Grundsätze der Projektförderung der SdpZ - Fundacja Współpracy ...
Grundsätze der Projektförderung der SdpZ - Fundacja Współpracy ...
Grundsätze der Projektförderung der SdpZ - Fundacja Współpracy ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FÖRDERSCHWERPUNKTE<br />
Allgemeine Informationen<br />
– 1 –<br />
GRUNDSÄTZE DER<br />
PROJEKTFÖRDERUNG<br />
Inhalt:<br />
För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />
Antragsfristen<br />
Einreichen des Antrages<br />
Auswahlverfahren<br />
Projektumsetzung<br />
FAQ<br />
� Die <strong>SdpZ</strong> finanziert Projekte, die gemeinsam von polnischen und deutschen Partnern realisiert<br />
werden.<br />
� Der Höchstbetrag einer För<strong>der</strong>ung liegt bei 80.000 PLN / 20.000 EUR. Gleichzeitig för<strong>der</strong>t die<br />
<strong>SdpZ</strong> höchstens 60 % <strong>der</strong> Gesamtkosten des Vorhabens. Die Stiftung behält sich vor,<br />
Antragstellern, die MWSt.-pflichtig sind, den Zuschuss als Nettobetrag zu bewilligen.<br />
Die Zuwendungen <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden.<br />
� Die Stiftung nimmt keine Anträge an, über die <strong>der</strong> Vorstand bereits einmal entschieden hat.<br />
� Bei internationalen Projekten muss sichergestellt sein, dass zur Deckung <strong>der</strong> Gesamtkosten<br />
Finanzmittel auch aus beteiligten Drittlän<strong>der</strong>n zur Verfügung stehen.<br />
� Im Rahmen unten genannter För<strong>der</strong>schwerpunkte unterstützt die <strong>SdpZ</strong> Antragsteller bei <strong>der</strong><br />
Projektumsetzung. In Einzelfällen beteiligt sich die <strong>SdpZ</strong> auch inhaltlich o<strong>der</strong> organisatorisch<br />
an ausgewählten Vorhaben.<br />
� Die <strong>SdpZ</strong> unterstützt die deutsch-polnische Zusammenarbeit außerdem durch das Ausschreiben<br />
von Wettbewerben und Stipendienprogrammen. Aktuelle Ausschreibungen sind auf <strong>der</strong><br />
Homepage <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> www.sdpz.org unter „Aktuelles“ → „Wettbewerbe“, „Stipendien“ zu finden.<br />
Schwerpunkt I: Institutionelle Zusammenarbeit<br />
Deutsch-polnische Begegnungsmaßnahmen und Aktivitäten für Partnerschaften sowie insbeson<strong>der</strong>e<br />
die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Selbstverwaltungen und an<strong>der</strong>en Institutionen.<br />
Erläuterungen:<br />
1. Die Begegnungen sollen dem Erfahrungsaustausch, gemeinsamen Interessen o<strong>der</strong> auch dem<br />
neuen Kennenlernen dienen. Überwiegend touristische Programme o<strong>der</strong> Urlaubsbegegnungen<br />
zählen nicht dazu.<br />
2. Zu den Institutionen zählen:<br />
� Partnerschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen, Wojewodschaften<br />
und Bundeslän<strong>der</strong>n;<br />
� Universitäten sowie <strong>der</strong>en Fakultäten. Eine Antragstellung durch einzelne Wissenschaftler<br />
ist nicht ausreichend;<br />
� Vereine, Verbände, Schulpartnerschaften sowie Jugendgruppen, soweit sie nicht vom<br />
Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) geför<strong>der</strong>t werden. Antragsteller, die beim DPJW<br />
keinen Antrag gestellt haben o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Antrag beim DPJW bereits bewilligt worden ist,<br />
müssen ihren Antrag bei <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> beson<strong>der</strong>s begründen.<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
3. Konferenzen in diesem För<strong>der</strong>bereich werden nur geför<strong>der</strong>t, wenn sie sich mit deutsch-polnischen<br />
Inhalten beschäftigen.<br />
4. Kommunalpreis für beson<strong>der</strong>s gelungene Kooperationen <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung<br />
Um die Zusammenarbeit deutscher und polnischer Kommunen zu för<strong>der</strong>n, verleiht die <strong>SdpZ</strong><br />
seit 2008 den „Kommunalpreis für beson<strong>der</strong>s gelungene Kooperation <strong>der</strong> kommunalen<br />
