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Protokoll Ratssitzung - Stadt Elsfleth

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Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

P R O T O K O L L<br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

6. Sitzung (2011/2016)<br />

Sitzung am: Dienstag, 23. Oktober 2012<br />

Sitzungsort: Heye-Stiftung, Heye-Saal<br />

Sitzungsbeginn: 19.08 Uhr Sitzungsende: 20.20 Uhr<br />

Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.<br />

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser<br />

Niederschrift sind.<br />

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:<br />

Ratsvorsitzender: Ratsherr von Perger<br />

1<br />

Bürgermeisterin von der Kammer<br />

Verw.-Angest. Fuchs<br />

Verw.-Angest. Sindermann<br />

Verw.-Angest. Gundlach<br />

Dipl.-Ing. Doyen


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S<br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Sitzungsteilnehmer Bemerkungen<br />

Ratsherr von Perger Ratsvorsitzender<br />

Beigeordneter Ahlers<br />

Ratsfrau Göhr-Weber<br />

Beigeordneter Wenzel<br />

Ratsherr Thümler<br />

Beigeordneter Schulz<br />

stellv. Bürgermeister Nieß<br />

stellv. Bürgermeister Osterloh<br />

Ratsherr Möhring<br />

Ratsfrau Miodek<br />

Ratsherr Böner<br />

Ratsherr Kortlang<br />

Ratsherr Di Benedetto<br />

Ratsherr Semprich<br />

Ratsfrau Bigeschke<br />

Ratsfrau Gehlhaar<br />

Ratsfrau Wiesensee<br />

Ratsfrau Ahrens<br />

Ratsherr Röhrl<br />

Bürgermeisterin von der Kammer<br />

Sonstige Sitzungsteilnehmer Bemerkungen<br />

Verw.-Angest. Fuchs<br />

Verw.-Angest. Sindermann<br />

Verw.-Angest. Gundlach<br />

Dipl.-Ing. Doyen<br />

Gleichstellungsbeauftragte Frau Ralle-Klein<br />

Entschuldigt fehlten Bemerkungen<br />

Ratsfrau Buse<br />

Ratsherr Rotter<br />

Beigeordnete Böner<br />

Zuhörer: Nordwest-Zeitung und Kreiszeitung und Besucher<br />

2


V E R Z E I C H N I S D E R T A G E S O R D N U N G S P U N K T E<br />

Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 15. September 2012<br />

5. Einwohnerfragestunde<br />

Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse und des Verwaltungsausschusses<br />

6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 – Östlich der Möwenstraße – mit<br />

baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

(gleichzeitige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>)<br />

- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />

- Beschlussfassung über die Satzung -<br />

7. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Innenstadt-Kerngebiet – mit<br />

baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung -<br />

8. Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des Bebauungs-<br />

planes Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Bezeichnung B-Plan Nr. 4 – <strong>Elsfleth</strong> – Neufassung – der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Aufstellungsbeschluss -<br />

9. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper –<br />

- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />

- Beschlussfassung über die Herausnahme von Teilflächen aus dem<br />

Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung –<br />

- Beschlussfassung der Änderung –<br />

10. - Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper –<br />

- Flächen für Windenergieanlagen –<br />

- Verbindliche Bauleitplanung –<br />

- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes –<br />

3


11. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 – Ostseite der Bundesstraße 212 –<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Beschlussfassung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens –<br />

12. Erlass einer Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2013<br />

13. Festlegung von wesentlichen Produkten gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO<br />

14. Unterrichtung über eine Zinsanpassung für ein Kommunaldarlehen<br />

bei der Bremer Landesbank<br />

(Verwaltungsausschuss am 23.10.2012)<br />

15. Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über die Entschädigung der Mitglieder<br />

des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder<br />

(Entschädigungssatzung)<br />

16. Einrichtung einer Schwerpunktschule für inklusive Grundschulen in <strong>Elsfleth</strong><br />

17. Kündigung des Vertrages über die Beschulung der Schulkinder aus dem<br />

<strong>Elsfleth</strong>er Ortsteil Sandfeld<br />

18. Positionspapier der Kitaleitungen im Landkreis Wesermarsch hinsichtlich der<br />

Überarbeitung des KitaG (Antrag der CDU/SPD-Gruppe)<br />

19. Umwandlung einer vorhandenen Kindergartengruppe zur Krippengruppe<br />

im Evangelischen Kindergarten<br />

20. Antrag von DIE LINKE zur Vermögenssteuer<br />

21. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten<br />

22. Bericht der Ausschüsse über wichtige Angelegenheiten, die nicht der<br />

Beschlussfassung des Rates unterliegen<br />

23. Anträge und Anfragen<br />

4


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 1.<br />

Eröffnung der Sitzung<br />

Der Ratsvorsitzende begrüßte alle Anwesenden und eröffnete anschließend die<br />

Sitzung.<br />

Tagesordnungspunkt 2.<br />

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

Der Ratsvorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die<br />

Beschlussfähigkeit des Rates fest.<br />

Tagesordnungspunkt 3.<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

Der Tagesordnungspunkt 12. Erlass einer Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2013<br />

wurde einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

Die Tagesordnung verschiebt sich entsprechend.<br />

Anschließend wurde die Tagesordnung mit der o. g. Änderung einstimmig festgestellt<br />

und genehmigt.<br />

Tagesordnungspunkt 4.<br />

Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s über die Sitzung des Rates vom<br />

