Protokoll Ratssitzung - Stadt Elsfleth
Protokoll Ratssitzung - Stadt Elsfleth
Protokoll Ratssitzung - Stadt Elsfleth
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Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
P R O T O K O L L<br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
6. Sitzung (2011/2016)<br />
Sitzung am: Dienstag, 23. Oktober 2012<br />
Sitzungsort: Heye-Stiftung, Heye-Saal<br />
Sitzungsbeginn: 19.08 Uhr Sitzungsende: 20.20 Uhr<br />
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.<br />
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser<br />
Niederschrift sind.<br />
Genehmigt und wie folgt unterschrieben:<br />
Ratsvorsitzender: Ratsherr von Perger<br />
1<br />
Bürgermeisterin von der Kammer<br />
Verw.-Angest. Fuchs<br />
Verw.-Angest. Sindermann<br />
Verw.-Angest. Gundlach<br />
Dipl.-Ing. Doyen
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S<br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Sitzungsteilnehmer Bemerkungen<br />
Ratsherr von Perger Ratsvorsitzender<br />
Beigeordneter Ahlers<br />
Ratsfrau Göhr-Weber<br />
Beigeordneter Wenzel<br />
Ratsherr Thümler<br />
Beigeordneter Schulz<br />
stellv. Bürgermeister Nieß<br />
stellv. Bürgermeister Osterloh<br />
Ratsherr Möhring<br />
Ratsfrau Miodek<br />
Ratsherr Böner<br />
Ratsherr Kortlang<br />
Ratsherr Di Benedetto<br />
Ratsherr Semprich<br />
Ratsfrau Bigeschke<br />
Ratsfrau Gehlhaar<br />
Ratsfrau Wiesensee<br />
Ratsfrau Ahrens<br />
Ratsherr Röhrl<br />
Bürgermeisterin von der Kammer<br />
Sonstige Sitzungsteilnehmer Bemerkungen<br />
Verw.-Angest. Fuchs<br />
Verw.-Angest. Sindermann<br />
Verw.-Angest. Gundlach<br />
Dipl.-Ing. Doyen<br />
Gleichstellungsbeauftragte Frau Ralle-Klein<br />
Entschuldigt fehlten Bemerkungen<br />
Ratsfrau Buse<br />
Ratsherr Rotter<br />
Beigeordnete Böner<br />
Zuhörer: Nordwest-Zeitung und Kreiszeitung und Besucher<br />
2
V E R Z E I C H N I S D E R T A G E S O R D N U N G S P U N K T E<br />
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 15. September 2012<br />
5. Einwohnerfragestunde<br />
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse und des Verwaltungsausschusses<br />
6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 – Östlich der Möwenstraße – mit<br />
baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
(gleichzeitige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>)<br />
- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />
- Beschlussfassung über die Satzung -<br />
7. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Innenstadt-Kerngebiet – mit<br />
baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung -<br />
8. Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des Bebauungs-<br />
planes Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Bezeichnung B-Plan Nr. 4 – <strong>Elsfleth</strong> – Neufassung – der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Aufstellungsbeschluss -<br />
9. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper –<br />
- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />
- Beschlussfassung über die Herausnahme von Teilflächen aus dem<br />
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung –<br />
- Beschlussfassung der Änderung –<br />
10. - Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper –<br />
- Flächen für Windenergieanlagen –<br />
- Verbindliche Bauleitplanung –<br />
- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes –<br />
3
11. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 – Ostseite der Bundesstraße 212 –<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Beschlussfassung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens –<br />
12. Erlass einer Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2013<br />
13. Festlegung von wesentlichen Produkten gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO<br />
14. Unterrichtung über eine Zinsanpassung für ein Kommunaldarlehen<br />
bei der Bremer Landesbank<br />
(Verwaltungsausschuss am 23.10.2012)<br />
15. Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über die Entschädigung der Mitglieder<br />
des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder<br />
(Entschädigungssatzung)<br />
16. Einrichtung einer Schwerpunktschule für inklusive Grundschulen in <strong>Elsfleth</strong><br />
17. Kündigung des Vertrages über die Beschulung der Schulkinder aus dem<br />
<strong>Elsfleth</strong>er Ortsteil Sandfeld<br />
18. Positionspapier der Kitaleitungen im Landkreis Wesermarsch hinsichtlich der<br />
Überarbeitung des KitaG (Antrag der CDU/SPD-Gruppe)<br />
19. Umwandlung einer vorhandenen Kindergartengruppe zur Krippengruppe<br />
im Evangelischen Kindergarten<br />
20. Antrag von DIE LINKE zur Vermögenssteuer<br />
21. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten<br />
22. Bericht der Ausschüsse über wichtige Angelegenheiten, die nicht der<br />
Beschlussfassung des Rates unterliegen<br />
23. Anträge und Anfragen<br />
4
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 1.<br />
Eröffnung der Sitzung<br />
Der Ratsvorsitzende begrüßte alle Anwesenden und eröffnete anschließend die<br />
Sitzung.<br />
Tagesordnungspunkt 2.<br />
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
Der Ratsvorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die<br />
Beschlussfähigkeit des Rates fest.<br />
Tagesordnungspunkt 3.<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
Der Tagesordnungspunkt 12. Erlass einer Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2013<br />
wurde einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
Die Tagesordnung verschiebt sich entsprechend.<br />
Anschließend wurde die Tagesordnung mit der o. g. Änderung einstimmig festgestellt<br />
und genehmigt.<br />
Tagesordnungspunkt 4.<br />
Genehmigung des <strong>Protokoll</strong>s über die Sitzung des Rates vom<br />
15. September 2012<br />
Das <strong>Protokoll</strong> über die Sitzung des Rates vom 15. September 2012 wurde einstimmig<br />
genehmigt.<br />
5
Tagesordnungspunkt 5.<br />
Einwohnerfragestunde<br />
A. Rolf Mielcke, Niederhörne 1, 26931 <strong>Elsfleth</strong><br />
1. Wie begründet der Rat seinen Sinneswandel in Moorriem, einen Windpark<br />
ansiedeln zu wollen. Er erinnere sich an andere Aussagen des ehemaligen<br />
Bürgermeisters, der solche Vorhaben verneint habe.<br />
2. Wie rechtfertigen Sie Ausgaben für den Tourismus, wenn Sie zeitgleich in Kauf<br />
nehmen, dass riesige Konverteranlagen und Umspannwerke in Höhe des<br />
