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Grundsätze der Projektförderung der SdpZ - Fundacja Współpracy ...

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FÖRDERSCHWERPUNKTE<br />

Allgemeine Informationen<br />

– 1 –<br />

GRUNDSÄTZE DER<br />

PROJEKTFÖRDERUNG<br />

Inhalt:<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

Antragsfristen<br />

Einreichen des Antrages<br />

Auswahlverfahren<br />

Projektumsetzung<br />

FAQ<br />

� Die <strong>SdpZ</strong> finanziert Projekte, die gemeinsam von polnischen und deutschen Partnern realisiert<br />

werden.<br />

� Der Höchstbetrag einer För<strong>der</strong>ung liegt bei 80.000 PLN / 20.000 EUR. Gleichzeitig för<strong>der</strong>t die<br />

<strong>SdpZ</strong> höchstens 60 % <strong>der</strong> Gesamtkosten des Vorhabens. Die Stiftung behält sich vor,<br />

Antragstellern, die MWSt.-pflichtig sind, den Zuschuss als Nettobetrag zu bewilligen.<br />

Die Zuwendungen <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden.<br />

� Die Stiftung nimmt keine Anträge an, über die <strong>der</strong> Vorstand bereits einmal entschieden hat.<br />

� Bei internationalen Projekten muss sichergestellt sein, dass zur Deckung <strong>der</strong> Gesamtkosten<br />

Finanzmittel auch aus beteiligten Drittlän<strong>der</strong>n zur Verfügung stehen.<br />

� Im Rahmen unten genannter För<strong>der</strong>schwerpunkte unterstützt die <strong>SdpZ</strong> Antragsteller bei <strong>der</strong><br />

Projektumsetzung. In Einzelfällen beteiligt sich die <strong>SdpZ</strong> auch inhaltlich o<strong>der</strong> organisatorisch<br />

an ausgewählten Vorhaben.<br />

� Die <strong>SdpZ</strong> unterstützt die deutsch-polnische Zusammenarbeit außerdem durch das Ausschreiben<br />

von Wettbewerben und Stipendienprogrammen. Aktuelle Ausschreibungen sind auf <strong>der</strong><br />

Homepage <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> www.sdpz.org unter „Aktuelles“ → „Wettbewerbe“, „Stipendien“ zu finden.<br />

Schwerpunkt I: Institutionelle Zusammenarbeit<br />

Deutsch-polnische Begegnungsmaßnahmen und Aktivitäten für Partnerschaften sowie insbeson<strong>der</strong>e<br />

die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Selbstverwaltungen und an<strong>der</strong>en Institutionen.<br />

Erläuterungen:<br />

1. Die Begegnungen sollen dem Erfahrungsaustausch, gemeinsamen Interessen o<strong>der</strong> auch dem<br />

neuen Kennenlernen dienen. Überwiegend touristische Programme o<strong>der</strong> Urlaubsbegegnungen<br />

zählen nicht dazu.<br />

2. Zu den Institutionen zählen:<br />

� Partnerschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen, Wojewodschaften<br />

und Bundeslän<strong>der</strong>n;<br />

� Universitäten sowie <strong>der</strong>en Fakultäten. Eine Antragstellung durch einzelne Wissenschaftler<br />

ist nicht ausreichend;<br />

� Vereine, Verbände, Schulpartnerschaften sowie Jugendgruppen, soweit sie nicht vom<br />

Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) geför<strong>der</strong>t werden. Antragsteller, die beim DPJW<br />

keinen Antrag gestellt haben o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Antrag beim DPJW bereits bewilligt worden ist,<br />

müssen ihren Antrag bei <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> beson<strong>der</strong>s begründen.<br />

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3. Konferenzen in diesem För<strong>der</strong>bereich werden nur geför<strong>der</strong>t, wenn sie sich mit deutsch-polnischen<br />

Inhalten beschäftigen.<br />

4. Kommunalpreis für beson<strong>der</strong>s gelungene Kooperationen <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung<br />

Um die Zusammenarbeit deutscher und polnischer Kommunen zu för<strong>der</strong>n, verleiht die <strong>SdpZ</strong><br />

seit 2008 den „Kommunalpreis für beson<strong>der</strong>s gelungene Kooperation <strong>der</strong> kommunalen<br />