15. September 2012<br />

Das <strong>Protokoll</strong> über die Sitzung des Rates vom 15. September 2012 wurde einstimmig<br />

genehmigt.<br />

5


Tagesordnungspunkt 5.<br />

Einwohnerfragestunde<br />

A. Rolf Mielcke, Niederhörne 1, 26931 <strong>Elsfleth</strong><br />

1. Wie begründet der Rat seinen Sinneswandel in Moorriem, einen Windpark<br />

ansiedeln zu wollen. Er erinnere sich an andere Aussagen des ehemaligen<br />

Bürgermeisters, der solche Vorhaben verneint habe.<br />

2. Wie rechtfertigen Sie Ausgaben für den Tourismus, wenn Sie zeitgleich in Kauf<br />

nehmen, dass riesige Konverteranlagen und Umspannwerke in Höhe des<br />

denkmalgeschützten Siedlungsbandes Moorriem errichtet werden und warum<br />

kommen solche Anlagen nicht ins Gewerbegebiet, wo sie hingehören?<br />

3. Wie ist es zu erklären, dass die <strong>Stadt</strong> eine Spende des Windparkbetreibers in Höhe<br />

von 50.000 € angenommen hat, was den Eindruck eines „Geschmäckles“ erweckt<br />

und einen Skandal darstellt?<br />

Die Bürgermeisterin beantwortete die Fragen von Herrn Mielcke.<br />

B. Manfred Beckers, Nordermoor 55, 26931 <strong>Elsfleth</strong><br />

Was passiert mit der Unterschriftenliste, die Windparkgegner im Rahmen der<br />

Bürgerbeteiligung der Verwaltung gegen die Errichtung des Windparks übergeben<br />

haben?<br />

Auch diese Frage von Herrn Beckers wurde von der Bürgermeisterin beantwortet.<br />

6


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 6.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 – Östlich der Möwenstraße – mit<br />

baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

(gleichzeitige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>)<br />

- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />

- Beschlussfassung über die Satzung -<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Ziel dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist es, eine Bebaubarkeit der Grundstücke östlich der Möwenstraße zu<br />

erreichen, die den heutigen Anforderungen an eine Bebaubarkeit von Baugrundstücken<br />

entspricht.<br />

Vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 09.10.2012 - TOP 6. - sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss am 23.10.2012 - TOP . - sind Vorschläge an den Rat zur<br />

Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen<br />

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergangen.<br />

Ferner haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie der<br />

Verwaltungsausschuss in den vorgenannten Sitzungen empfohlen, den Bebauungsplan<br />

Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung als Satzung zu beschließen sowie gleichzeitig die<br />

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> zu beschließen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

a) Der Rat beschließt über die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den Empfehlungen des<br />

Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie des<br />

Verwaltungsausschusses.<br />

b) Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2 Abs. 1 und<br />

10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung sowie<br />

der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />

der z. Z. geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der<br />

Möwenstraße - mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit<br />

Begründung als Satzung.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

enthält gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften nach §<br />

84 NBauO.<br />

7


c) Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2 Abs. 1 und<br />

10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung sowie<br />

der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />

der z. Z. geltenden Fassung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen der<br />

nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

1. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband - OOWV, Brake<br />

2. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Leer<br />

3. EWE NETZ GmbH, Varel<br />

4. Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN), Bremen.<br />

wurden von Bürgermeisterin von der Kammer erläutert und vom Rat im Einzelnen<br />

beraten.<br />

Anschließend beschließt der Rat einstimmig über die abgegebenen Stellungnahmen<br />

der o. a. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Lfd.-Nr. 1 – 4)<br />

entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

sowie des Verwaltungsausschusses.<br />

Ferner beschließt der Rat einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2<br />

Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung<br />

sowie der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />

der z. Z. geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße -<br />

mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung als Satzung.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> enthält<br />

gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften nach § 84 NBauO.<br />

Außerdem beschließt der Rat einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2<br />

Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung<br />

sowie der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />

der z. Z. geltenden Fassung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong>.<br />

8


Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

9


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 7.<br />

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Innenstadt-Kerngebiet – mit<br />

baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Ziel dieser 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist es, für das Grundstück Steinstraße 41/Nicolai-Platz (Flurstück 130/1,<br />

Flur 10, Gemarkung <strong>Elsfleth</strong>) eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen. Hier<br />

soll ein „Gemeindezentrum“ der Ev.-luth. Kirchengemeinde <strong>Elsfleth</strong> entstehen. Die<br />

südöstlich angrenzende Fläche wird in dem Zusammenhang neu beordnet<br />

entsprechend der vorhandenen Nutzung.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> hat in der Sitzung am 10.07.2012 den Beschluss zur 7.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

gefasst.<br />

Entsprechend § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Änderung im beschleunigten<br />

Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.<br />

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-<br />

Kerngebiet - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist gelegen in <strong>Elsfleth</strong>, westlich der Steinstraße, und<br />

umfasst Flächen an der Steinstraße, am Nicolai-Platz sowie an der Alten Straße<br />

(bestehend aus den Flurstücken 130/1, 129,128, 127 und 126/1 der Flur 10,<br />

Gemarkung <strong>Elsfleth</strong>).<br />

Der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung hat in der Sitzung am 09.10.2012<br />