denkmalgeschützten Siedlungsbandes Moorriem errichtet werden und warum<br />
kommen solche Anlagen nicht ins Gewerbegebiet, wo sie hingehören?<br />
3. Wie ist es zu erklären, dass die <strong>Stadt</strong> eine Spende des Windparkbetreibers in Höhe<br />
von 50.000 € angenommen hat, was den Eindruck eines „Geschmäckles“ erweckt<br />
und einen Skandal darstellt?<br />
Die Bürgermeisterin beantwortete die Fragen von Herrn Mielcke.<br />
B. Manfred Beckers, Nordermoor 55, 26931 <strong>Elsfleth</strong><br />
Was passiert mit der Unterschriftenliste, die Windparkgegner im Rahmen der<br />
Bürgerbeteiligung der Verwaltung gegen die Errichtung des Windparks übergeben<br />
haben?<br />
Auch diese Frage von Herrn Beckers wurde von der Bürgermeisterin beantwortet.<br />
6
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 6.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 – Östlich der Möwenstraße – mit<br />
baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
(gleichzeitige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>)<br />
- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />
- Beschlussfassung über die Satzung -<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Ziel dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist es, eine Bebaubarkeit der Grundstücke östlich der Möwenstraße zu<br />
erreichen, die den heutigen Anforderungen an eine Bebaubarkeit von Baugrundstücken<br />
entspricht.<br />
Vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 09.10.2012 - TOP 6. - sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss am 23.10.2012 - TOP . - sind Vorschläge an den Rat zur<br />
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen<br />
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergangen.<br />
Ferner haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie der<br />
Verwaltungsausschuss in den vorgenannten Sitzungen empfohlen, den Bebauungsplan<br />
Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung als Satzung zu beschließen sowie gleichzeitig die<br />
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> zu beschließen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
a) Der Rat beschließt über die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den Empfehlungen des<br />
Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie des<br />
Verwaltungsausschusses.<br />
b) Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2 Abs. 1 und<br />
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung sowie<br />
der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />
der z. Z. geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der<br />
Möwenstraße - mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit<br />
Begründung als Satzung.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
enthält gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften nach §<br />
84 NBauO.<br />
7
c) Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2 Abs. 1 und<br />
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung sowie<br />
der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />
der z. Z. geltenden Fassung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen der<br />
nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
1. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband - OOWV, Brake<br />
2. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Leer<br />
3. EWE NETZ GmbH, Varel<br />
4. Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN), Bremen.<br />
wurden von Bürgermeisterin von der Kammer erläutert und vom Rat im Einzelnen<br />
beraten.<br />
Anschließend beschließt der Rat einstimmig über die abgegebenen Stellungnahmen<br />
der o. a. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Lfd.-Nr. 1 – 4)<br />
entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
sowie des Verwaltungsausschusses.<br />
Ferner beschließt der Rat einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2<br />
Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung<br />
sowie der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />
der z. Z. geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße -<br />
mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung als Satzung.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 53 - Östlich der Möwenstraße - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> enthält<br />
gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften nach § 84 NBauO.<br />
Außerdem beschließt der Rat einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, gemäß den §§ 2<br />
Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung<br />
sowie der §§ 10 und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in<br />
der z. Z. geltenden Fassung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong>.<br />
8
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
9
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 7.<br />
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Innenstadt-Kerngebiet – mit<br />
baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Ziel dieser 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist es, für das Grundstück Steinstraße 41/Nicolai-Platz (Flurstück 130/1,<br />
Flur 10, Gemarkung <strong>Elsfleth</strong>) eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen. Hier<br />
soll ein „Gemeindezentrum“ der Ev.-luth. Kirchengemeinde <strong>Elsfleth</strong> entstehen. Die<br />
südöstlich angrenzende Fläche wird in dem Zusammenhang neu beordnet<br />
entsprechend der vorhandenen Nutzung.<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> hat in der Sitzung am 10.07.2012 den Beschluss zur 7.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
gefasst.<br />
Entsprechend § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Änderung im beschleunigten<br />
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.<br />
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-<br />
Kerngebiet - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist gelegen in <strong>Elsfleth</strong>, westlich der Steinstraße, und<br />
umfasst Flächen an der Steinstraße, am Nicolai-Platz sowie an der Alten Straße<br />
(bestehend aus den Flurstücken 130/1, 129,128, 127 und 126/1 der Flur 10,<br />
Gemarkung <strong>Elsfleth</strong>).<br />
Der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung hat in der Sitzung am 09.10.2012<br />
- TOP 7. - sowie der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 23.10.2012 - TOP -<br />