Selbstverwaltung“. Im Wettbewerb stehen interessante Projekte, die gemeinsam durch eine<br />

deutsche und eine polnische Kommune realisiert werden und über einfache Integrationstreffen<br />

hinausgehen. Für den Preis können sich nur von <strong>der</strong> Stiftung bereits geför<strong>der</strong>te Projekte<br />

bewerben.<br />

Schwerpunkt II: Wissenschaft, Bildung<br />

Wissenschaftliche Arbeiten mit Bezug auf Deutschland, Polen und die EU, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich<br />

<strong>der</strong> Deutschland- und Polenkunde, bildungsrelevante Projekte sowie Preisausschreiben, die sich auf<br />

Deutschland, Polen und die EU beziehen, sowie <strong>der</strong> Fremdsprachenerwerb und alle damit<br />

zusammenhängenden Bildungsmaßnahmen.<br />

Erläuterungen:<br />

1. Da die <strong>SdpZ</strong> <strong>der</strong> Polonistik und Germanistik (o<strong>der</strong> auch: <strong>der</strong> polenbezogenen Kompetenz bzw.<br />

<strong>der</strong> deutschlandbezogenen Kompetenz) eine hohe Priorität eingeräumt hat, nehmen<br />

<strong>der</strong> Fremdsprachenerwerb und landeskundliche Vorhaben einen wichtigen Platz ein.<br />

2. Bei Forschungen im Bereich <strong>der</strong> Deutschland- und Polenkunde heißt Kunde so viel wie Botschaft,<br />

Nachricht o<strong>der</strong> Kenntnis. Es geht also um eine Kenntniserweiterung und Wissenstransfer.<br />

3. Wissenschaftliche Arbeiten müssen einen Bezug zum deutsch-polnischen Verhältnis und/o<strong>der</strong> zur<br />

EU haben; Arbeiten über rein deutsche o<strong>der</strong> rein polnische Themen sind nicht för<strong>der</strong>ungswürdig.<br />

För<strong>der</strong>ungswürdig dagegen sind unilaterale Themen dann, wenn sie die an<strong>der</strong>e Seite<br />

ausdrücklich als Zielgruppe haben und durch den Informationstransfer erwartet werden kann,<br />

dass sich das Verständnis gegenüber den Gegebenheiten des einen Landes im an<strong>der</strong>en<br />

Land erhöht.<br />

4. Sind bei Preisausschreiben junge Menschen insbeson<strong>der</strong>e Schüler die Adressaten, soll an<br />

Kenntnissen nicht nur <strong>der</strong> Ist-Zustand abgefragt werden. Es soll vielmehr durch die Fragen und<br />

durch die Anlage des Preisausschreibens dazu angeregt werden, sich mit dem jeweils an<strong>der</strong>en<br />

Land und/o<strong>der</strong> mit Fragen von gemeinsamem Interesse auch längerfristig zu beschäftigen.<br />

5. Von Interesse bei diesem Schwerpunkt sind auch Themen über das Verhältnis bei<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zur<br />

EU in wichtigen Fragen, z. B. bezüglich des Beitritts weiterer Län<strong>der</strong> zur EU o<strong>der</strong> eines Europas<br />

<strong>der</strong> zwei Geschwindigkeiten.<br />

6. Bei <strong>der</strong> Fremdsprachenför<strong>der</strong>ung werden in erster Linie Projekte zur Verbreitung <strong>der</strong> deutschen<br />

und polnischen Sprache geför<strong>der</strong>t sowie Unterrichtsmaterialien (Bücher, Software) o<strong>der</strong> auch<br />

Wörterbücher und landeskundliche Materialien für den schulischen und außerschulischen<br />

Unterricht.<br />

Schwerpunkt III: Medien<br />

Medienarbeit durch die Vergabe eines deutsch-polnischen Medienpreises, Informationsangebote<br />

und Veranstaltungen für Journalisten und Medienvertreter, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit<br />

zugunsten einer besseren deutsch-polnischen Wahrnehmung.<br />

Erläuterungen:<br />

1. Jährlich verleiht die <strong>SdpZ</strong> mit ihren Partnern, <strong>der</strong> Robert Bosch Stiftung, den Marschallämtern <strong>der</strong><br />

Wojewodschaften Westpommern, Lebuser Land und Nie<strong>der</strong>schlesien und von deutscher Seite<br />

den Län<strong>der</strong>n Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen einen<br />

Medienpreis (Deutsch-Polnischer Journalistenpreis) an Journalisten in den Sparten Print, Radio<br />

und Fernsehen, und organisiert die Deutsch-Polnischen Medientage.<br />

– 2 –<br />

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2. Die <strong>SdpZ</strong> veröffentlicht im Internet Veranstaltungen und Ereignisse, die das deutsch-polnische<br />