- TOP 7. - sowie der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 23.10.2012 - TOP -<br />

empfohlen, den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-<br />

Kerngebiet - mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> als Entwurf mit der<br />

Begründung zu beschließen und gleichzeitig die öffentliche Auslegung zu beschließen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, den Entwurf der 7. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - mit baugestalterischen<br />

Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> in der Fassung vom 09.10.2012 als Entwurf mit der<br />

Begründung und gleichzeitig die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes.<br />

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> enthält gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften<br />

nach § 84 NBauO.<br />

10


Beratung und Beschluss<br />

Der Rat beschließt einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, den Entwurf der 7.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - mit<br />

baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> in der Fassung vom 09.10.2012 als<br />

Entwurf mit der Begründung und gleichzeitig die öffentliche Auslegung dieses<br />

Entwurfes.<br />

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> enthält gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften<br />

nach § 84 NBauO.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

11


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 8.<br />

Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Bezeichnung B-Plan Nr. 4 – <strong>Elsfleth</strong> – Neufassung – der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Aufstellungsbeschluss -<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Ziel dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong> ist es, eine Bebaubarkeit der Grundstücke im Geltungsbereich zu erreichen,<br />

die den heutigen Anforderungen an eine Bebaubarkeit von Baugrundstücken<br />

entspricht. Außerdem ist die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche Kindergarten an die<br />

vorhandene Nutzung der Grundstücke anzupassen.<br />

Aus diesem Grund haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung in der<br />

Sitzung am 09.10.2012 - TOP 8. - sowie der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am<br />

23.10.2012 - TOP - empfohlen, für den betroffenen Bereich einen neuen<br />

Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 4<br />

- <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong> ist gelegen in <strong>Elsfleth</strong>, westlich der Bundesstraße 212 und östlich des<br />

Wurplandtiefs, und umfasst Flächen beidseitig der Nelkenstraße, der Rosenstraße<br />

(südl. Teilstück), der Tulpenstraße (südl. Teilstück) und der Möwenstraße (östl.<br />

Teilstück).<br />

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung -<br />

kann nach den Regelungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten<br />

Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB<br />

durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

handelt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />

wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschlossen.<br />

Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im<br />

beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB.<br />

12


Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung -<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Der Rat beschließt einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />

wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschlossen.<br />

Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im<br />

beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB.<br />

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung -<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

13


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 9.<br />

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper<br />

- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />

- Beschlussfassung über die Herausnahme von Teilflächen aus dem<br />

Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung –<br />

- Beschlussfassung der Änderung -<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Ziel dieser 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist die Darstellung eines<br />

Sonstigen Sondergebietes „Windenergieanlagen“ und der damit verbundene<br />

Ausschluss von Anlagen außerhalb der dargestellten Flächen.<br />

Vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 13.09.2012 - TOP 7. - sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss am 02.10.2012 - TOP V./1. - sind Vorschläge an den Rat<br />

zur Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen<br />

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der<br />

Öffentlichkeit ergangen.<br />

Die Stellungnahmen sowie die Vorschläge des Ausschusses zur Behandlung dieser<br />

Stellungnahmen sind aus der Anlage, die dem <strong>Protokoll</strong> über die Sitzung vom<br />

13.09.2012 beigefügt ist, zu ersehen.<br />

Ferner haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie der<br />

Verwaltungsausschuss in den o. a. Sitzungen empfohlen, Teilflächen aus dem<br />

Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

herauszunehmen.<br />

Der dadurch geänderte Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> umfasst den aus dem der Ladung als Anlage beigefügten Lageplan<br />

ersichtlichen Bereich.<br />

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

reduziert sich dadurch von bisher 132,1 ha auf eine Größe von jetzt 101,8 ha.<br />