empfohlen, den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-<br />
Kerngebiet - mit baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> als Entwurf mit der<br />
Begründung zu beschließen und gleichzeitig die öffentliche Auslegung zu beschließen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, den Entwurf der 7. Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - mit baugestalterischen<br />
Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> in der Fassung vom 09.10.2012 als Entwurf mit der<br />
Begründung und gleichzeitig die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes.<br />
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> enthält gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften<br />
nach § 84 NBauO.<br />
10
Beratung und Beschluss<br />
Der Rat beschließt einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, den Entwurf der 7.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - mit<br />
baugestalterischen Vorschriften der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> in der Fassung vom 09.10.2012 als<br />
Entwurf mit der Begründung und gleichzeitig die öffentliche Auslegung dieses<br />
Entwurfes.<br />
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A - Innenstadt-Kerngebiet - der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> enthält gemäß § 84 Abs. 6 NBauO baugestalterische Vorschriften<br />
nach § 84 NBauO.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
11
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 8.<br />
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Bezeichnung B-Plan Nr. 4 – <strong>Elsfleth</strong> – Neufassung – der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Aufstellungsbeschluss -<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Ziel dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong> ist es, eine Bebaubarkeit der Grundstücke im Geltungsbereich zu erreichen,<br />
die den heutigen Anforderungen an eine Bebaubarkeit von Baugrundstücken<br />
entspricht. Außerdem ist die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche Kindergarten an die<br />
vorhandene Nutzung der Grundstücke anzupassen.<br />
Aus diesem Grund haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung in der<br />
Sitzung am 09.10.2012 - TOP 8. - sowie der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am<br />
23.10.2012 - TOP - empfohlen, für den betroffenen Bereich einen neuen<br />
Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 4<br />
- <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong> ist gelegen in <strong>Elsfleth</strong>, westlich der Bundesstraße 212 und östlich des<br />
Wurplandtiefs, und umfasst Flächen beidseitig der Nelkenstraße, der Rosenstraße<br />
(südl. Teilstück), der Tulpenstraße (südl. Teilstück) und der Möwenstraße (östl.<br />
Teilstück).<br />
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung -<br />
kann nach den Regelungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten<br />
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB<br />
durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
handelt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />
wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschlossen.<br />
Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im<br />
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB.<br />
12
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung -<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Der Rat beschließt einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />
wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 4 der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschlossen.<br />
Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im<br />
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB.<br />
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung -<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 - <strong>Elsfleth</strong> - Neufassung - der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
13
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 9.<br />
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper<br />
- Beschlussfassung über die Stellungnahmen –<br />
- Beschlussfassung über die Herausnahme von Teilflächen aus dem<br />
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung –<br />
- Beschlussfassung der Änderung -<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Ziel dieser 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist die Darstellung eines<br />
Sonstigen Sondergebietes „Windenergieanlagen“ und der damit verbundene<br />
Ausschluss von Anlagen außerhalb der dargestellten Flächen.<br />
Vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 13.09.2012 - TOP 7. - sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss am 02.10.2012 - TOP V./1. - sind Vorschläge an den Rat<br />
zur Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen<br />
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der<br />
Öffentlichkeit ergangen.<br />
Die Stellungnahmen sowie die Vorschläge des Ausschusses zur Behandlung dieser<br />
Stellungnahmen sind aus der Anlage, die dem <strong>Protokoll</strong> über die Sitzung vom<br />
13.09.2012 beigefügt ist, zu ersehen.<br />
Ferner haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie der<br />
Verwaltungsausschuss in den o. a. Sitzungen empfohlen, Teilflächen aus dem<br />
Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
herauszunehmen.<br />
Der dadurch geänderte Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> umfasst den aus dem der Ladung als Anlage beigefügten Lageplan<br />
ersichtlichen Bereich.<br />
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
reduziert sich dadurch von bisher 132,1 ha auf eine Größe von jetzt 101,8 ha.<br />
Außerdem haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie der<br />
Verwaltungsausschuss in den o. a. Sitzungen empfohlen, die 2.<br />
Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung zu beschließen.<br />
14
Beschlussvorschlag<br />
a)<br />
Der Rat beschließt über die abgegebenen Stellungnahmen der<br />
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />
1. Landkreis Wesermarsch, Brake<br />
2. NABU Wesermarsch, Brake<br />
3. Naturschutzverband Niedersachsen e.V., Hannover<br />
4. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband - OOWV, Brake<br />
5. Bundeseisenbahnvermögen, Hannover<br />
6. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg<br />
7. Ericsson Service GmbH, Düsseldorf<br />