Verhältnis betreffen auf <strong>der</strong> Internetplattform „Point. Deutsch-Polnisches Portal“<br />

(www.portalpoint.info).<br />

3. Die <strong>SdpZ</strong> vergibt außerdem jährlich ein Recherchestipendium an deutsche und polnische<br />

Journalisten. Ziel dieses Stipendiums ist es, deutschen und polnischen Journalisten<br />

Studienaufenthalte und Forschungsreisen zu ermöglichen. Die Rechercheergebnisse sollen<br />

in Presse, Funk o<strong>der</strong> Fernsehen eine Veröffentlichung finden.<br />

4. Die <strong>SdpZ</strong> för<strong>der</strong>t auch die Zeitschrift „Dialog“ und an<strong>der</strong>e für den deutsch-polnischen Dialog<br />

wichtige Periodika.<br />

Schwerpunkt IV: Kultur<br />

För<strong>der</strong>ung des gegenseitigen Verständnisses durch Kultur, insbeson<strong>der</strong>e durch literarische<br />

und künstlerische Aktivitäten, die sich auf Deutschland, Polen und die EU beziehen, sowie durch<br />

Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes.<br />

Erläuterungen:<br />

1. In diesen Schwerpunkt fallen Anträge aus den Bereichen Musik, Theater, Film, Kunst und<br />

Literatur, aber teilweise auch Kunstgeschichte, Architektur u.ä. Themen. Da <strong>der</strong> Kulturaustausch<br />

in den deutsch-polnischen Beziehungen eine wichtige Rolle spielt, ist die Zahl <strong>der</strong> Anträge<br />

für diesen Schwerpunkt immer sehr groß. Allein schon aus diesem Grund kann nicht bei allen<br />

Anträgen mit einer För<strong>der</strong>ung gerechnet werden.<br />

2. Wichtige Kriterien bei <strong>der</strong> Auswahl sind Qualität und Professionalität. Darüber hinaus jedoch<br />

ist wichtig, dass:<br />

� möglichst viele Kultursparten eine Chance bekommen, dargestellt zu werden;<br />

� die Bedeutung einer Veranstaltung für den deutsch-polnischen Dialog klar zu erkennen ist;<br />

� es neben <strong>der</strong> künstlerischen Aufführung auch zu einer Begegnung <strong>der</strong> Menschen aus beiden<br />

Län<strong>der</strong>n kommt.<br />

3. Die Teilnahme deutscher und polnischer Künstler an international gestalteten Programmen<br />

in einem <strong>der</strong> beiden Län<strong>der</strong> ist för<strong>der</strong>ungswürdig, sofern für die Finanzierung <strong>der</strong> Gesamtkosten<br />

einer solchen Veranstaltung <strong>der</strong> Nachweis erbracht werden kann, dass in angemessenem<br />

Umfang auch Finanzmittel aus Drittlän<strong>der</strong>n zur Verfügung stehen.<br />

4. Veranstalter von regelmäßig stattfindenden Programmen dürfen (unabhängig von <strong>der</strong> Qualität<br />

<strong>der</strong> Programme) nicht davon ausgehen, dass die <strong>SdpZ</strong> diese Veranstaltungen regelmäßig o<strong>der</strong><br />

über einen längeren Zeitraum för<strong>der</strong>t.<br />

5. Publikationen:<br />

Ziel einer För<strong>der</strong>ung ist die Distribution und Rezeption von Literatur, nicht die Produktion<br />

von Büchern. Zur För<strong>der</strong>ung und Verbreitung nationalsprachlicher Literatur in deutscher o<strong>der</strong><br />

polnischer Übersetzung wurden Programme des Goethe-Instituts und des polnischen<br />

Buchinstituts eingerichtet. Die För<strong>der</strong>ung von Übersetzungen schöngeistiger Literatur ist deshalb<br />

keine Priorität <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>.<br />

Wegen <strong>der</strong> herausragenden Bedeutung <strong>der</strong> Literatur für den Kulturaustausch beteiligt sich die<br />

<strong>SdpZ</strong> jedoch regelmäßig an ausgewählten Projekten. Derzeit för<strong>der</strong>t die <strong>SdpZ</strong> zeitgenössische<br />

Prosa (Belletristik) aus dem deutschsprachigen Raum über ihre Teilnahme am Programm<br />

„Schritte/Kroki“.<br />

– 3 –<br />

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Übersetzung deutschsprachiger Literatur mit Unterstützung des Goethe-Instituts<br />