Außerdem haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie der<br />

Verwaltungsausschuss in den o. a. Sitzungen empfohlen, die 2.<br />

Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung zu beschließen.<br />

14


Beschlussvorschlag<br />

a)<br />

Der Rat beschließt über die abgegebenen Stellungnahmen der<br />

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />

1. Landkreis Wesermarsch, Brake<br />

2. NABU Wesermarsch, Brake<br />

3. Naturschutzverband Niedersachsen e.V., Hannover<br />

4. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband - OOWV, Brake<br />

5. Bundeseisenbahnvermögen, Hannover<br />

6. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg<br />

7. Ericsson Service GmbH, Düsseldorf<br />

8. Gemeinde Ovelgönne<br />

9. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg –<br />

Luftfahrtbehörde -<br />

10. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg<br />

11. TenneT TSO GmbH, Lehrte<br />

12. NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg<br />

13. Moorriem-Ohmsteder Sielacht, Brake<br />

14. Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie, Hannover<br />

B. Öffentlichkeit<br />

1. Dr. Stefanie Minzenmay / Michael Diehl, Neuss / <strong>Elsfleth</strong>, Moordorf, Höfeweg<br />

11<br />

2a. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />

2b. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />

3. Imke und Peter van Mark, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 51<br />

4.Edith Koschnik, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 29<br />

5. Bernd Eylers, 27798 Hude-Lintel, Schnitthilgenloh 2<br />

6. Annegret und Siegfried lütke Zutelgte, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Dalsper 29<br />

7. Hannelore Winterhoff, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Albert-Gräper-Straße 21<br />

8. Monika Jung, 26160 Bad Zwischenahn, Schoosters Kamp 6<br />

9. Wilhelm Magnus, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 21<br />

10. Frank Hoting, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Kirchweg 4<br />

11. Kathrin Bümmerstede, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 10<br />

12. Andreas Gärtner-Kunkel/Ingrid Kunkel, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 53<br />

13. Manfred Beckers/Rolf Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />

14. Manfred Beckers, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />

14a Unterschriftenliste / 805 Unterschriften<br />

15. Harald Vahrenkamp, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 24<br />

16. Lore und Günther Stalling, 26939 Ovelgönne, Oberströmische Seite 12<br />

17. Anke Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 1<br />

18. Cordula Rehbehn, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 27<br />

19. Cornelia Rehberg,<br />

20. Gisela Koopmann, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Burwinkel, Vogelsangweg 2a<br />

21. Storchenpflegestation Wesermarsch e.V., 27804 Berne, Storchenweg 6<br />

22. BSH Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V., 26203<br />

Wardenburg, Gartenweg 5.<br />

15


entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

sowie des Verwaltungsausschusses.<br />

b)<br />

Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, Teilflächen aus dem Geltungsbereich der<br />

2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> auf Grund der Ergebnisse der<br />

Abwägung von Stellungnahmen herauszunehmen.<br />

c)<br />

Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, die 2. Flächennutzungsplanänderung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in<br />

der z. Z. geltenden Fassung.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen der<br />

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />

1. Landkreis Wesermarsch, Brake<br />

2. NABU Wesermarsch, Brake<br />

3. Naturschutzverband Niedersachsen e.V., Hannover<br />

4. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband - OOWV, Brake<br />

5. Bundeseisenbahnvermögen, Hannover<br />

6. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg<br />

7. Ericsson Service GmbH, Düsseldorf<br />

8. Gemeinde Ovelgönne<br />

9. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg –<br />

Luftfahrtbehörde -<br />

10. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg<br />

11. TenneT TSO GmbH, Lehrte<br />

12. NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg<br />

13. Moorriem-Ohmsteder Sielacht, Brake<br />

14. Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie, Hannover<br />

B. Öffentlichkeit<br />

1. Dr. Stefanie Minzenmay / Michael Diehl, Neuss / <strong>Elsfleth</strong>, Moordorf, Höfeweg<br />

11<br />

2a. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />

2b. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />

3. Imke und Peter van Mark, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 51<br />

4. Edith Koschnik, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 29<br />

5. Bernd Eylers, 27798 Hude-Lintel, Schnitthilgenloh 2<br />

6. Annegret und Siegfried lütke Zutelgte, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Dalsper 29<br />

7. Hannelore Winterhoff, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Albert-Gräper-Straße 21<br />

8. Monika Jung, 26160 Bad Zwischenahn, Schoosters Kamp 6<br />

9. Wilhelm Magnus, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 21<br />

10. Frank Hoting, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Kirchweg 4<br />

11. Kathrin Bümmerstede, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 10<br />

16


12. Andreas Gärtner-Kunkel/Ingrid Kunkel, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 53<br />

13. Manfred Beckers/Rolf Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />

14. Manfred Beckers, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />

14a Unterschriftenliste / 805 Unterschriften<br />

15. Harald Vahrenkamp, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 24<br />

16. Lore und Günther Stalling, 26939 Ovelgönne, Oberströmische Seite 12<br />

17. Anke Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 1<br />

18. Cordula Rehbehn, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 27<br />

19. Cornelia Rehberg,<br />

20. Gisela Koopmann, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Burwinkel, Vogelsangweg 2a<br />

21. Storchenpflegestation Wesermarsch e.V., 27804 Berne, Storchenweg 6<br />

22. BSH Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V., 26203<br />

Wardenburg, Gartenweg 5,<br />

wurden von Bürgermeisterin von der Kammer erläutert und vom Rat im Einzelnen<br />

beraten.<br />

Während der eingehenden Beratung erklärte Beigeordneter Wenzel, dass er nach<br />

Durchsicht der Stellungnahmen der Naturschutzbehörden/-verbände, die sich alle<br />

gegen das Aufstellen dieser Industrieanlagen aussprechen, der<br />

Flächennutzungsplanänderung nicht zustimmt.<br />

Ratsherr Böner merkte an, dass auf Grund der gutachterlichen Stellungnahme der<br />

AGSTA-Nordstadt aus Hannover die Fläche der Flächennutzungsplanänderung von<br />

132 ha auf 101,8 ha - das entspricht ca. 25 % - reduziert wird.<br />

Ratsherr Kortlang bemängelte, dass ein Fachbüro eine gutachterliche Stellungnahme<br />

erstellt, die von den späteren Windparkbetreibern bezahlt wird. Aus seiner Sicht<br />

sollten die bestehenden Windparks durch Repowering mehr Leistung erhalten. Ein<br />

weiterer Windpark-Standort ist für <strong>Elsfleth</strong> nicht tragbar. Er stimmt daher gegen die<br />

Flächennutzungsplanänderung.<br />

Stellv. Bürgermeister Osterloh erklärte, dass er pro Windkraft eingestellt ist. <strong>Elsfleth</strong><br />

braucht kein Kohlekraftwerk und auch keinen NORGER-Strom. Das vorhandene<br />

Potential von <strong>Elsfleth</strong> (norddeutsche Tiefebene mit gutem Wind) muss genutzt werden,<br />

da die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> dringend auf die Gewerbesteuereinnahmen angewiesen ist, um die<br />