Selbstverwaltung“. Im Wettbewerb stehen interessante Projekte, die gemeinsam durch eine<br />
deutsche und eine polnische Kommune realisiert werden und über einfache Integrationstreffen<br />
hinausgehen. Für den Preis können sich nur von <strong>der</strong> Stiftung bereits geför<strong>der</strong>te Projekte<br />
bewerben.<br />
Schwerpunkt II: Wissenschaft, Bildung<br />
Wissenschaftliche Arbeiten mit Bezug auf Deutschland, Polen und die EU, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich<br />
<strong>der</strong> Deutschland- und Polenkunde, bildungsrelevante Projekte sowie Preisausschreiben, die sich auf<br />
Deutschland, Polen und die EU beziehen, sowie <strong>der</strong> Fremdsprachenerwerb und alle damit<br />
zusammenhängenden Bildungsmaßnahmen.<br />
Erläuterungen:<br />
1. Da die <strong>SdpZ</strong> <strong>der</strong> Polonistik und Germanistik (o<strong>der</strong> auch: <strong>der</strong> polenbezogenen Kompetenz bzw.<br />
<strong>der</strong> deutschlandbezogenen Kompetenz) eine hohe Priorität eingeräumt hat, nehmen<br />
<strong>der</strong> Fremdsprachenerwerb und landeskundliche Vorhaben einen wichtigen Platz ein.<br />
2. Bei Forschungen im Bereich <strong>der</strong> Deutschland- und Polenkunde heißt Kunde so viel wie Botschaft,<br />
Nachricht o<strong>der</strong> Kenntnis. Es geht also um eine Kenntniserweiterung und Wissenstransfer.<br />
3. Wissenschaftliche Arbeiten müssen einen Bezug zum deutsch-polnischen Verhältnis und/o<strong>der</strong> zur<br />
EU haben; Arbeiten über rein deutsche o<strong>der</strong> rein polnische Themen sind nicht för<strong>der</strong>ungswürdig.<br />
För<strong>der</strong>ungswürdig dagegen sind unilaterale Themen dann, wenn sie die an<strong>der</strong>e Seite<br />
ausdrücklich als Zielgruppe haben und durch den Informationstransfer erwartet werden kann,<br />
dass sich das Verständnis gegenüber den Gegebenheiten des einen Landes im an<strong>der</strong>en<br />
Land erhöht.<br />
4. Sind bei Preisausschreiben junge Menschen insbeson<strong>der</strong>e Schüler die Adressaten, soll an<br />
Kenntnissen nicht nur <strong>der</strong> Ist-Zustand abgefragt werden. Es soll vielmehr durch die Fragen und<br />
durch die Anlage des Preisausschreibens dazu angeregt werden, sich mit dem jeweils an<strong>der</strong>en<br />
Land und/o<strong>der</strong> mit Fragen von gemeinsamem Interesse auch längerfristig zu beschäftigen.<br />
5. Von Interesse bei diesem Schwerpunkt sind auch Themen über das Verhältnis bei<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zur<br />
EU in wichtigen Fragen, z. B. bezüglich des Beitritts weiterer Län<strong>der</strong> zur EU o<strong>der</strong> eines Europas<br />
<strong>der</strong> zwei Geschwindigkeiten.<br />
6. Bei <strong>der</strong> Fremdsprachenför<strong>der</strong>ung werden in erster Linie Projekte zur Verbreitung <strong>der</strong> deutschen<br />
und polnischen Sprache geför<strong>der</strong>t sowie Unterrichtsmaterialien (Bücher, Software) o<strong>der</strong> auch<br />
Wörterbücher und landeskundliche Materialien für den schulischen und außerschulischen<br />
Unterricht.<br />
Schwerpunkt III: Medien<br />
Medienarbeit durch die Vergabe eines deutsch-polnischen Medienpreises, Informationsangebote<br />
und Veranstaltungen für Journalisten und Medienvertreter, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit<br />
zugunsten einer besseren deutsch-polnischen Wahrnehmung.<br />
Erläuterungen:<br />
1. Jährlich verleiht die <strong>SdpZ</strong> mit ihren Partnern, <strong>der</strong> Robert Bosch Stiftung, den Marschallämtern <strong>der</strong><br />
Wojewodschaften Westpommern, Lebuser Land und Nie<strong>der</strong>schlesien und von deutscher Seite<br />
den Län<strong>der</strong>n Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen einen<br />
Medienpreis (Deutsch-Polnischer Journalistenpreis) an Journalisten in den Sparten Print, Radio<br />