Anträge auf Zuschüsse zu den Übersetzungskosten bei <strong>der</strong> Publikation deutscher Bücher<br />

in polnischer Übersetzung stellen Sie bitte beim Goethe-Institut, von dem das För<strong>der</strong>programm<br />

"Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache" betreut wird:<br />

� Goethe-Institut in Warschau<br />

Informationszentrum / Bibliothek<br />

ul. Chmielna 13 A<br />

PL 00-021 Warszawa<br />

Tel.: + 48 22 505 90 33<br />

Fax: + 48 22 505 90 10<br />

E-Mail: bibl@warschau.goethe.org<br />

http://www.goethe.de/uun/ang/ueb/uea/deindex.htm<br />

Übersetzungen polnischsprachiger Literatur mit Unterstützung des Buchinstituts<br />

Anträge auf Übernahme von Lizenzgebühren und Übersetzungskosten bei <strong>der</strong> Herausgabe polnischer<br />

Belletristik in deutscher Übersetzung stellen Sie bitte beim polnischen Buchinstitut, von dem das<br />

Übersetzungsför<strong>der</strong>ungsprogramm ©Poland betreut wird:<br />

� Instytut Książki<br />

ul. Szczepańska 1<br />

PL 31-011 Kraków<br />

Tel.: + 48 12 432 67 90<br />

Fax: + 48 12 429 38 29<br />

E-Mail: e.wojciechowska@instytutksiazki.pl<br />

http://www.instytutksiazki.pl/de,ik,site,50,102.php<br />

Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gewährt keine Mittel für:<br />

� die dauernde o<strong>der</strong> ergänzende Finanzierung laufen<strong>der</strong> Aufwendungen und Haushalte;<br />

� die Finanzierung von Deckungslücken in den Haushalten staatlicher und kommunaler<br />

Verwaltungen;<br />

� die Erstattung an<strong>der</strong>weitig gewährter Darlehen und bereits getätigter Ausgaben;<br />

� konfessionelle Zwecke;<br />

� parteipolitische Zwecke;<br />

� ausschließlich kommerzielle Zwecke;<br />

� Vorhaben, <strong>der</strong>en Zielsetzung und Mittelbedarf nicht feststehen;<br />

� Ziele, die Gegenstand einer indirekten Finanzierung durch eine vermittelnde Einrichtung an<br />

unbekannte Empfänger sind (Beispiel: eine an<strong>der</strong>e Stiftung bewirbt sich bei <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> um einen<br />

Zuschuss, um diesen dann an Empfänger ihrer Wahl weiterzugeben);<br />

� Bauvorhaben sowie den Einkauf von Geräten und Ausstattungsgegenständen;<br />

� Begegnungsprogramme mit überwiegend touristischem Charakter, Erholungsreisen o<strong>der</strong> reine<br />

Sportveranstaltungen;<br />

� Kosten, die mit <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Anträge auf För<strong>der</strong>ung verbunden sind. Dies betrifft sowohl<br />

positiv, als auch negativ entschiedene Anträge;<br />

� Projekte, <strong>der</strong>en Finanzierung eindeutig in die Zuständigkeit an<strong>der</strong>er För<strong>der</strong>einrichtungen fällt.<br />

Dazu gehören z.B. <strong>der</strong> Staatliche Fonds zur Rehabilitierung Behin<strong>der</strong>ter Personen, das Deutsch-<br />

Polnische Jugendwerk, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, „die Deutsch-<br />

Polnische Wissenschaftsstiftung“ und die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“.<br />

– 4 –<br />

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ANTRAGSFRISTEN<br />

Zuschussanträge können im OSA (Onlinesystem für Antragsteller) unter Einhaltung folgen<strong>der</strong> Fristen<br />

gestellt werden:<br />

Anträge über einen Zuschuss in Höhe von<br />

� bis zu 10.000 PLN / 2.500 EUR können laufend gestellt werden, aber nicht später als<br />

zwei Monate vor Beginn des Projektes;<br />

BITTE BEACHTEN SIE:<br />

Antragsteller, die ein durch die <strong>SdpZ</strong> geför<strong>der</strong>tes Projekt (Zuschuss bis zu 10.000 PLN /<br />