8. Gemeinde Ovelgönne<br />
9. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg –<br />
Luftfahrtbehörde -<br />
10. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg<br />
11. TenneT TSO GmbH, Lehrte<br />
12. NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg<br />
13. Moorriem-Ohmsteder Sielacht, Brake<br />
14. Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie, Hannover<br />
B. Öffentlichkeit<br />
1. Dr. Stefanie Minzenmay / Michael Diehl, Neuss / <strong>Elsfleth</strong>, Moordorf, Höfeweg<br />
11<br />
2a. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />
2b. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />
3. Imke und Peter van Mark, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 51<br />
4.Edith Koschnik, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 29<br />
5. Bernd Eylers, 27798 Hude-Lintel, Schnitthilgenloh 2<br />
6. Annegret und Siegfried lütke Zutelgte, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Dalsper 29<br />
7. Hannelore Winterhoff, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Albert-Gräper-Straße 21<br />
8. Monika Jung, 26160 Bad Zwischenahn, Schoosters Kamp 6<br />
9. Wilhelm Magnus, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 21<br />
10. Frank Hoting, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Kirchweg 4<br />
11. Kathrin Bümmerstede, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 10<br />
12. Andreas Gärtner-Kunkel/Ingrid Kunkel, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 53<br />
13. Manfred Beckers/Rolf Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />
14. Manfred Beckers, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />
14a Unterschriftenliste / 805 Unterschriften<br />
15. Harald Vahrenkamp, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 24<br />
16. Lore und Günther Stalling, 26939 Ovelgönne, Oberströmische Seite 12<br />
17. Anke Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 1<br />
18. Cordula Rehbehn, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 27<br />
19. Cornelia Rehberg,<br />
20. Gisela Koopmann, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Burwinkel, Vogelsangweg 2a<br />
21. Storchenpflegestation Wesermarsch e.V., 27804 Berne, Storchenweg 6<br />
22. BSH Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V., 26203<br />
Wardenburg, Gartenweg 5.<br />
15
entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
sowie des Verwaltungsausschusses.<br />
b)<br />
Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, Teilflächen aus dem Geltungsbereich der<br />
2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> auf Grund der Ergebnisse der<br />
Abwägung von Stellungnahmen herauszunehmen.<br />
c)<br />
Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, die 2. Flächennutzungsplanänderung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in<br />
der z. Z. geltenden Fassung.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen der<br />
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />
1. Landkreis Wesermarsch, Brake<br />
2. NABU Wesermarsch, Brake<br />
3. Naturschutzverband Niedersachsen e.V., Hannover<br />
4. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband - OOWV, Brake<br />
5. Bundeseisenbahnvermögen, Hannover<br />
6. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg<br />
7. Ericsson Service GmbH, Düsseldorf<br />
8. Gemeinde Ovelgönne<br />
9. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg –<br />
Luftfahrtbehörde -<br />
10. Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg<br />
11. TenneT TSO GmbH, Lehrte<br />
12. NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg<br />
13. Moorriem-Ohmsteder Sielacht, Brake<br />
14. Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie, Hannover<br />
B. Öffentlichkeit<br />
1. Dr. Stefanie Minzenmay / Michael Diehl, Neuss / <strong>Elsfleth</strong>, Moordorf, Höfeweg<br />
11<br />
2a. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />
2b. Ute und Dr. Albrecht Ziburski, Garten Moorriem, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Huntorf 1<br />
3. Imke und Peter van Mark, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 51<br />
4. Edith Koschnik, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 29<br />
5. Bernd Eylers, 27798 Hude-Lintel, Schnitthilgenloh 2<br />
6. Annegret und Siegfried lütke Zutelgte, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Dalsper 29<br />
7. Hannelore Winterhoff, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Albert-Gräper-Straße 21<br />
8. Monika Jung, 26160 Bad Zwischenahn, Schoosters Kamp 6<br />
9. Wilhelm Magnus, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Butteldorf, Höfeweg 21<br />
10. Frank Hoting, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Kirchweg 4<br />
11. Kathrin Bümmerstede, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 10<br />
16
12. Andreas Gärtner-Kunkel/Ingrid Kunkel, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 53<br />
13. Manfred Beckers/Rolf Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />
14. Manfred Beckers, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 55<br />
14a Unterschriftenliste / 805 Unterschriften<br />
15. Harald Vahrenkamp, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Eckfleth, Neddenkamp 24<br />
16. Lore und Günther Stalling, 26939 Ovelgönne, Oberströmische Seite 12<br />
17. Anke Mielcke, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Neuenbrok, Niederhörne 1<br />
18. Cordula Rehbehn, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Nordermoor 27<br />
19. Cornelia Rehberg,<br />
20. Gisela Koopmann, 26931 <strong>Elsfleth</strong>, Burwinkel, Vogelsangweg 2a<br />
21. Storchenpflegestation Wesermarsch e.V., 27804 Berne, Storchenweg 6<br />
22. BSH Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V., 26203<br />
Wardenburg, Gartenweg 5,<br />
wurden von Bürgermeisterin von der Kammer erläutert und vom Rat im Einzelnen<br />
beraten.<br />
Während der eingehenden Beratung erklärte Beigeordneter Wenzel, dass er nach<br />
Durchsicht der Stellungnahmen der Naturschutzbehörden/-verbände, die sich alle<br />
gegen das Aufstellen dieser Industrieanlagen aussprechen, der<br />
Flächennutzungsplanänderung nicht zustimmt.<br />
Ratsherr Böner merkte an, dass auf Grund der gutachterlichen Stellungnahme der<br />
AGSTA-Nordstadt aus Hannover die Fläche der Flächennutzungsplanänderung von<br />
132 ha auf 101,8 ha - das entspricht ca. 25 % - reduziert wird.<br />