und Fernsehen, und organisiert die Deutsch-Polnischen Medientage.<br />
– 2 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
2. Die <strong>SdpZ</strong> veröffentlicht im Internet Veranstaltungen und Ereignisse, die das deutsch-polnische<br />
Verhältnis betreffen auf <strong>der</strong> Internetplattform „Point. Deutsch-Polnisches Portal“<br />
(www.portalpoint.info).<br />
3. Die <strong>SdpZ</strong> vergibt außerdem jährlich ein Recherchestipendium an deutsche und polnische<br />
Journalisten. Ziel dieses Stipendiums ist es, deutschen und polnischen Journalisten<br />
Studienaufenthalte und Forschungsreisen zu ermöglichen. Die Rechercheergebnisse sollen<br />
in Presse, Funk o<strong>der</strong> Fernsehen eine Veröffentlichung finden.<br />
4. Die <strong>SdpZ</strong> för<strong>der</strong>t auch die Zeitschrift „Dialog“ und an<strong>der</strong>e für den deutsch-polnischen Dialog<br />
wichtige Periodika.<br />
Schwerpunkt IV: Kultur<br />
För<strong>der</strong>ung des gegenseitigen Verständnisses durch Kultur, insbeson<strong>der</strong>e durch literarische<br />
und künstlerische Aktivitäten, die sich auf Deutschland, Polen und die EU beziehen, sowie durch<br />
Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes.<br />
Erläuterungen:<br />
1. In diesen Schwerpunkt fallen Anträge aus den Bereichen Musik, Theater, Film, Kunst und<br />
Literatur, aber teilweise auch Kunstgeschichte, Architektur u.ä. Themen. Da <strong>der</strong> Kulturaustausch<br />
in den deutsch-polnischen Beziehungen eine wichtige Rolle spielt, ist die Zahl <strong>der</strong> Anträge<br />
für diesen Schwerpunkt immer sehr groß. Allein schon aus diesem Grund kann nicht bei allen<br />
Anträgen mit einer För<strong>der</strong>ung gerechnet werden.<br />
2. Wichtige Kriterien bei <strong>der</strong> Auswahl sind Qualität und Professionalität. Darüber hinaus jedoch<br />
ist wichtig, dass:<br />
� möglichst viele Kultursparten eine Chance bekommen, dargestellt zu werden;<br />
� die Bedeutung einer Veranstaltung für den deutsch-polnischen Dialog klar zu erkennen ist;<br />
� es neben <strong>der</strong> künstlerischen Aufführung auch zu einer Begegnung <strong>der</strong> Menschen aus beiden<br />
Län<strong>der</strong>n kommt.<br />
3. Die Teilnahme deutscher und polnischer Künstler an international gestalteten Programmen<br />
in einem <strong>der</strong> beiden Län<strong>der</strong> ist för<strong>der</strong>ungswürdig, sofern für die Finanzierung <strong>der</strong> Gesamtkosten<br />
einer solchen Veranstaltung <strong>der</strong> Nachweis erbracht werden kann, dass in angemessenem<br />
Umfang auch Finanzmittel aus Drittlän<strong>der</strong>n zur Verfügung stehen.<br />
4. Veranstalter von regelmäßig stattfindenden Programmen dürfen (unabhängig von <strong>der</strong> Qualität<br />
<strong>der</strong> Programme) nicht davon ausgehen, dass die <strong>SdpZ</strong> diese Veranstaltungen regelmäßig o<strong>der</strong><br />
über einen längeren Zeitraum för<strong>der</strong>t.<br />
5. Publikationen:<br />
Ziel einer För<strong>der</strong>ung ist die Distribution und Rezeption von Literatur, nicht die Produktion<br />
von Büchern. Zur För<strong>der</strong>ung und Verbreitung nationalsprachlicher Literatur in deutscher o<strong>der</strong><br />
polnischer Übersetzung wurden Programme des Goethe-Instituts und des polnischen<br />
Buchinstituts eingerichtet. Die För<strong>der</strong>ung von Übersetzungen schöngeistiger Literatur ist deshalb<br />
keine Priorität <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>.<br />
Wegen <strong>der</strong> herausragenden Bedeutung <strong>der</strong> Literatur für den Kulturaustausch beteiligt sich die<br />
<strong>SdpZ</strong> jedoch regelmäßig an ausgewählten Projekten. Derzeit för<strong>der</strong>t die <strong>SdpZ</strong> zeitgenössische<br />
Prosa (Belletristik) aus dem deutschsprachigen Raum über ihre Teilnahme am Programm<br />