2.500 EUR) nicht abgeschlossen haben, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />

� mehr als 10.000 PLN / 2.500 EUR können nicht häufiger als alle drei Monate gestellt werden,<br />

aber nicht später als vier Monate vor Beginn des Projektes.<br />

BITTE BEACHTEN SIE:<br />

Antragsteller, die mit <strong>der</strong> Abrechnung eines durchgeführten Projektes (Zuschuss über 10.000 PLN<br />

/ 2.500 EUR) im Rückstand sind, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />

Anträge, die nach Ablauf <strong>der</strong> angegebenen Fristen eingereicht werden, werden nicht angenommen.<br />

EINREICHEN DES ANTRAGES<br />

Allgemeine Informationen<br />

Zuschussanträge müssen im OSA ausgefüllt und versendet werden. Mit dem Abschicken des<br />

Antragsformulars im OSA stellen Sie einen Antrag bei <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>. Bitte beachten Sie: Der Antrag<br />

und die angehängten Dokumente werden nur online und nicht in Papierform angenommen.<br />

AUSWAHLVERFAHREN<br />

Anträge, die formale Mängel aufweisen, werden von <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> nicht weiter bearbeitet. Anträge, die<br />

die formalen Kriterien erfüllen, werden bearbeitet. Der Stiftungsvorstand entscheidet anschließend<br />

über eine För<strong>der</strong>ung.<br />

Über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren wir Sie per E-Mail.<br />

Sie können die Informationen darüber hinaus laufend unter „Abgeschickte Anträge“ im OSA einsehen.<br />

Entscheidungen über Anträge von bis zu 10.000 PLN / 2.500 EUR werden innerhalb von zwei<br />

Monaten nach Absenden <strong>der</strong> Daten getroffen. Bei Anträgen von über 10.000 PLN / 2.500 EUR beträgt<br />

die Entscheidungsfrist vier Monate.<br />

Die Entscheidungen des Vorstandes werden per Post mitgeteilt.<br />

Die Stiftung unterliegt keinem Gleichbehandlungsgebot und ist nicht verpflichtet, die Ablehnung<br />

von Anträgen zu begründen.<br />

PROJEKTUMSETZUNG<br />

Im Falle eines positiven Entscheids bekommt <strong>der</strong> Zuschussempfänger zusammen mit dem<br />

Bewilligungsbescheid noch folgende Formulare (Formulare zum Downloaden: www.sdpz.org →<br />

„Zuschussanträge“ → „Downloads”):<br />

� Verpflichtungserklärung des Zuschussempfängers<br />

Die Verpflichtungserklärung regelt im Einzelnen die <strong>Grundsätze</strong> <strong>der</strong> Zusammenarbeit des<br />

Zuschussempfängers mit <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>. Der Zuschussempfänger ist dazu verpflichtet <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> eine<br />

unterschriebene Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eines positiven Entscheids<br />

zukommen zu lassen. Dabei muss <strong>der</strong> Termin für den Beginn <strong>der</strong> Auszahlung des Zuschusses<br />

innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt eines positiven Bescheids liegen. Bei Nichteinhalten dieser<br />

Fristen verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit.<br />

– 5 –<br />

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� Kosten- und Finanzierungsplan<br />

Einzureichen zusammen mit <strong>der</strong> Verpflichtungserklärung.<br />

Der Kosten- und Finanzierungsplan muss entsprechend <strong>der</strong> Höhe des bewilligten Zuschusses<br />

angelegt sein. Fällt <strong>der</strong> bewilligte Zuschuss geringer als die beantragte Summe aus, ist <strong>der</strong><br />

Zuschussempfänger nicht dazu berechtigt im Kosten- und Finanzierungsplan auch die Eigen-<br />

und Drittmittel proportional zu verringern. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einzelnen Posten im Kostenplan<br />

um mehr als 20% sind zu begründen.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Wir bitten Sie mit dem für Ihren Antrag zuständigen Mitarbeiter <strong>der</strong> Stiftung zu vereinbaren, wie Sie<br />

die Öffentlichkeit über die Mitfinanzierung des Projekts durch die <strong>SdpZ</strong> informieren werden sowie<br />

die <strong>Grundsätze</strong> zur Veröffentlichung des Logos <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> auf jeglichen Werbematerialien zu beachten<br />

(Logo zum Downloaden: www.sdpz.org → „Zuschussanträge“ → „Logo <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>“).<br />

Bedingungen für die Mittelfreigabe<br />

Grundlage für die Auszahlung bewilligter Mittel bilden die Verpflichtungserklärung sowie <strong>der</strong> Kosten-<br />

und Finanzierungsplan. Der Zuschuss wird in Teilbeträgen unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:<br />