Ratsherr Kortlang bemängelte, dass ein Fachbüro eine gutachterliche Stellungnahme<br />
erstellt, die von den späteren Windparkbetreibern bezahlt wird. Aus seiner Sicht<br />
sollten die bestehenden Windparks durch Repowering mehr Leistung erhalten. Ein<br />
weiterer Windpark-Standort ist für <strong>Elsfleth</strong> nicht tragbar. Er stimmt daher gegen die<br />
Flächennutzungsplanänderung.<br />
Stellv. Bürgermeister Osterloh erklärte, dass er pro Windkraft eingestellt ist. <strong>Elsfleth</strong><br />
braucht kein Kohlekraftwerk und auch keinen NORGER-Strom. Das vorhandene<br />
Potential von <strong>Elsfleth</strong> (norddeutsche Tiefebene mit gutem Wind) muss genutzt werden,<br />
da die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> dringend auf die Gewerbesteuereinnahmen angewiesen ist, um die<br />
Begehrlichkeiten (z. B. neuer Sportplatz) zu decken. Er stimmt daher für die<br />
Flächennutzungsplanänderung.<br />
Anschließend beschließt der Rat mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen sowie 2<br />
Stimmenthaltungen, über die abgegebenen Stellungnahmen der o. a. Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange (Lfd.-Nr. 1 – 14) sowie der Öffentlichkeit (Lfd.-<br />
Nr. 1 – 22) entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie des Verwaltungsausschusses.<br />
Außerdem beschließt der Rat mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen sowie 2<br />
Stimmenthaltungen, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, die Herausnahme von Teilflächen aus dem<br />
Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> auf Grund der<br />
Ergebnisse der Abwägung von Stellungnahmen.<br />
17
Der dadurch geänderte Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> umfasst den aus dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten<br />
Lageplan ersichtlichen Bereich.<br />
Ferner beschließt der Rat mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen sowie 2<br />
Stimmenthaltungen, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, die 2. Flächennutzungsplanänderung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der Begründung auf Grund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) in der z. Z. geltenden Fassung.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 5<br />
Stimmenthaltungen 2<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
18
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 10.<br />
- Flächen östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper –<br />
- Flächen für Windenergieanlagen –<br />
- Verbindliche Bauleitplanung –<br />
- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes -<br />
Sach- und Rechtslage<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 13.09.2012 -<br />
TOP 7. - ist die Beschlussempfehlung für den Rat zum Feststellungsbeschluss für die<br />
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ergangen.<br />
Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>, der<br />
entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
am 13.09.2012 geändert wurde, umfasst den aus dem der Ladung als Anlage<br />
beigefügten Lageplan ersichtlichen Bereich.<br />
Mit der 2. Flächennutzungsplanänderung erfolgt eine Darstellung eines Sonstigen<br />
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ für Flächen östlich<br />
von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper.<br />
Es soll jetzt mit der anschließenden verbindlichen Bauleitplanung für das Sondergebiet<br />
begonnen werden.<br />
Es ist daher zu beschließen, für die Flächen im Bereich der 2. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper einen<br />
Bebauungsplan aufzustellen.<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung am 09.10.2012 -<br />
TOP 10. - ist vorgeschlagen worden, einen entsprechenden Bebauungsplan<br />
aufzustellen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, für die Flächen im Bereich der 2.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> östlich von Bardenfleth /<br />
Eckfleth / Dalsper einen Bebauungsplan aufzustellen.<br />
19
Beratung und Beschluss<br />
Der Rat beschließt mit Stimmenmehrheit, bei 5 Gegenstimmen, wie vom Ausschuss<br />
für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen,<br />
wie folgt:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen im Bereich der 2.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes östlich von Bardenfleth / Eckfleth / Dalsper<br />
beschlossen. Das Gebiet wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung<br />
„Windenergieanlagen“ festgesetzt.<br />
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B-Plan Nr. 52 - Windpark Bardenfleth -<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 - Windpark Bardenfleth - der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 15<br />
Nein-Stimmen 5<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
20
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 11.<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 – Ostseite der Bundesstraße 212 –<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
- Beschlussfassung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens -<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Ziel dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der Bundesstraße 212 -<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist es, die für das Grundstück Oberrege 17 festgelegte Festsetzung<br />
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken<br />
dienende Gebäude und Einrichtungen“, die entsprechend der derzeitigen Nutzung<br />
erfolgt ist, aufzuheben (da die jetzige Nutzung durch die Ev.-luth. Kirchengemeinde<br />
<strong>Elsfleth</strong> aufgegeben werden wird) und für das Grundstück Oberrege 17 mit<br />
Gartengrundstück eine andere Nutzung festzulegen.<br />
Aus diesem Grund haben der Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung in der<br />
Sitzung am 09.10.2012 - TOP 9. - sowie der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am<br />
23.10.2012 - TOP - daher empfohlen, für den betroffenen Bereich ein Verfahren zur 1.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Elsfleth</strong> einzuleiten.<br />
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />
Bundesstraße 212 - umfasst die Flurstücke 140/1 und 138/3 der Flur 10, Gemarkung<br />
<strong>Elsfleth</strong>.<br />
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 soll nach den Regelungen<br />
des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung<br />
