Landkreis Alb-Donau B e k a n n t m a c h u n g der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen für das Haushaltsjahr 2008 I. Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.07.1998 (Ges.Bl.S. 418) und von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 27.07.2000 (Ges.Bl. S. 581) hat die Verbandsversammlung am 24.11.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: § 1Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert: Es erhöhen sich 1. die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je um 1.500 € auf 131.500 €, des Vermögenshaushalts je um 878.500 € auf 978.500 €. II. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 05.12.2008 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 24.11.2008 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 bestätigt. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. III. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. IV. Auslegung des Nachtragshaushaltsplans Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 liegt gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung an sieben Tagen und zwar von Montag, den 15.12.2008 bis Dienstag, den 23.12.2008 je einschließlich in der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, 89597 Munderkingen Marktstraße 7, Zimmer Nr. 16, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Munderkingen, den 08.12.2008 gez. Dr. Lohner Verbandsvorsitzender

Gemeinde Emerkingen Landkreis Alb-Donau I. Nachtragshaushaltssatzung B e k a n n t m a c h u n g der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 10.11.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert: Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je Es vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts je § 1 um 105.000 € auf 1.404.900 €. um 7.700 € auf 473.400 €. II. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der vorstehend bekanntgemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. III. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 27.11.2008 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 10.11.2008 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung bestätigt. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. IV. Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 liegt gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung an sieben Tagen und zwar von Montag, den 15.12.2008 bis Dienstag, den 23.12.2008 je einschließlich im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Emerkingen, den 08.12.2008 Rieger Bürgermeister Mitteilungen der Gemeinde und sonstiger Behörden Abfuhr des „Gelben Sack“ Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer Gemeinde erfolgt am Dienstag, 16.12.2008. Wir bitten, das Sammelgut ab 7:00 Uhr bereitzulegen. - Bürgermeisteramt –

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Emerkingen</strong> Landkreis Alb-Donau<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008<br />

Auf Grund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat am 10.11.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

Es erhöhen sich<br />

die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Verwaltungshaushalts je<br />

Es vermindern sich<br />

die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Vermögenshaushalts je<br />

§ 1<br />

um 105.000 € auf 1.404.900 €.<br />

um 7.700 € auf 473.400 €.<br />

II. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung oder aufgrund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

beim Erlass der vorstehend bekanntgemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht<br />

worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften<br />

über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

III. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung<br />

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 27.11.2008 die Gesetzmäßigkeit der vom <strong>Gemeinde</strong>rat am<br />

10.11.2008 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung bestätigt. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

IV. Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 liegt gem. § 81 Abs. 3 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung an sieben Tagen<br />

und zwar<br />

von Montag, den 15.12.2008<br />

bis Dienstag, den 23.12.2008<br />

je einschließlich im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

<strong>Emerkingen</strong>, den 08.12.2008<br />

Rieger<br />

Bürgermeister<br />

Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong> und sonstiger<br />

Behörden<br />

Abfuhr des „Gelben Sack“<br />

Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer <strong>Gemeinde</strong> erfolgt am Dienstag, 16.12.2008.<br />

Wir bitten, das Sammelgut ab 7:00 Uhr bereitzulegen.<br />

- Bürgermeisteramt –

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