� die Fristen für die Freigabe einzelner Teilbeträge sollten sich nach den Zahlungsfristen richten;<br />

� die Freigabe <strong>der</strong> nächsten Rate erfolgt nach <strong>der</strong> Abrechnung des vorhergehenden Teilbetrags;<br />

� min. 20 % des Zuschusses darf erst nach <strong>der</strong> Endabrechnung des Projektes ausgezahlt werden;<br />

� die <strong>SdpZ</strong> behält sich vor, die Bewilligung zu wi<strong>der</strong>rufen bzw. die ausgezahlten Gel<strong>der</strong><br />

zurückzufor<strong>der</strong>n, wenn die in <strong>der</strong> Verpflichtungserklärung festgelegten Bedingungen und<br />

Verpflichtungen nicht beachtet, insbeson<strong>der</strong>e die Mittel nicht ihrem Zweck entsprechend<br />

eingesetzt werden;<br />

� Die <strong>SdpZ</strong> kann ausgezahlte Mittel zurückfor<strong>der</strong>n, wenn diese vom Zuschussempfänger länger<br />

als drei Monate nicht verwendet wurden.<br />

Bedingungen <strong>der</strong> Zuschussabrechnung<br />

� Nach Abschluss des Projekts legt <strong>der</strong> Zuschussempfänger die Projektabrechnung und einen<br />

Abschlussbericht in polnischer und deutscher Sprache vor (Formulare zum Downloaden:<br />

www.sdpz.org → „Zuschussanträge” → „Downloads”).<br />

� Die notwendigen Dokumente müssen innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss sowohl<br />

in Papierform, als auch in elektronischer Form eingereicht werden (gesendet an die E-Mail-<br />

Adresse des Ansprechpartners).<br />

� Die Projektabrechnung umfasst eine Aufstellung <strong>der</strong> gesamten Projektkosten sowie <strong>der</strong> Belege für<br />

die Ausgaben. Als Verwendungsnachweis werden nur Finanz- und Buchhaltungsbelege anerkannt<br />

(z.B. Rechnung, Honorarvertrag). Der Zuschussempfänger reicht kurz beschriebene Kopien,<br />

<strong>der</strong>en Übereinstimmung mit dem Originalbeleg bestätigt wurde.<br />

� Der Abschlussbericht beinhaltet Informationen über den Verlauf sowie die Auswertung des<br />

Projektes. Abhängig von <strong>der</strong> Art des Projektes fügen Sie dem Abschlussbericht bitte bei:<br />

Teilnehmerliste, Projektdokumentation (z.B. Bil<strong>der</strong>, Videomaterial, Nachweise medialer<br />

Berichterstattung), Werbematerialien (z.B. Plakate, Flyer, Einladungen usw.).<br />

� Die <strong>SdpZ</strong> behält sich vor, Einsicht in alle Unterlagen zu nehmen, die Eigenmittel des<br />

Zuschussempfängers o<strong>der</strong> Drittmittel des geför<strong>der</strong>ten Vorhabens betreffen.<br />

� Der Zuschussempfänger ist gehalten, die Buchhaltungsbelege sowie an<strong>der</strong>e im Sinne <strong>der</strong><br />

Finanzkontrolle wichtigen Unterlagen über fünf Jahre nach Abschluss des Projekts<br />

aufzubewahren.<br />

� Ausgaben, die vor dem Bewilligungsdatum getätigt wurden sind nicht abrechnungsfähig,<br />

es sei denn, <strong>der</strong> Bewilligungsbescheid sieht eine an<strong>der</strong>e Regelung vor.<br />

– 6 –<br />

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Zusätzliche Informationen<br />

� Die <strong>SdpZ</strong> ist berechtigt, Ergebnisse und Berichte <strong>der</strong> von ihr geför<strong>der</strong>ten Projekte<br />

zu veröffentlichen.<br />

� Die <strong>SdpZ</strong> ist berechtigt, Ergebnisse und Berichte <strong>der</strong> von ihr geför<strong>der</strong>ten Projekte Dritten<br />

zur Kenntnis zu geben.<br />

FAQ<br />

Wie hoch kann die beantragte För<strong>der</strong>ung sein?<br />

Die För<strong>der</strong>ung durch die <strong>SdpZ</strong> beträgt höchstens 80.000 PLN bzw. 20.000 EUR. Gleichzeitig kann die<br />

För<strong>der</strong>ung nicht mehr als 60 % <strong>der</strong> Gesamtkosten des Vorhabens betragen.<br />