„Schritte/Kroki“.<br />
– 3 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
Übersetzung deutschsprachiger Literatur mit Unterstützung des Goethe-Instituts<br />
Anträge auf Zuschüsse zu den Übersetzungskosten bei <strong>der</strong> Publikation deutscher Bücher<br />
in polnischer Übersetzung stellen Sie bitte beim Goethe-Institut, von dem das För<strong>der</strong>programm<br />
"Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache" betreut wird:<br />
� Goethe-Institut in Warschau<br />
Informationszentrum / Bibliothek<br />
ul. Chmielna 13 A<br />
PL 00-021 Warszawa<br />
Tel.: + 48 22 505 90 33<br />
Fax: + 48 22 505 90 10<br />
E-Mail: bibl@warschau.goethe.org<br />
http://www.goethe.de/uun/ang/ueb/uea/deindex.htm<br />
Übersetzungen polnischsprachiger Literatur mit Unterstützung des Buchinstituts<br />
Anträge auf Übernahme von Lizenzgebühren und Übersetzungskosten bei <strong>der</strong> Herausgabe polnischer<br />
Belletristik in deutscher Übersetzung stellen Sie bitte beim polnischen Buchinstitut, von dem das<br />
Übersetzungsför<strong>der</strong>ungsprogramm ©Poland betreut wird:<br />
� Instytut Książki<br />
ul. Szczepańska 1<br />
PL 31-011 Kraków<br />
Tel.: + 48 12 432 67 90<br />
Fax: + 48 12 429 38 29<br />
E-Mail: e.wojciechowska@instytutksiazki.pl<br />
http://www.instytutksiazki.pl/de,ik,site,50,102.php<br />
Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gewährt keine Mittel für:<br />
� die dauernde o<strong>der</strong> ergänzende Finanzierung laufen<strong>der</strong> Aufwendungen und Haushalte;<br />
� die Finanzierung von Deckungslücken in den Haushalten staatlicher und kommunaler<br />
Verwaltungen;<br />
� die Erstattung an<strong>der</strong>weitig gewährter Darlehen und bereits getätigter Ausgaben;<br />
� konfessionelle Zwecke;<br />
� parteipolitische Zwecke;<br />
� ausschließlich kommerzielle Zwecke;<br />
� Vorhaben, <strong>der</strong>en Zielsetzung und Mittelbedarf nicht feststehen;<br />
� Ziele, die Gegenstand einer indirekten Finanzierung durch eine vermittelnde Einrichtung an<br />
unbekannte Empfänger sind (Beispiel: eine an<strong>der</strong>e Stiftung bewirbt sich bei <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> um einen<br />
Zuschuss, um diesen dann an Empfänger ihrer Wahl weiterzugeben);<br />
� Bauvorhaben sowie den Einkauf von Geräten und Ausstattungsgegenständen;<br />
� Begegnungsprogramme mit überwiegend touristischem Charakter, Erholungsreisen o<strong>der</strong> reine<br />
Sportveranstaltungen;<br />
� Kosten, die mit <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Anträge auf För<strong>der</strong>ung verbunden sind. Dies betrifft sowohl<br />
positiv, als auch negativ entschiedene Anträge;<br />
� Projekte, <strong>der</strong>en Finanzierung eindeutig in die Zuständigkeit an<strong>der</strong>er För<strong>der</strong>einrichtungen fällt.<br />
Dazu gehören z.B. <strong>der</strong> Staatliche Fonds zur Rehabilitierung Behin<strong>der</strong>ter Personen, das Deutsch-<br />
Polnische Jugendwerk, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, „die Deutsch-<br />
Polnische Wissenschaftsstiftung“ und die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“.<br />
– 4 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
ANTRAGSFRISTEN<br />
Zuschussanträge können im OSA (Onlinesystem für Antragsteller) unter Einhaltung folgen<strong>der</strong> Fristen<br />
gestellt werden:<br />
Anträge über einen Zuschuss in Höhe von<br />
� bis zu 10.000 PLN / 2.500 EUR können laufend gestellt werden, aber nicht später als<br />
zwei Monate vor Beginn des Projektes;<br />
BITTE BEACHTEN SIE:<br />
Antragsteller, die ein durch die <strong>SdpZ</strong> geför<strong>der</strong>tes Projekt (Zuschuss bis zu 10.000 PLN /<br />
2.500 EUR) nicht abgeschlossen haben, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />
� mehr als 10.000 PLN / 2.500 EUR können nicht häufiger als alle drei Monate gestellt werden,<br />
