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NIEDERSCHRIFT - Die Grünen

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2006<br />

<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />

III/2007<br />

über die am Donnerstag, den 8. März 2007 im Sitzungszimmer abgehaltene öffentliche Gemeinderatssitzung.<br />

Bürgermeister Hubert Kirchmair als Vorsitzender<br />

Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22.05 Uhr<br />

Anwesende Gemeinderäte: Werner Grosch, Ing. Mag. Anton Peskoller, Alfons Pfeifer, Daniela Pienz, Martin<br />

Nock, Aloisia Klingenschmid, Gebhard Schmiederer, Andrea Eberle, Rupert Oberhauser, Josef Riepler<br />

Entschuldigt ferngeblieben: Heinrich Baumgartner jun., DI Gerhard Neuner<br />

Ersatz: Margret Fuisz, Manfred Larcher<br />

Zuhörer: 3 – (2 Zuhörer verlassen nach dem vorgezogenen Punkt 9 die Sitzung)<br />

Punkt 8 (Freiwillige Feuerwehr Ampass, Ankauf von Einsatzbekleidung) wird mit 13 gegen 0<br />

Stimmen auf die Tagesordnung gesetzt. Punkt 9 (Grogger Hans Georg und Elisabeth; Einräumung<br />

einer <strong>Die</strong>nstbarkeit auf dem Gst. 1405 KG Ampass, Abschluss des <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrages<br />

wird mit 13 gegen 0 Stimmen auf die Tagesordnung gesetzt. Punkt 10 betrifft somit „Anträge,<br />

Anfragen und Allfälliges“<br />

Da die betroffenen Eheleute Grogger der Sitzung beiwohnen, wird der nachträglich auf die Tagesordnung<br />

gesetzte Punkt 9 in der Behandlung vorgezogen und am Beginn der Sitzung behandelt.<br />

1. Genehmigung des Protokolls vom 8.2. 2007<br />

2. Volksschule – Ankauf von Außenjalousien<br />

Tagesordnung<br />

3. Örtliche Raumordnung – Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Gemeindezentrum bis<br />

Gröbentalweg – Auftragsvergabe<br />

4. Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2007 – Verordnung gem. § 10 (2) Tiroler Waldordnung<br />

5. Neubesetzung eines Ersatzmitgliedes in den Gemeindevorstand gem. § 79 TGWO idgF.<br />

6. Sozialer Wohnbau beim „Deml“ – Neuverlegung des Abwasserkanals; Abschluss einer Vereinbarung<br />

mit dem Grundeigentümer


7. Erschließungskostenförderung<br />

2007<br />

8. Freiwillige Feuerwehr Ampass – Ankauf von Einsatzbekleidung<br />

9. Grogger Hans Georg und Elisabeth; Einräumung einer <strong>Die</strong>nstbarkeit auf dem Gst. 1405 KG Ampass,<br />

Abschluss des <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrages<br />

10. Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

Beschlüsse<br />

Zu Punkt 1.: Das Protokoll vom 8. 2. 2007 wird vom Gemeinderat mit 10 gegen 0 Stimmen genehmigt.<br />

GR Pfeifer zu Punkt 8 der Niederschrift auf Seite 2003 – er hat festgestellt, dass es sich bei diesem Punkt um<br />

eine Personalangelegenheit handelt und die Öffentlichkeit ausgeschlossen hätte werden müssen, was trotz<br />

Hinweis darauf nicht geschah.<br />

GR Gebhard Schmiederer: es gibt zwei Protokolle aus der Vergangenheit die nicht beschlossen bzw. abgelehnt<br />

wurden. Er verweigert wieder die Abstimmung, und zwar solange bis diese Sachen geklärt sind.<br />

Zu Punkt 2.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen, für die Volksschule 26 Stück Außenjalousien<br />

mit Kurbelantrieb sowie 4 Stück Faltstores für den Begegnungsraum inkl. Montage anzukaufen. Der Auftrag<br />

wird der Firma DolenzGollner Sonnenschutztechnik Ing. Wagner GmbH in Innsbruck, Grabenweg 12, auf<br />

Grund des schriftlichen Angebotes vom 13.2.2007 als Billigstbieter um den Betrag von € 5.781,60 inkl. 20 %<br />