Begehrlichkeiten (z. B. neuer Sportplatz) zu decken. Er stimmt daher für die<br />

Flächennutzungsplanänderung.<br />

Anschließend beschließt der Rat mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen sowie 2<br />

Stimmenthaltungen, über die abgegebenen Stellungnahmen der o. a. Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange (Lfd.-Nr. 1 – 14) sowie der Öffentlichkeit (Lfd.-<br />

Nr. 1 – 22) entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie des Verwaltungsausschusses.<br />

Außerdem beschließt der Rat mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen sowie 2<br />

Stimmenthaltungen, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, die Herausnahme von Teilflächen aus dem<br />

Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> auf Grund der<br />

Ergebnisse der Abwägung von Stellungnahmen.<br />

17


Der dadurch geänderte Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> umfasst den aus dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten<br />

Lageplan ersichtlichen Bereich.<br />

Ferner beschließt der Rat mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen sowie 2<br />

Stimmenthaltungen, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, die 2. Flächennutzungsplanänderung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung auf Grund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 5<br />

Stimmenthaltungen 2<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

18


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 10.<br />

- Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper –<br />

- Flächen für Windenergieanlagen –<br />

- Verbindliche Bauleitplanung –<br />

- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes -<br />

Sach- und Rechtslage<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 13.09.2012 -<br />

TOP 7. - ist die Beschlussempfehlung für den Rat zum Feststellungsbeschluss für die<br />

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ergangen.<br />

Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>, der<br />

entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

am 13.09.2012 geändert wurde, umfasst den aus dem der Ladung als Anlage<br />

beigefügten Lageplan ersichtlichen Bereich.<br />

Mit der 2. Flächennutzungsplanänderung erfolgt eine Darstellung eines Sonstigen<br />

Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ für Flächen östlich<br />

von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper.<br />

Es soll jetzt mit der anschließenden verbindlichen Bauleitplanung für das Sondergebiet<br />

begonnen werden.<br />

Es ist daher zu beschließen, für die Flächen im Bereich der 2. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper einen<br />

Bebauungsplan aufzustellen.<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 09.10.2012 -<br />

TOP 10. - ist vorgeschlagen worden, einen entsprechenden Bebauungsplan<br />

aufzustellen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, für die Flächen im Bereich der 2.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> östlich von Bardenfleth /<br />

Eckfleth / Dalsper einen Bebauungsplan aufzustellen.<br />

19


Beratung und Beschluss<br />

Der Rat beschließt mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen, wie vom Ausschuss<br />

für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen,<br />

wie folgt:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen im Bereich der 2.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper<br />

beschlossen. Das Gebiet wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung<br />

„Windenergieanlagen“ festgesetzt.<br />

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 52 - Windpark Bardenfleth -<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 - Windpark Bardenfleth - der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 15<br />

Nein-Stimmen 5<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

20


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 11.<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 – Ostseite der Bundesstraße 212 –<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

- Beschlussfassung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens -<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Ziel dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der Bundesstraße 212 -<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist es, die für das Grundstück Oberrege 17 festgelegte Festsetzung<br />

Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken<br />

dienende Gebäude und Einrichtungen“, die entsprechend der derzeitigen Nutzung<br />

erfolgt ist, aufzuheben (da die jetzige Nutzung durch die Ev.-luth. Kirchengemeinde<br />

<strong>Elsfleth</strong> aufgegeben werden wird) und für das Grundstück Oberrege 17 mit<br />

Gartengrundstück eine andere Nutzung festzulegen.<br />

Aus diesem Grund haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung in der<br />

Sitzung am 09.10.2012 - TOP 9. - sowie der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am<br />

23.10.2012 - TOP - daher empfohlen, für den betroffenen Bereich ein Verfahren zur 1.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Elsfleth</strong> einzuleiten.<br />

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />

Bundesstraße 212 - umfasst die Flurstücke 140/1 und 138/3 der Flur 10, Gemarkung<br />

<strong>Elsfleth</strong>.<br />

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 soll nach den Regelungen<br />

des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung<br />

einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um<br />

einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />

vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />

wird ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />

Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> (1. Änderungsverfahren) eingeleitet.<br />

Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im<br />

beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB.<br />

21


Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />

Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage<br />

beigefügten Lageplan dargestellt.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Zunächst führte die Verwaltung in Ergänzung der Sach- und Rechtslage aus, dass<br />

geplant ist, für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung die Festsetzung eines<br />

Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gesundheitszentrum“<br />

vorzusehen.<br />

Anschließend beschließt der Rat einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />

wird ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />

Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> (1. Änderungsverfahren) eingeleitet. Das Gebiet<br />

wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheitszentrum“<br />

festgesetzt.<br />

Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im<br />

beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB.<br />

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />

Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage<br />

beigefügten Lageplan dargestellt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

22


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 12.<br />

Erlass einer Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2013<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Es wird auf die Beschlussvorlage des Finanzausschusses am 11.20.2012 verwiesen.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen, keine neue<br />

Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2013 zu erlassen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 18<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 2<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

23


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 13.<br />

Festlegung von wesentlichen Produkten gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschließt, die in der Ladung als Anlage aufgeführten<br />