aber nicht später als vier Monate vor Beginn des Projektes.<br />
BITTE BEACHTEN SIE:<br />
Antragsteller, die mit <strong>der</strong> Abrechnung eines durchgeführten Projektes (Zuschuss über 10.000 PLN<br />
/ 2.500 EUR) im Rückstand sind, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />
Anträge, die nach Ablauf <strong>der</strong> angegebenen Fristen eingereicht werden, werden nicht angenommen.<br />
EINREICHEN DES ANTRAGES<br />
Allgemeine Informationen<br />
Zuschussanträge müssen im OSA ausgefüllt und versendet werden. Mit dem Abschicken des<br />
Antragsformulars im OSA stellen Sie einen Antrag bei <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>. Bitte beachten Sie: Der Antrag<br />
und die angehängten Dokumente werden nur online und nicht in Papierform angenommen.<br />
AUSWAHLVERFAHREN<br />
Anträge, die formale Mängel aufweisen, werden von <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> nicht weiter bearbeitet. Anträge, die<br />
die formalen Kriterien erfüllen, werden bearbeitet. Der Stiftungsvorstand entscheidet anschließend<br />
über eine För<strong>der</strong>ung.<br />
Über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren wir Sie per E-Mail.<br />
Sie können die Informationen darüber hinaus laufend unter „Abgeschickte Anträge“ im OSA einsehen.<br />
Entscheidungen über Anträge von bis zu 10.000 PLN / 2.500 EUR werden innerhalb von zwei<br />
Monaten nach Absenden <strong>der</strong> Daten getroffen. Bei Anträgen von über 10.000 PLN / 2.500 EUR beträgt<br />
die Entscheidungsfrist vier Monate.<br />
Die Entscheidungen des Vorstandes werden per Post mitgeteilt.<br />
Die Stiftung unterliegt keinem Gleichbehandlungsgebot und ist nicht verpflichtet, die Ablehnung<br />
von Anträgen zu begründen.<br />
PROJEKTUMSETZUNG<br />
Im Falle eines positiven Entscheids bekommt <strong>der</strong> Zuschussempfänger zusammen mit dem<br />
Bewilligungsbescheid noch folgende Formulare (Formulare zum Downloaden: www.sdpz.org →<br />
„Zuschussanträge“ → „Downloads”):<br />
� Verpflichtungserklärung des Zuschussempfängers<br />
Die Verpflichtungserklärung regelt im Einzelnen die <strong>Grundsätze</strong> <strong>der</strong> Zusammenarbeit des<br />
Zuschussempfängers mit <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>. Der Zuschussempfänger ist dazu verpflichtet <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> eine<br />
unterschriebene Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eines positiven Entscheids<br />
zukommen zu lassen. Dabei muss <strong>der</strong> Termin für den Beginn <strong>der</strong> Auszahlung des Zuschusses<br />
innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt eines positiven Bescheids liegen. Bei Nichteinhalten dieser<br />
Fristen verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit.<br />
– 5 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
� Kosten- und Finanzierungsplan<br />
Einzureichen zusammen mit <strong>der</strong> Verpflichtungserklärung.<br />
Der Kosten- und Finanzierungsplan muss entsprechend <strong>der</strong> Höhe des bewilligten Zuschusses<br />
angelegt sein. Fällt <strong>der</strong> bewilligte Zuschuss geringer als die beantragte Summe aus, ist <strong>der</strong><br />
Zuschussempfänger nicht dazu berechtigt im Kosten- und Finanzierungsplan auch die Eigen-<br />
und Drittmittel proportional zu verringern. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einzelnen Posten im Kostenplan<br />
um mehr als 20% sind zu begründen.<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Wir bitten Sie mit dem für Ihren Antrag zuständigen Mitarbeiter <strong>der</strong> Stiftung zu vereinbaren, wie Sie<br />
die Öffentlichkeit über die Mitfinanzierung des Projekts durch die <strong>SdpZ</strong> informieren werden sowie<br />
die <strong>Grundsätze</strong> zur Veröffentlichung des Logos <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> auf jeglichen Werbematerialien zu beachten<br />
