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Lieferantenrahmenvertrag mit Anlagen 1 bis 5 und ...

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Anlage 5 Rechnungsstellung <strong>und</strong> Zahlungsverkehr<br />

• Zusatzkosten, sofern vertraglich vereinbart<br />

• allein genutzte <strong>Anlagen</strong> (Trafos, Schaltfelder etc.)<br />

• Mahnkosten<br />

• Verzugszinsen<br />

5. Zahlungsmodalitäten<br />

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung der Rechnungssumme auf das zwischen den<br />

Vertragspartnern verbindlich festgelegte Konto unter Angabe der abrechnungsrelevanten<br />

Nummern des Netzbetreibers. Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Lastschrifteinzugsverfahren/Einzugsermächtigung<br />

vereinbart werden.<br />

01.12.2005 Stadtwerke Elzach Seite 40 von 49

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