Lieferantenrahmenvertrag mit Anlagen 1 bis 5 und ...
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15.5. Gerichtsstand ist Emmendingen.<br />
15.6. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages.<br />
15.7. Dieser Rahmenvertrag ersetzt einen möglicherweise zwischen den Vertragspartnern<br />
bereits bestehenden <strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong>.<br />
16. <strong>Anlagen</strong><br />
Die in diesem Vertrag genannten <strong>Anlagen</strong> sind Bestandteile dieses Vertrages.<br />
Verzeichnis der <strong>Anlagen</strong>:<br />
Anlage 1: Abwicklungsregeln<br />
Anlage 2: Rahmenvereinbarung Anschlussnutzungsvertrag Siehe Fußnote 1<br />
Anlage 3: Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />
Anlage 4: Ergänzende Bestimmungen<br />
Anlage 5: Abrechnung <strong>und</strong> Zahlungsverkehr<br />
_______________, den __________ Elzach, den<br />
_________________<br />
______________________________<br />
______________________________<br />
Lieferant (Unterschrift) Stadtwerke Elzach (Unterschrift)<br />
______________________________<br />
______________________________<br />
Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben<br />
Dieser Vertrag gilt nur in Verbindung <strong>mit</strong> der Zusatzvereinbarung vom 01.12.2005 in der<br />
jeweils gültigen Fassung. Diese Einschränkung entfällt <strong>mit</strong> der Beendigung der Zusatzvereinbarung.<br />
1 Diese Anlage wird nach der Neuerscheinung der AVBNetz <strong>und</strong> AVBVertrieb erarbeitet.<br />
01.12.2005 Stadtwerke Elzach Seite 19 von 49