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Grundsätze der Projektförderung der SdpZ - Fundacja Współpracy ...

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Übersetzung deutschsprachiger Literatur mit Unterstützung des Goethe-Instituts<br />

Anträge auf Zuschüsse zu den Übersetzungskosten bei <strong>der</strong> Publikation deutscher Bücher<br />

in polnischer Übersetzung stellen Sie bitte beim Goethe-Institut, von dem das För<strong>der</strong>programm<br />

"Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache" betreut wird:<br />

� Goethe-Institut in Warschau<br />

Informationszentrum / Bibliothek<br />

ul. Chmielna 13 A<br />

PL 00-021 Warszawa<br />

Tel.: + 48 22 505 90 33<br />

Fax: + 48 22 505 90 10<br />

E-Mail: bibl@warschau.goethe.org<br />

http://www.goethe.de/uun/ang/ueb/uea/deindex.htm<br />

Übersetzungen polnischsprachiger Literatur mit Unterstützung des Buchinstituts<br />

Anträge auf Übernahme von Lizenzgebühren und Übersetzungskosten bei <strong>der</strong> Herausgabe polnischer<br />

Belletristik in deutscher Übersetzung stellen Sie bitte beim polnischen Buchinstitut, von dem das<br />

Übersetzungsför<strong>der</strong>ungsprogramm ©Poland betreut wird:<br />

� Instytut Książki<br />

ul. Szczepańska 1<br />

PL 31-011 Kraków<br />

Tel.: + 48 12 432 67 90<br />

Fax: + 48 12 429 38 29<br />

E-Mail: e.wojciechowska@instytutksiazki.pl<br />

http://www.instytutksiazki.pl/de,ik,site,50,102.php<br />

Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gewährt keine Mittel für:<br />

� die dauernde o<strong>der</strong> ergänzende Finanzierung laufen<strong>der</strong> Aufwendungen und Haushalte;<br />

� die Finanzierung von Deckungslücken in den Haushalten staatlicher und kommunaler<br />

Verwaltungen;<br />

� die Erstattung an<strong>der</strong>weitig gewährter Darlehen und bereits getätigter Ausgaben;<br />

� konfessionelle Zwecke;<br />

� parteipolitische Zwecke;<br />

� ausschließlich kommerzielle Zwecke;<br />

� Vorhaben, <strong>der</strong>en Zielsetzung und Mittelbedarf nicht feststehen;<br />

� Ziele, die Gegenstand einer indirekten Finanzierung durch eine vermittelnde Einrichtung an<br />

unbekannte Empfänger sind (Beispiel: eine an<strong>der</strong>e Stiftung bewirbt sich bei <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> um einen<br />

Zuschuss, um diesen dann an Empfänger ihrer Wahl weiterzugeben);<br />

� Bauvorhaben sowie den Einkauf von Geräten und Ausstattungsgegenständen;<br />

� Begegnungsprogramme mit überwiegend touristischem Charakter, Erholungsreisen o<strong>der</strong> reine<br />

Sportveranstaltungen;<br />

� Kosten, die mit <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Anträge auf För<strong>der</strong>ung verbunden sind. Dies betrifft sowohl<br />

positiv, als auch negativ entschiedene Anträge;<br />

� Projekte, <strong>der</strong>en Finanzierung eindeutig in die Zuständigkeit an<strong>der</strong>er För<strong>der</strong>einrichtungen fällt.<br />

Dazu gehören z.B. <strong>der</strong> Staatliche Fonds zur Rehabilitierung Behin<strong>der</strong>ter Personen, das Deutsch-<br />

Polnische Jugendwerk, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, „die Deutsch-<br />

Polnische Wissenschaftsstiftung“ und die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“.<br />

– 4 –<br />

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