(Logo zum Downloaden: www.sdpz.org → „Zuschussanträge“ → „Logo <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>“).<br />
Bedingungen für die Mittelfreigabe<br />
Grundlage für die Auszahlung bewilligter Mittel bilden die Verpflichtungserklärung sowie <strong>der</strong> Kosten-<br />
und Finanzierungsplan. Der Zuschuss wird in Teilbeträgen unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:<br />
� die Fristen für die Freigabe einzelner Teilbeträge sollten sich nach den Zahlungsfristen richten;<br />
� die Freigabe <strong>der</strong> nächsten Rate erfolgt nach <strong>der</strong> Abrechnung des vorhergehenden Teilbetrags;<br />
� min. 20 % des Zuschusses darf erst nach <strong>der</strong> Endabrechnung des Projektes ausgezahlt werden;<br />
� die <strong>SdpZ</strong> behält sich vor, die Bewilligung zu wi<strong>der</strong>rufen bzw. die ausgezahlten Gel<strong>der</strong><br />
zurückzufor<strong>der</strong>n, wenn die in <strong>der</strong> Verpflichtungserklärung festgelegten Bedingungen und<br />
Verpflichtungen nicht beachtet, insbeson<strong>der</strong>e die Mittel nicht ihrem Zweck entsprechend<br />
eingesetzt werden;<br />
� Die <strong>SdpZ</strong> kann ausgezahlte Mittel zurückfor<strong>der</strong>n, wenn diese vom Zuschussempfänger länger<br />
als drei Monate nicht verwendet wurden.<br />
Bedingungen <strong>der</strong> Zuschussabrechnung<br />
� Nach Abschluss des Projekts legt <strong>der</strong> Zuschussempfänger die Projektabrechnung und einen<br />
Abschlussbericht in polnischer und deutscher Sprache vor (Formulare zum Downloaden:<br />
www.sdpz.org → „Zuschussanträge” → „Downloads”).<br />
� Die notwendigen Dokumente müssen innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss sowohl<br />
in Papierform, als auch in elektronischer Form eingereicht werden (gesendet an die E-Mail-<br />
Adresse des Ansprechpartners).<br />
� Die Projektabrechnung umfasst eine Aufstellung <strong>der</strong> gesamten Projektkosten sowie <strong>der</strong> Belege für<br />
die Ausgaben. Als Verwendungsnachweis werden nur Finanz- und Buchhaltungsbelege anerkannt<br />
(z.B. Rechnung, Honorarvertrag). Der Zuschussempfänger reicht kurz beschriebene Kopien,<br />
<strong>der</strong>en Übereinstimmung mit dem Originalbeleg bestätigt wurde.<br />
� Der Abschlussbericht beinhaltet Informationen über den Verlauf sowie die Auswertung des<br />
Projektes. Abhängig von <strong>der</strong> Art des Projektes fügen Sie dem Abschlussbericht bitte bei:<br />
Teilnehmerliste, Projektdokumentation (z.B. Bil<strong>der</strong>, Videomaterial, Nachweise medialer<br />
Berichterstattung), Werbematerialien (z.B. Plakate, Flyer, Einladungen usw.).<br />
� Die <strong>SdpZ</strong> behält sich vor, Einsicht in alle Unterlagen zu nehmen, die Eigenmittel des<br />
Zuschussempfängers o<strong>der</strong> Drittmittel des geför<strong>der</strong>ten Vorhabens betreffen.<br />
� Der Zuschussempfänger ist gehalten, die Buchhaltungsbelege sowie an<strong>der</strong>e im Sinne <strong>der</strong><br />
Finanzkontrolle wichtigen Unterlagen über fünf Jahre nach Abschluss des Projekts<br />
aufzubewahren.<br />
� Ausgaben, die vor dem Bewilligungsdatum getätigt wurden sind nicht abrechnungsfähig,<br />
es sei denn, <strong>der</strong> Bewilligungsbescheid sieht eine an<strong>der</strong>e Regelung vor.<br />
– 6 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
Zusätzliche Informationen<br />
� Die <strong>SdpZ</strong> ist berechtigt, Ergebnisse und Berichte <strong>der</strong> von ihr geför<strong>der</strong>ten Projekte<br />
zu veröffentlichen.<br />
� Die <strong>SdpZ</strong> ist berechtigt, Ergebnisse und Berichte <strong>der</strong> von ihr geför<strong>der</strong>ten Projekte Dritten<br />
zur Kenntnis zu geben.<br />
FAQ<br />
Wie hoch kann die beantragte För<strong>der</strong>ung sein?<br />
Die För<strong>der</strong>ung durch die <strong>SdpZ</strong> beträgt höchstens 80.000 PLN bzw. 20.000 EUR. Gleichzeitig kann die<br />