MWSt. vergeben.<br />

<strong>Die</strong> Bedeckung ist bis zu einem Betrag von € 4.500,-- aus dem Voranschlag 2007 gegeben. Der aushaftende<br />

Betrag von ca. € 1.300,-- findet seine Bedeckung aus der HHSt. 2/990000 + 963000 - Rechnungsergebnis Vorjahr.<br />

Zu Punkt 3.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen den Auftrag zur Erstellung eines Bebauungsplanes<br />

für den Bereich vom Gemeindezentrum in östlicher Richtung bis Gröbentalweg der Firma Prof.<br />

Mag. Arch. Siegbert Haas in 6020 Innsbruck, Knappenweg 14, auf Grund des schriftlichen Angebotes als Billigstbieter<br />

um den Pauschalbetrag von € 2.450,-- ohne MWSt. zu vergeben. Mit diesem Pauschalbetrag sind<br />

alle Kosten abgedeckt. Der genaue Leistungsumfang wird in einem verbindlichen Auftragsschreiben festgelegt.<br />

Diskussion und Wortmeldung:<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass fünf Angebote eingegangen sind. <strong>Die</strong> Angebote wurden geprüft. Das billigste<br />

Angebot stellte dabei Herr Arch. Mag. Haas. Der Bgm. bezieht sich auf das Angebot der Firma PLAN ALP,<br />

welches nach seinem Dafürhalten am besten ausgearbeitet ist, und würde dieses favorisieren.<br />

GR Ing. Mag. Anton Peskoller seinerseits stellt fest, dass er deswegen Herrn Arch. Haas eingeladen hat, da er<br />

ihn als sehr kompetenten Fachmann kennt. Herr Arch. Haas ist zudem als Lehrer tätig und könnte dem Gemeinderat<br />

auch an Hand anderer Dörfer Einblick in die Raumordnung geben. Aus diesem Grund spricht sich<br />

GR Mag. Peskoller für Herrn Haas aus.<br />

Auch GR Manfred Larcher kennt Herrn Mag. Haas und teilt die positive Sichtweise des GR Peskoller.<br />

Zu Punkt 4.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes<br />

für den Gemeindewaldaufseher die Umlage für die Waldeigentümer entsprechend dem § 10 der Tiroler<br />

Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005 für das Jahr 2007 mit € 7.663,95 für den Wirtschaftswald und mit €<br />

28,79 für den Schutzwald im Ertrag festzusetzen. <strong>Die</strong>se Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in<br />

Kraft.<br />

Zu Punkt 5.: Auf Grund des schriftlichen Vorschlages der Gemeinderatspartei „Gemeindeliste – GEL“ wird


2008<br />

nach dem Ausscheiden des Gemeinderates Mag. Eberhard Reisigl, Herr Rupert Oberhauser, wh. in 6060 Ampass,<br />

Römerstraße 1b, als Ersatzmitglied in den Gemeindevorstand namhaft gemacht.<br />

Zu Punkt 6.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen, mit Herrn Steixner Gerhard, wh. in 6060<br />

Ampass, Römerstraße 5 nachstehende Vereinbarung abzuschließen:<br />

I.<br />

Herr Steixner Gerhard ist Eigentümer der Gp. 62/1 EZ 90004 GB 81002 KG Ampass. <strong>Die</strong>se Grundparzelle ist<br />

im gültigen Flächenwidmungsplan als Freiland mit der Kennzeichnung Wald ausgewiesen.<br />

II.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde Ampass erneuert im Herbst 2006 den bisher im Privatbesitz befindlichen Abwasserkanal vom<br />

„Deml“ bis zur Einbindung in den Bestandskanal beim Sportplatz, und übernimmt den Kanal ins öffentliche<br />

Kanalnetz. Verlegt wird ein PE-Rohr mit einem Durchmesser von 200 mm. Auf dem gegenständlichen Grundstück<br />

wird ein Kanalschacht errichtet.<br />

III.<br />

Herr Steixner stimmt der Verlegung eines Abwasser-Sammelkanals in seiner Gp. 62/1 unter Einhaltung der<br />

nachstehenden Bedingungen zu:<br />

1. Es ist sicher zu stellen, dass keine Oberflächenwässer vom oberhalb des Waldgrundstückes befindlichen<br />

Feldes in den Wald gelangen können. Dazu verpflichtet sich die Gemeinde ehestens einen Erdwall aufzuschütten.<br />