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um<br />
einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Rat beschließt, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung sowie<br />
vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />
wird ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />
Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> (1. Änderungsverfahren) eingeleitet.<br />
Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im<br />
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB.<br />
21
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />
Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage<br />
beigefügten Lageplan dargestellt.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Zunächst führte die Verwaltung in Ergänzung der Sach- und Rechtslage aus, dass<br />
geplant ist, für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung die Festsetzung eines<br />
Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gesundheitszentrum“<br />
vorzusehen.<br />
Anschließend beschließt der Rat einstimmig, wie vom Ausschuss für Wirtschaft und<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung sowie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, wie folgt:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung<br />
wird ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />
Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> (1. Änderungsverfahren) eingeleitet. Das Gebiet<br />
wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheitszentrum“<br />
festgesetzt.<br />
Entsprechend § 13 a BauGB erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im<br />
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB.<br />
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 - Ostseite der<br />
Bundesstraße 212 - der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist in dem diesem <strong>Protokoll</strong> als Anlage<br />
beigefügten Lageplan dargestellt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
22
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 12.<br />
Erlass einer Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2013<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Es wird auf die Beschlussvorlage des Finanzausschusses am 11.20.2012 verwiesen.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen, keine neue<br />
Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2013 zu erlassen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 18<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 2<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
23
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 13.<br />
Festlegung von wesentlichen Produkten gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschließt, die in der Ladung als Anlage aufgeführten<br />
Produkte als wesentliche Produkte zu kennzeichnen.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> beschließt einstimmig, die in der Anlage aufgeführten<br />
Produkte als wesentliche Produkte zu kennzeichnen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
24
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 14.<br />
Unterrichtung über eine Zinsanpassung für ein Kommunaldarlehen bei der<br />
Bremer Landesbank<br />
(Verwaltungsausschuss am 23.10.2012)<br />
Die Verwaltung unterrichtete den Rat über eine Zinsanpassung für ein<br />
Kommunaldarlehen in Höhe von 190.388,63 € bei der Bremer Landesbank. Das<br />
Darlehen ist bis zum 31.12.2014 getilgt.<br />
25
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 15.<br />
Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über die Entschädigung der Mitglieder<br />
des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder<br />
(Entschädigungssatzung)<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Es hat sich als notwendig erwiesen, die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über die<br />
Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden<br />
Ausschussmitglieder (Entschädigungssatzung) zu ändern. Damit ist aber keine<br />
inhaltliche Änderung verbunden. Mit der beigefügten Änderungssatzung wird<br />
lediglich ein Fehler berichtigt und der Sachverhalt in zwei Fällen klargestellt.<br />
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2012 einstimmig<br />
beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die der Ladung beigefügte Änderungssatzung zu<br />
beschließen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung<br />
der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Der Rat beschloss einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />
Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden<br />
Ausschussmitglieder.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
26
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 16.<br />
Einrichtung einer Schwerpunktschule für inklusive Grundschulen in <strong>Elsfleth</strong><br />
Sach- und Rechtslage<br />
Auf das <strong>Protokoll</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Jugendpflege, Sport und Schulen<br />
sowie Soziales am 27.09.2012 wird verwiesen.<br />
Dort wurde einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss und Rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag vorzulegen:<br />
Es wird vorgeschlagen, dass der Rat beschließt, dass ab dem Schuljahr 2013/14 die<br />
Grundschule <strong>Elsfleth</strong>-Lienen als Schwerpunktschule für den sonderpädagogischen<br />
Förderbereich „geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen<br />
und Hören“ gebildet wird. Vorrangig sollen die Möglichkeiten einer ortsnahen<br />
Beschulung im Einzelfall geprüft und genutzt werden.<br />
Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt. Das<br />
Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Verwaltung geht davon aus, dass der<br />
Verwaltungsausschuss dem vorgenannten Beschlussvorschlag folgt.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Sitzungsvorlage ein Fehler enthalten ist. Bei<br />
Sach-und Rechtslage, letzter Absatz muss es richtig heißen:<br />
„Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt“. Das<br />
Original wurde bereits geändert.<br />
Der Verwaltungsausschuss beschloss am 23.10.2012 einstimmig, dem<br />
Beschlussvorschlag zu folgen.<br />
Der Rat beschloss einstimmig, dass ab dem Schuljahr 2013/14 die Grundschule<br />
<strong>Elsfleth</strong>-Lienen als Schwerpunktschule für den sonderpädagogischen Förderbereich<br />
„geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören“<br />