Produkte als wesentliche Produkte zu kennzeichnen.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschließt einstimmig, die in der Anlage aufgeführten<br />

Produkte als wesentliche Produkte zu kennzeichnen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

24


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 14.<br />

Unterrichtung über eine Zinsanpassung für ein Kommunaldarlehen bei der<br />

Bremer Landesbank<br />

(Verwaltungsausschuss am 23.10.2012)<br />

Die Verwaltung unterrichtete den Rat über eine Zinsanpassung für ein<br />

Kommunaldarlehen in Höhe von 190.388,63 € bei der Bremer Landesbank. Das<br />

Darlehen ist bis zum 31.12.2014 getilgt.<br />

25


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 15.<br />

Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über die Entschädigung der Mitglieder<br />

des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder<br />

(Entschädigungssatzung)<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Es hat sich als notwendig erwiesen, die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über die<br />

Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden<br />

Ausschussmitglieder (Entschädigungssatzung) zu ändern. Damit ist aber keine<br />

inhaltliche Änderung verbunden. Mit der beigefügten Änderungssatzung wird<br />

lediglich ein Fehler berichtigt und der Sachverhalt in zwei Fällen klargestellt.<br />

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2012 einstimmig<br />

beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die der Ladung beigefügte Änderungssatzung zu<br />

beschließen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung<br />

der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Der Rat beschloss einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />

Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden<br />

Ausschussmitglieder.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

26


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 16.<br />

Einrichtung einer Schwerpunktschule für inklusive Grundschulen in <strong>Elsfleth</strong><br />

Sach- und Rechtslage<br />

Auf das <strong>Protokoll</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Jugendpflege, Sport und Schulen<br />

sowie Soziales am 27.09.2012 wird verwiesen.<br />

Dort wurde einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss und Rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag vorzulegen:<br />

Es wird vorgeschlagen, dass der Rat beschließt, dass ab dem Schuljahr 2013/14 die<br />

Grundschule <strong>Elsfleth</strong>-Lienen als Schwerpunktschule für den sonderpädagogischen<br />

Förderbereich „geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen<br />

und Hören“ gebildet wird. Vorrangig sollen die Möglichkeiten einer ortsnahen<br />

Beschulung im Einzelfall geprüft und genutzt werden.<br />

Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt. Das<br />

Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Verwaltung geht davon aus, dass der<br />

Verwaltungsausschuss dem vorgenannten Beschlussvorschlag folgt.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Sitzungsvorlage ein Fehler enthalten ist. Bei<br />

Sach-und Rechtslage, letzter Absatz muss es richtig heißen:<br />

„Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt“. Das<br />

Original wurde bereits geändert.<br />

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 23.10.2012 einstimmig, dem<br />

Beschlussvorschlag zu folgen.<br />

Der Rat beschloss einstimmig, dass ab dem Schuljahr 2013/14 die Grundschule<br />

<strong>Elsfleth</strong>-Lienen als Schwerpunktschule für den sonderpädagogischen Förderbereich<br />

„geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören“<br />

gebildet wird. Vorrangig sollen die Möglichkeiten einer ortsnahen Beschulung im<br />

Einzelfall geprüft und genutzt werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

27


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 17.<br />

Kündigung des Vertrages über die Beschulung der Schulkinder aus dem<br />

<strong>Elsfleth</strong>er Ortsteil Sandfeld<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Auf das <strong>Protokoll</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Jugendpflege, Sport und Schulen<br />

sowie Soziales am 27.09.2012 wird verwiesen.<br />

Dort wurde einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss und Rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag vorzulegen:<br />

Der Vertrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Brake über die Beschulung der Sandfelder<br />

Kinder ist ab dem Schuljahr 2013/14 für die neu einzuschulenden Kinder zu kündigen.<br />

Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt. Das<br />

Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Verwaltung geht davon aus, dass der<br />

Verwaltungsausschuss dem vorgenannten Beschlussvorschlag folgt.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Sitzungsvorlage ein Fehler enthalten ist. Bei<br />

Sach-und Rechtslage, letzter Absatz muss es richtig heißen:<br />

„Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt“. Das<br />

Original wurde bereits geändert.<br />

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 23.10.2012 einstimmig, dem<br />

Beschlussvorschlag zu folgen.<br />

Der Rat beschloss einstimmig, den Vertrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Brake über<br />

die Beschulung der Sandfelder Kinder ab dem Schuljahr 2013/14 für die neu<br />

einzuschulenden Kinder zu kündigen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

28


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 18.<br />

Positionspapier der Kitaleitungen im Landkreis Wesermarsch hinsichtlich der<br />

Überarbeitung des KitaG (Antrag der SPD/CDU-Gruppe)<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Die SPD/CDU-Gruppe hat mit Schreiben vom 10.07.2012 beantragt, das<br />

Positionspapier der Kitaleitungen im Landkreis auf die Tagesordnung des Ausschusses<br />

für Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales zu setzen. Eine Kopie des Papiers<br />

war der Sitzungsvorlage beigefügt. Damit werden verschiedene Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der Mindeststandarte in der Kinderbetreuung gefordert, wie z.B. eine<br />

dritte Kraft in Kinderkrippen.<br />

Die Sitzung des Ausschusses findet am 18.10.2012 statt.<br />

Außerdem wurde das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung des<br />