Sämtliche damit verbunden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde.<br />

2. Der alte Kanalverlauf ist ungültig. Das Kanalrohr muss jedoch nicht entfernt werden. Eine weitere Benützung<br />

wird jedoch untersagt und ist sicher auszuschließen. Im Falle der Errichtung eines Bauwerkes durch<br />

Herrn Steixner ist dieser berechtigt das alte Kanalrohr zu entfernen. <strong>Die</strong> Kosten der Entsorgung des alten<br />

Rohres gehen zu Lasten der Gemeinde.<br />

3. Herr Steixner Gerhard übernimmt keinerlei Haftung für eventuell entstehende Schäden an der Kanalanlage.<br />

Für Schäden die durch den Kanal auf seinem Grundstück entstehen, haftet jedenfalls die Gemeinde.<br />

Im Gegenzug räumt Herr Steixner der Gemeinde ein:<br />

1. <strong>Die</strong> Gemeinde ist berechtigt notwendige Erhaltungs- bzw. Reinigungsarbeiten jederzeit im erforderlichen<br />

Umfang durchzuführen. Einem eventuellen Maschineneinsatz, unter der Bedingung des minimalsten Aufwandes,<br />

stimmt Herr Steixner zu. Entstehende Flurschäden werden durch die Gemeinde abgegolten.<br />

2. Herr Steixner verpflichtet sich auf der Kanaltrasse keine Aufforstungen vorzunehmen, oder Baulichkeiten<br />

zu errichten. <strong>Die</strong> Gemeinde ist berechtigt, die Kanaltrasse von Wildwuchs frei zu halten.<br />

<strong>Die</strong> Vereinbarung gilt unbefristet zwischen der Gemeinde Ampass und Herrn Steixner Gerhard, sowie dessen<br />

Rechtsnachfolgern.<br />

Zu Punkt 7.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen, nachstehende Förderung auf Grund der<br />

Förderungsrichtlinien der Gemeinde Ampass zu gewähren:<br />

Irschara Michael und Tamara, 6060 Ampass, Mensweg 13a, Neubau eines Wohnhauses auf Gp. 1042/6 KG.<br />

Ampass € 1.965,60.<br />

Zu Punkt 8.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen, für die Freiwillige Feuerwehr Ampass 10


2009<br />

Stück Schutzjacken, 8 Einsatzblusen- und –hosen, sowie 10 Paar Schutzhandschuhe anzukaufen. Der Auftrag<br />

wird der Firma A. Kogler Feuerwehrtechnik GmbH, in 6068 Mils, Gewerbepark 32, als Billigstbieter um den<br />

Betrag von € 3.964,80 inkl. MWSt. vergeben.<br />

Zu Punkt 9.: Der Gemeinderat beschließt mit gegen 13 Stimmen 0 den Eheleuten Grogger Hans Georg und<br />

Elisabeth wh. in 6060 Ampass, Römerstraße 7, folgende <strong>Die</strong>nstbarkeit einzuräumen:<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde Ampass räumt im Eigentum des Gstes 1405 GB 81002 KG Ampass dem jeweiligen Eigentümer<br />

des Gstes 1369/2 im Ausmaß von 894 m² auf dem südlichen Teil des Gstes 1405 das unentgeltliche und uneingeschränkte<br />

Recht des Gehens und Fahrens, sowie die <strong>Die</strong>nstbarkeit der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

ein. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstbarkeit wird von der Gemeinde nur bis zu jenem Zeitpunkt eingeräumt, bis die Zufahrt<br />

über das Gst. 1371 (Weg) möglich ist.<br />

<strong>Die</strong> Eheleute Grogger haben sich bereits mit einem Übergabs- und <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag vom 11.4.2006<br />

rechtsgültig dazu verpflichtet einer für die Wegerrichtung (Gp. 1371) notwendigen Grundabtretung zuzustimmen.<br />

<strong>Die</strong> Eheleute Grogger verpflichten sich gegenüber der Gemeinde, dass auch im Falle des Nichtzustandekommens<br />

dieses Vertrages (Vertrag vom 11.4.2006), auf jeden Fall den für die Verbreiterung notwendigen Grundanteil<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstbarkeit der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen erlischt ebenfalls mit dem Zustandekommens<br />

der Zufahrt über die Gp. 1371, sofern nicht bereits Leitungen in der Servitutsfläche verlegt wurden.<br />