Ist es möglich die ältere Version des Zuschussantrages zu benutzen?<br />

Nein. Ein Zuschussantrag kann nur noch mittels des Online-Systems für Antragsteller (OSA)<br />

eingereicht werden.<br />

Muss ein über das OSA gestellter Zuschussantrag auch noch ausgedruckt zur Stiftung<br />

geschickt werden?<br />

Nein. Der Antrag und die angehängten Dokumente werden nur noch online und nicht in Papierform<br />

angenommen. Der Online-Antrag hat die Papierform vollständig ersetzt.<br />

Hilft mir die <strong>SdpZ</strong> beim Ausfüllen eines Zuschussantrages im OSA?<br />

Nein. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages finden Sie unter www.sdpz.org<br />

→ „Zuschussanträge” → „Wie stelle ich einen Antrag?“. Außerdem erhalten Sie beim Ausfüllen des<br />

Antrages überall wo das „Hilfe“-Symbol abgebildet ist weitere Erläuterungen zu einzelnen Punkten.<br />

Wie gehe ich vor, wenn beim Ausfüllen des Antrages technische Probleme auftreten?<br />

Sollten technische Probleme bei <strong>der</strong> Benutzung des OSA auftreten, bitten wir Sie die Hinweise zur<br />

Antragsstellung genau durchzulesen (www.sdpz.org → „Zuschussanträge” → „Wie stelle ich einen<br />

Antrag?“). Sollten Sie dennoch Probleme haben, senden Sie eine E-Mail an isow@fwpn.org.pl mit<br />

folgenden Angaben: a) Name des Antragstellers; b) Vorname, Nachname, Telefonnummer,<br />

E-Mail-Adresse <strong>der</strong> Kontaktperson; c) kurze Beschreibung des aufgetretenen Problems.<br />

Muss <strong>der</strong> Online-Antrag zweisprachig eingereicht werden?<br />

Der Antrag wird in einer vom Antragsteller ausgewählten Sprachversion ausgefüllt. Ausgenomen sind<br />

die mit PL o<strong>der</strong> DE gekennzeichneten Fel<strong>der</strong> – diese müssen entsprechend in <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />

Sprache ausgefüllt werden (PL: Polnisch, DE: Deutsch).<br />

Müssen die dem Antrag beigefügten Dokumente in beiden Sprachen eingereicht werden?<br />

Der Nachweis über die Zusammenarbeit mit dem Projektpartner sowie die Projektdokumentation<br />

(Programm, Rezensionen, Referenzen usw.) müssen in beiden Sprachen eingereicht werden.<br />

Amtliche Dokumente sowie Bestätigungen über den Erhalt von Drittmitteln können in einer <strong>der</strong> beiden<br />

Sprachen eingereicht werden.<br />

Gibt es Fristen für das Einreichen von Zuschussanträgen?<br />

Anträge über einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 PLN / 2.500 EUR können laufend gestellt<br />

werden, aber nicht später als zwei Monate vor Beginn des Projekts.<br />

BITTE BEACHTEN SIE: Antragsteller, die ein durch die <strong>SdpZ</strong> geför<strong>der</strong>tes Projekt (Zuschuss bis zu<br />

10.000 PLN / 2.500 EUR) nicht abgeschlossen haben, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />

Anträge über einen Zuschuss in Höhe von mehr als 10.000 PLN / 2.500 EUR können nicht häufiger<br />

als alle drei Monate gestellt werden, aber nicht später als vier Monate vor Beginn des Projektes.<br />

BITTE BEACHTEN SIE: Antragsteller, die mit <strong>der</strong> Abrechnung eines durchgeführten Projektes<br />

(Zuschuss über 10.000 PLN / 2.500 EUR) im Rückstand sind, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />

Anträge, die nach Ablauf <strong>der</strong> angegebenen Fristen eingereicht werden, werden nicht angenommen.<br />

Ist eine Eigenleistung notwendig, wenn man eine För<strong>der</strong>ung beantragt?<br />

Eine Eigenleistung ist formal nicht erfor<strong>der</strong>lich, sie verbessert jedoch die Chance, eine För<strong>der</strong>ung von<br />

<strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> zu erhalten. Da die <strong>SdpZ</strong> Projektkosten nur bis zu 60% <strong>der</strong> Gesamtkosten finanziert,<br />

müssen die verbleibenden 40 % aus Eigen- bzw. Drittmitteln gedeckt werden.<br />

– 7 –<br />

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Macht die <strong>SdpZ</strong> Vorgaben hinsichtlich des Zeitpunkts und <strong>der</strong> Dauer eines Projekts?<br />

