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AMTSBLATT - Gemeinde Emerkingen

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<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Am Montag, dem 15.12.2008 findet im Sitzungssaal des Rathaus <strong>Emerkingen</strong> eine öffentliche und<br />

nichtöffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung statt.<br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

Tagesordnung: öffentlich<br />

1. Erschließungsplanung Gewerbegebiet „Auchtweide“<br />

2. Änderung der Wasserversorgungssatzung<br />

3. Anhebung der Bezugsgebühr für das Amtsblatt ab 01.01.2009<br />

4. Antrag der Landjugend auf Überlassung der Römerhalle für eine Tanzveranstaltung<br />

am Samstag 18.04.20090<br />

5. Bekanntgaben<br />

6. Sonstiges, Wünsche, Anfragen<br />

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zum öffentlichen Teil der Sitzung wird herzlich eingeladen.<br />

Hans Rieger, Bürgermeister<br />

Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen<br />

Landkreis Alb-Donau<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der<br />

Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans<br />

des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

I. Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.07.1998 (Ges.Bl.S.<br />

418) und von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 27.07.2000 (Ges.Bl. S. 581) hat<br />

die Verbandsversammlung am 24.11.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008<br />

beschlossen:<br />

§ 1Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

Es erhöhen sich<br />

1. die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Verwaltungshaushalts je um 1.500 € auf 131.500 €,<br />

des Vermögenshaushalts je um 878.500 € auf 978.500 €.<br />

II. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 05.12.2008 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung<br />

am 24.11.2008 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr 2008 bestätigt. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

III. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung oder aufgrund der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber<br />

dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu<br />

bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

IV. Auslegung des Nachtragshaushaltsplans<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 liegt gem. § 81 Abs. 3 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung an sieben<br />

Tagen und zwar<br />

von Montag, den 15.12.2008 bis Dienstag, den 23.12.2008<br />

je einschließlich in der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, 89597 Munderkingen Marktstraße 7, Zimmer<br />

Nr. 16, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Munderkingen, den 08.12.2008 gez. Dr. Lohner<br />

Verbandsvorsitzender

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