gebildet wird. Vorrangig sollen die Möglichkeiten einer ortsnahen Beschulung im<br />
Einzelfall geprüft und genutzt werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
27
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 17.<br />
Kündigung des Vertrages über die Beschulung der Schulkinder aus dem<br />
<strong>Elsfleth</strong>er Ortsteil Sandfeld<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Auf das <strong>Protokoll</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Jugendpflege, Sport und Schulen<br />
sowie Soziales am 27.09.2012 wird verwiesen.<br />
Dort wurde einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss und Rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag vorzulegen:<br />
Der Vertrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Brake über die Beschulung der Sandfelder<br />
Kinder ist ab dem Schuljahr 2013/14 für die neu einzuschulenden Kinder zu kündigen.<br />
Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt. Das<br />
Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Verwaltung geht davon aus, dass der<br />
Verwaltungsausschuss dem vorgenannten Beschlussvorschlag folgt.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Sitzungsvorlage ein Fehler enthalten ist. Bei<br />
Sach-und Rechtslage, letzter Absatz muss es richtig heißen:<br />
„Die Sitzung des Verwaltungsausschusses findet ebenfalls am 23.10.2012 statt“. Das<br />
Original wurde bereits geändert.<br />
Der Verwaltungsausschuss beschloss am 23.10.2012 einstimmig, dem<br />
Beschlussvorschlag zu folgen.<br />
Der Rat beschloss einstimmig, den Vertrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> mit der <strong>Stadt</strong> Brake über<br />
die Beschulung der Sandfelder Kinder ab dem Schuljahr 2013/14 für die neu<br />
einzuschulenden Kinder zu kündigen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
28
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 18.<br />
Positionspapier der Kitaleitungen im Landkreis Wesermarsch hinsichtlich der<br />
Überarbeitung des KitaG (Antrag der SPD/CDU-Gruppe)<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Die SPD/CDU-Gruppe hat mit Schreiben vom 10.07.2012 beantragt, das<br />
Positionspapier der Kitaleitungen im Landkreis auf die Tagesordnung des Ausschusses<br />
für Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales zu setzen. Eine Kopie des Papiers<br />
war der Sitzungsvorlage beigefügt. Damit werden verschiedene Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der Mindeststandarte in der Kinderbetreuung gefordert, wie z.B. eine<br />
dritte Kraft in Kinderkrippen.<br />
Die Sitzung des Ausschusses findet am 18.10.2012 statt.<br />
Außerdem wurde das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung des<br />
Verwaltungsausschusses am 23.10.2012 genommen.<br />
Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Der Ausschuss für Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales hat am 18.10.2012<br />
einstimmig beschlossen, dass an den Rat die Empfehlung gehen soll, das<br />
Positionspapier der Kita-Leitungen in Bezug auf eine Verbesserung der personellen<br />
und finanziellen Ausstattung der Träger zu unterstützen.<br />
Der Verwaltungsausschuss beschloss am 23.10.2012 einstimmig, dem<br />
Beschlussvorschlag zu folgen.<br />
An den Rat erging daher folgender Beschlussvorschlag:<br />
Das Positionspapier der Kita-Leitungen in Bezug auf eine Verbesserung der<br />
personellen und finanziellen Ausstattung der Träger wird vom Rat unterstützt.<br />
Der Rat beschloss einstimmig, das Positionspapier der Kita-Leitungen in Bezug auf<br />
eine Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Träger zu<br />
unterstützen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
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Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 19.<br />
Umwandlung einer vorhandenen Kindergartengruppe zur Krippengruppe im<br />
Evangelischen Kindergarten<br />
Sach- und Rechtslage<br />
Auf die Sitzungsvorlage für den Ausschuss Jugendpflege, Sport und Schulen sowie<br />
Soziales am 18.10.2012 wird verwiesen. Darin wird vorgeschlagen, folgendes zu<br />
beschließen:<br />
Die Ev. - Luth. Kirche wird beauftragt, im Ev. - Luth. Kindergarten, Peterstr., eine<br />
Krippengruppe für 15 Kinder durch Umwandlung einer bestehenden Regelgruppe zu<br />
schaffen und evtl. benötigte Fördermittel beim Landkreis zu beantragen. Die<br />
Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel bei der Landesschulbehörde für die<br />
Umbaumaßnahmen zu beantragen.<br />
Außerdem wird der gleiche Beschlussvorschlag in der Sitzung des<br />
Verwaltungsausschusses am 23.10.2012 beraten.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob der Beschlussempfehlung gefolgt wird.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Aufgrund von bevorstehenden Änderungen der Förderrichtlinie für den Ausbau der<br />
Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT-Richtlinie) hat der Ausschuss für<br />
Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales am 18.10.2012 den vorgenannten<br />
Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass der Vorschlag an den Rat nur unter der<br />
Voraussetzung der Förderfähigkeit und gesicherten Finanzierung erfolgen soll. Es<br />
wurde einstimmig beschlossen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.<br />
Auch der Verwaltungsausschuss folgte einstimmig der Beschlussempfehlung.<br />
An den Rat wurde folgende Beschlussempfehlung gegeben:<br />
Die Ev. - Luth. Kirche wird unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit und<br />
gesicherten Finanzierung beauftragt, im Ev. - Luth. Kindergarten, Peterstr., eine<br />
Krippengruppe für 15 Kinder zu schaffen und evtl. benötigte Fördermittel beim<br />
Landkreis zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel bei der<br />
Landesschulbehörde für die Maßnahme zu beantragen.<br />
Der Rat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />
Die Ev. - Luth. Kirche wird unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit und<br />
gesicherten Finanzierung beauftragt, im Ev. - Luth. Kindergarten, Peterstr., eine<br />
Krippengruppe für 15 Kinder zu schaffen und evtl. benötigte Fördermittel beim<br />
Landkreis zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel bei der<br />
Landesschulbehörde für die Maßnahme zu beantragen.<br />
30
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 20<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
31