För<strong>der</strong>ung nicht mehr als 60 % <strong>der</strong> Gesamtkosten des Vorhabens betragen.<br />
Ist es möglich die ältere Version des Zuschussantrages zu benutzen?<br />
Nein. Ein Zuschussantrag kann nur noch mittels des Online-Systems für Antragsteller (OSA)<br />
eingereicht werden.<br />
Muss ein über das OSA gestellter Zuschussantrag auch noch ausgedruckt zur Stiftung<br />
geschickt werden?<br />
Nein. Der Antrag und die angehängten Dokumente werden nur noch online und nicht in Papierform<br />
angenommen. Der Online-Antrag hat die Papierform vollständig ersetzt.<br />
Hilft mir die <strong>SdpZ</strong> beim Ausfüllen eines Zuschussantrages im OSA?<br />
Nein. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages finden Sie unter www.sdpz.org<br />
→ „Zuschussanträge” → „Wie stelle ich einen Antrag?“. Außerdem erhalten Sie beim Ausfüllen des<br />
Antrages überall wo das „Hilfe“-Symbol abgebildet ist weitere Erläuterungen zu einzelnen Punkten.<br />
Wie gehe ich vor, wenn beim Ausfüllen des Antrages technische Probleme auftreten?<br />
Sollten technische Probleme bei <strong>der</strong> Benutzung des OSA auftreten, bitten wir Sie die Hinweise zur<br />
Antragsstellung genau durchzulesen (www.sdpz.org → „Zuschussanträge” → „Wie stelle ich einen<br />
Antrag?“). Sollten Sie dennoch Probleme haben, senden Sie eine E-Mail an isow@fwpn.org.pl mit<br />
folgenden Angaben: a) Name des Antragstellers; b) Vorname, Nachname, Telefonnummer,<br />
E-Mail-Adresse <strong>der</strong> Kontaktperson; c) kurze Beschreibung des aufgetretenen Problems.<br />
Muss <strong>der</strong> Online-Antrag zweisprachig eingereicht werden?<br />
Der Antrag wird in einer vom Antragsteller ausgewählten Sprachversion ausgefüllt. Ausgenomen sind<br />
die mit PL o<strong>der</strong> DE gekennzeichneten Fel<strong>der</strong> – diese müssen entsprechend in <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />
Sprache ausgefüllt werden (PL: Polnisch, DE: Deutsch).<br />
Müssen die dem Antrag beigefügten Dokumente in beiden Sprachen eingereicht werden?<br />
Der Nachweis über die Zusammenarbeit mit dem Projektpartner sowie die Projektdokumentation<br />
(Programm, Rezensionen, Referenzen usw.) müssen in beiden Sprachen eingereicht werden.<br />
Amtliche Dokumente sowie Bestätigungen über den Erhalt von Drittmitteln können in einer <strong>der</strong> beiden<br />
Sprachen eingereicht werden.<br />
Gibt es Fristen für das Einreichen von Zuschussanträgen?<br />
Anträge über einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 PLN / 2.500 EUR können laufend gestellt<br />
werden, aber nicht später als zwei Monate vor Beginn des Projekts.<br />
BITTE BEACHTEN SIE: Antragsteller, die ein durch die <strong>SdpZ</strong> geför<strong>der</strong>tes Projekt (Zuschuss bis zu<br />
10.000 PLN / 2.500 EUR) nicht abgeschlossen haben, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />
Anträge über einen Zuschuss in Höhe von mehr als 10.000 PLN / 2.500 EUR können nicht häufiger<br />
als alle drei Monate gestellt werden, aber nicht später als vier Monate vor Beginn des Projektes.<br />
BITTE BEACHTEN SIE: Antragsteller, die mit <strong>der</strong> Abrechnung eines durchgeführten Projektes<br />
(Zuschuss über 10.000 PLN / 2.500 EUR) im Rückstand sind, dürfen keinen neuen Antrag stellen.<br />
Anträge, die nach Ablauf <strong>der</strong> angegebenen Fristen eingereicht werden, werden nicht angenommen.<br />
Ist eine Eigenleistung notwendig, wenn man eine För<strong>der</strong>ung beantragt?<br />
Eine Eigenleistung ist formal nicht erfor<strong>der</strong>lich, sie verbessert jedoch die Chance, eine För<strong>der</strong>ung von<br />
<strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> zu erhalten. Da die <strong>SdpZ</strong> Projektkosten nur bis zu 60% <strong>der</strong> Gesamtkosten finanziert,<br />
müssen die verbleibenden 40 % aus Eigen- bzw. Drittmitteln gedeckt werden.<br />
– 7 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