Wann ein Projekt beginnt und wie lange es dauert, liegt in <strong>der</strong> Entscheidung des Projektträgers.<br />

Das Projekt muss aber gemäß dem Zeitplan, <strong>der</strong> im Antrag angegeben wird, durchgeführt werden.<br />

Kann ein Zuschussantrag für ein Projekt gestellt werden, um dessen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Antragsteller sich bereits früher beworben hat?<br />

Nein. Die Stiftung nimmt keine Anträge zur erneuten Prüfung an, wenn <strong>der</strong> Vorstand bereits einmal<br />

darüber entschieden hat.<br />

Beweist die Entscheidung über die Ablehnung eines Projekts, dass <strong>der</strong> Antrag formelle Fehler<br />

enthält?<br />

Nein. Anträge, die formelle Fehler enthalten, werden zum weiteren Prüfungsverfahren durch den<br />

Vorstand nicht angenommen.<br />

Ist es möglich, den Zuschuss umzuwidmen?<br />

Nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>.<br />

Kann ein an<strong>der</strong>er Träger als <strong>der</strong> Zuschussempfänger ein von <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> geför<strong>der</strong>tes Projekt<br />

durchführen?<br />

Nein. Der Zuschuss muss vom Zuschussempfänger verwendet werden, <strong>der</strong> zur Abrechnung des<br />

geför<strong>der</strong>ten Projekts verpflichtet ist.<br />

Kann die Durchführungsdauer des geför<strong>der</strong>ten Projekts verlängert werden?<br />

Nur in Ausnahmefällen und vorausgesetzt, dass die <strong>SdpZ</strong> einer Verlängerung schriftlich<br />

zugestimmt hat.<br />

Wie werden Entscheidungen über die Bewilligung eines Zuschusses bzw. die Ablehnung<br />

eines Antrages mitgeteilt?<br />

Je<strong>der</strong> Antragsteller bekommt einen schriftlichen Bescheid per Post zugeschickt. Der aktuelle<br />

Bearbeitungsstatus des gestellten Antrages ist außerdem im OSA unter „Abgeschickte Anträge”<br />

einzusehen.<br />

Werden negative Entscheidungen begründet?<br />

Nein. Negative Entscheidungen werden von <strong>der</strong> Stiftung nicht begründet.<br />

För<strong>der</strong>t die <strong>SdpZ</strong> Vorhaben, <strong>der</strong>en Träger Einrichtungen <strong>der</strong> territorialen Selbstverwaltung sind<br />

bzw. diesen unterstehen, z.B. Kulturhäuser?<br />

Ja. Die Stiftung för<strong>der</strong>t sowohl Projekte, die von Einrichtungen <strong>der</strong> territorialen Selbstverwaltung,<br />

als auch von ihnen unterstellten Einrichtungen durchgeführt werden, z.B. Museen, Kulturhäuser etc.<br />

Muss man einen Partner haben, um einen Zuschuss beantragen zu können?<br />

Ja. Die Stiftung för<strong>der</strong>t nur Projekte, die in Kooperation mit einem Partner aus dem jeweils an<strong>der</strong>en<br />

Land durchgeführt werden.<br />

Wer kann Partner bei <strong>der</strong> Durchführung eines Projekts sein?<br />

Partner kann eine Institution o<strong>der</strong> ein Verein sein, die/<strong>der</strong> sich an <strong>der</strong> Durchführung des Projekts<br />

aktiv beteiligt.<br />

Gibt es eine Mustererklärung über die Zusammenarbeit?<br />

Nein. Es gibt keine beson<strong>der</strong>en Vorgaben dafür. Ein Schreiben soll Auskunft über den Charakter<br />

und die Form <strong>der</strong> Zusammenarbeit geben.<br />

Welcher Wechselkurs des Euro soll verwendet werden?<br />

Wir bitten, den Mittelkurs am Tag <strong>der</strong> Unterzeichnung des Zuschussantrags zu verwenden.<br />

– 8 –<br />

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Kontakt<br />

Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit<br />

ul. Zielna 37<br />

PL 00-108 Warszawa<br />

Tel. + 48 22 338 62 00<br />

Fax + 48 22 338 62 01<br />

www.sdpz.org<br />

Büro Berlin<br />

Schumannstr. 2<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: + 49 30 240 47 85 11/12<br />

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