Verwaltungsausschusses am 23.10.2012 genommen.<br />

Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Der Ausschuss für Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales hat am 18.10.2012<br />

einstimmig beschlossen, dass an den Rat die Empfehlung gehen soll, das<br />

Positionspapier der Kita-Leitungen in Bezug auf eine Verbesserung der personellen<br />

und finanziellen Ausstattung der Träger zu unterstützen.<br />

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 23.10.2012 einstimmig, dem<br />

Beschlussvorschlag zu folgen.<br />

An den Rat erging daher folgender Beschlussvorschlag:<br />

Das Positionspapier der Kita-Leitungen in Bezug auf eine Verbesserung der<br />

personellen und finanziellen Ausstattung der Träger wird vom Rat unterstützt.<br />

Der Rat beschloss einstimmig, das Positionspapier der Kita-Leitungen in Bezug auf<br />

eine Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Träger zu<br />

unterstützen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

29


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 19.<br />

Umwandlung einer vorhandenen Kindergartengruppe zur Krippengruppe im<br />

Evangelischen Kindergarten<br />

Sach- und Rechtslage<br />

Auf die Sitzungsvorlage für den Ausschuss Jugendpflege, Sport und Schulen sowie<br />

Soziales am 18.10.2012 wird verwiesen. Darin wird vorgeschlagen, folgendes zu<br />

beschließen:<br />

Die Ev. - Luth. Kirche wird beauftragt, im Ev. - Luth. Kindergarten, Peterstr., eine<br />

Krippengruppe für 15 Kinder durch Umwandlung einer bestehenden Regelgruppe zu<br />

schaffen und evtl. benötigte Fördermittel beim Landkreis zu beantragen. Die<br />

Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel bei der Landesschulbehörde für die<br />

Umbaumaßnahmen zu beantragen.<br />

Außerdem wird der gleiche Beschlussvorschlag in der Sitzung des<br />

Verwaltungsausschusses am 23.10.2012 beraten.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob der Beschlussempfehlung gefolgt wird.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Aufgrund von bevorstehenden Änderungen der Förderrichtlinie für den Ausbau der<br />

Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT-Richtlinie) hat der Ausschuss für<br />

Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales am 18.10.2012 den vorgenannten<br />

Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass der Vorschlag an den Rat nur unter der<br />

Voraussetzung der Förderfähigkeit und gesicherten Finanzierung erfolgen soll. Es<br />

wurde einstimmig beschlossen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.<br />

Auch der Verwaltungsausschuss folgte einstimmig der Beschlussempfehlung.<br />

An den Rat wurde folgende Beschlussempfehlung gegeben:<br />

Die Ev. - Luth. Kirche wird unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit und<br />

gesicherten Finanzierung beauftragt, im Ev. - Luth. Kindergarten, Peterstr., eine<br />

Krippengruppe für 15 Kinder zu schaffen und evtl. benötigte Fördermittel beim<br />

Landkreis zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel bei der<br />

Landesschulbehörde für die Maßnahme zu beantragen.<br />

Der Rat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />

Die Ev. - Luth. Kirche wird unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit und<br />

gesicherten Finanzierung beauftragt, im Ev. - Luth. Kindergarten, Peterstr., eine<br />

Krippengruppe für 15 Kinder zu schaffen und evtl. benötigte Fördermittel beim<br />

Landkreis zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel bei der<br />

Landesschulbehörde für die Maßnahme zu beantragen.<br />

30


Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 20<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

31


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 20.<br />

Antrag von DIE LINKE zur Vermögenssteuer<br />

Sach- und Rechtslage<br />

DIE LINKE im <strong>Stadt</strong>rat <strong>Elsfleth</strong> hat den der Ladung beigefügten Antrag zur<br />

Vermögenssteuer eingereicht.<br />

Beratung und Beschluss<br />

Ratsherr Di Benedetto begründete zunächst seinen Antrag zur Vermögenssteuer.<br />

Ratsherr Thümler von der CDU/SPD-Gruppe stellte anschließend den Antrag auf<br />

Nichtbefassung nach § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Geschäftsordnung und begründete das<br />

mit der fehlenden Zuständigkeit des Rates.<br />

Der Ratsvorsitzende gab anschließend nach Abs. 2 den Vertretern der im Rat<br />

vertretenen Fraktionen und Gruppen Gelegenheit zur Stellungnahme.<br />

Der Antrag auf Nichtbefassung wurde abschließend mit Stimmenmehrheit bei 4<br />

Gegenstimmen angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />

Davon stimmberechtigt 20<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 4<br />

Stimmenthaltungen 0<br />

Ungültige Stimmen 0<br />

Anschließend erklärte die Bürgermeisterin, dass sie die von DIE LINKE beantragte<br />

Beschlussfassung für rechtlich bedenklich halte.<br />

Die Einführung einer Vermögenssteuer fällt nicht in den Kompetenzbereich der<br />

Kommunalparlamente, sondern ist eindeutig Bundesangelegenheit und fällt in die<br />

Gesetzgebungskompetenz des Bundestages.<br />

Die politische Willensbildung ist Aufgabe der Parteien und fließt dann über die<br />