Macht die <strong>SdpZ</strong> Vorgaben hinsichtlich des Zeitpunkts und <strong>der</strong> Dauer eines Projekts?<br />
Wann ein Projekt beginnt und wie lange es dauert, liegt in <strong>der</strong> Entscheidung des Projektträgers.<br />
Das Projekt muss aber gemäß dem Zeitplan, <strong>der</strong> im Antrag angegeben wird, durchgeführt werden.<br />
Kann ein Zuschussantrag für ein Projekt gestellt werden, um dessen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Antragsteller sich bereits früher beworben hat?<br />
Nein. Die Stiftung nimmt keine Anträge zur erneuten Prüfung an, wenn <strong>der</strong> Vorstand bereits einmal<br />
darüber entschieden hat.<br />
Beweist die Entscheidung über die Ablehnung eines Projekts, dass <strong>der</strong> Antrag formelle Fehler<br />
enthält?<br />
Nein. Anträge, die formelle Fehler enthalten, werden zum weiteren Prüfungsverfahren durch den<br />
Vorstand nicht angenommen.<br />
Ist es möglich, den Zuschuss umzuwidmen?<br />
Nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong>.<br />
Kann ein an<strong>der</strong>er Träger als <strong>der</strong> Zuschussempfänger ein von <strong>der</strong> <strong>SdpZ</strong> geför<strong>der</strong>tes Projekt<br />
durchführen?<br />
Nein. Der Zuschuss muss vom Zuschussempfänger verwendet werden, <strong>der</strong> zur Abrechnung des<br />
geför<strong>der</strong>ten Projekts verpflichtet ist.<br />
Kann die Durchführungsdauer des geför<strong>der</strong>ten Projekts verlängert werden?<br />
Nur in Ausnahmefällen und vorausgesetzt, dass die <strong>SdpZ</strong> einer Verlängerung schriftlich<br />
zugestimmt hat.<br />
Wie werden Entscheidungen über die Bewilligung eines Zuschusses bzw. die Ablehnung<br />
eines Antrages mitgeteilt?<br />
Je<strong>der</strong> Antragsteller bekommt einen schriftlichen Bescheid per Post zugeschickt. Der aktuelle<br />
Bearbeitungsstatus des gestellten Antrages ist außerdem im OSA unter „Abgeschickte Anträge”<br />
einzusehen.<br />
Werden negative Entscheidungen begründet?<br />
Nein. Negative Entscheidungen werden von <strong>der</strong> Stiftung nicht begründet.<br />
För<strong>der</strong>t die <strong>SdpZ</strong> Vorhaben, <strong>der</strong>en Träger Einrichtungen <strong>der</strong> territorialen Selbstverwaltung sind<br />
bzw. diesen unterstehen, z.B. Kulturhäuser?<br />
Ja. Die Stiftung för<strong>der</strong>t sowohl Projekte, die von Einrichtungen <strong>der</strong> territorialen Selbstverwaltung,<br />
als auch von ihnen unterstellten Einrichtungen durchgeführt werden, z.B. Museen, Kulturhäuser etc.<br />
Muss man einen Partner haben, um einen Zuschuss beantragen zu können?<br />
Ja. Die Stiftung för<strong>der</strong>t nur Projekte, die in Kooperation mit einem Partner aus dem jeweils an<strong>der</strong>en<br />
Land durchgeführt werden.<br />
Wer kann Partner bei <strong>der</strong> Durchführung eines Projekts sein?<br />
Partner kann eine Institution o<strong>der</strong> ein Verein sein, die/<strong>der</strong> sich an <strong>der</strong> Durchführung des Projekts<br />
aktiv beteiligt.<br />
Gibt es eine Mustererklärung über die Zusammenarbeit?<br />
Nein. Es gibt keine beson<strong>der</strong>en Vorgaben dafür. Ein Schreiben soll Auskunft über den Charakter<br />
und die Form <strong>der</strong> Zusammenarbeit geben.<br />
Welcher Wechselkurs des Euro soll verwendet werden?<br />
Wir bitten, den Mittelkurs am Tag <strong>der</strong> Unterzeichnung des Zuschussantrags zu verwenden.<br />
– 8 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →
Kontakt<br />
Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit<br />
ul. Zielna 37<br />
PL 00-108 Warszawa<br />
Tel. + 48 22 338 62 00<br />
Fax + 48 22 338 62 01<br />
www.sdpz.org<br />
Büro Berlin<br />
Schumannstr. 2<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: + 49 30 240 47 85 11/12<br />
Fax: + 49 30 240 47 85 19<br />
– 9 –<br />
Zurück zum Inhaltsverzeichnis →