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 20.<br />
Antrag von DIE LINKE zur Vermögenssteuer<br />
Sach- und Rechtslage<br />
DIE LINKE im <strong>Stadt</strong>rat <strong>Elsfleth</strong> hat den der Ladung beigefügten Antrag zur<br />
Vermögenssteuer eingereicht.<br />
Beratung und Beschluss<br />
Ratsherr Di Benedetto begründete zunächst seinen Antrag zur Vermögenssteuer.<br />
Ratsherr Thümler von der CDU/SPD-Gruppe stellte anschließend den Antrag auf<br />
Nichtbefassung nach § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Geschäftsordnung und begründete das<br />
mit der fehlenden Zuständigkeit des Rates.<br />
Der Ratsvorsitzende gab anschließend nach Abs. 2 den Vertretern der im Rat<br />
vertretenen Fraktionen und Gruppen Gelegenheit zur Stellungnahme.<br />
Der Antrag auf Nichtbefassung wurde abschließend mit Stimmenmehrheit bei 4<br />
Gegenstimmen angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Durch Beschluss festgesetzte Zahl der Gremiumsmitglieder 23<br />
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 20<br />
Davon stimmberechtigt 20<br />
Ja-Stimmen 16<br />
Nein-Stimmen 4<br />
Stimmenthaltungen 0<br />
Ungültige Stimmen 0<br />
Anschließend erklärte die Bürgermeisterin, dass sie die von DIE LINKE beantragte<br />
Beschlussfassung für rechtlich bedenklich halte.<br />
Die Einführung einer Vermögenssteuer fällt nicht in den Kompetenzbereich der<br />
Kommunalparlamente, sondern ist eindeutig Bundesangelegenheit und fällt in die<br />
Gesetzgebungskompetenz des Bundestages.<br />
Die politische Willensbildung ist Aufgabe der Parteien und fließt dann über die<br />
Abgeordneten und die Sitzverteilung und Abstimmungen in die<br />
Gesetzgebungsverfahren ein.<br />
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Es ist nicht Aufgabe der Räte, die Städte und die Bürgermeister für bestimmte Wahl-<br />
und Parteiprogramme zu instrumentalisieren. Auch andere Parteien können sich dann<br />
bestimmte populistische Themen greifen und ähnliche Anträge stellen (Abschaffung<br />
von Steuern, Mindestrente, für oder gegen Betreuungsgeld). Sollen die Bürgermeister<br />
dann für die Parteien Wahlkampf machen und sich in ihrer Funktion als<br />
Repräsentanten ihrer Städte entsprechend verwenden? Die großen Parteien mit großen<br />
Mehrheiten in den Räten hätten damit ja leichtes Spiel!<br />
Wegen erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Beschlüsse betonte die<br />
Bürgermeisterin, dass sie einen solchen Beschluss einer genauen Rechtsprüfung<br />
unterziehen würde.<br />
33
Körperschaft: <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Gremium: Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Sitzung am: 23.10.2012<br />
Tagesordnungspunkt 21.<br />
Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten<br />
Die Bürgermeisterin griff einige Schlagzeilen aus der Presse auf, wie<br />
- Aktueller Haushaltsplan im Rahmen<br />
- Verwaltung will an Steuerschraube drehen und Geld in klamme Kasse spülen<br />
- Kreisfinanzen verzeichnen mehr Einnahmen als erwartet<br />
und bestätigte, dass die Verwaltung im Haushaltsjahr 2012 die Aufträge der Politik<br />
abgearbeitet und den Finanzrahmen eingehalten habe. Sie verkündete, dass sogar<br />
einige Steuereinnahmen mehr als erwartet geflossen sind. Sie gab aber zu bedenken,<br />
dass dieser Umstand besonderen Transaktionen zuzurechnen ist, die nicht dauerhaft zu<br />
Steuermehreinnahmen führen!<br />
Das Gewerbesteueraufkommen wird sinken. Absehbar um mehr als ½ Million und das<br />
in Zeiten von Haushaltssicherungskonzepten, wo strenge Auflagen zu freiwilligen<br />
Ausgaben bestehen und zeitgleich diverse Begehrlichkeiten bestehen. Sie mahnte an,<br />
sich um die Finanzen rechtzeitig Gedanken zu machen. Und hier dürfe es keine Tabus<br />
geben.<br />
Da der Landkreis offensichtlich zeitgleich über mehr Einnahmen verfügt als erwartet,<br />
richtete sie den Blick auf die Kreisumlage, die mit fast 60 Punkten einen Spitzenplatz<br />
in ganz Niedersachsen einnimmt, was in einem deutlichen Missverhältnis zur<br />
Leistungsfähigkeit der Kommunen im Kreisgebiet steht. Hier seien auch die<br />
Abgeordneten im Kreistag gefordert, die kommunalen Interessen zu vertreten.<br />
Im Weiteren ging die Bürgermeisterin auf den Netzentwicklungsplan ein, für den die<br />
Bundesnetzagentur eine allgemeine Bürgerbeteiligung via Internetpublikation eröffnet<br />
hat. Bis zum 2. November können Bürger hierzu Eingaben machen. Sie berichtete,<br />
dass der Verwaltungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> dazu in seiner heutigen Sitzung<br />
entschieden hat, hierzu ebenfalls eine Stellungnahme zu fertigen, weil in den<br />
Planunterlagen der Eindruck entsteht, dass in <strong>Elsfleth</strong> zumindest von einer<br />
genehmigten Schaltanlage ausgegangen wird. Bei einigen Szenarien scheint es so, dass<br />
auch ein Umspannwerk unterstellt wird. Diese Annahmen wären falsch und die <strong>Stadt</strong><br />
wird dazu eine mit dem Landkreis Wesermarsch abgestimmte Stellungnahme fertigen.<br />
Bereits im Rahmen der Einwohnerfragestunde unter Pkt. 5. der Tagesordnung hatte die<br />
Bürgermeisterin einen Beschluss des Verwaltungsausschusses bekannt gemacht, der<br />
sich mit dem möglichen Standort für HGÜ-Anschlüsse mit entsprechenden<br />
Anlagen und einem Umspannwerk befasst und entschieden hat, dass die <strong>Stadt</strong> sich<br />
nicht an der Standortsuche und Alternativen in <strong>Elsfleth</strong> beteiligen wird.<br />
34
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde hat die Bürgermeisterin bestätigt, dass ein<br />
Bauantrag auf Errichtung einer Schaltanlage an den Landkreis Wesermarsch<br />
weitergeleitet wurde; die <strong>Stadt</strong> habe bei Prüfung des Antrages, der aus mehreren<br />
kleinen Einzelmaßnahmen besteht, ein privilegiertes Vorhaben unterstellt und keine<br />
Ablehnungsgründe gesehen. Eine Genehmigung ist aber bisher nicht erteilt.<br />
Tagesordnungspunkt 22.<br />
Bericht der Ausschüsse über wichtige Angelegenheiten, die nicht der<br />
Beschlussfassung des Rates unterliegen<br />
Es wurde aus folgenden Ausschüssen berichtet:<br />
Ausschuss für Jugendpflege, Sport und Schulen sowie Soziales<br />
Bericht: Ratsherr Thümler<br />
Ferienspaßkommission<br />
Bericht: Ratsherr Böner<br />
Tagesordnungspunkt 23.<br />
Anträge und Anfragen<br />
Es lagen keine Anträge und Anfragen vor.<br />
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