Zu Punkt 10.: Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

GR Gebhard Schmiederer<br />

a) Anträge: keine<br />

b) Anfragen:<br />

c) Allfälliges:<br />

Teilt mit, dass er das Thema „Verkehrslösung Kreuzung „beim Johannes“ bis zur nächsten Sitzung aufbereitet<br />

hat.<br />

GR Ing. Mag. Anton Peskoller<br />

a) Anträge:<br />

Antrag nach § 42 TGO 2001 der Liste „<strong>Die</strong> GRÜNEN Ampass“ auf Einfügung eines Hinweises auf § 9 TBO<br />

2001 in den Punkt „Allgemeine Auflagen“ der zukünftig durch die Gemeinde Ampass erteilten Baubescheide.<br />

Der Gemeinderat wolle beschließen, in zukünftigen Baubescheiden der Gemeinde Ampass in den Titel „Allgemeine<br />

Auflagen“ einen Hinweis auf den § 9 TBO 2001 hinzuzuführen.<br />

Begründung:<br />

Nach § 9 TBO 2001 sind beim Neubau von Wohnanlagen, „… Abstellmöglichkeiten für die Kraftfahrzeuge<br />

behinderter Personen in einer dem jeweiligen Verwendungszweck des Gebäudes angemessenen Anzahl zu<br />

schaffen.“ <strong>Die</strong> Anzahl der mindestens zu schaffenden Abstellmöglichkeiten ist in der Baubewilligung festzulegen.<br />

In den letzen Jahren wurde vergessen, in den Baubescheid zu schreiben, wie viele angemessene Parkplätze zu<br />

schaffen sind. Durch diesen Formalfehler wurden bei den betreffenden Wohnanlagen überhaupt keine Behindertenparkplätze<br />

geschaffen. Zurzeit wird in Ampass wieder eine Wohnanlage geplant. Um ähnliche Pannen<br />

wie in der Vergangenheit zu vermeiden, möge die beantragte Änderung rasch beschlossen werden.<br />

b) Anfragen:<br />

1. Abwasserverband Fritzens – hat die Landesregierung auf das Anschreiben schon reagiert?<br />

2. Neue Lärmschutzwand Haller Innbrücke – Verfahrensstand?<br />

3. 7,5 Tonnen-Beschränkung für die L38 - Verfahrensstand?<br />

4. Verordnung „ausgenommen Radfahrer“- Verfahrensstand?<br />

5. Geplante Müllverbrennungsanlage in Hall; gibt es eine Äußerung des Bgm. von Hall?<br />

6. Arbeiten auf der Landesstraße „Hintermens“ – was wird gemacht?<br />

c) Allfälliges: -----


2010<br />

Der Bürgermeister zu den Anfragen:<br />

zu 1.: die Anfrage wurde von der Landesregierung Abt. Wasserrecht behandelt und hat Herr Dr. Hirn schriftlich<br />

mitgeteilt, dass eine Satzung ohne rechtsgültigen Beschluss nicht angewendet werden darf. Das gegenständliche<br />

Schreiben wird dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

zu 2.: der Bgm. hat sich in Hall erkundigt. Im März d.J. soll die Beleuchtung und auch der Weg inkl. Absturzsicherung<br />

errichtet werden. <strong>Die</strong> Arbeiten für die Stadt Hall werden von der Fa. Fröschl ausgeführt. Mit der<br />

Firma Fröschl wurde wegen der Verlängerung des Weges Richtung Häusern Kontakt aufgenommen. Ein Angebot<br />

wurde gestellt. <strong>Die</strong>ses beläuft sich auf € 7.000,--! Das ist zu teuer. Der Weg wird jetzt in Eigenregie verlängert.<br />

<strong>Die</strong> dafür notwendige Verkehrsverhandlung wird gleichzeitig mit der Stadt Hall abgehalten.<br />

zu 3.: Beantwortung durch GR Andrea Eberle: zur Beantragung einer Gewichtsbeschränkung ist ein Gutachten<br />

notwendig. Dazu wird von Herrn Ing. Huter ein Angebot eingeholt.<br />

zu 4.: die Verordnung ist ergangen; die Tafeln werden bestellt und anschließend kundgemacht.<br />

zu 5.: Der Bgm. von Hall hat sich zur Müllverbrennungsanlage schriftlich geäußert. Das Schreiben, welchem<br />

zu entnehmen ist, dass auch der Stadt Hall keine konkreten Fakten vorliegen, wird dem Gemeinderat zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

zu 6.: von der Landesstraßenverwaltung werden die hölzernen Leitschienen ausgetauscht.<br />