Abgeordneten und die Sitzverteilung und Abstimmungen in die<br />

Gesetzgebungsverfahren ein.<br />

32


Es ist nicht Aufgabe der Räte, die Städte und die Bürgermeister für bestimmte Wahl-<br />

und Parteiprogramme zu instrumentalisieren. Auch andere Parteien können sich dann<br />

bestimmte populistische Themen greifen und ähnliche Anträge stellen (Abschaffung<br />

von Steuern, Mindestrente, für oder gegen Betreuungsgeld). Sollen die Bürgermeister<br />

dann für die Parteien Wahlkampf machen und sich in ihrer Funktion als<br />

Repräsentanten ihrer Städte entsprechend verwenden? Die großen Parteien mit großen<br />

Mehrheiten in den Räten hätten damit ja leichtes Spiel!<br />

Wegen erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Beschlüsse betonte die<br />

Bürgermeisterin, dass sie einen solchen Beschluss einer genauen Rechtsprüfung<br />

unterziehen würde.<br />

33


Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Sitzung am: 23.10.2012<br />

Tagesordnungspunkt 21.<br />

Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten<br />

Die Bürgermeisterin griff einige Schlagzeilen aus der Presse auf, wie<br />

- Aktueller Haushaltsplan im Rahmen<br />

- Verwaltung will an Steuerschraube drehen und Geld in klamme Kasse spülen<br />

- Kreisfinanzen verzeichnen mehr Einnahmen als erwartet<br />

und bestätigte, dass die Verwaltung im Haushaltsjahr 2012 die Aufträge der Politik<br />

abgearbeitet und den Finanzrahmen eingehalten habe. Sie verkündete, dass sogar<br />

einige Steuereinnahmen mehr als erwartet geflossen sind. Sie gab aber zu bedenken,<br />

dass dieser Umstand besonderen Transaktionen zuzurechnen ist, die nicht dauerhaft zu<br />

Steuermehreinnahmen führen!<br />

Das Gewerbesteueraufkommen wird sinken. Absehbar um mehr als ½ Million und das<br />

in Zeiten von Haushaltssicherungskonzepten, wo strenge Auflagen zu freiwilligen<br />

Ausgaben bestehen und zeitgleich diverse Begehrlichkeiten bestehen. Sie mahnte an,<br />

sich um die Finanzen rechtzeitig Gedanken zu machen. Und hier dürfe es keine Tabus<br />

geben.<br />

Da der Landkreis offensichtlich zeitgleich über mehr Einnahmen verfügt als erwartet,<br />

richtete sie den Blick auf die Kreisumlage, die mit fast 60 Punkten einen Spitzenplatz<br />

in ganz Niedersachsen einnimmt, was in einem deutlichen Missverhältnis zur<br />

Leistungsfähigkeit der Kommunen im Kreisgebiet steht. Hier seien auch die<br />

Abgeordneten im Kreistag gefordert, die kommunalen Interessen zu vertreten.<br />

Im Weiteren ging die Bürgermeisterin auf den Netzentwicklungsplan ein, für den die<br />

Bundesnetzagentur eine allgemeine Bürgerbeteiligung via Internetpublikation eröffnet<br />

hat. Bis zum 2. November können Bürger hierzu Eingaben machen. Sie berichtete,<br />

dass der Verwaltungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> dazu in seiner heutigen Sitzung<br />

entschieden hat, hierzu ebenfalls eine Stellungnahme zu fertigen, weil in den<br />

Planunterlagen der Eindruck entsteht, dass in <strong>Elsfleth</strong> zumindest von einer<br />

genehmigten Schaltanlage ausgegangen wird. Bei einigen Szenarien scheint es so, dass<br />

auch ein Umspannwerk unterstellt wird. Diese Annahmen wären falsch und die <strong>Stadt</strong><br />

wird dazu eine mit dem Landkreis Wesermarsch abgestimmte Stellungnahme fertigen.<br />

Bereits im Rahmen der Einwohnerfragestunde unter Pkt. 5. der Tagesordnung hatte die<br />

Bürgermeisterin einen Beschluss des Verwaltungsausschusses bekannt gemacht, der<br />

sich mit dem möglichen Standort für HGÜ-Anschlüsse mit entsprechenden<br />

Anlagen und einem Umspannwerk befasst und entschieden hat, dass die <strong>Stadt</strong> sich<br />

nicht an der Standortsuche und Alternativen in <strong>Elsfleth</strong> beteiligen wird.<br />

34


Im Rahmen der Einwohnerfragestunde hat die Bürgermeisterin bestätigt, dass ein<br />

Bauantrag auf Errichtung einer Schaltanlage an den Landkreis Wesermarsch<br />

weitergeleitet wurde; die <strong>Stadt</strong> habe bei Prüfung des Antrages, der aus mehreren<br />

kleinen Einzelmaßnahmen besteht, ein privilegiertes Vorhaben unterstellt und keine<br />

Ablehnungsgründe gesehen. Eine Genehmigung ist aber bisher nicht erteilt.<br />

Tagesordnungspunkt 22.<br />

Bericht der Ausschüsse über wichtige Angelegenheiten, die nicht der<br />

Beschlussfassung des Rates unterliegen<br />

Es wurde aus folgenden Ausschüssen berichtet:<br />

Ausschuss für Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales<br />

Bericht: Ratsherr Thümler<br />

Ferienspaßkommission<br />

Bericht: Ratsherr Böner<br />

Tagesordnungspunkt 23.<br />

Anträge und Anfragen<br />

Es lagen keine Anträge und Anfragen vor.<br />

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