GR Andrea Eberle<br />

a) Anträge: Keine<br />

b) Anfragen:<br />

Modellflugplatz in Ampass – wird eine Flächenwidmung notwendig oder nicht?<br />

c) Allfälliges<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass eigentlich morgen (Freitag 9.3.07) dazu eine Besprechung mit Herrn Dr.<br />

Spörr von der Landesregierung stattfinden hätte sollen. Auf wessen Anregung dieses vereinbart wurde ist dem<br />

Bgm. nicht bekannt. Der Bgm. wird jedenfalls prüfen, ob der Modellflughafen derzeit betrieben werden darf.<br />

GR Andrea Eberle schlägt vor, den Betreibern zu schreiben, und den Flugbetrieb bis zur endgültigen Klärung<br />

einzustellen.<br />

GR Manfred Larcher<br />

a) Anträge: Keine<br />

b) Anfragen: ---<br />

c) Allfälliges:<br />

Das früher geltende Fahrverbot für Mopeds in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sollte wieder eingeführt<br />

werden, um die Bewohner vor Lärmbelästigung zu schützen. Des Weiteren regt GR Larcher an, die 30 km/h-<br />

Beschränkung nicht nur an den Ortstafeln sondern bei den jeweiligen Straßenanfängen anzubringen.<br />

Der Bgm. wird sich erkundigen, ob ein Mopedfahrverbot möglich ist. Um die 30 km/h-Beschilderung zu ändern,<br />

müsste die Verordnung geändert werden.<br />

GR Werner Grosch<br />

a) Anträge:<br />

b) Anfragen:<br />

Beim Würstelstand in Häusern wurde ein Zubau errichtet; GR Grosch möchte wissen, ob dieser genehmigt ist.<br />

c) Allfälliges:<br />

bei der scharfen Kurve im Bereich des Wohnhauses Mensweg 31a, wäre es zweckmäßig einen Verkehrsspiegel<br />

anzubringen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. – Der Gemeinderat schließt sich dieser Meinung an. Ein<br />

Spiegel wird angebracht.<br />

Beantwortung zur Anfrage Würstelstand: der Bgm. hat mit dem Pächter gesprochen. <strong>Die</strong>ser teilte mit, dass der<br />

Zubau als Lager gedacht ist, welches den Container ersetzt, welcher sodann entfernt wird. Grundsätzlich ist ein<br />

Lagerraum im Abstandsbereich möglich. Eine Einreichung im Sinne der TBO liegt noch nicht vor.


Der Bürgermeister berichtet:<br />

2011<br />

Grundabtretung Schmiederer Stanislaus/Dorfweg<br />

Nach einem Gespräch mit Herrn Schmiederer Gebhard wurde folgender Vorschlag gemacht. Herr Schmiederer<br />

Stanislaus hätte von Herrn Silbergasser Peter einen Grundstreifen im Ausmaß von ca. 4 m² erworben. <strong>Die</strong>se<br />

Fläche hätte als Abstellfläche zum Haus Dorfweg 9 gedient. <strong>Die</strong> Gemeinde hätte im Gegenzug die 3 m² von<br />

Herrn Schmiederer Stanislaus gekauft und hätte dafür den halben Baugrundpreis bezahlt. Herr Silbergasser hat<br />

jedoch kein Interesse den Grund zu verkaufen. Jetzt wird Herr Schmiederer noch mit dem anderen Nachbarn,<br />

Herrn Wolf Johann, wegen einer etwaigen Grundabtretung Kontakt aufnehmen. Das Ergebnis des Gespräches<br />

wird vorerst abgewartet.<br />

Jahresrechnung 2006<br />

<strong>Die</strong> Jahresrechnung wird am Freitag, den 30. März 2007 behandelt. Sitzungsbeginn ist 19.00 Uhr!<br />

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(Schriftführer) (Bürgermeister)<br />

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(Gemeinderat) (Gemeinderat)

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